-
Die Erfindung betrifft eine Kraftfahrzeugschlosseinheit, bestehend aus zumindest einem Schlosskasten, einem Einlaufmaulgehäuse, einem Gesperre aus Drehfalle und Sperrklinke, und einem Schlossdeckel, wobei das Einlaufmaulgehäuse als separates Bauteil ausgebildet ist.
-
Kraftfahrzeugschlosseinheiten mit zur Arretierung von Schlosshaltern vorgesehenen Gesperren und Einlaufbereichen sind in großer Vielzahl aus der Praxis bekannt und werden beispielsweise i. V. m. elektromotorischen Antrieben zur Schließung oder Öffnung von Kraftfahrzeugtüren in kraftfahrzeugtechnischen Anwendungen verwendet. Ein solches Kraftfahrzeugschloss setzt sich dabei in der Regel aus einem die anderen Komponenten umschließenden Schlosskasten, einem Gesperre bestehend aus Drehfalle und Sperrklinke sowie aus einem den Schlosskasten abschließenden Schlossdeckel zusammen, wobei der Einlaufbereich als Teil des Gehäuses aus dem Schlosskasten und dem Schlossdeckel oder als separates Bauteil ausgebildet ist.
-
Je nach Anforderungsprofil für die Kraftfahrzeugschlosseinheit kann diese also auch mehrteilig ausgeprägt sein. Dies ist z.B. im gattungsbildenden Stand der Technik der
DE 101 12 782 A1 gezeigt. Man erkennt, dass sich das dreiteilige Schlossgehäuse aus einem Hauptkörper, einem ersten Deckel und einem zweiten Deckel zusammensetzt, also insgesamt dreiteilig ausgebildet ist. Der zweite Deckel, welcher insgesamt als Einlaufbereich bildendes Bauteil ausgebildet ist, wird zudem mit dem separaten Schlosskasten vereinigt. Diese Dreiteiligkeit wird in der vorgenannten Schrift hauptsächlich damit begründet, die wirkenden Hebelkräfte zu minimieren, die genaue Ausprägung dieser Hebelvorteilhaftigkeit wird jedoch nicht erläutert.
-
Die
DE 101 12 782 A1 ermöglicht eine mehrteilige Ausprägung der Kraftfahrzeugschlosseinheit, jedoch wird insgesamt ein komplizierter und montageaufwendiger Ansatz zur Befestigung und Anbringung des Gesperres sowie des Einlaufbereiches offenbart. Die Gehäuse- bzw. Schlossanordnung ist so getroffen, dass die Drehfalle unterseitig des zweiten Deckels bzw. des Einlaufbereichdeckels gelagert ist, während die Sperrklinke und der dazugehörige Mechanismus oberhalb des Einlaufbereichsdeckels zwischen Hauptkörper und Einlaufbereichdeckel gelagert sind. Das hat nachteilig zur Folge, dass eine Vielzahl an Montageschritten nötig ist, um das Gesperre in dem Schlossgehäuse anzubringen. Des Weiteren ist der Sperrklinkenmechanismus zum etwaigen Lösen bzw. Arretieren der Drehfalle mehrteilig und kompliziert ausgeprägt, sodass von einem materialarmen bzw. einfach zu montierenden Schloss keine Rede sein kann.
-
Der Erfindung liegt somit das technische Problem zugrunde, eine derartige Kraftfahrzeugschlosseinheit so weiterzuentwickeln, dass eine montagefreundliche und materialsparende Bauweise erreicht wird.
-
Zur Lösung dieser technischen Problemstellung ist eine gattungsgemäße Kraftfahrzeugschlosseinheit dadurch gekennzeichnet, dass das Einlaufmaulgehäuse als einstückiges Einbauteil und als gleichzeitige Lagerstelle für das Gesperre ausgebildet ist.
-
D. h., dass Einlaufmaulgehäuse ist erfindungsgemäß nicht nur als einstückiges Einbauteil aus beispielsweise Kunststoff ausgelegt. Sondern das Einlaufmaulgehäuse bzw. einstückige Einbauteil fungiert zugleich als Lagerstelle für das Gesperre. Das bedeutet, dass das Einbauteil zumindest eine Lagerung respektive Lagerstelle für das Gesperre definiert, d. h. für die Drehfalle respektive die Sperrklinke. Meistens sind zwei Lagerstellen für einerseits die Drehfalle und andererseits die Sperrklinke realisiert.
