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Die Erfindung betrifft ein Rettungshalfter für Nutztiere, insbesondere für Huftiere und/oder für Klauentiere, gemäß dem Oberbegriff des Anspruch 1. Weiterhin betrifft die Erfindung ein Rettungsgeschirr mit einem solchen Rettungshalfter gemäß Anspruch 12.
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Für Nutztiere, insbesondere für Huftiere und/oder für Klauentiere, beispielsweise für Pferde, Ponys, Esel, Maultiere oder Rinder, sind unterschiedliche Halfter oder andere Zaumzeuge bekannt. Dabei wird zumeist ein das Maul des Tieres einschließender Riemen verwendet, um im Bereich des Mauls einen mechanischen Anschluss an das Tier zu etablieren. Ebenso kann hierfür eine Trense vorgesehen sein. Weiterhin ist häufig ein Backenriemen vorgesehen, welcher hinter den Bereich der Ohren des Tieres oder auch hinter den Ohren des Tieres über den Nacken des Tieres verläuft und damit das Halfter grundsätzlich am Kopf des Tieres fixiert. Dabei sind beispielsweise sogenannte Stallhalfter bekannt, welche dem Führen und Befestigen des Tieres im Stall dienen. Ebenso sind Dressurhalfter oder andere Halfter bekannt, die einem jeweiligen Einsatzzweck bei Handhabung des Tieres oder bei einem Training mit dem Tier dienen und unterschiedlich ausgestattet sind. Dazu sind beispielsweise auch Anschlusselemente für einen Führstrick oder eine Leine vorhanden, welche dann das Führen des Tieres an eben diesem Strick oder der Leine ermöglichen.
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Außerhalb solcher Handhabungs- oder Trainingssituationen kann es jedoch vorkommen, dass ein Nutztier in eine Notlage oder in Panik gerät und beispielsweise von einer Person aus dieser Notlage befreit oder beruhigt werden muss. Als Beispiel sei hier ein durchgehendes oder im Wesen unruhiges Pferd genannt. Ebenso kann jedoch auch eine Kuh beispielsweise durch einen Stallboden wie beispielsweise einen Gülleboden oder einen Spaltenboden hindurchbrechen und in einer Zwangslage vorgefunden werden, wobei auch hier Panik des Tieres möglich ist. Jedenfalls ist es in diesen Situationen gefährlich für Personen, in die Nähe des Tieres zu gelangen und das Tier zu führen und in dieser Situation gegebenenfalls schwere Verletzungen durch Abwehrreaktionen oder Panik des Tieres, beispielsweise eine Quetschung, zu erleiden, da die Tiere zumeist aufgebracht und/oder verängstigt sind und trotz der jeweiligen Situation hohe Kräfte aufbringen können. Gleiches gilt beispielsweise für das Einfangen eines Tieres auf einem Hof oder in einem Stall durch Personen. Die Verwendung eines normalen Stallhalfters ist in diesen Fällen unpraktisch, teilweise gefährlich und bietet wenig Halt am Tier. Auch ein manuelles Führen des Tieres nach der Rettung oder nach dem Einfangen ist damit sehr gefährlich. Beispielsweise kann es dabei zu einem Abrutschen des Halfters, einem Verdrehen oder Verheddern des Halfters oder zu anderen Störungen kommen. Greift die Person in das Halfter, kann es zu einer Quetschung der Finger oder einer ganzen Hand zwischen Halfter und Tier kommen.
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Die
DE 20 2013 000 270 U1 offenbart ein Notfallhalfter, wobei ein bekanntes Halfter mit einer blickdichten Plane als Sichtschutz für ein Pferd ergänzt wird, um dem Pferd in einer Notsituation die Augen verdecken zu können.
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Die
US 2010/0302004 A1 beschreibt ein Halfter zum Fernüberwachen des Verhaltens von Tieren. Dabei ist ein Transmitter im Halfter aufgenommen, welcher Daten über das Tier aufnimmt und überträgt.
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Die
US 4,774,801 A offenbart ein Halfter, an welchem ein Führstrick aus Gurtband gefaltet aufgenommen ist und bedarfsweise entnommen werden kann.
