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Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit einer Schutzeinrichtung eines Antriebssystems gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
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Schutzeinrichtungen zur Sicherung von Bauteilen, insbesondere eines Antriebssystems, eines Kraftfahrzeugs während einer Kollision sind bekannt.
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So geht aus der Offenlegungsschrift
US 2019/0016204 A1 ein Kraftfahrzeug mit einer Schutzeinrichtung in Form einer Rampenstruktur hervor, wobei die Rampenstruktur dazu dient eine Motorkomponente zu haltern, und um diese bei einer Frontkollision abzulenken.
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Der Offenlegungsschrift
JP 2011-126363 A kann ein Kraftfahrzeug mit einer Schutzeinrichtung in Form einer Rampenstruktur entnommen werden, damit eine Motorkomponente bei einer Frontkollision angehoben wird um eine Passagierkabine zu schützen.
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Die Offenlegungsschrift
DE 10 2013 109 630 A1 offenbart ein Kraftfahrzeug mit einer Schutzeinrichtung in Form einer Ablenkstruktur, wobei die Ablenkstruktur drehbar an einer Kraftfahrzeugkarosserie des Kraftfahrzeugs aufgenommen ist.
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Aus der Patentschrift
DE 11 2009 004 801 B4 ist ein Brennstoffzellensystem mit einer Schutzeinrichtung in Form einer Rampenstruktur bekannt.
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Der Patentschrift
EP 2 571 746 B1 kann ein Kraftfahrzeug mit einer Schutzeinrichtung in Form einer Ablenkstruktur zum Ablenken eines Kollisionspartners entnommen werden.
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Aus der Offenlegungsschrift
DE 10 2018 116 664 A1 geht eine Zylinderkopfdeckelstruktur für eine Verbrennungskraftmaschine hervor, wobei die Zylinderkopfdeckelstruktur ein Schutzelement aufweist, welches Kraftstoffleitungsenden von Kraftstoffleitungen sowie einen Kraftstoffverteiler im Falle einer Kollision schützt.
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Die Offenlegungsschrift
JP 2023-107 098 A offenbart eine Schutzeinrichtung für ein Kraftfahrzeug, wobei die Schutzeinrichtung zwischen einer Verbrennungskraftmaschine und einer elektronischen Einheit ausgebildet ist. An der Verbrennungskraftmaschine ist eine Schutzplatte einer an der elektronischen Einheit angeordneten weiteren Schutzplatte gegenüberliegend angeordnet, wobei bei einem Aufprall des Kraftfahrzeugs und einer damit initiierten relativen Verschiebung der Verbrennungskraftmaschine und der elektronischen Einheit zueinander ein Abgleiten der Schutzplatte an der weiteren Schutzplatte realisiert werden soll.
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Aus der Offenlegungsschrift
JP 2019-38 412 A ist eine Schutzeinrichtung für ein Kraftfahrzeug bekannt, wobei die Schutzeinrichtung zwischen einer Verbrennungskraftmaschine und einem Hochvolt-Wechselrichter ausgebildet ist, wobei die Schutzeinrichtung bei einem Zusammenstoß zwischen der Verbrennungskraftmaschine und dem Hochvolt-Wechselrichter vorbestimmt deformierbar ist.
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Der Offenlegungsschrift
EP 2 397 356 A1 kann eine Schutzeinrichtung für ein Kraftfahrzeug entnommen werden, wobei die Schutzeinrichtung zwischen einer Verbrennungskraftmaschine und einer Treibstoffleitung einer Hochdruckpumpe angeordnet ist.
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Aus den Offenlegungsschriften
JP 2009-90 818 A und
WO 2015/125 001 A2 sind weitere Schutzeinrichtungen für ein Kraftfahrzeug bekannt, die zur Vermeidung eines Zusammenstoßes durch Ablenkung einer elektronischen Einheit mit einer Verbrennungskraftmaschine ausgebildet sind.
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Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein verbessertes Kraftfahrzeug mit einer Schutzeinrichtung eines Antriebsystems bereitzustellen.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einem Kraftfahrzeug mit einer Schutzeinrichtung eines Antriebsystems mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen und nicht-trivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den jeweiligen Unteransprüchen angegeben.
