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Die Erfindung betrifft eine Handschuhanordnung zur Bereitstellung eines Handschuhs an einem Barrieresystem, mit einem Handschuh, der eine Handschuhhülle mit einem Handabschnitt und einem Stulpabschnitt aufweist, wobei die Handschuhhülle eine Innenfläche und eine der Innenfläche abgewandte Außenfläche aufweist, wobei - in einem Gebrauchszustand der Handschuhhülle - die Innenfläche im Bereich des Handabschnitts einen Handaufnahmeraum und im Bereich des Stulpabschnitts einen Handeintrittsraum begrenzt.
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Barrieresysteme werden insbesondere für pharmazeutische Zwecke verwendet und umgrenzen einen Barriereraum, der von einer Umgebung des Barrieresystem abgegrenzt ist. Um in dem Barriereraum manuelle Eingriffe durchführen zu können, sind Handschuheingriffe vorgesehen für Handschuhe, die mit ihrem Stulpabschnitt mit einer Begrenzung des Barrieresystems verbunden werden, wobei der Handabschnitt in den Barriereraum hineinragt. Ein Nutzer des Handschuhs kann sich in der Umgebung des Barrieresystems aufhalten und eine Hand durch den Handeintrittsraum des Stulpabschnitts hindurch in den Handaufnahmeraum des Handabschnitts einführen.
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Damit die Außenhülle der Handschuhhülle einen gewünschten Reinraumzustand in dem Barriereraum des Barrieresystems nicht stört, ist es erforderlich, die Außenfläche der Handschuhhülle zu dekontaminieren. Dies kann beispielsweise in einem Zustand erfolgen, in welchem der Handschuh an dem Barrieresystem befestigt ist. Dies verkompliziert jedoch die Dekontamination der Begrenzungen des Barriereraums, da die Handschuhhülle eine komplexe Geometrie aufweist und da die Gefahr besteht, dass die Handschuhhülle den zu dekontaminierenden Bereich der Begrenzung des Barriereraums (oder auch sich selbst) verdeckt.
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Es ist auch möglich, einen Handschuh von einem Barrieresystem zu entfernen und extern zu dekontaminieren und auf seine Dichtigkeit zu prüfen. Dies vereinfacht die Dekontamination des Handschuhs und der Begrenzung des Barrieresystems sowie die Leckageprüfung des Handschuhs. Allerdings bedarf es eines kontaminationsfreien Transports des extern dekontaminierten Handschuhs zum Barrieresystem, um den dekontaminierten Handschuh an dem Barrieresystem befestigen zu können. Zudem muss sichergestellt sein, dass das Barrieresystem vor Befestigung des Handschuhs dekontaminiert wird, um einer erneuten Kontamination des Handschuhs vorzubeugen.
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Ferner ist es nachteilig, dass im Rahmen jeder Dekontamination des Barrieresystems auch eine Dekontamination eines jeden Handschuheingriffs des Barrieresystems erforderlich ist. Dies ist insbesondere dann nachteilig, wenn ein Handschuh während einer vorherigen Nutzung des Barrieresystems nicht genutzt wurde. Die Dekontamination eines jeden Handschuheingriffs des Barrieresystems erhöht überdies die Prozessdauer der Dekontamination, bedingt durch die Geometrie und Materialbeschaffenheit des Handschuhs.
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Hiervon ausgehend liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Handschuhanordnung anzugeben, welche eine vereinfachte Bereitstellung eines Handschuhs an einem Barrieresystem ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird bei einer Handschuhanordnung der eingangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Handschuhanordnung einen Flansch und eine Flanschabdeckung umfasst, wobei der Flansch ringförmig ist und mit einer nach radial innen weisenden Innenseite einen Flanschraum begrenzt, wobei der Flansch einen Befestigungsabschnitt zur Befestigung des Stulpabschnitts aufweist, wobei die Flanschabdeckung mit dem Flansch lösbar verbindbar ist und eine Abdeckungsinnenseite und eine Abdeckungsaußenseite aufweist, wobei - in einem Bevorratungszustand der Handschuhanordnung - die Flanschabdeckung mit dem Flansch verbunden ist, der Stulpabschnitt an dem Befestigungsabschnitt des Flanschs befestigt ist, die Handschuhhülle den Flanschraum durchsetzt und - abweichend von ihrem Gebrauchszustand - umgestülpt ist, sodass ihre Außenfläche nach innen weist und sodass die Außenfläche der Handschuhhülle und die Abdeckungsinnenseite der Flanschabdeckung einen geschlossenen Handschuh-Innenraum begrenzen.
