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Die Erfindung betrifft ein Parkhaus für ein Wohn- und/oder Gewerbequartier mit wenigstens einem Zu- oder Ausfahrbereich für Kraftfahrzeuge und einem oder mehreren Parkgeschossen mit Parkplätzen. Die Erfindung betrifft ferner ein betreffendes Wohn- und/oder Gewerbequartier und eine Verwendung.
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Parkhäuser sind aus dem Stand der Technik bekannt und werden unter anderem in Wohn- und/oder Gewerbequartieren dazu eingesetzt, Parkraum für Kraftfahrzeuge bereitzustellen. Moderne Parkhäuser lassen sich in Modulbauweise erstellen und entsprechend den lokalen Anforderungen an Parkraum und verfügbare Grundfläche anpassen. Sie können aufgrund eines hohen Maßes an Standardisierung vergleichsweise kostengünstig hergestellt und errichtet werden.
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Parkhäuser werden im Stand der Technik ausschließlich oder nahezu ausschließlich dazu verwendet, Parkraum bereitzustellen. Eine darüberhinausgehende Nutzung erfolgt nicht oder nur in geringem Maße. Gleichzeitig ist der vorhandene Raum innerhalb von Wohn- und/oder Gewerbequartieren häufig begrenzt und daher eine optimierte Nutzung eines solchen Parkhauses erstrebenswert.
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Vor diesem Hintergrund lag der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Parkhaus der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass die im Stand der Technik aufgefundenen Nachteile möglichst weitgehend behoben werden. Insbesondere war ein Parkhaus anzugeben, das über die reine Parkraumbereitstellung hinausgehende Funktionalitäten aufweist und dadurch das zugeordnete Wohn- und/oder Gewerbequartier insgesamt effizienter und kompakter gestaltet werden kann.
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Erfindungsgemäß wird die Aufgabe bei einem Parkhaus der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass das Parkhaus eine Heizzentrale aufweist, welche derart dimensioniert und ausgebildet ist, dass diese das Wohn- und/oder Gewerbequartier oder ein mit der Heizzentrale verbundenes Wärmenetz mit Wärmeenergie versorgt, wobei die Heizzentrale wenigstens eine, insbesondere mehrere Luft-Wärmepumpen aufweist, welche dazu eingerichtet sind, die zum Betrieb der Heizzentrale erforderliche Wärmeenergie bereitzustellen. Die Luft-Wärmepumpe oder die Luft-Wärmepumpen sind vorzugsweise als Luft-Wasser-Wärmepumpen ausgebildet.
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Die Erfindung macht sich die Erkenntnis zunutze, dass durch die Integration einer Heizzentrale in das Parkhaus, wobei die Heizzentrale dazu dient, das Wohn- und/oder Gewerbequartier vollständig oder teilweise mit Wärmeenergie zu versorgen, die ohnehin für das Parkhaus aufzuwendende Fläche in optimierter Weise genutzt werden kann. Da es sich bei dem Parkhaus häufig um das einzige unbewohnte bzw. nicht durch Büros oder dergleichen genutzte Gebäude eines Wohn- und/oder Gewerbequartiers handelt, fallen Betriebsgeräusche großer Luft-Wasser-Wärmepumpen einer solchen Heizzentrale weniger ins Gewicht.
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Durch die Integration der Heizzentrale in das Parkhaus kann innerhalb des Wohn- und/oder Gewerbequartiers auf separate Heizzentralen, die häufig andernfalls in Wohngebäuden unterzubringen wären oder in separaten Gebäuden, verzichtet werden. Die Erfindung trägt dabei auch dem Gedanken Rechnung, dass es sich bei einem solchen Parkhaus um ein stark standardisiertes Gebäude handelt, was die Integration standardisierter Heizzentralen auf einfache Weise ermöglicht. Ein erfindungsgemäßes Parkhaus kann auf diese Weise modular ausgebildet sein, d. h. besonders einfach anpassbar sein und hierdurch für verschiedene Wohn- und/oder Gewerbequartiere standardisiert verwendet werden. Für den Fall, dass Heizzentralen in Wohngebäude oder Bürogebäude integriert werden, ist stets eine individuelle Konstruktion und Planung erforderlich, auf die bei einem standardisierten Parkhaus weitestgehend verzichtet werden kann. Hierdurch wird eine insgesamt sehr effiziente und kostengünstige Möglichkeit zur Unterbringung der Heizzentrale in einem Wohn- und/oder Gewerbequartier geschaffen. Somit ist das Parkhaus gewissermaßen insgesamt als Heizzentrale ausgebildet.
