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Technisches Gebiet
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Die Erfindung betrifft einen Inkontinenzartikel für die Verwendung durch Männer zur Aufnahme von Körperausscheidungen, wie beispielsweise eine Inkontinenzeinlage oder Inkontinenzvorlage, insbesondere zum einmaligen Gebrauch.
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Stand der Technik
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Es sind Inkontinenzartikel bekannt, die üblicherweise ein absorbierendes Pad mit einem Absorptionskörper aufweisen, wobei der Absorptionskörper sowohl durch einen einlagigen als auch einen mehrlagigen Aufbau ausgebildet sein kann. Das absorbierende Pad kann mit einem körperzugewandten Topsheet und einem körperabgewandten Backsheet versehen sein und zur Aufnahme von Flüssigkeiten, insbesondere von Körperausscheidungen wie Urin, synthetische Fasern und/oder natürliche Fasern umfassen, zumeist Zellstofffasern. Zur Bindung von Flüssigkeit weist der Absorptionskörper insbesondere ein superabsorbierendes Polymer (SAP) auf, das eine besonders hohe Absorptionskapazität besitzt. Dadurch können SAPs signifikante Flüssigkeitsmengen binden und im Gebrauch das Auftreten von Rücknässung vermindern. Schwallartiges Ausscheiden von Urin, d.h. das Aufkommen größerer Mengen Urin in kurzer Zeitspanne, kann jedoch zum Phänomen des Gelblockings führen, bei dem die schnelle Bindung des Urins durch bereits gequollenes SAP beeinträchtigt wird. Absorptionskörper mit größeren Mengen SAP umfassen deshalb zudem eine sogenannte Aufnahme- und Verteilerauflage (ADL), die kein SAP enthält und ein schnelles Aufnahmevermögen größerer Flüssigkeitsmengen aufweist, bis die darunter liegende SAP-Saugkörperlage den Urin aufnehmen und dauerhaft binden kann. Eine solche ADL kann jedoch ein hohes Volumen aufweisen, das den Tragekomfort des Inkontinenzartikels beeinträchtigen kann.
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Ferner sind Inkontinenzartikel bekannt, bei denen im Absorptionskörper Kanalstrukturen ausgebildet sind, um schwallartige Urinausscheidungen schnell aufnehmen und verteilen zu können, bis diese durch die SAP-Saugkörperlage absorbiert und gebunden sind. Solche Kanalstrukturen können jedoch die Festigkeit des Absorptionskörpers beeinträchtigen und zu unerwünschten Verformungen oder Beschädigungen führen. Um eine ausreichende Stabilität zu gewährleisten, weisen derartige Inkontinenzartikel entsprechend große Abmessungen auf oder sind als Windelhose oder Windelslip ausgebildet, deren Gebrauchs- und/oder Tragekomfort nicht auf die Bedürfnisse von Männern abgestimmt sind, beispielsweise auf deren Anatomie oder die Anforderungen von Männern mit weniger stark ausgeprägten Inkontinenzproblemen.
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Darstellung der Erfindung
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Inkontinenzartikel bereitzustellen, der auf die Anforderungen von Männern angepasst ist und einen hohen Gebrauchs- und Tragekomfort bereitstellt.
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Diese Aufgabe wird durch einen Inkontinenzartikel zur Aufnahme von Körperausscheidungen für die Verwendung durch Männer gelöst, welcher ein absorbierendes Pad mit einem Absorptionskörper umfasst, der sich flächig mit einer Länge von einem vorderen Ende des Absorptionskörpers zu einem hinteren Ende des Absorptionskörpers erstreckt, wobei eine Quermittelachse den Absorptionskörper in einen vorderen Absorptionsbereich und einen hinteren Absorptionsbereich unterteilt, wobei der hintere Absorptionsbereich einen Schrittabschnitt bildet, der eine kleinere flächenhafte Erstreckung aufweist als der vordere Absorptionsbereich, und wobei der Absorptionskörper wenigstens eine Saugkörperlage aufweist, die ein superabsorbierendes Polymer (SAP) umfasst, und die wenigstens eine Saugkörperlage zumindest einen Kanal aufweist, der sich mit einer Länge in einer Längserstreckungsrichtung des Absorptionskörpers erstreckt, wobei der zumindest eine Kanal wenigstens eine Ausnehmung umfasst oder durch wenigstens eine Ausnehmung gebildet ist, die sich in einer Dickenrichtung durch die wenigstens eine Saugkörperlage erstreckt.
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Indem der Inkontinenzartikel durch den in der flächenhaften Erstreckung kleiner ausgebildeten hinteren Absorptionsbereich und den in der flächenhaften Erstreckung größer ausgebildeten vorderen Absorptionsbereich ausgebildet ist, kann der Inkontinenzartikel insbesondere als eine Inkontinenzvorlage oder eine Inkontinenzeinlage für die Verwendung durch Männer vorgesehen sein. Gegenüber einer Windelhose oder einen Windelslip kann eine solche Inkontinenzvorlage oder Inkontinenzeinlage einen auf die Anforderungen und Bedürfnisse von Männern angepassten Gebrauchs- und/oder Tragekomfort bereitstellen, der insbesondere gegenüber Windelhosen oder Windelslips durch kleinere Abmessungen des Inkontinenzartikels erreicht ist. Der Inkontinenzartikel kann dadurch auf die anatomischen Eigenschaften von Männern angepasst und bevorzugt für die Verwendung bei einer Harninkontinenz vorgesehen sein.
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Eine solche Inkontinenzvorlage oder Inkontinenzeinlage wird zum Gebrauch in ein Kleidungsstück oder eine Fixierhose eingelegt oder darin lösbar befestigt. In diesem Fall kann der Inkontinenzartikel zur lösbaren Befestigung an dem Kleidungsstück oder der Fixierhose ein Befestigungsmittel umfassen, beispielsweise eine oder mehrere Klebeflächen an einer dem Kleidungsstück oder der Fixierhose zugewandten Oberfläche des Inkontinenzartikels, wie im Stand der Technik bekannt.
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Dadurch, dass die wenigstens eine Saugkörperlage des Inkontinenzartikels den zumindest einen Kanal aufweist, können schwallartige Urinausscheidungen schnell und sicher in dem Kanal aufgenommen und verteilt werden, um darauffolgend von der das superabsorbierende Polymer (SAP) umfassenden Saugkörperlage gebunden zu werden. Der zumindest eine Kanal ermöglicht somit ein primäres Aufnehmen von Flüssigkeit und das Weiterleiten der Flüssigkeit in benachbarte Bereiche und/oder Lagen des Absorptionskörpers. Zudem kann durch den zumindest einen Kanal das Auftreten von Gelblocking verhindert oder zumindest vermindert werden.
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Insbesondere kann vorgesehen sein, dass der zumindest eine Kanal wenigstens eine Ausnehmung umfasst oder durch wenigstens eine Ausnehmung gebildet ist, die sich in einer Dickenrichtung vollständig durch die wenigstens eine Saugkörperlage erstreckt. Indem sich die Ausnehmung in der Dickenrichtung vollständig durch die wenigstens eine Saugkörperlage erstreckt, kann durch den zumindest einen Kanal ein Aufnahmevolumen bzw. eine Aufnahmekapazität bereitgestellt sein, um schwallartige Urinausscheidungen besonders effektiv aufnehmen und verteilen zu können. Aufgrund des Aufnahme- und Verteilungsvermögens eines solchen Kanals kann eine Aufnahme- und Verteilerauflage (ADL, für englisch „acquisitiondistribution-layer“,) des Inkontinenzartikels dünner und/oder in der flächenhaften Erstreckung kleiner ausgebildet sein. Der Inkontinenzartikel kann dadurch eine geringere Dicke und/oder ein reduziertes Volumen aufweisen, was neben einem als angenehmer empfundenen Tragekomfort sowie Material- und Kosteneinsparungen auch zu einem unscheinbareren Gebrauch des Inkontinenzartikels beiträgt.
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Eine derartige Ausnehmung ist im Wesentlichen frei von absorbierenden Materialien. Dazu kann die Ausnehmung durch Weglassen des absorbierenden Materials oder durch Entfernen von absorbierendem Material insbesondere mittels Schneiden oder Stanzen oder Herausbürsten ausgebildet werden.
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Im Stand der Technik sind Kanäle hinreichend bekannt, welche durch Prägen oder Komprimieren eines Absorptionskörpers oder einer Saugkörperlage ausgebildet sind. Die erfindungsgemäße Ausnehmung hat gegenüber einer Prägung oder Kompression den Vorteil, dass es im Bereich des Kanals nicht zu einer Verdichtung des absorbierenden Materials kommt, welche die Absorption verlangsamen oder vermindern könnte. Stattdessen ermöglicht ein in Form einer Ausnehmung ausgebildeter Kanal eine Vergrößerung einer Grenzfläche zwischen dem absorbierenden Material und einer eintretenden Urinmenge, einen direkteren Zugang der Urinmenge zu tieferliegenden Bereichen des Absorptionskörpers oder der Saugkörperlage und dadurch eine verbesserte Flüssigkeitsaufnahme.
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Die Dickenrichtung verläuft senkrecht zu einer sich in der Längserstreckungsrichtung und der Querrichtung erstreckenden Fläche.
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In einer Weiterbildung des Inkontinenzartikels kann eine den zumindest einen Kanal in dessen Längserstreckung halbierende Querachse zwischen der Quermittelachse des Absorptionskörpers und dem hinteren Ende des Absorptionskörpers angeordnet sein.
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Mit anderen Worten, die den zumindest einen Kanal in dessen Längserstreckung halbierende Querachse kann näher zu dem hinteren Ende des Absorptionskörpers angeordnet sein als die Quermittelachse des Absorptionskörpers zum hinteren Ende des Absorptionskörpers.
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Der Kanal kann sich somit bezüglich dessen Längserstreckung zum größeren Teil innerhalb des hinteren Absorptionsbereichs erstrecken. Dadurch kann eine flächenhafte Erstreckung des Kanals im hinteren Absorptionsbereich des Absorptionskörpers größer ausgebildet sein als eine flächenhafte Erstreckung des Kanals im vorderen Absorptionsbereich.
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Durch eine solche Ausgestaltung bzw. Anordnung des Kanals kann eine optimierte Verteilung der Flüssigkeit in den hinteren Absorptionsbereich des Absorptionskörpers, d.h. in den Schrittbereich des Inkontinenzartikels, erreicht sein. Dies kann eine optimierte Nutzung eines Aufnahmevermögens des Inkontinenzartikels ermöglichen.
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Im Rahmen dieser Beschreibung wird unter der Bezeichnung „Längserstreckung des zumindest einen Kanals“ verstanden, dass die Länge des Kanals größer ist als die Breite des Kanals. Mit anderen Worten, eine maximale Erstreckung des Kanals in der Längserstreckungsrichtung des Inkontinenzartikels ist größer als dessen maximale Erstreckung in Querrichtung des Inkontinenzartikels.
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Die Dickenrichtung verläuft senkrecht zu einer sich in der Längserstreckungsrichtung und der Querrichtung erstreckenden Fläche.