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Die erfindungsgemäße Handschuhanordnung umfasst einen Handschuh, einen Flansch und eine Flanschabdeckung. Der Flansch ist ringförmig ausgebildet und begrenzt mit einer radial nach innen weisenden Innenfläche einen Flanschraum. Ferner weist der Flansch einen Befestigungsabschnitt zur Befestigung des Stulpabschnitts des Handschuhs auf.
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Es ist ferner eine Flanschabdeckung vorgesehen, welche mit dem Flansch lösbar verbindbar ist. Die Flanschabdeckung weist eine Abdeckungsinnenseite und eine Abdeckungsaußenseite auf. In einem mit dem Flansch verbundenen Zustand ist die Abdeckungsinnenseite der Flanschabdeckung dem Flanschraum zugewandt; in dem mit dem Flansch verbundenen Zustand ist die Abdeckungsaußenseite der Flanschabdeckung dem Flanschraum abgewandt.
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In dem Bevorratungszustand der Handschuhanordnung ist der Stulpabschnitt des Handschuhs an dem Befestigungsabschnitt befestigt. Die Handschuhhülle durchsetzt den Flanschraum, jedoch in einem im Vergleich zu ihrem Gebrauchszustand umgestülpten Zustand. In diesem umgestülpten Zustand weist die in dem Gebrauchszustand der Handschuhhülle nach außen weisende Außenfläche der Handschuhfläche nach innen und begrenzt einen Teil eines geschlossenen Handschuh-Innenraums. Eine weitere Begrenzung des geschlossenen Handschuh-Innenraums ist durch die Abdeckungsinnenseite der Flanschabdeckung gebildet, die mit dem Flansch verbunden ist.
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In dem Bevorratungszustand der Handschuhanordnung ist die (innenliegende) Außenfläche der Handschuhhülle vor Umgebungseinflüssen geschützt. Dies bedeutet, dass eine zuvor dekontaminierte Außenfläche der Handschuhhülle in dem Bevorratungszustand der Handschuhordnung dekontaminiert bleibt, also nicht verunreinigt wird.
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Die erfindungsgemäße Handschuhanordnung kann in ihrem Bevorratungszustand autark gehandhabt werden und beispielsweise von einem Barrieresystem getrennt gelagert werden. Es ist auch möglich, die Handschuhanordnung in ihrem Bevorratungszustand an einem Barrieresystem anzuordnen, sodass ein Handschuh an dem Barrieresystem bereitgestellt ist, jedoch noch nicht kontaminiert werden kann.
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Besonders bevorzugt ist es, dass - in einem Nutzungszustand, in einem Dekontaminationszustand oder in einem Leckageprüfungszustand der Handschuhanordnung - die Flanschabdeckung von dem Flansch entfernt ist, der Stulpabschnitt an dem Befestigungsabschnitt des Flanschs befestigt verbleibt und die Handschuhhülle außerhalb des Flanschraums angeordnet ist und sich in ihrem Gebrauchszustand befindet. In dem Gebrauchszustand der Handschuhhülle begrenzt die Innenfläche der Handschuhhülle einen Handaufnahmeraum und einen Handeintrittsraum. Ein Nutzer des Handschuhs kann seine Hand also in dem Handaufnahmeraum anordnen, indem er seine Hand durch den Flanschraum des Flanschs hindurch und durch den Handeintrittsraum des Stulpabschnitts hindurch in den Handaufnahmeraum des Handabschnitts hinein einführt.