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Durch die Energieerzeugung mittels einer, vorzugsweise mehrerer Luft-Wärmepumpen können das Parkhaus und das Wohn- und/oder Gewerbequartier insgesamt dazu beitragen, die zum Beheizen des Quartiers erforderliche Energie zu einem signifikanten Anteil aus erneuerbarer Energie zu erzeugen. Beispielsweise können hierdurch gesetzgeberische Anforderungen erfüllt werden, die einen Mindestanteil von 65% an erneuerbarer Energie vorschreiben.
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Wenngleich mit der Verwendung von Luft-Wärmepumpen eine Reihe von Vorteilen in Bezug auf die Nutzung erneuerbarer Energie realisiert werden können, gehen mit diesen Systemen auch Herausforderungen einher, die sich insbesondere dann manifestieren, wenn die Wärmepumpen auf Wohn- oder Bürogebäuden angeordnet werden sollen. Denn in diesen Fällen ist zu vermeiden, dass Luft- und Körperschall der Wärmepumpen auf die Wohn- oder Bürogebäude übergeht. Hierzu sind aufwendige und teure Entkopplungsmaßnahmen notwendig oder der Einsatz von dezentralen Luft-Wasser-Wärmepumpen auf Grund Nicht-Einhaltung von Schallpegeln unzulässig.
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Da jedoch erfindungsgemäß vorgeschlagen wird, die Wärmepumpen auf einem Parkhaus anzuordnen, d. h. einem Gebäude, welches weder bewohnt wird noch in Form von Büros, oder dergleichen, zumindest temporär als Arbeitsplatz verwendet wird, kann auf eine solche teure und komplexe Körperschallentkopplung der Wärmepumpen ganz oder teilweise verzichtet werden. Darüber hinaus stellt das Parkhaus vorzugsweise entsprechende Räume zur Aufnahme der Wärmepumpen zur Verfügung, bspw. in einer Unterkellerung des Parkhauses oder dergleichen. Da Wohn- oder Bürobebauung typischerweise deutlich beabstandet von einem solchen Parkhaus angeordnet ist, fällt auch die Schallemission der Wärmepumpen für diese Gebäude weniger ins Gewicht. Alternativ oder zusätzlich können Maßnahmen zum Schallschutz ergriffen werden.
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Unter einem Wärmenetz wird in vorliegenden Anmeldung ein Wärmenetz verstanden, bei dem mehr als 16 Gebäude oder 100 Wohneinheiten über ein Leitungsnetz mit Wärme versorgt werden. Ein solches Wärmenetz wird auch als Nahwärmenetz bezeichnet, wobei die Definition dem Gebäude Energie Gesetz (GEG) entspricht.
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Gemäß einer Ausführungsform sind die Heizzentrale und die wenigstens eine, insbesondere mehreren Luft-Wärmepumpen derart dimensioniert und ausgebildet, dass diese eine Wärmeleistung von 500 kW bis 5000 kW thermisch bereitstellen. Gemäß einer Ausführungsform sind die Heizzentrale und die wenigstens eine, insbesondere mehreren Luft-Wärmepumpen derart dimensioniert und ausgebildet, dass diese eine Wärmeleistung von mindestens 500 kW oder mindestens 1000 kW oder mindestens 1500 kW oder mindestens 2000 kW oder mindestens 2500 kW thermisch bereitstellen.
