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Die Erfindung betrifft eine Markise, wobei der Begriff „Markise“ im weitesten Sinne zu verstehen ist.
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Grundsätzlich ist unter Markise eine an einem Objekt befestigte Gestellkonstruktion mit Bespannung zu verstehen, die u.a. als Sonn-, Regen-, Wärme-, Blend-, Sicht- und Objektschutz dient. Solche Markisen, meist als Sonnen-/Sichtschutz genutzt, sind in den unterschiedlichsten Ausführungsformen bekannt. Regelmäßig handelt es sich dabei um sogenannte Gelenkarm-, Fallarm- oder Korbmarkisen, bei denen das Markisentuch von zwei oder mehreren Armen aufgespannt wird.
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Aufgrund der Konstruktion einer Gelenkarmmarkise ist ein waagrechter oder leicht abgewinkelter Ausfall des Markisentuchs möglich. Die Grundkonstruktion, d.h. das die Arme umfassende Gestell, besteht meist aus Aluminium. Die Arme werden mittels Stahl- oder Gasdruckfedern unter Spannung gesetzt, drücken das Tuch beim Ausfahren nach außen und halten es dabei straff. Beim Einfahren wird der Federkraft entgegengewirkt. Daher benötigt das Einfahren einen wesentlich höheren Kraftaufwand als das Ausfahren.
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Die aus der Praxis bekannten Markisen werden im Nachhinein an einer Fassade, meist über Fenstern und Türen, befestigt. Aufgrund ihrer linearen Ausprägung sind sie im Einsatz limitiert. Außerdem eignen sich die klassischen Markisen nur bedingt als Regenschutz, sind vor allem nicht in der Lage, ein Dach zu ersetzen, auch nicht temporär. Zunehmend besteht jedoch Bedarf, beispielsweise eine Dachterrasse vorübergehend bzw. reversibel zu überdachen, um nämlich eine wohnraumähnliche Situation zu schaffen. Konventionelle Gelenkarmmarkisen mit Stoffbespannung sind dazu auf Dauer nicht geeignet.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Markise derart auszugestalten und weiterzubilden, dass sie aufgrund ihrer Konstruktion und des verwendeten Materials zur Schaffung einer temporären Überdachung mit hinreichend guter Regen-/Wasserdichtigkeit geeignet ist. Sie soll in der Konstruktion stabil, einfach herzustellen und leicht zu bedienen sein. Außerdem soll sie sich für unterschiedliche Applikationen, bspw. zur Integration von photovoltaikschen Schichten auf der Oberseite und lichtemittierenden Schichten auf der Unterseite oder sonstigen Beleuchtungseinrichtungen eignen.
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Voranstehende Aufgabe ist durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Danach umfasst die erfindungsgemäße Markise einen Kasten, ein aus dem Kasten ausfahrbares Gestell und eine vom Gestell getragene Lamellenanordnung. Die Lamellenanordnung besteht aus lamellenartigen Flächenelementen, die sich beim vorzugsweise horizontalen oder zur Horizontalen geringfügig nach unten geneigten Ausfahren des Gestells zu einer mehr oder weniger geschlossenen Gesamtfläche ergänzen.
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Erfindungsgemäß weicht man von der herkömmlichen Stoffbespannung einer aus der Praxis bekannten Markise ab. Ganz im Gegenteil ist die herkömmliche Stoffbespannung durch eine Lamellenanordnung ersetzt, die wiederum lamellenartige Flächenelemente umfasst. Das die Lamellenordnung tragende Gestell lässt sich im Wesentlichen horizontal oder aber zumindest geringfügig nach unten geneigt ausfahren, so dass beim Ausfahren die Schwerkraft nutzbar ist. Im ausgefahrenen Zustand ergänzen sich die einzelnen Flächenelemente zu einer mehr oder weniger geschlossenen Fläche, wobei die einzelnen Flächenelemente einander zumindest geringfügig überlappen, dergestalt, dass Regenwasser entsprechend der Anordnung von Ziegeln, Schindeln oder dgl. ablaufen kann, ohne in den Zwischenraum zwischen die Flächenelemente zu gelangen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass zwischen den einzelnen Flächenelementen abdichtende Maßnahmen vorgesehen sein können, damit auch bei Wind keine Feuchtigkeit in den Bereich zwischen den Flächenelementen gelangen kann. Eine weitestgehende Abdichtung ist so realisierbar.
