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Die Erfindung betrifft eine Laderaumabdeckung für einen Kraftwagen gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1. Ferner betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Betreiben einer solchen Laderaumabdeckung.
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Laderaumabdeckungen für Fahrzeuge, die den Laderaum abtrennen oder Transportgut schützen, sind in verschiedenen Ausführungen bekannt. Oft werden Abdeckrollos verwendet, die leicht ein- und ausziehbar sind. Es gibt jedoch ein Problem, wenn im Fondbereich Komfortsitze eingebaut sind, da dann keine durchgängige Rücksitzbank vorhanden ist, an der das Rollo befestigt werden könnte. Diese Komfortsitze brauchen mehr Platz und Bewegungsfreiheit, was die Funktion der Abdeckrollos beeinträchtigen kann.
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Aus der
DE 203 19 225 U1 ist bereits ein Fahrzeug mit einer großräumigen Heckabdeckung bekannt, die von mehreren gleichartig geformten Lamellen gebildet wird, die an ihren Längsseiten aneinander anschließend und dabei teilweise überlappend angeordnet sind. Dabei sind die einzelnen Lamellen an ihren Enden verdrehbar auf einer gemeinsamen horizontalen Achse befestigt und jede Lamelle spannt von diesem Drehpunkt ausgehend einen Halbkreis auf, wobei jede Lamelle sich in ihrer Breitenausdehnung von den auf der Achse abstützenden schmalen Endbereich zur Mitte der Lamelle hin zur Überdeckung einer schalenförmigen Teilfläche aufweitet.
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Ferner ist aus der
DE 102 15 966 B4 ein öffnungsfähiges Fahrzeugdach mit einem Verbund aus mehreren in Fahrzeuglängsrichtung hintereinander angeordneten, ausstellbaren Lamellen bekannt, die in einer Schließstellung flächig aneinander anliegen. Die Lamellen sind paketartig parallel übereinander schiebbar, um die Dachöffnung mindestens zum Teil freizulegen.
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Zudem ist aus der
DE 89 08 186 U1 ein Fahrzeug mit einer seitlichen Öffnung bekannt, die beidseitig aus je einem als Hohlkörper ausgebildeten, nach oben offenen Türflankensegment, einem Verglasungselement und einem Dachsegment besteht, die alle drei in Fahrzeuglängsachse im vorderen und hinteren Bereich an je einem Rollbügel radial nach oben und unten verschiebbar um den Innenraumquerschnitt geführt sind.
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Des Weiteren ist die
JP H 05 246 351 A zu nennen, aus der ein Fahrzeug mit einer Motorhaube bekannt ist. Die Motorhaube besteht aus drei U-förmigen Segmenten, die in Fahrzeuglängsrichtung teleskopartig ineinander schiebbar sind.
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Aufgabe der Erfindung ist es eine Laderaumabdeckung bereitzustellen, die insbesondere bei Anordnung von Komfortsitze beziehungsweise Fahrzeugsitze im Fondbereich des Kraftwagens besonders leicht bedienbar und kosten- und platzsparend sind.
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Diese Aufgabe wird mittels einer Laderaumabdeckung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie mittels eines erfindungsgemäßen Verfahrens gelöst. Vorteilhafte Ausführungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche und der Beschreibung.
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Ein erster Aspekt der Erfindung betrifft eine Laderaumabdeckung für einen Kraftwagen, insbesondere für einen Personenkraftwagen mit zwei in Fahrzeugquerrichtung gegenüberliegenden und in einem Laderaum des Kraftwagens angeordneten Lamelleneinrichtungen. Demnach sind zwei gegenüberangeordnete beziehungsweise gegenüberstehende Lamelleneinrichtungen vorgesehen, wobei hier zwischen einer ersten Lamelleneinrichtung und einer zweiten Lamelleneinrichtung unterschieden wird. Jede dieser Lamelleneinrichtungen umfasst hierbei jeweils eine Vielzahl von an einer jeweiligen Drehachse drehbar verbundenen Lamellen, wobei jede Lamelle der ersten Lamelleneinrichtung mit einer korrespondierenden Lamelle der zweiten Lamelleneinrichtung über ein jeweiliges Querelement verbunden ist.
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Zueinander korrespondierende Lamellen bedeuten in diesem Zusammenhang, dass die Lamellen der beiden Lamelleneinrichtungen in ihrer Anordnung und Größe aufeinander abgestimmt sind. Das bedeutet, dass jede Lamelle der ersten Lamelleneinrichtung genau mit einer Lamelle der zweiten Lamelleneinrichtung übereinstimmt, sei es beispielsweise in der Größe oder in der Reihenfolge. Dadurch sind die Lamellen beider Einrichtungen im Wesentlichen identisch angeordnet, sodass sie parallel zueinander verlaufen und jeweils durch ein Querelement miteinander verbunden sind. Dies sieht hierbei eine gleichmäßige und synchrone Bewegung der Lamellen, wenn die Laderaumabdeckung genutzt wird.