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Aufgabe der Erfindung ist es, den Stand der Technik zu verbessern.
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Gelöst wird die Aufgabe durch ein Rettungshalfter für Nutztiere, insbesondere Huftiere und/oder Klauentiere, gemäß Anspruch 1. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den abhängigen Ansprüchen 2 bis 11 aufgeführt und/oder erläutert. In diesem Zusammenhang dient das erfindungsgemäße Rettungshalfter sowohl der Rettung als auch einer Fixation, sodass das „Rettungshalfter“ auch als Fixationshalfter, Führungshalfter oder Sicherungshalfter bezeichnet werden kann.
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Es ist dabei ein Kerngedanke der Erfindung, dass in einem Nackenbereich des Nutztieres, insbesondere am Nackenanschluss, und/oder an einem Backenriemen oder an einem jeweiligen Backenriemen ein Griff oder mehrere Griffe zum händischen Greifen des Griffes oder der Griff und manuellen Führen des Nutztieres kraftschlüssig angeordnet ist oder sind. Am Nackenanschluss ist ebenso wie an den jeweiligen Backenriemen ein Einleiten von Kräften in den Pferdekopf direkt am Nacken oder mit einem entsprechenden Hebel an den Seiten des Kopfes möglich, sodass ein sicheres Angreifen an den Griffen mit entsprechender Wirkung möglich ist. Damit kann ein sicheres Führen des Nutztieres, auch in Notsituationen oder bei Panik des Nutztieres, gewährleistet werden, wobei insbesondere ein Greifen des Halfters selbst und ein damit verbundenes Risiko einer Quetschung von Findern oder einer Hand vermieden werden kann. Damit wird die Sicherheit beim Führen des Nutztieres für die jeweilige Person deutlich erhöht. So ist beispielsweise ein händisches Greifen und manuelles Führen des Nutztieres kraftschlüssig ohne Gefährdung möglich, wobei insbesondere vermieden wird, dass der jeweilige Backenriemen und/oder der jeweilige Nackenanschluss unterhalb des jeweiligen Bestandteils des Rettungshalfters mit einem direkten Kontakt zum Tier gegriffen werden müssen. Damit wird insbesondere ein Quetschen von Fingern oder andere Verletzungen bei der das Tier führenden oder fixierenden Person vermieden.
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Ein „Griff“ bezeichnet in diesem Zusammenhang insbesondere eine mechanisch und geometrisch separat vom Nackenanschluss und/oder dem Backenriemen oder dem jeweiligen Backenriemen angeordnete physische Möglichkeit zum Greifen des Griffes durch eine Person. Insbesondere kann ein solcher Griff dabei stabförmig, schlaufenförmig oder auch bügelförmig angeordnet und/oder ausgebildet sein. Als schlaufenförmiger oder auch bügelförmiger Griff bildet der Griff damit einen geschlossenen Griffraum zwischen Griff und Nackenanschluss und/oder Backenriemen. Insbesondere ist der Griff flexibel ausgebildet und beispielsweise aus einem dem Rettungshalfter ähnlichen oder gleichen Material gebildet.
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Dabei kann der jeweilige Griff zwischen einem ersten Befestigungspunkt und einem zweiten Befestigungspunkt am Nackenanschluss, am Backenriemen und/oder an einem jeweiligen Backenriemen angeschlossen sein, wobei eine Befestigungslänge des jeweiligen Griffes insbesondere länger ausgebildet ist als eine Befestigungsabstand zwischen dem jeweiligen ersten Befestigungspunkt und dem jeweiligen zweiten Befestigungspunkt.
