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Technisches Gebiet
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Die Erfindung bezieht sich auf eine Biopsiezange zur Exzision einer Gewebeprobe mit wenigstens zwei über eine Schwenkkinematik reversibel zwischen einer geöffneten und einer geschlossenen Position schwenkbar gelagerten Zangenbacken, von denen wenigstens eine Zangenbacke eine konkave Kontur besitzt, die in der geschlossenen Position in Zusammenwirken mit der wenigstens einen anderen Zangenbacke ein Resektionsvolumen einschließt.
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Stand der Technik
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Biopsiezangen zur Exzision einer Gewebeprobe sind in einer Vielzahl unterschiedlicher Ausgestaltungsformen bekannt. Typische Kennzeichnungsmerkmale aller Biopsiezangen betreffen wenigstens zwei um eine Achse schwenkbar gelagerte Zangenbacken, die über eine Gelenkkinematik reversibel aus einer geschlossenen in eine geöffnete Zangenbackenposition überführbar sind. Hierzu dienen mit der Gelenkkinematik verbundene und von dieser proximalseitig abführende Steuermittel, beispielsweise in Form von Seilzügen oder Steuerstangen, die mit einem manuellen Betätigungsmittel, beispielsweise in Form eines Scherengriffes, verbunden sind.
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Die überwiegende Mehrzahl an bekannten Biopsiezangen verfügen über zwei halbschalenartig ausgebildete Zangenbacken, die in der geschlossenen Zangenposition ein kapsel- oder pillenförmiges Resektionsvolumen einschließen. Beide Zangenbacken weisen für eine möglichst gewebeschonende Gewebeprobenresektion klingenartig ausgebildete Schneidkantenränder auf, die die jeweils halbschalenförmig ausgebildeten Zangenbacken, vorzugsweise vollständig, umgeben und im Zustand geschlossener Zangenbacken in unmittelbaren Kontakt treten.
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Eine bekannte Biopsiezange ist in der Druckschrift
US 4 817 630 offenbart, die zwei über eine Gelenkkinematik schwenkbar verbundene, halbschalenartig ausgebildete Zangenbacken aufweist. Zusätzlich verfügt die bekannte Zangenbacke über einen mittig zwischen beiden Zangenbacken angeordneten, speerartig ausgebildeten Dornfortsatz, der zur Gewebeprobenaufnahme im geöffneten Zangenbackenzustand einen abzutrennenden Gewebebprobenereich penetriert und diesen relativ zu den sich schließenden Zangenbacken innerhalb des sich durch die schließenden Zangenbacken ausbildenden Resektionsvolumens fixiert.
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Allen bekannten Biopsiezangen liegt das Resektionsziel zugrunde, dass die aus einem bestimmten Gewebebereich entnommene Gewebeprobe im Idealfall in Form und Größe dem von den Zangenbacken umschlossenen Resektionsvolumen entspricht.
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Die mit Hilfe einer Biopsiezange extrakorporal entnommene Gewebeprobe wird einer histologischen Untersuchung unterzogen, um diese nach malignen oder sonstigen erkrankten Gewebebereichen bzw. Gewebestrukturen zu untersuchen. Hierzu wird die Gewebeprobe zumeist zum Zwecke einer optisch mikroskopischen Untersuchung präpariert und zur visuellen Kenntlichmachung unterschiedlicher Gewebestrukturen mittels geeigneter Färbetechniken kontrastreich eingefärbt. Unter der Vielzahl unterschiedlicher Färbemethoden hat sich die Hämatoxylin-Eosin-Färbung, kurz HE-Färbung, als weit verbreitete histologische Standarduntersuchung etabliert.
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Histologische Screening-Methoden, die auf der Grundlage der vorstehend bezeichneten HE-Färbung basieren, unterliegen allesamt dem visuellen Beurteilungsvermögen einer die Screening-Maßnahme durchführenden Person und stellen somit subjektiv qualifizierte Aussagen dar. Alternativ oder in Ergänzung zu konventionellen Screening-Methoden auf Basis der HE-Färbung bietet die Raman-Spektroskopie eine sichere, objektive und zuverlässige Gewebeanalyse. So ermöglicht die Raman-Spektroskopie eine Materialuntersuchung im Sinne einer Materialidentifikation auf Basis der Wechselwirkung von monochromatischem Licht und den im Material bzw. im Gewebe enthaltenen Molekülen, die das einfallende Licht jeweils molekülspezifisch zu streuen vermögen. Insbesondere die sogenannte stimulierte Raman-Histologie (SRH), eine laserbasierte optische Bildgebung, bietet die Möglichkeit der Erhebung einer intraoperativen Diagnose in wenigen Minuten.