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Die Verbindung erfolgt über das jeweilige Querelement, wodurch eine Lamelle zusammen mit einer ihr korrespondierenden Lamelle der gegenüberliegenden Lamelleneinrichtung eine Bogenstruktur bildet. Dies bedeutet, dass jede Lamelle der ersten Lamelleneinrichtung durch das Querelement mit einer entsprechenden Lamelle der zweiten Lamelleneinrichtung verbunden ist. Gemeinsam formen diese Lamellenpaare eine Abdeckung in Form einer Bogenstruktur. Dabei wird eine abfallende Größenanordnung der Lamellen eingehalten, wodurch die Bogenstruktur abgestuft und in abnehmender Größe verläuft. In anderen Worten bei den Bogenstrukturen eine abfallende Größenanordnung vorgesehen.
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Hierbei ist es vorgesehen, dass die Lamelleneinrichtungen zwischen einer Ruheposition, in welcher die jeweiligen Bogenstruktur zusammengefahren sind und durch die abfallende Größenanordnung eine Bogenstruktur immer die nächstkleinere im Wesentlichen außen umfangsseitig umfasst, und einer Nutzposition, in welcher die jeweiligen Bogenstrukturen relativ zu den jeweiligen Drehachsen verschwenkt sind und die jeweiligen Querelemente dadurch den Laderaum zumindest teilweise abdecken, wobei eine größte Bogenstruktur einen längsten Schwenkweg zurücklegt, verstellbar sind. In anderen Worten ist vorgesehen, dass die Lamelleneinrichtungen zwischen zwei Positionen verstellbar sind: der Ruheposition und der Nutzposition. In der Ruheposition sind die Lamellen und somit auch die Bogenstrukturen so zusammengeschoben, dass durch die abfallende Größenanordnung jede kleinere Lamelle/Bogenstruktur von der nächstgrößeren Lamelle/Bogenstruktur am im Wesentlichen außenumfangsseitig umschlossen wird. In der Nutzposition hingegen sind die Lamellen um ihre jeweiligen Drehachsen gedreht, sodass die Querelemente und somit auch die Bogenstrukturen den Laderaum zumindest teilweise abdecken. Dabei legt die größte Bogenstruktur den längsten Schwenkweg zurück. Die Bogenstrukturen lassen sich somit so verstellen, dass sie in der Ruheposition ineinandergeschoben sind und in der Nutzposition den Laderaum teilweise abdecken, um z.B. einen Gepäckraum zu Beladen.
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In nochmal anderen Worten bedeutet dies, dass die Lamelleneinrichtungen somit zwischen der Ruheposition und der Nutzposition verstellbar sind. In der Ruheposition sollen die Lamellen und somit auch die Laderaumabdeckung im Wesentlichen zusammengeführt werden, sodass diese den Laderaum auch nicht abdecken beziehungsweise trennen oder in dessen Volumen beschränken. In der Nutzposition ist es vorgesehen, dass die Lamelleneinrichtungen bedient werden und somit den Laderaum wenigstens teilweise trennen beziehungsweise die Laderaumabdeckung genutzt wird. Da die jeweiligen Lamelleneinrichtungen insbesondere wie ein Art Fächersystem ausgebildet sind, können diese auseinandergefahren werden. Durch das Auseinanderfahren der jeweiligen Lamellen und der Verbindung mit den Querelementen werden die Bogenstrukturen auseinandergefahren. Diese bilden durch die Querelemente eine Abdeckungsfläche, die sich im Laderaum erstreckt.
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Um die Ruheposition bereitzustellen, gibt es in einer beispielhaften Ausgestaltung drei Bogenstrukturen, die um dieselben Drehachsen verstellbar sind - die äußerste Bogenstruktur, die mittlere Bogenstruktur und die innerste Bogenstruktur. Die äußerste Bogenstruktur ist die größte, die mittlere Bogenstruktur ist kleiner als die äußerste Bogenstruktur, und die innerste Bogenstruktur ist die kleinste. Diese abfallende Größenanordnung sorgt dafür, dass beim Zurückverstellen der jeweiligen Bogenstrukturen keine Kollisionen zwischen ihnen auftreten. Demnach ist es aber auch vorgesehen, dass die größte Bogenstruktur auch den längsten Schwenkweg zurücklegt, wenn dieser in die Nutzposition verschwenkt wird. Dies gilt dann auch größenabfallend für die weiteren kleineren Bogenstrukturen.