-
Die beiden Lagerstellen sind dabei im Wesentlichen über Verbindungszungen an das einstückige Einbauteil angeschlossen, sodass dieses insgesamt T-förmig ausgebildet sein kann. Gleichzeitig führt dies dazu, dass das einstückige und solchermaßen regelmäßig T-förmige Einbauteil insbesondere und zusätzlich als Verstärkungselement für das Gesperre ausgelegt ist.
-
Diese Ausgestaltung des Einlaufmaulgehäuses in einer Kraftfahrzeugschlosseinheit erlaubt es erfindungsgemäß, ein Kraftfahrzeugschloss in besonders montagefreundlicher und materialsparender Weise bereitzustellen. Dies wird besonders dadurch erreicht, dass das Einlaufmaulgehäuse einstückig und vorzugsweise T-förmig ausgebildet ist, sodass im Vergleich zu den im Stand der Technik gezeigten Deckeln bzw. Einlaufbereichdeckeln Material gespart werden kann. Gleichzeitig und besonders vorteilhaft sorgt die T-förmige Ausprägung des Einlaufmaulgehäuses dafür, dass das gesamte Gesperre, bestehend aus Drehfalle und Sperrklinke, einseitig an dem Einlaufmaulgehäuse gelagert werden kann. Die T-förmige Ausformung des Einlaufmaulgehäuses sorgt ferner für eine verstärkende Ausrichtung der Gesperreteile zueinander. Tatsächlich sorgt die T-Form dafür, dass die beiden an einem T-Schenkel befindlichen Lagerstellen hierdurch gegeneinander versteift werden.
-
Die einseitige Lagerung der Gesperreteile an dem Einlaufmaulgehäuse erlaubt es, das erfindungsgemäße Kraftfahrzeugschloss modulartig und aufeinander aufbauend besonders einfach zu montieren. D. h., der Schlosskasten, das Gesperre und das T-förmige Einlaufmaulgehäuse werden meistens sandwichartig übereinanderliegend montiert.
-
T-förmig meint erfindungsgemäß eine geometrische Form mit zumindest zwei winklig und meistens im Wesentlichen senkrecht zueinander stehenden Schenkeln, wobei der waagerechte T-Schenkel die Erstreckung des senkrechten T-Schenkels zumindest größtenteils abschließt. Die T-förmige Ausprägung des Einlaufmaulgehäuses ist erfindungsgemäß so gestaltet, dass der im wesentliche senkrechtete T-schenkel des Einlaufmaulgehäuses den Einlaufbereich für einen komplementären Schlosshalter bildet, wobei der waagerechte T-Schenkel des Einlaufmaulgehäuses zur Lagerung und Verstärkung der Gesperreteile dient.
-
Die Erfindung arbeitet dabei vorteilhaft mit zumindest zwei separaten Lagerbuchsen für Lagerdorne für die Drehfalle bzw. die Sperrklinke, welche das Einlaufmaulgehäuse aufweist. Die Lagerbuchsen befinden sich besonders vorteilhaft an den gegenüberliegenden Enden des waagerechten T-Schenkels des T-förmigen Einlaufmaulgehäuses, um so eine besonders hohe Stabilität und Verstärkung zu garantieren. Solche Lagerbuchsen sind bevorzugt als zylindrische Erstreckungen und als Bestandteil des Einlaufmaulgehäuses ausgebildet.
-
Die den Gesperreteilen zugeordneten Lagerdorne sind bevorzugt so ausgebildet, dass diese überwiegend formschlüssig an die zugehörigen Lagerbuchsen angepasst sind und zudem am Kopfende einen leicht vergrößerten Durchmesser aufweisen, sodass ein selbstständiges Herauslösen aus den Lagerbuchsen verhindert wird. Die Lagerdorne sind vorteilhaft so ausgeprägt, dass diese in dem Schlosskasten durch beispielsweise Vernieten verankert sind und so sowohl das Gesperre als auch das Einlaufmaulgehäuse lagern.
-
Das Einlaufmaulgehäuse kann vorzugsweise eine auf die Lagerbuchse aufgesteckte Feder für das jeweilige Gesperreteil aufweisen. Selbstverständlich ist es erfindungsgemäß auch möglich, dass jeweils nur ein Gesperreteil, also Drehfalle oder Sperrklinke, mit einer auf eine Lagerbuchse aufgesteckten Feder beaufschlagt wird. Andere an den Lagerbuchsen angebrachte Beaufschlagungsmethoden mit Federwirkung sind ebenfalls möglich.