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In dem Gebrauchszustand der Handschuhhülle weist die Außenfläche der Handschuhhülle nach außen, sodass sie in einer Dekontaminationskammer dekontaminiert werden kann. In diesem Gebrauchszustand kann auch eine Leckageprüfung durchgeführt werden. Ausgehend von einem dekontaminierten Zustand des Handschuhs verbleibt der Stulpabschnitt an dem Befestigungsabschnitt des Flanschs; die Handschuhhülle kann ausgehend aus ihrem Gebrauchszustand umgestülpt werden, wobei während des Umstülpens die Handschuhhülle durch den Flanschraum hindurchgeführt wird, sodass die Handschuhhülle den Flanschraum durchsetzt. Auf diese Weise wird die zuvor dekontaminierte Außenfläche der Handschuhhülle in einen Zustand überführt, in welchem die Außenfläche einen Teil eines geschlossenen Handschuh-Innenraums begrenzt. Eine weitere Begrenzung des geschlossenen Handschuh-Innenraums wird dadurch hergestellt, dass die Flanschabdeckung mit dem Flansch verbunden wird.
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Der Befestigungsabschnitt des Flanschs, der zur Befestigung des Stulpabschnitts dient, ist vorzugsweise an einer nach radial außen weisenden Außenseite des Flanschs angeordnet. Dies ermöglicht eine besonders einfache Befestigung eines Handschuhs an dem Flansch, insbesondere eines Handschuhs, dessen Handschuhhülle aus einem elastischen Material besteht. Im einfachsten Fall kann der Stulpabschnitt der Handschuhhülle einfach über die nach radial außen weisende Außenseite des Flanschs aufgezogen werden. Besonders bevorzugt ist es jedoch, dass der Stulpabschnitt einen Ring-Wulst aufweist, und dass der Befestigungsabschnitt des Flanschs eine Ringnut zur Aufnahme des Ring-Wulsts aufweist oder durch eine Ringnut zur Aufnahme des Ring-Wulsts gebildet ist. Auf diese Weise kann ein einfacher und sicherer Formschluss zwischen dem Stulpabschnitt und dem Flansch hergestellt werden. Dies ist insbesondere in dem Nutzungszustand der Handschuhanordnung vorteilhaft, da ein unbeabsichtigtes Lösen des Handschuhs von dem Flansch vermieden wird.
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Es ist ferner bevorzugt, wenn der Flansch und/oder die Flanschabdeckung mindestens ein Reibschlusselement aufweist oder aufweisen, wobei das mindestens eine Reibschlusselement die Flanschabdeckung in ihrem mit dem Flansch verbundenen Zustand reibschlüssig an dem Flansch sichert. Dies ermöglicht eine einfache und lösbare Verbindung der Flanschabdeckung mit dem Flansch. Ein Reibschlusselement kann beispielsweise durch einen Dichtring bereitgestellt werden.
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Unabhängig von der Art der Verbindung zwischen Flanschabdeckung und Flansch ist es möglich, dass - in dem Bevorratungszustand der Handschuhanordnung - ein ringförmiger Teilabschnitt des Stulpabschnitts der Handschuhhülle zwischen der Flanschabdeckung und dem Flansch angeordnet und dort fixiert ist. Es ist bspw. möglich, dass - bei reibschlüssiger Sicherung der Flanschabdeckung an dem Flansch - ein Reibschlusselement mit dem Flansch oder mit der Flanschabdeckung unmittelbar in Kontakt steht und mit dem anderen der beiden Bauteile (also mit der Flanschabdeckung oder mit dem Flansch) mit dem Teilabschnitt des Stulpabschnitts der Handschuhhülle in Kontakt steht, der seinerseits an diesem anderen Bauteil anliegt.
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Es ist ferner bevorzugt, wenn die Flanschabdeckung an ihrer Abdeckungsinnenseite einen Zuggriff aufweist. Es ist grundsätzlich möglich, die Flanschabdeckung - zur Herstellung des Bevorratungszustands der Handschuhanordnung - von dem Handschuh separat zu handhaben. Der Zuggriff ermöglicht es aber, die Flanschabdeckung ausgehend von dem Nutzungszustand oder dem Dekontaminationszustand der Handschuhanordnung mit der Außenfläche der Handschuhhülle ergreifen zu können, um während des Umstülpens der Handschuhhülle und während der Überführung der Handschuhanordnung in ihren Bevorratungszustand gleichzeitig (also insbesondere mit derselben Hand eines Anwenders) die Flanschabdeckung zu handhaben und mit dem Flansch zu verbinden.