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Für die Flächenelemente ist wesentlich, dass diese aus einem mehr oder weniger festen Material bestehen, ganz im Gegensatz zu einer Ausgestaltung einer konventionellen Markisenbespannung aus Stoff. Grundsätzlich lassen sich jedwede feste Materialien verwenden, die sich zu flächigen Elementen verarbeiten lassen. Ganz besonders eignen sich Lamellen aus Metall, vorzugsweise aus Aluminium bzw. aus geeigneten Aluminiumlegierungen, vorzugsweise eloxiert. Im Rahmen einer einfachen Ausgestaltung ist es denkbar, die Flächenelemente aus Kunststoff zu fertigen, wobei es dabei möglich ist, integrale Dichtelemente entlang der Längskanten anzuformen, bspw. im Overmoulding-Verfahren. Eingefärbte oder aber auch durchsichtige Kunststoffe sind geeignet. Im Rahmen einer weiteren Variante ist es denkbar, die Lamellen aus Glas bzw. Kunstglas herzustellen. Die einzelnen Flächenelemente können dabei in einen Edelstahlrahmen eingebunden sein, an dem der Antrieb bzw. die gegenseitige Anlenkung angreift. Wesentlich ist hierbei, dass sich die Flächenelemente, ganz gleich aus welchem Material, im Rahmen ihrer Lamellenanordnung zu einer Gesamtfläche ergänzen.
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Die Flächenelemente können auf der Oberseite eine photovoltaiksche Beschichtung aufweisen, um nämlich im geöffneten bzw. ausgefahrenen Zustand Strom zu erzeugen. Ein Akkumulator zur Speicherung des Stroms kann im Kasten untergebracht sein. Auf der Unterseite der Lamellen kann eine lichtemittierende Schicht aufgebracht sein, die über den Akkumulator mit Strom versorgt wird. Eine flächige Beleuchtung kann auf diese Weise geschaffen werden, die ihre Energie mittelbar aus dem Sonnenlicht erhält.
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In Bezug auf die Betätigung der Lamellenanordnung ist es von weiterem Vorteil, wenn diese beim Ausfahren des Gestells automatisch, vorzugsweise über Schwerkraft und/oder mittels eines Schleppsystems, öffnet. Beim Einfahren des Gestells, vorzugsweise durch Zurückschieben oder Zurückziehen der Lamellenanordnung, schließt diese gegen die Schwerkraft und/oder mittels eines Schleppsystems. So ist gewährleistet, dass beim Ausfahren ein automatisches Schließen der Lamellen zu einer Gesamtfläche und beim Einfahren ein automatisches Öffnen der Lamellenanordnung bishin zum gebündelten Zusammenfahren der Lamellenanordnung in den Kasten hinein erfolgt.
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Das Gestell kann beliebig konstruiert sein, entsprechend der erforderlichen Breite der gesamten Anordnung. Es umfasst mindestens einen, vorzugsweise zwei Gelenkarme, auf denen die Lamellenanordnung, d.h. die einzelnen Lamellen, verschiebbar angeordnet ist bzw. läuft, nämlich im Sinne der zuvor beschriebenen Öffnungs- und Schließbewegung. Es lassen sich Gelenkarme verwenden, wie sie bei herkömmlichen Gelenkarmmarkisen bekannt sind, jedoch mit einer geeigneten Auflagefläche als Widerlager oder zur schwenkbaren Anlenkung für die einzelnen Lamellen. Letztendlich ist es erforderlich, dass mit Ausnahme der hintersten Lamelle alle bis zum vorderen Ende sich anschließenden Lamellen auf den Gelenkarmen oder dort vorgesehenen Flächen gleiten können, nämlich beim Ausfahren und beim Zurückziehen der gesamten Lamellenanordnung in den Kasten.
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Im Konkreten ist die Lamellenanordnung zumindest mit einer dem Kasten zugewandten bzw. nahen Lamelle am Kasten oder am Gestell bzw. an den Gelenkarmen schwenkbar angelenkt. Darüber hinaus sind die einzelnen Lamellen mechanisch miteinander verbunden, nämlich miteinander zwangsgekoppelt, so dass jede Lamelle der Lamellenanordnung beim Öffnen und Schließen die gleiche Schwenkbewegung beschreibt. Zur Realisierung dieser Situation ist es von Vorteil, wenn zwischen zwei benachbarten Lamellen jeweils zwei Stabilitätsstäbchen vorgesehen sind, die schwenkbar mit den Lamellen verbunden sind, vorzugsweise unter Bildung eines Parallelogramms. Somit wird den einzelnen Lamellen die gleiche Schwenkbewegung aufgezwungen, so dass sich die Flächenelemente bzw. Lamellen der Lamellenanordnung gemeinsam öffnen und schließen lassen, nämlich aufgrund der gemeinsamen Schwenkbewegung.
