-
Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren sowie eine Vorrichtung
zur Nutzung von Wärme in
einem Gebäude.
Die Erfindung betrifft außerdem ein
Verfahren zum Beheizen eines Gebäudes,
bei dem mittels einer eine aus dem Gebäude stammende Abluft nutzenden
Abluftwärmepumpe
eine Grundheizlast zum Heizen des Gebäudes erbracht wird. Weiterhin
betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Beheizen eines Gebäudes, mit
einer eine aus dem Gebäude
stammende Abluft nutzenden Abluftwärmepumpe, mit der eine Grundheizlast
zum Heizen des Gebäudes
erbringbar ist.
-
Bei
konventionellen Abluftwärmepumpen wird
als Medium und Energiequelle der Abluftvolumenstrom aus den Wohnräumen genutzt.
Bei manchen Modellen kommt ein Außenluftanteil hinzu, um den
energetischen Gewinn zu erhöhen.
Ein wesentlicher Vorteil derartiger Systeme ist der günstige Preis, da
keine zusätzliche
Energiequelle erschlossen werden muß. Als wesentlicher Nachteil
ist die beschränkte
Leistungsfähigkeit
zu sehen. So ist eine Abluftwärmepumpe
in der Regel nicht in der Lage, beispielsweise ein Einfamilienhaus
komplett zu beheizen. Zur Heizspitzenabdeckung kommt daher oftmals
ein Elektroheizstab zum Einsatz. Dieser Heizstabanteil bringt eine
schlechte Primärenergiebilanz
mit sich.
-
Zur
Nutzung eines Außenluftanteils
in einer Abluftwärmepumpe
erfolgt die geläufigste
Außenluftgewinnung über ein
Rohr, welches im Aufstellraum der Abluftwärmepumpe direkt durch eine
Außenwand
eines Gebäudes
geführt
wird. Das Rohr schließt
dabei üblicherweise
bündig
mit der Außenwand
ab und ist in der Regel außenseitig
mit einem Gitter abgedeckt. In der Hauptbetriebszeit der Abluftwärmepumpe,
also während
der Heizperiode, liegen nur geringe Außenlufttemperaturen vor. Die
von der Abluftwärmepumpe
angesaugte Außenluft
ist zu solchen Zeiten entsprechend kalt. Gerade bei Temperaturen
unterhalb von 0°C
bringt der Außenluftanteil keinen
weiteren energetischen Nutzen für
die Abluftwärmepumpe.
Ab Außenlufttemperaturen
von minus 3° bis
minus 5°C
wird der Außenluftkreislauf üblicherweise
automatisch abgeriegelt und die Abluftwärmepumpe nutzt nur noch die
Abluft aus den Wohnräumen.
Eine Folge ist, daß der
Abluftwärmepumpe dann
unter Volllast oftmals eine zu geringe energetische Wärme aus
dem System zur Verfügung
steht. Diese Situation kann zu einer Vereisung des Verdampfers der
Wärmepumpe
führen,
was wiederum zu einer Aktivierung eines zusätzlichen Heizstabs führt.
-
Alternativ
ist die Nutzung von Erdwärmepumpen,
beispielsweise Sole-Wasser-Wärmepumpen
bekannt, die das Erdreich als Energiequelle nutzen. Als wesentlicher
Vorteil derartiger Systeme ist eine verläßliche Energiequelle zu nennen,
die in der Regel mit Tiefensonden realisiert wird. Die Energiequelle
steht ganzjährlich
zur Verfügung,
wobei die geringen Temperaturschwankungen im Erdreich genutzt werden.
Bei der Erschließung
derartiger Wärmequellen
spielen verschiedene Faktoren eine Rolle. Wichtig für Entzugsleistungen
sind geologische Gegebenheiten, bei denen nicht selten Wasserschutzgebiete
zu berücksichtigen
sind. Somit sind als wesentlicher Nachteil derartiger Systeme die
hohen Erschließungskosten
zu sehen. Als weiterer Nachteil ist zu nennen, daß eine direkte
Wärmerückgewinnung nicht,
oder nur mit geringen Nutzungsgraden möglich ist. Hier ist die Erhöhung der
Soletemperatur mit Hilfe eines Abluftmoduls denkbar. Ein Erdwärmetauscher besteht
in der Regel aus beispielsweise KG-Rohren, die als eine zusammenhängende Leitung
im Erdreich verlegt werden. Um Außenluft über einen Erdwärmetauscher
vorzuwärmen,
benötigt
man allerdings sehr lange Leitungen. Das Rohrsystem muß zudem
frostfrei im Erdreich eingegraben sein, d. h. mindestens 80 cm unter
der Geländeoberkante.
Wiederum ergeben sich kostenintensive erforderliche Erdarbeiten und
es wird ein ausreichend großes
Baugrundstück zur
Verlegung der Rohre für
den Erdwärmetauscher benötigt. Bei
einem Einbau des Erdwärmetauschers unterhalb
der Gebäudegründung (Bodenplatte)
wird dem Erdreich unterhalb des Gebäudes darüber hinaus Wärme entzogen.
Durch die Abkühlung
des Erdreichs unter der Bodenplatte erhöht sich das Temperaturgefälle zwischen
den Gebäuderäumen und
dem Erdreich, sodaß es
zu erhöhten
Transmissionswärmeverlusten über die
Bodenplatte kommt. Hieraus ergibt sich wiederum eine Verminderung
der Wärmepumpeneffizienz
durch eine erforderliche höhere Heizleistung.
Darüber
hinaus ist das Erdreich üblicherweise
maximal 10°C
warm und kann somit die Außenluft
für eine
Abluftwärmepumpe
nur begrenzt vorwärmen.
Bei einem kontinuierlichen Wärmeentzug
kühlt sich
das Erdreich um den Erdwärmetauscher
zudem ab, was die Effizienz des Erdwärmetauschers weiter verringert.
-
Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
und eine Vorrichtung der eingangs genannten Art bereitzustellen,
mit denen bei niedrigen Bereitstellungskosten und mit der Möglichkeit
einer Wärmerückgewinnung
eine effiziente Nutzung von Wärme
in einem Gebäude
erreicht wird. Außerdem
soll ebenfalls bei niedrigen Bereitstellungskosten und mit der Möglichkeit
einer Wärmerückgewinnung
eine ausreichende Beheizung eines Gebäudes erreicht werden.