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Es ist ferner bevorzugt, wenn der Flansch mindestens einen Verbindungsabschnitt zur lösbaren Verbindung des Flanschs mit einem Begrenzungselement eines Innenraums einer Dekontaminationskammer und/oder zur lösbaren Verbindung des Flanschs mit einem Begrenzungselement eines Barriereraums eines Barrieresystems aufweist. Dies ermöglicht eine einfache Anordnung und Befestigung der Handschuhanordnung an einer Dekontaminationskammer und/oder an einem Barrieresystem.
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Das Begrenzungselement kann durch einen Abschnitt einer festen Wand gebildet sein, beispielsweise durch die Umrandung einer Zugangsöffnung. Alternativ hierzu ist das Begrenzungselement durch eine relativ zu einer festen Wand bewegbare Tür gebildet. Bei einer solchen Tür kann es sich beispielsweise um eine Einfachtür/Einscheibentür oder um eine im Zusammenhang mit Barrieresystemen ebenfalls an sich bekannte Doppeltür (auch „Rapid Transfer Port“) handeln.
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Die Erfindung betrifft ferner ein System, welches eine vorstehend beschriebene Handschuhanordnung umfasst und ferner eine Dekontaminationskammer zur Dekontamination der Handschuhanordnung und/oder ein Barrieresystem zur Nutzung einer dekontaminierten Handschuhanordnung.
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Besonders bevorzugt ist es, wenn- in dem Bevorratungszustand der Handschuhanordnung - die Abdeckungsaußenseite der Flanschabdeckung einen Teil der Begrenzung eines Innenraums der Dekontaminationskammer oder eines Barriereraums des Barrieresystems bildet. Dies ermöglicht eine Dekontamination der Abdeckungsaußenseite der Flanschabdeckung in der Dekontaminationskammer. Ferner ist es möglich, dass bei einer Dekontamination des Barriereraums des Barrieresystems eine weitere oder auch eine erstmalige Dekontamination der Abdeckungsaußenseite der Flanschabdeckung erfolgt.
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Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Verwendung einer vorstehend beschriebenen Handschuhanordnung in einem vorstehend beschriebenen System. Ausgehend von einem Zustand, in welchem der Flansch der Handschuhanordnung mit der Dekontaminationskammer verbunden ist und nach Abschluss einer Dekontamination des Handschuhs in der Dekontaminationskammer (bei welcher die Außenfläche der Handschuhhülle nach außen weist) wird die Handschuhanordnung in ihren Bevorratungszustand überführt (also die Handschuhhülle umgestülpt und die Flanschabdeckung mit dem Flansch verbunden). Die Handschuhanordnung verbleibt in diesem Bevorratungszustand und wird in diesem Bevorratungszustand von der Dekontaminationskammer entfernt. Optional kann die Handschuhanordnung in diesem Bevorratungszustand an einem von einem Barrieresystem entfernten Lagerort gelagert werden. In jedem Fall verbleibt die Handschuhanordnung in ihrem Bevorratungszustand und wird in ihrem Bevorratungszustand an dem Barrieresystem angeordnet. Dort verbleibt die Handschuhanordnung in dem Bevorratungszustand, solange der Handschuh nicht genutzt werden soll. Erst wenn eine Nutzung des Handschuhs erfolgen soll, stülpt ein Anwender die umgestülpte Handschuhhülle zurück in ihren Gebrauchszustand und löst dabei auch die Flanschabdeckung von dem Flansch.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung sind Gegenstand der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels.