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Im Konkreten ist eines der beiden Stabilitätsstäbchen in etwa mittig an der einen Lamelle und im Randbereich der anderen Lamelle schwenkbar angelenkt. Das andere der beiden Stabilitätsstäbchen ist im Randbereich der einen Lamelle und etwa mittig an der anderen Lamelle schwenkbar angeodnet, und zwar jeweils auf einander zugewandten Seiten. Dadurch ist eine Zwangssynchronisation der einzelnen Flächenelemente in Bezug auf deren Schwenkbewegung realisiert. Die Stabilitätsstäbchen können äußerst dünn ausgeführt sein, wobei es denkbar ist, dass die einzelnen Flächenelemente/Lamellen auf der den Stabilitätsstäbchen zugewandten Seiten mit Nuten, Ausnehmungen oder dgl. versehen sind, so dass beim Schließen zu einer Gesamtfläche keine Beabstandung aufgrund zwischen den Flächenelementen liegender Stabilitätsstäbchen besteht. Ganz im Gegenteil sollen die Flächenelemente eng aneinanderliegend schließen, nämlich zu einer mehr oder weniger homogenen Fläche, jedenfalls ohne eine Beabstandung bewirkende Funktionsteile dazwischen.
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Aufgrund der zuvor beschriebenen Zwangskopplung mittels der Stabilitätsstäbchen schwenken die Lamellen gemeinsam in die aneinanderliegende geschlossene Position oder in die voneinander weggeschwenkte geöffnete Position, und zwar entsprechend dem jeweils ausgefahrenen oder eingefahrenen Zustand des Gestells bzw. der Gelenkarme. Beliebige Zwischenpositionen mit teilweise geöffneten Flächenelementen sind realisierbar.
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Auch ist es denkbar, dass die Lamellen in der komplett ausgefahrenen Position des Gestells bzw. der Gelenkarme in die geöffnete oder teilweise geöffnete Position schwenkbar sind. Dies erfolgt vorzugsweise über einen Antrieb, unter Zwischenschaltung eines mechanischen Gestänges, Getriebes oder eines geeigneten Seilzugsystems. Jedenfalls ist es möglich, im komplett ausgefahrenen Zustand des Gestells bzw. der Gelenkarme die Lamellen in eine geöffnete, ventilierende Position zu verbringen, bspw. zum gezielten Luft-/Lichteinlass.
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Zur Begünstigung der Handhabung bzw. Betätigung ist es denkbar, dass die Gelenkarme beim Ausfahren eine Torsionsfeder spannen, deren Spannkraft das Einfahren erleichtert bzw. begünstigt. Eine solche Maßnahme ist für sich gesehen bekannt und eignet sich ganz besonders zur Anwendung bei der erfindungsgemäßen Markise.
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Des Weiteren ist es von Vorteil, wenn die Gelenkarme über einen Elektromotor angetrieben sind, vorzugsweise über einen Elektromotor mit hohem Drehmoment. Der Elektromotor wirkt auf die Gelenkarme und dient zum Ausfahren und Einfahren der gesamten Anordnung.
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Wie bereits zuvor erwähnt, wird die Markise mit dem Gestell bzw. den Gelenkarmen und der gesamten Lamellenanordnung aus einem Kasten herausgefahren und wieder in diesen zurück eingefahren. Damit im komplett ausgefahrenen Zustand die zur Betätigung dienenden Bauteile nicht der Verschmutzung durch die Umgebung ausgesetzt sind, ist es von weiterem Vorteil, wenn die Torsionsfeder, der Motor, ggf. ein Getriebe und ggf. weitere Bestandteile einer Steuerung im Kasten angeordnet sind, dort weitestgehend gekapselt, vorzugsweise hinter einer Schutzblende, durch die sich das Gestell bzw. die Gelenkarme vorzugsweise über ein Gelenk heraus erstrecken.