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Die jeweiligen „Befestigungspunkte“ sind dabei beispielsweise Positionen, an denen der Griff jeweils mit dem Nackenanschluss und/oder dem jeweiligen Backenriemen verbunden ist, sodass der Abstand der beidem Befestigungspunkte an einer gespannten Länge des Nackenanschlusses oder des Backenriemens den „Befestigungsabstand“ definieren. Die lose Länge des Griffes selbst zwischen den Befestigungspunkten definiert dabei die „Befestigungslänge“, wobei durch die längere Ausgestaltung der Befestigungslänge gegenüber dem Befestigungsabstand sichergestellt ist, dass der Griff jeweils „lose“ zwischen den Befestigungspunkten angeordnet ist, auch wenn der Nackenanschluss oder der jeweilige Backenriemen stramm gespannt ist, sodass stets ein gefährdungsfreier Freiraum zum Greifen des Griffes erhalten bleibt. Die Befestigungspunkte können dabei beispielsweise vernäht, vernietet oder verklebt sein, sodass ein Übertragen von Kräften des Griffes durch die jeweilige Naht, Niete oder Klebverbindung erfolgt.
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Gemäß einer Ausgestaltung ist der Griff oder der jeweilige Griff aus einem Seil oder aus einem Gurtband gebildet, wobei der jeweilige Griff insbesondere ein das jeweilige Gurtband umfassendes Griffstück aus einem Kunststoff und/oder einem Elastomer aufweist.
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Das „Griffstück“ kann dabei sowohl ein Kunststoffgriff, beispielsweise als rohrartiger Griff ausgebildet sein, als auch in einer einfachen Ausgestaltung beispielsweise ein Schlauchstück, welches das Seil oder das Gurtband umgibt.
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Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist in einem Nackenbereich des Nutztieres, beispielsweise am Nackenanschluss, ein zusätzlicher Rettungsriemen angebunden, wobei der Rettungsriemen den Nackenbereich in der angelegten Position kraftschlüssig umschlingt und damit das Bilden einer Rettungsschlaufe in Richtung des Kiefers, des Kieferbereiches und/oder in Richtung des unteren Halses oder des Halsbereiches des Tieres erlaubt. Es sei hierzu angemerkt, dass bei einem Aufbringen von Druck am Nackenanschluss in Richtung des Kiefers und/oder des insbesondere unteren Halsbereiches und damit drückend auf den Nackenbereich des Tieres ein reflexartiges Anspannen der Nacken- und Rückenmuskulatur durch das Tier erfolgt, sodass die Wirbelsäule des Nutztieres gestützt ist und eine Kraftleitung bis in die hinteren Bereiche der Wirbelsäule ermöglicht ist. Dies gilt insbesondere für Pferde und artverwandte Tiere. Wird sodann am Rettungsriemen in Richtung des Kiefers oder in Richtung des insbesondere unteren Halses wie oben beschrieben eine Zugkraft aufgebracht, so kann das Tier gemeinsam mit dem aufgezeigten reflexartigen Anspannen der Muskulatur gleichmäßig und relativ schadlos beispielsweise eine Hangkante eines Grabens hinaufgezogen werden, ohne dass beispielsweise unter hoher Gefährdung der Einsatzkräfte ein aufwändiges Hebegeschirr unter dem Bauch des Tieres hindurchgeführt werden muss. Es ist dabei ein weiterer Gedanke der Erfindung, dass ein jeweiliges Anschlusselement dazu genutzt wird, beispielsweise gemeinsam mit einem Zugmittel die Rettungsschlaufe aus dem Rettungsriemen zu bilden und gleichzeitig zu fixieren, sodass die Handhabung besonders einfach ist. Ein Griff wie oben beschrieben kann hierbei an entsprechenden Stellen des Rettungshalfters dazu dienen, ein manuelles Führen des Tieres zu erleichtern.
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Sofern der Nackenanschluss mechanisch verstärkt oder als mechanisch verstärktes Nackenauflagestück ausgebildet ist, ist eine Positionierung des Rettungsriemens gegenüber den übrigen Bestandteilen des Rettungshalfters sichergestellt. Dazu kann beispielsweise das Nackenauflagestück parallel zur Längsachse des Tieres versteift ausgebildet sein, beispielsweise Versteifungselemente aufweisen.
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Sofern das jeweilige Anschlusselement am Rettungsriemen mehrere unterschiedliche Anschlussmittel entlang einer Zuglänge aufweist, kann mit dem Anschlagen des Zugmittels am jeweiligen Anschlussmittel am jeweiligen Anschlussbereich eine Schlaufenweite der Rettungsschlaufe mit dem Verbinden der jeweiligen ausgewählten Anschlussmittel eingestellt werden.