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In der Zeichnung zeigt:
- 1 eine perspektivische Ansicht einer Flanschanordnung mit einem Flansch und mit einer mit dem Flansch verbundenen Flanschabdeckung;
- 2 einen Vertikalschnitt der Flanschanordnung gemäß 1;
- 3 eine der 2 entsprechende Darstellung in einem unverbundenen Zustand;
- 4 eine Seitenansicht eines Handschuhs, wobei eine Handschuhhülle des Handschuhs sich in einem Gebrauchszustand befindet;
- 5 eine Seitenansicht des Handschuhs und des Flanschs als Teil einer Handschuhanordnung;
- 6 die Handschuhanordnung gemäß 5 bei Anordnung an einer Dekontaminationskammer und in einem Dekontaminationszustand der Handschuhanordnung;
- 7 eine der 6 entsprechende Ansicht bei Handhabung der Flanschabdeckung;
- 8 eine Seitenansicht der mit der Dekontaminationskammer verbunden Handschuhanordnung, welche sich in ihrem Bevorratungszustand befindet;
- 9 eine Seitenansicht der Handschuhanordnung gemäß 8 bei Anordnung an einem Barrieresystem; und
- 10 eine der 9 entsprechende Darstellung in einem Nutzungszustand der Handschuhanordnung.
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Eine Ausführungsform einer Flanschanordnung ist in den 1 bis 3 dargestellt und dort insgesamt mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnet. Die Flanschanordnung 10 umfasst einen Flansch 12 und eine Flanschabdeckung 14.
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Der Flansch 12 ist ringförmig und umgrenzt mit einer nach radial innen weisenden Innenseite 16 einen Flanschraum 18.
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Der Flansch 12 weist eine nach radial außen weisende Außenseite 20 auf. An der Außenseite 20 ist ein Befestigungsabschnitt 22 in Form einer Ringnut 24 angeordnet.
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Die Außenseite 20 ist durch einen Materialabschnitt 26 gebildet, der einen Befestigungsabschnitt 28 bereitstellt. Der Befestigungsabschnitt 28 dient zur Befestigung des Flanschs 12 an einer Dekontaminationskammer 30 (vergleiche 6) und an einem Barrieresystem 32 (vergleiche 9).
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An dem Materialabschnitt 26 sind ferner Reibschlusselemente 34 und 36 angeordnet, welche vorzugsweise ringförmig und elastisch verformbar sind.
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Der Flansch 12 weist einen ringförmig umlaufenden Stirnbereich 38, der einen Übergang zwischen der Innenseite 16 und der Außenseite 20 des Flanschs 12 bildet.
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Die Flanschabdeckung 14 weist eine Abdeckungsaußenseite 40 auf, welche in einem Zustand, in welchem die Flanschabdeckung 14 mit dem Flansch 12 verbunden ist, dem Flanschraum 18 des Flanschs 12 abgewandt ist.
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Die Flanschabdeckung 14 weist ferner eine Abdeckungsinnenseite 42 auf, welche in einem Zustand, in welchem die Flanschabdeckung 14 mit dem Flansch verbunden ist, dem Flanschraum 18 zugewandt ist.
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Die Abdeckungsinnenseite 42 ist Teil einer Begrenzung eines Abdeckungsraums 44 der Flanschabdeckung 14, der nach radial außen durch einen Ringabschnitt 46 der Flanschabdeckung 14 begrenzt ist.
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An der Abdeckungsinnenseite 42 ist ein Zuggriff 48 angeordnet. Der Zuggriff 48 ermöglicht es, die Flanschabdeckung 14 im Bereich der Abdeckungsinnenseite 42 zu handhaben.
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In 4 ist ein Handschuh 50 dargestellt. Der Handschuh 50 weist eine elastische Handschuhhülle 52 mit einem Handabschnitt 54 und einem Stulpabschnitt 56 auf. In einem Gebrauchszustand der Handschuhhülle 52 weist eine Innenfläche 58 der Handschuhhülle 52 nach innen und begrenzt im Bereich des Handabschnitts 54 einen Handaufnahmeraum 60 und im Bereich des Stulpabschnitts 56 einen Handeintrittsraum 62.
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Die Handschuhhülle 52 weist ferner eine der Innenfläche 58 abgewandte Außenfläche 64 auf. In dem Gebrauchszustand der Handschuhhülle 52 weist die Außenfläche 64 nach außen.
