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Die Erfindung bezieht sich zunächst auf ein System von Leuchten nach Anspruch 1.
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Die Anmelderin fertigt seit vielen Jahrzehnten Leuchten zur Ausleuchtung einer Gebäudefläche. Derartige Leuchten werden als Gebäudeleuchten oder Architekturleuchten bezeichnet. Sie können z.B. an einer ersten Gebäudewand eines Gebäuderaumes angeordnet sein und eine zweite Gebäudewand des Gebäuderaumes ausleuchten. Dazu gehören auch auszuleuchtende Flächen eines Gebäudes, wie Kunstwerke oder Wegeflächen. Insbesondere bezieht sich die Erfindung auf Leuchten zur homogenen Ausleuchtung von Gebäudeflächen oder Bereichen von Gebäudeflächen.
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Die Anmelderin fertigt insbesondere Leuchten, die weißes Licht einer vorherbestimmten oder vorherbestimmbaren Farbtemperatur generieren. Diese Leuchten können eine LED oder mehrere LEDs, gegebenenfalls auch ein oder mehrere LED-Cluster aufweisen. Ein LED-Cluster im Sinne der vorliegenden Patentanmeldung ist eine Ansammlung von zwei oder mehr LEDs, die unmittelbar einander benachbart angeordnet sind und eine punktförmige oder nahezu punktförmige Lichtquelle bereitstellen.
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Leuchten der Anmelderin des Standes der Technik umfassen regelmäßig ein Leuchtengehäuse und eine Platine, auf der wenigstens eine LED angeordnet ist. Jede Leuchte weist eine Bündelungsoptik auf, also z.B. eine Kollimatoroptik oder einen Reflektor, in den hinein die LED hinein einstrahlt. Im Fall eines Reflektors ist dieser derartig konzipiert, dass infolge eines bestimmten Reflexionsverhaltens die gewünschte Lichtverteilung generiert wird. Die Kollimatoroptik ist derartig konzipiert, dass infolge eines bestimmten Lichtbrechungs- oder Totalreflexionsverhaltens an optischen Grenzflächen die gewünschte Lichtverteilung generiert wird. Jeder Bündelungsoptik ist eine exakte Sollposition für die Lichtquelle, also für die LED oder für das LED-Cluster, zugeordnet. Die LED muss in Relation zu der Bündelungsoptik an einer bestimmten Stelle angeordnet sein, um die gewünschte Lichtverteilung zu generieren.
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Im Falle eines als Parabolspiegel ausgebildeten Reflektors, der zur Erzielung parallelen Lichtes dient, ist es z.B. bekannt, die Lichtquelle im Brennpunkt des Reflektors anzuordnen.
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Bei den vorliegend interessierenden Bündelungsoptiken sind die optischen Grenzflächen, die zur Reflexion oder Lichtlenkung eingesetzt werden, in geometrischer Hinsicht freilich sehr viel komplizierter und komplexer aufgebaut, als bei einem Parabolspiegel. Es handelt sich bei den optischen Grenzflächen um Freiformflächen, die unter Einsatz von komplexen Simultationsberechnungen konzipiert sind.
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Die Anmelderin entwickelt und vertreibt auch Leuchten, bei denen LEDs unterschiedlicher Art auf einer Platine angeordnet sind. Beispielsweise fertigt die Anmelderin Leuchten, die als TW-Leuchten (=tunable white Leuchten) bezeichnet werden. Hier sind zumindest zwei unterschiedliche LEDs vorgesehen, die weißes Licht unterschiedlicher Farbtemperaturen emittieren. Die beiden LEDs können mittels einer elektrischen Steuerung gegeneinander gedimmt werden. Das Summenlicht, also die Summe der beiden Lichtströme, kann weißes Licht mit einer änderbaren, einstellbaren Farbtemperatur aufweisen. So kann beispielsweise eine LED kaltweißes Licht einer hohen Farbtemperatur und eine zweite LED warmweißes Licht einer niedrigen Farbtemperatur emittieren. Durch relatives Dimmen der beiden LEDs zueinander, kann ein Summenlicht mit einer gewünschten Farbtemperatur zwischen den beiden Farbtemperaturen der beiden Weißlicht-LEDs eingestellt werden.
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Hierzu bedarf es zur Erzielung einer farblich homogenen Lichtverteilung auf der auszuleuchtenden Gebäudefläche einer guten Durchmischung des Lichtes. Bei einem Konzept einer Lichtmischung der Anmelderin wird ein Lichtmischkasten verwendet, der aus einer Vielzahl verspiegelter Wände eines z.B. oktaederförmigen zylindrischen Körpers besteht.
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Weitere sog. RGB-Leuchten des Standes der Technik der Anmelderin sehen vor, dass in der Leuchte LEDs unterschiedlicher Farben angeordnet sind, z.B. eine rote LED, eine grüne LED und eine blaue LED. Auch diese LEDs können relativ zueinander gedimmt werden und es kann ein beliebiger Farbort infolge elektronischer Ansteuerung der LEDs und entsprechender Dimmung eingestellt werden.
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Auch bei diesen RGB-Leuchten ist eine Lichtmischung wünschenswert, um eine homogene farbliche Durchmischung der Lichtverteilung auf der auszuleuchten Gebäudewand zu erzielen.
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Ausgehend von dem beschriebenen Stand der Technik besteht die Aufgabe der Erfindung darin, eine Fertigung unterschiedlicher Leuchten, die unterschiedliche LED-Lichtantriebe verwenden, zu vereinfachen.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen des Anspruches 1.
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Erfindungsgemäß wird ein System bereitgestellt, das eine erste Leuchte und eine zweite Leuchte umfasst. Jede der Leuchten dient zur Ausleuchtung einer Gebäudefläche.
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Die erste Leuchte umfasst ein erstes Gehäuse, eine erste Platine, eine erste Bündelungsoptik, insbesondere eine Reflektoranordnung mit wenigstens einer Reflektorschale, und eine LED oder eine Mehrzahl von LEDs. Die Bündelungsoptik, die zur Aufnahme des von der LED emittierten Lichtes oder des von den mehreren LEDs emittierten Lichtes und zur Lichtlenkung und/oder zur Reflexion des empfangenen Lichtes ausgebildet ist, dient dazu, eine bestimmte Lichtverteilung zu generieren. Damit die Bündelungsoptik die gewünschte Lichtverteilung generieren kann, ist der Bündelungsoptik eine Sollposition für die wenigstens eine LED zugeordnet. Die Leuchte ist damit so konzipiert, dass die LED derartig auf einer Platine positioniert wird und die Platine derart an dem oder relativ zu dem Gehäuse festgelegt wird, dass die LED exakt an der Sollposition angeordnet wird. Wie eingangs beschrieben, kann eine solche Position z.B. ein Brennpunkt eines Reflektors sein. Bei den vorliegend zu betrachtenden, speziell geformten Bündelungsoptiken, z.B. Reflektoren, die eine Freiformfläche aufweisen, wird fachmännisch aber nicht von einem Brennpunkt gesprochen, sondern im Sinne der Erfindung von einer Sollposition.