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Dabei ist das jeweilige Anschlussmittel beispielsweise ein Ring, ein D-Ring, ein Karabiner, ein Schäkel, ein Sicherheitskarabiner und/oder ein Schnellverschluss.
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Der Maulanschluss kann dabei beispielsweise als Maulriemen um den Stirnbereich, den Kieferbereich und/oder um den Halsbereich herum ausgebildet sein, wobei entsprechende Einstellelemente, beispielsweise ein Klettverschluss, ein Klemmverschluss oder eine Schnalle, einen Umfang einstellbar gestalten. Damit kann der Maulriemen auch in einer beengten Lage oder bei geringer Zeit zum Anlegen des Rettungshalfters sicher gehandhabt und eingestellt werden.
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Ein Stirnriemen kann beispielsweise um den Stirnbereich herum verlaufen und ebenfalls einstellbar ausgeführt sein, sodass der Backenriemen entlang des Kopfes des Nutztieres sicher geführt und positioniert ist.
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Ist beispielsweise am Maulanschluss, insbesondere am Maulriemen oder am Stirnriemen, ein Führungsmittel zum Führen des Zugmittels angeordnet, so kann das Zugmittel durch dieses Führungsmittel hindurchgeführt oder am Führungsmittel geführt werden, sodass die Zugrichtung des Zugmittels mit dem Maulanschluss gemeinsam geführt ist.
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Insbesondere kann das Rettungshalfter sowie seine Bestandteile aus einem Gurtband gebildet sein oder ein Gurtband aufweisen, wobei insbesondere an Verbindungspunkten zwischen dem Maulriemen, dem Stirnriemen und/oder dem Backenriemen entsprechend verschieblich aktivierbare Verbindungsstücke angeordnet sind. Damit ist ein Einstellen der Position des Backenriemens gegenüber dem Maulriemen und/oder gegenüber dem Stirnriemen möglich. Ebenso können entsprechende Verbindungen vernäht, vernietet oder anderweitig fixiert sein.
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In einem weiteren Aspekt wird die Aufgabe gelöst durch ein Rettungsgeschirr mit einem Rettungshalfter gemäß einer der vorigen Ausführungsformen und zumindest einem an den Anschlusselementen des Rettungshalfters anschlagbaren oder angeschlagenen Zugmittel.
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Im Weiteren wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen
- 1 eine schematische Darstellung eines Rettungshalfters am Kopf eines Pferdes in einer Seitendarstellung,
- 2 das Rettungshalfter am Kopf des Pferdes gemäß 2 in einer schematischen Frontalansicht,
- 3a eine detaillierte Darstellung des Rettungshalfters der 1 mit zusätzlichen Klettelementen in einer Seitenansicht,
- 3b die Details des Rettungshalfters der 3a in einer Frontalansicht,
- 3c eine detaillierte Darstellung unterschiedlicher D-Ringe am Rettungsgurt des Rettungshalfters der vorigen Figuren, sowie
- 4 eine detaillierte Darstellung einer Griffanordnung eines Griffes des Rettungshalfters aus den vorigen Figuren in einer Seitenansicht.
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Ein Rettungshalfter 101 ist an einem Kopf 165 eines Pferdes 163 angeordnet und dient dem Retten des Pferdes aus einer Zwangslage und/oder dem sicheren Führen und/oder Fixieren des Pferdes 163. Dabei ist das Rettungshalfter 101 sowie die geometrischen Bezüge in einer angelegten Position beschrieben und dargestellt. Es sei darauf hingewiesen, dass die hier gewählten Begriffe von tiermedizinischen Begriffen für einzelne Körperteile abweichen können. Weiterhin sei erwähnt, dass einige Bestandteile des Rettungshalfters jeweils beidseitig des Pferdes 163, insbesondere beidseitig des Kopfes 165, vorhanden sind. Das Rettungshalfter 101 weist einen Maulriemen 103 auf, welcher um ein Maul 112 des Pferdes 163 herum ringförmig angeordnet ist. An einer Naht 104 ist im Wesentlichen orthogonal dazu ein Backenriemen 105 angenäht, welcher an einer Hinterseite 121 hinter einem Ohrenbereich 135 des Pferdes 163 herum verläuft und an der jeweils anderen Seite des Pferdekopfes (in 1 in der Seitenansicht daher nicht sichtbar) ebenfalls am Maulriemen 103 angenäht ist. Damit verläuft der Backenriemen 105 U-förmig hinter dem Ohrenbereich 135 um den Kopf 165 herum und liegt beidseitig am Kopf 165 an.