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Der Stulpabschnitt 56 weist einen Ring-Wulst 66 auf, dessen Durchmesser in einem entspannten Ruhezustand geringfügig kleiner ist als ein Durchmesser der Ringnut 24 des Flanschs 12.
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In 5 ist eine Handschuhanordnung 68 in einem Dekontaminationszustand oder einem Nutzungszustand dargestellt. Der Stulpabschnitt 56 ist an dem Befestigungsabschnitt 22 des Flanschs 12 befestigt. Die Handschuhhülle 52 ist außerhalb des Flanschraums 18 angeordnet und befindet sich in ihrem Gebrauchszustand, in welchem die Innenfläche 58 nach innen weist und in welchem die Außenfläche 64 nach außen weist.
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In dem in 5 dargestellten Zustand der Handschuhanordnung 68 kann eine Dekontamination der Außenfläche 64 stattfinden. Ferner ist es möglich, den Handschuh 50 zu nutzen, indem die Hand eines Anwenders durch den Flanschraum 18 und den Handeintrittsraum 62 hindurch in den Handaufnahmeraum 60 eingeführt wird.
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Bei der Handschuhanordnung 68 gemäß 5 ist die Flanschabdeckung 14 nicht mit dem Flansch 12 verbunden. Die Handschuhanordnung 68 gemäß 5 ist auch in 6 dargestellt. Ferner ist in 6 die Dekontaminationskammer 30 dargestellt.
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Zur Dekontamination des Handschuhs 50 ist die Handschuhhülle 52 in einem Innenraum 70 der Dekontaminationskammer 30 angeordnet, wobei die Außenfläche 64 der Handschuhhülle 52 nach außen weist. Ferner ist in dem Innenraum 70 eine Flanschabdeckung 14 bereitgestellt.
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Der Verbindungsabschnitt 28 des Flanschs 12 ist mit einem Begrenzungselement 72 der Dekontaminationskammer 30 verbunden. Das Begrenzungselement 72 ist beispielsweise durch eine Tür 74 der Dekontaminationskammer 30 gebildet, welche relativ zu einer festen Wand 76 der Dekontaminationskammer bewegbar ist, wobei die Tür 74 eine Öffnung der festen Wand 76 wahlweise verschließt oder freigibt.
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In dem in 6 dargestellten Zustand der Handschuhanordnung 68 kann die Außenfläche 64 des Handschuhs 50 dekontaminiert werden. Alternativ oder zusätzlich hierzu kann der Handschuh 50 auch auf Dichtigkeit geprüft werden.
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Nach Abschluss einer Dekontamination der Außenfläche 64 der Handschuhhülle 52 wird die Flanschabdeckung 14 mit dem Flansch 12 verbunden, und zwar in einem Zustand des Flanschs 12, in welchem der Flansch 12 noch mit dem Begrenzungselement 72 der Dekontaminationskammer 30 verbunden ist. Zu diesem Zweck ist es bevorzugt, wenn ein Anwender eine Hand durch den Flanschraum 18 und den Handeintrittsraum 62 hindurch in den Handaufnahmeraum 60 einführt und den Zuggriff 48 (vergleiche auch 2) der Flanschabdeckung 14 ergreift. Hiervon ausgehend kann ein Anwender die Flanschabdeckung 14 in Richtung auf den Flansch 12 bewegen, sodass der Ringabschnitt 46 der Flanschabdeckung 14 den Stirnbereich 38 des Flanschs 12 (vergleiche 3) überfängt und sodass die Handschuhhülle 52 abweichend von ihrem Gebrauchszustand einen umgestülpten Zustand einnimmt, in welchem die Außenfläche 64 der Handschuhhülle 52 nach innen weist und in welchem die Innenfläche 58 der Handschuhhülle 52 nach außen weist, vergleiche 8.
