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Die Erfindung betrifft eine Antriebsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug, insbesondere für einen Kraftwagen, gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Kraftfahrzeug, insbesondere einen Kraftwagen.
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Der
DE 10 2020 004 982 A1 ist ein Automatikgetriebe für ein Kraftfahrzeug als bekannt zu entnehmen, mit einer Schmier- und/oder Kühleinrichtung und mit einer Hydraulikpumpe, welche einen ersten Pumpenanschluss aufweist, über welchen die Schmier- und/oder Kühleinrichtung in einem Vorwärtsbetrieb der Hydraulikpumpe mit einem mittels der Hydraulikpumpe in dem Vorwärtsbetrieb geförderten und dadurch den ersten Pumpenanschluss durchströmenden Hydraulikfluid versorgbar ist.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, eine Antriebsvorrichtung für ein Kraftfahrzeug sowie ein Kraftfahrzeug mit einer solchen Antriebsvorrichtung zu schaffen, sodass ein besonders vorteilhafter Betrieb realisiert werden kann.
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Diese Aufgabe wird durch eine Antriebsvorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch ein Kraftfahrzeug mit den Merkmalen des Patentanspruchs 9 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Ansprüchen angegeben.
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Ein erster Aspekt der Erfindung betrifft eine Antriebsvorrichtung für ein einfach auch als Fahrzeug bezeichnetes Kraftfahrzeug. Dies bedeutet, dass das vorzugsweise als Kraftwagen, insbesondere als Personenkraftwagen, ausgebildete Kraftfahrzeug in seinem vollständig hergestellten Zustand die Antriebsvorrichtung aufweist. Beispielsweise ist das Kraftfahrzeug mittels der Antriebsvorrichtung antreibbar.
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Die Antriebsvorrichtung weist ein Gehäuse sowie einen in dem Gehäuse angeordneten, einfach auch als Raum bezeichneten Kühl- und/oder Schmierraum auf. Unter dem Merkmal, dass der Raum ein Kühl- und/oder Schmierraum ist, ist zu verstehen, dass, insbesondere in einem Betrieb der Antriebsvorrichtung, in dem Raum ein einfach auch als Fluid bezeichnetes Kühl- und/oder Schmiermittel, insbesondere zumindest vorübergehend, aufnehmbar oder aufgenommen ist, sodass beispielsweise wenigstens ein in dem Raum angeordnetes Element der Antriebsvorrichtung mittels des Kühl- und/oder Schmiermittels zu kühlen und/oder zu schmieren ist. Beispielsweise ist das Bauelement in dem Raum relativ zu dem Gehäuse bewegbar, insbesondere um eine Bauelementdrehachse relativ zu dem Gehäuse drehbar, angeordnet und somit aufgenommen. Beispielsweise ist der Raum durch das Gehäuse, insbesondere durch eine innenumfangsseitige Mantelfläche des Gehäuses, insbesondere direkt, begrenzt. Bei dem Bauelement handelt es sich beispielsweise um ein Zahnrad einfach auch als Rad bezeichnet wird, wird der Raum auch als Radsatzraum bezeichnet. Insbesondere ist es denkbar, dass das Zahnrad als erstes Zahnrad ein Bestandteil eines Radsatzes ist, der in dem Raum angeordnet ist. Der Radsatz weist beispielsweise ein zweites Zahnrad auf, welches beispielsweise, insbesondere direkt und/oder permanent, mit dem ersten Zahnrad kämmt. Somit können beispielsweise die in dem Raum angeordneten Zahnräder mit dem Fluid versorgt und somit mittels des Fluids gekühlt und/oder geschmiert werden. Ganz insbesondere ist es denkbar, dass das Gehäuse ein auch als Getriebegehäuse bezeichnetes Gehäuse eines Getriebes der Antriebsvorrichtung ist, sodass das Getriebe das zuvor genannte Zahnrad, insbesondere den Radsatz mit den Zahnrädern, aufweist. Denkbar ist, dass die Antriebsvorrichtung eine Antriebsmaschine aufweist, mittels welcher, insbesondere über das Getriebe und somit insbesondere über das Zahnrad, ganz insbesondere über den Radsatz, das Kraftfahrzeug antreibbar ist. Die Antriebsmaschine ist beispielsweise eine auch als Verbrennungsmotor oder Brennkraftmaschine bezeichnete Verbrennungskraftmaschine. Ganz insbesondere kann das Getriebe als ein Automatikgetriebe ausgebildet sein.
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Die Antriebsvorrichtung weist eine Parksperre auf, welche zwischen einem eingelegten Zustand und einem ausgelegten Zustand verstellbar, das heißt umschaltbar ist. Die Parksperre und insbesondere deren Funktion sind aus dem allgemeinen Stand der Technik bereits hinlänglich bekannt und werden daher im Folgenden nur kurz erläutert. Die Antriebsvorrichtung, insbesondere das Getriebe, weist beispielsweise wenigstens eine Welle auf, welche beispielsweise eine Abtriebswelle oder Ausgangswelle der Antriebsvorrichtung, insbesondere des Getriebes, sein kann. Die Welle kann zumindest teilweise in dem Gehäuse, insbesondere in dem Raum, angeordnet sein. Beispielsweise ist die Welle mit dem Zahnrad drehmomentübertragend, insbesondere drehfest, verbunden oder verbindbar. Beispielsweise ist die Welle mit dem Zahnrad, insbesondere permanent, drehmomentübertragend, insbesondere drehfest, verbunden. Die Welle ist um eine Wellendrehachse relativ zu dem Gehäuse drehbar. Beispielsweise kann die Antriebsvorrichtung, insbesondere das Getriebe, über die Welle wenigstens ein auch als Antriebsmoment oder Antriebsdrehmoment bezeichnetes Drehmoment zum Antreiben des Kraftfahrzeugs bereitstellen.
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Das Kraftfahrzeug weist beispielsweise wenigstens oder genau zwei in Fahrzeuglängsrichtung des Kraftfahrzeugs aufeinanderfolgend und somit hintereinander angeordnete, einfach auch als Achsen bezeichnete Fahrzeugachsen auf, nämlich eine erste Fahrzeugachse und eine zweite Fahrzeugachse. Die jeweilige Fahrzeugachse weist wenigstens oder genau zwei Fahrzeugräder auf, wobei beispielsweise die jeweiligen Fahrzeugräder die jeweilige Fahrzeugachse auf in Fahrzeugquerrichtung des Kraftfahrzeugs einander gegenüberliegenden Seiten des Kraftfahrzeugs angeordnet sind. Die Fahrzeugräder sind Bodenkontaktelemente, über welche das Kraftfahrzeug in Fahrzeughochrichtung nach unten hin an einem Boden abstützbar oder abgestützt ist. Wird das Kraftfahrzeug entlang des Bodens gefahren, während das Kraftfahrzeug in Fahrzeughochrichtung des Kraftfahrzeugs nach unten hin über die Bodenkontaktelemente an dem Boden abgestützt ist, so rollen die Bodenkontaktelemente, insbesondere direkt, an dem Boden ab. Beispielsweise kann mittels des Antriebsdrehmoments zumindest eines der Fahrzeugräder angetrieben werden, um hierdurch das Fahrzeug anzutreiben. Beispielsweise ist denkbar, dass mittels des Antriebsdrehmoments die Fahrzeugräder zumindest oder genau eine der Fahrzeugachsen, insbesondere gleichzeitig, antreibbar sind, wodurch das Kraftfahrzeug antreibbar ist. Das mittels des Antriebsdrehmoments antreibbare Fahrzeugrad wird auch als Antriebsrad bezeichnet. Somit werden die mittels des Antriebsdrehmoments antreibbaren Räder auch als Antriebsräder bezeichnet. Insbesondere kann die Antriebsvorrichtung, insbesondere das Getriebe, das Antriebsdrehmoment über die Welle bereitstellen. Somit kann beispielsweise die Antriebsmaschine über die Welle das Antriebsrad beziehungsweise die Antriebsräder und somit Kraftfahrzeug antreiben.
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Der eingelegte Zustand der Parksperre wird auch als aktivierter Zustand bezeichnet, und der ausgelegte Zustand wird auch als deaktivierter Zustand bezeichnet. Dies bedeutet, dass die Parksperre in dem eingelegten Zustand eingelegt, das heißt aktiviert ist, wobei die Parksperre in dem ausgelegten Zustand ausgelegt und somit deaktiviert ist.
