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DE102024122206A1 - Chirurgisches Instrument - Google Patents

Chirurgisches Instrument

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Publication number
DE102024122206A1
DE102024122206A1 DE102024122206.9A DE102024122206A DE102024122206A1 DE 102024122206 A1 DE102024122206 A1 DE 102024122206A1 DE 102024122206 A DE102024122206 A DE 102024122206A DE 102024122206 A1 DE102024122206 A1 DE 102024122206A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
scissor
surgical instrument
levers
lever
receiving
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DE102024122206.9A
Other languages
English (en)
Inventor
Zhugang Chu
Maik Gollasch
Dmitry Tsvetkov
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Univ Greifswald Koerperschaft Des Oeffentlichen Rechts Teilkoerperschaft Der Univ Greifswald
Universitaetsmedizin Greifswald Koerperschaft Des Oeffentlichen Rechts Teilkoerperschaft Der Universitaet Greifswald
Original Assignee
Univ Greifswald Koerperschaft Des Oeffentlichen Rechts Teilkoerperschaft Der Univ Greifswald
Universitaetsmedizin Greifswald Koerperschaft Des Oeffentlichen Rechts Teilkoerperschaft Der Universitaet Greifswald
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Univ Greifswald Koerperschaft Des Oeffentlichen Rechts Teilkoerperschaft Der Univ Greifswald, Universitaetsmedizin Greifswald Koerperschaft Des Oeffentlichen Rechts Teilkoerperschaft Der Universitaet Greifswald filed Critical Univ Greifswald Koerperschaft Des Oeffentlichen Rechts Teilkoerperschaft Der Univ Greifswald
Priority to DE102024122206.9A priority Critical patent/DE102024122206A1/de
Publication of DE102024122206A1 publication Critical patent/DE102024122206A1/de
Pending legal-status Critical Current

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  • Surgical Instruments (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft ein chirurgisches Instrument (100) nach Scheren-Bauart mit einem ersten und zweiten äußeren Scherenhebel (110, 110') und einem mittleren Scherenhebel (120). Die beiden äußeren Scherenhebel weisen jeweils eine Schneide (112, 112') auf und sind über einen gemeinsamen Griffbereich (115) relativ zueinander fixiert ausgebildet. Der mittlere Scherenhebel ist zwischen dem ersten und zweiten äußeren Scherenhebel angeordnet und über eine gemeinsame Lagerwelle (122) schwenkbar mit diesen äußeren Scherenhebeln verbunden, wobei der mittlere Scherenhebel eine vorbestimmte Breite (125) in Richtung der gemeinsamen Lagerwelle aufweist, und wobei der mittlere Scherenhebel eine Aufnahmekontur (130) zum Aufnehmen eines zu schneidenden Objekts in einem durch die Schneiden der äußeren Scherenhebel vorgegebenen Schneidebereich (140) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein chirurgisches Instrument nach Scheren-Bauart. Zudem betrifft die Erfindung eine Verwendung eines chirurgischen Instruments zum Schneiden, insbesondere zum Schneiden von Blutgefäßen, Lymphgefäßen oder anderen biologischen Geweben und ein Verfahren zur Herstellung eines chirurgischen Instruments nach Scheren-Bauart.
  • Grundsätzlich sind verschiedene chirurgische Instrumente nach Scheren-Bauart bekannt. Dabei werden meist zwei gegeneinander schwenkbare Scherenhebel mit Schneide verwendet, die zum präzisen Schneiden von Gewebe genutzt werden können. Im Griffbereich können die beiden Scherenhebel zusätzlich miteinander verbunden sein, um ein besonders zuverlässiges Führen der Scherenhebel gegeneinander in der Schwenkbewegung sicherzustellen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein verbessertes chirurgisches Instrument, insbesondere ein besonders präzises und einfach zu bedienendes chirurgisches Instrument, bereitzustellen.
  • Gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung wird zur Lösung dieser Aufgabe ein chirurgisches Instrument nach Scheren-Bauart vorgeschlagen, mit
    • - einem ersten und einem zweiten äußeren Scherenhebel, wobei die beiden äußeren Scherenhebel jeweils eine Schneide aufweisen und über einen gemeinsamen Griffbereich relativ zueinander fixiert ausgebildet sind; und
    • - einem mittleren Scherenhebel, welcher zwischen dem ersten und zweiten äußeren Scherenhebel angeordnet und über eine gemeinsame Lagerwelle schwenkbar mit diesen äußeren Scherenhebeln verbunden ist, wobei der mittlere Scherenhebel eine vorbestimmte Breite in Richtung der gemeinsamen Lagerwelle aufweist, und wobei der mittlere Scherenhebel eine Aufnahmekontur zum Aufnehmen eines zu schneidenden Objekts in einem durch die Schneiden der äußeren Scherenhebel vorgegebenen Schneidebereich aufweist.