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Eine bevorzugte Ausgestaltung des Inkontinenzartikels kann vorsehen, dass sich der zumindest eine Kanal über dessen Länge zu mehr als 50 % innerhalb des hinteren Absorptionsbereichs des Absorptionskörpers erstreckt.
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Vorzugsweise kann sich der zumindest eine Kanal über dessen Länge zu mindestens 55 %, weiter bevorzugt mindestens 60 %, weiter bevorzugt mindestens 70 %, innerhalb des hinteren Absorptionsbereichs des Absorptionskörpers erstrecken. Ebenso kann vorgesehen sein, dass sich der zumindest eine Kanal vollständig innerhalb des hinteren Absorptionsbereichs des Absorptionskörpers erstreckt.
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Auf diese Weise kann die Flüssigkeit, die nach einer schwallartigen Urinausscheidung vom Kanal aufgenommen wird, schnell und effektiv insbesondere in Richtung des hinteren Endes des Absorptionskörpers aber auch in Richtung des vorderen Endes des Absorptionskörpers geleitet werden, um auf diese Weise gleichmäßig verteilt vom Absorptionskörper aufgenommen zu werden. Dabei kann gegebenenfalls eine unter Einfluss der Schwerkraft zum hinteren Ende des Absorptionskörpers fließende Urinmenge durch das größere Aufnahmevolumen des Kanals im hinteren Absorptionsabschnitt leichter aufgefangen werden.
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Alternativ kann sich der mindestens eine Kanal über dessen Länge zu 50 % oder weniger als 50 %, dabei jedoch zu mindestens 40 % innerhalb des hinteren Absorptionsbereiches des Absorptionskörpers erstrecken. Dies kann insbesondere bei einem in der Längsrichtung relativ gering erstreckten Inkontinenzartikel für Männer, beispielsweise mit einer nachfolgend näher beschriebenen Länge des Absorptionskörpers von höchstens 260 mm, insbesondere höchstens 250 mm, weiter insbesondere von höchstens 240 mm von Vorteil sein. Eine derartige Ausbildung ermöglicht es, in der Gebrauchssituation optimale Funktionalität, Positionierung und Tragekomfort im Schrittbereich des Inkontinenzartikels aufrechtzuerhalten und gleichzeitig an einem bauchseitigen Ende des Inkontinenzartikels eine diskretere Ausgestaltung zu verwirklichen.
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Die im Rahmen der gesamten Beschreibung angegebenen relativen Werteangaben und absoluten Werteangaben, d.h. alle Längen, Breiten und/oder Relationen, sind soweit nicht anders angegeben so zu verstehen, dass diese für einen Zustand des Inkontinenzartikels gelten, in dem dieser in einer flach ausgebreiteten Konfiguration angeordnet ist.
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In einer bevorzugten Weiterbildung des Inkontinenzartikels kann ein Abstand des zumindest einen Kanals vom hinteren Ende des Absorptionskörpers weniger als 30 % der Länge des Absorptionskörpers betragen. Bevorzugt kann der Abstand des zumindest einen Kanals vom hinteren Ende des Absorptionskörpers höchstens 28 % der Länge des Absorptionskörpers betragen.
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In einer alternativen oder ergänzenden Weiterbildung kann der Abstand des zumindest einen Kanals vom hinteren Ende des Absorptionskörpers mindestens 5 %, weiter bevorzugt mindestens 10 %, weiter bevorzugt mindestens 15 %, weiter bevorzugt mindestens 20 %, der Länge des Absorptionskörpers betragen.
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Bei dieser Ausgestaltung des Kanals kann insbesondere vorgesehen sein, dass der Abstand des Kanals vom hinteren Ende des Absorptionskörpers geringer ausgebildet ist als der Abstand des Kanals vom vorderen Ende des Absorptionskörpers.
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Durch einen solchen Abstand des Kanals vom hinteren Ende des Absorptionskörpers kann insbesondere bei einer schwallartigen Urinausscheidung eine Gefahr eines zu schnellen Weiterleitens des Urins zum hinteren Ende und/oder zum vorderen Ende des Absorptionskörpers verringert werden. Auf diese Weise kann ein verbesserter Auslaufschutz sowohl im hinteren Absorptionsbereich als auch im vorderen Absorptionsbereich erreicht sein.
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Eine vorteilhafte Weiterbildung des Inkontinenzartikels kann dabei vorsehen, dass der Abstand des zumindest einen Kanals vom hinteren Ende des Absorptionskörpers höchstens 100 mm, bevorzugt höchstens 90 mm, weiter bevorzugt höchstens 80 mm, beträgt.
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In einer alternativen oder ergänzenden Weiterbildung kann der Abstand des zumindest einen Kanals vom hinteren Ende des Absorptionskörpers mindestens 10 mm, bevorzugt mindestens 20 mm, weiter bevorzugt mindestens 30 mm, betragen.
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Durch einen solchen Abstand des Kanals von dem hinteren Ende des Absorptionskörpers kann auf vorteilhafte Weise die Aufnahmekapazität im Schrittbereich optimal genutzt werden und/oder eine Gefahr des Auslaufens im Schrittbereich verringert werden. Zudem kann eine Stabilität des Absorptionskörpers verbessert und eine Gefahr von Beschädigungen wie Rissen oder Brüchen vermindert werden.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung kann der Abstand des zumindest einen Kanals vom hinteren Ende des Absorptionskörpers geringer sein als die Länge des Kanals. Weiter bevorzugt entspricht der Abstand des zumindest einen Kanals vom hinteren Ende des Absorptionskörpers höchstens 98 %, insbesondere höchstens 95 %, weiter insbesondere höchstens 80 % der Länge des Kanals. Dies kann eine verbesserte Flüssigkeitsaufnahme und -verteilung im hinteren Absorptionsbereich unterstützen.
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Eine vorteilhafte Weiterbildung des Inkontinenzartikels kann vorsehen, dass der Abstand des zumindest einen Kanals vom vorderen Ende des Absorptionskörpers höchstens 160 mm, bevorzugt höchstens 150 mm, weiter bevorzugt höchstens 140 mm, weiter bevorzugt höchstens 130 mm beträgt.
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In einer alternativen oder ergänzenden Weiterbildung kann der Abstand des zumindest einen Kanals vom vorderen Ende des Absorptionskörpers mindestens 30 mm, bevorzugt mindestens 40 mm, weiter bevorzugt mindestens 50 mm, weiter bevorzugt mindestens 60 mm betragen.
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Ein solcher Abstand des Kanals von dem vorderen Ende des Absorptionskörpers kann sich vorteilhaft auf eine Stabilität und eine Aufnahmekapazität des Absorptionskörpers im vorderen Absorptionsbereich auswirken.
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In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des Inkontinenzartikels kann eine flächenhafte Erstreckung des zumindest einen Kanals mindestens 3 %, bevorzugt mindestens 5 %, weiter bevorzugt mindestens 7 %, weiter bevorzugt mindestens 10 %, der flächenhaften Erstreckung des hinteren Absorptionsbereichs des Absorptionskörpers betragen.
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Alternativ oder ergänzend kann die flächenhafte Erstreckung des zumindest einen Kanals höchstens 30 %, bevorzugt höchstens 20 %, weiter bevorzugt höchstens 15 %, der flächenhaften Erstreckung des hinteren Absorptionsbereichs des Absorptionskörpers betragen.
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Dabei ist unter der flächenhaften Erstreckung des zumindest einen Kanals die innerhalb einer Kanalumrisslinie vorgesehene und durch die Kanalumrisslinie begrenzte Fläche im flach ausgebreiteten Zustand des Inkontinenzartikels zu verstehen.
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Durch eine solche flächenhafte Erstreckung des zumindest einen Kanals kann eine hinreichende Stabilität des Inkontinenzartikels insbesondere im hinteren Absorptionsbereich gewährleistet sein. Gleichzeitig kann ein hochwertiger haptischer Eindruck vermittelt werden, der den Benutzer nicht dazu veranlasst, den zumindest einen Kanal als Produktfehler wahrzunehmen.
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In einer Weiterbildung des Inkontinenzartikels kann eine flächenhafte Erstreckung des zumindest einen Kanals innerhalb des hinteren Absorptionsbereichs des Absorptionskörpers mindestens 2 %, bevorzugt mindestens 3 %, weiter bevorzugt mindestens 4 %, weiter bevorzugt mindestens 5 %, der flächenhaften Erstreckung des hinteren Absorptionsbereichs des Absorptionskörpers betragen.
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Alternativ oder ergänzend kann eine flächenhafte Erstreckung des zumindest einen Kanals innerhalb des hinteren Absorptionsbereichs des Absorptionskörpers höchstens 30 %, bevorzugt höchstens 20 %, weiter bevorzugt höchstens 15 %, weiter bevorzugt höchstens 10 %, der flächenhaften Erstreckung des hinteren Absorptionsbereichs des Absorptionskörpers betragen.
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Eine weitere bevorzugte Weiterbildung des Inkontinenzartikels kann zudem vorsehen, dass die Länge des zumindest einen Kanals mindestens 25 %, bevorzugt mindestens 28 %, weiter bevorzugt mindestens 30 %, weiter bevorzugt mindestens 35 %, der Länge des Absorptionskörpers beträgt.
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Alternativ oder ergänzend kann die Länge des zumindest einen Kanals höchstens 90 %, bevorzugt höchstens 80 %, weiter bevorzugt höchstens 70 %, weiter bevorzugt 60 %, weiter bevorzugt höchstens 50 %, weiter bevorzugt höchstens 40 %, der Länge des Absorptionskörpers betragen.
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Im Rahmen dieser Beschreibung ist unter der Länge des zumindest einen Kanals die maximale Erstreckung des Kanals in der Längserstreckungsrichtung des Inkontinenzartikels zu verstehen.
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Unter der Länge des Absorptionskörpers ist die maximale Erstreckung des Absorptionskörpers in der Längserstreckungsrichtung des Inkontinenzartikels, d.h. vom vorderen Ende zum hinteren Ende des Absorptionskörpers, zu verstehen.
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Durch eine solche Länge des zumindest einen Kanals kann eine hinreichende Stabilität des Absorptionskörpers gewährleistet sein und gleichzeitig die Gefahr von Beschädigungen des Absorptionskörpers in Bereichen ohne Kanal verringert werden. Zudem kann die haptische und/oder optische Wahrnehmbarkeit des zumindest einen Kanals durch den Benutzer verringert sein, sodass die Möglichkeit des Wahrnehmens des Kanals als Produktfehler gemindert werden kann.
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Zudem kann gemäß einer Weiterbildung des Inkontinenzartikels eine flächenhafte Erstreckung des hinteren Absorptionsbereichs höchstens 80 %, bevorzugt höchstens 75 %, weiter bevorzugt höchstens 70 %, weiter bevorzugt höchstens 60 %, der flächenhaften Erstreckung des vorderen Absorptionsbereichs betragen.
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Alternativ oder ergänzend kann die flächenhafte Erstreckung des hinteren Absorptionsbereichs mindestens 10 %, bevorzugt mindestens 20 %, weiter bevorzugt mindestens 30 %, weiter bevorzugt mindestens 40 %, der flächenhaften Erstreckung des vorderen Absorptionsbereichs betragen.