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Ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug mit einer Schutzeinrichtung eines Antriebssystems, welches eine Komponente und eine weitere Komponente aufweist, wobei die beiden Komponenten entlang einer Karosserielängsachse einer Karosserie des Kraftfahrzeugs seriell angeordnet sind, weist die Komponente einem Mittenbereich der Karosserie zugewandt und die weitere Komponente von dem Mittenbereich abgewandt angeordnet auf. Erfindungsgemäß ist zum Schutz vor Beschädigung oder Zerstörung zwischen der Komponente und der weiteren Komponente die Schutzeinrichtung angeordnet, wobei der weiteren Komponente eine erste Schutzwand der Schutzeinrichtung und der Komponente eine zweite Schutzwand der Schutzeinrichtung gegenüberliegend angeordnet sind, wobei die erste Schutzwand von der zweiten Schutzwand abgewandt ausgebildet ist, und wobei die erste Schutzwand zur Ablenkung der weiteren Komponente nach oben und/oder seitlich zur Komponente und/oder zur Zurückhaltung der weiteren Komponente zumindest teilweise relativ zur weiteren Komponente konkav ausgebildet ist, und wobei die zweite Schutzwand rampenartig, relativ zu einer Bodenplatte der Schutzeinrichtung, welche einer Befestigung der Schutzeinrichtung dient, in Richtung der ersten Schutzwand unter einem Winkel geneigt ausgebildet ist, und wobei an einem Ende der Bodenplatte eine dritte Schutzwand die erste Schutzwand und die zweite Schutzwand miteinander verbindend ausgebildet ist, und wobei die dritte Schutzwand in Verbindung mit der ersten Schutzwand und der zweiten Schutzwand eine messerförmige Funktionswand bilden.
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Das heißt mit anderen Worten, dass die erste Schutzwand relativ zur weiteren Komponente konkav gekrümmt ausgebildet ist, wobei die konkave Krümmung zur möglichen Ablenkung nach einem Aufprall oder einer Kollision mit einer Aufpralleinrichtung, beispielsweise in Form eines weiteren Kraftfahrzeugs, nach oben, somit von einer Fahrbahn des Kraftfahrzeugs abgewandt, und/oder zur Ablenkung seitlich an der Komponente vorbei ausgebildet ist. Der Vorteil ist darin zu sehen, dass ein Kontakt oder zumindest ein die Komponente beschädigender oder zerstörender Kontakt mit der weiteren Komponente verhindert wird, oder zumindest nach dem Aufprall die Komponente durch den Kontakt nur unwesentlich beschädigt ist, da die weitere Komponente mit Hilfe der Schutzeinrichtung an der Komponente in einer der vorstehend genannten Richtungen vorbeigelenkt wird.
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Die zweite Schutzwand ist rampenartig, relativ zu einer Bodenplatte der Schutzeinrichtung, welche einer Befestigung der Schutzeinrichtung dient, in Richtung der ersten Schutzwand unter einem Winkel geneigt ausgebildet. Damit besteht für die Komponente die Möglichkeit ebenfalls entlang der zweiten Schutzwand abzugleiten, und somit der weitern Komponente und/oder anderen benachbarten Komponenten „auszuweichen“.
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Die Schutzeinrichtung weist vorteilhaft an einem Ende der Bodenplatte eine dritte Schutzwand auf, welche die erste Schutzwand und die zweite Schutzwand miteinander verbindend ausgebildet ist.
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Sofern die erste Schutzwand entlang der weiteren Komponente mit einer Länge über die Komponente hinaus, insbesondere weit über die Komponente hinaus, erstreckend ausgebildet ist, besteht ein verbesserter Schutz die weitere Komponente mit Hilfe der ersten Schutzwand aufzufangen.
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Weiter verbessert ist der Schutz der Komponente, sofern die erste Schutzwand die weitere Komponente zumindest teilweise umfassend ausgebildet ist, derart, dass die weitere Komponente quasi in eine rückwärtige Richtung zu einer Aufprallrichtung bewegt werden müsste, um sich über die Umfassung hinaus auf die Komponente zu bewegen zu können.