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Zusammenfassend sorgt die abfallende Größenanordnung der Bogenstrukturen dafür, dass sie sich in der Ruheposition platzsparend ineinanderschieben, ohne zu kollidieren.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Querelemente flach und so abgewinkelt ausgebildet sind, dass sie in der Nutzposition relativ zueinander eine durchgehendende insbesondere ebene Fläche bilden. Dies bedeutet, dass die Querelemente nicht rund oder anderweitig, sondern wirklich nur flach ausgebildet sind, und die jeweilige flache Oberfläche der jeweiligen Querelemente die in der Ruheposition in Fahrzeughochrichtung nach oben ausgerichtet sind zusammen mit den anderen Querelementen und deren jeweiligen Flächen die durchgehende Fläche bilden. Somit wird eine insbesondere ebene durchgehende Fläche durch die jeweiligen einzelnen Querelemente dargestellt. Die flachen Oberflächen der Querelemente ermöglichen somit eine gleichmäßige Auflage, sodass sie zusammen eine stabile und optisch ansprechende Fläche bilden, die zum Schutz oder zur Abdeckung des Laderaums dient oder als klassische Hutablage gesehen/genutzt werden kann. Diese Konstruktion bietet den Vorteil, dass keine Lücken oder Unebenheiten entstehen, was nicht nur die Optik/Design, sondern auch die Funktionalität verbessert. Beispielsweise können Gegenstände auf dieser Fläche abgelegt werden, ohne dass sie in Zwischenräume rutschen oder sich verfangen.
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An den Rändern der Querelemente kann beispielsweise ein zueinander gerichtetes Übergangselement angeordnet oder integriert sein, das insbesondere verjüngt und bspw. aus Gummi oder Kunststoff insbesondere elastisches Material gebildet ist, um eine passgenaue Auflage der Querelemente aufeinander zu ermöglichen. Diese Verjüngung sorgt dafür, dass die Querelemente sauber aufliegen und eine stabile Verbindung entsteht. Dadurch werden Lücken oder unebene Übergänge zwischen den Querelementen vermieden, was die Stabilität der Fläche verbessert und eine gleichmäßige Oberfläche schafft. Insbesondere wird dadurch eine modulare Bildung der durchgehenden Fläche ermöglicht.
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Es besteht zudem die Möglichkeit, dass die Querelemente nicht starr an den Lamellen angeordnet sind, sondern beispielsweise über eigene Drehachsen, wie etwa Scharnierelemente, teilweise verstellbar sind. Dies bietet den Vorteil, dass bei einer Höhenverstellung einer Lamelleneinrichtung die Querelemente ebenfalls angepasst werden können. Eine Höhenverstellung einer Lamelle könnte beispielsweise bewirken, dass die Fläche geneigt wird. Je nach Ausgestaltung könnten die Querelemente auch teleskopartig verlängerbar sein und quer über den Laderaum verstellt werden. Alternativ kann eine Lamelleneinrichtung sowohl höhenverstellbar als auch in Fahrzeugquerrichtung verschiebbar sein, sodass spezielle Gegenstände einfacher in den Laderaum eingeführt werden können. Auf diese Weise lassen sich die Lamelleneinrichtungen flexibel an die Form und Größe des Ladeguts anpassen, was zusätzlich die Möglichkeit schafft, nicht nur eine durchgehende Fläche, sondern auch eine verstellfähige, anpassbare Fläche bereitzustellen.
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In noch einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Drehachse der jeweiligen Lamelleneinrichtungen in einem Laderaumboden und/oder in Fahrzeuglängsrichtung vorne angeordnet sind. Das bedeutet, dass die Lamelleneinrichtungen in Fahrzeuglängsrichtung vor dem Laderaum, insbesondere im unteren Bereich, positioniert sind. Bei einem Verschwenken der Lamellen um die Drehachse nach hinten entsteht die durchgehende Fläche, die sich von vorn nach hinten erstreckt. Diese Anordnung ermöglicht es, die Lamelleneinrichtungen möglichst weit vorne, direkt hinter einem Komfortsitz im Fondbereich, zu positionieren/platzieren, sodass herkömmliche Abdeckrollos ersetzt werden können und dennoch der gesamte Laderaum weitgehend abgedeckt wird.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Lamelleneinrichtungen translatorisch entlang des Laderaums verstellbar sind. Dabei ist es beispielsweise möglich, dass die Lamelleneinrichtung mithilfe von Verstelleinrichtungen, wie Schienenelementen oder Aktuatoren, insbesondere in Fahrzeuglängsrichtung nach hinten verschoben werden kann. Dies erlaubt es, die Lamelleneinrichtungen bei einer Verstellung des Komfortsitzes im Fondbereich ebenfalls nach hinten zu bewegen, sodass das Verschwenken der Lamellen ab dieser neuen Position in Fahrzeuglängsrichtung nach hinten erfolgt. Darüber hinaus ist es auch möglich, die Lamelleneinrichtungen in der Höhe zu verstellen, also in Fahrzeughochrichtung nach oben oder unten, um sie an verschiedene Situationen im Laderaum anzupassen. Dies könnte beispielsweise dann nützlich sein, wenn größere Gegenstände in den Laderaum eingeführt werden sollen, sodass die Lamelleneinrichtungen nach oben verstellt werden, um mehr Platz zu schaffen. Alternativ könnten die Lamellen selber in Fahrzeuglängsrichtung teleskopische verlängert werden oder die Drehachse verstellt werden, um flexibel auf unterschiedliche Ladegüter/Objekte reagieren zu können. Durch die Möglichkeit der Verstellung sowohl in Fahrzeuglängsrichtung (nach vorne oder hinten) als auch in Fahrzeughochrichtung (nach oben oder unten) bietet diese Lösung eine hohe Flexibilität, um die Laderaumabdeckung optimal an die eingeführten Ladegüter/Objekte anzupassen oder diese abzudecken.