  • Im Rahmen der Erfindung wurde erkannt, dass es Anwendungen gibt, bei denen Blutgefäße, Lymphgefäße oder andere biologische Gewebe sehr präzise in einer vorbestimmten Länge geschnitten werden sollte. Um solch eine vorbestimmte Länge sicher zu erreichen, werden zwei äußere Scherenhebel und der mittlere Scherenhebel mit vorbestimmter Breite vorgeschlagen. Durch die vorbestimmte Breite kann ein Blutgefäß, Lymphgefäß oder anderes biologisches Gewebe ein Gewebe sicher und reproduzierbar in Stücke von genau dieser Breite geschnitten werden. Zudem wurde erkannt, dass über die Aufnahmekontur eine besonders sichere Positionierung des Blutgefäßes, Lymphgefäßes oder des anderen biologischen Gewebes Gewebes im Schneidebereich möglich ist.
  • Die äußeren Scherenhebel sind in dem Sinne fixiert zueinander ausgebildet, dass die beiden äußeren Scherenhebel sich nicht gegeneinander verdrehen können. Hierdurch wird ein besonders präzises Schneiden durch beide Schneiden sichergestellt.
  • Ein beispielhafter Verwendungszweck für das Schneiden von Blutgefäßen, Lymphgefäßen oder anderem biologische Gewebe in Stücke mit einer vorbestimmten Länge ist die Myographie, bei das jeweils zu schneidende Objekt unter Druck gesetzt wird, um dessen Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Hierbei müssen präzise zugeschnittene Probenstücke verwendet werden. Um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, wird im Weiteren der Ausdruck biologisches Material verwendet, unter dem Blutgefäße, insbesondere Adern, wie etwa Venen oder Arterien, Lymphgefäße oder andere biologische Gewebe, beispielsweise Fasern, wie etwa Muskelfasern, zu verstehen sind.
  • In derartigen Anwendungsfeldern ermöglicht das erfindungsgemäße chirurgische Instrument besonders vorteilhaft ein zuverlässiges Schneiden von Abschnitten der vorbestimmten Breiten ohne das Risiko einer Fehlbedienung des chirurgischen Instruments. Für solche Anwendungen ermöglicht die erfindungsgemäße Aufnahmekontur besonders vorteilhaft ein sicheres Halten des an zwei Seiten geschnittenen Objekts biologischen Materials in der Aufnahmekontur nach dem Schneidevorgang.
  • Die Aufnahmekontur ist vorzugsweise besonders geeignet, um dünne längst gestreckte Abschnitte biologischen Materials zu schneiden. Hierdurch kann die Aufnahme auch vor einem Verrutschen des zu schneidenden biologischen Materials schützen.
  • Eine Aufnahmekontur ist in diesem Sinne eine Vertiefung einer Auflagefläche des mittleren Scherenhebels im Schneidebereich.
  • Der Schneidebereich ist der Bereich, in dem die relativ zueinander fixierten Schneiden der äußeren Scherenhebel auf den mittleren Scherenhebel treffen und dadurch eine Schnittkante des chirurgischen Instruments bilden. Insofern erstreckt sich der Schneidebereich über die gesamte Länge der Schneide, wenn auch über die gesamte Länge eine Schnittkante mit dem mittleren Scherenhebel gebildet wird.
  • Eine Scheren-Bauart ist eine Bauform, die zumindest grundsätzlich an eine bekannte Scheren-Bauform erinnert. Eine Zangen-artige Bauform ist in diesem Sinne auch eine Scheren-Bauart, da Zangen in ihrer Grundstruktur, also dem Schwenken von zwei Hebeln gegeneinander durch eine Lagerachse zum Bilden einer Schnittkante, an eine Scheren-Bauform erinnern. Vorzugsweise werden die beiden äußeren Scherenhebel mit ihrer Schneide an einer Kante des mittleren Scherenhebels zum Schneiden vorbeigeführt um die Schnittkante zu bilden. Hierdurch wird, anders als bei einer klassischen Zange, ein präziser Schnitt im Schneidebereich ermöglicht. In diesem Sinne werden die Hebel des erfindungsgemäßen chirurgischen Instruments als Scherenhebel bezeichnet, weil es Hebel innerhalb einer Scheren-Bauart sind.
  • Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen chirurgischen Instruments beschrieben.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist die Aufnahmekontur entlang einer durch die gemeinsame Lagerwelle gebildeten Lagerachse orientiert. Hierdurch ist das zu schneidenden biologischen Materials besonders präzise innerhalb des chirurgischen Instruments ausrichtbar. Zudem wird so auch sichergestellt, dass das zu schneidende biologische Material genau die vorbestimmte Breite des mittleren Scherenhebels aufweist.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform beträgt die vorbestimmte Breite zwischen 1 mm und 3 mm, insbesondere im Wesentlichen 2 mm. Dieser Breitenbereich ist besonders vorteilhaft für die Anwendung des geschnittenen biologischen Materials bei einer Myographie, da typischerweise 2 mm große Proben in die entsprechende Vorrichtung eingespannt werden. Zudem erlaubt eine vorbestimmte Breite in diesem Breitenbereich das Schneiden von Proben biologischen Materials mit Ausmaßen, die nur schwierig mit klassischen chirurgischen Instrumenten präzise bereitgestellt werden können.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist die Aufnahmekontur ein gerader Aufnahmekanal. In dieser Ausführungsform kann eine längliche Probe eines biologischen Materials besonders einfach in dem Aufnahmekanal angeordnet werden. Insbesondere das Anordnen einer Faser und/oder einer Ader, vor allem eines Blut- oder Lymphgefäßes, in dem geraden Aufnahmekanal kann einfach und schnell erfolgen. Dadurch kann das chirurgische Instrument in diesem Ausführungsbeispiel auch ohne eine besondere Fachkenntnisse verwendet werden und eine Fehlbedienung ist besonders unwahrscheinlich.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform hat der Aufnahmekanal einen eckigen Querschnitt. Der eckige Querschnitt in dieser Ausführungsform ermöglicht ein sicheres Aufliegen des biologischen Materials in dem Aufnahmekanal auch während der Schnittbewegung. Der eckige Querschnitt ist vorzugsweise ein dreieckiger oder rechteckiger Querschnitt. Dabei ist der Querschnitt ein Querschnitt entlang einer Fläche, die senkrecht zur Lagerachse liegt. In einer alternativen oder ergänzenden Ausführungsform hat der Aufnahmekanal zumindest teilweise einen runden Querschnitt.
  • Vorzugsweise weist die Aufnahmekontur eine Aufnahmebreite zwischen 0,05 mm und 1 mm, insbesondere zwischen 0,3 mm und 0,8 mm, auf. Dieser Breitenbereich ist besonders geeignet für das Aufnehmen einer Faser und/oder einer Ader, insbesondere eines Blut- oder Lympgefäßes, in der Aufnahmekontur. Zudem kann eine derartige Aufnahmekontur besonders einfach und günstig durch bekannte Herstellungsverfahren bereitgestellt werden.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform umfasst der mittlere Scherenhebel keine Schneide. In dieser Ausführungsform wird die Schnittkante durch ein Entlangstreifen der jeweiligen Schneide an einem planen Rand des mittleren Scherenhebels gebildet. Hierdurch wird das zu schneidende Objekt biologischen Materials nicht auf beiden Seiten angeschnitten, sondern nur von der Seite, von der die Schneide kommt. Daher ermöglicht die Anordnung der Schneiden in dieser Ausführungsform einen besonders präzisen Schnitt des chirurgischen Instruments.
  • In einer weiteren Ausführungsform umfasst der gemeinsame Griffbereich eine Federvorrichtung derart, dass eine Federkraft der Federvorrichtung gegen eine Schließbewegung zwischen den äußeren Scherenhebeln und dem mittleren Scherenhebel wirkt. In dieser Ausführungsform wird durch die anliegende Federkraft ein versehentliches Schließen des chirurgischen Instruments vermieden. Bei der Federvorrichtung kann es sich beispielsweise um eine mit den Scherenhebeln verbundene Blattfeder oder dergleichen handeln. Ein Beispiel für eine solche Blattfeder ist im Rahmen von 2a erläutert.