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Eine solche Ausgestaltung ermöglicht die Anpassung einer Grundform des Inkontinenzartikels an die Anatomie des Mannes, wodurch ein besonders angenehmer Tragekomfort des Inkontinenzartikels erreicht werden kann. Dabei kann der hintere Absorptionsbereich bevorzugt den Schrittbereich des Inkontinenzartikels umfassen oder den Schrittbereich des Inkontinenzartikels bilden und der vordere Absorptionsbereich kann einen dem Bauch des Benutzers zugewandten Bereich des Inkontinenzartikels umfassen oder bilden. Der Inkontinenzartikel kann dadurch eine Grundform bilden, die aufgrund der anatomisch angepassten Form einen angenehmen Tragekomfort bietet und gleichzeitig eine optimale Aufnahmekapazität durch den Absorptionskörper bereitstellt.
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In einer weiteren Ausgestaltung des Inkontinenzartikels kann die Länge des Absorptionskörpers vom vorderen Ende des Absorptionskörpers zum hinteren Ende des Absorptionskörpers höchstens 350 mm, bevorzugt höchstens 330 mm, weiter bevorzugt höchstens 310 mm, weiter bevorzugt höchstens 290 mm, weiter bevorzugt höchstens 260 mm, und/oder mindestens 180 mm, bevorzugt mindestens 190 mm, weiter bevorzugt mindestens 200 mm, weiter bevorzugt mindestens 210 mm, betragen.
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Beispielsweise kann in einer bevorzugten Ausführungsform des Inkontinenzartikels die Länge des Absorptionskörpers vom vorderen Ende des Absorptionskörpers zum hinteren Ende des Absorptionskörpers 230 mm, +/-30 mm, bevorzugt +/-20 mm, weiter bevorzugt +/-10 mm, betragen.
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Gemäß einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des Inkontinenzartikels kann die Länge des Absorptionskörpers vom vorderen Ende des Absorptionskörpers zum hinteren Ende des Absorptionskörpers 307 mm, +/-30 mm, bevorzugt +/-20 mm, weiter bevorzugt +/-10 mm, betragen.
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Ein Inkontinenzartikel mit solchen Abmessungen kann an unterschiedlichste Körpergrößen von Benutzern angepasst sein. Dabei kann der Inkontinenzartikel mit solchen Abmessungen einerseits eine optimale Aufnahmekapazität für Flüssigkeiten bereitstellen und andererseits eine flächenhafte Grundform aufweisen, die optisch unauffällig in einem Kleidungsstück oder einer Fixierhose aufgenommen werden kann.
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Eine bevorzugte Ausgestaltung des Inkontinenzartikels kann vorsehen, dass die wenigstens eine Saugkörperlage des Absorptionskörpers genau einen Kanal aufweist.
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Vorzugsweise ist der genau eine Kanal in der Längserstreckungsrichtung auf einer Längsmittelachse des Absorptionskörpers angeordnet und/oder erstreckt sich auf der Längsmittelachse des Absorptionskörpers.
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Indem in der wenigstens einen Saugkörperlage nur genau ein Kanal vorgesehen ist, kann eine erhöhte Stabilität des Absorptionskörpers ausgebildet sein. Im Gebrauch kann dadurch das Auftreten unerwünschter Verformungen und/oder eines Verknickens des Inkontinenzartikels verringert werden, wodurch neben einer einfachen Handhabung des Inkontinenzartikels auch ein angenehmer Tragekomfort erreicht ist.
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Vorteilhaft kann in einer weiteren Ausgestaltung des Inkontinenzartikels der Absorptionskörper die den zumindest einen Kanal aufweisende Saugkörperlage umfassen und wenigstens eine weitere Saugkörperlage aufweisen.
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Im Folgenden wird die den zumindest einen Kanal aufweisende Saugkörperlage als erste Saugkörperlage bezeichnet und die wenigstens eine weitere Saugkörperlage als zweite Saugkörperlage.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung ist die erste Saugkörperlage eine körperzugewandte Saugkörperlage und die zweite Saugkörperlage ist eine körperabgewandte Saugkörperlage. Dadurch wird im Gebrauch der Zugang von Urinausscheidungen zu dem in der ersten Saugkörperlage verorteten zumindest einen Kanal und deren schnelle Aufnahme erleichtert.
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Alternativ ist denkbar, die erste Saugkörperlage als körperabgewandte Saugkörperlage und die zweite Saugkörperlage als körperzugewandte Saugkörperlage auszubilden.
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Vorteilhaft kann das absorbierende Pad ein zumindest bereichsweise flüssigkeitsdurchlässiges Topsheet und ein im Wesentlichen flüssigkeitsundurchlässiges Backsheet aufweisen, wobei der Absorptionskörper zwischen dem Topsheet und dem Backsheet angeordnet ist. Insbesondere kann sich das Topsheet und/oder das Backsheet in der Quer- und/oder der Längserstreckungsrichtung über Ränder, mithin eine Außenkontur des Absorptionskörpers hinweg erstrecken, um einen Überhang auszubilden. Bevorzugt weist der Überhang im Wesentlichen kein absorbierendes Material auf.
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Der Inkontinenzartikel kann eine nachfolgend näher beschriebene, insbesondere mit dem absorbierenden Pad, weiter insbesondere mit dem Topsheet verbundene Auslaufbarriere aufweisen. Die Auslaufbarriere kann sich über die Außenkontur des Absorptionskörpers hinweg erstrecken und/oder über einen äußeren Rand des Topsheets hinweg erstrecken. Insbesondere kann die Auslaufbarriere gemeinsam mit dem Backsheet oder gemeinsam mit dem Topsheet und dem Backsheet den Überhang ausbilden.
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Das Backsheet kann insbesondere ein atmungsaktives, jedoch im Wesentlichen flüssigkeitsundurchlässiges Folienmaterial umfassen oder daraus gebildet sein. Das Topsheet ist zumindest bereichsweise vorzugsweise aus einem auf Vliesbasis beruhenden zumindest bereichsweise flüssigkeitsdurchlässigen Material gebildet.
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Die erste Saugkörperlage kann mindestens 10 Gewichtsprozent, bevorzugt mindestens 15 Gewichtsprozent, weiter bevorzugt mindestens 20 Gewichtsprozent, weiter bevorzugt mindestens 25 Gewichtsprozent, und/oder höchstens 70 Gewichtsprozent, bevorzugt höchstens 60 Gewichtsprozent, weiter bevorzugt höchstens 50 Gewichtsprozent, weiter bevorzugt höchstens 40 Gewichtsprozent, superabsorbierendes Polymer (SAP) aufweisen.
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Die erste Saugkörperlage kann weitere Materialien wie beispielsweise Zellstofffasern („fluff“) oder Kunststofffasern aufweisen, die aus dem Stand der Technik bekannt sind. Vorteilhaft ist das SAP in der ersten Saugkörperlage gleichmäßig verteilt vorgesehen.
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Das SAP kann bevorzugt zumindest das 15-fache, insbesondere zumindest das 20-fache seines Gewichts an 0,9 gewichtsprozentiger Kochsalzlösung absorbieren (gemessen nach NWSP 242.0.R2(15)).
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Bevorzugt kann das SAP partikelförmig, faserförmig, blattförmig oder schaumförmig ausgebildet sein.
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Vorteilhaft kann das SAP ein im Wesentlichen sortenreines Polymermaterial oder eine Mischung von zwei oder mehreren Polymermaterialien umfassen oder daraus gebildet sein.
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Eine flächenhafte Erstreckung der ersten Saugkörperlage kann mindestens 70 %, bevorzugt mindestens 75 %, weiter bevorzugt mindestens 80 %, der flächenhaften Erstreckung des Absorptionskörpers betragen.
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Dadurch kann erreicht sein, dass der überwiegende Teil einer körperzugewandten Seite des Absorptionskörpers mit SAP versehen ist und insbesondere bei einer schwallartigen Urinausscheidung diese auch in vom Kanal entfernten Bereichen schnell und dauerhaft gebunden werden kann. Zudem kann die Rücknässung des Inkontinenzartikels auf diese Weise über einen großen Teil der Hautkontaktfläche verbessert sein.
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Die zweite Saugkörperlage, also die wenigstens eine weitere Saugkörperlage, ist bevorzugt auf einer im Gebrauch körperabgewandten Seite der ersten Saugkörperlage angeordnet.
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Durch diese zweite Saugkörperlage und deren Anordnung auf der körperabgewandten Seite der ersten Saugkörperlage kann eine Gesamtabsorptionskapazität des Absorptionskörpers erhöht sein, ohne die Kontrolle der Rücknässung durch die SAP-haltige erste Saugkörperlage zu beeinträchtigen.
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Durch die zweite Saugkörperlage kann ein höherer Tragekomfort des Inkontinenzartikels erreicht werden, sodass von der Backsheetseite her ein weicherer haptischer Eindruck des Inkontinenzartikels erreicht wird. Zudem kann durch die zweite Saugkörperlage ein haptisch dickerer Absorptionskörper gebildet sein, der vom Benutzer als Absorptionskörper wahrgenommen wird, der eine größere Absorptionskapazität aufweist.
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Insbesondere umfasst die zweite Saugkörperlage nicht den zumindest einen in der ersten Saugkörperlage ausgebildeten Kanal. Dadurch wird der zumindest eine Kanal an der körperabgewandten Seite des Absorptionskörpers von der zweiten Saugkörperlage überdeckt.
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Bevorzugt ist die zweite Saugkörperlage frei von Kanälen ausgebildet. Dadurch kann sich eine verbesserte Stabilität des Absorptionskörpers und/oder ein gleichmäßigerer haptischer Eindruck von der körperabgewandten Seite ergeben.
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Bevorzugt weist die zweite Saugkörperlage weniger als 20 Gewichtsprozent, bevorzugt weniger als 15 Gewichtsprozent, weiter bevorzugt weniger als 10 Gewichtsprozent, weiter bevorzugt weniger als 5 Gewichtsprozent, SAP auf. Vorteilhaft kann die zweite Saugkörperlage frei von SAP sein. Dadurch kann die zweite Saugkörperlage einen haptisch weicheren Eindruck auf der körperabgewandten Seite des Absorptionskörpers vermitteln und dadurch einen angenehmeren Tragekomfort bereitstellen.
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Die zweite Saugkörperlage kann weitere Materialien wie beispielsweise Zellstofffasern („fluff“) oder Kunststofffasern aufweisen oder daraus gebildet sein, die aus dem Stand der Technik bekannt sind. Vorteilhaft ist das SAP in der ersten Saugkörperlage, dabei insbesondere gleichmäßig verteilt vorgesehen. Zudem kann vorgesehen sein, dass die zweite Saugkörperlage durch Anordnung von ein oder mehreren Schichten verschiedenen Materials, insbesondere Vliesmaterial, ausgebildet ist.
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Bevorzugt beträgt eine flächenhafte Erstreckung der ersten Saugkörperlage mindestens 70 %, weiter bevorzugt mindestens 75 %, weiter bevorzugt mindestens 80 %, der flächenhaften Erstreckung der zweiten Saugkörperlage.