-
Bevorzugt ist das Einlaufmaulgehäuse lösbar mit dem Schlosskasten koppelbar ausgebildet. Diese Kopplung kann durch verschiedene Kopplungsarten wie z.B. Schraubverbindungen, einfache Rastverbindungen oder Ähnliches realisiert sein. Eine Kopplung des Einlaufmaulgehäuses durch zumindest einen Lagerdorn, welcher zudem das Gesperre lagert, ist bevorzugt. Dadurch gelingt eine einfache Montage und ist gegebenenfalls ein einfacher und schneller Austausch eines solchen Einlaufmaulgehäuses gewährleistet.
-
Um ein Ent- bzw. Verriegeln in einer Notsituation zu gewährleisten, weist das Einlaufmaulgehäuse bevorzugt eine Aufnahme für einen Notverriegelungsmechanismus bzw. Notentriegelungsmechanismus auf. Besonders vorteilhaft ist diese Aufnahme an dem waagerechten T-Schenkel des Einlaufmaulgehäuses verortet und ist dadurch einfach von der Karroserieaußenseite durch den Einlaufmaulbereich zu erreichen. Diese außenseitige Erreichbarkeit des Notverriegelungsmechanismus bzw. Notentriegelungsmechanismus bietet zum einen eine schnelle und einfache Möglichkeit der manuellen Ent- bzw. Verriegelung in Notsituationen durch z.B. Notfalleinsatzkräfte. Die Verortung der Aufnahme im waagerechten T-Schenkel des Einlaufmaulgehäuses ist außerdem und zum anderen von Vorteil, da so ein zusätzlicher Zugang zu dem Notverriegelungsmechanismus bzw. Notentriegelungsmechanismus an anderer Stelle der Karosserie bzw. des Schlossgehäuses verhindert wird, wie es im Stand der Technik typischerweise praktiziert wird. Ein zusätzlicher Zugang zu diesem Mechanismus im Schlosskasten bzw. in der Karosserie bietet in der Regel ein erhöhtes Risiko für das Eindringen von Fremdkörpern bzw. Feuchtigkeit in den Innenbereich der Karosserie und wird durch die erfindungsgemäße Verortung der Aufnahme im Einlaufmaulgehäuse besonders vorteilhaft verhindert.
-
Vorzugsweise weist das Einlaufmaulgehäuse eine Aufnahme für einen Puffer auf. Hauptaufgabe dieses Puffers ist es, ein mögliches Überdrehen der Drehfalle während des Schließvorganges abzudämpfen bzw. den Überhub der Drehfalle zu begrenzen. Das führt besonders vorteilhaft dazu, dass zum einen ein höherer Komfort während des Schließvorgangs für den Benutzer gewährleistet ist und zum anderen trägt der Puffer dazu bei, die Geräuschkulisse des Schließvorganges zu minimieren. Der Puffer kann erfindungsgemäß aus Kunststoff, Elastomeren, sowie anderen mechanisch und/oder akustisch dämpfenden Materialien bestehen.
-
Des Weiteren weist das Einlaufmaulgehäuse bevorzugt eine Bremskontur für die Drehfalle auf. Die Bremskontur sorgt dafür, dass die Drehbewegung der Drehfalle während eines Schließvorgangs abgebremst wird. Das Bremsen der Drehfalle durch die Bremskontur ist dabei dem Abbremsen der Drehfalle durch den Puffer vorgeschaltet. Ein komfortabler und abgebremster bzw. abgedämpfter Schließvorgang ist die Folge. Ebenso werden mögliche Schließgeräusche während des Schließvorgangs verringert. Die Bremskontur kann dabei vorzugsweise einstückig mit und als Bestandteil des Einlaufmaulgehäuses ausgebildet sein. Bremskonturen für andere bewegliche Bauteile wie z.B. die Sperrklinke sind ebenfalls denkbar.
-
Das Einlaufmaulgehäuse weist vorzugsweise Kunststoffe auf und ist besonders bevorzugt vollständig aus Kunststoffen bzw. thermoplastischen Elastomeren hergestellt. Zur Herstellung des einstückigen Einlaufmaulgehäuses kann zum Beispiel ein Spritzgussverfahren zum Einsatz kommen. Andere Materialien wie z.B. faserverstärkter Kunststoff oder auch metallene Materialien sind jedoch auch möglich.