  • In einer weiteren Ausführungsform ist der gemeinsame Griffbereich über ein Führungsmittel, insbesondere über eine Führungsschiene, relativ zu einem mittleren Griffbereich des mittleren Scherenhebels geführt beweglich. Solch ein Führungsmittel kann besonders zuverlässig Querkräfte aufnehmen und dadurch ein langsames Verbiegen des chirurgischen Instruments durch den Nutzer vermeiden. So kann vorteilhaft sichergestellt werden, dass die Schwenkung zwischen dem mittleren Scherenhebel und den äußeren Scherenhebeln wie vorgesehen entlang der durch die gemeinsame Lagerwelle gebildete Lagerachse erfolgt. Das Führungsmittel kann auch vorteilhaft über die Federvorrichtung gemäß der vorhergehenden Ausführungsform bereitgestellt werden.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführungsform ist das chirurgische Instrument zumindest teilweise aus einem Edelmetall gefertigt. Hierdurch kann eine lange Haltbarkeit des chirurgischen Instruments ermöglicht werden. Zudem kann eine antibakterielle Wirkung des Edelmetalls vorteilhaft für Anwendungen an zu untersuchendem biologischen Material sein. Schließlich erlaubt das Herstellen aus einem Edelmetall, dass beispielsweise über einen Gießprozess die Aufnahmekontur und/oder andere Bestandteile des chirurgischen Instruments besonders präzise bereitgestellt werden können.
  • Gemäß einem zweiten Aspekt der Erfindung wird zur Lösung der oben genannten Aufgabe eine Verwendung eines chirurgischen Instruments gemäß mindestens einem der vorhergehenden Ausführungsformen zum Schneiden einer Ader, insbesondere zum Präparieren einer Vene oder Arterie für eine Myographie, vorgeschlagen.
  • Eine derartige Verwendung des chirurgischen Instruments gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung ist besonders vorteilhaft, da eine Ader und/oder eine Faser besonders zuverlässig in die Aufnahmekontur gelegt und besonders präzise entlang der vorbestimmten Breite geschnitten werden können.
  • Zudem ist für das Präparieren von Venen oder Arterien für eine Myographie das Schneiden mit der vorbestimmten Breite vorteilhaft, insbesondere wenn die Breite zwischen 1 mm und 3 mm, insbesondere im Wesentlichen 2 mm beträgt.
  • Bei der Myographie wird biologisches Material, insbesondere Blutgefäße, in eine Anordnung gespannt und muss dafür präzise zugeschnitten werden. Der Umfang von solchen zu schneidenden Blutgefäßen liegt typischerweise zwischen 100 µm und 400 µm und die Länge dieser Blutgefäße liegt im Bereich zwischen 1 mm und 3 mm, insbesondere im Wesentlichen 2 mm. Grundsätzlich ist die Myographie als etabliertes medizinisches Analyseverfahren dem Fachmann auf diesem Gebiet bekannt, so dass hierzu im Folgenden keine weiteren Details erläutert werden.
  • Gemäß einem dritten Aspekt der Erfindung wird zur Lösung der oben genannten Aufgabe ein Verfahren zur Herstellung eines chirurgischen Instruments nach Scheren-Bauart vorgeschlagen, aufweisend die Schritte
    • - Bereitstellen eines ersten und eines zweiten äußeren Scherenhebels mit einer jeweiligen Schneide und Fixieren der beiden Scherenhebel relativ zueinander über einen gemeinsamen Griffbereich; und
    • - Bereitstellen und Anordnen eines mittleren Scherenhebels zwischen dem ersten und zweiten äußeren Scherenhebel und schwenkbares Verbinden des mittleren Scherenhebels über eine gemeinsame Lagerwelle mit diesen äußeren Scherenhebeln, wobei der mittlere Scherenhebel eine vorbestimmte Breite in Richtung der gemeinsamen Lagerwelle aufweist, und wobei der mittlere Scherenhebel eine Aufnahmekontur zum Aufnehmen eines zu schneidenden Objekts biologischen Materials in einem durch die Schneiden der äußeren Scherenhebel vorgegebenen Schneidebereich aufweist.
  • Das Verfahren gemäß dem dritten Aspekt führt zum dem chirurgischen Instrument gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung, so dass es alle Vorteile der vorhergehenden Ausführungsformen aufweist. Insbesondere führt es zu dem chirurgischen Instrument, das besonders präzise und einfach vorbestimmte Proben biologischen Materials bereitstellen kann.