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Die Laderaumabdeckung kann so ausgelegt sein, dass sie ein Signal über die Verstellung des Komfortsitzes erfasst und sich entsprechend automatisch anpasst. Bei einer Verstellung des Komfortsitzes wird die Laderaumabdeckung synchron in die jeweilige Position bewegt, um eine sichere Abdeckung des Laderaums sicherzustellen. Dasselbe gilt für die Öffnung des Laderaums: Sobald der Laderaum geöffnet wird, kann die Laderaumabdeckung automatisch in eine vorgegebene Position verschoben werden. Darüber hinaus kann die Laderaumabdeckung mit Sensoren ausgestattet sein, die erkennen, ob sich Ladegüter/Objekte auf der Abdeckfläche befinden oder ob beim Schließen der Heckklappe oder der Verstellung des Komfortsitzes eine Kollision droht. In solchen Fällen könnte die Abdeckung eigenständig in eine sichere Position fahren oder Warnsignale erzeugen, um Schäden zu vermeiden und eine reibungslose Verstellung bereitzustellen.
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In noch einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass die jeweiligen Querelemente zweiteilig durch zwei voneinander trennbare Querelementteile gebildet sind. Somit sind die Querelemente nicht einteilig, sondern zweiteilig ausgebildet und können beispielsweise in ihrer Länge verstellt werden, sodass beispielsweise auch die Laderaumabdeckung in Fahrzeugquerrichtung verstellbar ist, wofür beispielsweise die Lamelleneinrichtungen mittels einer jeweiligen Verstelleinrichtung auch in Fahrzeugquerrichtung verstellbar sind. So könnte beispielsweise die Laderaumabdeckung so verstellt werden, dass sie nur hinter einem Komfortsitz angeordnet wird, in dem die jeweiligen Querelementteile zueinander zusammengesteckt werden, sodass hinter dem anderen Komfortsitz der Laderaum unabgedeckt und ohne Laderaumabdeckung verbleibt, um beispielsweise höhere Ladegüter/Objekte nur auf einer Seite einzuschieben und trotzdem eine Laderaumabdeckung für kleinere Ladegüter/Objekte auf der anderen Seite anzuordnen. In anderen Worten kann das Verstellen der Querelemente durch eine mechanische oder elektrische Verstelleinrichtung erfolgen, bei der die Querelementteile teleskopartig auseinandergezogen oder zusammengeschoben werden, um die Abdeckung an die gewünschte Position anzupassen.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Bogenstrukturen mechanisch miteinander gekoppelt sind, sodass bei der Verstellung einer Bogenstruktur auch alle anderen Bogenstrukturen gleichzeitig bewegt werden. Dies ermöglicht es, bei einer manuellen Betätigung der Laderaumabdeckung, beispielsweise durch Ziehen an der größten Bogenstruktur, alle anderen Bogenstrukturen automatisch mit in die Ruheposition oder von der Ruheposition in die Nutzposition zu verstellen. Diese mechanische Kopplung könnte durch den Einsatz von Seilzügen, Rastelementen oder anderen Verstellmechanismen realisiert werden, um eine einfache und gleichzeitige Verstellung der gesamten Laderaumabdeckung zu ermöglichen. Beispielsweise könnte ein Seilelement im mittleren Bereich einer der Bogenstrukturen angeordnet sein, welches bei einer Verstellung der größten Bogenstruktur alle anderen Bogenstrukturen synchron mitbewegt. Dieses Seilelement würde die mechanische Kopplung der einzelnen Bogenstrukturen unterstützen und so eine gleichzeitige Verstellung ermöglichen, ohne dass jede Bogenstruktur einzeln angepasst bzw. verstellt werden muss.