-
Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche 1 und
13 sowie 25 und 37 gelöst.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung finden sich in den abhängigen Ansprüchen sowie
der Beschreibung und den Figuren.
-
Gemäß einem
ersten Aspekt der Erfindung wird die Aufgabe für ein Verfahren zur Nutzung
von Wärme
in einem Gebäude
gelöst,
indem einer Wärmeeinrichtung
aus einem belüfteten
Teil der Gebäudehülle stammende
Außenluft
zugeführt
wird. Für eine
Vorrichtung zur Nutzung von Wärme
in einem Gebäude
wird die Erfindung gemäß diesem
ersten Aspekt dadurch gelöst,
daß einer
Wärmeeinrichtung aus
einem belüfteten
Teil der Gebäudehülle stammende
Außenluft
zuführbar
ist.
-
Die
Wärmeeinrichtung
kann beispielsweise eine Heizeinrichtung, eine Wärmepumpe oder auch ein einfacher
Wärmespeicher
(z. B. Warmwasserspeicher) etc. sein. Wärme in dem Gebäude umfasst im
Sinne der Erfindung insbesondere auch Wärme in der Gebäudehülle. Mit
Gebäudehülle ist
im Zusammenhang der Erfindung beispielsweise eine Gebäudeaußenwand
oder das Gebäudedach
oder ein anderer belüfteter
Teil der Gebäudefassade
gemeint. Die aus der Gebäudehülle stammende
Außenluft
ist also Außenluft,
die in der Gebäudehülle vorhanden ist
bzw. die Gebäudehülle durchströmt hat und
anschließend
der Abluftwärmepumpe
zusätzlich
zu der aus den Gebäuderäumen stammenden
Abluft zugeführt
werden kann. Dabei muß die
Außenluft
die Gebäudehülle nicht
durchströmen.
-
Der
Transmissionswärmeverlust
durch die Außenwände des
Gebäudes
wird im Normalfall durch die natürliche
Konvektion in der Fassade oder dem Dach abgeführt und ist somit bislang nicht
mehr nutzbar gewesen. Auch solare Gewinne durch Sonneneinstrahlung
auf die Fassade oder das Dach waren bislang für immer verloren. Durch die
Nutzung eines Außenluftanteils
aus der belüfteten
Massivfassade, beispielsweise eines Verblendmauerwerks oder aus
dem Dachbereich, wird die der Wärmeeinrichtung
zugeführte
Außenluft
durch Transmissionswärme
oder auch Sonneneinstrahlung vorgewärmt. Der Wirkungsgrad der Wärmeeinrichtung,
beispielsweise einer Abluftwärmepumpe,
und somit eine Grundlastabdeckung wird durch die Zuführung der
vorgewärmten
Außenluft
vergrößert. Der
Wärmeanteil
aus der Transmissionswärme
oder Sonneneinstrahlung in der Luftschicht der Gebäudehülle, z.
B. des Mauerwerks, wird dem Heizsystem direkt zugeführt und stellt
somit eine Wärmerückgewinnung
des Transmissionswärmeverlustes über die
Außenwände oder das
Dach dar. Auf diese Weise wird die mit dem System mögliche Heizleistung
in umweltfreundlicher Weise vergrößert. Gleichzeitig steht ein
kostengünstiges
System zur Verfügung.
-
Eine
vorteilhafte Ausgestaltung des Verfahrens gemäß diesem ersten Aspekts der
Erfindung sieht vor, daß das
Verfahren zum Beheizen des Gebäudes
dient, wobei die Wärmeeinrichtung
eine eine aus dem Gebäude
stammende Abluft nutzende Abluftwärmepumpe ist, mit der eine
Grundheizlast zum Heizen des Gebäudes
erbracht wird, und wobei der Abluftwärmepumpe zusätzlich der
aus dem belüfteten
Teil der Gebäudehülle stammende
Außenluftanteil
zugeführt
wird. Entsprechend sieht eine vorteilhafte Ausgestaltung der Vorrichtung
gemäß diesem ersten
Aspekt der Erfindung vor, daß die
Vorrichtung zum Beheizen des Gebäudes
dient, wobei die Wärmeeinrichtung
eine eine aus dem Gebäude
stammende Abluft nutzende Abluftwärmepumpe ist, mit der eine
Grundheizlast zum Heizen des Gebäudes erbringbar
ist, und wobei die Abluftwärmepumpe zusätzlich den
aus dem belüfteten
Teil der Gebäudehülle stammenden
Außenluftanteil
nutzt. Insbesondere bei als Abluftwärmepumpen ausgestalteten Wärmeeinrichtungen
wirken sich die erfindungsgemäßen Vorteile
besonders aus. Ein automatisches Abriegeln des Außenluftkreislaufs
bei niedrigen Außenlufttemperaturen
und eine damit verbundene Aktivierung einer Zusatzheizung, wie eines
Heizstabs, kann im Gegensatz zum Stand der Technik erfindungsgemäß vermieden
werden.
-
Sofern
im Folgenden von Abluftwärmepumpen
gesprochen wird, versteht sich, daß dies nur beispielhaft geschieht
und auch andere Wärmeeinrichtungen
vorgesehen sein können.
-
Die
Grundheizlast im Sinne der Erfindung ist eine Heizlast, die je nach
Heizanforderungen temporär
oder ständig
ausreichend oder nicht ausreichend für eine Beheizung des Gebäudes sein
kann. Insbesondere kann die Grundheizlast auch lediglich eine zusätzliche
Heizung des Gebäudes
bewirken, wobei die Hauptheizlast durch eine andere Heizeinrichtung zur
Verfügung
gestellt wird.
-
Gemäß einem
weiteren, unabhängig
von dem ersten Aspekt der Erfindung oder in Kombination mit dem
ersten Aspekt der Erfindung möglichen zweiten
Aspekt der Erfindung wird die vorstehend genannte Aufgabe für das eingangs
genannte Verfahren zum Beheizen eines Gebäudes, bei dem mittels einer
eine aus dem Gebäude
stammende Abluft nutzenden Abluftwärmepumpe eine Grundheizlast
zum Heizen des Gebäudes
erbracht wird bzw. für
die eingangs genannte Vorrichtung zum Beheizen eines Gebäudes, mit
einer eine aus dem Gebäude
stammende Abluft nutzenden Abluftwärmepumpe, mit der eine Grundheizlast
zum Heizen des Gebäudes
erbringbar ist, dadurch gelöst,
daß bei
Auftreten einer die Grundheizlast übersteigenden Heizlast mindestens
ein Teil der die Grundheizlast übersteigenden Heizlast
durch eine die Erdwärme
nutzende Erd wärmepumpe
erbracht wird bzw., daß zusätzlich eine
die Erdwärme
nutzende Erdwärmepumpe
vorgesehen ist, mit der bei Auftreten einer die Grundheizlast übersteigenden
Heizlast mindestens ein Teil der die Grundheizlast übersteigenden
Heizlast erbringbar ist.