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In dem in 8 dargestellten Bevorratungszustand der Handschuhanordnung 68 ist der Stulpabschnitt 56 des Handschuhs 50 weiterhin mit dem Befestigungsabschnitt 22 des Flanschs 12 verbunden. Ausgehend von dem Ring-Wulst 66 erstreckt sich die Handschuhhülle 52 über die Außenseite 20 des Flanschs 12 hinweg, um den Stirnbereich 38 herum und in den Flanschraum 18 hinein und ragt wieder aus dem Flanschraum 18 heraus, vergleiche 8. Die Handschuhhülle 52 durchsetzt also den Flanschraum 18. Der Stulpabschnitt 56 ist in diesem Zustand nicht nur durch den Ring-Wulst 66 und dessen Anordnung in der Ringnut 24 fixiert, sondern ist außerdem entlang eines Teilabschnitts des Stulpabschnitts zwischen den Reibschlusselementen 34 und 36 des Flanschs 12 und dem Ringabschnitt 46 der Flanschabdeckung 14 gefangen.
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Die nach innen weisende Außenfläche 64 der Handschuhhülle 52 und die Abdeckungsinnenseite 42 der Flanschabdeckung 14 begrenzen einen geschlossenen Handschuh-Innenraum 78. Dies hat zur Folge, dass die zuvor dekontaminierte Außenfläche 64 gegen verunreinigende Einflüsse aus einer Umgebung 80 der Dekontaminationskammer 30 geschützt ist.
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In ihrem Bevorratungszustand der Handschuhanordnung 68 kann die aus dem Handschuh 50, dem Flansch 12 und der Flanschabdeckung 14 bestehende Einheit von der Begrenzung 72 der Dekontaminationskammer 30 getrennt und separat gehandhabt werden. Diese Einheit kann insbesondere an dem Barrieresystem 32 angeordnet werden.
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Das Barrieresystem 32 weist einen Barriereraum 82 auf, der von einem Begrenzungselement 84 umgrenzt ist. Der Befestigungsabschnitt 28 des Flanschs 12 kann beispielsweise an einer festen Wand 86 des Barrieresystems 32 lösbar befestigt werden.
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Ausgehend von dem Bevorratungszustand der Handschuhanordnung 68, vergleiche 9, kann die Handschuhanordnung 68 in ihren Nutzungszustand überführt werden, indem die Handschuhhülle 52 ausgehend von ihrem umgestülpten Zustand wieder in ihren Gebrauchszustand zurückgestülpt wird, sodass die Außenfläche 64 der Handschuhhülle 52 wieder nach außen weist und dem Barriereraum 82 zugewandt ist. Das vorgenannte Zurückstülpen der Handschuhhülle 52 geht damit einher, dass die Flanschabdeckung 14 von dem Flansch 12 entfernt bzw. weggedrückt wird.
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Nach einer Nutzung des Handschuhs 50 kann die Handschuhanordnung 68 im einfachsten Fall in ihrem Nutzungszustand von dem Barrieresystem 32 getrennt und in diesem Nutzungszustand an der Dekontaminationskammer 30 (vergleiche 6) angeordnet werden. In diesem Fall kann die Flanschabdeckung 14 also separat von dem Handschuh 50 und dem Flansch 12 gehandhabt werden.
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Die zwecks Nutzung des Handschuhs 50 von dem Flansch 12 abgelöste Flanschabdeckung 14 kann in dem Barriereraum 82 zwischengelagert werden. Für die Entfernung des Flanschs 12, des Handschuhs 50 und der Flanschabdeckung 14 von dem Barrieresystem 32 ist es möglich, dass der Handschuh 50, Flansch 12 und die Flanschabdeckung 14 in eine dem Bevorratungszustand entsprechende Konfiguration überführt werden. Dies ist insbesondere vorteilhaft, wenn die Außenfläche 64 der Handschuhhülle bei Gebrauch des Handschuhs 50 in dem Barriereraum 82 mit toxischen Stoffen in Berührung kommen sollte. In der dem Bevorratungszustand entsprechenden Konfiguration weist die mit toxischen Stoffen verunreinigte Außenfläche 64 der Handschuhhülle 52 nach innen, wobei ein Austritt der toxischen Stoffe in eine Umgebung durch die Handschuhhülle 52 und durch die Abdeckungsinnenseite 42 der Flanschabdeckung 14 verhindert wird.