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Es ist deutlich, dass, für den Fall, dass die LED oder die Mehrzahl von LEDs nicht exakt an der Sollposition angeordnet ist, aufgrund eines geänderten Lichtlenkverhaltens oder Lichtreflexionsverhaltens durch die Bündelungsoptik die gewünschte Lichtverteilung nicht erzielt werden kann. Daher ist die exakte Positionierung der Lichtquelle an der Sollposition von großer Bedeutung.
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Die erste Leuchte umfasst eine LED und eine Bündelungsoptik, oder ein LED-Cluster und eine Bündelungsoptik, wobei das LED-Cluster mehrere LEDs umfasst. Alternativ kann die erste Leuchte auch mehrere LEDs und mehrere Bündelungsoptiken, oder mehrere LED-Cluster und mehrere Bündelungsoptiken aufweisen. Für den Fall, dass die erste Leuchte mehrere Bündelungsoptiken aufweist, kann jeder der mehreren Bündelungsoptiken eine eigene Sollposition für eine Lichtquelle zugeordnet sein und an den mehreren Sollpositionen kann jeweils eine LED oder können jeweils mehrere LEDs angeordnet sein.
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Die in der Sollposition der Bündelungsoptik angeordnete LED emittiert Licht in einem bestimmten Spektralbereich. Für den Fall, dass mehrere LEDs der ersten Leuchte zu einem LED-Cluster zusammengefasst sind, emittieren diese LEDs ein gleiches oder ähnliches Spektrum. Eine Lichtmischung des von der LED oder von den mehreren LEDs emittierten Lichtes ist bei der ersten Leuchte, bevor das Licht der Bündelungsoptik zugeführt wird, nicht erforderlich.
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Das erfindungsgemäße System umfasst zudem eine zweite Leuchte. Erst die Kombination einer ersten Leuchte mit einer zweiten Leuchte stellt ein erfindungsgemäßes System bereit.
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Die zweite Leuchte umfasst ein zweites Gehäuse und eine zweite Bündelungsoptik. Das zweite Gehäuse ist exakt baugleich zu dem ersten Gehäuse ausgebildet und die zweite Bündelungsoptik ist exakt baugleich zu der ersten Bündelungsoptik ausgebildet. Die Patentanmeldung spricht zwar von einem ersten Gehäuse bei der ersten Leuchte und einem zweiten Gehäuse bei der zweiten Leuchte. Tatsächlich handelt sich aber um identische Gehäuse. Analog gilt dies für die Bündelungsoptik, die bei beiden Leuchten identisch ausgebildet ist. Während sich die erste Bündelungsoptik in Bezug zu dem ersten Gehäuse in einer ersten Montageposition befindet, weist die zweite Bündelungsoptik relativ zu dem zweiten Gehäuse exakt die gleiche relative Montageposition auf.
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Die zweite Leuchte ist also mit Ausnahme der nachfolgend noch zu beschreibenden Elemente identisch oder nahezu identisch, jedenfalls baugleich zu der ersten Leuchte, ausgebildet.
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Die zweite Bündelungsoptik weist eine Sollposition auf, die exakt der ersten Sollposition entspricht.
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Im Unterschied zu der ersten Leuchte weist die zweite Leuchte einen Lichtleiter auf. Der Lichtleiter wird eingangsseitig von einer LED-Anordnung mit Licht versorgt, die wenigstens zwei unterschiedliche LEDs aufweist. Es kann sich dabei insbesondere um wenigstens eine LED zweiter Art und wenigstens eine LED dritter Art handeln, die beispielsweise beide weißes Licht unterschiedlicher Farbtemperatur emittieren, oder die Licht unterschiedlicher Farben, z.B. rot, grün oder blau emittieren.
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Die wenigstens zwei LEDs sind relativ zueinander dimmbar und zwar in Folge einer elektronischen Ansteuerung.
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Das von den beiden LEDs emittierte Licht wird bei der zweiten Leuchte in den Lichtleiter eingestrahlt. Der Lichtleiter transportiert das eingestrahlte Licht zu einer Lichtaustrittsfläche. Zugleich mischt der Lichtleiter aber das eingestrahlte Licht so, dass das an der Lichtaustrittsfläche aus dem Lichtleiter heraustretende Licht bereits gut farblich durchmischt ist. Eine Weiterleitung des Lichtes innerhalb des Lichtleiters erfolgt vorzugsweise durch Totalreflexion. Beispielsweise kann der Lichtleiter von einem Abschnitt eines Glasfaserstranges bereitgestellt sein. Der Lichtleiter kann insbesondere aus einem transparenten Kunststoff bestehen. Von der Erfindung ist aber auch umfasst, wenn der Lichtleiter eine andere Konstruktion aufweist.
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Ein Lichtleiter im Sinne der Erfindung kann insbesondere ein lang gestreckter Körper sein. Dieser kann z.B. einen kreiszylindrischen, aber auch einen hexagonalen oder oktagonalen Querschnitt aufweisen.
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Ein Lichtleiter im Sinne der vorliegenden Anmeldung kann auch von einem kastenförmigen, z.B. langgestreckten Körper gebildet sein, der Reflektorflächen aufweist. Derartige Lichtleiter, die auch eine Licht-Mischfunktion aufweisen, sind von der Anmelderin im Stand der Technik unter der Bezeichnung „Lichtmischkasten" bekannt.
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Die LEDs zweiter Art und dritter Art sind an einer zweiten Platine angeordnet. Die zweite Platine kann bei den unterschiedlichen Varianten der Erfindung, die nachfolgend noch beschrieben werden, eine gleiche Position oder eine unterschiedliche Position, bezogen auf das Gehäuse der Leuchte aufweisen.
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Eine Besonderheit der Erfindung besteht darin, dass die Lichtaustrittsfläche des Lichtleiters exakt an der Sollposition der Bündelungsoptik positioniert ist.
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Damit kann, unabhängig davon, ob LEDs eingesetzt werden, die eine Lichtmischung erfordern, oder ob LEDs eingesetzt werden, die keine Lichtmischung erfordern, immer auf das gleiche Gehäuse der Leuchte und auf die gleiche Bündelungsoptik der Leuchte zurückgegriffen werden.
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Das erfindungsgemäße System stellt damit ein Modul-Bausystem für Leuchten bereit, das unter Verwendung zahlreicher Gleichteile - ohne dass ein Eingriff in den konstruktiven Aufbau der Leuchte erforderlich ist - sowohl bei einfarbigen Leuchten, die keine Lichtmischung erfordern, als auch bei TW-Leuchten oder bei RGB-Leuchten, die eine Lichtmischung erfordern, eine Erzielung gleicher Lichtverteilungen ermöglicht.
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Die Fertigung unterschiedlicher Arten von Leuchten wird damit erheblich vereinfacht.