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In noch einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass wenigstens eine Bogenstruktur wenigstens ein Zugelement zur manuellen Verstellung der Lamelleneinrichtung umfasst. Ein solches Zugelement kann beispielsweise als ein Seilelement, mit/und/oder ein/einem Federelement, mit/und/oder ein/einem Dämpfer mit/und/oder ein/einem Kabelelement ausgebildet sein, welches beispielsweise ein freies Ende hat an welchem gezogen werden kann, um die jeweiligen Lamelleneinrichtungen von der Nutzposition in die Ruheposition und zurück zu verstellen. Dieses Zugelement kann jedoch auch beispielsweise in einem Flaschenzug oder in einem weiteren Verstellungsmechanismus miteingebunden werden, sodass auch über die Anordnung beispielsweise ein Aktuator oder eines Bedienelements ein insbesondere manuelles Verstellen ermöglicht wird.
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In noch einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass ein Einrastelement für die Verstellung der Lamelleneinrichtungen und für ein Halten aller Bogenstrukturen in der Nutzposition und/oder in der Ruheposition angeordnet ist. Hierbei ist es vorgesehen, dass dieses Rastelement die jeweiligen Lamellen und/oder die jeweiligen Bogenstrukturen halten kann, sodass diese während beispielsweise der Fahrt nicht wieder gelöst werden. Insbesondere soll hier die Nutzposition und/oder die Ruheposition gehalten werden, ohne dass die Bogenstrukturen beispielsweise zurückfallen oder zurückklappen. Insbesondere könnte das Einrastelement beispielsweise statisch und aus beispielsweise einem Gummimaterial ausgebildet sein, sodass durch Kraftüberwindung die Verstellung zwischen den Positionen möglich ist, alternativ kann das Einrastelement jedoch auch mechanisch sein, insbesondere manuell, wodurch bei Bedienung eines Bedienelements das Einrastelement die Bewegung beziehungsweise Verstellung zwischen den Positionen freigibt. Schließlich wäre es noch möglich das Einrastelement auch automatisch beziehungsweise wenigstens teilautomatisch zu gestalten, wodurch ein elektronisches Bedienelement die Verstellung insbesondere die manuelle Verstellung der Lamelleneinrichtungen von der Nutzposition in die Ruheposition und zurück ermöglichen.
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In noch einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, dass wenigstens ein Aktor und/oder eine Sensoreinrichtung zur wenigstens teilautomatischen Verstellung der Lamelleneinrichtungen angeordnet ist beziehungsweise sind. Hierbei ist es vorgesehen, dass ein Aktor, insbesondere ein mit den Lamelleneinrichtungen gekoppelter Aktor und ein Verstellmechanismus dazu ausgebildet sind, die Verstellung zwischen den Positionen wenigstens teilautomatisch zu ermöglichen. Insbesondere sind hier alle Komponenten miteinander elektronisch gekoppelt und ermöglichen somit die Verstellung der jeweiligen Bogenstrukturen. Um beispielsweise auch noch eine Sicherheitsmaßnahme bereitzustellen könnte in dem Laderaum eine Sensoreinrichtung angeordnet sein, durch welcher erfasst wird, ob beispielsweise eine Kollision mit einem Objekt oder beispielsweise auch einem Haustier stattfinden würde sodass die wenigstens teilautomatische Verstellung der Lamelleneinrichtungen wenigstens gestoppt wird oder dass ein Warnsignal erzeugt wird. Weitere Ausgestaltungen und Anwendungen sind hierbei ebenfalls möglich.
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Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zum Betreiben einer Laderaumabdeckung für ein Kraftwagen mit zwei in Fahrzeugquerrichtung gegenüberliegend in einem Laderaum angeordneten Lamelleneinrichtungen, welche jeweils eine Vielzahl von an einer jeweiligen Drehachse drehbar verbundenen Lamellen umfassen, wobei jede Lamelle einer ersten Lamelleneinrichtung mit einer korrespondierenden Lamelle der anderen zweiten Lamelleneinrichtung über ein jeweiliges Querelement verbunden ist und eine jeweilige Bodenstruktur mit abfallenden Größenanordnungen bilden, wobei die Lamelleneinrichtung zwischen einer Ruheposition, in welcher die jeweiligen Bogenstrukturen relativ zur Drehachse zusammengefahren sind und durch die abfallende Größenanordnung eine Bogenstruktur immer die nächstkleinere außenumfangsseitig umfasst, und einer Nutzposition, in welcher die jeweiligen Bogenstrukturen relativ zu den jeweiligen Drehachsen verschwenkt sind und die jeweiligen Querelemente dadurch den Laderaum wenigstens teilweise abdecken, wobei eine größte Bogenstruktur einen längsten Schwenkweg zurücklegt, verstellt werden.