-
Beim
Einsatz von konventionellen Wärmepumpensystemen
ist nur ein Element neben der elektrischen Aufnahmeleistung der
Wärmepumpe
als Energiequelle nutzbar. Im Unterschied zu derartigen konventionellen
Anlagen schlägt
die Erfindung die Kombinierung beider Systeme vor. Auf diese Weise werden
die positiven Eigenschaften der Wärmepumpensysteme miteinander
vereint, wobei die negativen Eigenschaften minimiert werden.
-
Für die Erbringung
einer Grundheizlast, also eines Grundheizbedarfs des Gebäudes, wird
eine Abluftwärmepumpe
genutzt. Bei einem die von der Abluftwärmepumpe erbringbare Grundheizlast übersteigenden
Heizbedarf kommt modular eine zusätzliche Erdwärmepumpe,
beispielsweise eine Sole-Wasser-Einheit, zum Einsatz. Diese deckt
anstelle des konventionellen Elektro-Heizstabanteils auftretende
Spitzenlasten beim Heizbedarf ab. Die Erdwärmepumpe kommt dabei im Normalfall
nur bei Leistungsdefiziten der Abluftwärmepumpe zum Einsatz.
-
Da
die Erdwärmepumpe
nur die die Grundheizlast übersteigende
Heizlast erbringen muß,
ergibt sich eine erhebliche Verringerung der jährlichen Einsatzdauer der Erdwärmepumpe.
So verringern sich die Vollbenutzungsstunden für ein Sole-Wasser-Modul von in der Regel 2000 Stunden
auf ca. 200 Stunden. Dies wiederum hat einen wesentlichen Einfluß auf die
Auslegungskriterien der Erdwärmequelle. So
ergibt sich beispielsweise eine Reduzierung der Kälteleistung
auf ca. 75 Prozent der ursprünglich
erforderlichen Kälteleistung
für ein
konventionelles Sole-System. Die Reduzierung der Erdwärmequelle macht
die primärenergetisch
sinnvollen Wärmepumpenanlagen ökonomischer
und bringt erhebliche Kostenvorteile mit sich. Gleichzeitig wird
eine vollständige
Deckung des Heizwärmebedarfs
erreicht, ohne daß auf
einen zusätzlichen
Elektro-Heizstabanteil im System zurückgegriffen werden muß.
-
Die
von der Abluftwärmepumpe
erbrachte Grundheizlast kann beispielsweise zwischen 1 und 5 kW,
vorzugsweise bei etwa 3 kW Leistung liegen. Die durch die Erdwärmepumpe
zusätzlich
erbringbare Leistung kann beispielsweise zwischen 1 und 8 kW, vorzugsweise
zwischen 3 und 5 kW Leistung liegen. Beispielhaft wird eine Heizlast
eines Gebäudes
von 8 kW betrachtet, wobei zur Erbringung der Grundheizlast eine
Abluftwärmepumpe
mit einer Leistung von 3 kW eingesetzt wird. Der rechnerisch entstehende
Bivalenzpunkt liegt beim mitteldeutschen Klima bei ca. 0°C. Daraus
ergibt sich ein erforderlicher Heizstabanteil von ca. 20 Prozent.
Die zur Erreichung der Gesamtheizlast des Gebäudes von 8 kW fehlenden 5 kW
Heizleistung können
erfindungsgemäß jedoch durch
ein zusätzlich
installiertes Erdwärmepumpenmodul,
beispielsweise ein Sole-Wasser-Modul, erbracht werden. In diesem
Fall stehen die Vorteile der konstant vorhandenen Erdwärme zur
Verfügung.
-
Bei
einer Kombination der beiden Aspekte der Erfindung steht somit ein
Verfahren bzw. eine Vorrichtung zum Beheizen eines Gebäudes zur
Verfügung,
welches ermöglicht,
den Abluftanteil eines Hauses maximal zu nutzen und einen für das System notwendigen
Außenanteil
durch die Fassaden- bzw. Dacherwärmung
zusätzlich
einzubringen. Dieser Teil der energetischen Transmissionswärmerückgewinnung
beinhaltet auch solare Gewinne, die bislang ungenutzt blieben. Dabei
wird die zuverlässige
Erdwärme
durch das modular integrierte Erdwärmepumpensystem, beispielsweise
Sole-Wasser-Wärmepumpensystem,
zur Spitzenlastabdeckung genutzt. Das System vereint somit die Vorteile
der beiden konventionellen Wärmepumpensysteme
und macht dabei eine Transmissionswärmerückgewinnung möglich.
-
Selbstverständlich können die
erfindungsgemäße Vorrichtung
und das erfindungsgemäße Verfahren
auch zum Kühlen
eines Gebäudes
beispielsweise mittels geeigneter Konvektoren eingesetzt werden.
-
Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung kann die Außenluft
aus einem belüfteten
Bereich unterhalb der Dacheindeckung des Gebäudes stammen. Bei dieser Ausgestaltung
ist es beispielsweise denkbar, daß der Außenluftanteil aus einem Bereich
zwischen einer Unterspannbahn und der Dacheindeckung, also beispielsweise
den Dachpfannen, des Gebäudes
stammt. Dabei kann der Bereich, aus dem die Außenluft stammt, insbesondere in
der Dachlattenebene liegen.
-
Tagsüber wird über die
großen,
oftmals dunkelfarbigen und geneigten Dachflächen sehr viel solare Energie
absorbiert und in die Luftschicht unterhalb der Dachdeckung, insbesondere
zwischen der Dachdeckung und der Unterspannbahn abgestrahlt. Hinzu
kommen Transmissionswärmeverluste,
welche aus den Wohnräumen über die
Decken in diesen Zwischenraum gelangen. Durch diesen Synergieeffekt
liegt die Lufttemperatur in dem Bereich unterhalb der Dacheindeckung
ganzjährig über 10°C und damit höher als
die durchschnittliche Erdreichtemperatur. Somit steht der Wärmeeinrichtung,
z. B. der Abluftwärmepumpe,
gerade tagsüber,
also wenn der Wärmebedarf
aufgrund der Warmwasserbereitung ihre Spitzenbelastung erfährt, ständig eine
Zulufttemperatur über
10°C zur
Verfügung.
