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TECHNISCHES GEBIET
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung, eine Anlage und ein Verfahren zur Aufgabe eines Gepäckstücks eines Passagiers.
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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Vorrichtungen zur Aufgabe eines Gepäckstücks sind aus der
EP 3169589 bekannt. Darin befindet sich auch in den
16 bis 19 ein verkippbarer Behälter zur Aufgabe von Gepäckstücken und Abförderung auf ein Transportband.
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KURZBESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Die Erfinder haben erkannt, dass bei dem aus dem Stand der Technik bekannten Behälter für das Abfördern des Gepäckstücks auf das Transportband die Abdeckung des Behälters zuvor wieder geöffnet werden muss, und so für den Passagier ein erneuter Zugang zu dem Innenraum des Behälters besteht, was Möglichkeiten für Manipulationen des schon aufgegebenen Gepäckstücks (z.B. Umlegen des Gepäckstücks oder Hinzufügen weiterer Gepäckstücke) und dadurch bedingte Störungen beim Abfördern des aufgegebenen Gepäckstück aus dem Behälter, damit auch beim Abtransport über das Transportband, bietet. Auch haben die Erfinder erkannt, dass bei dem aus dem Stand der Technik bekannten Behälter der gesamte Behälter zwischen der Entladestellung und der Beladestellung verkippt wird, so dass für den Behälter als solches effektiv mehr Platz benötigt wird, als der Grundriss des Behälters eigentlich erfordern würde. Zudem besteht durch das Kippen des gesamten Behälters ein Verletzungsrisiko für den davor stehenden Passagier.
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Ausgehend von dem eingangs genannten Stands der Technik liegt der Erfindung daher die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur sicheren Aufgabe eines Gepäckstücks bereitzustellen.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe mit einer Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1, mit einer Gepäckaufgabeanlage mit den Merkmalen des Patentanspruchs 22, mit einer Verwendung nach Patentanspruch 32 und einem Verfahren zur Aufgabe eines Gepäckstücks mit den Merkmalen des Patentanspruchs 33. Einige der bevorzugten Ausführungsformen sind in den abhängigen Ansprüchen, in der Beschreibung und in den Figuren beschrieben.
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Entsprechend der erfindungsgemäßen Lösung wird eine Vorrichtung zur Aufgabe eines Gepäckstücks von Passagieren, vorgeschlagen, die Vorrichtung umfassend: einen Behälter zur Aufnahme des Gepäckstücks; eine verschließbare Abdeckung, die ausgelegt ist, zwischen einer geöffneten Stellung, die einem Bediener die Ablage des Gepäckstücks in einem Innenraum des Behälters freigibt, und einer geschlossenen Stellung, die den Zugang zu dem Innenraum des Behälters für den Bediener blockiert, zu wechseln; der Behälter umfassend ein verkippbares Abförderband, welches ausgelegt ist, zwischen einer Beladestellung, in der das Abförderband den Innenraum des Behälters zumindest teilweise begrenzt, und einer Entladestellung, in der das Abförderband ausgelegt ist, das Gepäckstück abzufördern, durch Verkippen zu wechseln; wobei das Abförderband in der Entladestellung ausgelegt ist, das Gepäckstück abzufördern während die Abdeckung in der geschlossener Stellung ist.
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Dadurch, dass das Abförderband in der Entladestellung ausgelegt ist, das Gepäckstück abzufördern während die Abdeckung in der geschlossener Stellung ist wird eine sichere Aufgabe des Gepäckstücks erreicht. So bestehen keine Möglichkeiten für Manipulationen des schon aufgegebenen Gepäckstücks beim Abfördern durch den Passagier, wodurch Störungen beim Abfördern des aufgegebenen Gepäckstücks aus dem Behälter vermieden werden können.
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Gemäß einem bevorzugten Aspekt der Erfindung ist das verkippbare Abförderband ausgelegt ist, bei dem Wechsel von der Beladestellung in die Entladestellung, das Gepäckstück mittels des Verkippens aus dem Innenraum des Behälters in einen Bereich außerhalb des Behälters herauszuführen, um das Gepäckstück dort abzufördern. Dadurch wird ein besonders effektives Mittel bereitgestellt, ein nochmaliges Öffnen der Abdeckung unmittelbar vor dem Abförderband zu vermeiden. Durch diesen Aspekt ist es ferner nicht notwendig, dass der gesamte Behälter verkippt wird, was eine kompaktere Vorrichtung ermöglicht.