-
Der Einlaufbereich des Einlaufmaulgehäuses weist vorzugsweise eine Feder zur Beaufschlagung des komplementären Schlosshalters auf. Wird der komplementäre Schlosshalter während eines Schließvorganges von außen nach innen in den Einlaufbereich bewegt, so wirkt diese Feder der Bewegung des Schlosshalters während des Schließvorganges entgegen, um so den Schlosshalter und dessen Bewegung abzudämpfen. Folglich werden Geräusche auf Grundlage der Vibration des Schlosshalters als auch Geräusche auf Grundlage des Gesperres verringert.
-
Die im Einlaufbereich des Einlaufgehäuses verortete Feder zur Beaufschlagung des komplementären Schlosshalters ist vorzugsweise als eine an das Einlaufmaulgehäuse angeformte Feder ausgebildet. Diese integrierte Ausbildung der Feder im Einlaufmaulgehäuse ist besonders vorteilhaft, da dadurch etwaige zusätzliche Produktionsschritte bzw. Montageschritte nicht notwendig sind. Die einstückige Ausprägung kann z.B. durch ein das Einlaufmaulgehäuse herstellendes Spritzgussverfahren erreicht werden.
-
Erfindungsgemäß kann das Einlaufmaulgehäuse bevorzugt so ausgebildet sein, dass das Einlaufmaulgehäuse die Drehfalle bzw. die Sperrklinke zumindest teilweise überspannt. Dieses zumindest teilweise Überspannen der Gesperreteile gewährleistet eine erhöhte Stabilität der gesamten Kraftfahrzeugschlosseinheit und verhindert zudem das Eindringen von Fremdkörpern bzw. Feuchtigkeit.
-
Im Folgenden wird die Erfindung anhand von Zeichnungen, die lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellen, näher erläutert. Es zeigen:
- 1 eine globale Ansicht der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugschlosseinheit
- 2 eine außenseitige Ansicht der Kraftfahrzeugschlosseinheit mit Blick in den Einlaufbereich und
- 3 das Einlaufmaulgehäuse der Kraftfahrzeugschlosseinheit als separates Bauteil und
- 4A und 4B das Einlaufmaulgehäuse mit Aufsicht auf die dem Gesperre zugewandten Seite sowie Details.
-
In der 1 ist eine schematische Übersichtszeichnung einer Kraftfahrzeugschlosseinheit 1, bestehend aus zumindest einem Schlosskasten 2, einem Einlaufmaulgehäuse 3 und einem aus einer Drehfalle 4 sowie einer Sperrklinke 5 bestehenden Gesperre 4, 5, dargestellt. Nicht dargestellt ist ein den Schlosskasten 2 verschließender Schlossdeckel, der zusammen mit dem Schlosskasten 2 ein Gehäuse bzw. Schlossgehäuse definiert. Die 1 zeigt dabei eine Innenansicht der Kraftfahrzeugschlosseinheit 1 ohne den das Gehäuse abschließenden Schlossdeckel, sodass die innere Anordnung der verschiedenen Elemente gezeigt wird. In der beispielhaften Darstellung der 1 befindet sich das Gesperre in der Hauptraststellung. Die Drehfalle 4 weist zusätzlich zu der Aussparung für die Hauptrast eine Ausnehmung für eine Vorraststellung auf. Wie in der 1 ersichtlich wird, überspannt hier beispielhaft das Einlaufmaulgehäuse 3 große Teile der Sperrklinke 5 und der Drehfalle 4.
-
Außerdem ist das Einlaufmaulgehäuse 3 als einstückiges Einbauteil und als gleichzeitige Lagerstelle für das Gesperre 4,5 ausgebildet. Nach dem Ausführungsbeispiel und nicht einschränkend ist das Einbauteil bzw. Einlaufmaulgehäuse 3 T-förmig ausgebildet. Dadurch werden ein waagerechter und ein senkrechter T-Schenkel definiert. Grundsätzlich können die T-Schenkel auch winklig zueinander angeordnet sein, d.h. einen vom rechten Winkel abweichenden spitzen Winkel einschließen.