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Von weiterem Vorteil ist die Vorkehrung einer Blende, die endseitig am Gestell bzw. an den Gelenkarmen angeordnet sein kann. Die Blende dient zum Schließen des Kastens im eingefahrenen Zustand der Gelenkarme und der Lamellenanordnung. Die Blende kommt dicht anliegend und weitestgehend abdichtend am Kasten zur Anlage und verhindert eine Verschmutzung der gesamten Anordnung im eingefahrenen Zustand. Die Blende kann aus beliebigen Materialien bestehen, bspw. als Metallblende ausgeführt sein. Ebenso kann die Blende als Putzblende ausgeführt sein, wonach sie mit einem dem Putz der Fassade ähnlichen oder identischen Putz versehen sein kann. Eine solche Ausgestaltung eignet sich ganz besonders bei einem in die Fassade integrierten Kasten.
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Die Gelenkarme haben vorzugsweise unmittelbar vor der Schutzblende, vor der Blende und zumindest in etwa mittig jeweils ein Gelenk, damit sich die erforderliche Bewegbarkeit der Anordnung gewährleisten lässt. Entsprechend der Ausladung können mehrere Gelenke vorgesehen sein.
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Wie bereits zuvor erwähnt, kann es sich bei dem Kasten um einen Aufputzkasten zur Anbringung auf bzw. an der Fassade eines Gebäudes handeln. Der Kasten kann aus Kunststoff, Metall oder aus einem fassadenähnlichen Material hergestellt sein. Der gesamte Aufputzkasten kann zum Verputzen entsprechend der Hausfassade geeignet sein.
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In weiter vorteilhafter Weise, insbesondere bei der Anbringung im Rahmen baulicher Maßnahmen, kann der Kasten als Unterputzkasten zum Einbau in das Mauerwerk bzw. in eine Wand ausgeführt sein. Dabei ist es von besonderem Vorteil, wenn der Kasten als Betonfertigteil mit der Funktion eines tragenden Teils ausgeführt ist, damit man ihn im Sinne eines Sturzes in das Mauerwerk integrieren kann. Eine Schwächung der Statik des Mauerwerks ist wirksam vermieden.
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Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Anspruch 1 nachgeordneten Ansprüche und andererseits auf die nachfolgende Erläuterung bevorzugter Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung der bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im Allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigen.
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1 in einer schematischen Seitenansicht, teilweise geschnitten, ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Markise, angeordnet in einem Aufputzkasten und
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2 in einer schematischen Seitenansicht, teilweise geschnitten, ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Markise, angeordnet in einem Unterputzkasten.
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1 zeigt in einer schematischen Anordnung ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Markise, wobei die einzelnen Bestandteile in einem als Aufputzkasten ausgeführten Kasten 1 angeordnet sind. Der Kasten 1 ist am Mauerwerk 2 eines Gebäudes oder dgl. befestigt. Diese Ausgestaltung eignet sich ganz besonders zur nachträglichen Anbringung an einem Gebäude, bspw. zur Beschattung einer Dachterrasse, eines Balkons oder dgl.
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Innerhalb des Kastens 1 ist ein ausfahrbares Gestell 3 angeordnet, welches in Form von Gelenkarmen 4 ausgeführt ist. Das Gestell 3 ist innerhalb des Kastens 1 schwenkbar angeordnet und ist im ausgefahrenen Zustand zumindest geringfügig gegenüber der Horizontalen nach unten geneigt. Insoweit lässt sich beim Öffnen die Schwerkraft nutzen.
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1 zeigt des Weiteren deutlich, dass das Gestell 3 bzw. die Gelenkarme 4 eine Lamellenanordnung 5 tragen, wobei die Lamellenanordnung aus lamellenartigen Flächenelementen 6 besteht. Die Flächenelemente 6 ergänzen sich beim vorzugsweise horizontalen oder zur Horizontalen geringfügig nach unten geneigten Ausfahren des Gestells 3 zu einer Gesamtfläche, die im komplett ausgefahrenen Zustand im Wesentlichen geschlossen ist. 1 zeigt den nicht ganz ausgefahrenen Zustand, wonach die einzelnen Flächenelemente 6 noch nicht aneinander anliegen und daher noch keine geschlossene Fläche bilden.
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Wie bereits einleitend ausgeführt, handelt es sich bei den Flächenelementen 6 bzw. bei den Lamellen um Elemente aus Metall, Kunststoff oder Glas. Beliebige feste Materialien sind nutzbar.