  • Die erfindungsgemäßen Herstellungsschritte werden in einer beliebigen Reihenfolge ausgeführt und sind teilweise abhängig voneinander. So wird eine Anordnung der beiden äußeren Scherenhebel typischerweise zusammen mit dem Anordnen des mittleren Scherenhebel zwischen den beiden äußeren Scherenhebeln durchgeführt.
  • Das Bereitstellen der jeweiligen Scherenhebel erfolgt vorzugsweise über einen Gießprozess. Besonders bevorzugt ist mindestens ein Scherenhebel, wie vorzugsweise der mittlere Scherenhebel, aus einem Edelmetall hergestellt.
  • Die Erfindung soll nun anhand von in den Figuren schematisch dargestellten, vorteilhaften Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Von diesen zeigen im Einzelnen:
    • 1 eine schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels eines chirurgischen Instruments gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung;
    • 2a, b eine schematische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels des chirurgischen Instruments gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung in einer Gesamtdarstellung (2a) und in einer Detaildarstellung (2b) eines Schneidebereichs des chirurgischen Instruments; und
    • 3 ein Flussdiagramm eines Ausführungsbeispiels eines Verfahrens gemäß einem dritten Aspekt der Erfindung.
  • 1 zeigt eine schematische Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels eines chirurgischen Instruments 100 gemäß einem ersten Aspekt der Erfindung.
  • Das chirurgisches Instrument 100 ist nach Scheren-Bauart gebildet und weist einen ersten und einen zweiten äußeren Scherenhebel 110, 110' sowie einen mittleren Scherenhebel 120 auf.
  • Der erste und der zweite äußere Scherenhebel 110, 110' weisen beide jeweils eine Schneide 112, 112' auf und sind über einen gemeinsamen Griffbereich 115 relativ zueinander fixiert ausgebildet. Die Fixierung der beiden Scherenhebel 110, 110' erfolgt vorliegend starr aber den Griffbereich 115, so dass beide äußere Scherenhebel 110, 110' eine einzige starre Komponente des chirurgischen Instruments 100 formen. Die starre Verbindung kann über ein Verschweißen nach der erfindungsgemäßen Anordnung der Scherenhebel 110, 110' oder alternativ im Rahmen eines Herstellungsprozesses der äußeren Scherenhebel 110, 110' erfolgt sein. Der Griffbereich 115 umfasst eine Fingeraufnahme 117 zum sicheren Halten des chirurgischen Instruments 100.
  • Der mittlere Scherenhebel 120 ist zwischen dem ersten und zweiten äußeren Scherenhebel 110, 110' angeordnet und über eine gemeinsame Lagerwelle 122 schwenkbar mit diesen äußeren Scherenhebeln 110, 110' verbunden. Über diese schwenkbare Verbindung ist auch die Scheren-Bauart des chirurgischen Instruments 100 erkennbar. Dabei weist der mittlere Scherenhebel 120 eine vorbestimmte Breite 125 in Richtung der gemeinsamen Lagerwelle 122 auf. Die vorbestimmte Breite 125 gibt aufgrund der erfindungsgemäßen Konstruktion des chirurgischen Instruments 100 eine Breite zwischen den zwei Schnittkanten 127, 127' des chirurgischen Instruments 100 vor. Zudem weist der mittlere Scherenhebel 120 eine Aufnahmekontur 130 zum Aufnehmen eines zu schneidenden Objekts in einem durch die Schneiden 112, 112' der äußeren Scherenhebel 110, 110' vorgegebenen Schneidebereich 140 auf.
  • Wie in 1 dargestellt, liegt die Scheren-Bauart bereits durch das Vorsehen von sich gegeneinander bewegenden Scherenhebeln vor. Hierdurch entsteht der Schneidebereich 140 genau dort, wo die Schneiden der äußeren Scherenhebel vorgesehen sind.
  • Die Aufnahmekontur 130 ist vorliegend eckig ausgebildet, kann alternativ oder ergänzend aber auch zumindest teilweise rund ausgestaltet sein. Die Aufnahmekontur ist zum Aufnehmen eines zu schneidenden Objekts ausgebildet, so dass das Objekt biologischen Materials vor der Schneidebewegung besonders sicher in der eckigen Aufnahmekontur 130 gehalten wird und nach der Scheidebewegung das geschnittene Objekt sicher in der Aufnahmekontur 130 liegen kann.