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Auf diese Weise kann die haptisch weichere zweite Saugkörperlage die SAP-haltige erste Saugkörperlage auf der körperabgewandten Seite des Absorptionskörper vollständig überfangen und dadurch den Tragekomfort des Inkontinenzartikels verbessern. Zudem wird dadurch das SAP und damit die Absorptionskapazität des SAPs über einen relativ großen Bereich verteilt, sodass im Gebrauch des Inkontinenzartikels der Bildung lokaler Hartstellen aufgrund von aufgequollenem SAP vorgebeugt werden kann.
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In einer bevorzugten Weiterbildung kann das absorbierende Pad zudem mindestens eine Flüssigkeitsaufnahme- und Verteilerschicht (englisch: acquisition distribution layer, ADL) aufweisen, wobei die ADL den Kanal bevorzugt vollständig überdeckt.
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Indem der Kanal von der ADL vollständig überdeckt ist, kann im Gebrauch eine verringerte Rücknässung und damit ein verbesserter Tragekomfort sowie eine verringerte Gefahr von Hautreizungen erreicht sein.
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Umfasst das absorbierende Pad eine solche ADL können Körperflüssigkeiten wie Urin auf vorteilhafte Weise schneller aufgenommen, verteilt und in den Kanal und/oder an die erste Saugkörperlage weitergeleitet werden.
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Bevorzugt ist die ADL folglich auf der körperzugewandten Seite des Absorptionskörpers, insbesondere zwischen dem Topsheet und der ersten Saugkörperlage, angeordnet.
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Solche ADLs sind im Stand der Technik hinreichend bekannt und bestehen üblicherweise aus einem Fasermaterial, insbesondere einem Vliesmaterial.
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Die Fasern können natürliche oder künstliche Fasern sein und können von definierter Länge (Stapelfasern) oder kontinuierlich (endlos) sein oder in-situ ausgebildet werden. Die Fasern können aus einem einzelnen Polymer oder einer Polymermischung (Einkomponentenfaser) oder aus mehr als einem einzelnen Polymer und/oder einer Polymermischung (Mehrkomponentenfaser) ausgebildet sein.
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Eine Mehrkomponentenfaser weist einen Querschnitt auf, der mehr als einen einzelnen Abschnitt umfasst, wobei jeder dieser Abschnitte ein anderes Polymer oder eine andere Polymermischung umfasst. Der Begriff Mehrkomponentenfaser umfasst, ist aber nicht beschränkt auf, eine Zweikomponentenfaser. Die verschiedenen Komponenten von Mehrkomponentenfasern sind in im Wesentlichen unterschiedlichen Bereichen über den Querschnitt der Faser angeordnet und erstrecken sich kontinuierlich über die Länge der Faser. Eine Mehrkomponentenfaser kann einen Gesamtquerschnitt aufweisen, der Teilbereiche der zwei oder mehr unterschiedlichen Komponenten jeglicher Form oder Anordnung aufweist, einschließlich beispielsweise koaxialer Unterabschnitte, Kern- und Hüllenunterabschnitte, nebeneinander liegende Unterabschnitte, radiale Unterabschnitte, inselförmige Unterabschnitte, etc.
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Eine Zweikomponentenfaser mit einer „Kern/Hüll-Struktur“ hat einen Querschnitt, der Folgendes umfasst: zwei diskrete Abschnitte, von denen jeder aus einem Polymer oder einer Polymermischung besteht, worin das Hüllpolymer oder die Hüllpolymermischkomponente um das Kernpolymer oder die Kernpolymermischungskomponente herum angeordnet ist.
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Das Flächengewicht von Vliesmaterialien wird in der Regel in Gramm pro Quadratmeter (g/m2) angegeben.
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In einer bevorzugten Ausführungsform umfasst die ADL Mehrkomponentenfasern, insbesondere Zweikomponentenfasern, weiter insbesondere Polyester aufweisende Zweikomponentenfasern, sogenannte Bico/PES-Fasern. Die Mehrkomponentenfasern, insbesondere die Zweikomponentenfasern, weisen bevorzugt einen kreisförmigen oder dreilappigen Querschnitt auf.
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Bevorzugte Kombinationen von Komponenten in Zweikomponentenfasern sind Polyethylenterephthalat (PET) / Polyethylen (PE), PET / Polypropylen (PP), PET / Polyester-Copolymere (CoPET), Polyester / PE, Polymilchsäure (PLA) / Polylactid-Copolymere (COPLA), PLA / PE und PLA / PP.
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Als Alternative ist im Fachgebiet bekannt, ein Material aus chemisch modifizierten Zellstofffasern, beispielsweise quervernetzten Zellstofffasern, als ADL zu verwenden.
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Die ADL kann auch andere Materialien wie perforierte Folien oder Schäume oder dergleichen umfassen oder daraus bestehen.
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Die ADL kann bevorzugt genau eine Schicht, optional auch zwei oder mehr gleichartige oder verschiedenartige Schichten umfassen oder daraus bestehen. Mehrschichtige ADLs können separate Flüssigkeitsaufnahme- und Verteilerschichten, also Schichten mit unterschiedlicher Funktion aufweisen. Alternativ kann dieselbe Schicht oder können dieselben Schichten sowohl für die Funktion der Flüssigkeitsaufnahme als auch der Flüssigkeitsverteilung vorgesehen sein.
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Die ADL kann den Absorptionskörper im Wesentlichen vollständig oder nur teilweise überdecken, mithin im Wesentlichen dieselbe flächenhafte Erstreckung oder eine zumindest bereichsweise geringere Erstreckung als die erste Saugkörperlage und/oder die zweite Saugkörperlage des Absorptionskörpers in Längserstreckungs- und/oder Querrichtung des plan aufliegenden Inkontinenzartikels aufweisen. Bevorzugt überdeckt die ADL die erste Saugkörperlage und/oder die zweite Saugkörperlage des Absorptionskörpers zu 5-100 %, bevorzugt zu 10-90 %, weiter bevorzugt zu 15-80 %, weiter bevorzugt zu 15-70 % ihrer flächenhaften Erstreckung.
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Vorzugsweise ist die ADL zumindest in einem Bereich angeordnet in welchem die Miktionsflüssigkeit in Gebrauch mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Inkontinenzartikel trifft (Miktionsbereich). Insbesondere erstreckt sich die ADL über und im Bereich der Quermittelachse und/oder im Bereich der Längsmittelachse des Absorptionskörpers.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung des Inkontinenzartikels kann beidseitig zum Absorptionskörper eine zumindest abschnittsweise elastische Auslaufbarriere vorgesehen sein, die in einer Gebrauchskonfiguration des Inkontinenzartikels einen Aufnahmeabschnitt für Penis und/oder Hoden eines Benutzers bildet.
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Diese in Längserstreckungsrichtung verlaufende Auslaufbarriere wird auch als Cuffelement bezeichnet. Bevorzugt ist die Auslaufbarriere aus einem hydrophoben, insbesondere flüssigkeitsundurchlässigen, Vliesmaterial ausgebildet. Die Auslaufbarriere kann somit ein Auslaufen von Flüssigkeit verhindern oder zumindest verringern, sodass bei einem Ausscheiden von Urin dieser innerhalb des Aufnahmeabschnitts zurückgehalten wird und vollständig vom Absorptionskörper aufgenommen werden kann.
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Die Hydrophobizität eines Vliesmaterials kann anhand von im Fachgebiet hinreichend bekannter Prüfverfahren bestimmt werden.
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Die Auslaufbarriere erstreckt sich beidseits zum Absorptionskörper bevorzugt durchgehend vom vorderen Ende zum hinteren Ende des Absorptionskörpers, vorzugsweise über dessen gesamte Längserstreckung. Dabei ist die Auslaufbarriere bevorzugt entlang seitlicher Außenkanten, d.h. einer rechten Außenkante und/oder linken Außenkante, und/oder entlang einer vorderen Außenkante und/oder hinteren Außenkante des Absorptionskörpers festgelegt.
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Die Auslaufbarriere bildet einen bevorzugt entlang der Längserstreckungsrichtung vorgesehenen Öffnungsabschnitt. Vorteilhaft kann sich der Öffnungsabschnitt im Wesentlichen vom vorderen Ende zum hinteren Ende des Absorptionskörpers erstrecken. Durch den Öffnungsabschnitt ist eine Öffnung als Zugang zum Aufnahmeabschnitt gebildet, welche sich bevorzugt mittig zum Absorptionskörper erstreckt, vorzugsweise im Wesentlichen vom vorderen Ende zum hinteren Ende des Absorptionskörpers.
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Insbesondere ist der Öffnungsabschnitt durch einen vom Absorptionskörper entfernten Randbereich der Auslaufbarriere gebildet. Mit anderen Worten, die durch den Öffnungsabschnitt gebildete Öffnung der Auslaufbarriere ist durch den Randbereich der Auslaufbarriere begrenzt. Vorzugsweise bildet der Randbereich der Auslaufbarriere eine die Öffnung vollständig umgebende Begrenzung. Der Öffnungsabschnitt ist somit durch einen unbefestigten freien Randbereich der Auslaufbarriere gebildet.
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Vorteilhaft umfasst der den Öffnungsabschnitt bildende Randbereich der Auslaufbarriere ein oder mehrere Elastifizierungsmittel, durch welche die durch den Öffnungsabschnitt gebildete Öffnung elastisch vergrößerbar und/oder verkleinerbar ist.
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Derartige Elastifizierungsmittel können wie im Stand der Technik hinreichend bekannt elastische Fäden oder elastische Flachmaterialien wie elastische Folien- oder elastische Schaummaterialien umfassen oder daraus gebildet sein.
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In der Gebrauchskonfiguration des Inkontinenzartikels bildet der Öffnungsabschnitt der Auslaufbarriere bevorzugt eine im Wesentlichen oval schlitzförmige Öffnung. Diese oval schlitzförmige Öffnung des Öffnungsabschnitts wird durch das Überführen des Inkontinenzartikels in die Gebrauchskonfiguration ausgebildet, in welcher der Inkontinenzartikel eine an die Anatomie angepasste gekrümmte Form annimmt. Die oval schlitzförmige Öffnung ist im Wesentlichen symmetrisch zur Längsmittelachse des Inkontinenzartikels ausgebildet.
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In der Gebrauchskonfiguration verringert sich eine Gesamtlänge des Inkontinenzartikels aufgrund der gekrümmten Form, weshalb die Elastifizierungsmittel in der Gebrauchskonfiguration zumindest teilweise elastisch entspannt werden und dadurch die oval schlitzförmige Öffnung als Zugang zum Aufnahmeabschnitt für Penis und/oder Hoden des Benutzers ausgebildet wird.
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Bevorzugt kann in einer flach ausgebreiteten Nichtgebrauchskonfiguration des Inkontinenzartikels die zumindest teilweise elastische Auslaufbarriere den Absorptionskörper und/oder den zumindest einen Kanal wenigstens bereichsweise überdecken.
