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Die Erfindung betrifft eine Schlossanordnung für ein bewegliches Fahrzeugelement, insbesondere eine Motorhaube, Frontklappe oder eine Heckklappe.
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Eine Schlossanordnung der eingangs genannten Art wird beispielsweise in Kraftfahrzeugen zur Verriegelung von Motorhauben (Verbrennerfahrzeuge), Frontklappen (Elektrofahrzeuge), Rückenlehnen, Türen, Hauben, Heckklappen, Kofferraumdeckeln oder dergleichen verwendet. Zum Entriegeln der Schlossanordnung wird mittels eines Stellantriebs, zum Beispiel eines Stellmotors, oder manuell ein aus einer Sperrklinke, einer Drehfalle und einem Schließelement gebildetes Gesperre in Bewegung versetzt, um die Sperrklinke von einer Sperrstellung in eine Entriegelungsstellung zu verstellen. In der Entriegelungsstellung der Sperrklinke ist die Drehfalle freigegeben, um von einer Schließstellung in eine Offenstellung aufdrehen zu können und das Schließelement, zum Beispiel einen Schließbügel, freizugeben.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine verbesserte Schlossanordnung anzugeben, welche einfach aufgebaut ist und einen Einklemmschutz bietet.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Schlossanordnung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Vorgeschlagen wird eine Schlossanordnung für ein bewegliches Fahrzeugelement, die Folgendes umfasst:
- - zumindest eine Schlosseinheit mit einer Drehfalle, die eine Schließstellung aufweist, in der das bewegliche Fahrzeugelement festgehalten wird und eine Offenstellung aufweist, in der das bewegliche Fahrzeugelement freigegeben wird, und einer mit der Drehfalle zusammenwirkenden Sperrklinke, die die Drehfalle in der Schließstellung daran hindert, sich in die Offenstellung zu bewegen, und
- - eine Zuzieheinheit, die zumindest ein antreibbar bewegliches Zuziehelement aufweist, wobei
- - das Zuziehelement und die Drehfalle eingerichtet sind und miteinander wechselwirken, die Drehfalle automatisch von der Offenstellung in die Schließstellung zu bringen, und wobei
- - die Zuzieheinheit ausgebildet und eingerichtet ist, die Drehfalle nicht von der Offenstellung in die Schließstellung zu bringen, wenn ein Hindernis das bewegliche Fahrzeugelement an einer Bewegung hindert.
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Die vorgeschlagene Schlossanordnung weist nur zwei Hauptkomponenten auf, nämlich eine Schlosseinheit und eine Zuzieheinheit. Die Schlossanordnung ist damit besonders einfach aufgebaut und daher kostengünstig herstellbar. Der Kern und ein Grundgedanke der Erfindung besteht darin, dass die Zuzieheinheit zwar grundsätzlich ausgebildet und eingerichtet ist, die Drehfalle automatisch von der Offenstellung in die Schließstellung zu bringen, dies jedoch dann nicht zu tun, wenn ein Hindernis das bewegliche Fahrzeugelement an einer Bewegung hindert. Ein solches Hindernis, das das bewegliche Fahrzeugelement an einer Bewegung hindert und damit erfindungsgemäß die Zuzieheinheit inaktiv stellt, ist regelmäßig ein Körperteil, das ohne Einklemmschutz verletzt werden könnte. Die Tatsache, dass erfindungsgemäß die Zuzieheinheit bei Vorhandensein eines solchen Hindernisses deaktiviert wird, trägt stark zur Sicherheit der Benutzer des Fahrzeugs bei.
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Besonders vorteilhaft ist die Zuzieheinheit mechanisch, insbesondere ohne elektronische Hilfsmittel wie Sensoren oder dergleichen, das heißt rein mechanisch, dazu ausgebildet und eingerichtet, abhängig vom Vorhandensein eines Hindernisses unterschiedlich zu reagieren. Wäre der Einklemmschutz der Schlossanordnung auf die elektronische Erkennung eines Hindernisses angewiesen, so wäre dieser deutlich weniger zuverlässig, weil beispielsweise bei einer toten Fahrzeugbatterie kein Schutz mehr gegeben wäre.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass
- - die Drehfalle der Schlosseinheit um eine erste Drehachse drehbar ist und einen Mitnehmer aufweist, der sich mit der Drehfalle auf einer ersten Kreisbahn um die erste Drehachse bewegt,
- - das Zuziehelement der Zuzieheinheit um eine zweite Drehachse drehbar ist und einen Fanghaken aufweist, der sich mit dem Zuziehelement auf einer zweiten Kreisbahn um die zweite Drehachse bewegt, und
- - der Fanghaken bei seiner Bewegung auf der zweiten Kreisbahn um die zweite Drehachse nur dann den Mitnehmer ergreifen kann, wenn sich die Drehfalle vorher auf der ersten Kreisbahn um die erste Drehachse bewegt und dadurch eine Zwischenstellung zwischen der Offenstellung und der Schließstellung erreicht hat.