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Denkbar ist, dass das Antriebsrad oder die Antriebsräder, insbesondere permanent, drehmomentübertragend mit der Welle gekoppelt ist oder sind, sodass bezogen auf einen Drehmomentenfluss, entlang welchem das Antriebsdrehmoment von der Welle zu dem Antriebsrad oder den Antriebsrädern übertragbar ist, zwischen der Welle und dem jeweiligen Antriebsrad keine Trenneinrichtung angeordnet ist, welche beispielsweise zwischen einem das jeweilige Antriebsrad drehmomentübertragend mit der Welle koppelnden Verbindungszustand und einem das jeweilige Antriebsrad von der Welle entkoppelnden Trennzustand umschaltbar ist. Des Weiteren weist das Kraftfahrzeug beispielsweise in seinem vollständig hergestellten Zustand einen insbesondere als selbstragende Karosserie ausgebildeten Aufbau auf, welcher einen auch als Fahrgastraum oder Fahrgastzelle bezeichneten Innenraum des Kraftfahrzeugs begrenzt. Dabei können sich während einer Fahrt des Kraftfahrzeugs Personen wie beispielsweise die Fahrerin oder der Fahrer des Kraftfahrzeugs in dem Innenraum aufhalten. In dem ausgelegten Zustand gibt die Parksperre die Welle für eine relativ zu dem Gehäuse um die Wellendrehachse erfolgende Drehung frei, sodass sich in dem ausgelegten Zustand der Parksperre die Welle um die Wellendrehachse relativ zu dem Gehäuse drehen kann oder sodass sich das jeweilige Antriebsrad relativ zu dem Gehäuse und relativ zu dem Aufbau drehen kann. Wird somit beispielsweise das Getriebe angetrieben, indem ein von der Antriebsmaschine bereitgestelltes Drehmoment in das Getriebe eingeleitet wird, so wird hierdurch in dem ausgelegten Zustand der Parksperre die Welle um die Wellendrehachse relativ zu dem Gehäuse gedreht, und das jeweilige Antriebsrad wird von der Welle angetrieben und dadurch relativ zu dem Aufbau gedreht, wodurch das Kraftfahrzeug angetrieben wird. In dem eingelegten Zustand der Parksperre jedoch ist die Welle mittels der Parksperre, insbesondere formschlüssig, gegen um die Wellendrehachse relativ zu dem Gehäuse erfolgende Drehungen gesichert, sodass in dem eingelegten Zustand die Welle mittels der Parksperre mit dem Gehäuse, insbesondere formschlüssig, drehfest verbunden ist oder jedenfalls mittels der Parksperre in ihrer um die Wellendrehachse erfolgenden Drehbarkeit relativ zu dem Gehäuse stark eingeschränkt ist, insbesondere derart, dass sich die Welle höchstens 90 Grad, insbesondere höchstens 20 Grad und ganz insbesondere höchstens 10 Grad, um die Wellendrehachse relativ zu dem Gehäuse drehen kann. Dadurch wird auch das jeweilige Antriebsrad gegen eine übermäßige, relativ zu dem Aufbau erfolgende Drehung gesichert, sodass das jeweilige Antriebsrad nicht vollständig relativ zu dem Aufbau drehen kann und sodass beispielsweise ein unerwünschtes Wegrollen des Kraftfahrzeugs verhindert werden kann. Dies ist insbesondere dann vorteilhaft, wenn das Kraftfahrzeug auf einem Gefälle abgestellt beziehungsweise geparkt ist.
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Hierfür weist die Parksperre beispielsweise ein drehfest mit der Welle verbundenes sowie beispielsweise auf der Welle angeordnetes Parksperrenrad auf, welches eine Verzahnung mit mehreren, in Umfangsrichtung des Parksperrenrads aufeinanderfolgenden Zähnen und dazwischen angeordneten Zahnlücken aufweisen kann. Außerdem umfasst die Parksperre beispielsweise eine einfach auch als Sperrklinke bezeichnete Parksperrenklinke, welche verschwenkbar an dem Gehäuse gehalten ist. Die Parksperre kann beispielsweise relativ zu dem Gehäuse zwischen einer Sperrstellung und einer Lösestellung verschwenkt werden. In der Sperrstellung greift die Sperrklinke in eine der Zahnlücken ein, wodurch die Sperrklinke formschlüssig mit dem Parksperrenrad zusammenwirkt. Hierdurch ist die Welle gegen eine um die Wellendrehachse relativ zu dem Gehäuse erfolgende Drehung gesichert, oder hierdurch ist eine um die Wellendrehachse und relativ zu dem Gehäuse erfolgende Drehung der Welle zumindest begrenzt. In der Lösestellung befindet sich die Sperrklinke außer Eingriff mit dem Parksperrenrad. Mit anderen Worten wirkt die Sperrklinke in der Lösestellung nicht mit dem Parksperrenrad zusammen, sodass sich die Welle, insbesondere unbegrenzt, um die Wellendrehachse relativ zu dem Gehäuse drehen kann. Somit bewirkt beispielsweise die Sperrstellung den eingelegten Zustand, wobei die Lösestellung den ausgelegten Zustand der Parksperre bewirkt.
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Die Parksperre weist einen auch als Aktuator oder Parksperrenaktuator bezeichneten Parksperrenaktor auf, welcher auch einfach als Aktor bezeichnet wird. Der Parksperrenaktor weist ein Betätigungselement auf, das relativ zu dem Gehäuse, insbesondere entlang einer Bewegungsachse in eine Betätigungsrichtung verschiebbar ist. Insbesondere verläuft die Bewegungsachse gerade, das heißt entlang einer Geraden. Die Betätigungsrichtung ist beispielsweise eine erste Bewegungsrichtung und wird auch als erste Betätigungsrichtung bezeichnet. Wenn zuvor und im Folgenden die Rede von der Betätigungsrichtung ist, so ist darunter, falls nichts anderes angegeben ist, die erste Betätigungsrichtung zu verstehen. Ganz insbesondere ist das Betätigungselement, insbesondere entlang der Bewegungsachse, relativ zu dem Gehäuse hin und her verschiebbar, mithin translatorisch hin- und herbewegbar, sodass das Betätigungselement, insbesondere entlang der Bewegungsachse, relativ zu dem Gehäuse in die erste Betätigungsrichtung und in eine der ersten Betätigungsrichtung entgegengesetzte, zweite Betätigungsrichtung verschiebbar ist. Die zweite Betätigungsrichtung wird auch als zweite Betätigungsrichtung bezeichnet. Beispielsweise ist die erste Betätigungsrichtung eine Einlegerichtung. Beispielsweise ist die zweite Betätigungsrichtung eine Löserichtung. Durch in die Betätigungsrichtung und relativ zu dem Gehäuse erfolgendes Verschieben des Betätigungselements ist ein Verstellen der Parksperre von einem der Zustände in den anderen Zustand bewirkbar. Insbesondere ist die Parksperre durch eine in die Betätigungsrichtung und relativ zu dem Gehäuse erfolgende Verschiebung des Betätigungselements aus dem einen Zustand in den anderen Zustand verstellbar, das heißt umschaltbar. Ganz vorzugsweise ist der eine Zustand der ausgelegte Zustand, sodass der andere Zustand vorzugsweise der eingelegte Zustand ist. Beispielsweise ist durch in die zweite Betätigungsrichtung und relativ zu dem Gehäuse erfolgendes Verschieben des Betätigungselements ein Verstellen der Parksperre von oder aus dem anderen Zustand in den einen Zustand bewirkt. Ganz insbesondere ist durch in die zweite Betätigungsrichtung und relativ zu dem Gehäuse erfolgendes Verschieben des Betätigungselements die Parksperre aus oder von dem anderen Zustand in den einen Zustand umschaltbar, das heißt verstellbar. Insbesondere ist denkbar, dass die Betätigungsrichtung parallel zur Bewegungsachse verläuft oder mit der Bewegungsachse zusammenfällt. Ferner ist denkbar, dass die zweite Betätigungsrichtung parallel zur Bewegungsachse verläuft oder mit der Bewegungsachse zusammenfällt.
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Denkbar ist, dass die Parksperre ein Bewegungselement aufweist, welches beispielsweise außenumfangsseitig kegelförmig oder kegelstumpfförmig ausgebildet ist und entlang der Bewegungsachse translatorisch relativ zu dem Gehäuse bewegbar ist, insbesondere hin- und herbewegbar ist. Die Lösestellung der Sperrklinke und die Sperrstellung der Sperrklinke werden zusammenfassend auch als Klinkenstellungen bezeichnet. Um beispielsweise die Sperrklinke aus einer der Klinkenstellungen in die andere Klinkenstellung zu bewegen, insbesondere zu verschwenken, und hierdurch beispielsweise die Parksperre aus dem einen Zustand in den anderen Zustand zu verstellen, da beispielsweise die eine Klinkenstellung den einen Zustand und die andere Klinkenstellung den anderen Zustand bewirkt, wird das oder ist das Bewegungselement beispielsweise in eine erste Bewegungsrichtung relativ zu dem Gehäuse verschoben oder verschiebbar. Beispielsweise ist die eine Klinkenstellung die Lösestellung, sodass beispielsweise die andere Klinkenstellung die Sperrstellung ist. Beispielsweise entspricht die erste Bewegungsrichtung der ersten Betätigungsrichtung. Um beispielsweise die Sperrklinke aus der anderen Klinkenstellung in die eine Klinkenstellung zu bewegen, das heißt zu verschwenken und hierdurch beispielsweise die Parksperre aus dem anderen Zustand in den einen Zustand umzuschalten oder zu verstellen, ist oder wird das Bewegungselement in eine der ersten Bewegungsrichtung entgegengesetzte zweite Bewegungsrichtung relativ zu dem Gehäuse verschiebbar oder verschoben. Somit ist beispielsweise das Bewegungselement entlang einer Geraden, mithin entlang einer Geraden verlaufenden Elementachse relativ zu dem Gehäuse verschiebbar, das heißt hin und her verschiebbar, wobei die erste Bewegungsrichtung mit der Elementachse zusammenfällt oder parallel zu der Elementachse verläuft und wobei die zweite Bewegungsrichtung mit der Elementachse zusammenfällt oder parallel zur Elementachse verläuft. Beispielsweise entspricht die zweite Bewegungsrichtung der zweiten Betätigungsrichtung. Beispielsweise kann durch in die erste Betätigungsrichtung und relativ zu dem Gehäuse erfolgendes Verschieben des Betätigungselements ein in die erste Bewegungsrichtung und relativ zu dem Gehäuse erfolgendes Verschieben des Bewegungselements bewirkt werden, wobei beispielsweise durch in die Betätigungsrichtung und relativ zu dem Gehäuse erfolgendes Verschieben des Betätigungselements das Bewegungselement relativ zu dem Gehäuse in die erste Bewegungsrichtung verschiebbar ist. Hierdurch ist eine Bewegung, insbesondere ein Verschwenken der Sperrklinke aus der einen Klinkenstellung in die andere Klinkenstellung bewirkbar, insbesondere ist hierdurch die Sperrklinke aus der einen Klinkenstellung in die andere Klinkenstellung bewegbar, insbesondere verschwenkbar. Beispielsweise kann durch in die zweite Betätigungsrichtung und relativ zu dem Gehäuse erfolgendes Verschieben des Betätigungselements ein in die zweite Bewegungsrichtung relativ zu dem Gehäuse erfolgendes Verschieben des Bewegungselements bewirkt oder zugelassen werden, wobei beispielsweise durch in die zweite Bewegungsrichtung relativ zu dem Gehäuse erfolgendes Verschieben des Bewegungselements ein Bewegen, insbesondere Verschwenken, der Sperrklinke aus der anderen Klinkenstellung in die eine Klinkenstellung bewirkbar ist oder bewirkt wird oder zuzulassen ist oder zugelassen wird. Hierdurch kann die Parksperre bedarfsgerecht zwischen den Zuständen umgeschaltet, das heißt verstellt werden.