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Um die Belastbarkeit histologischer Analyseergebnisse an einer Gewebeprobe signifikant zu verbessern ist es möglich, sowohl das auf der HE-Einfärbetechnik beruhende visuell gestützte Analyseverfahren als auch eine auf der Raman-Spektroskopie basierende Gewebeuntersuchung durchzuführen.
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Eine besondere Herausforderung bei der Anwendung beider Untersuchungsmethoden an einer Gewebeprobe besteht in der idealerweise zu erfüllenden Forderung, dass der mit beiden Untersuchungsmethoden zu analysierende Gewebebereich möglichst identisch sein sollte. Diese Voraussetzung ließe sich dadurch erfüllen, indem eine bestimmte Gewebeprobe zunächst der Raman-Spektroskopie unterzogen wird und nachfolgend einer standardisierten visuellen Gewebeuntersuchung auf der Grundlage einer HE-Einfärbung. Dies setzt allerdings voraus, dass die Gewebeprobe bereits durch die Raman-Spektroskopie keinerlei Degradationen erfährt. Zudem besteht bei der Durchführung histologischer Begutachtungen von Gewebeproben häufig der Wunsch die Analysen möglichst schnell durchzuführen, insbesondere in Fällen, in denen das Analyseergebnis bereits während eines operativen Eingriffes, bei dem eine Gewebeprobe entnommen wurde, vorliegen sollte.
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Darstellung der Erfindung
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde ein medizinisches Instrument anzugeben, mit dem es möglich sein soll eine Gewebeprobe aus einem Gewebebereich mittels Exzision zu entnehmen und diese möglichst quetschfrei derart zu präparieren, so dass zwei möglichst identische und separat handhabbare Gewebeprobenoberflächen erhalten werden. Beide Gewebeprobenoberflächen können nachfolgend zeitgleich histologisch untersucht werden, so dass eine der visuellen Gewebeuntersuchung auf Grundlage der HE-Einfärbung und die andere mittels Raman-Spektroskopie anhand jeweils identischer Gewebeschnittflächen analysiert werden können.
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Die Lösung der der Erfindung zugrunde liegenden Aufgabe ist im Anspruch 1 angegeben. Den Erfindungsgedanken in vorteilhafter Weise weiterbildende Merkmale sind in den Unteransprüchen sowie der weiteren Beschreibung zu entnehmen.
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Der Erfindung liegt die Idee zugrunde einer an sich bekannten Biopsiezange eine weitere, neuartige Funktion zu verliehen, die eine von den wenigstens zwei Zangenbacken der Biopsiezange umschlossene und von einem umliegenden Gewebebereich mittels Exzission separierte Gewebeprobe in zwei Teile unter Ausbildung jeweils einer Gewebeprobenoberfläche aufzutrennen vermag.
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Eine lösungsgemäße Biopsiezange zur Exzision einer Gewebeprobe mit wenigstens zwei über eine Schwenkkinematik reversibel zwischen einer geöffneten und einer geschlossenen Position schwenkbar gelagerten Zangenbacken, von denen wenigstens eine Zangenbacke eine konkave Kontur besitzt, die in der geschlossenen Position in Zusammenwirken mit der wenigstens einen anderen Zangenbacke ein Resektionsvolumen einschließt, zeichnet sich dadurch aus, dass eine Schneidvorrichtung vorgesehen ist, die mit wenigstens einer der Zangenbacken derart verbunden oder in Wirkverbindung bringbar ist, dass die Schneidvorrichtung das Resektionsvolumen in der geschlossenen Position der wenigstens zwei Zangenbacken in zwei Resektionsteilvolumina unterteilt und eine sich im Resektionsvolumen befindliche Gewebeprobe durch mechanische Schnittbildung in zwei Gewebeprobenteile separiert.
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Mit der lösungsgemäßen Biopsiezange ist es möglich, in an sich bekannter Weise eine Gewebeprobe aus einem vorzugsweise intrakorporalen Gewebeumfeld abzutrennen und innerhalb der geschlossenen Zangenbacken innerhalb des Resektionsvolumens vollumfänglich einzuschließen. Mit Hilfe der zusätzlichen Schneidvorrichtung, die entweder als integrale Komponente der Biopsiezange oder als separate Komponente ausgebildet ist, wird die von den Zangenbacken der Biopsiezange umfasste Gewebeprobe in zwei Gewebeprobenteile unter Ausbildung zweier spiegelbildlich, aber ansonsten identischer Gewebeprobenoberflächen durch Schnittbildung separiert. Da sich die abgetrennte Gewebeprobe innerhalb der sich schliessenden oder bereits geschlossenen Zangenbacken befindet, während die Gewebeprobe in zwei Gewebeprobenteile durchtrennt wird, werden Schnitt-bedingte und auf sie Gewebeprobe gerichtete Quetschwirkungen weitgehend minimiert, zumal sich etwaige durch den Schneidprozess hervorgerufene und auf die Gewebeprobe gerichtete Druck- und Scherkräfte unmittelbar und vollumfänglich von der Innenwand der das Resektionsvolumen umfassenden Zangenbacken aufgenommen bzw. abgestützt werden. Auf diese Weise bewahrt die Gewebeprobe auch nach ihrer Durchtrennung ihre Form und Struktur.