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Bei der beschriebenen Ausgestaltung bewegen sich der Fanghaken und der Mitnehmer auf zwei Kreisbahnen, die einander schneiden. Damit der Fanghaken den Mitnehmer „einfangen“ kann, muss der Mitnehmer zum richtigen Zeitpunkt an dem Schnittpunkt der beiden Kreisbahnen sein, anderenfalls greift der Fanghaken ins Leere. Dies macht sich die Erfindung zunutze, um einen mechanischen, insbesondere einen rein/ausschließlich mechanischen, Einklemmschutz bereitzustellen: Befindet sich kein Hindernis im Bewegungsbereich des beweglichen Fahrzeugelements, so werden der Mitnehmer und der Fanghaken so auf ihrer jeweiligen Kreisbahn geführt, dass sie sicher miteinander in Eingriff geraten. Befindet sich hingegen ein Hindernis im Bewegungsbereich des beweglichen Fahrzeugelements, so wird die Drehfalle, und mit ihr der Mitnehmer, nicht auf der Kreisbahn bewegt, wodurch der Fanghaken den Mitnehmer nicht ergreifen kann, wenn er sich auf seiner Kreisbahn in den Bereich des Schnittpunkts der beiden Kreisbahnen bewegt.
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In einer Ausgestaltung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass das Zuziehelement einen Zuziehhebel umfasst, der einen Krafteinleitungspunkt zum Anschluss einer Antriebseinrichtung aufweist, an dem der Fanghaken angeordnet ist.
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Im Interesse einer hohen Störfestigkeit dem Prinzip der Einfachheit folgend, wird erfindungsgemäß bei der vorgeschlagenen Schlossanordnung möglichst ausschließlich auf bewährte mechanische Grundprinzipien zurückgegriffen. Die Erzeugung der zur Betätigung des Zuziehelements benötigten Kraft kann entweder manuell oder durch eine elektrische, hydraulische oder pneumatische Antriebseinrichtung erfolgen, ohne vom Prinzip der Einfachheit abzuweichen.
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In einer weiteren Ausgestaltung der vorgeschlagenen Schlossanordnung kann vorgesehen sein, dass der Fanghaken am Zuziehhebel gegen die Wirkung einer Rückstellfeder um eine dritte Drehachse drehbar, insbesondere begrenzt, beispielsweise geringfügig, drehbar, angebracht ist.
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Diese Ausgestaltung ermöglicht einerseits einen Ausgleich für fertigungsbedingte Toleranzen, andererseits aber auch für natürliche Effekte, die sich beispielsweise durch das Vorhandensein elastischer Dichtungen zwischen dem beweglichen Fahrzeugelement und der Fahrzeugkarosserie ergeben.
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In einer anderen Ausgestaltung der vorgeschlagenen Schlossanordnung kann vorgesehen sein, dass die Zuzieheinheit einen Pop-up-Stift umfasst, der sich auf das bewegliche Fahrzeugelement zu erstreckt und der gegen die Wirkung einer Rückstellfeder in die Schließstellung bewegbar ist, so dass der Pop-up-Stift das bewegliche Fahrzeugelement aus der Schließstellung in die Offenstellung (auch Öffnungsstellung genannt) bewegt, wenn die Sperrklinke die Drehfalle freigibt.
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Diese Ausgestaltung erleichtert es einem Benutzer des Fahrzeugs, das bewegliche Fahrzeugelement, also beispielsweise eine Motorhaube, Frontklappe oder eine Heckklappe oder dergleichen, nach dem Öffnen der Schlossanordnung vollständig zu öffnen, weil durch den Pop-up-Stift ein ausreichender Platz zwischen dem beweglichen Fahrzeugelement und der Fahrzeugkarosserie geschaffen wird, um das bewegliche Fahrzeugelement mit den Händen zu ergreifen.