-
Der Gesamtaufbau der hier beispielhaft gezeigten Kraftfahrzeugschlosseinheit 1 ist so gewählt, dass die verschiedenen Bauteile aufeinander aufliegen bzw. sandwichartig übereinander gestapelt werden können. Das Gesperre 4, 5 liegt auf dem Schlosskasten 2 auf, wobei das Einlaufmaulgehäuse 3 wiederum auf dem Gesperre 4, 5 aufliegt. Die Lagerung wird in dem Ausführungsbeispiel so realisiert, dass die Drehfalle 4 und die Sperrklinke 5 jeweils einen Lagerdorn 6, 7 aufweisen, welche größtenteils formschlüssig in zwei an den beiden Enden des waagerechten T-Schenkels befindliche Lagerbuchsen 8 eingreifen. Die Gesperreteile 4, 5 sind jeweils auf den Lagerdornen 6, 7 gelagert. Durch die die Lagerdorne 6, 7 umschließenden Lagerbuchsen 8 werden die Lagerdorne 6, 7 zusätzlich gesichert und stabilisiert.
-
Die jeweiligen Lagerdorne 6, 7 der Gesperreteile 4, 5 sind hier beispielhaft so ausgeprägt, dass die Lagerdorne 6, 7 eine Verbreiterung 9 des Durchmessers am jeweiligen Kopfende aufweisen, sodass diese mit den Verbreiterungen 9 am Schlosskasten 2 festgelegt sind. Das kann durch bspw eine Nietverbindung realisiert werden.
-
Die Gesperreteile 4, 5 sind in dem Ausführungsbeispiel jeweils durch Drehfedern 10 beaufschlagt. Hier sind die Drehfedern 10 auf die Lagerdorne 6, 7 bzw. die sie umgebenden Lagerbuchsen 8 so aufgesteckt, dass das jeweilige Gesperreteil 4, 5 beaufschlagt wird. Die jeweilige Drehfeder 10 stützt sich dabei an einem von dem Einlaufmaulgehäuse 3 senkrecht abgehenden Wandstück ab.
-
Das separat ausgelegte Einlaufmaulgehäuse 3 weist zudem eine Aufnahme für einen Notverriegelungsmechanismus bzw. Notentriegelungsmechanismus 11 auf. Diese Aufnahme ist in dem Ausführungsbeispiel an dem senkrechten T-Schenkel des Einlaufmaulgehäuses 3 verortet. Die Aufnahme des Notverriegelungsmechanismus bzw. Notentriegelungsmechanismus 11 ist hier beispielhaft rund mit einem seitlich abspreizenden Hebelarm ausgebildet. Dieser Hebelarm ist dazu geeignet, über eine hier nicht gezeigte mechanische Verbindung die Sperrklinke 5 zu betätigen. Die Positionierung der Aufnahme für den Notverriegelungsmechanismus bzw. Notentriegelungsmechanismus 11 ist dabei so gewählt, dass der Mechanismus möglichst im Eingangsbereich des Einlaufbereiches verortet ist.
-
Dies ist aus der 2, einer außenseitigen Ansicht der Kraftfahrzeugschlosseinheit 1, ersichtlich. Die beispielhafte Positionierung der Aufnahme für den Notverriegelungsmechanismus bzw. Notentriegelungsmechanismus 11 am Eingang des Einlaufbereichs führt dazu, dass diese Notverriegelung bzw. Notentriegelung durch z.B. einen Bediener von außerhalb beaufschlagt werden kann. Hierzu weist der Notverriegelungsmechanismus bzw. Notentriegungsmechanismus 11 eine innere Aufnahme mit einer rechteckförmigen Aussparung auf, welche z.B. durch einen Schraubendreher in Drehung versetzt werden kann.
-
Die Außenansicht in der 2 auf die Kraftfahrzeugschlosseinheit 1 zeigt zudem, dass sich die bereits zuvor angesprochenen Lagerdorne 6, 7 durch die Gesperreteile 4, 5 bis in den Schlosskasten 2 erstrecken und dort verankert sind. Insgesamt wird so eine lösbar koppelbare Verbindung zwischen dem Einlaufmaulgehäuse 3 und dem Schlosskasten 2 realisiert. Denn das Einlaufmaulgehäuse 3 wird dazu mit seinen Lagerbuchsen 8 auf die Lagerdorne 6, 7 aufgesteckt. Anschließend sorgen die Federn 10 für die lösbare Kopplung mit dem Gesperre 4, 5.