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Gemäß einem bevorzugten Aspekt der Erfindung ist das verkippbare Abförderband, ausgelegt, erst bei geschlossener Stellung der Abdeckung von der Beladestellung mittels Verkippen in die Entladestellung zu wechseln (d.h. bei geöffneter Stellung der Abdeckung ist der Wechsel von der Beladestellung in die Entladestellung nicht möglich), was zum Einen eine Verletzung des Passagiers durch das Verkippen vermeidet und zum anderen auch eine Manipulationsmöglichkeit des Gepäcks schon ab Verlassen der Beladestellung des Abförderbands in Richtung der Entladestellung unterbindet. Ferner wird so sichergestellt, dass nur Gepäckstücke, die die vorgegebenen Anforderungen an Maße und/oder Gewicht erfüllen, von der Beladestellung in die Entladestellung verkippt werden. Alle diese Aspekte erhöhen einzeln und zusammen die Betriebssicherheit der Vorrichtung noch mehr. Bevorzugt ist die Vorrichtung derart ausgelegt, dass während jeden Wechsels des Abförderbands zwischen der Entladestellung und der Beladestellung die Abdeckung in der geschlossenen Stellung ist, was die Betriebssicherheit der Vorrichtung weiter erhöht.
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Gemäß einem bevorzugten Aspekt der Erfindung ist die Abdeckung ausgelegt, erst dann von der geschlossenen Stellung in die geöffnete Stellung zu wechseln, wenn sich das Abförderband in der Beladestellung befindet, was die Betriebssicherheit der Vorrichtung weiter erhöht.
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Gemäß einem bevorzugten Aspekt der Erfindung ist der Behälter bei geöffneter Stellung der Abdeckung ausgelegt, das Gepäckstück durch Einführen des Gepäckstücks in einer ersten Richtung in dem Innenraum zu empfangen während das Abförderband ausgelegt ist, in eine zweite Richtung zu verkippen, um zwischen der Beladestellung und der Entladestellung zu wechseln, wobei die zweite Richtung schräg zur ersten Richtung verläuft. Zum einen wird dadurch vermieden, dass ein Bauteil in Richtung auf den Bediener ergibt, was ein Verletzungsrisiko für den Berliner darstellen kann. Wird so die benötigte Tiefe der Vorrichtung reduziert, was insbesondere für die Verwendung in Flughäfen für eine effiziente Flächennutzung vorteilhaft ist. Besonders wirkungsvoll ist, wenn die erste Richtung (Wesentlichen) senkrecht zu der zweiten Richtung verläuft. Beispielsweise kann die Achse, um die das Abförderband beim Wechsel zwischen der Beladestellung und der Entladestellung verkippt (im Wesentlichen) parallel zu der ersten Richtung verlaufen, wodurch die beschriebenen Effekte besonders stark ausgeprägt sind.
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Bevorzug ist das Abförderband in der Entladestellung ausgelegt, das Gepäckstück entlang einer dritten Richtung, vorzugsweise von dem Bediener weg, abzufördern, wobei die dritte Richtung schräg zur zweiten Richtung, und vorzugsweise (im Wesentlichen) parallel zu der ersten Richtung, verläuft.
