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Die Erfindung betrifft ein Arbeitsgerät mit einem vorzugsweise als stationäre Tragsäule ausgebildeten Gestell, mit einem motorisch angetriebenen Drehkopf, der an einem gestellfesten Lagerbock um eine vertikale Drehachse drehbar angeordnet ist, mit einem Armpaket bestehend aus mehreren, an Knick- oder Schubgelenken paarweise relativ zueinander bewegbaren, eine Betonförderleitung tragenden Mastarmen, welches Armpaket mit seinem ersten Mastarm um eine horizontale Drehachse am Drehkopf angelenkt ist, mit einem wahlweise über Steuerorgane oder eine Funkstrecke betätigbaren, in einem Schaltschrank angeordneten Steuerungsmechanismus und einer einen Öltank und eine motorisch angetriebene Hydraulikpumpe aufweisenden Hydraulikbaugruppe zur Ansteuerung von Antriebsaggregaten für die Drehkopf- und Mastarmbewegung, und mit einer in der Nähe des Lagerbocks gestellfest angeordneten Arbeitsplattform.
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Als Betonpumpen ausgebildete Arbeitsgeräte dieser Art weisen einen Verteilermast als Ausleger auf, der eine Betonförderleitung trägt, die an den Druckanschluss einer gestellfest angeordneten Kernpumpe angeschlossen ist. Der Antriebsmechanismus für den Drehkopf weist üblicherweise ein starr mit dem Lagerbock verbundenes Antriebsritzel auf. Bei der Montage wird der Lagerbock mit seinem Antriebsritzel zunächst in den gestellfesten Antriebsmechanismus eingeführt und sodann mit dem Gestell verschraubt. Dabei ist viel Sorgfalt erforderlich, damit die Zähne des Antriebsritzels nicht beschädigt werden. Deshalb wird die Montage meist werkseitig vorgenommen. Andererseits können viele Baustellen wegen Platzmangels nicht mit Fahrbetonpumpen bedient werden. Es sind dort stationäre Gestelle erforderlich, auf die der als Armpaket ausgebildete Ausleger aufgesetzt wird. Ein solches Arbeitsgerät mit den eingangs angegebenen Merkmalen ist an sich bekannt (
EP-1 235 965 B1 ). Die zum Antriebsmechanismus des Drehkopfs gehörenden Bauteile sind dort im gestellfesten Lagerbock integriert. Dies wird dadurch erreicht, dass ein gestellfest angeordnetes Antriebsritzel einen über das Gestell überstehenden koaxialen Passzapfen und mindestens ein exzentrisch angeordnetes Drehmitnehmerelement trägt, während der Drehkopf eine zum Passzapfen komplementäre, auf diesen lösbar aufsteckbare Aufnahmebüchse sowie mindestens eine lösbar mit dem Drehmitnehmerelement kuppelbare Mitnehmerpartie aufweist. Die Trennstelle zwischen dem Gestell und dem Ausleger befindet sich dort also zwischen dem Lagerbock und dem Drehkopf, so dass der recht schwere Drehkopf mit Antriebsbaugruppe Bestandteil des Auslegers ist, der beim Wechselvorgang vom Gestell abgenommen werden muss. Ein wesentlicher Nachteil dieser Konstruktion besteht außerdem darin, dass die Arbeitsplattform durch die an der Tragsäule angebauten Teile eingeengt wird und daher kein ausreichender Bewegungsraum für den Monteur besteht. Hinzu kommt, dass das Armpaket relativ weit von der Tragsäule weg positioniert werden muss, damit Kollisionen mit Anbauteilen an der Tragsäule vermieden werden. Dies führt zu einem großen Lastmoment. Hinzu kommt, dass das zur hydraulischen Ansteuerung des Armpakets notwendige Schlauchpaket relativ groß und unförmig ist und an der betreffenden Stelle den Bewegungsraum des Monteurs weiter einschränkt. Im Notbedienungsfall, in welchem der Monteur auf der Arbeitsplattform tätig ist, besteht eine nicht unerhebliche Verletzungsgefahr dann, wenn der Drehkopf mit dem Armpaket fehlerhaft angesteuert wird. Je nach Maststellung wird im Notbedienungsfall auch die Sicht des Monteurs zum Armpaket behindert. Wegen der aufgrund der Einbauteile recht großen Höhe des Lagerbocks ist eine sichere Montage von der Arbeitsplattform aus nicht immer gewährleistet.