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Nach Öffnen der Biopsiezange können beide separierte Gewebeprobenteile aus der Biopsiezange entnommen werden, so dass die spiegelbildlich, aber ansonsten identischen Gewebeprobenoberflächen der beiden Gewebeprobenteile der visuellen Untersuchungsmethode mittels HE-Einfärbung zum einen sowie der Raman-Spektroskopie zum anderen zeitgleich unterzogen werden können. So ermöglicht insbesondere die Raman-Spektroskopie eine Diagnoseerstellung innerhalb von 3 bis 4 Minuten und gestattet eine deutliche Beschleunigung der Therapie und eine höhere Sicherheit bei der Auswahl von Therapiemöglichkeiten. Zudem bietet das parallel erhältliche Diagnoseergebnis im Rahmen der üblichen HE-Färbungsmethode eine zweite unabhängige Diagnosemöglichkeit von ein und dergleichen Gewebeprobenoberfläche, die sich lediglich durch ihr Spiegelbild von jener Gewebeoberfläche unterscheidet, die der Raman-Spektroskopie unterzogen wurde.
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In einer ersten bevorzugten Ausführungsform ist die Schneidvorrichtung untrennbar mit wenigstens einer Zangenbacke der Biopsiezange verbunden. Die Schneidvorrichtung weist wenigstens ein flächiges Trennmittel mit einer Schneidklinge auf, das an einer der Zangenbacken derart fest angebracht ist, so dass das flächige Trennmittel das Resektionsvolumen in der geschlossenen Position der wenigstens zwei Zangenbacken in die zwei Resektionsteilvolumina separiert, wobei die Schneidklinge bündig an einer dem Resektionsvolumen zugewandt orientierten Oberflächenkontur der anderen Zangenbacke anliegt.
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Vorzugsweise ist die Schneidvorrichtung mittig längs einer Zangenbacke angebracht, so dass die Schneidvorrichtung im geschlossenem Zustand der Zangenbacken der Biopsiezange das Resektionsvolumen in jeweils zwei gleich große Resektionsvolumenhälften unterteilt, so dass die durch die Biopsiezange im Wege der Exzision separierte Gewebeprobe in Form zweier gleichgroßer, symmetrischer Gewebeprobenhälften vermittels der Schneidvorrichtung durchtrennt wird. Selbstverständlich sind auch abweichende Raumteilungen des Resektionsvolumens mit Hilfe der Schneidvorrichtung denkbar bzw. wünschenswert, bspw. derart, dass die für die Raman-Spektroskopie vorgesehene Gewebeprobe kleiner sein soll, bspw. eine Dicke von etwa 250 µm aufweist, als die für die HE-Untersuchung vorgesehene Gewebeprobe, bspw. mit einer Dicke von größer 1 mm.
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Vorzugsweise ist das flächige Trennmittel stoffschlüssig, vorzugsweise monolithisch an einer der wenigstens zwei Zangenbacken gefügt, wobei deren Schneidklinge der gegenüberliegenden Zangenbacke zugewandt orientiert ist. Form und Größe des flächigen Trennmittels sind an die Innenkontur der das Resektionsvolumen im geschlossenen Zustand der Biopsiezange vollständig umfassenden Zangenbacken angepasst. Dabei überragt das flächige Trennmittel das Resektionsteilvolumen, das von jener Zangenbacke begrenzt ist, an der die Schneidvorrichtung festgefügt ist. Der über die Zangenbacke überstehende Flächenteil des flächigen Trennmittels weist die der gegenüberliegenden Zangenbacke zugewandt orientierte Schneidklinge auf, die im geschlossenen Zustand der Biopsiezange bündig an der inneren Oberflächenkontur der gegenüberliegenden Zangenbacke anliegt. Hierdurch ist sichergestellt, dass die innerhalb der Zangenbacken eingeschlossene Gewebeprobe vollständig durch die Schließbewegung der Zangenbacken und der damit verbundenen Durchdringung der Schneidvorrichtung durch die Gewebeprobe, in zwei Gewebeprobenteile, z.B. zwei Gewebeprobenhälften, durchtrennt wird.