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In einer anderen Ausgestaltung der vorgeschlagenen Schlossanordnung kann vorgesehen sein, dass der Pop-up-Stift mit dem Zuziehelement bewegungsgekoppelt ist, so dass das Zuziehelement den Pop-up-Stift aus der Offenstellung in die Schließstellung bewegt und der Pop-up-Stift das Zuziehelement aus der Schließstellung in die Offenstellung bewegt, wenn die Sperrklinke die Drehfalle freigibt.
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Auf diese Weise beeinflussen sich die Komponenten der Schlossanordnung in vorteilhafter Weise gegenseitig so, dass für die ordnungsgemäße Funktion der Schlossanordnung keine zusätzliche Hilfsenergie gebraucht wird.
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In einer weiteren Ausgestaltung der vorgeschlagenen Schlossanordnung kann vorgesehen sein, dass das Zuziehelement einen Koppelhebel umfasst, der ein Koppelelement aufweist, das mit einem korrespondierenden Koppelelement des Pop-up-Stifts bewegungskoppelnd zusammenwirkt.
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Ein solcher Koppelhebel kann seinerseits mit dem Zuziehhebel bewegungsgekoppelt sein. Zuziehhebel und Koppelhebel bilden gemeinsam ein besonders bewegungsstabiles und damit störresistentes Bauteil.
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In einer anderen Ausgestaltung der vorgeschlagenen Schlossanordnung kann vorgesehen sein, dass das Koppelelement des Koppelhebels als ein Koppelstift ausgeführt ist, der in einem als Koppelöffnung ausgeführten Koppelelement des Pop-up-Stifts mit einem quer zu einer Längsrichtung des Pop-up-Stifts verlaufenden Ausgleichsspiel gehalten ist.
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Diese Ausgestaltung ist ein Beispiel dafür, wie ein rotierendes Bauteil wie das Zuziehelement, in diesem Fall der Koppelhebel als Bestandteil des Zuziehelements, auf einfache Weise mit einem geradlinig bewegten Bauteil wie dem Pop-up-Stift bewegungsgekoppelt werden kann.
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In einer weiteren Ausgestaltung der vorgeschlagenen Schlossanordnung kann vorgesehen sein, dass die Sperrklinke mindestens zwei Sperrhaken aufweist, die mit einem von zwei oder mehr Arretierhaken der Drehfalle in Eingriff treten, um die Drehfalle in verschiedenen Stellungen zu arretieren.
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Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, dass die vorgeschlagene Schlossanordnung bei einfachem Aufbau und geringen Herstellungskosten eine einfache und effektive Zuziehhilfe bereitstellt und gleichzeitig einen effektiven Einklemmschutz gewährleistet.
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Die Erfindung ist für Verschlüsse von Kraftfahrzeugen, insbesondere für Verschlüsse der vorderen Motorhaube und des Kofferraums sowie für hintere Kofferraumverschlüsse bestimmt.
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Die Erfindung ist für Verschlüsse mit elektrischer Schließvorrichtung bestimmt.
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Die Erfindung ist in der Lage, einen Fremdkörper, insbesondere die Finger des Benutzers, der sich zwischen dem Verschlussteil (Motorhaube, Heckklappe) und dem festen Teil der Karosserie befindet, vor dem Einklemmen durch die elektrische Schließvorrichtung zu schützen (Einklemmschutzfunktion).
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Die Erfindung ermöglicht ein sicheres Schließen des Verschlusses durch Aufteilung des Kraftschlusses in zwei Zonen. Die erste Zone mit geringer Schließkraft mit Einklemmschutz und die zweite Zone mit hoher Schließkraft.
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Die Erfindung vermindert die Reibungskräfte und erhöht die Effizienz des Schließvorgangs.
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Die Erfindung unterteilt einen Kraftschluss in zwei sichere Zonen. In der ersten Zone wird das Verschlussteil (Haube) sanft auf das Pop-up-Element gelegt, das kraftvoll nach unten gedrückt wird. Wenn das Hindernis im Schließweg der Haube auftaucht, stoppt die Haube ihre Bewegung, aber das Pop-up-Element bleibt in Bewegung. Die Haube wirkt nur durch ihr Eigengewicht auf ein Hindernis (die Finger des Benutzers) ein, so dass es durch die hohe Schließkraft vor dem Einklemmen geschützt ist. Beim Standard-Schließvorgang geht die Haube einige Millimeter vor der vollständig geschlossenen Position in die zweite Zone, in der die Haube starr gefangen und kraftschlüssig geschlossen wird. Ein kleiner Spalt zwischen der Haube und einem festen Teil des Fahrzeugs in der zweiten Zone (z. B. 8 mm oder weniger) verhindert das Einführen eines Hindernisses (Finger des Benutzers).