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Jede Lamelle der ersten Lamelleneinrichtung ist somit mit einer korrespondierenden Lamelle der zweiten Lamelleneinrichtung über ein jeweiliges Querelement verbunden, sodass eine Bogenstruktur mit abfallender Größenanordnung entsteht. In diesem Verfahren können die Lamelleneinrichtungen zwischen der Ruheposition, in der die Bogenstrukturen ineinandergeschoben sind, und der Nutzposition, in der die Lamellen verschwenkt werden und den Laderaum teilweise abdecken, verstellt werden.
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Zusammenfassend beschreibt die Erfindung eine Laderaumabdeckung und ein Verfahren zur Verstellung der Laderaumabdeckung für Kraftwagen, bei dem gegenüberliegende Lamelleneinrichtungen mit korrespondierenden, über Querelemente verbundenen Lamellen eine abfallende Bogenstruktur bilden, die zwischen einer Ruheposition und einer Nutzposition verschwenkbar ist, um den Laderaum abzudecken.
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Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, den Figuren und der Figurenbeschreibung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar.
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Die Erfindung wird nun anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
- 1 eine schematische Perspektivansicht einer möglichen Ausgestaltung einer Laderaumabdeckung für einen Kraftwagen;
- 2 eine schematische Seitenansicht der möglichen Ausgestaltung der Laderaumabdeckung in einer Ruheposition;
- 3 eine schematische Seitenansicht der möglichen Ausgestaltung der Laderaumabdeckung in einer Zwischenposition zwischen der Ruheposition und einer Nutzposition; und
- 4 eine schematische Seitenansicht der möglichen Ausgestaltung der Laderaumabdeckung in der Nutzposition.
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In den Figuren sind gleiche und funktionsgleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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1 zeigt eine schematische Perspektivansicht einer möglichen Ausgestaltung der Laderaumabdeckung 10 für einen Kraftwagen. Insbesondere wird hiermit die Laderaumabdeckung 10 in einem Laderaum 12 dargestellt, welches einen Laderaumboden aufweist. Zudem wird in diesem Kraftwagen noch ein Fahrzeugsitz 16 im Fondbereich 18 dargestellt, hinter welchem die Laderaumabdeckung 10 angeordnet ist. Hierbei ist es vorgesehen, dass die Laderaumabdeckung eine Abdeckungsmöglichkeit in dem Laderaum 12 darstellt, die insbesondere bei einem als Komfortsitz ausgebildeten Fahrzeugsitz 16 besonders gut verstellbar und bedienbar ist, wobei auch möglichst wenig Raum genutzt wird.
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Diese Laderaumabdeckung 10 bietet eine flexible Möglichkeit, den Laderaum 12 wenigstens teilweise abzudecken, wobei sie sich besonders gut anpassen und bedienen lässt, insbesondere bei der Verwendung eines Komfortsitzes im Fondbereich. Die Laderaumabdeckung 10 ersetzt herkömmliche Abdeckrollos, die an Sitzbänken befestigt werden, und bietet eine platzsparende und anpassungsfähige Alternative, insbesondere in Kombination mit den Komfortsitzen.
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Die Laderaumabdeckung 10 umfasst zwei in Fahrzeugquerrichtung Y gegenüberliegende und in dem Laderaum 12 angeordnete Lamelleneinrichtungen 20a, 20b. Somit ist eine erste Lamelleneinrichtung 20a und eine zweite Lamelleneinrichtung 20b dargestellt, wobei diese jeweils eine Vielzahl von an einer jeweiligen Drehachse A drehbar verbundene Lamellen 22a, 24a, 26a, 22b, 24b, 26b umfassen.
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Hierbei ist es vorgesehen, dass jede Lamelle 22a, 24a, 26a der ersten Lamelleneinrichtung 20a mit einer korrespondieren Lamelle 22b, 24b, 26b der zweiten Lamelleneinrichtung 20b über ein jeweiliges Querelement 28, 30, 32 verbunden ist. Somit korrespondieren die Lamellen 22a, 24a, 26a der ersten Lamelleneinrichtung 20a und die anderen Lamellen 22b, 24b, 26b der zweiten Lamelleneinrichtung 20b. Die Lamellen 22a, 24a, 26a der ersten Lamelleneinrichtung 20a und die Lamellen 22b, 24b, 26b der zweiten Lamelleneinrichtung 20b sind nicht nur korrespondierend angeordnet, sondern haben auch die gleiche Größe und Anordnung. Dadurch wird sichergestellt, dass sie exakt aufeinander abgestimmt sind und parallel verlaufen, sodass eine gleichmäßige, symmetrische Abdeckung des Laderaums 12 ermöglicht wird.