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Alternative Ausbildungsformen hinsichtlich Form und Größe des an einer der wenigstens zwei Zangenbacken fest angebrachten flächigen Trennmittels sind denkbar. So weist eine mögliche Ausführungsalternative zu Seiten beider Zangenbacken, jeweils ein flächiges Trennmittel mit Schneidklinge auf, das untrennbar stoffschlüssig jeweils an der konkaven Innenwand der jeweiligen Zangenbacke gefügt ist, und deren Schneidklingen sich im geschlossenen Zustand der Zangenbacken linienhaft gegenseitig berühren. Dabei können beide flächigen Trennmittel in Form und Größe jeweils identisch ausgebildet sein oder über unterschiedlich, aufeinander abgestimmte Formen und Flächengrößen verfügen.
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Eine weitere Alternative sieht eine als nutförmige Ausnehmung ausgebildete Oberflächenkontur an der ansonsten glatten, konkaven Innenwand jener Zangenbacke vor, die der mit dem flächigen Trennmittel verbundenen Zangenbacke gegenüberliegt, so dass die Schneidklinge des flächigen Trennmittels im geschlossenen Zustand der Zangenbacken in die nutförmige Ausnehmung bündig eingreift. Die nutförmige Ausnehmung bietet zum einen der Schneidklinge mechanischen Halt und unterstützt überdies die vollständige Durchtrennung der Gewebeprobe.
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Im Unterschied zur einer fest an wenigstens einer Zangenbacke gefügten Schneidvorrichtung sieht eine weitere bevorzugte Ausgestaltungsform einer lösungsgemäßen Biopsiezange eine relativ zu den Zangenbacken beweglich gelagerte Schneidvorrichtung vor, die in der geschlossenen Position der schwenkbar gelagerten Zangenbacken aus einer initialen Position, in der das flächige Trennmittel außerhalb des von den Zangenbacken umschlossenen Resektionsvolumens gelagert ist oder nur geringfügig in das Resektionsvolumen hineinragt, in eine finale Position überführbar ist, in der das flächige Trennmittel das Resektionsvolumen in zwei Resektionsteilvolumina separiert. Durch die Möglichkeit, das flächige Trennmittel nach vollständiger Zangenbackenschließung zum Zwecke der Gewebeprobendurchtrennung in das von den wenigstens zwei Zangenbacken vollständig umschlossene Resektionsvolumen einzuführen, erfolgt die Gewebeprobenabtrennung mit Hilfe der Biopsiezange vollkommen unbeeinträchtigt durch die Schneidvorrichtung. Erst nach vollständigem Schließen der Zangenbacken und der damit verbundenen Gewebeprobenentnahme, d.h. die entnommene Gewebeprobe findet sich innerhalb des von den wenigstens zwei Zangenbacken umschlossenen Resektionsvolumens, dringt das flächige Trennmittel der Schneidvorrichtung in das Resektionsvolumen ein und durchschneidet die darin befindliche Gewebeprobe.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist hierzu das flächige Trennmittel als eine zu den Zangenbacken separate Komponente ausgebildet, die durch eine schlitzförmige Ausnehmung innerhalb wenigstens einer der Zangenbacken von außerhalb der geschlossenen Zangenbacken in das von den Zangenbacken umschlossene Resektionsvolumen manuell einführbar ist. Hierzu verfügt das flächige Trennmittel über eine Dicke, die der Schlitzbreite der schlitzförmigen Ausnehmung entspricht zuzüglich eines Übermaßes, das ein ansonsten weitgehend spaltfreies und ungehindertes Einfügen des Trennmittels in die schlitzförmige Ausnehmung ermöglicht.
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Form und Dimension des flächigen Trennmittels sowie auch der schlitzförmigen Ausnehmung sind derart aufeinander abgestimmt, so dass das flächige Trennmittel längs einer möglichst linearen Bewegungstrajektorie in das Resektionsvolumen einführbar ist.
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Alternativ zur separaten Ausgestaltung des flächigen Trennmittels sieht eine weitere Ausbildungsform der Biopsiezange ein untrennbar mit und relativbeweglich zu wenigstens einer Zangenbacke ausgebildetes und angeordnetes flächiges Trennmittel vor. Durch die Untrennbarkeit des flächigen Trennmittels mit der Zangenbacke besteht keine Gefahr eines möglichen Verlustes des Trennmittels, zudem wird die Handhabung des flächigen Trennmittels erheblich erleichtert, zumal ein Einfädeln eines ansonsten separaten flächigen Trennmittels in die schlitzförmige Ausnehmung vermieden bzw. erleichtert wird.