Dadurch ist das Zuführen
eines Außenluftanteils
aus einem belüfteten Bereich
unterhalb der Dacheindeckung des Gebäudes tagsüber und somit während der
Spitzenbelastung einer Abluftwärmepumpe
effektiver als der zusätzliche
Einsatz eines Erdwärmetauschers
zum Vorwärmen
der Abluft für
die Abluftwärmepumpe.
Es ergibt sich im direkten Vergleich eine Reduzierung eines erforderlichen
zusätzlichen
Heizanteils. Außerdem
sind die Herstellungs- und Einbaukosten bei dieser Ausgestaltung
im Vergleich zu einem Erdwärmekollektor
um ein Vielfaches geringer. Der Wirkungsgrad einer Wärmepumpe
wird erhöht
und damit ein erforderlicher zusätzlicher
Heizanteil, beispielsweise Heizstabanteil, reduziert. Bei dieser
Ausgestaltung kann daher auf den zusätzlichen Einsatz eines Erdwärmekollektors
bzw. einer Erdwärmepumpe
verzichtet werden.
-
Alternativ
oder zusätzlich
kann die Außenluft aus
einer belüfteten
Außenwand
des Gebäudes stammen.
Auch die Außenwände des
Gebäudes
und insbesondere belüftete
Wandzwischenräume
werden durch Sonneneinstrahlung sowie Transmissionswärme aus
den Räumen
des Gebäudes
erwärmt. Diese
Energie kann erfindungsgemäß ebenfalls
in vorteilhafter Weise genutzt werden. Bei der Außenwand
kann es sich insbesondere um ein hinterlüftetes, beispielsweise zweischaliges
Mauerwerk handeln.
-
Eine
besonders praxisgemäße Ausgestaltung
sieht vor, daß die
Außenluft über mindestens eine
mindestens eine Ansaugöffnung
aufweisende Ansaugleitung angesaugt und der Wärmeeinrichtung bzw. Abluftwärmepumpe
zugeführt
wird. Entsprechend kann bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung eine mindestens
eine Ansaugöffnung
aufweisende Ansaugleitung vorgesehen sein, über die die Außenluft
ansaugbar und der Wärmeeinrichtung
bzw. Abluftwärmepumpe
zuführbar
ist. Ein solches Ansaugen kann insbesondere dann vorteilhaft sein,
wenn keine oder keine ausreichende selbstständige Durchströmung des
belüfteten
Teils der Gebäudehülle durch
die Außenluft
erfolgt. Die Ansaugleitung kann insbesondere in dem jeweils belüfteten Teil
der Gebäudehülle angeordnet
sein. Die Ansaugöffnung kann
an einem Ende der Ansaugleitung vorgesehen sein. Es kann auch vorgesehen
sein, daß die
Ansaugleitung mehrere Ansaugöffnungen
hat. Die Ansaugleitung kann beispielsweise ein Ansaugschlauch oder
ein Ansaugrohr sein. Eine solche Ansaugleitung bildet einen Warmluft-Absorber
zum Ansaugen von vorgewärmter
Luft für
eine Wärmeeinrichtung
bzw. Abluftwärmepumpe.
-
Die
Außenluft
kann insbesondere über
mehrere Ansaugleitungen angesaugt werden bzw. es können mehrere
Ansaugleitungen vorgesehen sein, über die die Außenluft
ansaugbar ist. Mit mehreren Ansaugleitungen läßt sich die Außenluft
aus dem belüfteten
Teil der Gebäudehülle besonders
vollständig und
gleichmäßig ansaugen.
Dabei können
die mehreren Ansaugleitungen insbesondere gitterartig oder anderweitig
flächenabdeckend
angeordnet sein, um möglichst
die gesamte Fläche
des jeweiligen Teils der Gebäudehülle zu erschließen. Dazu
können
insbesondere die Ansaugöffnungen
der Ansaugleitungen in unterschiedlichen Bereichen der Gebäudehülle enden.
-
Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung können
die Ansaugleitungen jeweils zumindest einen Abschnitt mit einer
Längsachse
aufweisen, wobei die Längsachsen
der Abschnitte der Ansaugleitungen parallel zueinander verlaufen.
Die Ansaugleitungen verlaufen also zumindest abschnittsweise parallel
zueinander. Dabei können
die Ansaugöffnungen
der Ansaugleitungen in Richtung der Längsachsen der Ansaugleitungen
versetzt zueinander angeordnet sein. Es können, wenn eine Ansaugleitung
mehrere Ansaugöffnungen
aufweist, diese versetzt zueinander angeordnet sein. Es können jedoch
auch Ansaugöffnungen
verschiedener Ansaugleitungen versetzt zueinander angeordnet sein,
beispielsweise wenn die Ansaugöffnungen
der Ansaugleitungen an ihrem Ende, insbesondere ihrem distalen Ende,
angeordnet sind. Dazu können
die Ansaugleitungen insbesondere unterschiedliche Längen aufweisen.
-
Insbesondere
wenn mehrere Ansaugleitungen vorgesehen sind, können diese mit einem Sammelrohr
verbunden sein, das den durch die Ansaugleitungen angesaugten Außenluftanteil über eine
geeignete Verbindung zu der Wärmeeinrichtung,
z. B. der Abluftwärmepumpe,
führt.
Die Ansaugleitungen können
insbesondere von einem Längenabschnitt des
gemeinsamen Sammelrohrs abgehen, beispielsweise in einem rechten
Winkel. Dies ist insbesondere bei einer parallelen Anordnung der
Ansaugleitungen denkbar. Die Ansaugöffnung der Ansaugleitungen kann
dann an dem distalen Ende der Ansaugleitungen vorgesehen sein. Selbstverständlich kann
ein solches Sammelrohr auch vorgesehen sein, wenn nur eine Ansaugleitung
vorgesehen ist.