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand von Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen:
- 1 eine erfindungsgemäße Schlossanordnung in einer Offenstellung,
- 2 die Schlossanordnung der 1 in einer Zwischenstellung,
- 3 die Schlossanordnung der 1 in einer Schließstellung,
- 4 eine erste perspektivische Teilansicht der erfindungsgemäßen Schlossanordnung,
- 5 eine zweite perspektivische Teilansicht der erfindungsgemäßen Schlossanordnung,
- 6 eine dritte perspektivische Teilansicht der erfindungsgemäßen Schlossanordnung,
- 7 eine vierte perspektivische Teilansicht der erfindungsgemäßen Schlossanordnung,
- 8 eine erfindungsgemäße Schlossanordnung in einer Offenstellung,
- 9 die Schlossanordnung der 8 in einer ersten Zwischenstellung,
- 10 die Schlossanordnung der 8 in einer zweiten Zwischenstellung, und
- 11 die Schlossanordnung der 8 in einer Offenstellung.
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Einander entsprechende Teile sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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Die 1, 2 bis 3 zeigen einen erfolgreichen Schließvorgang eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Schlossanordnung 1, bei dem kein Hindernis die Bewegung des Fahrzeugelements 100 behindert.
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1 zeigt das Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Schlossanordnung 1 in einer Offenstellung 400.
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Ein bewegliches Fahrzeugelement 100, beispielsweise eine Motorhaube, eine Frontklappe oder eine Heckklappe, weist ein Schließelement 110, beispielsweise einen Schließbügel 111, auf, der dafür vorgesehen ist, durch die Schlossanordnung 1 so gehalten zu werden, dass das bewegliche Fahrzeugelement 100 in einer Schließstellung 402 (dargestellt in 3) relativ zu einer Fahrzeugkarosserie fixiert ist.
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Dazu wird das Schließelement 110 in einer Schlosseinheit 200 festgelegt. Zu diesem Zweck weist die Schlosseinheit 200 eine Drehfalle 210 auf, die um eine erste Drehachse 211 drehbar ist. In der gezeigten Darstellung befindet sich die Drehfalle 210 in der Offenstellung 400. Die Drehfalle 210 ist gegen die Kraft einer Rückstellfeder 212 in die Schließstellung 402 bewegbar, indem sie um die erste Drehachse 211 verdreht wird.
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Die Drehfalle 210 weist eine Schließelementaufnahme 213 auf, die zur Aufnahme des Schließelements 110 des beweglichen Fahrzeugelements 100, beispielsweise eines Schließbügels 111, ausgebildet ist.
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Unterhalb der Drehfalle 210 ist eine Sperrklinke 220 angeordnet, die zwei Sperrhaken 223 aufweist und gegen die Kraft einer Rückstellfeder 222 um eine vierte Drehachse 221 drehbar ist, wobei mindestens ein Sperrhaken 223 mit mindestens einem Arretierhaken 214 der Drehfalle 210 in Eingriff tritt, um die Drehfalle 210 in einer von mehreren Stellungen zu fixieren.
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Die Drehfalle 210 weist einen Mitnehmer 215 auf, der für die automatische Schließfunktion der Schlossanordnung 1 benötigt wird.
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Die Drehfalle 210 ist um die erste Drehachse 211 drehbar und weist einen Mitnehmer 215 auf, der sich mit der Drehfalle 210 auf einer ersten Kreisbahn 500 um die erste Drehachse 211 bewegt.
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Die Schlossanordnung 1 umfasst darüber hinaus eine Zuzieheinheit 300 mit einem Zuziehelement 310. Die Zuzieheinheit 300 ist um eine zweite Drehachse 311 drehbar und weist einen Fanghaken 314 auf, der sich mit dem Zuziehelement 310 auf einer zweiten Kreisbahn 502 um die zweite Drehachse 311 bewegt.