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Erfindungsgemäß müssen nicht mehr, wie im Stand der Technik, für unterschiedliche Arten von LEDs unterschiedliche Gehäuse oder Bündelungsoptiken konstruiert und gefertigt werden. Die erste Leuchte des erfindungsgemäßen Systems umfasst eine Bündelungsoptik, und die zweite Leuchte des erfindungsgemäßen Systems umfasst eine baugleiche Bündelungsoptik.
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Eine Bündelungsoptik im Sinne der vorliegenden Patentanmeldung kann von einer Reflektorschale oder von einer Kollimatoroptik bereitgestellt sein, oder sie kann eine Reflektorschale oder eine Kollimatoroptik umfassen. Eine Bündelungsoptik kann auch mehrere, im Lichtweg hintereinander angeordnete optische lichtlenkende Elemente, z.B. einen ersten Reflektor und einen zweiten Reflektor oder einen ersten Reflektor und eine Kollimatoroptik oder einen ersten Reflektor und ein Linsenelement umfassen. Eine Bündelungsoptik im Sinne der vorliegenden Erfindung ist ein optisches Element, das die Lichtverteilung ändert und dabei wenigstens entlang eines Raumabschnittes eine Lichtbündelung vornimmt, also das Licht insbesondere bricht oder den Abstrahlwinkel, gegebenenfalls auch nur partiell innerhalb der gesamten Lichtverteilung, ändert, insbesondere reduziert.
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Eine Bündelungsoptik im Sinne der Erfindung ist jedenfalls dazu ausgebildet, dazu beizutragen, ausgehend von einer punktförmigen Lichtquelle, die insbesondere entlang eines 180 Grad Raumwinkel-Bereiches Licht abstrahlt, infolge von Strahlformung, unter Zuhilfenahme optischer Grenzflächen, eine gebündelte Lichtverteilung zu generieren, dies insbesondere um eine Gebäudewand homogen auszuleuchten, sei es z.B. zum Zwecke einer Wandflutung oder z.B. zum Zwecke einer definierten Abstrahlcharakteristik, wie Spot, flood, wide flood, Oval oder dergleichen.
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Aus der
DE 10 2010 019 436 A1 geht eine Leuchte hervor, die ein Gehäuse und eine Bündelungsoptik aufweist. Der Bündelungsoptik ist eine Sollposition für eine Lichtquelle zugeordnet. Die Lichtquelle in Form einer LED ist auf einer Platine angeordnet und strahlt ihr Licht in die Bündelungsoptik hinein ein. Eine zweite Leuchte, bei der mehrere LEDs vorgesehen sind, die ihr Licht zum Zwecke einer Lichtmischung in einen Lichtleiter einstrahlen, und sodann einer Bündelungsoptik zuführen, ist aus der Druckschrift nicht bekannt.
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Aus der
DE 10 2009 053 422 A1 der Anmelderin gehen unterschiedliche Ausführungsbeispiele von Leuchten hervor, Bei einer ersten Leuchte wird Licht von einer LED in eine Kollimatoroptik eingespeist. Bei einer weiteren Leuchte ist an eine Kollimatoroptik eingangsseitig ein Farbmischkasten angesetzt, der nach Art eines Lichtleiters fungiert und das Licht mehrerer LEDs miteinander vermischt. Aus dieser Druckschrift gehen keine zwei unterschiedlichen Leuchten mit baugleich ausgebildeten Gehäusen und baugleich ausgebildeten Bündelungsoptiken hervor, wobei bei der zweiten Leuchte eine Lichtaustrittsfläche des Lichtleiters an der Sollposition für die Lichtquelle der Bündelungsoptik der ersten Leuchte angeordnet ist.
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Aus der
DE 10 2020 127 476 A1 der Anmelderin gehen verschiedene Ausführungsbeispiele von Leuchten hervor, bei denen das Licht mehrerer LEDs in eine Kollimatoroptik und einen Reflektor hinein einstrahlt. Ein System von unterschiedlichen Leuchten, die baugleich ausgebildete Bündelungsoptiken und baugleich ausgebildete Gehäuse aufweisen, wobei der Bündelungsoptik der ersten Leuchte eine Sollposition für die Lichtquelle zugeordnet ist, und wobei bei der zweiten Leuchte eine Lichtaustrittsfläche eines Lichtleiters an der Sollposition der ersten Leuchte angeordnet ist, geht aus der Druckschrift nicht hervor.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Lichtleiter an der zweiten Platine festgelegt. Dies ermöglicht eine besonders einfache Konstruktion einer zweiten Leuchte.
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Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der Lichtleiter ein zylindrischer, aus transparentem Kunststoff bestehender Körper. Dies ermöglicht einen Rückgriff auf herkömmliche Materialien und Bauelemente, die für einen Lichtleiter geeignet sind.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die erste Leuchte wenigstens eine LED erster Art oder wenigstens ein LED-Cluster mit LEDs erster Art auf. Diese Ausgestaltung der Erfindung ermöglicht einen Rückgriff auf herkömmliche Leuchten. Die Leuchte kann nur eine LED, oder nur ein LED-Cluster oder mehrere LED-Cluster aufweisen. Vorzugsweise entspricht die Zahl der Bündelungsoptiken der Zahl der LED-Cluster.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die zweite Leuchte wenigstens eine LED zweiter Art und wenigstens eine LED dritter Art oder wenigstens ein LED-Cluster mit wenigstens einer LED zweiter Art und wenigstens einer LED dritter Art auf, wobei die LED zweiter Art und die LED dritter Art unterschiedliche spektrale Lichtverteilungen emittieren. Diese Ausgestaltung der Erfindung ermöglicht ebenfalls einen Rückgriff auf herkömmliche Teile und Bauelemente von Leuchten.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung emittiert wenigstens eine LED zweiter Art weißes Licht einer ersten Farbtemperatur und wenigstens eine LED dritter Art weißes Licht einer zweiten, von der ersten Farbtemperatur unterschiedlichen Farbtemperatur. Diese Ausgestaltung der Erfindung ermöglicht eine Bereitstellung eines modularen Bausystems für Leuchten, das sowohl einfarbige Leuchten, als auch TW-Leuchten oder RGB-Leuchten umfasst.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung emittiert wenigstens eine LED zweiter Art farbiges Licht einer ersten Farbe und wenigstens eine LED dritter Art farbiges Licht einer zweiten, von der ersten Farbe unterschiedlichen Farbe. Diese Ausgestaltung der Erfindung ermöglicht einen Rückgriff auf herkömmliche Prinzipien bei der Fertigung von Leuchten und eine Bereitstellung eines Systems, das sowohl einfarbige Leuchten als auch TW-Leuchten oder RGB-Leuchten bereitstellen kann.