  • Bei dem gezeigten chirurgisches Instrument 100 umfasst der mittlere Scherenhebel 120 vorteilhaft keine Schneide. Hierdurch wird sichergestellt, dass das chirurgische Instrument 100 einen glatten Schnitt von einer Seite des zu schneidenden Objekts durch das gesamte Objekt ermöglicht und nicht zwei Schnitte von beiden Seiten parallel erfolgen. Hierdurch kann ein besonders glatter und zuverlässig reproduzierbarer Schnitt durch das zu schneidende Objekt erfolgen. In einem nicht dargestellten Ausführungsbeispiel hat der mittlere Scherenhebel an mindestens einer Schnittkante eine Schneide.
  • Besonders bevorzugt ist das chirurgische Instrument zumindest teilweise aus einem Edelmetall gefertigt. Hierdurch können gängige bekannte Verfahren zur Herstellung von chirurgischen Instrumenten und/oder von Scheren für das erfindungsgemäße Instrument einfach angepasst werden. Zudem ist eine günstige und zuverlässige Herstellung des chirurgischen Instruments möglich. Schließlich erlaubt die Herstellung aus einem Edelmetall eine besonders gute Haltbarkeit des chirurgischen Instruments.
  • Das erfindungsgemäße chirurgische Instrument wird besonders bevorzugt verwendet, um präzise bemessene Proben biologischen Materials mit der vorbestimmten Breite 125 bereitzustellen. Das ist besonders vorteilhaft für die Verwendung des chirurgischen Instruments 100 zum Schneiden einer Ader, insbesondere zum Präparieren einer Vene oder Arterie für eine Myographie. Alternativ oder ergänzend kann das erfindungsgemäße chirurgische Instrument auch zum Schneiden einer Faser verwendet werden.
  • Das Präparieren einer Probe für die Myographie ist besonders vorteilhaft, weil dabei biologisches Material in eine Vorrichtung für weitere Messungen gespannt wird. Daher muss das biologischen Material einer genau vorgegebenen Bemaßung entsprechen, welche bei der Myographie im Wesentlich 2 mm Länge entspricht.
  • Grundsätzlich ist das chirurgische Instrument 100 offenkundig für das Schneiden länglicher Objekte biologischen Materials geeignet, die exakt die vorbestimmte Breite 125 im geschnittenen Zustand aufweisen sollten. Dabei ist die Nutzung des chirurgischen Instruments 100 besonders intuitiv und daher ohne besonderes Fachwissen möglich.
  • 2a, b zeigen eine schematische Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels des chirurgischen Instruments 200 gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung in einer Gesamtdarstellung (2a) und in einer Detaildarstellung (2b) eines Schneidebereichs des chirurgischen Instruments 200.
  • Das chirurgische Instrument 200 unterscheidet sich von dem in 1 dargestellt chirurgischen Instrument 100 unter anderem dadurch, dass die Aufnahmekontur 230 entlang einer durch die gemeinsame Lagerwelle 222 gebildeten Lagerachse 250 orientiert ist. Hierdurch führt ein Schnitt an beiden Schnittkanten 227, 227' zu einem Objekt biologischen Materials, welches exakt die vorbestimmte Breite 125 im geschnittenen Zustand hat, wenn es in der Aufnahmekontur 230 angeordnet war.
  • Die vorbestimmte Breite beträgt dabei zwischen 1 mm und 3 mm, insbesondere im Wesentlichen 2 mm. Zudem hat die Aufnahmekontur 230 eine Aufnahmebreite 232 zwischen 0,05 mm und 1 mm, insbesondere zwischen 0,3 mm und 0,8 mm.
  • Man erkennt zudem in 2b, dass die Aufnahmekontur 230 ein gerader Aufnahmekanal ist. Der Aufnahmekanal hat dabei wie bereits die Aufnahmekontur 130 aus 1 einen eckigen Querschnitt, insbesondere einen rechteckigen Querschnitt, entlang einer Querschnittsebene, die senkrecht zur Lagerachse 250 ausgerichtet ist. Durch den eckigen Querschnitt kann ein Herausrutschen des zu schneidenden Objekts biologischen Materials aus der Aufnahmekontur 230 während des Schneideprozesses vermieden werden. In einer alternativen oder ergänzenden Ausführungsform kann der Aufnahmekanal auch zumindest teilweise eine runde oder dreieckige Form aufweisen.