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Durch die Bereitstellung einer Wärmeleistung in dem genannten Bereich wird es ermöglicht, dass das Parkhaus in substantiellem Umfang dazu eingerichtet ist, ein Wohnquartier oder Wärmenetz mit Wärmeenergie zu versorgen. Die Wärmepumpen benötigen bei einer entsprechenden Dimensionierung eine durchaus signifikante Aufstellfläche, die bei einem Parkhaus gegeben ist.
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Gemäß einer Weiterbildung weist das Wohn- und/oder Gewerbequartier wenigstens 101 Wohneinheiten und/oder mindestens 17 Gebäude auf. Gemäß einer Ausführungsform ist das Wärmenetz mit mehr als 100 Wohnungen oder mehr als 17 Gebäude verbunden und dazu eingerichtet, die mit dem Wärmenetz verbundenen Wohnungen oder Gebäude mit Wärmeenergie zu versorgen. Gemäß einer Ausführungsform weist das weist das Wohn- und/oder Gewerbequartier eine Bruttogrundfläche von wenigstens 10.000 m2, insbesondere von 10.000 m2 bis 100.000 m2 auf. Insbesondere weist das das Wohn- und/oder Gewerbequartier wenigstens 150 oder 200 oder 250 oder 300 Wohneinheiten auf. Insbesondere weist das das Wohn- und/oder Gewerbequartier wenigstens 20 oder 25 oder 30 oder 35 oder 40 oder 45 oder 50 Gebäude auf. Insbesondere ist das Wärmenetz mit wenigstens 150 oder 200 oder 250 oder 300 Wohnungen verbunden. Insbesondere ist das Wärmenetz mit wenigstens 20 oder 25 oder 30 oder 35 oder 40 oder 45 oder 50 Gebäuden verbunden.
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Gemäß einer Ausführungsform ist das Parkhaus zumindest teilweise von einem Dachabschnitt überdacht und wobei die wenigstens eine, mehrere oder alle Luft-Wärmepumpen auf dem Dachabschnitt und/oder auf einem Parkgeschoss angeordnet sind. Auf dem Dachabschnitt bzw. auf dem Parkgeschoss steht typischerweise entsprechende Fläche zur Verfügung, um die Luft-Wärmepumpen als Kompakteinheiten anzuordnen. Darüber hinaus werden die Luft-Wärmepumpen in diesen Bereichen in hinreichendem Maße von Frischluft umströmt, sodass ein effizienter Betrieb der Wärmepumpen ermöglicht ist. Darüber hinaus sind diese Bereiche des Parkhauses weniger schallsensitiv als Dachbereiche von Wohn- oder Bürogebäuden. Im Übrigen gilt auch hier die in Bezug auf die Wärmepumpe beschriebene vereinfachte Schallentkopplung, die im Bereich eines Parkhauses weniger komplex und teuer ausgebildet sein kann, als bei einem Wohn- oder Bürogebäude.
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Gemäß einer Ausführungsform weist die Heizzentrale eine oder mehrere Booster-Wärmepumpen auf. Die Booster-Wärmepumpen sind dazu eingerichtet, eine Vorlauffluidtemperatur eines von den Luft-Wärmepumpen erwärmten Fluids zu erhöhen. Vorzugsweise wird die Temperatur des Vorlauf-Fluids durch die Booster-Wärmepumpen von etwa 40° C auf 70-80° C angehoben. Vorzugsweise wird das durch die Booster-Wärmepumpen erwärmte Fluid zumindest teilweise in den Schicht-Wärmespeicher eingebracht.
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Gemäß einer Ausführungsform ist die Luft-Wärmepumpe oder sind die Luft-Wärmepumpen dazu eingerichtet, das Wohn- und/oder Gewerbequartier mit Kälteenergie zu versorgen. Auf diese Weise kann nicht nur ein Beheizen des Quartiers durch die Heizzentrale erfolgen, sondern auch eine Kühlung, sodass auf dezentrale Klimaanlagen im Bereich der Wohn- oder Bürogebäude zumindest teilweise verzichtet werden kann.