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Der Fanghaken 314 kann bei seiner Bewegung auf der zweiten Kreisbahn 502 um die zweite Drehachse 311 in Richtung des Mitnehmers 215 nur dann diesen Mitnehmer 215 ergreifen, wenn sich die Drehfalle 210 vorher auf der ersten Kreisbahn 500 um die erste Drehachse 211 in Richtung der Zuzieheinheit 300 bewegt und dadurch eine Zwischenstellung 404 (dargestellt in 2) zwischen der Offenstellung 400 und der Schließstellung 402 erreicht hat.
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Bei der beschriebenen Ausgestaltung bewegen sich der Fanghaken 314 und der Mitnehmer 215 auf den zwei Kreisbahnen 500, 502, die einander schneiden. Damit der Fanghaken 314 den Mitnehmer 215 „einfangen“ kann, muss der Mitnehmer 215 zum richtigen Zeitpunkt an dem Schnittpunkt der beiden Kreisbahnen 500, 502 sein, anderenfalls greift der Fanghaken 314 ins Leere. Dies macht sich die Erfindung zunutze, um einen mechanischen, insbesondere einen rein/ausschließlich mechanischen, Einklemmschutz bereitzustellen: Befindet sich kein Hindernis im Bewegungsbereich des beweglichen Fahrzeugelements 100, so werden der Mitnehmer 215 und der Fanghaken 314 so auf ihrer jeweiligen Kreisbahn 500, 502 geführt, dass sie sicher miteinander in Eingriff geraten. Befindet sich hingegen ein Hindernis im Bewegungsbereich des beweglichen Fahrzeugelements 100, so wird die Drehfalle 210, und mit ihr der Mitnehmer 215, nicht auf der ersten Kreisbahn 500 bewegt, wodurch der Fanghaken 314 den Mitnehmer 215 nicht ergreifen kann, wenn er sich auf seiner zweiten Kreisbahn 502 in den Bereich des Schnittpunkts der beiden Kreisbahnen 500, 502 bewegt.
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Im Detail weist die Schlossanordnung 1 neben der Schlosseinheit 200 die Zuzieheinheit 300 auf, die das Zuziehelement 310 umfasst, welche eingerichtet sind und mit der Drehfalle 210 mit Mitnehmer 215 wechselwirken, um einen mechanischen Einklemmschutz zu bilden.
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Im Ausführungsbeispiel umfasst das Zuziehelement 310, das um die zweite Drehachse 311 drehbar gelagert ist, einen Zuziehhebel 312 mit einem Krafteinleitungspunkt 313, der für die automatische Betätigung der Zuziehhilfe benötigt wird, den an dem Zuziehhebel 312 um eine dritte Drehachse 315 gegen die Kraft einer Rückstellfeder 316 gelenkig gelagerten Fanghaken 314 und einen Koppelhebel 317. Der Fanghaken 314 dient im Normalbetrieb dazu, über den Mitnehmer 215 die Drehfalle 210 in die Schließstellung 402 zu bewegen.
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Der Koppelhebel 317 ist drehfest mit dem Zuziehhebel 312 verbunden und dient in erster Linie der Bewegungskopplung des Zuziehelements 310 mit dem Pop-up-Stift 320. Wie am besten in 4 und 7 erkennbar ist, weist der Koppelhebel 317 dazu ein Koppelelement 318 auf, das im Ausführungsbeispiel als Koppelstift 319 ausgebildet ist. Der Pop-up-Stift 320 weist dazu ein Koppelelement 322 auf, das im Ausführungsbeispiel als Koppelöffnung 323 ausgebildet ist.
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Der Pop-up-Stift 320 ist auf das bewegliche Fahrzeugelement 100 gerichtet und sein freies Ende berührt das bewegliche Fahrzeugelement 100 oder befindet sich jedenfalls in unmittelbarer Nähe des beweglichen Fahrzeugelements 100. Der Pop-up-Stift 320 ist im Ausführungsbeispiel teleskopierbar, das heißt er besteht aus mindestens zwei Teilen, die relativ zueinander so verschiebbar sind, dass eine Gesamtlänge des Pop-up-Stifts 320 verstellbar und damit wählbar ist. Eine Verkürzung des Pop-up-Stifts 320 kann jedoch nur gegen die Kraft einer Rückstellfeder 321 erfolgen. Wirkt keine komprimierende äußere Kraft auf den Pop-up-Stift 320 ein, so nimmt er seine größtmögliche Länge ein.