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Gemäß einem bevorzugten Aspekt der Erfindung definiert bzw. definieren der Innenraum und/oder die Abdeckung des Behälters zulässige Maximalmaße, wie maximale Länge, maximale Breite und/oder maximale Höhe, des aufzugebenden Gepäckstücks, wodurch eine Kontrolle der Maße des Gepäckstücks schon vor dem Wechsel des Abförderbands von der Beladestellung in die Entladestellung erfolgt bzw. Gepäckstücke, die diese zulässigen Maximalmaße nicht erfüllen, gar nicht erst in den Innenraum des Behälters eingebracht werden können. Dadurch wird die Betriebssicherheit bei sämtlichen der stromabwärts gelegenen Transportabschnitten erhöht, insb. wird die durch unzulässig dimensioniertes Gepäckstück bedingte Störanfälligkeit in diesen Transportabschnitten reduziert. Gleiches gilt alternativ oder zusätzlich im Hinblick auf das Gewicht des Gepäckstücks, da bevorzugt der Behälter ferner einen ersten Sensor, insbesondere eine Waage, umfasst, der ausgelegt ist, ein Gewicht des in dem Innenraum aufgenommenen Gepäckstücks zu bestimmen. Insbesondere kann die Vorrichtung ausgelegt sein, auf Basis eines Ausgabewertes für ein durch den ersten Sensor bestimmtes Gewicht des Gepäckstücks, ein Warnsignal auszugeben, dass ein unbefugtes Betreten einer Person in den Innenraum des Behälters angibt, was die Betriebssicherheit weiter erhöht. Der Behälter kann bevorzugt ausgelegt sein, mittels des ersten Sensors das Gewicht des in dem Innenraum aufgenommene Gepäckstücks mit der Abdeckung in der geöffneten Stellung und in der geschlossenen Stellung jeweils zu bestimmen und miteinander abzugleichen und, (ausschließlich) im Falle der (im Wesentlichen) Übereinstimmung der beiden bestimmten Gewichtswerte für das Gepäckstück, ein Freigabesignal für das Verkippen des Abförderbandes von der Beladestellung in die Entladestellung zu bewirken. Die Abdeckung ist somit auch ein Sicherheitselement und bietet Manipulationsschutz gegenüber der Vorrichtung und dem Prozess was die Betriebssicherheit ebenfalls weiter erhöht.
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Gemäß einem bevorzugten Aspekt der Erfindung kann der Behälter ferner ein oder mehrere zweite Sensoren umfassen, die ausgelegt sind, eine an dem in dem Innenraum aufgenommenen Gepäckstück angebrachte Kennung zu erfassen und/oder auszulesen, vorzugsweise wobei die ein oder mehreren zweite Sensoren eine oder mehrere optische Bilderfassungseinheiten umfassen. Dies ermöglicht eine automatisierte, effiziente Verarbeitung und Verfolgung von Gepäckanhängern in dem hier, nach der Aufgabe des Werkstücks durch den Bediener, vorgesehenen automatisierten Prozess zur Aufgabe von Gepäckstücken.
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Gemäß einem bevorzugten Aspekt der Erfindung ist die Abdeckung ausgelegt, während des Vorgangs des Wechsels von der geöffneten Stellung in die geschlossene Stellung beim Auftreffen auf eine Person oder einen Gegenstand, insbesondere das Gepäckstück, wieder zurück in die geöffnete Stellung zu wechseln, vorzugsweise wobei dadurch ein Abfördern eines in dem Innenraum befindlichen Gepäckstücks unterbunden wird. Dadurch werden Verletzungen des Bedieners verhindert und es wird sichergestellt, dass das Gepäckstück, welches mit dem Abförderband von dessen Beladestellung in die Entladestellung verkippt wird, die durch den Innenraum und/oder Abdeckung des Behälters vorgegebenen Angaben zu zulässigen Maximalmaße und/oder zulässigem Gewicht erfüllt. Insbesondere kann die Abdeckung als Höhen- und/oder Längenkontrolle des in den Innenraum des Behälters eingeführten Gepäckstücks dienen. Die Abdeckung fungiert als Kontroll- und Sicherheitselement. Insgesamt wird dadurch ebenfalls die Betriebssicherheit erhöht.
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Bevorzugt ist die Abdeckung zumindest teilweise transparent und dadurch ist zumindest ein Teil des Innenraums des Behälters durch die Abdeckung von außen sichtbar. Dadurch kann der aktuelle Betriebszustand, wie etwa eine Störung, des Behälters von außen erfasst werden, was ebenfalls vorteilhaft für die Betriebssicherheit ist.
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Gemäß einem bevorzugten Aspekt der Erfindung umfasst die Vorrichtung ferner ein Verladeband und das Abförderband ist ausgelegt, das, vorzugsweise auf dem Abförderband angeordnete, Gepäckstück dem in einer Beladeposition befindlichen Verladeband zuzuführen. Dadurch kann das Gepäckstück schneller von dem Abförderband entfernt werden, als wenn das Abförderband den Abtransport alleine zuständig wäre und so kann der Behälter wieder schneller für die Aufnahme eines neuen Gepäckstücks verfügbar gemacht werden.
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Bevorzugt ist das Verladeband ausgelegt, von der Beladeposition in eine Verladeposition zumindest teilweise unterhalb eines Teils des Abförderbandes, vorzugsweise entgegen der dritten Richtung, bewegt zu werden, um ein Verladen des Gepäckstücks in einen Transportbehälter, oder auf ein Transportband, für den Abtransport des Gepäckstücks zu bewirken. Dadurch können Gepäckstücke auf kleinstem Raum mit hohem Durchsatz aufgeben und abtransportiert werden.