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Gemäß einer Ausführungsform werden das Wohn- und/oder Gewerbequartier oder das Wärmenetz ausschließlich von der Heizzentrale mit Wärmeenergie versorgt. Unter einer ausschließlichen Versorgung wird verstanden, dass die Heizzentrale das Wohn- und/oder Gewerbequartier oder das Wärmenetz exklusiv mit Wärmeenergie zum Betrieb der Gebäudeheizungen versorgt. Optional kann auch eine exklusive Versorgung mit Wärmeenergie zur Trinkwarmwassererzeugung erfolgen. Von einer ausschließlichen Versorgung sind im Rahmen der Anmeldung auch solche Lösungen umfasst, bei denen die Trinkwarmwassererzeugung etwa mittels Durchlauferhitzern im Gebäude dezentral erfolgt, wie dies häufig bei Bürogebäuden umgesetzt ist.
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Gemäß einer Ausführungsform ist wenigstens einem bzw. sind insbesondere sämtlichen Luft-Wärmepumpen Schallschutzkragen zugeordnet, welche dazu eingerichtet sind, Schallemissionen der Luft-Wärmepumpen in Richtung benachbarter Gebäude des Quartiers zu reduzieren. Hierdurch kann vermieden werden, dass umliegende Wohn- oder Bürogebäude mit Schallemission der Luft-Wärmepumpen in signifikantem Maße belastet werden. Der Schallschutzkragen kann bspw. als Wandabschnitt ausgebildet sein, der die Luft-Wärmepumpen seitlich umrahmt und der eine direkte Sichtverbindung zwischen den Luft-Wärmepumpen und den umliegenden Gebäuden vermeidet. Vorzugsweise weist der Wandabschnitt schallabsorbierende Eigenschaften auf. Der Schallschutzkragen verläuft vorzugsweise um eine Attika des Parkhauses. Gemäß einer Ausführungsform ist den Luft-Wärmepumpen zusätzlich oder alternativ eine Schallschutzhaube zugeordnet.
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Gemäß einer Ausführungsform ist mindestens einem, mehreren oder allen Luft-Wärmepumpen eine Luftansaugführung und/oder eine Luftabgabeführung zugeordnet, wobei die Luftansaugführung und die Luftabgabeführung derart ausgebildet sind, dass ein Kurzschluss der von den Luft-Wärmepumpen angesaugten und abgegebenen Luft verhindert ist. Die Luftansaugführung und/oder die Luftabgabeführung weisen vorzugsweise Luftleitbleche auf, die eine gerichtete Luftansaugung bzw. Luftabgabe ermöglichen, sodass der Luft Wärme entzogen werden kann, ohne dass die Abluft der Luft-Wärmepumpen diesen erneut zugeführt wird.
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Gemäß einer Ausführungsform weist die Heizzentrale einen oder mehrere Schicht-Wärmespeicher auf, welche fluidleitend mit der oder den Luft-Wärmpumpen und/oder der Heizzentrale verbunden und dazu eingerichtet sind, von den Luft-Wärmepumpen erzeugte Wärmeenergie zu speichern, wobei der oder die Schicht-Wärmespeicher ein Gesamtvolumen von mindestens 150 m3 aufweisen. Vorzugsweise ist der Schicht-Wärmespeicher als vertikaler Schicht-Wärmespeicher ausgebildet. Vorzugsweise beträgt das Gesamtvolumen der Schicht-Wärmespeicher 300 bis 900 m3.
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Durch den Schicht-Wärmespeicher bzw. die mehreren Schicht-Wärmespeicher kann die von den Wärmepumpen erzeugte Energie zwischengespeichert werden. Auf diese Weise kann bspw. das elektrische Versorgungsnetz entlastet werden, indem die Wärmepumpen temporär nicht betrieben werden, wenn das Versorgungsnetz eine hohe Auslastung aufweist. Darüber hinaus kann auch von schwankenden Strompreisen am Spotmarkt profitiert werden. Wenn bspw. aufgrund hoher Sonneneinstrahlung oder Windintensität der Spotmarkt-Preis für Strom gering ist, können die Wärmepumpen betrieben werden und die Wärmeenergie in den Speicher eingelagert werden (stromgeführte Betriebsweise). In Zeitabschnitten hoher Strompreise können die Wärmepumpen bspw. abgeschaltet oder in der Leistung auf ein Minimum reduziert werden und die zwischengespeicherte Wärmeenergie aus dem Wärmespeicher bezogen werden.