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Von der Hinterseite 121 ausgehend an einer Oberseite 131 weist der Kopf 165 des Pferdes 163 entlang einer Längsrichtung 181 zunächst den genannten Ohrenbereich 135 und sodann den Stirnbereich 133 auf. Anschließend ist an der Vorderseite 111 das Maul 112 angeordnet. An einer Unterseite 141 sind vom Maul 112 entgegen der Längsrichtung 181 zunächst der Kieferbereich 143 und sodann der Halsbereich 145 angeordnet. An der Oberseite 131 rückwärtig der Hinterseite 121 anschließend ist der Nackenbereich 137 des Kopfes 165 angeordnet. Seitlich zwischen Oberseite 131 und Unterseite 141 verläuft ausgehend vom Maul 112 der Backenbereich 123, wobei der Backenbereich 123 im hinteren Bereich unterhalb des Nackenbereiches 137 in den Flankenbereich 125 übergeht. Es sei darauf hingewiesen, dass der Flankenbereich 125 für die Anwendung des Rettungshalfters 101 eine Flanke des Halses des Pferdes 163 bezeichnet.
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Im Nackenbereich 137 ist am Backenriemen 105 eine Nackenplatte 107 angenäht. Die Nackenplatte 107 kann entlang der Längsrichtung 181 Verstärkungen (nicht dargestellt) aufweisen, beispielsweise leistenförmige Verstärkungen aus mit Glasfasern verstärktem Kunststoff. Von der Hinterseite 121 in Richtung des Nackenbereichs 137 vom Ohrenbereich 135 beabstandet ist an der Nackenplatte 107, welche in einer Alternative auch flexibel, beispielsweise aus Gummi, Leder oder Gurtband, ausgeführt sein kann, ein Rettungsriemen 109 angenäht. Der Rettungsriemen 109 ist dabei wesentlich stabiler und auch breiter ausgelegt als beispielsweise der Backenriemen 105 oder der Maulriemen 103. Es sei an dieser Stelle erwähnt, dass die entsprechenden Riemen aus Gurtband gefertigt sind, wobei dieses Gurtband beispielsweise analog zu Gurtband für sogenannte Spanngurte ausgeführt ist. Es sei hierzu erwähnt, dass der Rettungsriemen 109 optional angebracht sein kann.
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Der Rettungsriemen 109 ist um die Flankenbereich 125 des Pferdes 163 beidseitig herumgelegt, also U-förmig angeordnet, und weist an jeweiligen Enden 173 einen Anschlussbereich 171 auf, an dem ein D-Ring 151 am Rettungsgurt 109 angenäht ist. Beide Enden 173 des Rettungsgurtes 109 können so um den Nackenbereich 137 und den Flankenbereich 125 des Pferdes herum zu einer ringförmigen Rettungsschlaufe 110 verbunden werden. Dazu wird beispielsweise eine Leine 153 an den jeweiligen D-Ringen angeschlagen und damit der Rettungsgurt 109 zur Rettungsschlaufe 110 verbunden.
