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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Aufschiebesicherung für ein Tor, insbesondere für ein Garagentor, das einen Antriebsschlitten aufweist, welcher beim geschlossenen Tor in einer Laufschiene abstellbar ist, wobei wenigstens ein Rastelement, welches im Antriebsschlitten drehbar gelagert ist, vorgesehen ist, gemäß Anspruch 1.
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Bekanntlich werden zum Öffnen und Schließen von Toren Antriebsvorrichtungen zur Verriegelung des Tors verwendet. In der Endlage -Zu- müssen diese Antriebsvorrichtungen zusätzlich noch das Tor sicher verriegeln. Die Verriegelung erfolgt hierbei häufig durch einen selbsthemmenden Schneckengetriebemotor, welcher über Zugmittel, über einen in einer Führungsschiene befindlichen Schlitten und über ein Verbindungselement mit dem Torblatt gekoppelt ist. Bei einem manuellen Öffnungsversuch wird das Getriebe blockiert und verriegelt somit das Tor.
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Die Verriegelung über die Selbsthemmung des Getriebemotors funktioniert bei über Handkraft eingeleiteten Aufbruchversuchen zwar ausreichend gut. Wenn aber ein Aufschubversuch mit geeigneten Aufbruchswerkzeugen vorgenommen wird, kann es durchaus sein, dass die Selbsthemmungsfunktion des Torantriebes versagt.
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Deshalb werden zusätzliche Verriegelungseinrichtungen eingesetzt, um die Aufbruchsicherheit eines Tores, insbesondere eines Garagentores, zu erhöhen und gar einen Aufbruch zu verhindern. Die Verriegelungseinrichtungen müssen dabei derart ausgelegt sein, dass sie eine Bewegung des Schlittens auf der Laufschiene sperren, wenn durch manuelle Krafteinwirkungen das Torblatt von der Schließposition gelöst werden soll. Die bisher bekannten Verriegelungseinrichtungen funktionieren mit im Schlitten des Torantriebs integrierten Klinken oder Rasten. Hierbei geht die Klinke oder Raste in eine Sperrstellung, sobald die Öffnungsbewegung nicht vom Torantrieb eingeleitet wurde, sondern vom Torblatt ausgeht.
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Solche Verriegelungsvorrichtungen sind beispielsweise aus der
DE 10 2007 010 209 B4 sowie aus der
DE 195 18 493 C2 bekannt. Diese offenbaren jeweils eine Verriegelungsvorrichtung mit im Schlitten integrierter Sperrklinke. Die Sperrklinke ist an einem Ende drehbar im Schlitten gelagert, wobei sie an dem anderen Ende mit einem Tormitnehmer verbunden ist. Der Tormitnehmer ist an seinem anderen Ende mit dem Torblatt gekoppelt. Die in diesen Druckschriften beschriebenen Klinken oder Rasten funktionieren in der Sperrstellung jeweils mit einem in die Führungsschiene zu montierenden Anschlag. Dieser Anschlag muss aber zusätzlich montiert und genau eingestellt werden, so dass die Klinke oder der Rasten sicher mit dem Anschlag verrastet. Der einstellbare Anschlag ist nur einmal und nur in der Position „Tor ZU“ vorhanden, so dass ein Einrasten oder ein Fang in einer beliebigen Position nicht möglich ist. Somit ist auch die insbesondere in den Wintermonaten notwendige Belüftung der Garage im verriegelten Zustand des Tores nicht möglich.
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Aus der
DE 10 2007 025 723 B3 ist eine Kupplungseinheit für ein Garagentor, insbesondere Kipp-, Schwenk-, oder Sektionaltor, bekannt, bei der ein Rasthaken über eine Feder stets in eine Verraststellung gedrückt wird.
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Des Weiteren sind die bisher bekannten Verriegelungsvorrichtungen derart aufgebaut, dass es auch zu Auslenkbewegungen der Klinke kommen kann, wenn Kräfte von außen in den Schlitten und in den Tormitnehmer, die der Antrieb zum Öffnen und Schließen des Tores erzeugen, geleitet werden, so dass es zu ungewollten Bewegungen der Sperrklinke und damit auch zu Relativbewegungen von Schlitten und Torblatt kommt.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher eine Aufschiebesicherung für ein Tor, insbesondere für ein Garagentor bereitzustellen, die einen einfachen konstruktiven Aufbau aufweist und gleichzeitig eine effektive Sicherung des Tors gegen einen Aufbruchversuch bietet.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Aufschiebesicherung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Die erfindungsgemäße Aufschiebesicherung kann für ein Tor, insbesondere für ein Garagentor, verwendet werden, wobei das Tor einen Antriebsschlitten aufweist, welcher bei geschlossenem Tor in einer Laufschiene abstellbar ist. Die Aufschiebesicherung weist wenigstens ein Rastelement auf, welches im Antriebsschlitten drehbar gelagert ist. Erfindungsgemäß weist die Laufschiene wenigstens zwei Ausnehmungen auf, in welchen das wenigstens eine Rastelement beim Aufschubversuch verrastet.
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Diese erfindungsgemäße Lösung bietet im Vergleich zu den bisher bekannten Aufschiebesicherungen den besonderen Vorteil, dass keine zusätzlichen Anschläge vorgesehen werden müssen, um eine Rastverbindung zu realisieren. Durch das Wegfallen von zusätzlichen, einzustellenden Anschlägen werden die Herstellungs- und Montagekosten wesentlich reduziert.