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Insbesondere ist die dritte Schutzwand dreiecksformartig ausgebildet. Somit kann auf vorteilhafte Weise eine insgesamt dreiecksformartige Ausführung der Schutzeinrichtung in zumindest zwei Achsrichtungen herbeigeführt werden, welche bereits aufgrund der Dreiecksform eine Trennung der Komponente und der weiteren Komponente zur Sicherung der Komponente realisieren lässt.
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Zur sicheren und festen Befestigung der Schutzeinrichtung weist diese zumindest eine Aufnahmeöffnung zur Befestigung an einem Karosserieelement der Karosserie oder an dem Antriebssystem auf. Die Befestigung kann auf einfache und kostengünstige Weise mit Hilfe einer Schraubverbindung ausgebildet sein. Insbesondere ist die Aufnahmeöffnung an der Bodenplatte ausgebildet.
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Ein verbessertes Kraftfahrzeug ist insbesondere realisiert, sofern die Schutzeinrichtung zwischen der medienführenden Komponente des Antriebssystems, beispielweise in Form eines Öl- oder Feinölabscheiders, und einer der medienführenden Komponente gegenüberliegend angeordneten Komponente ausgebildet ist. Grundsätzlich ist jede Komponente des Antriebssystems vor einer Beschädigung oder Zerstörung zu schützen, jedoch ist insbesondere aufgrund eines Auslaufens des Mediums, welches in der medienführenden Komponente vorliegt, beispielsweise Öl und/oder Luft, bei einer Beschädigung oder Zerstörung der medienführenden Komponente eine Vorsichtsmaßnahme in Form der Anordnung der Schutzeinrichtung zu ergreifen.
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Üblicherweise ist ein Kühler oder ein Ladeluftkühler am Heck der Karosserie ausgebildet und eine Luftführungseinrichtung ist mit dem Kühler bzw. dem Ladeluftkühler durchströmbar verbunden, welche ausgehend vom Kühler bzw. dem Ladeluftkühler sich bis zu einer Verbrennungskraftmaschine des Antriebssystems erstreckt. Bei einem Aufprall wird der Kühler bzw. der Ladeluftkühler in Richtung einer Front der Karosserie geschoben, somit in Richtung auf die Komponente, wobei zwischen dem Kühler bzw. dem Ladeluftkühler die Luftführungseinrichtung, insbesondere zumindest ein Rohrabschnitt der Luftführungseinrichtung angeordnet ist, welcher mit der Komponente in Kontakt geraten kann. Daher ist es vorteilhaft die Schutzeinrichtung zwischen der Komponente, insbesondere der medienführenden Komponente und der Luftführungseinrichtung anzuordnen.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Es zeigen:
- 1 in einer Prinzipdarstellung einen Längsschnittausschnitt entlang einer Karosserielängsachse eines erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs mit einer Schutzeinrichtung eines Antriebssystems, mit einer Aufpralleinrichtung,
- 2 in einer Detailansicht einen Querschnittausschnitt entlang einer Karosseriequerachse des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs gem. 1,
- 3 in einer Detailansicht einen Querschnittausschnitt entlang der Karosseriequerachse des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs mit einer Schutzeinrichtung gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel,
- 4 in einer Detailansicht einen Querschnittausschnitt entlang einer Karosseriehochachse des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs mit der Schutzeinrichtung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel,
- 5 in einer perspektivischen Darstellung die Schutzeinrichtung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel,
- 6 in einer weiteren perspektivischen Darstellung die Schutzeinrichtung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel,
- 7 in einer weiteren perspektivischen Darstellung die Schutzeinrichtung gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel,
- 8 in einer Detailansicht einen Querschnittausschnitt entlang der Karosseriequerachse des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs mit der Schutzeinrichtung gemäß einem zweiten Ausführungsbeispiel,
- 9 in einer Detailansicht einen Querschnittausschnitt entlang der Karosseriehochachse des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs mit der Schutzeinrichtung gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel,
- 10 in einer perspektivischen Darstellung die Schutzeinrichtung gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel,
- 11 in einer weiteren perspektivischen Darstellung die Schutzeinrichtung gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel, und
- 12 in einer weiteren perspektivischen Darstellung die Schutzeinrichtung gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel.