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Bevorzugt ist das Verladeband ausgelegt, sich in die Verladeposition zu bewegen, während das Abförderband von dessen Entladestellung weg bzw. zurück in Richtung dessen Beladestellung verkippt wird. Dadurch kann der Durchsatz weiter erhöht werden.
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Bevorzugt ist das Verladeband ausgelegt, während der Bewegung des Verladebands in dessen Verladeposition, in die Gegenrichtung dieser Bewegung des Verladebands gefördert zu werden, um das, vorzugsweise auf dem Verladeband angeordnete, Gepäckstück für den Abtransport, vorzugsweise durch eine Öffnung im Boden der Vorrichtung, in den Transportbehälter, oder auf das Transportband, zu verladen. Dadurch kann der Platzbedarf weiter reduziert und der Durchsatz weiter erhöht werden. Bevorzugt ist die Öffnung im Boden der Vorrichtung unterhalb des Verladebands während das Verladeband in der Beladeposition ist. Dadurch kann der Platzbedarf weiter reduziert werden.
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Bevorzugt ist das Abförderband ausgelegt, wieder zurück in die Beladestellung zu verkippen, (ausschließlich) nachdem das Gepäckstück dem Verladeband zugeführt wurde. Dadurch kann eine sichere Übergabe des Gepäckstücks erfolgen und der Durchsatz weiter erhöht werden.
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Entsprechend der erfindungsgemäßen Lösung wird ferner eine Gepäckaufgabeanlage zur Aufgabe von Gepäckstücken von Passagieren bereitgestellt, die Anlage umfassend: eine erste erfindungsgemäße Vorrichtung; eine zweite erfindungsgemäße Vorrichtung; ein der ersten Vorrichtung und der zweiten Vorrichtung gemeinsam zugeordnetes Verladeband für den Abtransport der Gepäckstücke, wobei das Verladeband ausgelegt ist, zwischen einer Beladeposition und einer Verladeposition bewegt werden, wobei jedes der Abförderbänder ausgelegt ist, ein auf dem Abförderband angeordnetes Gepäckstück dem in der Beladeposition befindlichen Verladeband zuzuführen. Dadurch können Gepäckstücke auf kleinstem Raum mit hohem Durchsatz aufgeben und abtransportiert werden.
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Bevorzugt sind die Abförderbänder der Behälter der ersten und zweiten Vorrichtungen derart aufeinander abgestimmt, dass während eines Verkippens eines der Abförderbänder von der Beladestellung in die Entladestellung, ein anderes der Abförderbänder, das sich in dessen Beladestellung befindet, in dieser Beladestellung verharrt, vorzugsweise bis das eine der Abförderbänder aus dessen Entladestellung zurück in Richtung dessen Beladestellung verkippt wird. Dadurch können Gepäckstücke verlässlich bei geringer Störanfälligkeit auf kleinstem Raum mit hohem Durchsatz aufgeben und abtransportiert werden.
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Bevorzugt sind die Abförderbänder der Behälter der ersten und zweiten Vorrichtungen derart aufeinander abgestimmt, dass während eines Verkippens eines der Abförderbänder von dessen Entladestellung (zurück) in Richtung dessen Beladestellung, vorzugsweise ab einer vorbestimmten Position während dieses Verkippvorgangs, das andere Abförderband von dessen Beladestellung in Richtung dessen Entladestellung verkippbar ist. Dadurch können Gepäckstücke verlässlich bei geringer Störanfälligkeit auf kleinstem Raum mit hohem Durchsatz aufgeben und abtransportiert werden.
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Bevorzugt sind für die erfindungsgemäße Vorrichtung und/oder die erfindungsgemäße Anlage ein oder mehrere durch einen oder mehrere Bediener, insbesondere Bedienpersonal oder Passagiere, bedienbare Endgeräte zur Steuerung der ersten und/oder zweiten Vorrichtung vorgesehen, was die Aufgabe von Gepäckstücken in Selbstbedienung ermöglicht.
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Entsprechend der erfindungsgemäßen Lösung wird ferner eine Verwendung der erfindungsgemäßen Vorrichtung oder der erfindungsgemäßen Gepäckaufgabeanlage zur Aufgabe eines Gepäckstücks eines Passagiers vorgesehen.