  • Schließlich unterscheidet sich das chirurgische Instrument 200 auch durch die Ausgestaltung des Griffbereichs 215 von dem in 1 gezeigten chirurgischen Instrument 100. Man erkennt, dass die beiden äußeren Scherenhebel 210, 210' ein gemeinsames Teil des chirurgischen Instruments 200 bilden und dadurch relativ zueinander fixiert sind. Dabei bildet der mittlere Scherenhebel 220 ein separates Teil, welches über die Lagerwelle 222 schwenkbar zu den äußeren Scherenhebeln 210, 210' ausgebildet ist. Dabei zeigt der Griffbereich 215 eine Federvorrichtung 260, über welche eine Federkraft gegen eine Schnittbewegung aufgebracht wird. Hierdurch wird ein versehentliches Schneiden vermieden. Die Federvorrichtung besteht aus zwei Blattfederelementen 262, 262', die ineinander verrastet sind und dadurch eine mechanische Federspannung gegeneinander aufnehmen können. Alternativ oder ergänzend können andere Federn, wie beispielsweise Druckfedern, verwendet werden, um eine Schließbewegung nur nach einer Überwindung der Federkraft zu erlauben. Derartige Federvorrichtungen sind insbesondere im Zusammenhang mit Zangen bekannt. Alternativ oder ergänzend kann der gemeinsame Griffbereich der beiden äußeren Scherenhebel über ein Führungsmittel, insbesondere über eine Führungsschiene, relativ zu einem mittleren Griffbereich des mittleren Scherenhebels geführt beweglich sein.
  • 3 zeigt ein Flussdiagramm eines Ausführungsbeispiels eines Verfahrens 300 gemäß einem dritten Aspekt der Erfindung.
  • Das Verfahren 300 ist zur Herstellung eines chirurgischen Instruments nach Scheren-Bauart ausgebildet. Hierfür weist es die im Folgenden beschriebenen Schritte auf.
  • Ein erster Schritt 310 umfasst ein Bereitstellen eines ersten und eines zweiten äußeren Scherenhebels mit einer jeweiligen Schneide und ein Fixieren der beiden Scherenhebel relativ zueinander über einen gemeinsamen Griffbereich.
  • Ein darauffolgender Schritt 320 umfasst ein Bereitstellen und Anordnen eines mittleren Scherenhebels zwischen dem ersten und zweiten äußeren Scherenhebel und dabei ein schwenkbares Verbinden des mittleren Scherenhebels über eine gemeinsame Lagerwelle mit diesen äußeren Scherenhebeln, wobei der mittlere Scherenhebel eine vorbestimmte Breite in Richtung der gemeinsamen Lagerwelle aufweist, und wobei der mittlere Scherenhebel eine Aufnahmekontur zum Aufnehmen eines zu schneidenden Objekts biologischen Materials in einem durch die Schneiden der äußeren Scherenhebel vorgegebenen Schneidebereich aufweist.
  • Die beiden Schritte 310 und 320 werden vorzugsweise im Rahmen eines Prozessschrittes zusammen ausgeführt, da der mittlere Scherenhebel zusammen mit den beiden äußeren Scherenhebeln durch die Lagerwelle verbunden wird und in diesem Zusammenhang auch die Fixierung der beiden äußeren Scherenhebel relativ zueinander erfolgt kann.
  • Wie in den vorherigen Ausführungsbeispielen gezeigt, kann der Schritt 310 direkt durch das Herstellen einer einteiligen Komponente des chirurgischen Instruments realisiert werden, welche dadurch die beiden äußeren Scherenhebel als Bereiche einer einzigen Komponente, gegeneinander fixiert. So können beispielsweise die beiden äußeren Scherenhebel als eine Komponente im Rahmen eines Gießprozesses hergestellt werden. Der mittlere Scherenhebel wird vorzugsweise über einen Gießprozess hergestellt, um die erfindungsgemäße Aufnahmekontur besonders zuverlässig bereitzustellen.