-
Bei
einer Anordnung in einem Bereich unterhalb der Dacheindeckung können die
Ansaugleitungen insbesondere auf beiden Seiten des Dachs vorgesehen
sein. Dabei kann beispielsweise ein Sammelrohr parallel mit dem
letzten Dachsparren vor der Giebelwand des Dachs verlaufen und so
Ansaugleitungen beider Dachseiten verbinden und an die Wärmeeinrichtung,
z. B. Abluftwärmepumpe,
anbinden.
-
Sofern
zusätzlich
oder alternativ vorgewärmte
Luft aus einer belüfteten
Außenwand
des Gebäudes
zugeführt
wird, kann dazu ebenfalls ein Sammelrohr vorgesehen sein, beispielsweise
im Bereich der Traufgesimskästen.
Insbesondere kann ein gemeinsames Sammelrohr für Ansaugleitungen für das Ansaugen
von Außenluft
aus dem Dachbereich und für Ansaugleitungen
für das
Ansaugen von Außenluft aus
dem Wandbereich vorgesehen sein. Dabei können in die Außenwand
führende,
mit dem Sammelrohr verbundene Ansaugleitungen zum Ansaugen der Außenluft
vorgesehen sein.
-
Eine
weitere Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, daß der Volumenstrom
des der Wärmeeinrichtung
bzw. Abluftwärmepumpe
zugeführten
Außenluft gesteuert wird. Dazu kann die Vorrichtung eine
Steuereinrichtung aufweisen, mit der der Volumenstrom des der Wärmeeinrichtung
bzw. Abluftwärmepumpe
zugeführten
Außenluft
steuerbar ist. Auf diese Weise kann der Zustrom an Außenluft
je nach Bedarf der Wärmeeinrichtung
bzw. Abluftwärmepumpe
und Temperatur des Außenluftanteils
individuell angepaßt
werden. Zum Steuern des Volumenstroms können beispielsweise Stelleinrichtungen
vorgesehen sein, wie beispielsweise Stellschrauben. Diese können beispielsweise
an den Ansaugöffnungen
der Ansaugleitungen angeordnet sein. Es ist möglich, den durch jede der Ansaugleitungen
angesaugten Volumenstrom der Außenluft
individuell zu steuern oder eine gemeinsame Steuerung des Volumenstroms
für alle
Ansaugleitungen durchzuführen.
Insbesondere bei einer individuellen Steuerung für jede Ansaugleitung wird gewährleistet,
daß die
warme Luft gleichmäßig über alle
Ansaugleitungen gewonnen wird. Es wird also ein gleichmäßiger Volumenstrom
erzeugt.
-
Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung kann die die Grundheizlast übersteigende Heizlast
vollständig
durch die Erdwärmepumpe
erbracht werden. In diesem Fall ist keinerlei zusätzliche Heizeinrichtung
erforderlich.
-
Gemäß einer
weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist eine Wärmepumpenregelung vorgesehen, mit
der die Erdwärmepumpe
in Abhängigkeit
von der auftretenden Heizlast aktivierbar ist. Gemäß dieser Ausgestaltung
des Verfahrens wird die Erdwärmepumpe
mittels einer Wärmepumpenregelung
in Abhängigkeit
von der auftretenden Heizlast aktiviert. Es ist also eine gemeinsame
Wärmepumpenregelung vorgesehen,
die die Erdwärmepumpe
bei Bedarf aktiviert, so daß mit
dieser zumindest ein Teil der durch die Abluftwärmepumpe erbrachte Grundheizlast, oder
auch die vollständige,
die Grundheizlast übersteigende
Heizlast erbracht wird bzw. erbringbar ist. Die Wärmepumpenregelung
kann dabei insbesondere dazu ausgelegt sein, den Heizbedarf des
Gebäudes
zu überwachen
und auf Grundlage dieser Überwachung
die Erdwärmepumpe
bei Bedarf zu aktivieren.
-
Die
vorliegende Erfindung kann insbesondere zum Beheizen eines Ein-,
Zwei- oder Mehrfamilienhauses
dienen.
-
Nachfolgend
werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung anhand von Zeichnungen näher erläutert.
-
Es
zeigen schematisch:
-
1 eine
erfindungsgemäße Vorrichtung zum
Beheizen eines Gebäudes
gemäß einer
ersten Ausgestaltung,
-
2 einen
Querschnitt eines zu beheizenden Gebäudes mit einer darin installierten
Vorrichtung gemäß 1,
-
3 einen
teilweisen Querschnitt eines zu beheizenden Gebäudes mit einer Vorrichtung
gemäß den 1 und 2,
-
4 einen
Querschnitt eines zu beheizenden Gebäudes mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
gemäß einer
zweiten Ausgestaltung,
-
5 das
in 4 gezeigte Gebäude
in einer zweiten Ansicht,
-
6 einen
teilweisen Querschnitt eines mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
ausgestatteten Gebäudes,
-
7 einen
Teil der in den 4 bis 6 gezeigten
Vorrichtungen,
-
8 eine
schematische Übersicht
von dem Gebäude
zugeführten
bzw. entnommenen Wärmemengen,
und
-
9A, 9B Diagramme
zur Veranschaulichung der zum Beheizen des Gebäudes erforderlichen Wärmemengen.
-
In
den Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen dieselben Gegenstände.
-
Die
in 1 dargestellte Vorrichtung weist eine als Abluftwärmepumpe 1 ausgestaltete
Wärmeeinrichtung
auf. Die Abluftwärmepumpe 1 besitzt eine
Zuleitung 2 zur Zuführung
von Abluft aus Räumen
eines zu beheizenden Gebäudes.
Weiterhin besitzt die Abluftwärmepumpe 1 eine
Zuleitung 3 zur Zuführung
von aus einem belüfteten
Teil der Gebäudehülle stammender
Außenluft.
Außerdem
weist die Abluftwärmepumpe 1 einen
Ableitung 4 zum Abführen
von Fortluft auf.
-
Während die über die
Zuleitung 2 zugeführte Abluft
aus den Räumen
des Gebäudes
stammt und somit erwärmt
ist, stammt die über
die Zuleitung 3 zugeführte
Außenluft
aus einem belüfteten
Teil der Gebäudehülle, vorliegend
einem belüfteten
zweischaligen Mauerwerk einer Außenwand des Gebäudes. Die
Außenluft
ist durch einen in dem zweischaligen Mauerwerk vorhandenen Lüftungsspalt
hindurchgeströmt,
wie im einzelnen bezüglich 3 erläutert werden
wird. Dabei wird die Außenluft
sowohl durch Sonneinstrahlung als auch durch aus dem Gebäude stammende
Transmissionswärme
vorgewärmt
bevor sie der Abluftwärmepumpe 1 zugeführt wird.