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist an dem Gehäuse eine erste mechanische Schnittstelle zur Festlegung einer ersten Platine in einer ersten Position und eine zweite mechanische Schnittstelle zur Festlegung einer zweiten Platine in einer zweiten, von der ersten Position beabstandeten Position angeordnet. Diese Ausgestaltung der Erfindung ermöglicht eine besonders einfache Fertigung von ersten Leuchten und von zweiten Leuchten. Das Gehäuse kann bei beiden Leuchten exakt identisch ausgebildet sein. Je nachdem, ob eine Leuchte erster Art, oder eine Leuchte zweiter Art gefertigt wird, wird die Platine an der ersten Schnittstelle, oder an der zweiten Schnittstelle festgelegt. Auch die Befestigungselemente, z.B. Schrauben, und z.B. die Anschraubpunkte an der Platine, oder z.B. Durchstecköffnungen für Schraubbefestigungselemente, können baugleich bei der ersten Leuchte und bei der zweiten Leuchte vorgesehen sein. Die beiden mechanischen Schnittstellen können insbesondere um einen Abstand voneinander beabstandet sein, der der Länge des Lichtleiters entspricht.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung sind die beiden mechanischen Schnittstellen voneinander um einen Abstand beabstandet, der genau oder etwa einer Länge des Lichtleiters entspricht. Diese Ausgestaltung der Erfindung ermöglicht eine besonders einfache Konstruktion.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist an dem Gehäuse eine mechanische Schnittstelle zur Festlegung der Platine angeordnet, wobei die erste Platine der ersten Leuchte unmittelbar an der Schnittstelle festgelegt ist, und wobei die zweite Platine der zweiten Leuchte unter Zuhilfenahme eines Adapters an der Schnittstelle festgelegt ist. Diese Ausgestaltung der Erfindung ermöglicht eine besonders einfache Konstruktion des Gehäuses, das lediglich eine einzige mechanische Schnittstelle aufweisen muss. Hier kann ein Adapter, z.B. nach Art eines Versatzstückes, z.B. unter Zuhilfenahme eines Winkelelementes, vorgesehen sein, um die zweite Platine der zweiten Leuchte an der ersten mechanischen Schnittstelle derartig zu befestigen, dass der Lichtleiter mit seiner Lichtaustrittsfläche in der Sollposition positioniert wird. Der Adapter kann eine Länge aufweisen, die etwa der Länge des Lichtleiters entspricht. Der Adapter kann die Platine um einen Abstand von der mechanischen Schnittstelle beabstanden, der etwa der Länge des Lichtleiters entspricht.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist an dem Gehäuse eine mechanische Schnittstelle zur Festlegung der Platine angeordnet. Die Platinen der beiden Leuchten können beide unmittelbar an der Schnittstelle festgelegt werden. Der Lichtleiter der zweiten Leuchte ist bogenförmig gekrümmt ausgebildet. Diese Ausgestaltung der Erfindung ermöglicht eine besonders einfache Konstruktion. Insbesondere kann hier vorgesehen sein, dass das Gehäuse lediglich eine mechanische Schnittstelle aufweist. Der Lichtleiter kann einen bogenförmigen Abschnitt umfassen, sodass das von den wenigstens zwei LEDs emittierte oder zu mischende Licht in einen Lichtleiter eingestrahlt wird, der das eingestrahlte Licht entlang des bogenförmigen Abschnittes führt.
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Weitere Vorteile des erfindungsgemäßen Systems ergeben sich anhand der nicht zitierten Unteransprüche sowie aus der nachfolgenden Beschreibung der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele.
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Darin zeigen:
- 1 in einer teilgeschnittenen, schematischen Ansicht ein erstes Ausführungsbeispiel einer ersten Leuchte eines erfindungsgemäßen Systems, wobei die Leuchte als Bodenleuchte zur Anordnung in einer angedeuteten Bodenwand ausgebildet ist und zur Ausleuchtung einer angedeuteten vertikalen Gebäudewand dient,
- 2 das Ausführungsbeispiel der ersten Leuchte der 1 in vereinfachter schematischer, teilgeschnittener Draufsicht in Alleindarstellung, etwa gemäß Ansichtspfeil II in 1, wobei auf der Platine der Leuchte drei LEDs, und drei Bündelungsoptiken in Form von Reflektorschalen angedeutet sind,
- 3 in einer vergrößerten, teilgeschnittenen schematischen Ansicht die erste Leuchte der 1 unter Darstellung zusätzlicher konstruktiver Details der Leuchte, wobei die Leuchte eine erste Platine aufweist, die in einer ersten Position an einer ersten mechanischen Schnittstelle angeordnet ist,
- 4 ein Ausführungsbeispiel einer zweiten Leuchte in einer Darstellung gemäß 3, wobei die erste Leuchte der 3 und die zweite Leuchte der 4 gemeinsam ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Systems bereitstellen,
- 5 das Ausführungsbeispiel der zweiten Leuchte gemäß 4, in einer Darstellung gemäß 2,
- 6 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer ersten Leuchte, in einer Darstellung gemäß 3, wobei die Leuchte der 6 lediglich eine mechanische Schnittstelle zur Festlegung einer Platine relativ zu dem Gehäuse aufweist,
- 7 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer zweiten Leuchte, in einer Darstellung gemäß 6, wobei die Leuchte einen Lichtleiter und einen Adapter aufweist, wobei die erste Leuchte der 6 und die zweite Leuchte der 7 gemeinsam ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Systems bereitstellen,
- 8 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer zweiten Leuchte in einer Darstellung gemäß 6, mit einem Lichtleiter, der einen bogenförmig gekrümmten Abschnitt aufweist, wobei das Ausführungsbeispiel der ersten Leuchte gemäß 6 gemeinsam mit dem Ausführungsbeispiel der zweiten Leuchte gemäß 8 ein drittes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Systems bereitstellen,
- 9 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer ersten Leuchte eines erfindungsgemäßen Systems in einer Darstellung gemäß 3, bei dem die Bündelungsoptik von einer Kollimatoroptik bereitgestellt ist, und
- 10 ein weiteres Ausführungsbeispiel einer zweiten Leuchte in einer Darstellung gemäß 9, wobei die zweite Leuchte einen Lichtleiter aufweist, und wobei die erste Leuchte der 9 und die zweite Leuchte der 10 gemeinsam ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Systems bereitstellen.
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Die Ausführungsbeispiele der Erfindung werden anhand der nachfolgenden Beschreibung der Zeichnungen erläutert:
- Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der nachfolgenden Figurenbeschreibung, auch unter Bezugnahme auf die Zeichnungen, beispielhaft beschrieben. Dabei werden der Übersichtlichkeit halber - auch soweit unterschiedliche Ausführungsbespiele betroffen sind - gleiche oder vergleichbare Teile oder Elemente oder Bereiche mit gleichen Bezugszeichen, teilweise unter Hinzufügung kleiner Buchstaben, bezeichnet.