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Die Parksperre weist außerdem eine insbesondere zusätzlich zu dem Parksperrenaktor vorgesehene Verriegelungsvorrichtung auf, welche dazu ausgebildet ist, das Betätigungselement derart, insbesondere formschlüssig, zu fixieren, dass eine Verschiebung des Betätigungselements in die Betätigungsrichtung und vorzugsweise auch in die zweite Betätigungsrichtung, insbesondere formschlüssig, unterbunden ist.
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Um nun einen besonders vorteilhaften Betrieb der Antriebsvorrichtung realisieren zu können, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass die Verriegelungsvorrichtung eine hydraulische, das heißt hydraulisch betätigbare oder hydraulisch betreibbare Halteeinrichtung aufweist, welche einen Betätigungsraum aufweist. Vorzugsweise ist es vorgesehen, dass der Betätigungsraum außerhalb des Kühl- und/oder Schmierraums ist, wobei es vorzugsweise vorgesehen ist, dass der Kühl-und/oder Schmierraum außerhalb des Betätigungsraums angeordnet ist. Der Betätigungsraum ist unterbrechungsfrei fluidisch mit dem beispielsweise als Radsatzraum ausgebildeten Kühl-und/oder Schmierraum verbunden. Dies bedeutet, dass eine unterbrechungsfreie und somit durchgängige fluidische Verbindung zwischen dem Raum (Kühl- und/oder Schmierraum) und dem Betätigungsraum vorgesehen ist, wobei diese fluidische Verbindung von dem Raum und hin zu dem Betätigungsraum und umgekehrt betrachtet vollständig und vorzugsweise permanent unterbrechungsfrei und durchgängig ist. Unter dem Merkmal, dass die fluidische Verbindung zwischen dem Raum und dem Betätigungsraum permanent unterbrechungsfrei und somit permanent durchgängig ist, ist zu verstehen, dass die fluidische Verbindung zwischen dem Betätigungsraum und dem Raum (Kühl- und/oder Schmierraum) vollständig, das heißt über ihre gesamte, von dem Raum zu dem Betätigungsraum und umgekehrt verlaufende Erstreckung frei von einem Ventilelement ist, welches zwischen einem die fluidische Verbindung unterbrechenden, das heißt versperrenden Schließzustand und einem die fluidische Verbindung freigebenden Offenzustand umschaltbar ist. Der Raum wird auch als erster Raum bezeichnet. Wenn zuvor und im Folgenden die Rede von dem Raum ist, so ist darunter der erste Raum, mithin der Kühl- und/oder Schmierraum zu verstehen. Der Betätigungsraum wird auch als zweiter Raum bezeichnet. Da die fluidische Verbindung zwischen den Räumen, insbesondere permanent, unterbrechungsfrei und somit durchgängig ist, sind die Räume vorzugsweise permanent fluidisch miteinander verbunden, und zwar über die fluidische Verbindung.
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Außerdem ist erfindungsgemäß eine den Räumen gemeinsame Versorgungsleitung vorgesehen, welche dazu ausgebildet ist, beide Räume mit einem Hydraulikfluid zu versorgen. Insbesondere ist das Hydraulikfluid das zuvor genannte Fluid. Die fluidische Verbindung zwischen den Räumen ist beispielsweise durch eine Verbindungsleitung gebildet, welche sich, insbesondere unterbrechungsfrei und somit durchgängig, von einem der Räume zu dem anderen Raum und umgekehrt erstreckt, wobei vorzugsweise die Verbindungsleitung vollständig, das heißt über ihre gesamte, von dem einen Raum zu dem anderen Raum und umgekehrt verlaufende Erstreckung frei von einem Ventilelement ist, welches zwischen einem die hydraulische Verbindung unterbrechenden, das heißt versperrenden Schließzustand und einem die hydraulische Verbindung freigebenden, das heißt herstellenden Offenzustand umschaltbar ist. Beispielsweise ist die Versorgungsleitung eine von der Verbindungsleitung unterschiedliche Leitung und somit kein Bestandteil der Verbindungsleitung, wobei es denkbar ist, dass die Versorgungsleitung schräg oder senkrecht zur Verbindungsleitung verläuft. Beispielsweise ist die von dem Hydraulikfluid durchströmbare Versorgungsleitung an einer Verbindungsstelle, insbesondere permanent, fluidisch mit der Verbindungsleitung verbunden. An der Verbindungsstelle kann das Hydraulikfluid beispielsweise aus der Versorgungsleitung abgeführt und in die Verbindungsleitung eingeleitet werden. Mit anderen Worten kann beispielsweise an der Verbindungsstelle ein die Versorgungsleitung durchströmender Gesamtstrom des Hydraulikfluids aus der Versorgungsleitung abgeführt und in die Verbindungsleitung eingeleitet werden. Von der Verbindungsstelle erstreckt sich beispielsweise ein erster Teil der Verbindungsleitung, insbesondere durchgängig und somit unterbrechungsfrei, zu dem Betätigungsraum, wodurch der Betätigungsraum mit dem Hydraulikfluid versorgbar ist. Von der Verbindungsstelle erstreckt sich beispielsweise ein zweiter Teil der Verbindungsleitung, insbesondere unterbrechungsfrei und somit vollständig, zu dem ersten Raum, wodurch der erste Raum mit dem Hydraulikfluid versorgbar ist. Somit zweigen beispielsweise die Teile der Verbindungsleitung von der Verbindungsstelle, das heißt an der Verbindungsstelle von der Versorgungsleitung ab. Somit teilt sich beispielsweise der Gesamtstrom des Fluids an der Verbindungsstelle in einen ersten Teilstrom und in einen zweiten Teilstrom auf, wobei beispielsweise die Teilströme in Summe den Gesamtstrom ergeben. Der erste Teilstrom ist mittels des ersten Teils der Verbindungsleitung von der Verbindungsstelle zu dem und in den Betätigungsraum zu leiten oder zu führen, wodurch der Betätigungsraum mit dem ersten Teilstrom und somit mit dem Hydraulikfluid versorgbar ist. Der zweite Teilstrom ist beispielsweise mittels des zweiten Teils der Verbindungsleitung von der Verbindungsstelle zu dem und in den ersten Raum zu führen oder zu leiten, wodurch der erste Raum mit dem zweiten Teilstrom und somit mit dem Hydraulikfluid versorgbar ist. Dabei ist vorzugsweise vorgesehen, dass sowohl der erste Teil der Verbindungsleitung als auch der zweite Teil der Verbindungsleitung und die Verbindungsleitung insgesamt vollständig frei von dem zuvor beschriebenen Ventilelement ist, sodass die Räume über die Teile, die beispielsweise zusammen die, insbesondere gesamte, Verbindungsleitung ergeben, unterbrechungsfrei und somit durchgängig und insbesondere permanent fluidisch miteinander verbunden sind. Außerdem ist es vorzugsweise vorgesehen, dass die Versorgungsleitung unterbrechungsfrei und somit durchgängig und dabei vorzugsweise permanent fluidisch mit der Verbindungsleitung verbunden ist, sodass vorzugsweise, insbesondere auch, die Versorgungsleitung frei von einem Ventilelement ist, welches zwischen einem die Versorgungsleitung fluidisch versperrenden Schließzustand und einen die Versorgungsleitung freigebenden Offenzustand umschaltbar ist.