-
Die
Abluftwärmepumpe 1 ist
im übrigen
in dem Fachmann grundsätzlich
bekannter Weise aufgebaut, so daß dieser Aufbau vorliegend
nicht im einzelnen erläutert
wird. Über
Verbindungsleitungen 5, 6 ist die Abluftwärmepumpe 1 in
ebenfalls an sich bekannter Weise mit einem in dem Gebäude angeordneten
Heizkörper 7 verbunden.
Dabei kann es sich selbstverständlich
auch beispielsweise um eine Heizwendel einer Fußbodenheizung handeln.
-
Über Verbindungsleitungen 8, 9 ist
mit der Abluftwärmepumpe 1 und
somit auch mit dem Heizkörper 7 eine
mit dem Bezugszeichen 10 bezeichnete Erdwärmepumpe
als Zusatzmodul verbunden. Bei der Erdwärmepumpe 10 handelt
es sich vorliegend um eine Sole-Wasser-Wärmepumpe. Der Soleanschluß ist in 1 mit
dem Bezugszeichen 11 bezeichnet. Die Erdwärmepumpe 10 ist
in dem Fachmann grundsätzlich
bekannter Weise aufgebaut, so daß ihr Aufbau vorliegend nicht
im einzelnen erläutert wird.
Allerdings ist die Erdwärmepumpe 10 für geringere
Heizleistungen ausgelegt als konventionelle Erdwärmepumpen. Der Grund dafür liegt
in der Funktionsweise der erfindungsgemäßen Vorrichtung bzw. des erfindungsgemäßen Verfahrens,
wie im Folgenden erläutert
werden wird.
-
Weiterhin
ist eine Wärmepumpenregelung 12 vorgesehen,
die den Heizbedarf des Gebäudes überwacht
und die Erdwärmepumpe 10 über Verbindungsleitungen 13, 14 zwischen
der Wärmepumpenregelung 12 und
der Erdwärmepumpe 10 bei
Bedarf aktivieren kann.
-
Im
Folgenden wird die Funktion der Vorrichtung erläutert. Mittels der Abluftwärmepumpe 1 wird eine
Grundheizlast zum Beheizen des Gebäudes zur Verfügung gestellt.
Durch die oben beschriebene zusätzliche
Zuführung
vorgewärmter
Außenluft
zu der Abluftwärmepumpe 1 ist
die von der Abluftwärmepumpe 1 zur
Verfügung
gestellte Grundheizlast höher
als bei konventionellen Abluftwärmepumpen.
Dabei wird in umweltfreundlicher Weise die durch Sonneneinstrahlung
und Transmissionswärmeverluste erfolgende
Erwärmung
der Außenluft
genutzt, indem diese der Abluftwärmepumpe 1 wieder
zugeführt wird.
Im vorliegenden Beispiel wird durch die Abluftwärmepumpe 1 eine Grundheizlast
mit einer Leistung von 3 kW bereitgestellt.
-
Die
Abluftwärmepumpe 1 kann
unter Umständen
Spitzenlasten beim Heizbedarf nicht abdecken. Sobald die Wärmepumpenregelung 12 einen die
von der Abluftwärmepumpe 1 zur
Verfügung
gestellte Grundheizlast übersteigenden
Heizbedarf feststellt, aktiviert diese daher zusätzlich die Erdwärmepumpe 10.
Diese stellt im vorliegenden Ausführungsbeispiel eine Heizleistung
von 3 bis 5 kW zur Verfügung.
Im dargestellten Beispiel stellt die Erdwärmepumpe 10 den die
Grundheizlast übersteigenden
Heizbedarf vollständig
zur Verfügung.
Da die Erdwärmepumpe 10 somit
nur zur Spitzenlastabdeckung genutzt wird, kann diese für geringere
Heizlasten ausgelegt werden als konventionelle Erdwärmepumpen
und entsprechend kleiner und kostengünstiger dimensioniert werden.
Mit der dargestellten Vorrichtung läßt sich insbesondere eine Reduzierung der
Erdwärmequellengröße auf ca.
25 Prozent im Vergleich zu konventionellen Erdwärmequellengrößen erreichen.
-
In 2 ist
im Querschnitt ein Gebäude 15 dargestellt,
das mit der in 1 dargestellten Vorrichtung
ausgestattet ist. Das Gebäude 15 weist
zwei Kellerräume,
vier Wohnräume
sowie einen Dachboden auf. In einem Erdgeschoßraum des Gebäudes 15 ist
die Abluftwärmepumpe 1 sowie
die Erdwärmepumpe 10 angeordnet. Über Verbindungsleitungen ist
die Erdwärmepumpe 10 in
an sich bekannter Weise mit einer Erdsonde 16 zur Aufnahme
der Erdwärme
verbunden. Die in 2 dargestellte Wärmepumpe 1 und
die Erdwärmepumpe 10 entsprechen
in ihrem Aufbau und in ihrer Anordnung der in 1 dargestellten
Vorrichtung. Die Wärmepumpenregelung 12 ist
dabei in 2 der Übersichtlichkeit halber nicht dargestellt.
Die Abluftwärmepumpe 1 und
die Erdwärmepumpe 10 sind über Verbindungsleitungen 17 mit
in den Räumen
angeordneten Heizkörpern 18,
einem Konvektor 18a, der bei geeignetem Betrieb der Vorrichtung
zur Kühlung
verwendet werden kann, sowie einer Wasserversorgung 18b verbunden.
-
Der
Pfeil 19 in 2 bezeichnet die aus dem Gebäude 15 austretende
verbrauchte Raumluft. Diese wird über in 2 nicht
näher dargestellte
Zuführungen 2 der
Abluftwärmepumpe 1 wieder
zugeführt und
ihre Wärme
somit rückgewonnen.
Zusätzlich wird
der Abluftwärmepumpe 1 über ebenfalls
in 2 nicht näher
dargestellte Zuführungen 3 ein
aus einer hinterlüfteten
Fassade des Gebäudes 15 stammender
Außenluftanteil
zugeführt,
wie dies im einzelnen bezüglich 3 erläutert werden
wird. Mit dem Bezugszeichen 20 ist eine Zuführung von
Frischluft bezeichnet, die in allen Nutzräumen des Gebäudes 15 vorgesehen
ist.