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Merkmale, die nur in Bezug zu einem Ausführungsbeispiel beschrieben sind, können im Rahmen der Erfindung auch bei jedem anderen Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen werden. Derartig geänderte Ausführungsbeispiele sind - auch wenn sie in den Zeichnungen nicht dargestellt sind - von der Erfindung mit umfasst.
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Alle offenbarten Merkmale sind für sich erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) sowie der zitierten Druckschriften und der beschriebenen Vorrichtungen des Standes der Technik vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, einzelne oder mehrere Merkmale dieser Unterlagen in einen oder in mehrere Ansprüche der vorliegenden Anmeldung mit aufzunehmen.
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In den Zeichnungen werden Ausführungsbeispiele eines erfindungsgemäßen Systems in ihrer Gesamtheit mit den Bezugszeichen 10a, 10b, 10c und 10d bezeichnet.
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Ein erfindungsgemäßes System 10a, 10b, 10c und 10d umfasst jeweils eine erste Leuchte 11a, 11b, 11c, 11d und eine zweite Leuchte 12a, 12b, 12c, 12d.
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Erst eine Kombination jeweils einer ersten Leuchte 11a, 11b, 11c, 11d mit einer zweiten Leuchte 12a, 12b, 12c, 12d stellt ein erfindungsgemäßes System 10a, 10b, 10c, 10d bereit.
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Eine erstes Ausführungsbeispiel für eine erste Leuchte 11a wird anhand der 1-3 erläutert.
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Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den 1-3 ist die erste Leuchte 11a als Bodeneinbauleuchte ausgebildet und hierzu in eine Bodenwand 13 eines Gebäuderaums eingesetzt. 1 zeigt die Montageposition der ersten Leuchte 11a.
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Die erste Leuchte 11a umfasst ein erstes Leuchtengehäuse 16, eine erste Bündelungsoptik 18, eine Lichtquelle 23 und eine erste Platine 24. Die erste Leuchte 11a ist gemäß 1 von einer Abdeckung 15 übergriffen, die kuppelförmig ausgestaltet ist und aus der Bodenwand 13 herausragt. Die Abdeckung 15 umfasst ein Fenster 44, durch welches hindurch das von der Lichtquelle 23 emittierte und an einer Bündelungsoptik 18 in Form eines Reflektors 20 reflektierte Licht austreten kann. Die Leuchte 11a gemäß 1 dient zur Ausleuchtung einer vertikalen Wand 14. Auf dieser auszuleuchten Wand 14 soll eine gewünschte Lichtverteilung generiert werden.
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Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass das erfindungsgemäße Prinzip nicht nur bei Bodeneinbauleuchten, sondern auch bei Bodenaufbauleuchten, bei Deckeneinbau- oder Deckenaufbauleuchten oder bei anders anzubringenden Leuchten, z.B. auch bei Strahlerleuchten, anwendbar ist. Von der Erfindung sind auch Leuchten umfasst, die ohne eine kuppelförmige Abdeckung 15 auskommen. Die Erfindung bezieht sich ganz allgemein auf Leuchten, die eine Bündelungsoptik aufweisen.
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Bei den Ausführungsbeispielen der 1-8 ist die Bündelungsoptik 18, 19 jeweils von einem Reflektor gebildet. Von der Erfindung sind auch Ausführungsbeispiele, z.B. gemäß der 9 und 10, umfasst, bei denen die Bündelungsoptik 18, 19 von einer Kollimatoroptik 50 bereitgestellt ist.
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Der Reflektor 20 ist bei den Ausführungsbeispielen der 1-8 jeweils schalenförmig ausgebildet.
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Unter Berücksichtigung von 3 wird deutlich, dass ausgehend von einer LED 26 erster Art ein Lichtstrahlenbündel emittiert wird, welches in den Innenraum 45 des Reflektors 20 hinein einstrahlt. Der Reflektor 20 ist schalenförmig ausgebildet und weist eine hochreflektierende oder eine hochverspiegelte Oberfläche 46 auf, an der die von der LED 26 emittierten Lichtstrahlen nahezu verlustfrei reflektiert werden können. Die Oberfläche 46 der Reflektorschale 20 ist derartig konzipiert, dass infolge der Reflexion an ihr die gewünschte Lichtverteilung 43a (1) auf der auszuleuchtenden Gebäudewand 14 erreicht wird. Dies erfolgt durch eine entsprechende Gestaltung der Reflektorfläche 46.
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3 zeigt nur die Krümmung entlang einer vertikal ausgerichteten Schnittebene.
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Tatsächlich ist die Innenfläche 46 des Reflektors 18 eine FreiformFläche, die in mehrfacher Hinsicht und in mehrfacher Richtung gekrümmt ausgebildet sein kann.
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Bei dem Ausführungsbeispiel der 1-3 umfasst die erste Leuchte 11a, wie dies 2 zeigt, eine Reflektoranordnung 47, die drei Reflektorschalen 20a, 20b, 20c umfasst.
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In den 1 und 3 ist aber der Übersichtlichkeit halber jeweils nur eine Reflektorschale 20 dargestellt.
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Von der Erfindung sind Ausführungsbeispiele erster Leuchten 11 und auch Ausführungsbeispiele zweiter Leuchten 12 umfasst, die jeweils nur eine Bündelungsoptik, insbesondere eine Reflektorschale 20, umfassen, aber auch solche Ausführungsbeispiele, die mehrere Bündelungsoptiken 18, insbesondere mehrere Reflektorschalen 20a, 20b, 20c umfasst. Vorteilhafterweise kann ein Ausführungsbeispiel einer ersten Leuchte 11 und ein entsprechendes Ausführungsbeispiel einer zweiten Leuchte 12 jeweils eine Reflektoranordnung 47 mit einer Zahl an Reflektorschalen 20a, 20b, 20c umfassen, die der Zahl von LED-Clustern 33a, 33b, 33c entspricht.
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Für den Fall, dass eine erfindungsgemäße erste Leuchte 11a, 11b, 11c, 11d und eine erfindungsgemäße zweite Leuchte 12 a, 12b, 12c, 12d jeweils mehrere LED-Cluster und mehrere Bündelungsoptiken umfasst, gilt vorzugsweise, dass jede Bündelungsoptik nur Licht, oder im Wesentlichen nur Licht empfängt, das von einem zugehörigen LED-Cluster emittiert ist. Andererseits gilt, dass Licht, das von einem der mehreren LED-Cluster emittiert wird, auch ausschließlich, oder überwiegend ausschließlich nur in eine Bündelungsoptik hinein einstrahlt.
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Die 1-3 machen deutlich, dass die erste Bündelungsoptik 18 relativ zu dem Gehäuse 16 in einer definierten Montageposition 21 festgelegt ist.
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Die Bündelungsoptik 18 ist, was in den Figuren nicht dargestellt ist, unmittelbar oder mittelbar fest mit dem Gehäuse 16 verbunden, sodass die Bündelungsoptik 18 relativ zu dem Gehäuse 16 eine definierte Montageposition 21 einnimmt.