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Entsprechend der erfindungsgemäßen Lösung wird ferner ein Verfahren zur Aufgabe eines Gepäckstücks eines Passagiers, insbesondere an einem Flughafen, unter Verwendung irgendeiner der erfindungsgemäßen Vorrichtungen oder Gepäckaufgabeanlage vorgesehen, das Verfahren umfassend: Aufnehmen des Gepäckstücks in dem Innenraum eines der Behälter während das Abförderband des Behälters in der Beladestellung ist; Schließen der Abdeckung für den Behälter, um den Zugang zu dem Innenraum des Behälters zu blockieren; basierend auf ein Freigabesignal, dass das aufgenommene Gepäckstück vorbestimmte Anforderungen an Abmessungen und/oder Gewicht erfüllt, Verkippen des Abförderbandes von der Beladestellung in die Entladestellung während die Abdeckung in der geschlossenen Stellung ist; und Abfördern des Gepäckstücks durch das in der Entladestellung befindliche Abförderband während die Abdeckung in der geschlossener Stellung ist.
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Durch die hier beschriebenen Aspekte der erfindungsgemäßen Vorrichtung oder der erfindungsgemäßen Gepäcksaufgabeanlage können einzeln oder in Kombination Gepäckstücke sicher, verlässlich, auf kleinstem Raum und/oder mit hohem Durchsatz aufgeben und abtransportiert werden. Experimente haben gegeben, dass eine Erhöhung des Durchsatzes von deutlich mehr als 50 % gegenüber im Stand der Technik bekannten Ansätzen, insb. gegenüber vollständig separaten Vorrichtungen mit jeweils einzeln zugeordneten Verladebändern, erzielt werden können.
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Sofern diese Kurzbeschreibung der Erfindung Merkmale beschreibt, die nicht in den Patentansprüchen aufgeführt sind, so stellen diese Merkmale keine wesentlichen Merkmale in dem Sinne dar, dass diese Merkmale zwangsläufig zur Beschreibung der Erfindung in die Patentansprüche aufzunehmen sind, jedoch sind diese Merkmale besonders prominente bevorzugte Realisierungen der beanspruchten Erfindung, können mit jedem der Patentansprüche kombiniert werden und können auch untereinander beliebig kombiniert werden.
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KURZBESCHREIBUNG DER FIGUREN
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- 1 zeigt eine erfindungsgemäßen Gepäckaufgabeanlage von außen in dreidimensionaler Darstellung.
- 2 zeigt eine erfindungsgemäßen Gepäckaufgabeanlage von außen in dreidimensionaler Darstellung.
- 3 zeigt eine Abdeckung eines Behälters einer erfindungsgemäßen Vorrichtung oder erfindungsgemäßen Gepäckaufgabeanlage
- 4 zeigt das Innere einer erfindungsgemäßen Vorrichtung bzw. erfindungsgemäßen Gepäckaufgabeanlage mit den dargestellten Abförderbänder in der Beladestellung, wobei eines der Behälter im Innenraum ein Gepäckstück aufgenommen hat.
- 5 zeigt das Innere einer erfindungsgemäßen Vorrichtung bzw. erfindungsgemäßen Gepäckaufgabeanlage mit dem Abförderband des beladenen Behälters verkippt in die Entladestellung, sowie mit dem Verladeband in dessen Beladeposition.
- 6 zeigt das Innere einer erfindungsgemäßen Vorrichtung bzw. erfindungsgemäßen Gepäckaufgabeanlage mit dem entladenen Abförderband in der Entladestellung, sowie mit dem Verladeband in dessen Beladeposition und nachdem das Gepäck an das Verladeband übergeben wurde.
- 7 zeigt das Innere einer erfindungsgemäßen Vorrichtung bzw. erfindungsgemäßen Gepäckaufgabeanlage mit dem Abförderband in der Entladestellung oder beim Wechsel in die Beladestellung, sowie mit dem entladenen Verladeband, bewegt in dessen Verladeposition teilweise unterhalb des Abförderbands, sowie mit dem Gepäckstück in dem Transportbehälter unterhalb einer Öffnung im Boden.
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Bauteile, die in mehreren Figuren dargestellt sind, tragen dieselben Referenzzeichen.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung, eine Gepäcksaufgabeanlage und eine Verwendung bzw. ein Verfahren zur Aufgabe eines Gepäckstücks eines Passagiers.