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Eine Möglichkeit für eine untrennbare, jedoch relativbeweglich Lagerung besteht darin, das flächige Trennmittel an jener Zangenbacke, die über eine schlitzförmige Ausnehmung verfügt, über eine Linearführung derart anzuordnen, dass das flächige Trennmittel im geöffneten Zustand der Zangenbacken außerhalb des von der Zangenbacke einseitig begrenzten Resektionsteilvolumens angeordnet ist und mittels der Linearführung in der geschlossenen Stellung in das Innere des Resektionsvolumens vollständig einführbar ist.
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Eine weitere Möglichkeit sieht eine integrale Anordnung des flächigen Trennmittels innerhalb einer lösungsgemäß ausgebildeten Biopsiezange vor, bei der das flächige Trennmittel relativ zu den Zangenbacken beweglich auslenkbar gelagert ist. Die schwenkbar gelagerten Zangenbacken verfügen in der geschlossenen Position über eine Längserstreckung, die von einem proximalen Zangenbackenendbereich in Richtung eines distalen Zangenbackenendbereiches orientiert ist. Das als integrale Komponente der Biopsiezange ausbildete flächige Trennmittel ist in einer initialen Position proximalseitig zu dem von den Zangenbacken umschlossenen Resektionsvolumen angebracht. In dieser Position verbleibt das flächige Trennmittel bis eine Gewebeprobe mittels der Biopsiezange entnommen und von den Zangenbacken umschlossen ist. Mit Hilfe eines geeignet ausgebildeten Betätigungsmittels, das in Wirkverbindung mit dem flächigen Trennmittel steht, ist das flächige Trennmittel distalwärts in die finale Position überführbar, in der das flächige Trennmittel das Resektionsvolumen in zwei Resektionsteilvolumina separiert. Das flächige Trennmittel weist hierzu wenigstens stirnseitig die dem distalen Zangenbackenendbereich zugewandt orientiert ist, die Schneidklinge auf, vermittels der die von den Zangenbacken umschlossene Gewebeprobe möglichst quetschfrei in zwei Gewebeprobenteile durchtrennt wird.
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Das flächige Trennmittel ist zudem an die Geometrie des von den Zangenbacken umschlossenen Resektionsvolumens derart angepasst, so dass das flächige Trennmittel in der finalen Position bündig an einer dem Resektionsvolumen zugewandt orientierten Oberflächenkontur bzw. der Innenwand der Zangenbacken anliegt.
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Kurze Beschreibung der Erfindung
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Die Erfindung wird nachstehend ohne Beschränkung des allgemeinen Erfindungsgedankens anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnung exemplarisch beschrieben. Es zeigen:
- 1a, b, c Darstellungen zu einer an sich bekannten Biopsiezange,
- 2a Querschnittsdarstellung durch ein lösungsgemäß ausgebildetes Zangenbackenpaar,
- 2b Längsansicht des lösungsgemäß ausgebildeten Zangenbacke gem. 2a,
- 2c Querschnittsdarstellung eines weiteren lösungsgemäß ausgebildeten Zangenbackenpaars,
- 2d perspektivische Darstellung des lösungsgemäß ausgebildeten Zangenbacke gem. 2c,
- 3a-c Mehrseitenansichten einer lösungsgemäß ausgebildeten Zangenbacke mit separatem Trennmittel,
- 3d-f Mehrseitenansichten eines alternativen Ausführungsbeispiels einer lösungsgemäß ausgebildeten Zangenbacke mit separatem Trennmittel und
- 4a-c schematisierte Sequenzbilddarstellungen lösungsgemäß ausgebildeter Zangenbacken mit integralem Trennmittel.
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Wege zur Ausführung der Erfindung, gewerbliche Verwendbarkeit
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In den 1a und b ist eine an sich bekannte Biopsiezange zur Exzision einer Gewebeprobe in der geöffneten Position a) sowie in der geschlossenen Position b) schematisiert dargestellt. Die Biopsiezange verfügt über zwei jeweils halbschalenartig ausgebildete Zangenbacken 1, 2, die über eine manuell betätigbare Schwenkkinematik 3 aus der geöffneten Position (siehe 1a) in die geschlossene Position (siehe 1b) reversibel überführbar sind. Die Schwenkkinematik 3 ist über ein Zug- und/oder Schubkräfte übertragendes Mittel 4 mit einer proximalseitig angeordneten manuellen Betätigungseinheit 5, vorzugsweise in Form eines Scherengriffes, verbunden.