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Vorzugsweise weist die Heizzentrale eine Steuerung auf, welche dazu eingerichtet ist, die Wärmepumpen und/oder eine Wärmeeinlagerung in den Schicht-Wärmespeicher in Abhängigkeit vom Strom-Spotpreis zu steuern. Vorzugsweise erfolgt beim Überschreiten eines Grenz-Spotpreises eine Reduzierung der Wärmepumpenantriebsleistung, wobei Wärmeenergie dem Schicht-Wärmespeicher entnommen wird. Gemäß einer Ausführungsform erfolgt beim Unterschreiten eines Grenz-Spotpreises eine Erhöhung der Wärmepumpenantriebsleistung, wobei Wärmeenergie dem Schicht-Wärmespeicher zugeführt wird.
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Die Höhe des Strom-Spotpreises kann beispielsweise nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) bestimmt werden. Die Höhe der Spotmarktpreise ergibt sich danach aus den stündlichen Preisen und Mengen aller Strombörsen. Die Berechnung des mengengewichteten Stundenpreises erfolgt wie folgt: Das Handelsvolumen (Summe aus Kauf- und Verkaufsmengen für die Preiszone Deutschland) der jeweiligen Strombörse wird für jede Stunde mit dem entsprechenden Preis der jeweiligen Strombörse multipliziert. Die Summe dieser Beträge wird durch die Summe der Handelsvolumina aller Strombörsen in dieser Stunde geteilt.
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Alternativ stammt der Strom-Spotpreis aus der Day Ahead Prognose für den Folgetag sowie einer verlängerten Prognose auf Basis von Prognosen nach Angebot von Wind und Sonne im Strommix.
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Gemäß einer Ausführungsform weist das Parkhaus eine außenseitige Fassade auf, wobei der mindestens eine Wärmespeicher an der Fassade angeordnet ist, insbesondere in die Fassade integriert ist. Auf diese Weise fügt sich der Wärmespeicher harmonisch und in effizienter Weise in die Architektur des Parkhauses ein. Darüber hinaus kann der Speicher auf besonders einfache Weise an der Fassade verankert werden, sodass der Fassade gewissermaßen eine Doppelnutzung zukommt, nämlich in Form der Bereitstellung einer Befestigungsmöglichkeit für den Wärmespeicher und zur äußeren Umfassung des Parkhauses. Vorzugsweise kann der Wärmespeicher auch ganz oder zumindest teilweise in die Fassade integriert sein.
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Gemäß einer Ausführungsform weist das Parkhaus eine Ladesäule für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge und/oder Fahrräder auf. Das Parkhaus macht sich damit zunutze, dass zum Betrieb der Wärmepumpe ohnehin ein hinreichend dimensionierter Anschluss an das entsprechende elektrische Versorgungsnetz gewährleistet sein muss. Diese ohnehin vorhandene Anschlussmöglichkeit an eine Netzstation kann nun in effizienter Weise auch dazu verwendet werden, elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge und/oder Fahrräder zu laden.
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Gemäß einer Ausführungsform weist das Parkhaus ferner eine Photovoltaikanlage mit einer oder mit mehreren Solarzellen auf, wobei die wenigstens eine Solarzelle insbesondere auf dem Dachabschnitt und/oder auf einem Parkgeschoss angeordnet ist. Auf diese Weise kann bspw. auch die Ladesäule mit Strom aus erneuerbarer Energie über die Photovoltaikanlage anteilig versorgt werden. Gemäß einer Ausführungsform weist das Parkhaus einen Batteriespeicher auf. Der Batteriespeicher ist vorzugsweise mit der Ladesäule und/oder der Photovoltaikanlage verbunden und dazu eingerichtet, elektrische Energie zwischen zu speichern oder Lastspitzen zu kappen.