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1 zeigt eine erfindungsgemäßen Gepäckaufgabeanlage 100 von außen in dreidimensionaler Darstellung.
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Die Anlage 100 umfasst eine erste erfindungsgemäße Vorrichtung 1 und eine eine zweite erfindungsgemäße Vorrichtung 2.
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Jede der Vorrichtungen 1, 2 umfasst: einen Behälter 14, 15 zur Aufnahme des Gepäckstücks 16; eine verschließbare Abdeckung 5, 6, die ausgelegt ist, zwischen einer geöffneten Stellung, die einem Bediener die Ablage des Gepäckstücks 16 in einen Innenraum 3, 4 des Behälters 14, 15 freigibt, und einer geschlossenen Stellung, die den Zugang zu dem Innenraum 3, 4 des Behälters 14, 15 für den Bediener blockiert, zu wechseln; der Behälter 14, 15 umfassend ein verkippbares Abförderband 11, welches ausgelegt ist, zwischen einer Beladestellung, in der das Abförderband 11 den Innenraum 3, 4 des Behälters 14, 15 zumindest teilweise begrenzt, und einer Entladestellung, in der das Abförderband 11 ausgelegt ist, das Gepäckstück 16 abzufördern, durch Verkippen zu wechseln; wobei das Abförderband 1 in der Entladestellung ausgelegt ist, das Gepäckstück 16 abzufördern während die Abdeckung 5, 6 in der geschlossener Stellung ist.
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Der ersten Vorrichtung 1 und der zweiten Vorrichtung 2 ist ein gemeinsames Verladeband 9 für den Abtransport der Gepäckstücke 16 zugeordnet, wobei das Verladeband 9 ausgelegt ist, zwischen einer Beladeposition und einer Verladeposition bewegt werden, wobei jedes der Abförderbänder 11 ausgelegt ist, ein auf dem Abförderband 11 angeordnetes Gepäckstück 16 dem in der Beladeposition befindlichen Verladeband 9 zuzuführen.
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Der Behälter 14, 15 ist bei geöffneter Stellung der Abdeckung 5, 6 ausgelegt, das Gepäckstück 1 durch Einführen des Gepäckstücks16 in einer ersten Richtung, A, in dem Innenraum 3, 4 zu empfangen.
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Der Innenraum 3, 4 der Behälter 14, 15 und/oder die Abdeckung 5, 6 (vgl. 3) definieren zulässige Maximalmaße, wie maximale Länge, maximale Breite und/oder maximale Höhe, des aufzugebenden Gepäckstück 16 definieren.
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Der Behälter 14, 15 kann ferner eine Bodenplatte 10 umfassen, die einen ersten Sensor, insbesondere eine Waage, umfasst, um ein Gewicht des in dem Innenraum 3, 4 aufgenommenen Gepäckstücks 16 zu bestimmen. So kann das so bestimmte Gewicht des Gepäckstücks kann mit vorgegebenen Anforderungen an das Gewicht eines Gepäckstücks verglichen werden, sodass kein zu schweres Gepäckstück aufgegeben werden kann.
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Jeder Behälter 14, 15 kann ferner ein oder mehrere zweite Sensoren 13 umfassen, die ausgelegt sind, eine an dem Gepäckstück 16 angebrachte Kennung (z.B. an einem Gepäckanhänger) zu erfassen und/oder auszulesen, vorzugsweise wobei die ein oder mehreren zweite Sensoren 13 eine oder mehrere optische Bilderfassungseinheiten (z.B. Kamera(s)) umfassen.
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Ein oder mehrere Bedienelemente 101, 102 für den Bediener, wie ein Passagier oder Bedienpersonal, können vorgesehen sein.
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2 zeigt eine erfindungsgemäßen Gepäckaufgabeanlage 100 von außen in dreidimensionaler Darstellung.
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In der auf der linken Seite dargestellten Vorrichtung 1, die eine mit einem Gepäckstück 16 befüllten Behälter aufweist, ist die Abdeckung 5 bei einem gerade stattfindenden Wechsel zwischen der geöffneten Stellung und der geschlossenen Stellung, mit teilweise geöffneter bzw. geschlossener Öffnung zum Innenraum des Behälters, dargestellt. In der rechten Vorrichtung 2 ist die Abdeckung 6 in der geschlossenen Stellung und es ist dargestellt, dass die Abdeckung 6 zumindest teilweise transparent ist, sodass das Gepäckstück in den Innenraum des Behälters die Vorrichtung 2 zumindest teilweise durch die Abdeckung 6 hindurch von außen sichtbar ist.