-
In 3 ist
ein teilweiser Querschnitt des Gebäudes 15 dargestellt.
Das Bezugszeichen 21 bezeichnet die Dachtraufe des Gebäudes mit
einer entsprechenden Bedachung 21a. Weiterhin ist eine Stahlbetondecke 22,
ein Innenboden 22a sowie eine Außenterrasse 22b des
Gebäudes 15 dargestellt. Der
Aufbau dieser Elemente des Gebäudes 15 ist dem
Fachmann grundsätzlich
geläufig
und wird daher nicht näher
erläutert.
-
Eine
Außenfassade
des Gebäudes 15 weist eine
innere Wand 23 sowie ein äußeres Verblendmauerwerk 24 auf.
Zwischen der Innenwand 23 und dem Verblendmauerwerk 24 ist
eine an der Innenwand 23 anliegende Isolierschicht 25 angeordnet. Zwischen
der Isolierschicht 25 und dem Verblendmauerwerk 24 besteht
ein Lüftungsspalt 26. Über im Bodenbereich
der Außenfassade
angeordnete Lüftungsschlitze 27 kann
Außenluft
in den Spalt 26 gelangen, wie durch die Pfeile 28 veranschaulicht.
Die in den Lüftungsspalt 26 gelangte
Außenluft
strömt
in diesem aufwärts,
wie durch die Pfeile 29 veranschaulicht. Am oberen Ende
des Lüftungsspalts 26 ist
ein Luftsammler 30 angeordnet, der die Außenluft über geeignete
Leitungen in nicht näher
dargestellter Weise der Abluftwärmepumpe 1 zuführt. Die
aus dem Lüftungsspalt 26 stammende
Außenluft
ist dabei zum einen durch die Wärmeeinstrahlung
der Sonne S vorgewärmt,
wie durch die Pfeile 31 veranschaulicht. Zum anderen ist
die Außenluft durch
die Transmissionswärme
aus den Gebäuderäumen vorgewärmt, wie
durch die Pfeile 32 veranschaulicht. Auf diese Weise wird
eine Wärmerückgewinnung
erreicht.
-
In
den 4 bis 6 ist ein Gebäude 15 dargestellt
mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung gemäß einer
zweiten Ausgestaltung. Das Gebäude 15 weist
ein Dach mit einer Dacheindeckung 35 und einer Unterspannbahn 36 auf.
Das Dach des weist weiterhin Dachlatten 37 sowie eine Konterlattung 38 auf.
Außerdem
besitzt das Dach Dachsparren 38a. Der Aufbau eines solchen
Dachs ist dem Fachmann an sich bekannt, so daß dies nicht näher erläutert wird.
-
Eine
Außenwand
des Gebäudes 15 besteht aus
einer Innenwand oder Innenschale 39, einer mit der Innenschale 39 verbundenen
Dämmung 40 sowie
einer Verblendung 41. Zwischen der Dämmung 40 und der Verblendung 41 ist
ein Freiraum vorhanden, in dem sich eine Luftschicht 42 befindet.
Auch der Aufbau einer solchen Wand ist dem Fachmann an sich bekannt,
so daß darauf
nicht näher
eingegangen wird.
-
In
einem der Erdgeschoßräume des
Gebäudes 15 ist
eine als Abluftwärmepumpe 1 ausgestaltete
Wärmeeinrichtung
angeordnet. Die Vorrichtung weist weiterhin ein Sammelrohr 33 auf,
das parallel mit dem letzten Dachsparren 38a vor der Giebelwand des
Gebäudes 15 verläuft. Mit
dem Sammelrohr 33 sind mehrere in Form von Ansaugschläuchen ausgebildete
Ansaugleitungen 34 verbunden, die unterhalb der Dacheindeckung 35 in
einem Bereich zwischen der Unterspannbahn 36 des Gebäudes 15 und
der Dacheindeckung 35 verlaufen. Wie am besten in 5 zu
erkennen ist, gehen die Ansaugschläuche 34 von einem
parallel zu den Dachsparren 38a verlaufenden Längenabschnitt
des Sammelrohrs 33 in einem rechten Winkel ab und sind
dabei gleichmäßig beabstandet
angeordnet. Die Ansaugschläuche 34 besitzen
somit jeweils einen Abschnitt mit einer Längsachse, wobei die Längsachsen
parallel zueinander verlaufen. Die Ansaugschläuche 34 weisen unterschiedliche
Längen
auf, sodaß ihre
an ihrem distalen Ende vorgesehenen Ansaugöffnungen in unterschiedlichen
Dachflächenbereichen
enden.
-
Die
in 5 für
eine Seite des Dachs zu erkennende Anordnung der Ansaugschläuche 34 ist auf
der gegenüberliegenden
Dachseite des Gebäudes 15 in
analoger Anordnung vorgesehen. Über
das Sammelrohr 33 werden die Ansaugschläuche 34 beider Dachseiten
also verbunden. Das Sammelrohr 33 weist weiter eine Verbindung
mit der Abluftwärmepumpe 1 auf, über die
die durch die Ansaugschläuche 34 angesaugte
Außenluft
der Abluftwärmepumpe 1 zugeführt werden
kann.
-
Neben
den im Dachbereich vorgesehenen Ansaugschläuchen ist weiterhin mindestens
ein weiterer Ansaugschlauch 34 vorgesehen, der mit der Luftschicht 42 in
dem Freiraum der Außenwand
des Gebäudes 15 einerseits
und mit einem anderen Abschnitt des gemeinsamen Sammelrohrs 33 andererseits
verbunden ist.
-
Eine
vergrößerte Ansicht
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Ansaugen von vorgewärmter
Außenluft
ist in 7 dargestellt. Dabei kann die in 7 gezeigte
Anordnung insbesondere im Bereich der rechten Dachtraufe des in 4 gezeigten Gebäudes 15 angeordnet
sein. Es ergibt sich dann die oben erläuterte Anordnung der Ansaugschläuche 34 und
des Sammelrohrs 33. Die in 7 dargestellte
Vorrichtung kann selbstverständlichen
auch zu anderen Zwecken verwendet werden.