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Als Überdecken ist hierbei insbesondere zu verstehen, dass die elastische Auslaufbarriere in der flach ausgebreiteten Nichtgebrauchskonfiguration in einer flächig eng an dem Absorptionskörper anliegenden Weise angeordnet ist, mithin diesen flächig überfängt. Bevorzugt kann die elastische Auslaufbarriere in der Nichtgebrauchskonfiguration in einer elastisch gespannten bzw. aufgespannten Konfiguration vorgesehen sein, in der sich die Auslaufbarriere in einer flächig anliegenden Weise zum Absorptionskörper erstreckt.
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Vorteilhaft kann in der Nichtgebrauchskonfiguration die elastische Auslaufbarriere den Absorptionskörper und/oder den zumindest einen Kanal zu wenigstens 50 % flächig überdecken, bevorzugt zu wenigstens 80 % flächig überdecken. Insbesondere kann die elastische Auslaufbarriere in der Nichtgebrauchskonfiguration den Absorptionskörper und/oder den zumindest einen Kanal vollständig flächig überdecken. Dabei kann in der Nichtgebrauchskonfiguration vorgesehen sein, dass die den Öffnungsabschnitt bildenden Randbereiche der Auslaufbarriere zumindest nebeneinander auf Stoß zu liegen kommen, insbesondere dass sich die den Öffnungsabschnitt bildenden Randbereiche der Auslaufbarriere zumindest bereichsweise überlappen.
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In einer Weiterbildung des Inkontinenzartikels kann vorgesehen sein, dass die Auslaufbarriere durch wenigstens einen Verbindungsabschnitt mit dem absorbierenden Pad verbunden ist, wobei der Verbindungsabschnitt zumindest abschnittsweise korrespondierend zu einem Randbereich des Absorptionskörpers verläuft oder in einem nach innen versetzten Abstand zum Randbereich des Absorptionskörpers verläuft.
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Der wenigstens eine Verbindungsabschnitt kann eine Sockellinie der Auslaufbarriere bilden, entlang derer die Auslaufbarriere mit dem absorbierenden Pad verbunden ist. Insbesondere kann vorgesehen sein, dass die Sockellinie der Auslaufbarriere zumindest abschnittsweise entlang des Randbereichs des Absorptionskörpers, insbesondere der Außenkontur des Absorptionskörpers folgend verläuft, weiter insbesondere der Verbindungsabschnitt oder die Sockellinie vollumfänglich korrespondierend zu dem Randbereich oder der Außenkontur des Absorptionskörpers verläuft.
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Insbesondere kann die Auslaufbarriere durch den wenigstens einen Verbindungsabschnitt mit zumindest einer äußersten körperzugewandten Lage des absorbierenden Pads, insbesondere dem Topsheet, verbunden sein. Dabei kann der wenigstens eine Verbindungsabschnitt durch ein beliebiges Verbindungsverfahren mit dem absorbierenden Pad verbunden sein, beispielsweise mit dem absorbierenden Pad verpresst, verprägt, verklebt, verschweißt oder dergleichen. Insbesondere kann die Auslaufbarriere über punktförmige Verbindungen, insbesondere über Ultraschallschweißstellen, mit dem absorbierenden Pad verbunden sein.
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Vorzugsweise ist der Verbindungsabschnitt mit dem absorbierenden Pad vollumfänglich entlang des Randbereichs des Absorptionskörpers oder in dem nach innen versetzten Abstand zum Randbereich des Absorptionskörpers verbunden. Auf diese Weise kann die Auslaufbarriere einen vollumfänglichen Auslaufschutz entlang des gesamten Randbereichs des Absorptionskörpers bereitstellen.
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Da der Verbindungsabschnitt der Auslaufbarriere entlang des Randbereichs des Absorptionskörpers oder in dem nach innen versetzten Abstand zum Randbereich des Absorptionskörpers verläuft, kann einer ungewollten Durchnässung am Randbereich des Inkontinenzartikels entgegengewirkt werden. Durch den korrespondierenden Verlauf der Auslaufbarriere zu dem Randbereich des Absorptionskörpers kann ermöglicht werden, dass die Flüssigkeit vollständig dem Absorptionskörper zugeleitet wird und nicht zu einer Außenseite entweichen bzw. durchnässen kann, sodass ein sicheres Aufnehmen der Flüssigkeit vorteilhaft unterstützt ist.
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In der Gebrauchskonfiguration des Inkontinenzartikels kann eine Höhe der Auslaufbarriere ausgehend von dem Verbindungsabschnitt, d.h. der Sockellinie, zum freien, den Öffnungsabschnitt bildenden Randbereich der Auslaufbarriere, mindestens 40 mm, bevorzugt mindestens 50 mm, und/oder höchstens 100 mm, bevorzugt höchstens 80 mm, betragen. Dabei ist die Höhe der Auslaufbarriere als maximale Höhe der Auslaufbarriere zu verstehen, und ist insbesondere bei einer nicht homogenen Höhe der Auslaufbarriere an der höchsten Stelle zu bestimmen. Beispielsweise kann die Höhe der Auslaufbarriere ausgehend vom Verbindungsabschnitt zum freien Randbereich der Auslaufbarriere 67 mm, +/-10 mm, bevorzugt +/-5 mm, weiter bevorzugt +/-3 mm, betragen.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung des Inkontinenzartikels ist der Absorptionskörper in dessen Längserstreckungsrichtung durch einen hinteren Endabschnitt, durch einen vorderen Endabschnitt und durch einen zwischen dem hinteren Endabschnitt und dem vorderen Endabschnitt vorgesehenen Verschmälerungsabschnitt gebildet.
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Der vordere Endabschnitt des Absorptionskörpers ist in einer Richtung angeordnet, die im Gebrauch in Richtung Bauch eines Benutzers weist, d.h. nach anterior oder ventral. Bevorzugt kann der vordere Endabschnitt des Absorptionskörpers einen Bauchabschnitt umfassen oder einen Bauchabschnitt bilden.
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Der hintere Endabschnitt des Absorptionskörpers ist in einer Richtung angeordnet, die in Richtung Schritt bzw. Rücken eines Benutzers weist, d.h. nach posterior oder dorsal. Bevorzugt kann der hintere Endabschnitt des Absorptionskörpers einen Schrittabschnitt umfassen oder einen Schrittabschnitt bilden.
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Der Verschmälerungsabschnitt ist zwischen dem vorderen und hinteren Endabschnitt angeordnet und verbindet den vorderen und hinteren Endabschnitt durch eine sich in Richtung des hinteren Endabschnitts verschmälernde Ausgestaltung. Mit anderen Worten, der Verschmälerungsabschnitt weist eine sich in Richtung des hinteren Endabschnitts verjüngende Breite auf.
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In der Draufsicht können der hintere Endabschnitt, der vordere Endabschnitt und der Verschmälerungsabschnitt in der Längserstreckungsrichtung eine im Wesentlichen V-förmige, Y-förmige oder T-förmige Grundform des Absorptionskörpers bilden.
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Mit anderen Worten, der Absorptionskörper bildet in der Draufsicht eine Grundform, die im Wesentlichen vom hinteren Endabschnitt in Richtung des vorderen Endabschnitt breiter werdend ausgebildet ist.
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In einer bevorzugten Ausgestaltung ist eine maximale Breite des vorderen Endabschnitts größer als eine maximale Breite des hinteren Endabschnitts. Weiter bevorzugt entspricht die maximale Breite des vorderen Endabschnitts mindestens 120 %, insbesondere mindestens 140 %, weiter insbesondere mindestens 160 %, weiter insbesondere mindestens 170 % der maximalen Breite des hinteren Endabschnitts.
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In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist eine maximale Breite des vorderen Absorptionsabschnitts größer als eine maximale Breite des hinteren Absorptionsabschnitts, insbesondere als eine maximale Breite des Schrittabschnitts. Weiter bevorzugt entspricht die maximale Breite des vorderen Absorptionsabschnitts mindestens 120 %, insbesondere mindestens 140 %, weiter insbesondere mindestens 160 %, weiter insbesondere mindestens 170 % der maximalen Breite des hinteren Absorptionsabschnitts.
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Dadurch kann der Inkontinenzartikel in dem Schrittabschnitt, also einem Abschnitt welcher im Gebrauch typischerweise zwischen den Beinen eines Benutzers zu liegen kommt, einen hohen Tragekomfort aufweisen. Gleichzeitig kann der vordere Absorptionsabschnitt und/oder der vordere Endabschnitt mit einer hohen Absorptionskapazität, insbesondere im Miktionsbereich, ausgestattet sein.
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Der vordere Endabschnitt weist bevorzugt eine im Wesentlichen gleich bleibende Breite auf.
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Bevorzugt weist der hintere Endabschnitt eine im Wesentlichen gleich bleibende Breite auf.
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Eine im Wesentlichen gleichbleibende Breite eines jeweiligen vorderen oder hinteren Endabschnitts ist im Rahmen dieser Erfindung dann als gegeben zu betrachten, wenn die Breite des jeweiligen Endabschnitts über einen der halben Längserstreckung des Endabschnitts entsprechenden Teilabschnitt höchstens 15 % von einer maximalen Breite des Teilabschnitts abweicht.
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Eine bevorzugte Ausgestaltung des Inkontinenzartikels kann zudem vorsehen, dass im Gebrauch des Inkontinenzartikels das hintere Ende des Absorptionskörpers vor einem Anusbereich eines Benutzers endet.
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Durch eine solche Ausgestaltung des Absorptionskörpers kann der Inkontinenzartikel bevorzugt als Inkontinenzvorlage ausgebildet sein. Auf diese Weise ist der Inkontinenzartikel insbesondere für die Verwendung bei einer Harninkontinenz vorgesehen. Außerdem kann dies in der Gebrauchssituation den Tragekomfort und ein unauffälliges Erscheinungsbild positiv beeinflussen.
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Kurze Beschreibung der Zeichnungen
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Weitere Merkmale und Vorteile des Inkontinenzartikels, einer Verwendung und/oder eines Verfahrens ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsformen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen. Von diesen Zeichnungen zeigt:
- 1 eine schematische Draufsicht auf einen offenbarungsgemäßen Inkontinenzartikel gemäß einer ersten Ausführungsform;
- 2 eine schematische Schnittansicht des Inkontinenzartikels in 1 in einer Nichtgebrauchskonfiguration;
- 3 eine schematische Schnittansicht des Inkontinenzartikels in 1 in einer Gebrauchskonfiguration;
- 4 eine schematische Draufsicht auf einen offenbarungsgemäßen Inkontinenzartikel gemäß einer zweiten Ausführungsform.
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Beschreibung von Ausführungsformen
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Gleiche Bezugszeichen, die in verschiedenen Figuren aufgeführt sind, benennen identische, einander entsprechende, oder funktionell ähnliche Elemente.
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1 zeigt eine schematische Draufsicht auf einen Inkontinenzartikel 1 gemäß einer ersten offenbarungsgemäßen Ausführungsform. Der Inkontinenzartikel 1 ist für die Verwendung durch Männer ausgebildet und zum einmaligen Gebrauch für die Aufnahme von Körperflüssigkeiten vorgesehen, insbesondere bei einer Harninkontinenz. Der Inkontinenzartikel 1 bildet eine Inkontinenzeinlage.