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Bei der Erfindung kann die hydraulische Halteeinrichtung, welche ein Teil der Verriegelungsvorrichtung ist, besonders vorteilhaft mit dem Hydraulikfluid versorgt werden, wodurch die hydraulische Halteeinrichtung, mithin die Verriegelungsvorrichtung, das Betätigungselement besonders vorteilhaft fixiert und somit gegen eine Verschiebung in die Betätigungsrichtung sichern kann. Durch die fluidische Verbindung zwischen den Räumen sowie dadurch, dass der jeweilige Raum mittels der Versorgungsleitung mit dem Hydraulikfluid versorgbar ist, wird beispielsweise die hydraulische Halteeinrichtung dann und insbesondere immer dann mit dem einen vorteilhaft hohen Druck aufweisenden Hydraulikfluid versorgt, wenn sich die Antriebsvorrichtung in ihrem Betrieb befindet und somit beispielsweise das Kraftfahrzeug antreibt, sodass vorzugsweise dann und insbesondere immer dann, wenn sich die Antriebsvorrichtung in ihrem Betrieb befindet und dabei insbesondere das Kraftfahrzeug antreibt, die hydraulische Halteeinrichtung und somit die Verriegelungsvorrichtung das Betätigungselement gegen eine Verschiebung des Betätigungselements in die Betätigungsrichtung sichert, mithin fixiert. Dadurch kann ein unerwünschtes, während einer Fahrt des Kraftfahrzeugs erfolgendes Verstellen der Parksperre vermieden werden. Insbesondere kann dadurch vorteilhaft sowie auf einfache Weise vermieden werden, dass die Parksperre unerwünschterweise aus dem ausgelegten Zustand in den eingelegten Zustand verstellt wird. Ist oder wird jedoch die Antriebsvorrichtung deaktiviert und/oder treibt die Antriebsvorrichtung das Kraftfahrzeug nicht an, so unterbleibt, insbesondere selbständig, eine Versorgung der hydraulischen Halteeinrichtung mit dem Hydraulikfluid, oder es erfolgt eine Versorgung der hydraulischen Halteeinrichtung mit dem einen vorteilhaft geringen Druck aufweisenden Hydraulikfluid, sodass dann die Parksperre vorteilhaft und bedarfsgerecht verstellt und insbesondere eingelegt werden kann. Die Erfindung kann somit sicherstellen, dass die ausgelegte Parksperre während einer Fahrt des Kraftfahrzeugs nicht unerwünschterweise eingelegt wird und dass jedoch insbesondere dann, wenn das Kraftfahrzeug stillsteht, ein Einlegen der zunächst ausgelegten Parksperre einfach möglich ist. Hierdurch kann ein unerwünschtes Einlegen der Parksperre insbesondere auch dann vermieden werden, wenn das Kraftfahrzeug entlang einer schlechten Fahrbahn gefahren wird und es zu starken Vibrationen des Kraftfahrzeugs kommt.
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Um einen besonders vorteilhaften Betrieb realisieren zu können, ist es bei einer Ausführungsform der Erfindung vorgesehen, dass die Verriegelungsvorrichtung ein mit dem Gehäuse, insbesondere bewegbar, verbundenes Eingriffselement aufweist, welches relativ zu dem Gehäuse zwischen einer Verriegelungsstellung zum, insbesondere formschlüssigen, Fixieren des Betätigungselements und einer Entriegelungsstellung zum Freigeben des Betätigungselements bewegbar ist. Dabei ist die hydraulische Halteeinrichtung dazu ausgebildet, das Eingriffselement in die Verriegelungsstellung zu bewegen und/oder in der Verriegelungsstellung zu halten. Dadurch können beispielsweise unerwünschte Bewegungen des Eingriffselements aus der Verriegelungsstellung in die Entriegelungsstellung vermieden werden, sodass ein unerwünschtes Verstellen, insbesondere Einlegen, der Parksperre insbesondere auch dann vorteilhaft vermieden werden kann, wenn es zu starken Vibrationen des Kraftfahrzeugs kommt.
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Um einerseits ein unerwünschtes Verstellen der Parksperre vorteilhaft vermeiden und andererseits eine gewünschte Verstellung der Parksperre einfach zulassen zu können, ist es in weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass die hydraulische Halteeinrichtung einen in Wirkverbindung mit dem Eingriffselement stehenden und somit mit dem Eingriffselement gekoppelten Haltekolben aufweist, wobei beispielsweise der Betätigungsraum teilweise und insbesondere direkt durch den Haltekolben begrenzt ist. Der Haltekolben ist durch Einleiten des Hydraulikfluids in den Betätigungsraum mit dem Hydraulikfluid zumindest mittelbar, insbesondere direkt, beaufschlagbar und dadurch derart, insbesondere relativ zu dem Gehäuse, bewegbar, insbesondere verschiebbar, dass mittels des Haltekolbens eine Bewegung des Eingriffselements in die Verriegelungsstellung bewirkbar ist, insbesondere dass mittels des Haltekolbens das Eingriffselement in die Verriegelungsstellung bewegbar ist.
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Eine weitere Ausführungsform zeichnet sich dadurch aus, dass die Verriegelungsvorrichtung eine, insbesondere als Festkörper ausgebildete und somit mechanische, Verriegelungsfeder aufweist, welche einerseits zumindest mittelbar, insbesondere direkt, an dem Gehäuse und andererseits zumindest mittelbar, insbesondere direkt, an dem Eingriffselement abgestützt ist, sodass die Verriegelungsfeder zumindest in der Entriegelungsstellung des Eingriffselements eine Federkraft bereitstellt, mittels welcher das Eingriffselement in die Verriegelungsstellung bewegbar ist. Hierdurch ist eine redundante Bewegung oder Bewegbarkeit des Eingriffselements aus der Entriegelungsstellung in die Verriegelungsstellung darstellbar, da das Eingriffselement sowohl mittels der hydraulischen Halteeinrichtung als auch mittels der Verriegelungsfeder, insbesondere aus der Entriegelungsstellung, in die Verriegelungsstellung bewegbar ist. Dadurch kann ein besonders sicherer Betrieb realisiert werden, insbesondere dahingehend, dass unerwünschte Verstellungen, insbesondere ein unerwünschtes Einlegen, der Parksperre vermieden werden können beziehungsweise kann.
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Um einen besonders vorteilhaften Betrieb realisieren zu können, ist in weiterer Ausgestaltung der Erfindung ein Hubmagnet vorgesehen, welcher derart in Wirkverbindung mit dem Eingriffselement steht, mithin derart mit dem Eingriffselement gekoppelt ist, dass mittels des Hubmagneten das Eingriffselement aus der Verriegelungsstellung in die Entriegelungsstellung bewegbar ist. Dadurch kann das Betätigungselement besonders bedarfsgerecht für eine Verschiebung des Betätigungselements in die Betätigungsrichtung freigegeben werden, sodass die Parksperre bedarfsgerecht verstellt und ein besonders vorteilhafter Betrieb gewährleistet werden kann.
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Dabei hat es sich zur Realisierung eines besonders vorteilhaften Betriebs als besonders vorteilhaft gezeigt, wenn die Antriebsvorrichtung eine insbesondere zusätzlich zu der hydraulischen Halteeinrichtung vorgesehene, hydraulische Entriegelungseinrichtung aufweist, welche derart in Wirkverbindung mit dem Eingriffselement steht, dass mittels der hydraulischen Entriegelungseinrichtung das Eingriffselement aus der Verriegelungsstellung in die Entriegelungsstellung bewegbar ist. Hierdurch kann das Eingriffselement bedarfsgerecht bewegt werden, sodass das Betätigungselement bedarfsgerecht für eine Verschiebung des Betätigungselements in die Betätigungsrichtung freigegeben werden kann.
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Insbesondere dann, wenn sowohl der Hubmagnet als auch die hydraulische Entriegelungseinrichtung vorgesehen sind, ist eine redundante Bewegbarkeit des Eingriffselements in die Entriegelungsstellung realisierbar, sodass ein besonders vorteilhafter Betrieb realisiert werden kann.
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Um einen besonders vorteilhaften Betrieb auf besonders bauraumgünstige Weise realisieren zu können, ist es in weiterer Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass das Eingriffselement über einen Bolzen an dem Gehäuse zwischen der Verriegelungsstellung und der Entriegelungsstellung relativ zu dem Gehäuse drehbar gelagert ist. Dabei weist das Eingriffselement einen jenseits der Drehachse verlaufenen ersten Hebelarm und einen diesseits der Drehachse verlaufenden zweiten Hebelarm auf. Dies bedeutet, dass sich die Hebelarme ausgehend von der Drehachse voneinander weg erstrecken. Dabei ist es ferner vorgesehen, dass die hydraulische Entriegelungseinrichtung und die hydraulische Halteeinrichtung an dem ersten Hebelarm in Wirkverbindung mit dem Eingriffselement stehen, mithin an dem ersten Hebelarm angreifen, wobei der Hubmagnet an dem zweiten Hebelarm in Wirkverbindung mit den Eingriffselement steht, mithin an dem zweiten Hebelarm angreift. Denkbar ist, dass die Verriegelungsfeder an dem ersten Hebelarm abgestützt ist.
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Schließlich hat es sich zur Realisierung eines besonders vorteilhaften Betriebs als besonders vorteilhaft gezeigt, wenn das Betätigungselement als ein Parksperrenkolben ausgebildet ist. Dabei vorgesehen ist eine, insbesondere als Festkörper und somit als mechanische Feder ausgebildete, Betätigungsfeder, mittels welcher der Parksperrenkolben relativ zu dem Gehäuse in die Betätigungsrichtung und dadurch in eine Parkstellung des Parksperrenkolbens verschiebbar ist, wodurch die Parksperre aus dem ausgelegten Zustand in den eingelegten Zustand verstellbar, das heißt umschaltbar ist. Dabei vorgesehen ist auch ein Hydraulikzylinder, mittels welchem der Parksperrenkolben relativ zu dem Gehäuse in die auch als Auslegerichtung bezeichnete und der Betätigungsrichtung entgegengesetzte, zweite Betätigungsrichtung und dadurch in eine Nicht-Parkstellung des Parksperrenkolbens verschiebbar ist, wodurch die Parksperre aus dem eingelegten Zustand in den ausgelegten Zustand verstellbar ist. Hierdurch kann eine vorteilhafte und bedarfsgerechte Verstellung der Parksperre realisiert werden, sodass ein besonders vorteilhafter Betrieb darstellbar ist.