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Die Bündelungsoptik 18 ist infolge aufwendiger Simulationsrechnungen derart konzipiert, dass unter der Annahme einer bestimmten Position einer Lichtquelle 23 die Topographie der Oberfläche 46 exakt errechnet wird, um eine gewünschte Lichtverteilung 43a zu erzielen. Der Bündelungsoptik 18 ist also eine bestimmte, definierte Sollposition 22 für die Lichtquelle 23 zugeordnet. Exakt an dieser Sollposition 22 muss die Lichtquelle 23 angeordnet werden, um den in den 1-3 schematisch angedeuteten Lichtstrahlenverlauf mit den Lichtstrahlen 42a, 42b, 42c, 42d, 42e, 42f, 42g, 42h, 42i zu erreichen, der die gewünschte Lichtverteilung 43a auf der auszuleuchten Wand 14 andeutet.
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Die erste Leuchte 11a gemäß den 1-3 weist als Bestandteil eines LED-Clusters 33a, 33b, 33c eine einzige LED 26 erster Art oder mehrere LED 26 erster Art auf. Für den Fall, dass mehrere LEDs 26 erster Art als Bestandteil eines LED-Clusters 33a, 33b, 33c bei einem Ausführungsbeispiel einer ersten Leuchte vorgesehen sind, emittieren diese mehrere LEDs 26 erster Art ein gleiches oder sehr ähnliches Lichtspektrum. Entscheidend ist, dass das von der LED 26 erster Art oder das von den mehreren LED 26 erster Art emittierte Licht nicht vorgemischt werden muss, bevor es der Bündelungsoptik 18 zugeführt wird, sondern dass das emittierte Licht, wie 3 zeigt, unmittelbar in die Bündelungsoptik 18 eingestrahlt werden kann.
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3 verdeutlicht, dass an dem ersten Gehäuse 16 eine erste mechanische Schnittstelle 35 angeordnet ist, an der die erste Platine 24, unter Zuhilfenahme eines schematisch angedeuteten Befestigungsmittels, z.B. in Form einer Schraube 37, festgelegt werden kann. Die erste mechanische Schnittstelle 35 ist also die in 3 dargestellte Halterung, die eine unmittelbare Festlegung der ersten Platine 24 unmittelbar an dem Gehäuse 16 oder relativ zu dem Gehäuse 16 ermöglicht.
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Infolge der Festlegung der ersten Platine 24 mit der darauf angeordneten LED 26 erster Art wird die LED 26 erster Art exakt an der Sollposition 22 angeordnet.
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Nach Befestigung der ersten Platine 24 an dem Gehäuse 16 kann die in 1-3 dargestellte Lichtverteilung von der ersten Leuchte 11a generiert werden.
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3 macht deutlich, dass das erste Gehäuse 16 eine zweite mechanische Schnittstelle 36 aufweist. Diese wird bei der ersten Leuchte 11a, gemäß 3, nicht genutzt. Der Nutzen dieser zweiten mechanische 36 wird nur anhand der 4 erläutert:
- Die 4 und 5 zeigen in einer Darstellung vergleichbar der 2 und 3 ein erstes Ausführungsbeispiel einer zweiten Leuchte 12a eines ersten Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Systems 10a.
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Die zweite Leuchte 12a, gemäß 4, weist im Vergleich zu der ersten Leuchte 11a gemäß 3 ein zweites Gehäuse 17 auf, welches baugleich zu dem ersten Gehäuse 16 ausgebildet ist. Das zweite Gehäuse 17 weist insbesondere exakt identische Abmessungen auf, wie das erste Gehäuse 16.
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Darüber hinaus umfasst die zweite Leuchte 12a, gemäß 4, eine zweite Bündelungsoptik 19, die baugleich zu der ersten Bündelungsoptik 18 der ersten Leuchte 10a, gemäß den 1-3, ausgebildet ist. Die zweite Bündelungsoptik 19 weist insbesondere identische Abmessungen auf, wie die erste Bündelungsoptik 18.
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Auch ist die Bündelungsoptik 19 der zweiten Leuchte 12a exakt an der gleichen Montageposition 21 relativ zu dem Gehäuse 17 angeordnet, wie die erste Bündelungsoptik 18 relativ zu dem ersten Gehäuse 16.
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Die zweite Leuchte 12a, gemäß 4, verwendet verglichen mit der ersten Leuchte 11a der 3 eine Vielzahl von Gleichteilen.
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Die Unterschiede zwischen der zweiten Leuchte 12a gemäß 4 und der ersten Leuchte 11a gemäß 3 werden wie folgt erläutert:
- Gemäß 4 umfasst die zweite Leuchte 12a ein LED-Cluster 33, welches wenigstens zwei LEDs 31, 32 umfasst, nämlich wenigstens eine LED 31 zweiter Art und wenigstens eine LED 32 dritter Art. Es handelt sich bei der LED 31 zweiter Art beispielsweise um eine weißes Licht emittierende LED 31, die Licht einer ersten Farbtemperatur emittiert.
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Bei der LED 32 dritter Art handelt es sich beispielsweise um eine LED, die weißes Licht einer anderen Farbtemperatur emittiert.
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Das von den beiden LEDs 31, 32 emittierte Licht wird bei der zweiten Leuchte 12a, unter Zuhilfenahme eines Lichtleiters 27 gemischt.
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Der Lichtleiter 27 ist beispielsweise ein transparenter Kunststoffzylinder, nach Art eines Abschnittes eines Glasfaserkabels. Der Lichtleiter 27 umfasst insbesondere eine Lichteintrittsfläche 28, eine Lichtaustrittsfläche 29 und eine Totalreflexionsfläche 30.
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Das von den beiden LEDs 31, 32 emittierte Licht wird über die Lichteintrittsfläche 28 in den Lichtleiter 27 eingekoppelt und erfährt an der Innenwand des Lichtleiters 27 eine insbesondere mehrfache Totalreflexion. Das Licht wird infolge der zahlreichen Totalreflexionen, wie in 4 lediglich schematisch dargestellt, farblich gut durchmischt und an der Lichtaustrittsfläche 29 ausgekoppelt.
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Die Besonderheit der zweiten Leuchte 12a gemäß 4 besteht darin, dass die Lichtaustrittsfläche 29 des Lichtleiters 27 exakt an der Sollposition 22 des zweiten Bündelungsoptik 19 positioniert ist, die der Sollposition 22 der ersten Bündelungsoptik 18 entspricht.
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Damit kann die zweite Leuchte 12a einen exakt gleichen Aufbau aufweisen wie die erste Leuchte 11a, nämlich ein identisches Gehäuse 17, 16 und eine identische Bündelungsoptik 18, 19. Dies ermöglicht somit die Verwendung von zahlreichen Gleichteilen.