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Ein solcher Inkontinenzartikel 1 wird zum Gebrauch in ein Kleidungsstück oder eine Fixierhose eingelegt und/oder darin lösbar befestigt. Hierzu kann der Inkontinenzartikel 1 nicht näher dargestellte lösbare Befestigungsmittel umfassen, beispielsweise eine oder mehrere Klebeflächen an einer dem Kleidungsstück oder der Fixierhose zugewandten Oberfläche des Inkontinenzartikels 1. Derartige Klebeflächen können mit einer ablösbaren Abdecklage 36 versehen sein, die vor dem Befestigen des Inkontinenzartikels 1 am Kleidungsstück oder an der Fixierhose von der einen oder den mehreren Klebeflächen abgelöst wird.
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Der Inkontinenzartikel 1 umfasst ein absorbierendes Pad 2, das einen Absorptionskörper 3 aufweist. Der Absorptionskörper 3 erstreckt sich über eine Länge LA von einem vorderen Ende 4 des Absorptionskörpers 3 zu einem hinteren Ende 5 des Absorptionskörpers 3.
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Eine Quermittelachse 6, die quer zu einer Längserstreckungsrichtung 7 des Absorptionskörpers 3 und mittig zwischen dem vorderen Ende 4 und dem hinteren Ende 5 des Absorptionskörpers 3 verläuft, unterteilt den Absorptionskörper 3 in einen vorderen Absorptionsbereich 8 und einen hinteren Absorptionsbereich 9.
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Im Gebrauch des Inkontinenzartikels 1 ist der vordere Absorptionsbereich 8 dem Bauch eines Benutzers zugewandt und der hintere Absorptionsbereich 9 dem Rücken des Benutzers zugewandt.
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Mit anderen Worten, der vordere Absorptionsbereich 8 kann einen Bauchabschnitt des Inkontinenzartikels 1 umfassen oder bilden und der hintere Absorptionsbereich 9 bildet einen Schrittabschnitt des Inkontinenzartikels 1. Dabei weist der hintere Absorptionsbereich 9 eine kleinere flächenhafte Erstreckung auf als der vordere Absorptionsbereich 8.
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Der Absorptionskörper 3 umfasst eine erste Saugkörperlage 10, die ein superabsorbierendes Polymer (SAP) aufweist.
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In der ersten Saugkörperlage 10 ist ein Kanal 11 vorgesehen, der sich mit einer Länge LK in der Längserstreckungsrichtung 7 des Absorptionskörpers 3 erstreckt. Insbesondere erstreckt sich der Kanal 11 auf einer Längsmittelachse 12 des Absorptionskörpers 3.
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Der Kanal 11 weist eine größere Länge LK auf als eine Breite des Kanals 11. D.h., eine maximale Erstreckung des Kanals 11 in der Längserstreckungsrichtung 7 des Inkontinenzartikels 1 ist größer als eine maximale Erstreckung des Kanals 11 in einer Querrichtung 13 des Inkontinenzartikels 1.
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Der Kanal 11 weist eine Querachse MK auf, die den Kanal 11 in dessen Längserstreckung mittig halbiert. Die Querachse MK verläuft folglich quer zur Längserstreckungsrichtung 7 und mittig zwischen einem vorderen Ende des Kanals 11 und einem hinteren Ende des Kanals 11.
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Der Absorptionskörper 3 weist genau einen Kanal 11 auf. Ebenso kann vorgesehen sein, dass in dem Absorptionskörper mehrere Kanäle vorgesehen sind.
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Der Kanal 11 ist durch eine Ausnehmung 14 gebildet, die sich in einer Dickenrichtung 15 durch die erste Saugkörperlage 10 hindurch erstreckt. Der Kanal 11 ist durch eine Ausnehmung gebildet, die sich in der Dickenrichtung 15 vollständig durch die erste Saugkörperlage 10 hindurch erstreckt. Die Dickenrichtung 15 verläuft senkrecht zu einer sich in der Längserstreckungsrichtung 7 und der Querrichtung 13 erstreckenden Fläche.
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Die den Kanal 11 bildende Ausnehmung 14 ist auf der Längsmittelachse 12 des Absorptionskörpers 3 angeordnet. Der Kanal 11 verläuft durch die Ausnehmung 14 folglich auf der Längsmittelachse 12 des Absorptionskörpers 3 und ist mittig zentriert zu einer Längsmittelachse des Inkontinenzartikels 1. Mit anderen Worten, der Kanal 11 ist spiegelsymmetrisch zur Längsmittelachse 12 des Absorptionskörpers 3 ausgebildet.
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Der Kanal 11 verläuft geradlinig entlang der Längserstreckungsrichtung 7. Alternativ kann der Kanal ebenso in einer beliebigen anderen Form verlaufen, beispielsweise kurvenförmig, wellenförmig, gezackt, bogenförmig oder dergleichen.
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Der Kanal 11 weist eine rechteckige Kanalform auf, die durch eine Kanalkontur 16 begrenzt ist. Alternativ kann der Kanal ebenso eine beliebige andere Kanalform aufweisen, beispielsweise eine mandelförmige, ovale, knochenförmige, T-förmige, dreieckige, sternförmige, verzweigte oder dergleichen Kanalform.
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Der Absorptionskörper 3 ist in dessen Längserstreckungsrichtung 7 durch einen hinteren Endabschnitt 17, durch einen vorderen Endabschnitt 18 sowie durch einen Verschmälerungsabschnitt 19, der zwischen dem hinteren Endabschnitt 17 und dem vorderen Endabschnitt 18 angeordnet ist und diese miteinander verbindet, gebildet.
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In der Querrichtung 13 des Absorptionskörpers 3 weist der hintere Endabschnitt 17 eine geringere Breite auf als der vordere Endabschnitt 18. Der Verschmälerungsabschnitt 19 bildet eine sich bezüglich der Längserstreckungsrichtung 7 in der Querrichtung 13 verbreiternde Breite aus, sodass durch den Verschmälerungsabschnitt 19 ein Übergang zwischen dem schmaleren hinteren Endabschnitt 17 des Absorptionskörpers 3 und dem breiteren vorderen Endabschnitt 18 des Absorptionskörpers 3 gebildet ist.
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Durch eine solche Ausgestaltung des Absorptionskörpers 3 bildet der Inkontinenzartikel 1 in der Draufsicht, wie in 1 dargestellt, eine zumindest näherungsweise T-förmige bzw. V-förmige bzw. Y-förmige Grundform.
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Bei einer solchen Grundform des Inkontinenzartikels 1 kann der hintere Endabschnitt 17 den Schrittabschnitt des Absorptionskörpers 3 bilden oder umfassen und der vordere Endabschnitt 18 kann den Bauchabschnitt des Absorptionskörpers 3 bilden oder umfassen.
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Bei dem Inkontinenzartikel 1 mit einer solchen Grundform ist in dieser Ausführungsform vorgesehen, dass im Gebrauch des Inkontinenzartikels 1 das hintere Ende 5 des Absorptionskörpers 3 vor einem Anusbereich des Benutzers endet.
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Bei der in 1 dargestellten Ausführungsform umfasst der Absorptionskörper 3 zusätzlich zu der ersten Saugkörperlage 10 eine nachfolgend beschriebene, optionale zweite Saugkörperlage 20. Eine flächenhafte Erstreckung der ersten Saugkörperlage 10 entspricht dabei weniger als 100 % der flächenhaften Erstreckung des Absorptionskörpers 3. Eine flächenhafte Erstreckung der nachfolgend beschriebenen, optionalen zweiten Saugkörperlage 20 beträgt 100 %, und entspricht der flächenhaften Erstreckung des Absorptionskörpers 3 in dieser Ausführungsform. Dabei entspricht das vordere Ende 4 des Absorptionskörpers 3 einem vorderen Ende der zweiten Saugkörperlage 20 und das hintere Ende 5 des Absorptionskörpers 3 entspricht einem hinteren Ende der zweiten Saugkörperlage 20.
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In einer nicht dargestellten Variante dieser Ausführungsform beträgt die flächenhafte Erstreckung der ersten Saugkörperlage 100 % der flächenhaften Erstreckung des Absorptionskörpers, und entspricht der flächenhaften Erstreckung des Absorptionskörpers. Dabei entspricht das vordere Ende des Absorptionskörpers einem vorderen Ende der ersten Saugkörperlage und das hintere Ende des Absorptionskörpers entspricht einem hinteren Ende der ersten Saugkörperlage.
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Alternativ kann der Absorptionskörper einlagig ausgebildet, mithin von der ersten Saugkörperlage gebildet sein. Solchenfalls entspricht die flächenhafte Erstreckung des Absorptionskörpers der flächenhaften Erstreckung der ersten Saugkörperlage, das vordere Ende des Absorptionskörpers entspricht dem vorderen Ende der ersten Saugkörperlage und das hintere Ende des Absorptionskörpers entspricht dem hinteren Ende der ersten Saugkörperlage.
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Falls der Absorptionskörper zusätzlich zu der ersten Saugkörperlage die nachfolgend beschriebene, optionale zweite Saugkörperlage aufweist, kann die flächenhafte Erstreckung der optionalen zweiten Saugkörperlage 100 % oder weniger als 100 % der flächenhaften Erstreckung des Absorptionskörper betragen. Insbesondere können die erste Saugkörperlage und die optionale zweite Saugkörperlage eine im Wesentlichen gleiche flächenhafte Erstreckung oder eine unterschiedliche flächenhafte Erstreckung aufweisen.
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Die zweite Saugkörperlage 20 ist auf einer im Gebrauch körperabgewandten Seite 21 der ersten Saugkörperlage 10 angeordnet. Gemäß dieser Ausführungsform erstreckt sich die zweite Saugkörperlage 20 in Längserstreckungsrichtung 7 und in Querrichtung 13 weiter als die erste Saugkörperlage 10. Die flächenhafte Erstreckung der zweiten Saugkörperlage 20 entspricht dabei der flächenhaften Erstreckung des Absorptionskörpers 3. Die flächenhafte Erstreckung der ersten Saugkörperlage 10 ist daher geringer als die flächenhafte Erstreckung des Absorptionskörpers 2 und beträgt in dieser Ausführungsform 85 % der flächenhaften Erstreckung des Absorptionskörpers 3 und der zweiten Saugkörperlage 20.
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Alternativ können die erste Saugkörperlage und die zweite Saugkörperlage auch in der Längserstreckungsrichtung und/oder Querrichtung gleich weit erstreckt sein, oder die erste Saugkörperlage kann in der Längserstreckungsrichtung und/oder Querrichtung weiter erstreckt sein als die zweite Saugkörperlage.
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Gemäß dieser Ausführungsform weist die zweite Saugkörperlage 20 keine sich in der Dickenrichtung 15 hindurch erstreckende Ausnehmung auf. Mit anderen Worten, der Kanal 11 ist nur in der ersten Saugkörperlage 10 und nicht in der zweiten Saugkörperlage 20 ausgebildet.