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Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, das bekannte Arbeitsgerät dahingehend zu verbessern, dass die Bauhöhe des Lagerbocks relativ klein gehalten wird und die für die Betätigung des Armpakets notwendigen Anbauteile im Notbedienungsfall den Monteur nicht stören.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird die im Patentanspruch 1 angegebene Merkmalskombination vorgeschlagen. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Die erfindungsgemäße Lösung wird im Wesentlichen darin gesehen, dass der Schaltschrank mit Steuerungsmechanismus und die Hydraulikbaugruppe mit Öltank und Hydraulikpumpe am Drehkopf oberhalb des Lagerbocks angeordnet sind. Die Hydraulikpumpe wird dabei zweckmäßig über einen Elektromotor angetrieben, der ebenfalls am Drehkopf angeordnet ist. Auf diese Weise wird die Bewegungsfreiheit des Monteurs auf der Arbeitsplattform im Wartungs- und Notbetriebsfall signifikant verbessert. Eine weitere Verbesserung in dieser Hinsicht wird erzielt, wenn der für den Drehkopfantrieb notwendige Antriebsmotor und das damit verbundene Drehwerksgetriebe ebenfalls am Drehkopf oberhalb des Lagerbocks angeordnet sind. Da die hydraulische Steuerung im Drehkopfbereich angeordnet ist, sind zwischen der Steuerungseinrichtung und der Koppelstelle nur kurze fest verrohrte Leitungen notwendig. Die von Anbauteilen freie Arbeitsplattform ermöglicht ein stolperfreies Mitlaufen des Monteurs und eine gute Sicht auf das Armpaket. Die über die stationäre Tragsäule geführten Stromanschlüsse und Fernsteuerleitungen werden innen zum Lagerbock geführt, an welchem Koppelstellen, wie Steckdosen und Schnellverschlüsse angebracht sind, die die Arbeitsplattform freihalten. Durch den Wegfall der störenden Anbauteile kann das Armpaket nah am Drehkopf platziert werden, wodurch das hierdurch erzeugte Lastmoment reduziert werden kann. Durch das Verlegen aller Anbauteile nach oben in den Drehkopf kann der Lagerbock niedrig ausgeführt werden, so dass er die Bewegungsfreiheit im Bereich der Arbeitsplattform nicht stört.
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Eine vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Steuerungsmechanismus über eine externe Stromquelle und ein über die Tragsäule geführtes und die Drehverbindung zwischen Lagerbock und Drehkopf überbrückendes Elektrokabel mit elektrischem Strom versorgt ist. Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Öltank eine an den Drehkopf geometrisch angepasste Kontur aufweist, in der eine Fensteröffnung mit einer für den Durchtritt eines an den Drehkopf montierten Ballastauslegers bildenden Innenkontur frei bleibt.
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Der Schaltschrank zur Aufnahme des Steuerungsmechanismus kann auf einem podestnahen Halter angeordnet werden, damit er vom Monteur leicht erreicht wird. Vorteilhafterweise ist ein gegenüber der am am Öltank angeordneten Fensteröffnung um eine zur Drehachse des Drehkopfs parallele Achse verschwenkbarer Halter zur Aufnahme des Schaltschranks vorgesehen, der bei nicht vorhandenem Ballastausleger in die Fensteröffnung hineingeschwenkt oder parallel zu einem vorhandenen Ballastausleger aus dieser herausgeschwenkt werden kann.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Drehkopf eine am Lagerbock angeordnete Basispartie und ein eine Lagerstelle für das Armpaket umfassendes Adapterstück aufweist, wobei die Basispartie und das Adapterstück über eine Trennstelle lösbar miteinander gekuppelt sind. Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn die Basispartie und das Adapterstück an ihrer Trennstelle paarweise formschlüssig miteinander verbindbare Kupplungselemente aufweisen. Damit ist es möglich, dass der Ausleger zusammen mit dem Adapterstück im Bereich der Trennstelle von der Basispartie des Drehkopfs getrennt werden kann, während die Basispartie zusammen mit dem Lagerbock am Gestell verbleibt.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist auch der Ballastausleger über ein weiteres Adapterstück an einer der Trennstelle des Armpakets gegenüberliegenden zweiten Trennstelle mit der Basispartie des Drehkopfs mittels paarweise formschlüssig miteinander verbindbarer weiterer Kupplungselemente lösbar gekuppelt. Um den Ballastausleger an die Trennstelle heranführen zu können, muss die am Öltank angeordnete Fensteröffnung durch Herausschwenken des auf dem Halter befindlichen Schaltschranks frei sein.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung in schematischer Weise dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen
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1 ein als Betonverteilermast ausgebildetes Arbeitsgerät mit Tragsäule, Armpaket und Ballastträger in einer ausschnittsweisen Explosionsdarstellung;
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2a, b und c einen Ausschnitt aus dem Arbeitsgerät in schaubildlicher Darstellung und zwei Seitenansichten mit drehkopfseitigen Anbauteilen;
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3a bis d vier verschiedene schaubildliche Darstellungen des auf den Lagerbock montierten Drehkopfs mit Anbauteilen;
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4 eine schaubildliche Darstellung des Drehkopfs mit Lagerbock, Armpaket und Ballastausleger.