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Die Zangenbacken 1, 2 weisen jeweils an ihrem offenen Zangenbackenrand eine klingenartige Schneidkontur 6 auf, die beim Schließen der Zangenbacken 1, 2 durch Scher- und Schnittwirkung zwischen die Zangenbacken 1, 2 hineinragendes Gewebematerial (nicht dargestellt) vom übrigen Gewebe abzutrennen vermag, siehe in diesem Zusammenhang auch eine in 1c illustrierte perspektivische Darstellung einer der beiden Zangenbacken 1, 2, die vorzugsweise halbschalenartig ausgebildet sind und mit ihrer konkav ausgebildeten Halbform das von beiden Zangenbacken 1, 2 zu umschließende Resektionsvolumen z.B. hälftig begrenzt. Nicht notwendigerweise, jedoch vorzugsweise sind beide Zangenbacken 1, 2 in Form und Größe identisch ausgebildet.
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Ausgehend von einer in 1a bis c dargestellten an sich bekannten Biopsiezange unterscheidet sich die lösungsgemäße Biopsiezange dadurch, dass zusätzlich zu den klingenartigen Schneidkanten 6 zum Abtrennen einer Gewebeprobe von einem Gewebeumfeld eine weitere Schneidvorrichtung 7 mit wenigstens einer der Zangenbacken 1, 2 verbunden oder in Wirkverbindung bringbar ist, so dass zum einen das sich durch Schließen der Zangenbacken 1, 2 ausbildende und durch die Zangenbacken umschlossene Resektionsvolumen durch die Schneidvorrichtung 7 in zwei Resektionsteilvolumen unterteilt ist und zum anderen die Schneidvorrichtung eine sich im Resektionsvolumen befindliche Gewebeprobe durch mechanische Schnittbildung in zwei Gewebeprobenteile zu separieren vermag.
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In 2a ist hierzu ein Querschnitt durch zwei in der geschlossenen Position zusammengefügte Zangenbacken 1, 2 illustriert. In der geschlossenen Position stoßen jeweils die klingenartigen Schneidkanten 6 beider Zangenbacken 1, 2 bündig und formschlüssig aufeinander. Zusätzlich ist im Fall der 2a die obere Zangenbacke 2a mit der lösungsgemäßen Schneidvorrichtung 7 fest, vorzugsweise einstückig verbunden, die ihrerseits aus einem flächigen Trennmittel 8 und einer das Trennmittel 8 stirnseitig umlaufenden Schneidklinge 9 besteht. Zur Illustration von Form und Größe des flächigen Trennmittels 8 und der dieses stirnseitig umlaufenden Schneidklinge 9 ist die obere Zangenbacke 1 in 2b in einer Seitenlängsansicht illustriert, gleichsam der Darstellung der oberen Zangenbacke, wie sie aus 1a zu entnehmen ist. Im Unterschied zur bekannten Zangenbacke 1 überragt diese das flächige Trennmittel 8 mit der an diesem angebrachten Schneidklinge 9 derart, so dass die Schneidklinge 9 im geschlossenen Zustand beider Zangenbacken 1, 2 mit der Innenwand der unteren Zangenbacke 2 in einen linienförmigen Kontakt tritt. Auf diese Weise ist das von beiden Zangenbacken 1, 2 umschlossene Resektionsvolumen in zwei Resektionsteilvolumina 10, 11, wie dies aus 2a zu entnehmen ist, unterteilt.
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In einer bevorzugten Weiterbildung der in 2a dargestellten Zangenbackenanordnung weist die untere Zangenbacke 2 in jenem Bereich, in dem die Schneidklinge 9 mit der Innenwand der Zangenbacke 2 in Berührung tritt, eine Oberflächenkontur in Form einer nutförmige Ausnehmung 12 auf, durch die die Scherwirkung der Schneidklinge 9 unterstützt wird.
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2c zeigt eine alternative Ausführungsform einer lösungsgemäß ausgebildeten Zangenbackenanordnung 1, 2 mit einer Schneidvorrichtung 7', die pro Zangenbacke jeweils ein flächiges Trennmittel 8' mit einer Schneidklinge 9' besitzt, wobei die Schneidklinge 9' des flächigen Trennmittels 8' in einer durch die klingenartige Schneidkontur 6 der jeweiligen Zangenbacken 1, 2 vorgegebenen Ebene liegt. In 2d ist zur Illustration eine perspektivische Darstellung jeweils einer der Zangenbacken 1, 2 dargestellt. Selbstverständlich sind die Dimensionen und Formen beider Schneidvorrichtungen 7' jeweils aufeinander abgestimmt variabel wählbar, jedoch unter der Maßgabe, dass sich die Schneidklingen 9' in der geschlossenen Zangenbackenposition gegenseitig berühren und die Scherwirkung sicherstellen.