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Zugleich kann bei einer Leuchte 11a mit einem LED-Antrieb 26, der keine Lichtmischung erfordert und mit einer identisch aufgebauten Leuchte 12a gemäß 4 mit einem LED-Lichtantrieb 33, der eine Lichtmischung erfordert, trotz der Verwendung zahlreicher Gleichteile eine gleiche Lichtverteilung 43b erreicht werden, die der Lichtverteilung 43a entspricht.
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Der Lichtleiter 27 weist eine axiale Länge 39 auf.
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Die Positionierung der Lichtaustrittsfläche 29 des Lichtleiters 27 wird dadurch erreicht, dass eine zweite Platine 25, unter Zuhilfenahme vorzugsweiser identischer oder baugleich ausgebildeter Befestigungsmittel 37 an der zweiten mechanischen Schnittstelle 36 befestigt wird. Die zweite mechanische Schnittstelle 36 ist von der ersten mechanischen Schnittstelle 35 insbesondere unter einem Abstand 38 beabstandet, welcher exakt oder etwa der Länge 39 des Lichtleiters 27 entspricht.
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Der Lichtleiter 27 emittiert an der Lichtaustrittsfläche 39 bereits farblich gut durchmischtes Licht 34.
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Dadurch, dass die Lichtaustrittsfläche 29 exakt an der Sollposition 22 angeordnet ist, kann für das durch den Lichtleiter 27 bereitgestellte farblich durchmischte Licht auf die gleiche Bündelungsoptik 19 zurückgegriffen werden, wie bei der ersten Leuchte 11a. Der Lichtstrahlenverlauf, der bei der zweiten Leuchte 12a gemäß 4 Anwendung findet, entspricht etwa oder exakt dem Lichtstrahlenverlauf der ersten Leuchte 11a gemäß 3.
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Es kann dabei, unter Verwendung eines LED-Cluster 33a, 33b, 33c, mit unterschiedlich farbigen LEDs 31, 32 eine zweite Lichtverteilung 43b, gemäß 4, erreicht werden, die der Lichtverteilung 43a der ersten Leuchte, etwa gemäß den 1-3, entspricht, oder im Wesentlichen entspricht, oder angenähert ist.
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Damit kann erfindungsgemäß aufgrund einer Kombination einer ersten Leuchte 11a, gemäß 3, und einer zweiten Leuchte 12a, gemäß 4, ein System 10a bereitgestellt werden, das für unterschiedliche LED-Lichtantriebe eine Verwendung zahlreicher Gleichteile zulässt und auf diese Weise die Leuchtenkonstruktion vereinfacht.
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An dem Leuchtengehäuse 16, 17 müssen lediglich zwei unterschiedliche mechanische Schnittstellen 35, 36 vorgesehen werden, die unterschiedliche Befestigungspositionen von Platinen 24, 25 ermöglichen und dafür sorgen, dass das Licht immer an derselben Sollposition 22 emittiert wird. Dies erleichtert die Herstellung und Fertigung aber gleichermaßen auch die Konstruktion von Leuchten.
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Die erste Leuchte 11a und die zweite Leuchte 12a können darüber hinaus eine Vielzahl von in den Figuren nicht dargestellten Gleichteilen umfassen.
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Das Ausführungsbeispiel der 1-3 umfasst drei LED-Cluster 33a, 33b, 33c mit jeweils einer LED 26 oder mit jeweils mehreren LEDs 26.
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5 verdeutlicht, dass auch die zweite Leuchte 12a drei LED-Cluster 33a, 33b, 33c aufweisen kann, wobei jedes der drei LED-Cluster 33a, 33b, 33c wenigstens eine LED 31 zweiter Art und eine LED 32 dritter Art aufweist.
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Vorzugsweise umfasst die zweite Leuchte 12a eine Anzahl von LED-Clustern 33a, 33b, 33c, die der Zahl der LED-Cluster 33a, 33b, 33c der ersten Leuchte 11a entspricht.
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Gleichermaßen macht 5 deutlich, dass von der Erfindung Systeme 10a, 10b, 10c, 10d umfasst sind, bei denen die zweite Leuchte 12a mehrere Lichtleiter 27a, 27b, 27c aufweist.
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5 macht auch deutlich, dass jeder der Mehrzahl an Reflektorschalen 20a, 20b, 20c eine eigene Sollposition 22a, 22b, 22c zugeordnet ist.
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Anhand einer Zusammenschau der 6 und 7 soll ein zweites Ausführungsbeispiel 10b eines erfindungsgemäßen Systems erläutert werden:
- Das System 10b umfasst eine erste Leuchte 11b, gemäß 6, und eine zweite Leuchte 12b, gemäß 7.
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Die erste Leuchte 11b gemäß 6, entspricht im Wesentlichen der ersten Leuchte 11a, gemäß 3, mit dem Unterschied, dass nur noch eine mechanische Schnittstelle 35 vorgesehen ist.
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Die zweite Schnittstelle 36 der ersten Leuchte, gemäß 3, kann bei der ersten Leuchte 11b, gemäß 6, entfallen. Im Übrigen ist die erste Leuchte 11b, gemäß 6, zu der ersten Leuchte 11a, gemäß 3, identisch ausgebildet.
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Die zweite Leuchte 12b entspricht in lichttechnischer Hinsicht der zweiten Leuchte 12a, gemäß 4:
- Hier ist aber im Unterschied zu der zweiten Leuchte 12a eine Befestigung der Platine 25 nicht unmittelbar an der mechanischen Schnittstelle 35 vorgesehen, sondern unter Zuhilfenahme eines Adapters 40.
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Der Adapter 40 kann ein erstes Befestigungsende 48a aufweisen, mit dem er unter Zuhilfenahme eines ersten Befestigungsmittels 37a an der mechanischen Schnittstelle 35 festgelegt ist, und ein zweites Befestigungsende 48b, mit dem er unter Zuhilfenahme eines zweiten Befestigungsmittels 37b an der Platine 25 festgelegt ist.
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Der Adapter 40 kann eine axiale Länge 49 aufweisen, die etwa oder exakt der axialen Länge 39 des Lichtleiters 27 entspricht.
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Wiederum kann sowohl bei der ersten Leuchte 11b, gemäß 6, als auch bei der zweiten Leuchte 12b, gemäß 7, eine Positionierung der LED 26 an der Sollposition 22 bzw. eine Positionierung der Lichtaustrittsfläche 29 des Lichtleiters 27 an der gleichen Sollposition 22 erreicht werden. Damit kann auch bei diesem Ausführungsbeispiel eines Systems 10b, unter Verwendung zahlreicher Gleichteile, wie Gehäuse 16, 17 und Bündelungsoptik 18, 19, für unterschiedliche LED-Lichtantriebe, eine Lichtverteilung 43d der zweiten Leuchte 12b erreicht werden, die einer Lichtverteilung 43c der ersten Leuchte 11b entspricht.