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In 1 wurde das bewegliche Fahrzeugelement 100, beispielsweise eine Motorhaube, eine Frontklappe oder eine Heckklappe, so weit geschlossen, dass das Schließelement 110 bereits in einem vorderen Abschnitt der schlitzförmigen Schließelementaufnahme 213 der Drehfalle 210 aufgenommen ist. Hierfür reicht meist schon das Eigengewicht des beweglichen Fahrzeugelements 100 aus.
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In dieser Offenstellung 400 beträgt eine Spaltbreite zwischen beweglichem Fahrzeugelement 100 und Fahrzeugkarosserie beispielsweise 21 mm. Nun beginnt eine nicht dargestellte Antriebseinrichtung damit, über den Krafteinleitungspunkt 313 das Zuziehelement 310, das heißt den Zuziehhebel 312 mit dem daran angebrachten Fanghaken 314 und mit dem drehfest mit dem Zuziehhebel 312 verbundenen Koppelhebel 317, um die zweite Drehachse 311 zu verdrehen.
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Durch die Koppelelemente 318, 322 von Koppelhebel 317 und Pop-up-Stift 320 wird durch die Einwirkung der Antriebseinrichtung der Pop-up-Stift 320 gegen die Kraft der Rückstellfeder 321 abwärts gedrückt, wodurch er sich verkürzt. Dadurch wird auch das auf seinem freien Ende liegende, bewegliche Fahrzeugelement 100 abwärts bewegt, wodurch das Schließelement 110 auch die Drehfalle 210 weiter in Richtung Schließstellung 402 bewegt. Schließlich beträgt eine Spaltbreite zwischen beweglichem Fahrzeugelement 100 und Fahrzeugkarosserie beispielsweise 8 mm. In diesem Stadium ist es kaum noch möglich, dass ein Körperteil unabsichtlich in einen Spalt zwischen dem beweglichen Fahrzeugelement 100 und der Fahrzeugkarosserie gerät.
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2 zeigt die Schlossanordnung 1 in einer Zwischenstellung 404, in welcher der Fanghaken 314 den Mitnehmer 215 ergreift und anschließend abwärts in Richtung der Schließstellung 402 (dargestellt in 3) drückt.
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In 3 hat die Drehfalle 210 mit dem Schließelement 110 die Schließstellung 402 erreicht und ein Sperrhaken 223 der Sperrklinke 220 greift in einen Arretierhaken 214 der Drehfalle 210 ein, um sie in der Schließstellung 402 zu fixieren.
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Die 4, 5, 6 bis 7 zeigen aus verschiedenen Blickwinkeln besondere Details desselben Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Schlossanordnung 1 wie in den 1, 2 bis 3.
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4 zeigt eine erste Detaildarstellung, aus der besonders gut erkennbar ist, wie die Sperrklinke 220 gegen die Kraft einer Rückstellfeder 222 um eine vierte Drehachse 221 drehbar gelagert ist. Ebenfalls gut erkennbar ist, dass das Zuziehelement 310 einen Koppelhebel 317 umfasst, der drehfest mit dem Zuziehhebel 312 verbunden ist und der ein Koppelelement 318 aufweist, das mit einem entsprechenden Koppelelement 322 des Pop-up-Stifts 320 zusammenwirkt, um eine Bewegungskopplung zwischen dem Zuziehelement 310 und dem Pop-up-Stift 320 herzustellen.
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5 zeigt eine ähnliche Darstellung wie 4, jedoch sind einige Elemente entfernt, um Details besser darstellen zu können. Beispielsweise ist gut sichtbar, wie der Fanghaken 314 am Zuziehhebel 312 gelenkig befestigt ist und dadurch um einige Grad hin und her relativ zum Zuziehhebel 312 verdrehbar ist.
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6 zeigt, wie die Drehfalle 210 in das Schließelement 110 eingreift, das im Ausführungsbeispiel als Schließbügel 111 ausgeführt ist.
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7 zeigt, wie die Sperrklinke 220 um die vierte Drehachse 221 gegen die Kraft einer Rückstellfeder 222 drehbar ist, um die Sperrhaken 223 mit Arretierhaken 214 der Drehfalle 210 in Eingriff zu bringen. Weiterhin ist in 7 dargestellt, wie der Fanghaken 314 des Zuziehelements 310 den Mitnehmer 215 der Drehfalle 210 ergreift, um die Drehfalle 210 in Richtung der Schließstellung 402 zu bewegen.