-
In 7 ist
zu erkennen, daß die
Ansaugschläuche 34 jeweils
mit einer Stellschraube 43 zur Regulierung des durch den
jeweiligen Ansaugschlauch 34 angesaugten Außenluftvolumenstroms versehen
sind. Zum Steuern des Volumenstroms kann weiterhin eine nicht näher dargestellte
Steuereinrichtung vorgesehen sein. Im Bereich Ihres Anschlusses
an das Sammelrohr 33 weisen die Ansaugschläuche 34 jeweils
Dichtungen 44 auf, um Verluste an den Anschlußpunkten
zu vermeiden. Am oberen Ende des Sammelrohrs 33 ist eine
Verschlußkappe 45 angeordnet.
Im unteren Bereich des Sammelrohrs 33 ist eine Übergabeleitung 46 vorgesehen, die
mit einem weiteren Teil des Sammelrohrs 33 verbunden sein
kann, um die angesaugte Außenluft
der Wärmepumpe 1 zuzuführen.
-
Mit
der Vorrichtung gemäß den 4 bis 7 wird
ein Außenluftanteil
sowohl aus einem belüfteten
Bereich unterhalb der Dacheindeckung 35 des Gebäudes 15 als
auch aus einer belüfteten
Außenwand
des Gebäudes 15 über die
Ansaugschläuche 34 angesaugt
und über
das Sammelrohr 33 der Abluftwärmepumpe 1 zugeführt. Auf
diese Weise wird sowohl Wärmeenergie
aufgrund einer solaren Einstrahlung in diese Teile der Gebäudehülle als auch
aufgrund von Transmissionswärme
aus den Innenräumen
des Gebäudes
in diese Teile der Gebäudehülle rückgewonnen
und der Abluftwärmepumpe 1 zugeführt. Dadurch
wird der Wirkungsgrad der Abluftwärmepumpe 1 erhöht. Insbesondere
durch die Nutzung eines Außenluftanteils
aus einem belüfteten Bereich
unterhalb der starker Sonneneinstrahlung ausgesetzten Dacheindeckung 35 des
Gebäudes 15 wird
der Wirkungsgrad der Abluftwärmepumpe 1 derart
erhöht,
daß ein
zusätzliches
Vorsehen einer Erdwärmepumpe
zum Abdecken von Heizspitzenlasten nicht zwingend erforderlich ist.
-
In 8 ist
die Wärmebilanz
des Gebäudes 15 veranschaulicht.
Dabei ist auch die Einstrahlung durch die Sonne S berücksichtigt.
Die durch die Sonne dem Gebäude 15 zugeführte Wärmemenge
QGS beträgt
in dem dargestellten Beispiel 5500 kWh pro Jahr. Dem gegenüber steht
ein Verlust an Transmissionswärme
durch Außenflächen des
Gebäudes
von QLT1 = 8000 kWh pro Jahr, QLT2 =
1500 kWh pro Jahr, QLT3 = 3000 kWh pro Jahr
und QLT4 = 2000 kWh pro Jahr in dem dargestellten
Beispiel. Weiterhin wird dem Gebäude 15 eine
Wärmemenge
QLV durch Lüftung der Räume entnommen, in dem dargestellten Beispiel
7000 kWh pro Jahr. Mit QGI sind vorliegend innere
Wärmegewinne,
beispielsweise durch elektrische Verbraucher, Kochgeräte oder Ähnliches
bezeichnet. Diese sind bei der dargestellten Wärmemengenbilanz nicht weiter
berücksichtigt.
Für eine ausgeglichene
Wärmemengenbilanz
müssen
dem Gebäude 15 somit
16000 kWh pro Jahr Primärwärmemenge
QP zugeführt
werden, die zumindest zum Teil als Heizwärmemenge QH an
das Gebäude
abgegeben wird.
-
In
dem dargestellten Beispiel werden insbesondere die Lüftungsverluste
QLV und die Transmissionsverluste QLT1, QLT2 und QLT3 durch die Gebäudewände in umweltfreundlicher Weise
für eine
Energierückgewinnung
in der Abluftwärmepumpe 1 genutzt.
-
In
den 9A und 9B ist
der zum Beheizen des Gebäudes 15 erforderliche
Wärmebedarf veranschaulicht.
Dabei ist auf der Y-Achse die Temperatur in °C aufgetragen und auf der X-Achse
die Tage. Die Fläche
unter der in 9A und 9B gezeigten
Kurve 47 stellt den Gesamtwärmebedarf des Gebäudes 15 dar.
-
In 9A ist
schraffiert dargestellt die Wärmeleistung,
die bei alleiniger Nutzung der Abluftwärmepumpe 1 zur Verfügung gestellt
werden kann. Es ist erkennbar, daß diese Wärmeleistung nur an wenigen
Tagen nicht zur gesamten Beheizung des Gebäudes ausreicht, nämlich in
dem Bereich, in dem die Kurve 47 sich an die Y-Achse annähert. Insgesamt ergibt
sich bei diesem monoenergetischen Betrieb eine Abdeckung des erfindungsgemäßen Wärmebedarfs
von über
80 Prozent.
-
In 9B ist
die von der Kombination aus Abluftwärmepumpe 1 und Erdwärmepumpe 10 zur Verfügung gestellte
Wärmeleistung
schraffiert dargestellt. Es ergibt sich eine Abdeckung des Wärmebedarfs
zu 100 Prozent. Dabei muss durch die Erdwärmepumpe 10 nur eine
geringe Wärmeleistung
zur Verfügung
gestellt werden, nämlich
den in 9A nicht schraffierten Bereich
unter der Kurve 47. Die Erdwärmepumpe 10 kann daher
kostengünstiger ausgelegt
werden.
-
Ebenso
kann eine vollständige
Abdeckung der erforderlichen Heizlast des Gebäudes auch ohne Verwendung einer
zusätzlichen
Erdwärmepumpe
erreicht werden, wenn einer Abluftwärmepumpe ein aus einem belüfteten Bereich
unterhalb der Dacheindeckung des Gebäudes stammender Außenluftanteil und
gegebenenfalls zusätzlich
ein Außenluftanteil aus
einer belüfteten
Außenwand
des Gebäudes
zugeführt
wird.
-
Mit
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
bzw. dem erfindungsgemäßen Verfahren
kann bei niedrigen Bereitstellungskosten unter Ermöglichung
einer Wärmerückgewinnung
eine jederzeit ausreichende Beheizung des Gebäudes erreicht werden.