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Ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug 1 mit einer Schutzeinrichtung 2 eines Antriebssystems 3 ist gemäß 1 ausgebildet. Das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug 1 ist in 1 in einer Prinzipdarstellung illustriert, in welcher es in einem Längsschnittausschnitt entlang einer Karosserielängsachse X geschnitten abgebildet ist. An dieser Stelle sei erwähnt, dass zum verbesserten Verständnis der Erfindung ein kartesisches Koordinatensystem eingeführt ist, welches Erstreckungsrichtungen von Achsen einer Karosserie 12 des Kraftfahrzeugs 1, eine Karosserielängsachse X, eine Karosseriequerachse Y und eine Karosseriehochachse Z, aufweist.
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Eine Verbrennungskraftmaschine 4 des Antriebssystems 3 ist in einem Heckbereich 5 der Karosserie 12 angeordnet, wobei ein Getriebe 6 des Antriebssystems 3 im Wesentlichen in einem Mittenbereich 7 der Karosserie 12 positioniert ist.
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In den 1 und 2, wobei in die 2 die Karosserie 12 in einem Querschnittsausschnitt entlang der Karosseriequerachse Y abgebildet ist, ist beispielhaft eine Aufpralleinrichtung 8 illustriert, welche zur Herbeiführung eines frontal auf ein Heck 9 des Heckbereiches 5 ausgebildeten Aufpralls ausgeführt ist.
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Durch den Aufprall werden insbesondere im Heckbereich 5 angeordnete Bauteile und Komponenten des Antriebssystems 3, wie beispielsweise ein Ladeluftkühler 10 und ein mit dem Ladeluftkühler 10 zur Luftweiterleitung an die Verbrennungskraftmaschine 4 durchströmbar ausgebildetes Luftführungssystem 11 in Richtung einer vom Heck 9 abgewandt ausgebildeten, nicht näher dargestellten Front der Karosserie 12 verschoben. Die Verschiebung liegt im mm-Bereich vor.
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Im vorliegenden Ausführungsbeispiel wäre ohne die angeordnete Schutzeinrichtung 2 durch diese Verschiebung eine Komponente 13 des Antriebssystems 3, welche in Form einer medienführenden Komponente 13, insbesondere zumindest zwei unterschiedliche Medien aufweisenden Komponente 13, beispielsweise in Form eines Ölabscheiders, insbesondere eines Feinölabscheiders, ausgebildet ist, betroffen, welche unmittelbar durch einen nach und/oder während dem Verschieben ausgebildeten Kontakt mit beispielsweise dem Luftführungssystem 11 zumindest beschädigt, im schlimmsten Fall zerstört ist. An dieser Stelle sei erwähnt, dass die Schutzeinrichtung 2 grundsätzlich auch für weitere Bauteile des Kraftfahrzeugs 1 zu deren Beschädigungsvermeidung ausgebildet ist, und eingesetzt werden kann. Das heißt mit anderen Worten, dass die Schutzeinrichtung 2 zur Vermeidung einer Beschädigung zwischen der Komponente 13 und einer der Komponente 13 benachbarten weiteren Komponente 14 angeordnet ist.
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In 2, einer Detaildarstellung, ist bevorzugt erkennbar, dass die Schutzeinrichtung 2 zwischen der Komponente 13 und der weiteren Komponente 14, welche in Form eines Rohrabschnitts des Luftführungssystems 11 ausgebildet ist, angeordnet ist, wobei die Schutzeinrichtung 2 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel zur Herbeiführung einer Trennung zwischen den Komponenten 13, 14 und einem Einfangen, oder mit anderen Worten gesagt, zum Zurückhalten der weiteren Komponente 14 ausgebildet ist.
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Das erfindungsgemäße Kraftfahrzeug 1, aufweisend die Schutzeinrichtung 2 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel, ist in weiter detaillierten Darstellungen in den 3 und 4 abgebildet. In 3 ist der Heckbereich 5 in einem Querschnitt entlang der Karosseriequerachse Y und in 4 in einem Querschnitt entlang der Karosseriehochachse Z illustriert. In den 5 bis 7 ist die Schutzeinrichtung 2 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel in drei unterschiedlichen perspektivischen Darstellungen abgebildet.