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Ein zweiter Aspekt der Erfindung betrifft ein einfach auch als Fahrzeug bezeichnetes und vorzugsweise als Kraftwagen, insbesondere Personenkraftwagen, ausgebildetes Kraftfahrzeug, welches eine Antriebsvorrichtung gemäß dem ersten Aspekt der Erfindung aufweist und beispielsweise durch die Antriebsvorrichtung antreibbar ist. Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des ersten Aspekts der Erfindung sind als Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen des zweiten Aspekts der Erfindung anzusehen und umgekehrt.
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Zusammengefasst ermöglicht es die Erfindung, die Parksperre vorteilhaft dann einzulegen, wenn das Kraftfahrzeug, insbesondere vollständig oder fast, stillsteht, sodass dann das Hydraulikfluid sozusagen automatisch einen vorteilhaft geringen Druck aufweist und somit nicht oder kaum einer Bewegung des Eingriffselements aus der Verriegelungsstellung in die Entriegelungsstellung entgegenwirkt. Fährt jedoch das Kraftfahrzeug, so weist das Hydraulikfluid sozusagen automatisch einen solch hohen Druck auf, der einer Bewegung des Eingriffselements aus der Verriegelungsstellung in die Entriegelungsstellung entgegensteh, wodurch sozusagen automatisch eine unerwünschte Bewegung des Eingriffselements aus der Verriegelungsstellung in die Entriegelungsstellung vermieden wird.
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Denkbar ist, dass der Parksperrenaktor in dem Gehäuse, insbesondere in dem Raum, angeordnet ist. Ferner ist es denkbar, dass eine elektrische Maschine in dem Gehäuse, insbesondere in dem Raum, angeordnet ist. Beispielsweise ist die elektrische Maschine die genannte Antriebsmaschine. Ferner ist denkbar, dass die elektrische Maschine zusätzlich zu der Antriebsmaschine vorgesehen ist, wobei beispielsweise das jeweilige Antriebsrad mittels der elektrischen Maschine antreibbar ist.
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Mit anderen Worten umfasst die Antriebsvorrichtung beispielsweise die elektrische Maschine, welche die Antriebsmaschine sein kann oder welche zusätzlich zu der Antriebsmaschine vorgesehen sein kann, wobei beispielsweise mittels der elektrischen Maschine das Antriebsrad antreibbar ist. Somit kann das Kraftfahrzeug als ein Hybridfahrzeug ausgebildet sein.
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Der Kühl- und/oder Schmierraum ist beispielsweise ein Kühl- und/oder Schmierraum der elektrischen Maschine, insbesondere derart, dass der Raum zumindest teilweise in einem Blechpaket der elektrischen Maschine angeordnet ist. Dabei ist beispielsweise der Raum zumindest teilweise, insbesondere direkt, durch das Blechpaket der elektrischen Maschine begrenzt.
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Der Parksperrenaktor kann beispielsweise ein hydraulischer Aktor oder aber ein elektromotorischer Aktor oder ein elektromagnetischer Aktor sein. Das Betätigungselement ist beispielsweise ein mechanisches und/oder mechanisch wirkendes Element wie beispielsweise eine Stange oder ein Hebel oder ein Kolben. Das Betätigungselement ist zum Beispiel eine Stange, die auf ein Blockierelement wirkt oder wirken kann. Insbesondere kann das Blockierelement das genannte Bewegungselement sein.
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Denkbar ist, dass das Betätigungselement eine Ausnehmung aufweist. Insbesondere ist dabei das Betätigungselement mittels des Eingriffselements durch einen Eingriff des Eingriffselements in die Ausnehmung des Betätigungselements fixierbar und hierdurch gegen eine Verschiebung in die Betätigungsrichtung zu sichern. Ganz insbesondere ist unter dem Merkmal, dass der Betätigungsraum unterbrechungsfrei mit dem ersten Raum, insbesondere fluidisch, verbunden ist, zu verstehen, dass zwischen den unterbrechungsfrei miteinander verbundenen Räumen kein Ventilelement angeordnet ist, welches zwischen einem die fluidische Verbindung zwischen den Räumen zeitweise unterbrechenden Zustand und einem die fluidische Verbindung zwischen den Räumen zeitweise freigebenden oder drosselnden und freigebenden Zustand umschaltbar ist. Denkbar ist, dass die unterbrechungsfreie und somit permanente fluidische Verbindung zwischen den Räumen ein permanent wirkendes Drosselelement aufweist.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in einzigen 1 gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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Die Zeichnung zeigt in der einzigen 1 eine schematische Darstellung einer Antriebsvorrichtung eines Kraftfahrzeugs.
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Die einzige 1 zeigt in einer schematischen Darstellung eine Antriebsvorrichtung 10 eines einfach auch als Fahrzeug bezeichneten Kraftfahrzeugs, welches beispielsweise mittels der Antriebsvorrichtung 10 antreibbar ist. Die Antriebsvorrichtung 10 weist ein Gehäuse 12 und einen in dem Gehäuse 12 angeordneten Kühl- und/oder Schmierraum 14 auf, welcher auch als erster Raum bezeichnet wird. Bei dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist der erste Raum ein Radsatzraum, da in dem ersten Raum wenigstens ein Radsatz 16 angeordnet ist. Der Radsatz 16 weist ein erstes Zahnrad 18 und ein zweites Zahnrad 20 auf, wobei das erste Zahnrad 18 um eine erste Zahnraddrehachse relativ zu dem Gehäuse 12 drehbar ist, und wobei das zweite Zahnrad 20 um eine zweite Zahnraddrehachse relativ zu dem Gehäuse 12 drehbar ist. Die Zahnraddrehachsen verlaufen parallel zueinander und sind voneinander beabstandet. Erkennbar aus 1 ist, dass die Zahnräder 18 und 20 ineinandergreifen, das heißt miteinander kämmen. Die Antriebsvorrichtung 10 kann beispielsweise eine in 1 nicht dargestellte Antriebsmaschine aufweisen, mittels welcher beispielsweise über den Radsatz 16 und somit über die Zahnräder 18 und 20 eine in 1 nicht dargestellte Welle der Antriebsvorrichtung 10 antreibbar und somit um eine Wellendrehachse relativ zu dem Gehäuse 12 drehbar ist. Durch Antreiben der Welle, das heißt durch um die Wellendrehachse und relativ zu dem Gehäuse 12 erfolgendes Drehen der Welle können beispielsweise wenigstens oder genau zwei Fahrzeugräder des Kraftfahrzeugs und somit das Kraftfahrzeug angetrieben werden.
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Die Antriebsvorrichtung 10 weist außerdem eine Parksperre 22 auf, welche zwischen einem eingelegten Zustand und einem ausgelegten Zustand verstellbar, das heißt umschaltbar ist.
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Die Welle ist beispielsweise, insbesondere permanent, drehmomentübertragend, insbesondere drehfest, mit einem Parksperrenrad 24 der Parksperre 22 verbunden. Das Parksperrenrad 24 weist eine Verzahnung 26 mit Zähnen 28 und dazwischen angeordneten Zahnlücken 30 auf. Das Parksperrenrad 24 ist um eine Raddrehachse relativ zu dem Gehäuse 12 drehbar. Insbesondere fällt die Raddrehachse mit der Wellendrehachse zusammen.
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Die Parksperre 22 weist ferner eine auch als Parksperrenklinke bezeichnete Sperrklinke 32 auf, welche um eine Schwenkachse S relativ zu dem Gehäuse 12 verschwenkbar ist. Insbesondere ist die Sperrklinke 32 um die Schwenkachse S relativ zu dem Gehäuse 12 zwischen einer Sperrstellung und einer Lösestellung verschwenkbar. In der Sperrstellung ist die Parksperre 22 eingelegt. Mit anderen Worten befindet sich die Parksperre 22 in der Sperrstellung in dem eingelegten Zustand. In der Lösestellung ist die Parksperre 22 ausgelegt. Mit anderen Worten befindet sich die Parksperre 22 in der Lösestellung in dem ausgelegten Zustand. In der Sperrstellung greift die Sperrklinke 32 in eine der Zahnlücken 30 ein, sodass in der Sperrstellung die Sperrklinke 32 formschlüssig mit dem Parksperrenrad 24 zusammenwirkt. Hierdurch sind das Parksperrenrad 24 und dadurch die Welle drehfest mit dem Gehäuse 12 verbunden, sodass eine relativ zu dem Gehäuse 12 erfolgende Drehung des Parksperrenrads 24, der Welle und der mittels der Welle antreibbaren Fahrzeugräder unterbunden oder zumindest begrenzt ist. Dadurch kann beispielsweise das Kraftfahrzeug gegen ein unerwünschtes Wegrollen gesichert werden. In der Lösestellung unterbleibt ein Zusammenwirken der Parksperre 22 mit dem Parksperrenrad 24, wodurch sich das Parksperrenrad 24 und somit die Welle und die Fahrzeugräder, insbesondere unbegrenzt, relativ zu dem Gehäuse 12 drehen können. Somit kann das Kraftfahrzeug rollen.