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Im Backenbereich 123 ist am jeweiligen Backenriemen 105 ein jeweiliger Griff 175 angenäht. Ebenso ist auf der Nackenplatte 107 im Wesentlichen mittig im Nacken des Pferdes ein Griff 177 angenäht. Die Anordnung der Griffe 175 sowie 177 kann dabei auch an einem Halfter oder Rettungshalfter ohne Rettungsriemen vorgesehen sein, um beispielsweise ein Pferd oder ein Rind händisch führen zu können und dabei Verletzungen durch Quetschung zu vermeiden. Der Aufbau des jeweiligen Griffes 175 sowie des Griffes 177 seien am Beispiel eines der Griffe 175 näher erläutert (vgl. auch 4):
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Eine Griffanordnung 401 des Griffes 175 weist einen Befestigungspunkt 403 und einen Befestigungspunkt 405 auf, an denen ein den Griff 175 im Wesentlichen bildendes Griffband 475 jeweils angenäht ist. Das Griffband 475 ist dabei als Gurtband ausgebildet. Die Anordnung der Befestigungspunkte 403 und 405 bilden einen Befestigungsabstand 407, welcher die Distanz zwischen den Befestigungspunkten 403 und 405 abbildet. Dabei bezieht sich der Befestigungsabstand 407 auf den gespannten Backenriemen 105. Auf dem Griffband 475 ist eine Griffhülse 477 aus einem thermoplastischen Kunststoff angeordnet, welche rohrförmig ausgebildet ist und das Griffband 475 umschließt. Eine Befestigungslänge 406 bildet dabei eine lose Länge des Griffbandes 475 zwischen den Befestigungspunkten 403 und 405 ab, wobei die Befestigungslänge 406 länger ist, also der Befestigungsabstand. Damit ist das Griffband 475 und auch die Griffhülse 477 stets mit einem Freiraum 479 zum Backenriemen 105 versehen, auch wenn der Backenriemen 105 stramm gespannt ist, beispielsweise beim Scheuen des Pferdes 163. Der Griff 177 sowie ggf. weitere Griff am Rettungshalfter 101 sind analog dazu ausgebildet.
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Zudem sei erwähnt, dass der Maulriemen 103 sowie der Stirnriemen 106 jeweils eine Schnalle 159 aufweisen, wobei mit der jeweiligen Schnalle 159 eine Weite des Maulriemens 103 und des Stirnriemens 106 einstellbar sind.
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Auf einer jeweiligen Innenseite des Rettungsriemens 109 sind im Abstand vom D-Ring 151 und damit in einem Abstand vom Ende 173 weitere D-Ringe 154, 155 sowie 156 angenäht. Mit den entsprechenden D-Ringen 154, 155 und 156 kann mittels eines jeweiligen Anschlagens der Leine 153 die Weite der Rettungsschlaufe 110 verändert und fixiert werden. Weiterhin sei erwähnt, dass ein D-Ring 152 im Kieferbereich 143 am Maulriemen 103 angenäht ist. Durch diesen D-Ring 152 kann die Leine 153 geführt werden, sodass eine Zugrichtung der Leine 153 in Bezug zum Kopf des Pferdes 163 festgelegt ist.
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Soll nun eine Rettung des Pferdes 163, beispielsweise aus einer Zwangslage in einem Graben, erfolgen, so wird das Rettungshalfter 101 aus einer Bereitstellungsposition, beispielsweise vor dem Pferd, über das Maul 112 des Kopfes 165 gezogen, der Maulriemen 103 sowie der Stirnriemen 106 mit den Schnallen 159 in der Größe angepasst und fixiert sowie die Nackenplatte 107 auf den Nackenbereich 137 des Pferdes 163 aufgelegt. Ist das Rettungshalfter 101 ohne Rettungsriemen 109 ausgeführt, können die Griffe 175 und 177 zum händischen Führen des Pferdes 164 genutzt werden, wobei das Risiko einer Quetschung für die jeweilige Person stark reduziert ist. Weist das Rettungshalfter 101 den Rettungsriemen 109 auf, so wird mittels des Rettungsriemens 109 die Rettungsschlaufe durch ein Verbinden der jeweiligen D-Ringe mit der Leine 153 gebildet, wobei die Leine durch den D-Ring 152 zur besseren Führung gezogen werden kann. Damit ist die angelegte Position vollständig erreicht. Erfolgt dann ein Ziehen entlang der Kraftrichtung 191, beispielsweise mit einem Zugfahrzeug wie einem Traktor oder mittels einer Seilwinde eines Rettungsfahrzeuges, so wird im Nackenbereich 137 entlang der Kraftrichtung 190 eine Zugkraft in den Nacken des Pferdes eingeleitet, wobei entsprechende Muskelgruppen sich infolge der Krafteinleitung über das sogenannte Nackenband und die angesprochenen Muskelstränge des Pferdes 163 versteifen und das Tier mit dem Zugfahrzeug sicher und ohne Verletzungen aus dem Graben gezogen werden kann.