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Das in der Zeichnung dargestellte Arbeitsgerät ist als Betonpumpe mit einem stationären Gestell 10 ausgebildet. Das Gestell 10 bildet eine Tragsäule, die an ihrem oberen Ende einen Unterbau 14 mit einem Lagerbock 35 für einen um eine vertikale Drehachse 30 drehbaren Drehkopf 32 aufweist. Am Drehkopf 32 ist je ein als Armpaket 34 und als Ballastträger 134 ausgebildeter, nach entgegengesetzten Seiten der Tragsäule weisender Ausleger 16,116 angeordnet. Das Armpaket 34 weist mehrere paarweise gegeneinander verschwenkbare, eine Betonförderleitung 22 tragende Mastarme 1, 2, 3, 4 auf. Wie insbesondere aus 1 und 4 zu ersehen ist, ist der Ausleger 16 mit dem ersten Mastarm 1 des Armpakets 34 im montierten Zustand an einer Lagerstelle 36 des Drehkopfs 32 um eine horizontale Schwenkachse schwenkbar gelagert. Um den Ausleger 16 gegenüber dem Drehkopf 32 verschwenken zu können, ist außerdem eine als doppelt wirkender Hydrozylinder ausgebildete hydraulische Zylinder-Kolbeneinheit 40 vorgesehen, die mit ihrem zylinderfesten Ende 42 und mit ihrem kolbenstangenfesten Ende 44 an je einer im Abstand von der Lagerstelle 36 angeordneten auslegerseitigen Anlenkstelle 46 und drehkopfseitigen Anlenkstelle 48 mit horizontaler Gelenkachse angelenkt ist.
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Der als Armpaket 34 eines Betonverteilermasts ausgebildete Ausleger 16 ist über ein Adapterstück 52 an einer Trennstelle 54 mit der Basispartie 50 des Drehkopfs 32 mittels paarweise formschlüssig miteinander verbindbarer Kupplungselemente lösbar gekoppelt. Zu diesem Zweck weist das Adapterstück 52 als bolzen- oder zapfenförmige Einhängeelemente 56, 57 ausgebildete Kupplungselemente auf, während die Basispartie 50 mit nach oben randoffenen Aufnahmen 58, 59 für die Einhängeelemente 56, 57 versehen ist. Die in 1 erkennbaren Bohrungen im Adapterstück 52 bilden die Lagerstelle 36 für den Ausleger 16 und die drehkopfseitige Anlenkstelle 48 für die Zylinder-Kolbeneinheit 40.
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Der Transport des Auslegers 16 zum Gestell 10 erfolgt mit Hilfe eines Krans, der über ein Krangeschirr 74 am Ausleger 16 in dessen Schwerpunktposition 82 fixiert wird. Wie aus 4 ersichtlich, ist im Bereich der Trennstelle 54 zusätzlich eine Sicherheitsverbindung vorgesehen, die mittels eines Steck- oder Rastbolzens 76 zwischen dem Adapterstück 52 und der Basispartie 50 hergestellt ist. Der Steck- oder Rastbolzen 76 kann nachträglich von einer unterbaufesten Arbeitsplattform 78 (1) aus durch einen Monteur angebracht werden.