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Die Parksperre 22 weist einen Parksperrenaktor 34 auf, welcher ein Betätigungselement 36 aufweist. Das Betätigungselement 36 ist entlang einer Geraden, mithin entlang einer Geraden verlaufenden Bewegungsachse 38 relativ zu dem Gehäuse 12 hin- und herverschiebbar, mithin translatorisch hin- und herbewegbar, sodass das Betätigungselement 36 relativ zu dem Gehäuse 12 entlang der Bewegungsachse 38 in eine durch einen Pfeil 40 veranschaulichte, erste Betätigungsrichtung und in eine durch einen Pfeil 42 veranschaulichte, der ersten Betätigungsrichtung entgegengesetzte, zweite Betätigungsrichtung verschiebbar ist. Die jeweilige Betätigungsrichtung verläuft parallel zur Bewegungsachse 38 oder fällt mit der Bewegungsachse 38 zusammen. Durch relativ zu dem Gehäuse 12 und in die erste Betätigungsrichtung erfolgendes Verschieben des Betätigungselements 36 ist die Sperrklinke 32 aus der Lösestellung in die Sperrstellung um die Schwenkachse S relativ zu dem Gehäuse 12 verschwenkbar, wodurch die Parksperre 22 einlegbar ist, mithin aus dem ausgelegten Zustand in den eingelegten Zustand verstellbar ist. Durch relativ zu dem Gehäuse 12 und in die zweite Betätigungsrichtung erfolgendes Verschieben des Betätigungselements 36 ist ein um die Schwenkachse S und relativ zu dem Gehäuse 12 erfolgendes Verschwenken der Parksperre 22 aus der Sperrstellung in die Lösestellung bewirkbar oder zuzulassen, wodurch ein Verstellen der Parksperre 22 aus dem eingelegten Zustand in den ausgelegten Zustand bewirkbar oder zuzulassen ist. Beispielsweise ist der Sperrklinke 32 eine in 1 nicht dargestellte Klinkenfeder zugeordnet, die vorzugsweise als ein Festkörper und somit als eine mechanische Feder ausgebildet ist. Die Klinkenfeder ist beispielsweise zumindest in der Sperrstellung der Parksperre 22 gespannt, sodass die Klinkenfeder zumindest in der Sperrstellung eine Federkraft bereitstellt, die zumindest mittelbar, insbesondere direkt, auf die Sperrklinke 32 wirkt. Mittels des Betätigungselements 36 kann die Sperrklinke 32 entgegen der Federkraft der Klinkenfeder in der Sperrstellung gehalten werden. Wird das Betätigungselement 36 in die zweite Betätigungsrichtung relativ zu dem Gehäuse 12 verschoben, so wird hierdurch zugelassen, dass die Klinkenfeder zumindest teilweise entspannt, sodass dann mittels der Federkraft der Klinkenfeder die Sperrklinke 32 aus der Sperrstellung in die Lösestellung um die Schwenkachse S relativ zu dem Gehäuse 12 verschwenkbar ist. Die Sperrstellung der Sperrklinke 32 und die Lösestellung der Sperrklinke 32 werden zusammenfassend auch als Klinkenstellungen bezeichnet.
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Die Parksperre 22 weist außerdem eine Verriegelungsvorrichtung 44 auf, welche dazu ausgebildet ist, das Betätigungselement 36, insbesondere formschlüssig, derart zu fixieren. Dass eine Verschiebung des Betätigungselements 36 in die erste Betätigungsrichtung und vorzugsweise auch in die zweite Betätigungsrichtung unterbunden ist. Beispielsweise ist das Betätigungselement 36 entlang der Bewegungsachse 38 relativ zu dem Gehäuse 12 zwischen einer ersten Elementstellung und einer in 1 gezeigten zweiten Elementstellung verschiebbar, insbesondere hin- und herverschiebbar. Durch in die erste Betätigungsrichtung und relativ zu dem Gehäuse 12 sowie entlang der Bewegungsachse 38 erfolgendes Verschieben des Betätigungselements 36 kann das Betätigungselement 36 aus der ersten Elementstellung in die in 1 gezeigte zweite Elementstellung verschoben werden. Durch relativ zu dem Gehäuse 12 und in die zweite Betätigungsrichtung sowie entlang der Bewegungsachse 38 erfolgendes Verschieben des Betätigungselements 36 kann das Betätigungselement 36 aus der zweiten Elementstellung in die erste Elementstellung verschoben werden. Somit kann durch Verschieben des Betätigungselements 36 aus der ersten Elementstellung in die zweite Elementstellung die Sperrklinke 32 aus der Lösestellung in die Sperrstellung um die Schwenkachse S relativ zu dem Gehäuse 12 verschwenkt werden. Durch Verschieben des Betätigungselements 36 aus der zweiten Elementstellung in die erste Elementstellung kann ein um die Schwenkachse S und relativ zu dem Gehäuse 12 erfolgendes Verschwenken der Sperrklinke 32 aus der Sperrstellung in die Lösestellung bewirkt oder zugelassen werden, wie zuvor beschrieben wurde. Insbesondere ist mittels der Verriegelungsvorrichtung 44 das Betätigungselement 36 zumindest in der ersten Elementstellung relativ zu dem Gehäuse 12, insbesondere formschlüssig, fixierbar und somit, insbesondere formschlüssig, gegen eine Bewegung aus der ersten Elementstellung in die zweite Elementstellung zu sichern. Bei dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist es außerdem vorgesehen, dass mittels der Verriegelungsvorrichtung 44 das Betätigungselement 36 in der zweiten Elementstellung relativ zu dem Gehäuse 12, insbesondere formschlüssig, fixierbar und somit gegen eine Verschiebung aus der zweiten Elementstellung in die erste Elementstellung zu sichern ist.
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Die Verriegelungsvorrichtung 44 ist zwischen einem Verriegelungszustand und einem Freigabezustand umschaltbar. Befindet sich die Verriegelungsvorrichtung 44 in ihrem Verriegelungszustand, während sich das Betätigungselement 36 in der ersten Elementstellung befindet, so ist das Betätigungselement 36 mittels der Verriegelungsvorrichtung 44, insbesondere formschlüssig, relativ zu dem Gehäuse 12 fixiert und somit gegen eine Verschiebung aus der ersten Elementstellung in die zweite Elementstellung gesichert. Befindet sich die Verriegelungsvorrichtung 44 in dem Verriegelungszustand, während sich das Betätigungselement 36 in der in 1 gezeigten zweiten Elementstellung befindet, so ist das Betätigungselement 36 mittels der Verriegelungsvorrichtung 44, insbesondere formschlüssig, relativ zu dem Gehäuse 12 fixiert und somit gegen eine Verschiebung aus der zweiten Elementstellung in die erste Elementstellung gesichert.
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Um nun einen besonders vorteilhaften Betrieb der Antriebsvorrichtung 10 realisieren zu können, weist die Verriegelungsvorrichtung 44 eine hydraulische Halteeinrichtung 46 auf, welche einen Betätigungsraum 48 aufweist. Während der Kühl- und/oder Schmierraum 14 als erster Raum bezeichnet wird, wird der Betätigungsraum 48 als zweiter Raum bezeichnet. Erkennbar ist, dass die Räume unterbrechungsfrei fluidisch miteinander verbunden sind. Mit anderen Worten ist eine vorliegend permanent unterbrechungsfreie, das heißt permanent freigegebene fluidische Verbindung zwischen den Räumen geschaffen, wobei diese permanente fluidische Verbindung zwischen den Räumen durch eine Verbindungsleitung V1 gebildet ist. Die Verbindungsleitung V1 erstreckt sich unterbrechungsfrei und somit durchgängig von einem der Räume zu dem anderen Raum und umgekehrt, wobei die Verbindungsleitung V1 über ihre gesamte, von dem einen Raum zu dem anderen Raum und umgekehrt verlaufende Erstreckung vollständig frei von einem Ventilelement ist, welches zwischen einem die Verbindungsleitung V1 fluidisch versperrenden Schließzustand und einem die Verbindungsleitung V1 freigebenden Offenzustand umschaltbar ist. Dies bedeutet, dass die gesamte fluidische Verbindung zwischen den Räumen über ihre gesamte, von dem einen Raum zu dem anderen Raum und umgekehrt verlaufende Erstreckung hinweg vollständig frei von einem Ventilelement ist, welches zwischen einem die fluidische Verbindung zwischen den Räumen unterbrechenden Schließzustand und einem die fluidische Verbindung zwischen den Räumen freigebenden Offenzustand umschaltbar ist.
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Des Weiteren ist eine den Räumen gemeinsame Versorgungsleitung V2 vorgesehen, welche von einem einfach auch als Fluid bezeichneten Hydraulikfluid durchströmbar ist. Somit sind sowohl der erste Raum als auch der zweite Raum mittels der, das heißt über die Versorgungsleitung V2 mit dem die Versorgungsleitung V2 durchströmenden Fluid versorgbar. Erkennbar ist, dass die Versorgungsleitung V2 an einer Verbindungsstelle VS1 fluidisch mit der Verbindungsleitung V1 verbunden ist, insbesondere derart, dass die Versorgungsleitung V2 permanent unterbrechungsfrei mit der Verbindungsleitung V1 fluidisch verbunden ist.