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Sollte das Pferd 163 dazu manuell geführt werden, so können die Griffe 175 sowie 177 dazu genutzt werden, verletzungsfrei ein entsprechendes Führen des Pferdes 163 durchzuführen oder beispielsweise die Richtung des Kopfes 165 bei der Rettung des Pferdes 163 manuell festzulegen oder zu führen. Ebenso sind die Griffe 175 sowie 177 dazu geeignet, beispielsweise ein in einem Stall durchgehendes Pferd zu zähmen, wenn das Rettungshalfter 101 in der oben beschriebenen Weise einem Pferd angelegt wird. Dies ist auch unabhängig vom Vorhandensein eines Rettungsgurtes 109 am Halfter möglich.
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Weiterhin sei erwähnt, dass die Seiten des Rettungsgurtes 109 Klett 157 sowie Flausch 158 aufweisen können und damit der im Flankenbereich 125 des Pferdes herunterhängende Teil des Rettungsgurtes 109 beidseitig des Pferdes entlang einer Klapprichtung 163 nach oben in Richtung des Nackenbereichs 137 geführt und mittels eines Verbindens des Kletts 157 mit dem Flausch 158 dort fixiert werden kann. Diese Position kann ebenso gewählt werden, um das Rettungshalfter 101 einsatzbereit abseits des Pferdes vorzubereiten und damit ein Auflegen der Nackenplatte 107 beim Führen des Mauls 112 in den Maulriemen 103 zu erleichtern.
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Zudem kann das Rettungshalfter 101 auch zum Fixieren des Pferdes 163 oder eines anderen Großtieres genutzt werden, indem beispielsweise der Rettungsgurt 109 mit den D-Ringen 151 an einem Fixpunkt fixiert wird. Gleichsam kann der D-Ring 152 alternativ oder ergänzend zum Fixieren des Tieres genutzt werden. Insbesondere durch die Griffe 175 und/oder 177 sowie die robuste Ausführung des Rettungshalfters ist so beispielsweise die Behandlung eines Rindes im Boxenlaufstall, die Zahnbehandlung eines Pferdes oder auch der Transport eines Tieres in einem Fahrzeug einfach und sicher möglich.
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Bezugszeichenliste
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- 101
- Rettungshalfter
- 103
- Maulriemen
- 104
- Naht
- 105
- Backenriemen
- 106
- Stirnriemen
- 107
- Nackenplatte
- 109
- Rettungsriemen
- 110
- Rettungsschlaufe
- 111
- Vorderseite
- 112
- Maul
- 121
- Hinterseite
- 123
- Backenbereich
- 125
- Flankenbereich
- 131
- Oberseite
- 133
- Stirnbereich
- 135
- Ohrenbereich
- 137
- Nackenbereich
- 141
- Unterseite
- 143
- Kieferbereich
- 145
- Halsbereich
- 151
- D-Ring
- 152
- D-Ring
- 153
- Leine
- 154
- D-Ring
- 155
- D-Ring
- 156
- D-Ring
- 157
- Klett
- 158
- Flausch
- 159
- Schnalle
- 163
- Pferd
- 165
- Kopf
- 171
- Anschlussbereich
- 173
- Ende
- 175
- Griff
- 177
- Griff
- 181
- Längsrichtung
- 190
- Kraftrichtung
- 191
- Kraftrichtung
- 193
- Klapprichtung
- 401
- Griffanordnung
- 403
- Befestigungspunkt
- 405
- Befestigungspunkt
- 406
- Befestigungslänge
- 407
- Befestigungsabstand
- 475
- Griffband
- 477
- Griffhülse
- 478
- Freiraum
- 479
- Naht
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 20 2013 000 270 U1 [0004]
- US 2010/0302004 A1 [0005]
- US 4,774,801 A [0006]