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1 zeigt des Weiteren deutlich, dass die Flächenelemente 6 untereinander verbunden sind, nämlich über jeweils zwei Stabilitätsstäbchen 7 zwangsgekoppelt sind, so dass zwei aneinandergrenzende Flächenelemente 6 mit den Stabilitätsstäbchen 7 ein Parallelogramm bilden. Durch Vorkehrung der Stabilitätsstäbchen 7 ist eine Zwangskopplung zwischen den Flächenelementen 6 herbeigeführt, dergestalt, dass die Flächenelemente 6 der Lamellenanordnung 5 gemeinsam Öffnen und Schließen, entsprechend dem ausgefahrenen bzw. eingefahrenen Zustand des Gestells 3 bzw. der Gelenkarme 4.
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Bei dem in 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist das erste Flächenelement 6, welches dem Kasten 1 am nächsten angeordnet ist, über ein Gelenk 8 schwenkbar mit dem Gestell 3 bzw. einem Gelenkarm 4 des Gestells 3 verbunden. Die anderen Flächenelemente 6 können auf dem Gestell 3 bzw. den Gelenkarmen 4 gleiten. Das dem Kasten 1 nächste Flächenelement, mit seinem dort vorgesehenen Gelenk 8, ist innerhalb des Kastens 1 angeordnet.
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Die Verbindung der Flächenelemente 6 mit den Stabilitätsstäbchen 7 erfolgt ebenfalls über Gelenke 9, so dass eine schwenkbare Verbindung zwischen den Stabilitätsstäbchen 7 und den jeweiligen Flächenelementen 6 realisiert ist.
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1 lässt des Weiteren erkennen, dass die Flächenelemente 6 im ausgefahrenen Zustand einander zumindest geringfügig überlappen. Im eingefahrenen Zustand, d.h. in ihrer Position innerhalb des Kastens 1 kommen die Flächenelemente 6 zur gegenseitigen Anlage und bilden ein relativ dichtes, wenig Bauraum benötigendes Paket, zur kompletten Unterbringung innerhalb des Kastens 1.
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1 zeigt des Weiteren die Vorkehrung einer Schutzblende 10 innerhalb des Kastens 1, hinter der funktionale Elemente 11 untergebracht sind, bspw. eine Torsionsfeder, ein Elektromotor, ein Getriebe und ggf. Elemente einer Steuerung, entsprechend den Ausführungen in der allgemeinen Beschreibung.
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1 zeigt des Weiteren die Vorkehrung einer endseitigen Putz- oder Metallblende 12, die dazu dient, den Kasten 1 in komplett eingefahrenem Zustand des Gestells 3 bzw. der Gelenkarme 4 inkl. Lamellenanordnung 5 zu schließen, um nämlich die Anordnung vor äußeren Einwirkungen zu schützen, insbesondere bei länger anhaltendem geschlossenen Zustand im Rahmen der Überwinterung.
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2 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Markise, welche sich in funktionaler Hinsicht von der in 1 gezeigten Markise nicht unterscheidet. Der einzige Unterschied zwischen dem Ausführungsbeispiel aus 2 gegenüber dem Ausführungsbeispiel aus 1 ist darin zu sehen, dass gemäß der Darstellung in 2 der Kasten 1 als Unterputzkasten ausgeführt ist, der komplett in das Mauerwerk 2 integriert ist. Bei dem Kasten 1 handelt es sich im Konkreten um ein Betonfertigteil mit tragender Funktion, so dass durch Einbindung des Kastens 1 keine statischen Schwächung des Mauerwerks stattfindet, ganz im Gegenteil der Kasten 1 bspw. als in sich stabiler Sturz verwendet werden kann.
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Hinsichtlich weiterer vorteilhafter Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Markise wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den allgemeinen Teil der Beschreibung sowie auf die beigefügten Ansprüche verwiesen.
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Schließlich sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die voranstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Markise lediglich zur Erörterung der beanspruchten Lehre dienen, diese jedoch nicht auf die Ausführungsbeispiele einschränken.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kasten (Aufputzkasten, Unterputzkasten)
- 2
- Mauerwerk (eines Gebäudes), Fassade
- 3
- Gestell
- 4
- Gelenkarm
- 5
- Lamellenanordnung
- 6
- Flächenelement (der Lamellenanordnung), Lamelle
- 7
- Stabilitätsstäbchen (zwischen den Flächenelementen)
- 8
- Gelenk (zwischen dem Gestell bzw. den Gelenkarmen und den Flächenelementen)
- 9
- Gelenk (zwischen den Flächenelementen und den Stabilitätsstäbchen)
- 10
- Schutzblende (endseitig am Gestell)
- 11
- Funktionale Elemente (Torsionsfeder, Motor, Getriebe, Steuerung)
- 12
- Blende (Putz-/Metallblende)