  • Bezugszeichenliste
  • 100, 200
    chirurgisches Instrument
    110, 110', 210, 210'
    äußere Scherenhebel
    112, 112'
    Scheide
    115, 215
    Griffbereich
    117
    Fingeraufnahme
    120, 220
    mittlerer Scherenhebel
    122, 222
    Lagerwelle
    125
    vorbestimmte Breite
    127, 127', 227, 227'
    Schnittkante
    130, 230
    Aufnahmekontur
    232
    Aufnahmebreite
    140
    Schneidebereich
    250
    Lagerachse
    260
    Federvorrichtung
    262, 262'
    Blattfederelement
    300
    Verfahren
    310, 320
    Verfahrensschritte

Claims (11)

  1. Chirurgisches Instrument (100) nach Scheren-Bauart mit - einem ersten und einem zweiten äußeren Scherenhebel (110, 110'), wobei die beiden äußeren Scherenhebel (110, 110') jeweils eine Schneide (112, 112') aufweisen und über einen gemeinsamen Griffbereich (115) relativ zueinander fixiert ausgebildet sind; und - einem mittleren Scherenhebel (120), welcher zwischen dem ersten und zweiten äußeren Scherenhebel (110, 110') angeordnet und über eine gemeinsame Lagerwelle (122) schwenkbar mit diesen äußeren Scherenhebeln (110, 110') verbunden ist, wobei der mittlere Scherenhebel (120) eine vorbestimmte Breite (125) in Richtung der gemeinsamen Lagerwelle (122) aufweist, und wobei der mittlere Scherenhebel (120) eine Aufnahmekontur (130) zum Aufnehmen eines zu schneidenden Objekts in einem durch die Schneiden (112, 112') der äußeren Scherenhebel (110, 110') vorgegebenen Schneidebereich (140) aufweist.
  2. Chirurgisches Instrument (100) gemäß Anspruch 1, wobei die Aufnahmekontur (130) entlang einer durch die gemeinsame Lagerwelle (122) gebildeten Lagerachse (250) orientiert ist.
  3. Chirurgisches Instrument (100) gemäß Anspruch 1 oder 2, wobei die vorbestimmte Breite (125) zwischen 1 mm und 3 mm, insbesondere im Wesentlichen 2 mm beträgt.
  4. Chirurgisches Instrument (100) gemäß mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Aufnahmekontur (130) ein gerader Aufnahmekanal ist.
  5. Chirurgisches Instrument (100) gemäß Anspruch 4, wobei der Aufnahmekanal einen eckigen Querschnitt hat.
  6. Chirurgisches Instrument (100) gemäß mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Aufnahmekontur (130) eine Aufnahmebreite (232) zwischen 0,05 mm und 1 mm, insbesondere zwischen 0,3 mm und 0,8 mm, aufweist.
  7. Chirurgisches Instrument (100) gemäß mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der mittlere Scherenhebel (120) keine Schneide umfasst.
  8. Chirurgisches Instrument (100) gemäß mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der gemeinsame Griffbereich (115) eine Federvorrichtung (260) derart umfasst, dass eine Federkraft der Federvorrichtung (260) gegen eine Schließbewegung zwischen den äußeren Scherenhebeln (110, 110') und dem mittleren Scherenhebel (120) wirkt.
  9. Chirurgisches Instrument (100) gemäß mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das chirurgische Instrument (100) zumindest teilweise aus einem Edelmetall gefertigt ist.
  10. Verwendung eines chirurgischen Instruments (100) gemäß mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche zum Scheiden einer Ader, insbesondere zum Präparieren einer Vene oder Arterie für eine Myographie.
  11. Verfahren (300) zur Herstellung eines chirurgischen Instruments (100) nach Scheren-Bauart, aufweisend die Schritte - Bereitstellen eines ersten und eines zweiten äußeren Scherenhebels (110, 110') mit einer jeweiligen Schneide (112, 112') und Fixieren der beiden Scherenhebel (110, 110') relativ zueinander über einen gemeinsamen Griffbereich (115); und - Bereitstellen und Anordnen eines mittleren Scherenhebels (120) zwischen dem ersten und zweiten äußeren Scherenhebel (110, 110') und schwenkbares Verbinden des mittleren Scherenhebels (120) über eine gemeinsame Lagerwelle (122) mit diesen äußeren Scherenhebeln (110, 110'), wobei der mittlere Scherenhebel (120) eine vorbestimmte Breite (125) in Richtung der gemeinsamen Lagerwelle (122) aufweist, und wobei der mittlere Scherenhebel (120) eine Aufnahmekontur (130) zum Aufnehmen eines zu schneidenden Objekts in einem durch die Schneiden (112, 112') der äußeren Scherenhebel (110, 110') vorgegebenen Schneidebereich (140) aufweist.
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