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Die Wirkung der lösungsgemäßen Schneidvorrichtung 7 besteht darin, dass eine mit Hilfe der Biopsiezange in der geöffneten Position erfassbare Gewebeprobe durch Schließen der Zangenbacken sowohl vom Gewebeumfeld separiert als auch mit Hilfe der lösungsgemäßen Schneidvorrichtung 7 innerhalb der Zangenbacken 1, 2 in zwei, beispielsweise gleich große Gewebeprobenteile bzw. -hälften durchtrennt wird, wobei die sich durch die Scher- bzw.-Schnittwirkung der Schneidvorrichtung 7 ausbildenden Gewebeprobenoberflächen beider durchtrennter Gewebeprobenteile spiegelbildlich und ansonsten identisch sind. Nach vollständigem Schließen der Biopsiezange liegen somit die Gewebeprobenoberflächen unmittelbar beidseitig am flächigen Trennmittel 8 bzw. 8' an und werden von diesen räumlich zusätzlich stabilisiert.
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Eine weitere Ausführungsform der lösungsgemäßen Biopsiezange sieht eine räumlich von den Zangenbacken 1, 2 der Biopsiezange separat ausgebildete Schneidvorrichtung 7 vor, die nach Überführen der Zangenbacken 1, 2 in die geschlossene Position durch eine schlitzförmige Ausnehmung in einer der beiden Zangenbacken hindurch, in das von beiden Zangenbacken vollständig umschlossene Resektionsvolumen eingeführt wird.
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3a zeigt eine obere Zangenbacke 1 in Draufsicht, die einen Längsschlitz 13 besitzt. Der Längsschlitz 13 erstreckt sich vorzugsweise über die gesamte Länge des von beiden Zangenbacken 1, 2 eingeschlossenen Resektionsvolumens. 3b zeigt eine Seitenansicht der in der geschlossenen Position überführten Zangenbacken 1, 2 sowie die separat hierzu ausgeführte Schneidvorrichtung 7', die aus einem flächigen Trennmittel 8' und eine diese stirnseitig umlaufende Schneidklinge 9' besteht. Länge und Dicke des flächigen Trennmittels 8' entspricht der Länge und Breite der schlitzförmigen Ausnehmung 13 derart, so dass die Schneidvorrichtung 7' möglichst bündig und ungehindert gleitend in das von beiden Zangenbacken 1 und 2 umschlossene Resektionsvolumen einführbar ist. Die Wanddicke der Zangenbacke 1 zumindest im Bereich des Längsschlitzes 13 ist vorzugsweise derart groß gewählt, so dass die den Längsschlitz 13 begrenzenden Schlitzwände eine auf das flächige Trennmittel 8' zentrierende Führungswirkung entfalten, die eine möglichst exakte Linearführung des flächigen Trennmittels 8' während des Einbringens in das Resektionsvolumen unterstützen.
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3c illustriert eine Längsschnittdarstellung durch beide Zangenbacken 1, 2 in der geschlossenen Position mit einer vollständig in das Resektionsvolumen eingebrachten Schneidvorrichtung 7', deren Schneidklinge 9' bündig an der Innenwand der unteren Zangenbacke 2 anliegt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die innerhalb der Zangenbacken 1, 2 vorhandene Gewebeprobe vollständig in zwei Gewebeprobenteile separiert wird.
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Die 3d bis f illustrieren eine ähnlich separat zu den Zangenbacken 1, 2 ausgebildete Schneidvorrichtung 7'', jedoch ist im Unterschied zur vorstehenden erläuterten Ausführungsform gemäß der 3a bis c, die schlitzförmige Ausnehmung 13' quer zur Längserstreckung der oberen Zangenbacke 1 angeordnet, wie dies aus 3d ersichtlich ist. Die 3e und f sind funktionsgleiche Illustrationen vergleichbar mit den 3b und c.
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Der Vorteil einer separat zu den Zangenbacken 1, 2 ausgebildeten und handzuhabenden Schneidvorrichtung 7', 7'' ist darin zu sehen, dass der Gewebeabtrennvorgang mit Hilfe der Biopsiezange vollkommen unbeeinträchtigt von der lösungsgemäßen Schneidvorrichtung vorgenommen werden kann, wie dies im Übrigen auch bei an sich bekannten Biopsiezangen der Fall ist.
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Befindet sich eine Gewebeprobe innerhalb der geschlossenen Zangenbacken, so ermöglicht die lösungsgemäße Schneidvorrichtung die Durchtrennung der Gewebeprobe in zwei separate Gewebeprobenteile. Durch die vollständige Umfassung der Gewebeprobe durch beide Zangenbacken ist sichergestellt, dass die durch die Schneidvorrichtung auf die Gewebeprobe einwirkenden Druck- und Scherkräfte gleichmäßig von den Innenwänden der Zangenbacken aufgenommen werden. Hierdurch können auf die Gewebeprobe auftretende Quetschwirkungen minimiert oder gar vermieden werden, wodurch feingeweblichen Strukturen nicht oder nur vernachlässigbar irritiert werden.