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Wiederum kann auch bei diesem Ausführungsbeispiel eines Systems eine Mehrzahl von LED-Clustern 33a, 33b, 33c bei der ersten Leuchte 11b und bei der zweiten Leuchte 12b vorgesehen sein, wobei die Zahl der LED-Cluster 33a, 33b, 33c der zweiten Leuchte 12b der Zahl der LED-Cluster 33a, 33b, 33c der ersten Leuchte 11b entspricht.
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In Zusammenschau der 6 und 8 wird ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Systems 10c erläutert. Dieses umfasst eine erste Leuchte 11c, gemäß 6, und eine zweite Leuchte 12c gemäß 8.
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Die erste Leuchte 11c entspricht der zuvor erläuterten ersten Leuchte 11b.
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Die zweite Leuchte 12c umfasst eine Platine 25, auf der ein LED-Cluster 33 mit einer LED 31 zweiter Art und einer LED 32 dritter Art angeordnet sind. Die LEDs sind im Unterschied zu der ersten Leuchte 11c auf der gegenüberliegenden Seite der Platine 25 angeordnet. Wiederum emittiert die LED 31 zweiter Art Licht einer ersten Farbe oder Weißlicht einer ersten Farbtemperatur und die LED 32 dritter Art emittiert Licht einer zweiten Farbe oder Weißlicht einer anderen Farbtemperatur.
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Hier ist ein Lichtleiter 27 vorgesehen, der im Wesentlichen bogenförmig - nach Art eines U - ausgebildet ist.
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Der bogenförmig gekrümmte Lichtleiter 27 verfügt über eine Lichteintrittsfläche 28 und eine Lichtaustrittsfläche 29. Über einen bogenförmigen Abschnitt 41 wird das Licht, unter Zuhilfenahme von Totalreflexionsflächen 30, farblich gut durchmischt, der Lichtaustrittsfläche 29 zugeführt. Diese ist wiederum an der Sollposition 22 der Bündelungsoptik 18 angeordnet. Auch hier kann daher auf ein identisches Gehäuse 16 und eine identische Bündelungsoptik 18a und zahlreiche weitere identische Bauteile zurückgegriffen werden. Für die Konstruktion der beiden Leuchten 11c, 12c muss lediglich auf geänderte Platinen und eine geänderte Positionierung der LEDs 31, 32 zurückgegriffen werden.
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Ein weiteres Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Systems 10d der Erfindung zeigt die Kombination einer ersten Leuchte 11d, gemäß 9, mit einer zweiten Leuchte 12d, gemäß 10.
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Ausweislich 9 weist die erste Leuchte 11d wiederum ein Leuchtengehäuse 16 auf, das lediglich schematisch dargestellt ist. Die Leuchte 11d ist hier nicht als Einbauleuchte, sondern als Strahlerleuchte ausgebildet. Dargestellt ist aus Gründen der Übersichtlichkeit nur das Leuchtengehäuse ohne die mechanische Anbindung und - wie bei den Ausführungsbeispielen der 1 bis 8 - ohne die elektrischen Spannungsversorgungsleitungen und Steuerleitungen sowie ohne die elektrischen und elektronischen Bauelemente und Netzanschlüsse und anderer, zwingend vorgesehener elektronischer Bauteile, die bei herkömmlichen Leuchten erforderlich sind. An dem Leuchtengehäuse 16 ist als erste Bündelungsoptik 18 eine Kollimatoroptik 50 angeordnet.
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Die Kollimatoroptik 50 umfasst eine Höhlung 51, in die hinein die LED 26 erster Art Licht abstrahlt.
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Die Höhlung verfügt über Seitenwandabschnitte 52 und einen Deckenwandabschnitt 53.
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Weiter verfügt die Kollimatoroptik 50 über Totalreflexionsflächen 54 und über eine Lichtaustrittsfläche 55.
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Die Kollimatoroptik 50 ist bei dem Ausführungsbeispiel der 9 derartig konzipiert, dass eine Bündelung sämtlicher, von der LED 26 erster Art emittierten Lichtstrahlen, etwa in einem gedachten Brennpunkt oder Fokusbereich 59 erfolgt.
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Die Leuchte 11d verfügt aber zusätzlich noch über eine Zerstreuungslinse 60, mit einer planen Lichtaustrittsfläche 61 und einer geringfügig konkav gekrümmten Lichteintrittsfläche 62.
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Die Zerstreuungslinse 60 führt zu einer Aufspreizung des einfallenden Lichtes, sodass ein Abstrahlwinkel α erreicht wird.
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Die Lichtstrahlen 58a bis 58h veranschaulichen die Lichtlenkung, die durch die Kollimatoroptik 50 als erste Bündelungsoptik 18 und durch die Zerstreuungslinse 60 generiert wird.
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Die Leuchte 11d, gemäß 9, stellt somit eine gewünschte Lichtverteilung bereit. Die Kollimatoroptik 50, das Gehäuse 16, und auch die Zerstreuungslinse 60 sind so konzipiert, dass die gewünschte Lichtverteilung erreicht wird.
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Die Platine 24, die schematisch dargestellt ist, ist unmittelbar am Gehäuse 16 festgelegt.
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Die Kollimatoroptik 50 ist bei dem Ausführungsbeispiel der 9, unter Zuhilfenahme eines fest mit dem Gehäuse 16 verbundenen Halterungssitzes 56 und einem gesondert davon vorgesehenen Halterungsring 57, in einer Montageposition 21 fest relativ zum Gehäuse 16, festgelegt.
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10 veranschaulicht das Ausführungsbeispiel einer zweiten Leuchte 12d.
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Die zweite Leuchte 12d verfügt über eine Platine 25, einen Lichtleiter 27 und ein LED-Cluster 33 mit einer LED 31 zweiter Art und einer LED 32 dritter Art. Der Lichtleiter 27 umfasst eine Lichtaustrittsfläche 29, die exakt an der gleichen Sollposition 22 angeordnet ist, wie die LED 26 erster Art bei der Leuchte 11d, gemäß 9. Damit kann die Leuchte 12d auf zahlreiche Gleichteile zurückgreifen.
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Im unmittelbaren Vergleich der 9 und 10 wird deutlich, dass das zweite Gehäuse 17 der zweiten Leuchte 12d baugleich zu dem ersten Gehäuse 16 der ersten Leuchte 11d ausgebildet ist. Weiterhin wird deutlich, dass auch die Kollimatoroptik 50 der zweiten Leuchte 12d, einschließlich der mechanischen Befestigungselemente, wie Haltering 57 und Halterungssitz 56 identisch zu der Kollimatoroptik 50 der ersten Leuchte 11d ausgebildet ist.
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Damit kann wiederum eine identische Leuchtenkonstruktion Anwendung finden. Lediglich der LED-Lichtantrieb und die Platine sind unterschiedlich.
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Auch hier kann auf eine einzige mechanische Schnittstelle zur Befestigung der Platine 24, 25 am Gehäuse 16, 17 zurückgegriffen werden.
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Die Leuchte 11d, gemäß 9, und die Leuchte 12d, gemäß 10 bilden gemeinsam ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Systems 10d.