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Das Parkhaus weist gemäß einer Ausführungsform ferner eine Netzstation auf, welche dazu eingerichtet ist, die Heizzentrale und/oder Ladeinfrastruktur zu versorgen, optional zusätzlich das Wohn- und/oder Gewerbequartier. Der Vorteil der Anordnung der Netzstation im Bereich des Parkhauses, bspw. in einem Untergeschoss desselben, liegt darin, dass beim Betrieb von Netzstationen verhindert werden soll, dass elektrische Felder in den Wohnbereich oder Arbeitsbereich von Menschen eindringen. Dies führt dazu, dass Netzstationen, die im Bereich von Wohn- oder Bürogebäuden angeordnet sind, umfassend gegen solche Felder abgeschirmt werden müssen. Wird die Netzstation hingegen im Bereich des Parkhauses verwendet, sind solche umfangreichen Maßnahmen nicht erforderlich. Darüber hinaus kann über die Netzstation der Energiebedarf der Wärmepumpen, der Ladeinfrastruktur und optional des Wohn- und/oder Gewerbequartiers direkt gedeckt werden.
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Gemäß einer Ausführungsform sind das Parkhaus und/oder die Heizzentrale modular ausgebildet und hinsichtlich wenigstens eines der folgenden Parameter konfigurierbar: Grundfläche des Parkhauses, Rastermaß des Parkhauses, Lage des Zu- oder Ausfahrbereichs für Kraftfahrzeige, Anzahl der Parkgeschosse, Wärmeleistung der Heizzentrale. Auf diese Weise kann das Parkhaus besonders ökonomisch an lokale Gegebenheiten in einem Quartier in Abhängigkeit von der verfügbaren Grundfläche, der Bebauung innerhalb des Quartiers und dem Energiebedarf angepasst werden.
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Die Erfindung ist vorstehend unter Bezugnahme auf ein Parkhaus beschrieben worden. In einem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung ein Wohn- und/oder Gewerbequartier mit einem Parkhaus. Die Erfindung löst die eingangs bezeichnete Aufgabe in Bezug auf das Wohn- und/oder Gewerbequartier, indem das Parkhaus nach einem der vorstehenden Ausführungsbeispiele ausgebildet ist und wobei das Wohn- und/oder Gewerbequartier oder ein Wärmenetz von dem Parkhaus mit Wärmenergie versorgt wird, insbesondere ausschließlich von dem Parkhaus. Das Wohn- und/oder Gewerbequartier macht sich die gleichen Vorteile und bevorzugten Ausführungsformen zunutze wie das erfindungsgemäße Parkhaus und umgekehrt. Diesbezüglich wird auf die obigen Ausführungen verwiesen und deren Inhalt hiermit einbezogen.
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In einem weiteren Aspekt betrifft die Erfindung die Verwendung eines Parkhauses nach einem der vorstehenden Ausführungsbeispiele. Die Erfindung löst die eingangs bezeichnete Aufgabe in Bezug auf die Verwendung, indem das Parkhaus nach einem der vorstehenden Ansprüche zur Versorgung eines Quartiers bzw. eines Nah-Wärmenetzes mit Wärmeenergie verwendet wird. Die Verwendung wird dadurch weitergebildet, dass das Parkhaus das Wohn- und/oder Gewerbequartier exklusiv mit Wärmeenergie versorgt. Das bedeutet, dass der vollständige Wärmebedarf des Wohn- und/oder Gewerbequartiers durch das Parkhaus auf die beschriebene Wiese bereitgestellt wird. Die Brauchwarmwassererzeugung kann dabei auch dezentral erfolgen.