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3 zeigt eine Abdeckung 5, 6 eines Behälters einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1, 2 oder erfindungsgemäßen Gepäckaufgabeanlage 100, wobei dargestellt ist, dass die Abdeckung einen Beitrag zur Vorgabe der maximalen Höhe und/oder der maximale Länge eines zugelassenen Gepäckstücks 16 liefert. Die Abdeckung zur 5,6 dient somit auch der Kontrolle des Gepäckstücks.
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Die Abdeckungen 5,6 dienen dazu, die jeweilige Aufgabestelle zu schließen und dienen auch gleichzeitig als Höhen- und/oder Längenkontrolle. Im Falle Überschreitung der zulässigen Höhe oder Länge wird die Abdeckung (zum Beispiel Schiebetür) nicht verschlossen, sondern sie fährt zurück in die Ausgangsposition. Das Gepäckstück wird dann nicht abgefordert. Die Abdeckung ist gleichzeitig Sicherheitselement (trennende Schutzeinrichtungen) sowie Manipulationsschutz.
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4 zeigt das Innere einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1, 2 bzw. erfindungsgemäßen Gepäckaufgabeanlage 100 mit den dargestellten Abförderbändern 11 in der Beladestellung, wobei einer der Behälter 14, 15 im Innenraum ein Gepäckstück 16 aufgenommen hat. Ferner ist der Boden 10 (z.B. Bodenplatte) des Behälters dargestellt, und das gemeinsame Verladeband 9. Natürlich kann auch nur eine der Vorrichtungen 1, 2 vorgesehen sein, sodass das Förderband 9 nur dieser einen Vorrichtung dient.
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Jedes der Abförderbänder 11 bildet zusammen mit dem Boden 3 des betreffenden Behälters 14, 15 eine Kippvorrichtung 7, 8. Die doppelten Kippvorrichtungen 7, 8 sind mechanisch und Steuerungstechnik so abgestimmt, dass sie in beidseitige Wechselwirkung bedient werden können und das jeweilige Gepäckstück (z.B. in vorbestimmter Lage) auf ein gemeinsames Verladeband 9 übergeben können.
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Für den Betrieb der erfindungsgemäßen Vorrichtung oder Gepäckaufgabeanlage kann diese jeweils eine computerbasierte Steuereinheit umfassen. Diese Steuereinheit kann beispielsweise das Öffnen/Schließen der Abdeckung, das Verkippen der Abförderbänder, das Bewegen des Verladebands in die Belade-/Entladeposition, die bedienbaren Endgeräte, das Abfördern der Bänder, die Sensoren, den Abtransport des Transportbehälters und weitere Funktionen bzw. Bauteile steuern.
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5 zeigt das Innere einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1, 2 bzw. erfindungsgemäßen Gepäckaufgabeanlage 100 mit dem Abförderband 11 des beladenen Abförderbands 11 hier, beispielhaft um 90°, verkippt in die Entladestellung, sowie mit dem Verladeband 9 in dessen Beladeposition.
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Das beladene Abförderband 11 ist ausgelegt, in eine zweite Richtung, B, zu verkippen, um zwischen der Beladestellung (4) und der Entladestellung (5) zu wechseln, wobei die zweite Richtung B schräg (hier beispielhaft senkrecht) zur ersten Richtung A verläuft.
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Das beladener Abförderband 11 in der Entladestellung (5) ist ausgelegt, das Gepäckstück 16 entlang einer dritten Richtung, C, abzufördern (vom Bediener weg), wobei die dritte Richtung C schräg (hier beispielhaft senkrecht) zur zweiten Richtung B, und vorzugsweise (im Wesentlichen) parallel zu der ersten Richtung A, verläuft.
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In der in 5 dargestellten verkippten Stellung (Entladestellung) kann das Gepäckstück 16 von Abförderband 11 auf das Verladeband 9 abgefördert werden. Unabhängig davon kann die Aufnahmestelle an der Kippvorrichtung 7 durch einen Bediener bedient werden. Sobald sich das Gepäckstück auf dem Band 9 befindet, wird die Kippvorrichtung 8 wieder zurück in die Ausgangsstellung vergibt.