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Aus 1 und 4 ist zu ersehen, dass der Drehkopf 32 neben der am Lagerbock 35 angeordneten Basispartie 50 ein zweites, eine Lagerstelle 136 für einen zusätzlichen Ausleger 116 umfassendes Adapterstück 152 aufweist. Der einen Ballastträger 134 aufweisende zusätzliche Ausleger 116 ist über das Adapterstück 152 der Trennstelle 154 mit der Basispartie 50 des Drehkopfs 32 mittels paarweise formschlüssig miteinander verbindbarer Kupplungselemente lösbar gekoppelt. Dabei ist eine erste Gruppe von Kupplungselementen als zapfenförmige Einhängeorgane 156 und eine zweite Gruppe von Kupplungselementen als mit einer randoffenen Aufnahme 158 für die Einhängeorgane 156 versehene Hakenorgane 157 ausgebildet. Die Einhängeorgane 156 sind an der Basispartie 50 angeordnet, während die Hakenorgane 157 mit nach unten randoffener Aufnahme 158 am Adapterstück 152 angeordnet sind. Das Adapterstück 152 weist einen im montierten Zustand unterhalb der randoffenen Aufnahme 158 angeordneten, unter der Einwirkung des über den Ausleger 116 um die Achse der Einhängeorgane 156 erzeugten Lastmoments gegen die Basispartie 50 anliegenden Anschlag 120 auf. Das Adapterstück 152 ist bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel an zwei Lagerstellen 136, 137 mit dem Ausleger 116 verbunden, wobei die Lagerstellen 136, 137 vor allem in vertikaler Richtung einen Abstand voneinander aufweisen. Ähnlich wie der Ausleger 16 kann auch der Ausleger 116 mittels eines Krans an der Basispartie 50 montiert werden.
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Wie aus den 2 bis 4 zu ersehen ist, ist der Drehkopf mit einer größeren Anzahl Anbauteile bestückt, die folgende Funktionen aufweisen:
- – Eine Hydraulikbaugruppe 84 zur Ansteuerung von Antriebsaggregaten für die Drehkopf- und Mastarmbewegung, die einen Öltank 86 und eine mittels eines Elektromotors 87 angetriebene Hydraulikpumpe 88 aufweist,
- – einen Steuerungsmechanismus 90, der wahlweise über Steuerorgane 91 oder eine Funkstrecke 89 betätigbar ist und in einem Schaltschrank 92 untergebracht ist,
- – einen Antriebsmechanismus 33 der einen hydraulischen Antriebsmotor 94 und ein Drehwerksgetriebe 96 für den Drehantrieb des Drehkopfes 32 gegenüber dem Lagerbock 35 aufweist,
- – sowie eine in der Nähe des Lagerbocks 35 gestellfest angeordnete Arbeitsplattform 78.
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Eine Besonderheit der Erfindung besteht darin, dass der Schaltschrank 92 mit Steuerungsmechanismus 90 und die Hydraulikbaugruppe 84 mit Öltank 86 und Hydraulikpumpe 88 an der Basispartie 50 des Drehkopfs 32 oberhalb des Lagerbocks 35 angeordnet sind. Ebenfalls am Drehkopf 32 oberhalb des Lagerbocks 35 angeordnet ist der hydraulische Antriebsmotor 94 samt Drehwerkgetriebe 96 für den Antrieb des Drehkopfes 32. Der Steuerungsmechanismus 90 ist über eine externe Stromquelle und ein über die gestellfeste Tragsäule geführtes und das Drehlager zwischen Lagerbock 35 und Drehkopf 32 überbrückendes Elektrokabel mit elektrischem Strom versorgt.
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Eine weitere Besonderheit der Erfindung besteht darin, dass der Öltank 86 eine an den Drehkopf 32 geometrisch angepasste Außen- und Innenkontur aufweist. Wie insbesondere aus den 3a bis d und 4 zu ersehen ist, ist der Öltank 86 mit einer Fensteröffnung 98 versehen, die für den Durchtritt eines an den Drehkopf 32 montierten Ballastauslegers 134 bestimmt ist. Der Ballastausleger 134 muss allerdings nur dann vorgesehen werden, wenn das Gestell 10 aufgrund des über das Armpaket 34 am Drehkopf 32 angreifende Lastmoments so stark belastet wird, dass es eines Lastausgleiches bedarf. Wenn kein Ballastausleger 134 vorgesehen ist, kann die Fensteröffnung 98 zur Aufnahme des Schaltschranks 92 für den Steuerungsmechanismus 90 genutzt werden. Um für beide Fälle gewappnet zu sein, ist am Öltank 86 ein gegenüber der Fensteröffnung 98 um eine zur Drehachse 30 des Drehkopfs 32 parallele Achse 100 verschwenkbarer Halter 102 zur Aufnahme des Schaltschranks 92 vorgesehen. Damit ist es möglich, bei Vorhandensein des Ballastauslegers 134 den Schaltschrank 92 über seinen Halter 102 aus der Fensteröffnung 98 heraus zu schwenken, so dass er von der Arbeitsplattform 78 bedienbar ist.