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Die Antriebsvorrichtung 10 weist bei dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel einen dritten Raum 50 auf, welcher vorliegend zusätzlich zu dem ersten Raum vorgesehen ist. Erkennbar ist, dass der zweite Raum außerhalb des ersten Raums und der erste Raum außerhalb des zweiten Raums angeordnet ist. Der dritte Raum 50 ist außerhalb des ersten Raums angeordnet, und der erste Raum ist außerhalb des dritten Raums 50 angeordnet. Der zweite Raum ist außerhalb des dritten Raums 50 angeordnet, und der dritte Raum 50 ist außerhalb des zweiten Raums angeordnet. Denkbar wäre, dass der Raum 50 anstelle des ersten Raums vorgesehen ist. Die Antriebsvorrichtung 10 weist außerdem ein zweites Gehäuse 52 auf, welches vorliegend zusätzlich zu dem Gehäuse 12 vorgesehen ist. Das Gehäuse 52 ist außerhalb des Gehäuses 12 angeordnet, wobei das Gehäuse 12 außerhalb des Gehäuses 52 angeordnet ist. Denkbar wäre, dass das Gehäuse 52 anstelle des Gehäuses 12 vorgesehen ist. Erkennbar ist, dass der erste Raum auch mit dem dritten Raum 50 unterbrechungsfrei und dabei insbesondere permanent fluidisch verbunden ist. Somit können die vorigen und folgenden Ausführungen zu dem Gehäuse 12 und dem ersten Raum ohne Weiteres auch auf das Gehäuse 52 und den dritten Raum 50 übertragen und umgekehrt. Der Raum 50 ist beispielsweise ein Kühlraum, in welchem ein Bauelement der Antriebsvorrichtung 10 angeordnet ist, wobei das Bauelement mit dem Hydraulikfluid versorgbar und somit beispielsweise mittels des Hydraulikfluids zu kühlen ist.
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Besonders schematisch dargestellt in 1 ist ein Schmiermittelzufuhrsystem 54, mittels welchem die Versorgungsleitung V2 mit dem Hydraulikfluid versorgbar ist. Hierfür weist beispielsweise das Schmiermittelzufuhrsystem 54 eine Pumpe auf, mittels welcher das Hydraulikfluid gefördert werden kann, insbesondere derart, dass mittels der Pumpe das Hydraulikfluid in die und durch die Versorgungsleitung V2 hindurchgefördert werden kann. Beispielsweise kann mittels der Pumpe das Hydraulikfluid durch die Verbindungsleitung V1 hindurchgefördert und somit in den ersten Raum und den zweiten Raum und vorliegend auch in den dritten Raum 50 hineingefördert werden. Beispielsweise vorgesehen sein kann eine Rücklaufleitung 56, mittels welcher beispielsweise das Hydraulikfluid aus dem ersten Raum abführbar und, insbesondere wieder, dem Schmiermittelzufuhrsystem 54 zuführbar ist. Ferner ist denkbar, dass das Schmiermittelzufuhrsystem 54 wenigstens ein oder mehrere Ventile und/oder eine oder mehrere Drosseln und/oder andere Bauelemente aufweisen kann.
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Die Verriegelungsvorrichtung 44 weist ein Eingriffselement 58 auf, welches um eine Drehachse D relativ zu dem Gehäuse 12 drehbar ist. Insbesondere ist das Eingriffselement 58 um die Drehachse D relativ zu dem Gehäuse 12 drehbar an dem Gehäuse 12 gehalten, insbesondere gelagert. Das Eingriffselement 58 ist um die Drehachse D relativ zu dem Gehäuse 12 zwischen wenigstens einer in 1 gezeigten Verriegelungsstellung und wenigstens einer nicht gezeigten Entriegelungsstellung verschwenkbar, das heißt drehbar. Die Verriegelungsstellung bewirkt den Verriegelungszustand der Verriegelungsvorrichtung 44, und die Entriegelungsstellung bewirkt den Entriegelungszustand der Verriegelungsvorrichtung 44. Erkennbar ist, dass das Eingriffselement 58 über einen Bolzen 59 an dem Gehäuse 12 zwischen der Verriegelungsstellung und der Entriegelungsstellung relativ zu dem Gehäuse 12 um die Drehachse D drehbar gelagert ist.
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Das Betätigungselement 36 weist zwei Ausnehmungen 66 und 67 auf, welche entlang der Bewegungsachse 38 aufeinanderfolgend angeordnet und insbesondere voneinander beabstandet sind. Befindet sich das Betätigungselement 36 in der ersten Elementstellung, während sich das Eingriffselement 58 in der Verriegelungsstellung und somit die Verriegelungsvorrichtung 44 in dem Verriegelungszustand befindet, so greift das Eingriffselement 58 in die Ausnehmung 66 ein, wodurch das Eingriffselement 58 und somit die Verriegelungsvorrichtung 44 formschlüssig mit dem Betätigungselement 36 zusammenwirken und somit das Betätigungselement 36 formschlüssig relativ zu dem Gehäuse 12 fixieren, mithin formschlüssig gegen ein Verschieben aus der ersten Elementstellung in die zweite Elementstellung relativ zu dem Gehäuse 12 sichern. Befindet sich das Betätigungselement 36 in der in 1 gezeigten zweiten Elementstellung, während sich das Eingriffselement 58 in der Verriegelungsstellung und somit die Verriegelungsvorrichtung 44 in dem Verriegelungszustand befindet, so greift das Eingriffselement 58 in die Ausnehmung 67 ein, wodurch das Eingriffselement 58 und somit die Verriegelungsvorrichtung 44 formschlüssig mit dem Betätigungselement 36 zusammenwirken und dadurch das Betätigungselement 36 formschlüssig relativ zu dem Gehäuse 12 fixieren, mithin gegen ein Verschieben aus der zweiten Elementstellung in die erste Elementstellung sichern.
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In der Entriegelungsstellung unterbleibt ein das Betätigungselement 36 gegen ein entlang der Bewegungsachse 38 und relativ zu dem Gehäuse 12 sicherndes Zusammenwirken zwischen dem Eingriffselement 58 und dem Betätigungselement 36 und somit zwischen der Verriegelungsvorrichtung 44 und dem Betätigungselement 36, sodass dann das Betätigungselement 36 aus der ersten Elementstellung in die zweite Elementstellung beziehungsweise aus der zweiten Elementstellung in die erste Elementstellung relativ zu dem Gehäuse 12 entlang der Bewegungsachse 38 verschoben werden kann.
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Die Verriegelungsstellung ist somit zum Fixieren des Betätigungselements 36 ausgebildet, und die Entriegelungsstellung ist zum Freigeben des Betätigungselements 36 ausgebildet. Die hydraulische Halteeinrichtung 46 ist dabei dazu ausgebildet, das Eingriffselement 58 aus der Entriegelungsstellung in die Verriegelungsvorrichtung 44 zu bewegen und/oder in der Verriegelungsstellung zu halten und somit gegen eine Bewegung aus der Verriegelungsvorrichtung 44 in die Entriegelungsstellung zu sichern.
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Die hydraulische Halteeinrichtung 46 weist einen Haltekolben 60 auf, welcher den Betätigungsraum 48 teilweise und direkt begrenzt. Bei dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel weist die Halteeinrichtung 46 ein Kolbengehäuse 62 auf, welches einen Arbeitsraum 64 aufweist. Der Haltekolben 60 unterteilt den Arbeitsraum 64 in den Betätigungsraum 48 und einen gegenüberliegenden, weiteren Raum 65. Erkennbar ist, dass über die Verbindungsleitung V1, das heißt über den ersten Teil der Verbindungsleitung V1, in deren ersten Teil das Hydraulikfluid aus der Versorgungsleitung V2 einleitbar ist, das Hydraulikfluid in den Betätigungsraum 48 einleitbar ist, wodurch der Haltekolben 60, insbesondere direkt, mit dem in den Betätigungsraum 48 eingelegten Hydraulikfluid beaufschlagbar ist. Hierdurch, das heißt dieses Einleiten des Hydraulikfluids in den Betätigungsraum 48 ist der Haltekolben 60 relativ zu dem Kolbengehäuse 62 derart bewegbar, dass mittels des Haltekolbens 60 das Eingriffselement 58 in die Verriegelungsstellung bewegbar, das heißt verschwenkbar ist. Außerdem kann mittels des Haltekolbens 60 und mittels des Hydraulikfluids das Eingriffselement 58 in der Verriegelungsstellung gehalten werden, insbesondere während einer Fahrt des Kraftfahrzeugs, da während der Fahrt des Kraftfahrzeugs das Hydraulikfluid einen vorteilhaft hohen Druck aufweist, der über den Haltekolben 60 eine Bewegung des Eingriffselements 58 aus der Verriegelungsstellung in die Entriegelungsstellung entgegenwirkt. Befindet sich das Kraftfahrzeug in seinem Stillstand, so sinkt gegenüber der Fahrt des Kraftfahrzeugs der Druck des Hydraulikfluids ab, sodass dann der Druck des Hydraulikfluids über den Haltekolben 60 einer Bewegung des Eingriffselements 58 aus der Verriegelungsstellung in die Entriegelungsstellung nicht oder nur geringfügig entgegensteht und in der Folge das Eingriffselement 58 bedarfsgerecht und einfach aus der Verriegelungsstellung in die Entriegelungsstellung bewegt werden kann.