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Die Querelemente 28, 30, 32 verbinden somit jeweils eine Lamelle 22a, 24a, 26a der ersten Lamelleneinrichtung 20a mit einer korrespondierenden Lamelle 22b, 24b, 26b der zweiten Lamelleneinrichtung 20b. Sie sind so ausgestaltet, dass sie die Lamellen 22a, 24a, 26a, 22b, 24b, 26b stabil miteinander verbinden und eine gleichmäßige Bewegung beider Lamelleneinrichtungen 20a, 20b ermöglichen. Die Querelemente 28, 30, 32 sind bevorzugt gleich breit und gleich lang, um eine symmetrische Verbindung zwischen den korrespondierenden Lamellen 22a, 24a, 26a, 22b, 24b, 26b der beiden Lamelleneinrichtungen 20a, 20b bereitzustellen. Dennoch könnten die Querelemente 28, 30, 32 auch in unterschiedlichen Dimensionen ausgeführt sein, um spezifische Anpassungen oder Anforderungen zu erfüllen.
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Durch die Lamellen 22a, 24a, 26a, 22b, 24b, 26b und durch die Querelemente 28, 30, 32 ergeben sich jeweiligen Bogenstruktur B1, B2, B3 mit einer abfallenden Größenanordnung. Dies bedeutet, dass die äußerste Bogenstruktur B1 größer ist als die mittlere Bogenstruktur B2 die wiederum größer ist als die innere Bogenstruktur B3. Bei einer Anordnung beziehungsweise bei einer Ausbildung der Laderaumabdeckung 10 mit Lamelleneinrichtungen 20a, 20b mit viel mehr Lamellen würde dann auch eine viel größere Anordnung von Bogenstrukturen vorgesehen sein, die ebenfalls in dieser Systematik der abfallenden Größenanordnung bereitgestellt werden.
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Die Lamelleneinrichtungen 20a, 20b sind zwischen einer Ruheposition P1 und einer Verstellposition P2 verstellbar. In der Ruheposition P1 sind die jeweiligen Bogenstrukturen B1, B2, B3 relativ zu den Drehachsen A zusammengefahren und durch die abfallende Größenanordnung umfasst die größere Bogenstruktur B1, B2, B3 immer die nächstkleinere außenumfangsseitig. In der Nutzposition sind die jeweiligen Bogenstrukturen B1, B2, B3 relativ zu den jeweiligen Drehachsen A verschwenkt und die jeweiligen Querelemente 28, 30, 32 decken dadurch den Laderaum 12 wenigstens teilweise ab, wobei hier die größte Bogenstruktur B1 den längsten Schwenkweg Ay zurücklegt. Hierbei ist es vorgesehen, dass die Querelemente 28, 30, 32 flach ausgebildet sind und vor allem so abgewinkelt sind, dass sie in der Nutzposition P2 relativ zueinander eine durchgehende, insbesondere ebene, Fläche 34 bilden. Diese Fläche 34 ist hierbei die Abdeckungsfläche der Laderaumabdeckung 10, welche somit dem Laderaum 12 wenigstens teilweise aufteilt. Auf dieser durchgehenden Fläche 34 können beispielsweise Objekte abgelegt werden, insbesondere kann diese somit als sogenannte Hutablage angewendet werden. Unterhalb der durchgehenden Fläche 34 ist der Laderaum, innerhalb welchem jeweilige Objekte und Gegenstände eingeführt werden und durch die durchgehende Fläche gehalten werden. Stellt die durchgehende Fläche 34 die Laderaumabdeckung 10 dar.
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Um ein besonders vorteilhaften Schutz bereitzustellen, ist es vorgesehen, dass die Drehachsen A der jeweiligen Lamelleneinrichtungen 20a, 20b in dem Laderaumboden 14 und/oder in Fahrzeuglängsrichtung vorne angeordnet sind, wodurch möglichst viel Platz des Laderaums 12 bereitgestellt wird und die jeweiligen Objekte durch die sich bildende durchgehende Fläche 34 abgedeckt und der Innenraum geschützt wird. Es ist möglich, dass die Lamelleneinrichtungen 20a, 20b translatorisch entlang des Laderaums 12 verstellbar sind, um möglichst viele Positionierungsmöglichkeiten und Verstellungsmöglichkeiten der Laderaumabdeckung 10 bereitzustellen. Beispielsweise können die Lamelleneinrichtungen 20a, 20b in Fahrzeuglängsrichtung nach vorne oder zurück verstellt werden. Alternativ können die Lamelleneinrichtungen auch in Fahrzeughochrichtung nach oben oder nach unten verstellt werden. In einer weiteren Ausgestaltung wäre es auch möglich, dass die Lamelleneinrichtungen 20a, 20b in Fahrzeugquerrichtung Y von links nach rechts verstellt werden, wobei hierfür die jeweiligen Querelemente 28, 30, 32 beispielsweise zweiteilig durch zwei voneinander trennbare Querelementteile gebildet sein können. Somit ist es möglich, die jeweiligen Befestigungspunkte der Lamelleneinrichtungen 20a, 20b entlang des Laderaums über jeweilige Verstelleinrichtungen so zu verstellen, dass viele verschiedene Konstellationen für die Laderaumabdeckung 10 bereitgestellt werden.