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Die Verwendung wird ferner dadurch weitergebildet, dass das Wohn- und/oder Gewerbequartier wenigstens 101 Wohneinheiten und/oder mindestens 17 Gebäude aufweist, und/oder wobei das Wärmenetz mit mehr als 100 Wohnungen oder mehr als 17 Gebäude verbunden ist und dazu eingerichtet ist, die mit dem Wärmenetz verbundenen Wohnungen oder Gebäude mit Wärmeenergie zu versorgen.
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Auch die Verwendung macht sich die gleichen Vorteile und bevorzugten Ausführungsformen zunutze wie das erfindungsgemäße Parkhaus sowie das erfindungsgemäße Wohn- und/oder Gewerbequartier und umgekehrt. Diesbezüglich wird auf die obigen Ausführungen verwiesen und deren Inhalt hiermit einbezogen.
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Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren näher beschrieben. Hierbei zeigen:
- 1 ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Wohn- und/oder Gewerbequartiers mit einem erfindungsgemäßen Parkhaus in einer perspektivischen Ansicht; und
- 2 eine Detailansicht des Ausführungsbeispiels gemäß 1 in einer perspektivischen Ansicht.
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1 zeigt exemplarisch ein Wohn- und/oder Gewerbequartier 4 welches ein Parkhaus 2 aufweist. Das Parkhaus 2 weist einen Zu- oder Ausfahrbereich 6 für Kraftfahrzeuge auf, sowie mehrere übereinander angeordnete Parkgeschosse 8, die ihrerseits Parkplätze 10 aufweisen. Das Parkhaus 2 weist eine Heizzentrale 12 auf. Dabei ist das Parkhaus 2 gewissermaßen als Heizzentrale 12 ausgebildet. Die Heizzentrale 12 ist derart dimensioniert und ausgebildet, dass diese das Wohn- und/oder Gewerbequartier 4 über ein Quartier-Nah-Wärmenetz 40 mit Wärmeenergie versorgt. Das Wohn- und/oder Gewerbequartier und/oder das Wärmenetz wird dabei ausschließlich oder zumindest anteilig von der Heizzentrale 12 mit Wärmeenergie versorgt.
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Die Heizzentrale 12 weist mehrere Luft-Wasser-Wärmepumpen 42 auf. Die Luft-Wärmepumpen 42 sind dazu eingerichtet, die zum Betrieb der Heizzentrale 12 erforderliche Wärmeenergie bereitzustellen. Das Parkhaus 2 ist zumindest teilweise von einem Dachabschnitt 16 überdacht. Die Luft-Wärmepumpen 42 sind optional fluidleitend mit Booster-Wärmepumpe 12 für Hochtemperatur-Anwendungen verbunden. Die Luft-Wärmepumpen 42 sind auf dem Dachabschnitt 16 angeordnet. Optional sind die Luft-Wärmepumpen 42 dazu eingerichtet, das Wohn- und/oder Gewerbequartier 4 zusätzlich zu der Wärmenergie auch mit Kälteenergie zu versorgen.
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Den Wärmepumpen 42 ist ein Schallschutzkragen 18 zugeordnet. Der Schallschutzkragen 18 ist dazu eingerichtet, Schallemissionen der wenigstens einen Wärmepumpen 42 in Richtung benachbarter Gebäude des Quartiers 4 zu reduzieren. Den Wärmepumpen 42 ist ferner eine Luftansaugvorrichtung 20 und/oder eine Luftabgabeführung 22 zugeordnet. Die Luftansaugvorrichtung 20 und/oder die Luftabgabeführung 22 weisen Luftleitbleche 24 auf (nicht gezeigt). Die Luftansaugführung 20 und die Luftabgabeführung 22 sind derart ausgebildet, dass ein Kurzschluss der von den Luft-Wärmepumpen 42 angesaugten und abgegebenen Luft verhindert ist.