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Die 8, 9, 10 bis 11 zeigen einen misslungenen Schließvorgang desselben Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Schlossanordnung 1 wie in den 1, 2 bis 3, bei dem ein Hindernis die Bewegung des Fahrzeugelements 100 behindert.
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Die 8 ist identisch zu 1, denn sie zeigt den Ausgangszustand, bei dem die Drehfalle 210 sowie alle anderen Komponenten der Schlossanordnung 1 sich in der Offenstellung 400 befinden.
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In 9 ist eine erste Zwischenstellung 404.1 gezeigt, in der durch die Einwirkung einer nicht gezeigten Antriebseinrichtung das Zuziehelement 310, insbesondere der Fanghaken 314, bereits auf das in der Schließelementaufnahme 213 der Drehfalle 210 befindliche Schließelement 110 zu bewegt ist. Allerdings hat sich die Drehfalle 210 noch nicht auf den Fanghaken 314 zu bewegt. Der Grund hierfür ist, dass sich unter dem beweglichen Fahrzeugelement 100, genauer gesagt zwischen dem beweglichen Fahrzeugelement 100 und einer Fahrzeugkarosserie ein (nicht dargestelltes) Hindernis befindet.
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Aufgrund des Hindernisses hat sich das bewegliche Fahrzeugelement 100 nicht durch sein Eigengewicht abwärts bewegt und dabei die Drehfalle 210 in Richtung Schließstellung 402 (dargestellt in 3) verstellt. Dies ist auch daran zu erkennen, dass der Pop-up-Stift 320 zwar durch die Bewegungskopplung mit dem Zuziehelement 310 abwärts gewandert ist, das bewegliche Fahrzeugelement 100 sich jedoch trotzdem nicht abgesenkt hat und dadurch auch nicht die Drehfalle 210 in eine Position gedreht hat, in der der Fanghaken 314 den Mitnehmer 215 greifen könnte.
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10 zeigt eine zweite Zwischenstellung 404.2, in welcher schließlich der Fanghaken 314 am Schließelement 110 vorbei bewegt wird, ohne diesen zu ergreifen, wodurch auch das bewegliche Fahrzeugelement 100 nicht in die Schließstellung 402 (dargestellt in 3) bewegt wird. Wenngleich dadurch die gewünschte Schließung nicht erreicht wurde, so wurde doch die Gesundheit des Benutzers geschützt, dessen Körperteil das bewegliche Fahrzeugelement 100 an der Erreichung der Schließstellung 402 hinderte.
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11 schließlich ist wieder identisch zu 8 und damit auch zu 1, denn im Ausführungsbeispiel ist die Zuzieheinheit 300 so eingerichtet, dass die versuchte Schließung der Schlosseinheit 200 nach einigen Sekunden rückgängig gemacht wird und die Schlossanordnung 1 in die Offenstellung 400 geht.
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BEZUGSZEICHENLISTE
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- 1
- Schlossanordnung
- 100
- Fahrzeugelement
- 110
- Schließelement
- 111
- Schließbügel
- 200
- Schlosseinheit
- 210
- Drehfalle
- 211
- erste Drehachse
- 212
- Rückstellfeder
- 213
- Schließelementaufnahme
- 214
- Arretierhaken
- 215
- Mitnehmer
- 220
- Sperrklinke
- 221
- vierte Drehachse
- 222
- Rückstellfeder
- 223
- Sperrhaken
- 300
- Zuzieheinheit
- 310
- Zuziehelement
- 311
- zweite Drehachse
- 312
- Zuziehhebel
- 313
- Krafteinleitungspunkt
- 314
- Fanghaken
- 315
- dritte Drehachse
- 316
- Rückstellfeder
- 317
- Koppelhebel
- 318
- Koppelelement
- 319
- Koppelstift
- 320
- Pop-up-Stift
- 321
- Rückstellfeder
- 322
- Koppelelement
- 323
- Koppelöffnung
- 400
- Offenstellung
- 402
- Schließstellung
- 404
- Zwischenstellung
- 404.1
- erste Zwischenstellung
- 404.2
- zweite Zwischenstellung
- 500
- erste Kreisbahn
- 502
- zweite Kreisbahn