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Es ist auch möglich, dass die Bogenstrukturen B1, B2, B3 untereinander mechanisch gekoppelt sind und/oder bei einer Verstellung einer Bogenstruktur B1, B2, B3 alle anderen mit verstellbar sind. Dies bedeutet, dass das Verstellen einer Bogenstruktur B1, B2, B3 dazu führt, dass alle anderen Bogenstrukturen B1, B2, B3 ebenfalls verstellt werden, um eine besonders einfach und intuitive Verstellung der Laderaumabdeckung 10 zu ermöglichen. Beispielsweise kann an eine der Bogenstrukturen, beispielsweise an der größten äußersten Bogenstruktur B1 ein Zugelement 36 angeordnet sein, durch welches die Lamelleneinrichtungen 20a, 20b in die Ruheposition und/oder in die Nutzposition verstellt werden können. Beispielsweise könnte ein Zugelement 36 ein Seilelement sein, welches insbesondere mittig an dem Querelement 28 der ersten Bogenstruktur B1 und somit der größten Bogenstruktur B1 angeordnet ist, wodurch ein Ziehen des Seilelements und somit des Zugelements 36 ein Zurückverstellen der größten Bogenstruktur B1 in die Ruheposition P1 ermöglichen würde. Durch das Zurückziehen der größten Bogenstruktur B1 würden alle anderen Bogenstrukturen B2, B3, die mit der größten Bogenstruktur B1 mechanisch gekoppelt sind, ebenfalls in die Ruheposition zurückverstellt werden.
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Um dann auch in dieser Ruheposition P1 gehalten zu werden, kann beispielsweise ein Einrastelement 38 angeordnet sein, welches beispielsweise als statisches mechanisches Teil ausgebildet sein kann, beispielsweise als Silikonelement, durch welches erst bei einer größeren Kraft ein Überstulpen stattfinden würde, sodass das Einrastelement 38 insbesondere alle Bogenstrukturen B1, B2, B3 in der jeweiligen Position halten kann. Bei Zurückverstellen in die Nutzposition P2 müsste der Nutzer wieder die Kraft zum erneuten Überstulpen über diesem Einrastelement 38 anwenden, wodurch die Bogenstrukturen B1, B2, B3 wieder gelöst und wieder in die Nutzposition P2 gebracht werden könnten. Alternativ kann dieses Einrastelement jedoch auch mechanisch verstellbar sein, beispielsweise auch Federelemente umfassen oder ein Bedienelement zur mechanischen Verstellung und/oder könnte auch vollautomatisch ausgestaltet sein, und durch elektronische Signale so verstellt werden, dass die Verstellung der Lamelleneinrichtungen 20a, 20b zwischen der Nutzposition P2 und der Ruheposition P1 bringbar ist.
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Ferner ist es auch möglich, dass wenigstens ein Aktor 40 und/oder mindestens eine Sensoreinrichtung 42 zur wenigstens teilautomatischen Verstellung der Lamelleneinrichtungen 20a, 20b angeordnet sein können, wobei hier ein Aktor dazu ausgebildet ist, die Lamelleneinrichtungen 20a, 20b über eine jeweilige Verstellmechanismus zwischen der Positionen P2, P1 zu verstellen. Alternativ kann auch jede Lamelleneinrichtung 20a, 20b einen eigenen Aktor 40 umfassen. Um eine Sicherheitsmaßnahme bereitzustellen, ist es vorgesehen, dass die Sensoreinrichtung 42 dazu ausgebildet ist, zu erfassen, ob ein Gegenstand und/oder ein Haustiert und/oder weiteres in dem Laderaum 12 angeordnet ist, sodass die Nutzposition P2 blockiert wird. Hierbei kann dann ein Warnsignal erzeugt werden oder die Verstellung von der Nutzposition in die Ruheposition oder zurück verhindert werden.
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Zusammenfassend schlägt die Erfindung eine Laderaumabdeckung mit einem Fächersystem vor.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Laderaumabdeckung
- 12
- Laderaum
- 14
- Laderaumboden
- 16
- Fahrzeugsitz
- 18
- Fondbereich
- 20a
- Lamelleneinrichtung
- 20b
- Lamelleneinrichtung
- 22a
- Lamelle
- 22b
- Lamelle
- 24a
- Lamelle
- 24b
- Lamelle
- 26a
- Lamelle
- 26b
- Lamelle
- 28
- Querelement
- 30
- Querelement
- 32
- Querelement
- 34
- Fläche
- 36
- Zugelement
- 38
- Rastelement
- 40
- Aktor
- 42
- Sensoreinrichtung