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Die Heizzentrale 12 weist darüber hinaus mehrere Wärmespeicher 26 auf. Die Wärmespeicher 26 sind fluidleitend mit den Wärmepumpen 12 verbunden. Die Wärmespeicher 26 sind dazu eingerichtet, Wärmeenergie zum Betrieb der Heizzentrale 12 und zur Versorgung des Wärmenetzes und/oder Wohn- und/oder Gewerbequartiers 4 zu speichern. Die Wärmespeicher 26 weisen ein Gesamtvolumen V auf, welches vorzugsweise mindestens 150 m3 aufweist. Das Parkhaus 2 weist insoweit eine außenseitige Fassade 28 auf, wobei die Wärmespeicher 26 an der Fassade 28 angeordnet sind.
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Das Parkhaus 2 weist eine Ladesäulen 30 für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge und/oder Fahrräder auf. Auf diese Weise können betreffende Kraftfahrzeuge und/oder Fahrräder mit einem Ladestrom versorgt werden. Das Parkhaus 2 weist darüber hinaus eine Photovoltaikanlage 34 auf. Die Photovoltaikanlage 34 weist mehrere Solarzellen 36 auf. Die Solarzellen 36 sind insbesondere auf dem Dachabschnitt 16 angeordnet. Die Photovoltaikanlage 34 ist dazu eingerichtet, unter Ausnutzung von Sonnenenergie elektrischen Strom zu erzeugen.
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Das Parkhaus 2 weist darüber hinaus einen Batteriespeicher 32. Dieser ist mit der Photovoltaikanlage 34 verbunden und dazu eingerichtet, von der Photovoltaikanlage 34 erzeugte elektrische Energie zu speichern. Der Batteriespeicher 32 kann darüber hinaus auch mit anderen Stromquellen verbunden sein, um auch von diesen Stromquellen zugeführte elektrische Energie zu speichern. Das Parkhaus 2 weist darüber hinaus eine Netzstation 38 auf, welche dazu eingerichtet ist, den Bedarf an elektrischer Energie, vorzugsweise der Ladeinfrastruktur und Heizzentrale 12 aber auch optional für das gesamte Wohn- und/oder Gewerbequartier 4, zu decken.
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2 zeigt eine vergrößerte Ansicht eines Abschnittes des Parkhauses 2 gemäß 1, insbesondere einen Bereich des Dachabschnittes 16. Aus 2 ist zu erkennen, dass benachbart zu der dargestellten Luft-Wasser-Wärmepumpen 46 ein Schallschutzkragen 18 angeordnet ist. Dieser verhindert es, dass Schall, der beim Betrieb der Wärmepumpen 42 entsteht, direkt abgegeben wird an umliegende Wohn- oder Bürogebäude. Vorzugsweise weist der Schallschutzkragen 18 schallabsorbierende oder schalldämpfende Eigenschaften auf. Darüber hinaus ist in 2 schematisch die Luftansaugführung 20 und die Luftabgabeführung 22 dargestellt. Die dargestellte Luftführung kann durch ein exemplarisch angedeutetes Luftleitblech 24 erfolgen. Darüber hinaus ist in 2 die Photovoltaikanlage 34 mit entsprechenden Solarzellen 36 dargestellt.
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Bezugszeichenliste
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- 2
- Parkhaus
- 4
- Wohn- und/oder Gewerbequartier
- 6
- Zu- oder Ausfahrbereich
- 8
- Parkgeschoss
- 10
- Parkplatz
- 12
- Heizzentrale
- 14
- Optionale Booster-Wärmepumpen (Hochtemperaturwärmepumpen)
- 16
- Dachabschnitt
- 18
- Schallschutzkragen
- 20
- Luftansaugführung
- 22
- Luftabgabeführung
- 24
- Luftleitblech
- 26
- Wärmespeicher
- 28
- Parkhaus-Fassade
- 30
- Ladesäule für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge und/oder Fahrräder
- 32
- Batteriespeicher
- 34
- Photovoltaikanlage
- 36
- Solarzelle
- 38
- Netzstation
- 40
- Quartier-Wärmenetz
- 42
- Luft-Wasser-Wärmepumpen (Heizen und Kühlen)
- 44
- Mittelspannungsleitung
- V
- Volumen des Wärmespeichers