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Die Schutzeinrichtung 2 besitzt eine Bodenplatte 15, welche zur Befestigung an einem nicht näher abgebildeten Karosserieelement oder beispielsweise an der Verbrennungskraftmaschine 4 ausgebildet ist. Sie weist im vorliegenden Ausführungsbeispiel zur gesicherten Befestigung der Schutzeinrichtung 2 vier Aufnahmeöffnungen 16 zur Aufnahme von jeweils einem Befestigungsmittel, insbesondere einer Schraube, auf.
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Weiter besitzt die Schutzeinrichtung 2 der weiteren Komponente 14 zugewandt, somit von der Komponente 13 abgewandt, eine sich von der Bodenplatte 15 entlang der Karosseriehochachse Z und der Karosseriequerachse Y erstreckende erste Schutzwand 17 auf, welche der weiteren Komponente 14 zugewandt gekrümmt, insbesondere konkav, relativ zur weiteren Komponente 14, ausgebildet ist. Somit weist die Schutzeinrichtung 2 zumindest einen zumindest teilweise konkav ausgebildeten Querschnitt auf. In 4 ist erkennbar, dass mit Hilfe von dieser ersten Schutzwand 17 die weitere Komponente 14 teilweise umfasst ist.
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Die erste Schutzwand 17 erstreckt sich entlang der weiteren Komponente 14 über eine bestimmte Länge L, welche zur Herbeiführung einer gesicherten Trennung zwischen der weiteren Komponente 14 und der Komponente 13 ausgebildet ist. Es ist erkennbar, dass die Länge L einen Wert zur weiten Überragung der Schutzeinrichtung 2 über die Komponente 13 hinaus aufweist.
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Eine von der ersten Schutzwand 17 abgewandt ausgebildete zweite Schutzwand 18 der Schutzeinrichtung 2, welche der Komponente 13 gegenüberliegend angeordnet ist, besitzt eine entlang der Karosseriequerachse Y ausgebildete Krümmung zur teilweisen Umfassung der Komponente 13. Entlang der Karosserielängsachse X betrachtet, ist die zweite Schutzwand 18 rampenartig ausgeführt, wobei sie sich ausgehend von der Bodenplatte 15 entlang der Karosseriehochachse Z unter einem bestimmten Winkel α zur Bodenplatte 15 erstreckend ausgebildet ist.
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Die erste Schutzwand 17 und die zweite Schutzwand 18 sind auf der im Wesentlichen dreiecksförmig ausgeführten Bodenplatte 15 derart angeordnet, dass sie sich an einem ersten Ende 19 der Bodenplatte 15 einander kontaktieren und am vom ersten Ende 19 abgewandt ausgebildeten zweiten Ende 20 der Bodenplatte 15 mit Hilfe einer dritten Schutzwand 21, welche ebenfalls dreiecksförmig ausgeführt ist, verbunden sind. Von der Bodenplatte 15 abgewandt sind die drei Schutzwände 17, 18, 21 einander kontaktierend ausgeführt, so dass die Schutzeinrichtung 2 einen dreiecksförmigen Querschnitt aufweisend ausgebildet ist, welcher zwischen der Komponente 13 und dem Rohrabschnitt 14 vorliegt, und sich ausgehend von der dritten Schutzwand 21 bis zum ersten Ende 19 der Bodenplatte 15 verjüngt, unter weitestgehender, zumindest teilweiser Beibehaltung einer Höhe H der Schutzeinrichtung 2.
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Somit weist die Schutzeinrichtung 2 zur Vermeidung oder zur wesentlichen Vermeidung einer Kollision der beiden Komponenten 13, 14 bei dem Aufprall, die der weiteren Komponente 14 zugewandt ausgebildete erste Schutzwand 17 auf, welche mit Hilfe ihrer Krümmung eine Fangfunktion für die weitere Komponente 14 aufweist, und sie 2 weist die zweite Schutzwand 18 auf, welche der Komponente 13 gegenüberliegend ausgeführt ist, und welche ausgehend von der Bodenplatte 15 unter dem Winkel α in Richtung der weiteren Komponente 14 geneigt ausgebildet ist.