-
Wie in der 3 gezeigt, ist das Einlaufmaulgehäuse 3 hier beispielhaft einstückig und im Wesentlichen T-förmig ausgeprägt. Die vorgenannten Lagerbuchsen 8 sowie eine Aussparung 16 für die Aufnahme der Notverriegelung bzw. Notentriegelung 11 sind Teil des einstückig ausgeprägten Einlaufmaulgehäuses 3.
-
Um die Funktion als Verstärkungselement zu erfüllen, verfügt das Einlaufmaulgehäuse 3 in dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel über mehrere Verstärkungsrippen 12. Diese sind hier beispielhaft seitlich an dem senkrechten T-Schenkel des Einlaufmaulgehäuses 3 verortet, um so eine höhere Stabilität des Einlaufmaulgehäuses 3 und deswegen des gesamten Kraftfahrzeugschlosses 1 zu gewährleisten.
-
Des Weiteren, und in gewisser Weise leicht abweichend von der gesamten T-Form des Einlaufmaulgehäuses 3, weist das Einlaufmaulgehäuse 3 zudem eine zusätzliche Abspreizung 13 vom waagerechten T-Schenkel des Einlaufmaulgehäuses 3 auf. Diese Abspreizung 13 dient im Wesentlichen dazu, einen der Drehfalle 4 zugeordneten Puffer 14 aufzunehmen. Der Puffer 14 wird beispielhaft auf mehrere Stege 15 ausgehend von dem Einlaufmaulgehäuse 3 aufgesteckt und so zwischen dem Einlaufmaulgehäuse 3 bzw. der Abspreizung 13 und dem Schlosskasten 2 eingeklemmt und arretiert. Der Puffer 14 dient dazu, die Bewegung der Drehfalle 4 während eines Schließvorganges abzudämpfen, um gegebenenfalls Vibrationen und Geräuschentwicklung zu vermindern.
-
Zu eben jenem Zweck weist die Abspreizung 13 zudem eine in diesem Fall beispielhaft zweiteilig ausgeprägte Bremskontur 17 auf. Diese Bremskontur 17 ist in der 4A und im Detail in der 4B ersichtlich. Die 4A betrachtet das Einlaufmaulgehäuse 3 dabei von der Unterseite. Die Bremskontur 17 ist in dem gezeigten Ausführungsbeispiel so ausgeprägt, dass es sich um zwei Schrägen mit kontinuierlich ansteigender Höhe ausgehend vom Einlaufmaulgehäuse 3 handelt. Dadurch wird eine sich in Bewegung befindende Drehfalle 4 mit zunehmender Drehung in Richtung des Puffers 14 mehr und mehr abgebremst.
-
Wie in der Unterseitenansicht des Einlaufmaulgehäuses 3 in der 4A ersichtlich, weist das Einlaufmaulgehäuse 3 im hinteren Teil des Einlaufbereiches eine Feder 18 zur Beaufschlagung des komplementären Schlosshalters auf. Die Feder 18 ist in diesem Ausführungsbeispiel als ein Hebelarm ausgebildet. Dieser Hebelarm 18 weist dabei eine zunehmende Breite in Richtung des Einlaufbereichendes auf. Des Weiteren ist der Hebelarm 18 bzw. die Feder 18 im Vergleich zum restlichen Teil des Einlaufmaulgehäuses 3 im Einlaufbereich leicht abgesenkt, sodass der hier nicht gezeigte Schlosshalter während des Schließvorganges gegen diesen Hebelarm 18 läuft und abgebremst wird. Dies dient dazu, einen geräuscharmen und vibrationsarmen Schließvorgang zu gewährleisten.
-
Bezugszeichenliste
-
- 1
- Kraftfahrzeugschlosseinheit
- 2
- Schlosskasten
- 3
- Einlaufmaulgehäuse
- 4
- Drehfalle
- 5
- Sperrklinke
- 6, 7
- Lagerdorn
- 8
- Lagerbuchse
- 9
- Verbreiterung
- 10
- Drehfeder
- 11
- Aufnahme für Notverriegelungsmechanismus bzw. Notentriegelungsmecha- nismus
- 12
- Verstärkungsrippen
- 13
- Abspreizung
- 14
- Puffer
- 15
- Stege
- 16
- Aussparung für Notverriegelungsmechanismus-Aufnahme bzw. Notentriege- lungsmechanismus-Aufnahme
- 17
- Bremskontur
- 18
- Feder
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- DE 101 12 782 A1 [0003, 0004]