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Ab einer festgestellten Position der Kippvorrichtung 8 kann die Kippvorrichtung 7 bereits von der Beladestellung in Richtung der Entladestellung wechseln bzw. kippen. Mit dieser Wechselwirkung der Kippvorrichtungen 7, 8 und dem Verladeband 9 wird auf kleinstem Raum ein hoher Durchsatz erreicht. Es können gleichzeitig bis zu drei Gepäckstücke im Prozesszyklus sein.
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6 zeigt das Innere einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1, 2 bzw. erfindungsgemäßen Gepäckaufgabeanlage 100 mit dem entladenen Abförderband 11 in der Entladestellung, sowie mit dem Verladeband 9 in dessen Beladeposition und nachdem das Gepäckstück 16 an das Verladeband 9 übergeben wurde. Das in 5 beladene Abförderband 11 ist ausgelegt, das auf dem Abförderband 11 angeordnete Gepäckstück 16 dem in der Beladeposition befindlichen Verladeband 9 durch Abfördern des Bands in Richtung C zuzuführen.
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7 zeigt das Innere einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1, 2 bzw. erfindungsgemäßen Gepäckaufgabeanlage 100 mit dem Abförderband 11 noch in der Entladestellung oder schon in der Anfangsphase des Wechsels in die Beladestellung, sowie mit dem entladenen Verladeband 9, bewegt mittels Translation in dessen Verladeposition teilweise unterhalb des Abförderbands 11 während das Band in entgegengesetzte Richtung (vorzugsweise in Richtung C) das Gepäckstück 16 abgefördert hat (vgl. die beiden entgegengesetzten Pfeile bei Referenzzeichen 9 in 7), um das Gepäckstück 16 in dem Transportbehälter 12 abzulegen, der sich unterhalb einer Öffnung im Boden befindet. Dort wird das Gepäckstück 16 im Transportbehälter 12 liegend anschließend mit einem Fahrstuhl abtransportiert.
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Das Verladeband 9 ist ausgelegt, von der Beladeposition (5, 6) in eine Verladeposition ( 7) zumindest teilweise unterhalb eines Teils des Abförderbandes 11, vorzugsweise entgegen der dritten Richtung C, mittels Translation bewegt zu werden, um ein Verladen des Gepäckstücks 16 mittels Abfördern des Bands in den Transportbehälter 12, oder auf ein Transportband, für den Abtransport des Gepäckstücks 16 zu bewirken.
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Durch Verschieben des Verladebandes 9 unter das Abförderband 11 und gleichzeitigen Fördern des Verladebandes 9 in die Gegenrichtung der Verschiebung (vgl. die beiden entgegengesetzten Pfeile bei Referenzzeichen 9 in 7) wird das Gepäckstück 16 in den Transportbehälter 12 geladen. Sobald das Gepäckstück im Transportbehälter 12 liegt, kann der Lift nach unten in eine Gepäckförderanlage abgefördert werden.
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Durch die hier beschriebenen Aspekte der erfindungsgemäßen Vorrichtung oder der erfindungsgemäßen Gepäcksaufgabeanlage können einzeln oder in Kombination Gepäckstücke sicher, verlässlich, auf kleinstem Raum und/oder mit hohem Durchsatz aufgeben und abtransportiert werden.
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In der Beschreibung und in den Figuren sind bevorzugte Ausführungsformen der durch die beigefügten Ansprüche beanspruchten Erfindung beschrieben. Die in der vorstehenden Beschreibung, den Ansprüchen und den Zeichnungen offenbarten optionalen Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Ausführung der hier gemäß der beiliegenden Ansprüche beanspruchten Erfindung in ihren verschiedenen Ausgestaltungen Verwendung finden.
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BEZUGSZEICHENLISTE
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- 1,2
- Vorrichtung
- 3,4
- Innenraum
- 5,6
- Abdeckung
- 7,8
- Kippvorrichtung
- 11
- Abförderband
- 10
- Boden / erster Sensor
- 9
- Verladeband
- 12
- Transportbehälter
- 13
- Zweiter Sensor
- 14, 15
- Behälter
- 16
- Gepäckstück
- A
- Erste Richtung
- B
- Zweite Richtung
- C
- Dritte Richtung
- 100
- Gepäckaufgabeanlage
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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