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Die Verriegelungsvorrichtung 44 weist eine als Festkörper ausgebildete und somit mechanische Verriegelungsfeder 68 auf, welche einerseits zumindest mittelbar, insbesondere direkt, an dem Gehäuse 12 und andererseits zumindest mittelbar, insbesondere direkt, an dem Eingriffselement 58 abgestützt ist. Hierdurch stellt die Verriegelungsfeder 68 zumindest in der Verriegelungsstellung eine Federkraft bereit, mittels welcher das Eingriffselement 58 aus der Entriegelungsstellung in der Verriegelungsstellung bewegbar, das heißt verschwenkbar ist.
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Die Antriebsvorrichtung 10 weist bei dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel außerdem einen Hubmagneten 70 auf, welcher derart in Wirkverbindung mit dem Eingriffselement 58 steht, dass mittels des Hubmagneten 70 das Eingriffselement 58 aus der Verriegelungsstellung in die Entriegelungsstellung bewegbar, das heißt verschwenkbar ist.
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Zusätzlich zu dem Hubmagneten 70 ist eine hydraulische Entriegelungseinrichtung 72 vorgesehen, welche derart in Wirkverbindung mit dem Eingriffselement 58 steht, dass mittels der hydraulischen Entriegelungseinrichtung 72 das Eingriffselement 58 aus der Verriegelungsstellung in die Entriegelungsstellung bewegbar ist.
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Erkennbar ist, dass das Eingriffselement 58 einen jenseits der Drehachse D verlaufenen ersten Hebelarm H1 und einen diesseits der Drehachse D verlaufenden zweiten Hebelarm H2 aufweist. Dabei stehen die hydraulische Entriegelungseinrichtung 72 und die hydraulische Halteeinrichtung 46 an dem ersten Hebelarm H1 in Wirkverbindung mit dem Eingriffselement 58, und der Hubmagnet 70 steht an dem zweiten Hebelarm H2 in Wirkverbindung mit dem Eingriffselement 58. Außerdem ist beispielsweise die Verriegelungsfeder 68 zumindest mittelbar, insbesondere direkt, an dem ersten Hebelarm H1 abgestützt.
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Bei dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel weist die Antriebsvorrichtung 10, insbesondere die Parksperre 22, eine hydraulische Betätigungsvorrichtung 74 auf, welche vorliegend als eine hydraulische Kolben-Zylinder-Einheit ausgebildet ist. Die hydraulische Kolben-Zylinder-Einheit wird auch als Hydraulikzylinder bezeichnet und weist einen Kolben 76 und ein Betätigungsgehäuse 78 auf, welches auch als Zylinder bezeichnet wird oder ein Zylinder ist. Erkennbar ist, dass der Haltekolben 60 in dem Kolbengehäuse 62 angeordnet ist. Der Kolben 76 ist in dem Betätigungsgehäuse 78 angeordnet und unterteilt einen Arbeitsraum 80 des Betätigungsgehäuses 78 in zwei entlang der Bewegungsachse 38 einander gegenüberliegende, auch als Arbeitsräume bezeichnete Arbeitskammern 82 und 84. Der Kolben 76 ist dabei entlang der Bewegungsachse 38 zwischen den Arbeitskammern 82 und 84 angeordnet. Der Kolben 76 ist relativ zu dem Betätigungsgehäuse 78 entlang der Bewegungsachse 38 translatorisch bewegbar, insbesondere translatorisch hin- und herbewegbar. Dabei kann der Kolben 76 relativ zu dem Betätigungsgehäuse 78 in die erste Betätigungsrichtung und die zweite Betätigungsrichtung verschoben werden. Das Betätigungselement 36 ist, insbesondere unbeweglich und somit fest, mit dem Kolben 76 verbunden und somit mit dem Kolben 76 relativ zu dem Betätigungsgehäuse 78 und relativ zu dem Gehäuse 12 in die erste Betätigungsrichtung und die zweite Betätigungsrichtung mitverschiebbar. Somit kann der Kolben 76 und das Betätigungselement 36 gemeinsam, das heißt gleichzeitig, relativ zu dem Betätigungsgehäuse 78 und relativ zu dem Gehäuse 12 in die erste Betätigungsrichtung und in die zweite Betätigungsrichtung verschoben, mithin hin- und herverschoben werden. Beispielsweise ist somit das Betätigungselement 36 eine mit dem Kolben 76 insbesondere unbeweglich und somit fest verbundene Kolbenstange. Die Kolbenstange ragt aus dem Betätigungsgehäuse 78 heraus und ist beispielsweise zur Ausübung einer in die erste Betätigungsrichtung und/oder die zweite Betätigungsrichtung wirkenden Kraft zum Beispiel auf ein Getriebeelement und/oder auf die Sperrklinke 32 ausgebildet.
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Denkbar ist, dass das Hydraulikfluid in die Arbeitskammer 84 einleitbar ist, wodurch der Kolben 76 mit dem Hydraulikfluid beaufschlagbar und dadurch mit dem Betätigungselement 36 entlang der Bewegungsachse 38 relativ zu dem Betätigungsgehäuse 78 und relativ zu dem Gehäuse 12 in die zweite Betätigungsrichtung verschiebbar ist. Drehachse D kann beispielsweise die Parksperre 22 ausgelegt werden oder ein Auslegen der Parksperre 22 bewirkt werden. Alternativ oder zusätzlich kann beispielsweise das Hydraulikfluid in die Arbeitskammer 82 eingeleitet werden, wodurch der Kolben 76 mit dem Fluid beaufschlagbar und dadurch mit dem Betätigungselement 36 in die erste Betätigungsrichtung entlang der Bewegungsachse 38 relativ zu dem Betätigungsgehäuse 78 und relativ zu dem Gehäuse 12 verschiebbar ist. Dadurch kann die Parksperre 22 beispielsweise eingelegt werden, oder ein Einlegen der Parksperre 22 bewirkt werden.
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Bei dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist dem Betätigungselement 36 ein Federelement 86 zugeordnet, welches vorliegend als ein Festkörper und somit als eine mechanische Feder ausgebildet ist. Das Federelement 86 ist entlang der Bewegungsachse 38 einerseits zumindest mittelbar, insbesondere direkt, an dem Gehäuse 12 und/oder an dem Betätigungsgehäuse 78 und andererseits zumindest mittelbar, insbesondere direkt, an dem Betätigungselement 36 abgestützt. Das Federelement 86 ist bei dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel als ein Zugfeder ausgebildet und wird durch ein entlang der Bewegungsachse 38 und in die erste Betätigungsrichtung erfolgendes Verschieben des Betätigungselements 36 gelenkt, das heißt in seiner entlang der Bewegungsachse 38 verlaufenden Länge vergrößert und dadurch gespannt, sodass das Federelement 86 zumindest in der zweiten Elementstellung des Betätigungselements 36 eine zumindest mittelbar, insbesondere direkt, auf das Betätigungselement 36 wirkende Federkraft bereitstellt. Mittels der Federkraft des Federelements 86 ist das Betätigungselement 36 entlang der Bewegungsachse 38 in die zweite Betätigungsrichtung verschiebbar, wodurch die Parksperre 22 auslegbar oder ein Auslegen der Parksperre 22 bewirkbar ist. Dadurch kann eine besonders vorteilhafte und bedarfsgerechte Verstellung oder Umschaltung der Parksperre 22 realisiert werden. Außerdem kann ein besonders sicherer Betrieb der Parksperre 22 und somit der Antriebsvorrichtung 10 vermieden werden, da unerwünschte Bewegungen des Betätigungselements 36 und somit unerwünschte Verstellungen der Parksperre 22 vermieden werden können. Insbesondere kann ein unerwünschtes Einlegen der ausgelegten Parksperre 22 vermieden werden, insbesondere während einer jeweiligen Fahrt des Kraftfahrzeugs.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Antriebsvorrichtung
- 12
- Gehäuse
- 14
- Kühl- und/oder Schmierraum
- 16
- Radsatz
- 18
- Zahnrad
- 20
- Zahnrad
- 22
- Parksperre
- 24
- Parksperrenrad
- 26
- Verzahnung
- 28
- Zahn
- 30
- Zahnlücke
- 32
- Sperrklinke
- 34
- Parksperrenaktor
- 36
- Betätigungselement
- 38
- Bewegungsachse
- 40
- Pfeil
- 42
- Pfeil
- 44
- Verriegelungsvorrichtung
- 46
- hydraulische Halteeinrichtung
- 48
- Betätigungsraum
- 50
- dritter Raum
- 52
- Gehäuse
- 54
- Schmiermittelzufuhrsystem
- 56
- Rücklaufleitung
- 58
- Eingriffselement
- 59
- Bolzen
- 60
- Haltekolben
- 62
- Kolbengehäuse
- 64
- Arbeitsraum
- 65
- weiterer Raum
- 66
- Ausnehmung
- 67
- Ausnehmung
- 68
- Verriegelungsfeder
- 70
- Hubmagnet
- 72
- hydraulische Entriegelungseinrichtung
- 74
- hydraulische Betätigungsvorrichtung
- 76
- Kolben
- 78
- Betätigungsraum
- 80
- Arbeitsraum
- 82
- Arbeitskammer
- 84
- Arbeitskammer
- D
- Drehachse
- H1
- Hebelarm
- H2
- Hebelarm
- S
- Schwenkachse
- V1
- Verbindungsleitung
- V2
- Versorgungsleitung
- VS1
- Verbindungsstelle