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Die Schutzeinrichtung 2, welche zur Vermeidung einer Beschädigung oder einer Zerstörung der Komponente 13 ausgebildet ist, weist damit die erste Schutzwand 17 auf zur Ablenkung der weiteren Komponente 14 entlang der Karosseriehochachse Z nach oben, somit in eine von einem Fahrboden 22 des Kraftfahrzeugs 1 abgewandt ausgebildete Richtung, und/oder zur Ablenkung der weiteren Komponente 14 in eine von der Komponente 13 wegführende seitliche Richtung, und/oder zur Zurückhaltung in Form eines Auffangens der weiteren Komponente 14. Des Weiteren weist die Schutzeinrichtung 2 zusätzlich zur ersten Schutzwand 17 die zweite Schutzwand 18 auf, welche in Form einer Rampe ausgebildet sein kann, zur Abgleitung der Komponente 13.
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In den 8 bis 12 ist die Schutzeinrichtung 2 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugs 1 ausgebildet. Die zweite Schutzwand 18 weist einen nur sehr kleinen Winkel α auf, daher ist sie weniger zu einem Abgleiten der Komponente 13 als eher zur gesicherten Trennung zwischen der Komponente 13 und der weiteren Komponente 14 ausgeführt. Im Übrigen ist die Schutzeinrichtung 2 gemäß dem zweiten Ausführungsbeispiel wie die Schutzeinrichtung 2 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel aufgebaut.
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Die Schutzeinrichtung 2 kann, wie in den vorliegenden Ausführungsbeispielen erläutert, im Heckbereich 5 angeordnet sein, sie könnte jedoch auch in einem Frontbereich der Karosserie 12 positioniert sein, wobei die Komponenten 13, 14 entlang der Karosseriequerachse Y gespiegelt zu ihrer Anordnung im Heckbereich 5 angeordnet wären. Das heißt, dass die Komponente 13 von der Front betrachtet entlang der Karosserielängsachse X hinter der weiteren Komponente 14 positioniert wäre. Die den jeweiligen Komponenten 13, 14 gegenüberliegend anzuordnenden Schutzwände 17, 18 entsprechen weiterhin ihrer Zuordnung gemäß der Anordnung der Schutzeinrichtung 2 im Heckbereich 5. Das heißt, dass die erste Schutzwand 17 der weiteren Komponente 14 und die zweite Schutzwand 18 der Komponente 13 gegenüberliegend anzuordnen sind.
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Es bildet somit die dritte Schutzwand 21 in Verbindung mit der ersten Schutzwand 17 und der zweiten Schutzwand 18 eine messerförmige Funktionswand, welche beispielsweise bei einem Heckaufprall die, betrachtet aus dem Heckbereich 5, links von ihr angeordneten Bauteile, insbesondere die medienführende Komponente 13 abtrennen, und von der zu schützenden medienführenden Komponente 13 auf die von oben gesehene, s. beispielsweise 3, linke Seite der Schutzeinrichtung 2 ableiten, an der medienführenden Komponente 13 vorbei, wodurch Reaktionskräfte der Schutzeinrichtung 2 reduziert werden.
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Es kann die erste Schutzwand 17 und/oder die zweite Schutzwand 18 Verstärkungsrippen 23 zur verbesserten Stabilität der Schutzwand 17; 18 aufweisen.
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Die weitere Komponente 14 könnte beispielsweise auch in Form einer Drosselklappe oder einer Druckanlage des Antriebssystems 4 ausgebildet sein.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kraftfahrzeug
- 2
- Schutzeinrichtung
- 3
- Antriebssystem
- 4
- Verbrennungskraftmaschine
- 5
- Heckbereich
- 6
- Getriebe
- 7
- Mittenbereich
- 8
- Aufpralleinrichtung
- 9
- Heck
- 10
- Ladeluftkühler
- 11
- Luftführungssystem
- 12
- Karosserie
- 13
- Komponente
- 14
- Weitere Komponente
- 15
- Bodenplatte
- 16
- Aufnahmeöffnung
- 17
- Erste Schutzwand
- 18
- Zweite Schutzwand
- 19
- Erstes Ende
- 20
- Zweites Ende
- 21
- Dritte Schutzwand
- 22
- Fahrboden
- 23
- Verstärkungsrippe
- H
- Höhe
- L
- Länge
- X
- Karosserielängsachse
- Y
- Karosseriequerachse
- Z
- Karosseriehochachse
- α
- Winkel