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Die zweite Saugkörperlage 20 umfasst Fasern, dabei Zellstofffasern, und ist frei von SAP. Für den Fachmann ist ersichtlich, dass eine geringe Wahrscheinlichkeit darin besteht, dass aufgrund der Anordnung der zweiten Saugkörperlage 20 in direkter Nähe der ersten Saugkörperlage 10 eine geringe Menge an SAP aus der ersten Saugkörperlage 10 in die zweite Saugkörperlage 20 unerwünscht migrieren kann. Im Rahmen der Erfindung ist es nicht beabsichtigt, SAP herstellerseitig in der optionalen zweiten Saugkörperlage 20 anzuordnen, jedenfalls weist die zweite Saugkörperlage 20 gemäß der offenbarungsgemäßen Ausführungsform weniger als 5 Gewichtsprozent SAP auf.
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Das absorbierende Pad 2 weist ein flüssigkeitsdurchlässiges Topsheet 22 und ein im Wesentlichen flüssigkeitsundurchlässiges Backsheet 23 auf, die gemeinsam ein Chassis 24 bilden und zwischen denen der Absorptionskörper 3 angeordnet ist. Das Chassis 24 ist auf die Anatomie des Mannes angepasst und weist in der Draufsicht eine zumindest näherungsweise T-förmige bzw. V-förmige bzw. Y-förmige Grundform auf.
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In der in 1 dargestellten Ausführungsform ist eine mit Bezug zu 2 und 3 näher beschriebene und in 2 und 3 dargestellte Auslaufbarriere 28 (in 1 nicht dargestellt) mit dem Topsheet 22 verbunden. Dabei erstreckt sich die Auslaufbarriere 28 über eine Außenkontur des Absorptionskörpers 3 und eine Außenkontur des Topsheets 22 hinweg. Die Auslaufbarriere 28 und zumindest das Backsheet 23, optional und hier nicht dargestellt auch das Topsheet 22, erstrecken sich in der Querrichtung 13 und der Längserstreckungsrichtung 7 über jeweilige Ränder des Absorptionskörpers 3, d.h. über eine Außenkontur des Absorptionskörpers 3, hinweg, und bilden einen Überhang.
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Alternativ können sich das Topsheet und das Backsheet in der Querrichtung und der Längserstreckungsrichtung über die jeweiligen Ränder des Absorptionskörpers, d.h. über die Außenkontur des Absorptionskörpers, hinweg erstrecken und gemeinsam den Überhang bilden.
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Die erste Saugkörperlage 10, nicht jedoch der aus Backsheet 23 und Auslaufbarriere 28 und/oder Topsheet 22 gebildete Überhang, umfassen in dieser Ausführungsform superabsorbierendes Material (SAP) und Fasern. Bei den Fasern handelt es sich um Zellstofffasern und das SAP ist vorzugsweise partikelförmiges SAP. Der Absorptionskörper 3 weist keine Absorptionskörperhüllschichten auf. Es ist jedoch denkbar und möglich, den Absorptionskörper mit einer oder mehreren Absorptionshüllschichten, beispielsweise aus gebildet aus einem Vliesmaterial, zu versehen.
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Optional kann der Inkontinenzartikel weitere Merkmale aufweisen, beispielsweise Elastifizierungen, Nässeanzeiger, Kennzeichnungsmittel, visuelle oder haptische Elemente, hautpflegende oder geruchsregulierende Substanzen oder Zusammensetzungen, Befestigungsmittel (z.B. Klebstoff, Haken) sowie andere Merkmale, die aus dem Stand der Technik bekannt sind.
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Ergänzend umfasst der Inkontinenzartikel 1 eine Aufnahme- und Verteilerauflage 25 (ADL). Die ADL 25 überdeckt den Kanal 11 vollständig. Ebenso kann die ADL den Kanal nur bereichsweise, beispielsweise in einem Miktionsbereich, überdecken.
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Gemäß der dargestellten Ausführungsform ist die ADL 25 in der Dickenrichtung 15 zwischen dem Topsheet 22 und der ersten Saugkörperlage 10, also zwischen dem Topsheet 22 und dem Absorptionskörper 3 angeordnet. Alternativ kann die eine ADL oder eine oder mehrere weitere ADLs zwischen der ersten Saugkörperlage und dem Backsheet angeordnet sein.
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Die ADL 25 ist in dieser Ausführungsform einschichtig ausgebildet und besteht aus einem Vliesmaterial. Ebenso können eine oder mehrere mehrschichtige ADLs vorgesehen sein und/oder eine oder mehrere ADLs aus anderen dem Fachmann bekannten und als geeignet erscheinenden Materialien oder Materialmischungen verwendet werden.
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2 zeigt eine schematische Schnittansicht des Inkontinenzartikels 1 in einer Nichtgebrauchskonfiguration 26 und 3 zeigt eine schematische Schnittansicht des Inkontinenzartikels 1 in einer Gebrauchskonfiguration 27.
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Die Schnittansichten verdeutlichen, dass der Inkontinenzartikel 1 eine Auslaufbarriere 28 umfasst (in 1 nicht im Detail dargestellt), die sich insbesondere beidseitig zum Absorptionskörper 3 erstreckt. In der flach ausgebreiteten Nichtgebrauchskonfiguration 26 des Inkontinenzartikels 1 liegt die Auslaufbarriere 28 flächig an dem Absorptionskörper 3 an, wie in 2 dargestellt.
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In dieser Ausführungsform überdeckt die Auslaufbarriere 28 den Absorptionskörper 3 und den Kanal 11 in der Nichtgebrauchskonfiguration 26 vollständig. Dabei überlappen sich gegenüberliegenden Randbereiche 29 der Auslaufbarriere 28 in der Nichtgebrauchskonfiguration 26. Bei den Randbereichen 29 handelt es sich um unbefestigte freie Randbereiche der Auslaufbarriere 28. In einer nicht dargestellten Variante kommen die gegenüberliegenden Randbereiche der Auslaufbarriere nebeneinander auf Stoß zu liegen.
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Die gegenüberliegenden Randbereiche 29 der Auslaufbarriere 28 können in der Nichtgebrauchskonfiguration 26 sich um wenigstens 1 mm, bevorzugt wenigstens 2 mm, weiter bevorzugt wenigstens 5 mm und/oder höchstens 30 mm, bevorzugt höchstens 20 mm, weiter bevorzugt höchstens 10 mm überlappend angeordnet sein.
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In der in 3 dargestellten Gebrauchskonfiguration 27 ist die Auslaufbarriere 28 in einer bezüglich dem Absorptionskörper 3 aufgestellten Konfiguration angeordnet. Dadurch ist in der Gebrauchskonfiguration 27 ein Aufnahmeabschnitt 30 ausgebildet, der im Gebrauch des Inkontinenzartikels 1 zur Aufnahme von Penis und/oder Hoden des Benutzers vorgesehen ist.
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Die Auslaufbarriere 28 ist aus einem hydrophoben und flüssigkeitsundurchlässigen, Vliesmaterial ausgebildet, um einen Auslaufschutz für Flüssigkeiten bereitzustellen.
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Die Auslaufbarriere 28 erstreckt sich in dieser Ausführungsform beidseits zum Absorptionskörper 3 durchgehend vom vorderen Ende 4 zum hinteren Ende 5 des Absorptionskörpers 3.
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Dabei ist die Auslaufbarriere 28 durch einen Verbindungsabschnitt 31 entlang eines Randbereichs 32 bzw. einer Außenkontur des Absorptionskörpers 3 festgelegt.
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Alternativ kann der Verbindungsabschnitt auch in einem nach innen versetzten Abstand zum Randbereich des Absorptionskörpers verlaufen.
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Dabei kann der nach innen versetzte Abstand des Verbindungsabschnitts zum Randbereich des Absorptionskörpers bevorzugt höchstens 30 mm, weiter bevorzugt höchstens 20 mm, weiter bevorzugt höchstens 10 mm, weiter bevorzugt höchstens 5 mm, betragen.
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Eine Höhe der Auslaufbarriere 28 ausgehend vom Verbindungsabschnitt 31 zum freien Randbereich 29 der Auslaufbarriere 28 beträgt in dieser Ausführungsform 67 mm, gemessen an der höchsten Stelle der Auslaufbarriere 28.
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Entlang des Verbindungsabschnitts 31 ist die Auslaufbarriere 28 vollumfänglich entlang des Randbereichs 32 des Absorptionskörpers 3 mit dem absorbierenden Pad 2 verbunden. Dabei ist die Auslaufbarriere 28 durch den Verbindungsabschnitt 31 mit der äußersten körperzugewandten Lage des absorbierenden Pads 2, dem Topsheet 22, verbunden.
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Weiter ist dabei der Verbindungsabschnitt 31 durch punktförmige Verbindungen, insbesondere durch Ultraschallschweißstellen, mit dem absorbieren Pad 2 verbunden. Ebenso kann der Verbindungsabschnitt durch eine beliebige andere Verbindung ausgebildet sein, beispielsweise durch ein Verpressen, Verprägen, Verkleben, Verschweißen oder dergleichen.
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Durch die freien Randbereiche 29 der Auslaufbarriere 28 ist ein Öffnungsabschnitt 33 definiert bzw. begrenzt, durch den insbesondere in der Gebrauchskonfiguration 27 eine Öffnung als Zugang zum Aufnahmeabschnitt 30 gebildet ist.
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Bei den in den 2 und 3 gegenüberliegenden Randbereichen 29 der Auslaufbarriere 28 handelt es sich um einen zusammenhängenden, ringförmig geschlossenen Randbereich 29, der den Öffnungsabschnitt 33 bildet. In der Gebrauchskonfiguration 27 bildet der Öffnungsabschnitt 33 eine sich in der Längserstreckungsrichtung 7 erstreckende, im Wesentlichen oval schlitzförmige Öffnung. Diese oval schlitzförmig ausgebildete Öffnung des Öffnungsabschnitts 33 ist im Wesentlichen symmetrisch zur Längsmittelachse 12 des Inkontinenzartikels 1 ausgebildet. Der ringförmig geschlossene Randbereich 29 der Auslaufbarriere 28 begrenzt die Öffnung des Öffnungsabschnitts 33 vollumfänglich.
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An dem Randbereich 29 der Auslaufbarriere 28 sind Elastifizierungsmittel 34 vorgesehen, durch welche die durch den Öffnungsabschnitt 33 gebildete Öffnung elastisch vergrößerbar und/oder verkleinerbar ist. Durch die Elastifizierungsmittel 34 ist vorgesehen, dass ein Öffnungsquerschnitt des Öffnungsabschnitts 33 in der Nichtgebrauchskonfiguration 26 kleiner ausgebildet ist als ein Öffnungsquerschnitt des Öffnungsabschnitts 33 in der Gebrauchskonfiguration 27.
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Die Randbereiche 29 der Auslaufbarriere 28 sind aufgrund der Elastifizierungsmittel 34 in der Nichtgebrauchskonfiguration 26 in der überlappenden Konfiguration angeordnet (Elastifizierungsmittel 34 sind entspannt), wie in 2 gezeigt, und in der Gebrauchskonfiguration 27 bilden die Randbereiche 29 der Auslaufbarriere 28 den im Wesentlichen oval schlitzförmig ausgebildeten Öffnungsabschnitt 33 (Elastifizierungsmittel 34 sind gedehnt), wie in 3 gezeigt.