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Eine weitere optionale Ausgestaltung der separat handzuhabenden Schneidvorrichtung 7', 7'' betrifft die Ausbildung des flächigen Trennmittel 8', 8'' in Form einer lichttransparenten, dünnen Glasplatte, die neben Ihrer Schneidwirkung mittels ihrer Schneidklinge 9', 9'' auch als Gewebesubstratträgerplättchen für die nachfolgende Raman- und/oder HE-Untersuchung zu dienen vermag.
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In den 4a bis c ist eine lösungsgemäß ausgebildete Schneidvorrichtung 7''' in Kombination mit zwei Zangenbacken 1, 2 illustriert, die zum einen relativbeweglich zu den Zangenbacken 1, 2 beweglich angeordnet und zum anderen in Form einer mit den Zangenbacken 1, 2 untrennbaren Baueinheit ausgeführt ist. 4a zeigt die geöffnete Position der Zangenbacken 1, 2. Proximalseitig zu den Zangenbacken 1, 2 ist die Schneidvorrichtung 7''' angeordnet, die nicht oder nur geringfügig in den Bereich des von beiden Zangenbacken 1, 2 - nicht vollständig umschlossenen - Resektionsvolumens hineinreicht. Die zwischen der Schneidvorrichtung 7''' und den Zangenbacken 1, 2 angedeuteten Pfeile 14 sollen veranschaulichen, dass die Schneidvorrichtung 7''' über eine nicht weiter dargestellte Kinematik linearbeweglich zu und untrennbar mit den Zangenbacken 1, 2 verbunden sind. In der geöffneten Position gemäß 4a erfolgt die Aufnahme einer Gewebeprobe zwischen beiden Zangenbacken 1, 2, die sodann zur Separierung der Gewebeprobe vom umliegenden Gewebe in die geschlossene Position, siehe 4b, überführt wird. Noch befindet sich die Schneidvorrichtung 7''' proximalseitig außerhalb der geschlossenen Zangenbacken 1, 2 oder mündet nur geringfügig in das von beiden Zangenbacken 1, 2 umschlossene Resektionsvolumen hinein.
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In 4c ist eine Querschnittsdarstellung durch die Zangenbacken 1, 2 in der geschlossenen Position illustriert. Zusätzlich ist ersichtlich, dass die Schneidvorrichtung 7''' durch relativ zu den Zangenbacken 1, 2 vollständigen distalen Vorschub in das von beiden Zangenbacken 1, 2 umschlossene Resektionsvolumen eingebracht ist. Während des distalen Vorschubes durchtrennt die Schneidvorrichtung 7''' mit ihrer stirnseitig am flächigen Trennmittel 8''' angeordneten Schneidklinge 9''', die sich innerhalb des Resektionsvolumens befindliche Gewebeprobe.
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Um die Linearführung der Schneidvorrichtung sowohl distalwärts als auch proximalwärts relativ zu den Zangenbacken 1, 2 zu ermöglichen, dient eine separate, vorzugsweise manuelle Bedieneinheit 15, die proximalseitig an der Biopsiezange separat zur eingangs erläuterten manuellen Betätigungseinheit 5 ausgebildet und angeordnet ist. Die manuelle Bedieneinheit 15 vermag auf die Schneidvorrichtung 7''' Schub- und/oder Zugkräfte zu übertragen, vermittels der die Schneidvorrichtung 7''' mit Hilfe der Linearkinematik 14 relativ zu den Zangenbacken 1, 2 kontrolliert distalwärts sowie auch proximalwärts bewegt werden kann. Selbstverständlich bedarf es für das Einführen der Schneidvorrichtung 7''' in das von beiden Zangenbacken 1, 2 umschlossene Resektionsvolumen eine sich über beide proximalen Endbereiche der Zangenbacken 1, 2 erstreckende und an die Schneidvorrichtung 7''' angepasste schlitzförmige Ausnehmung 16.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Zangenbacke
- 2
- Zangenbacke
- 3
- Schwenkkinematik
- 4
- Zug- und/oder Schub übertragendes Mittel
- 5
- Manuelle Betätigungseinheit
- 6
- Klingenartige Schneidkontur
- 7, 7', 7'', 7'''
- Schneidvorrichtung
- 8, 8', 8'', 8'''
- Flächiges Trennmittel
- 9, 9', 9'', 9'''
- Schneidklinge
- 10
- Resektionsteilvolumen
- 11
- Resektionsteilvolumen
- 12
- Nutförmige Ausnehmung
- 13
- Schlitzförmige Ausnehmung
- 14
- Linearkinematik
- 15
- Manuelle Bedieneinheit
- 16
- schlitzförmige Ausnehmung