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Mit der erfindungsgemäßen Bauweise, aufgrund der die betriebsnotwendigen Anbauteile, wie Schaltschrank 92, Hydraulikbaugruppe 88 und Antriebsmechanismus 33 unmittelbar am Drehkopf 32 oberhalb des Lagerbocks 35 angeordnet sind, wird erreicht, dass die Bewegungsfreiheit des Monteurs im Bereich der Arbeitsplattform 78 verbessert wird. Die von Anbauteilen freie Arbeitsplattform 78 ermöglicht ein stolperfreies Mitlaufen des Monteurs beim Drehen des Drehkopfs 32 sowie eine gute Sicht auf das Armpaket 34. Durch den Wegfall der störenden Anbauteile kann außerdem das Armpaket 34 nah am Drehkopf 32 platziert werden, wodurch das hierdurch erzeugte Lastmoment und damit die Durchbiegung des Gestells 10 reduziert werden kann.
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Zusammenfassend ist folgendes festzuhalten: Die Erfindung bezieht sich auf ein Arbeitsgerät mit einem als stationäre Tragsäule ausgebildeten Gestell 10, mit einem motorisch angetriebenen Drehkopf 32 und mit einem Armpaket 34 bestehend aus mehreren, an Knick- oder Schubgelenken paarweise relativ zueinander bewegbaren, eine Betonförderleitung tragenden Mastarmen 1, 2, 3, 4. Das Armpaket 34 ist mit seinem ersten Mastarm 1 um eine horizontale Drehachse 30 am Drehkopf 32 angelenkt. Weiter ist ein über Steuerorgane oder eine Funkstrecke betätigbarer, in einem Schaltschrank 92 angeordneter Steuerungsmechanismus 90 sowie eine einen Öltank 86 und eine motorisch angetriebene Hydraulikpumpe 88 aufweisende Hydraulikbaugruppe 84 zur Ansteuerung von Antriebsaggregaten für die Drehkopf- und Mastarmbewegung vorgesehen. Für den Notbetrieb befindet sich in der Nähe des Lagerbocks 35 eine gestellfest angeordnete Arbeitsplattform 78. Um sicherzustellen, dass die für die Betätigung des Armpakets 34 notwendigen Anbauteile den Monteur im Notbedienungsfall nicht stören, wird gemäß der Erfindung vorgeschlagen, dass der Schaltschrank 92 mit Steuerungsmechanismus 90 und die Hydraulikbaugruppe 84 mit Öltank 86 und Hydraulikpumpe 88 am Drehkopf 32 oberhalb des Lagerbocks 35 angeordnet sind.
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Bezugszeichenliste
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- 1, 2, 3, 4
- Mastarme
- 10
- Gestell
- 14
- Unterbau
- 16
- Ausleger
- 22
- Betonförderleitung
- 30
- Drehachse
- 32
- Drehkopf
- 33
- Antriebsmechanismus
- 34
- Armpaket
- 35
- Lagerbock
- 36
- Lagerstelle
- 40
- Zylinder-Kolbeneinheit
- 42
- zylinderfestes Ende
- 44
- kolbenstangenfestes Ende
- 46, 48
- Anlenkstellen
- 50
- Basispartie
- 52
- Adapterstück
- 54
- Trennstelle
- 56, 57
- Einhängeelemente
- 58, 59
- Aufnahmen
- 74
- Krangeschirr
- 76
- Rastbolzen
- 78
- Arbeitsplattform
- 82
- Schwerpunktposition
- 84
- Hydraulikbaugruppe
- 86
- Öltank
- 87
- Elektromotor
- 88
- Hydraulikpumpe
- 89
- Funkstrecke
- 90
- Steuerungsmechanismus
- 91
- Steuerorgane
- 92
- Schaltschrank
- 94
- Antriebsmotor
- 96
- Drehwerkgetriebe
- 98
- Fensteröffnung
- 100
- Achse
- 102
- Halter
- 116
- Ausleger
- 134
- Ballastträger
- 136, 137
- Lagerstellen
- 152
- Adapterstück
- 154
- Trennstelle
- 156
- Einhängeorgan
- 157
- Hakenorgan
- 158
- Aufnahmen
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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