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Die Länge des Absorptionskörpers beträgt vom vorderen Ende des Absorptionskörpers zum hinteren Ende des Absorptionskörpers höchstens 350 mm, bevorzugt höchstens 330 mm, weiter bevorzugt höchstens 310 mm, weiter bevorzugt höchstens 290 mm, weiter bevorzugt höchstens 260 mm.
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Die Länge des Absorptionskörpers beträgt vom vorderen Ende des Absorptionskörpers zum hinteren Ende des Absorptionskörpers mindestens 180 mm, bevorzugt mindestens 200 mm, weiter bevorzugt mindestens 210 mm.
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Bei der in 1 dargestellten ersten Ausführungsform des Inkontinenzartikels 1 beträgt die Länge LA des Absorptionskörpers 3 vom vorderen Ende 4 des Absorptionskörpers 3 zum hinteren Ende 5 des Absorptionskörpers 3 230.
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Die flächenhafte Erstreckung des gesamten Absorptionskörpers 3, d.h. eine Grundfläche des Absorptionskörpers 3, beträgt bei der ersten Ausführungsform des Inkontinenzartikels 1 25200 mm2.
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Die flächenhafte Erstreckung des hinteren Absorptionsbereichs des Absorptionskörpers beträgt höchstens 80 %, bevorzugt höchstens 75 %, weiter bevorzugt höchstens 70 %, weiter bevorzugt höchstens 60 %, der flächenhaften Erstreckung des vorderen Absorptionsbereichs des Absorptionskörpers.
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Die flächenhafte Erstreckung des hinteren Absorptionsbereichs des Absorptionskörpers beträgt mindestens 10 %, bevorzugt mindestens 20 %, weiter bevorzugt mindestens 30 %, weiter bevorzugt mindestens 40 %, der flächenhaften Erstreckung des vorderen Absorptionsbereichs des Absorptionskörpers.
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Bei der ersten Ausführungsform des Inkontinenzartikels 1 beträgt die flächenhafte Erstreckung des hinteren Absorptionsbereichs 9 des Absorptionskörpers 3 55 %, der flächenhaften Erstreckung des vorderen Absorptionsbereichs 8 des Absorptionskörpers 3.
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Weiter beträgt bei der ersten Ausführungsform des Inkontinenzartikels 1 die flächenhafte Erstreckung des hinteren Absorptionsbereichs 9 des Absorptionskörpers 3 8900 mm2, und die flächenhafte Erstreckung des vorderen Absorptionsbereichs 8 des Absorptionskörpers 3 beträgt 16300 mm2.
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Die Länge des Kanals beträgt mindestens 25 %, bevorzugt mindestens 28 %, weiter bevorzugt mindestens 30 %, weiter bevorzugt mindestens 35 %, der Länge des Absorptionskörpers.
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Die Länge des Kanals beträgt höchstens 80 %, bevorzugt höchstens 70 %, weiter bevorzugt 60 %, weiter bevorzugt höchstens 50 %, weiter bevorzugt höchstens 40 %, der Länge des Absorptionskörpers.
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Bei der ersten Ausführungsform des Inkontinenzartikels 1 weist der Kanal 11 eine Länge LK von 90 mm, und eine Breite von 10 mm, auf.
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Die Querachse MK, die den Kanal 11 in dessen Längserstreckung halbiert, fällt bei der Darstellung der ersten Ausführungsform des Inkontinenzartikels 1 mit der Quermittelachse 6 des Absorptionskörpers 3 zusammen.
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In einer Variante der ersten Ausführungsform ist wie mit Bezug zu 4 beschrieben vorgesehen, dass die Querachse des Kanals zwischen der Quermittelachse des Absorptionskörpers und dem hinteren Ende des Absorptionskörpers angeordnet ist (in 1 nicht dargestellt).
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Solchenfalls ist vorgesehen, dass sich der Kanal über dessen Länge zu mehr als 50 %, bevorzugt zu mindestens 55 %, weiter bevorzugt zu mindestens 60 %, weiter bevorzugt zu mindestens 70 %, innerhalb des hinteren Absorptionsbereichs des Absorptionskörpers erstreckt.
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Der Abstand des Kanals vom hinteren Ende des Absorptionskörpers beträgt weniger als 30 %, bevorzugt höchstens 28 %, der Länge des Absorptionskörpers.
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Der Abstand des Kanals vom hinteren Ende des Absorptionskörpers beträgt mindestens 5 %, weiter bevorzugt mindestens 10 %, weiter bevorzugt mindestens 15 %, weiter bevorzugt mindestens 20 %, der Länge des Absorptionskörpers.
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Bei der ersten Ausführungsform des Inkontinenzartikels 1 beträgt der Abstand 35 des Kanals 11 vom hinteren Ende 5 des Absorptionskörpers 3 27 % der Länge LA des Absorptionskörpers 3.
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Der Abstand des Kanals vom hinteren Ende des Absorptionskörpers beträgt höchstens 100 mm, bevorzugt höchstens 90 mm, weiter bevorzugt höchstens 80 mm.
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Der Abstand des Kanals vom hinteren Ende des Absorptionskörpers beträgt mindestens 10 mm, bevorzugt mindestens 20 mm, weiter bevorzugt mindestens 30 mm.
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Bei der ersten Ausführungsform des Inkontinenzartikels 1 beträgt der Abstand 35 des Kanals 11 vom hinteren Ende 5 des Absorptionskörpers 3 70 mm.
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Die flächenhafte Erstreckung des Kanals beträgt mindestens 5 %, bevorzugt mindestens 7 %, weiter bevorzugt mindestens 10 %, der flächenhaften Erstreckung des hinteren Absorptionsbereichs des Absorptionskörpers.
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Die flächenhafte Erstreckung des Kanals 11 beträgt höchstens 30 %, bevorzugt höchstens 20 %, weiter bevorzugt höchstens 15 %, der flächenhaften Erstreckung des hinteren Absorptionsbereichs 9 des Absorptionskörpers 3.
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Die flächenhafte Erstreckung des Kanals 11 beträgt in dieser Ausführungsform 11 % der flächenhaften Erstreckung des hinteren Absorptionsbereichs 9 des Absorptionskörpers 3.
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Die flächenhafte Erstreckung des Kanals 11 innerhalb des hinteren Absorptionsbereichs 9 des Absorptionskörpers 3 beträgt mindestens 3 %, bevorzugt mindestens 4 %, weiter bevorzugt mindestens 5 %, der flächenhaften Erstreckung des hinteren Absorptionsbereichs 9 des Absorptionskörpers 3.
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Die flächenhafte Erstreckung des Kanals 11 innerhalb des hinteren Absorptionsbereichs 9 des Absorptionskörpers 3 beträgt höchstens 30 %, bevorzugt höchstens 20 %, weiter bevorzugt höchstens 15 %, weiter bevorzugt höchstens 10 %, der flächenhaften Erstreckung des hinteren Absorptionsbereichs 9 des Absorptionskörpers 3.
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Die flächenhafte Erstreckung des Kanals 11 innerhalb des hinteren Absorptionsbereichs 9 des Absorptionskörpers 3 beträgt in dieser Ausführungsform mehr als 5 % und weniger als 10 % der flächenhaften Erstreckung des hinteren Absorptionsbereichs 9 des Absorptionskörpers 3.
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4 zeigt eine schematische Draufsicht auf den Inkontinenzartikel 1 gemäß einer zweiten offenbarungsgemäßen Ausführungsform.
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Diese zweite Ausführungsform des Inkontinenzartikels 1 unterscheidet sich von der vorhergehend beschriebenen ersten Ausführungsform des Inkontinenzartikels 1 im Wesentlichen hinsichtlich der Abmessungen, sodass bei der nachfolgenden Beschreibung dieser zweiten Ausführungsform des Inkontinenzartikels 1 lediglich auf die abweichenden Abmessungen eingegangen wird. Merkmale die nicht ausdrücklich beschrieben werden sind so zu verstehen, dass diese der zuvor beschriebenen ersten Ausführungsform des Inkontinenzartikels 1 entsprechen können. Werte und/oder Wertebereiche, die bezüglich der zweiten Ausführungsform des Inkontinenzartikels 1 nicht näher beschrieben werden, entsprechen denen der zuvor beschriebenen ersten Ausführungsform des Inkontinenzartikels 1.
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Die zweite Ausführungsform des Inkontinenzartikels 1 ist in ihrer Grundform größer ausgestaltet als die erste Ausführungsform des Inkontinenzartikels 1 und ist dadurch für Benutzer mit größeren Körperabmessungen geeignet und/oder weist eine größere Absorptionskapazität auf.
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Bei dieser zweiten Ausführungsform des Inkontinenzartikels 1 beträgt die flächenhafte Erstreckung des gesamten Absorptionskörpers 3, d.h. die Grundfläche des Absorptionskörpers 3, 38000 mm2.
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Dabei beträgt die Länge LA des Absorptionskörpers 3 vom vorderen Ende 4 des Absorptionskörpers 3 zum hinteren Ende 5 des Absorptionskörpers 3 307 mm.
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Zudem beträgt die flächenhafte Erstreckung des hinteren Absorptionsbereichs 9 des Absorptionskörpers 3 70 %, der flächenhaften Erstreckung des vorderen Absorptionsbereichs 8 des Absorptionskörpers 3.
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Die flächenhafte Erstreckung des hinteren Absorptionsbereichs 9 des Absorptionskörpers 3 beträgt 15700 mm2, und die flächenhafte Erstreckung des vorderen Absorptionsbereichs 8 des Absorptionskörpers 3 beträgt 22300 mm2.
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Die zweite Ausführungsform des Inkontinenzartikels 1 sieht vor, dass die den Kanal 11 in dessen Längserstreckung halbierende Querachse MK zwischen der Quermittelachse 6 des Absorptionskörpers 3 und dem hinteren Ende 5 des Absorptionskörpers 3 angeordnet ist.
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Insbesondere kann sich der Kanal 11 über dessen Länge LK zu mehr als 50 %, bevorzugt zu mindestens 55 %, weiter bevorzugt zu mindestens 60 %, weiter bevorzugt zu mindestens 70 %, innerhalb des hinteren Absorptionsbereichs 9 des Absorptionskörpers 3 erstrecken.
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Bei der zweiten Ausführungsform des Inkontinenzartikels 1 ist der Kanal 11 über dessen Länge LK zu 74 % innerhalb des hinteren Absorptionsbereichs 9 des Absorptionskörpers 3 erstreckt. Ebenso kann vorgesehen sein, dass sich der Kanal über dessen Länge vollständig innerhalb des hinteren Absorptionsbereichs des Absorptionskörpers erstreckt.
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Der Abstand 35 des Kanals 11 vom hinteren Ende 5 des Absorptionskörpers 3 beträgt bei der zweiten Ausführungsform des Inkontinenzartikels 1 86 mm.