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Des Weiteren, wird mit der erfindungsgemäßen Lösung auf eine einfache Weise eine Aufschiebesicherung realisiert, die den hohen Anforderungen, was die Aufbruchsicherheit betrifft, entspricht. Durch das Verrasten des Rastelements in der in der Laufschiene vorgesehenen Ausnehmung kann eine spielfreie Kopplung des Tores mit dem Torantrieb realisiert werden.
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In den Positionen, in denen der Antriebsschlitten bei geschlossenem Tor in der Laufschiene abgestellt werden kann, befinden sich die Ausnehmungen in der Laufschiene. Kommt es zu einer Auslenkung des Rastelements bei einem Öffnungsversuch, gelangt das Rastelement in eine nächst gelegene Ausnehmung und somit in eine Fangposition, welche nahezu identisch mit der Position - Tor geschlossen - ist.
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Erfindungsgemäß werden die wenigstens zwei Ausnehmungen in der Laufschiene als Fangöffnungen ausgebildet. Die Fangöffnungen werden dabei bevorzugt an einer Stelle ausgebildet, in der der Antriebsschlitten beim geschlossenen Tor in der Laufschiene abgestellt werden kann. Ein Einrasten oder ein Fang des wenigstens einen Rastelements kann auch in einer teilweise geöffneten Position des Tores, die sogenannte Lüftungsposition, und nicht nur - wie bei den bisher bekannten Lösungen - in bzw. nahe der Position „Tor ZU“ realisiert werden. Die Öffnung kann dabei vorzugsweise ca. 20 bis 30 cm betragen. Somit kann mit der erfindungsgemäßen Lösung auch im verriegelten Zustand eine Garagenbelüftung realisiert werden. Dies ist besonders in den Wintermonaten notwendig, da durch das Abtropfen von Eis und Schnee Feuchtestellen in der Garage entstehen können.
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Eine besonders bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aufschiebesicherung sieht vor, dass die Fangöffnungen am Obergurt der Laufschiene und zwar beabstandet voneinander, vorzugsweise in regelmäßigen Abständen, ausgebildet sind. Somit kann das Rastelement in die nächst liegende Fangöffnung in die Sperrstellung verschwenken.
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Die Fangöffnungen in der Laufschiene werden vorzugsweise vorgestanzt und sind derart dimensioniert, dass ein sicheres Einrasten des wenigstens einen Rastelements realisierbar ist. Dabei weist das wenigstens eine Rastelement vorzugsweise einen Vorsprung auf, der in die Fangöffnung eingreift, so dass die Rastverbindung realisiert werden kann.
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Erfindungsgemäß weisen die Fangöffnungen der erfindungsgemäßen Aufschubsicherung jeweils ein freigeschnittenes Blechstück auf, wobei das Blechstück beim Einrasten des wenigstens einen Rastelements in der nächstliegenden Fangöffnung innerhalb der Öffnung verbleibt. Dabei wird im Fangfall das Blechstück durch das Rastelement herausgedrückt.
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Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aufschiebesicherung zeichnet sich dadurch aus, dass die Fangöffnungen jeweils einen vorgeschnittenen Fingerklemmschutz aufweisen, so dass beim Einrasten des Rastelements, der vorgeschnittene Fingerklemmschutz einen sicheren Halt des Rastelements gewährleistet.
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Das Rastelement kann vorzugsweise eine Sperrklinke oder ein Raster sein, welche bzw. welcher an einem seiner Enden mit einem Tormitnehmer und an dem anderen Ende drehbar mit dem Antriebsschlitten, welcher schienengeführt ist, fest verbunden ist. Die Drehbewegung kann dabei beispielsweise mittels eines Gelenkbolzens leicht realisiert werden.
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Vorzugsweise werden die Fangöffnungen der erfindungsgemäßen Aufschiebesicherung im Querschnitt trapezförmig oder ellipsenförmig, oder halbkreisförmig ausgebildet. Eine andere geeignete Form ist aber auch denkbar und realisierbar.
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Es wird als besonders bevorzugt angesehen, wenn die Fangöffnungen der erfindungsgemäßen Aufschiebesicherung gleich geformt und entlang der Laufschiene angeordnet sind, so dass die Sperrklinge oder der Raster beim Aufschubversuch in die nächstliegende Fangöffnung eingreift.
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Vorzugsweise weist das Rastelement eine Ausnehmung auf, in der ein flexibles Element zumindest teilweise aufgenommen werden kann, so dass beim Aufschubversuch das Rastelement gegen das flexible Element gedrückt werden kann und durch das Einrasten in die nächstliegende Fangöffnung in eine Sperrstellung gelangt. Durch das Vorsehen des flexiblen Elements kann eine sichere Halterung des Rastelements in der Fangöffnung gewährleistet werden, so dass das Tor von außen nicht mehr geöffnet werden kann, selbst wenn geeignete Aufbruchwerkzeuge verwendet werden.
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Das flexible Element kann vorzugsweise am oberen Schlittenrand mittels einer Halterung, insbesondere einer Montageplatte, festgehalten werden. Die Ausnehmung des Rastelements ist dabei vorzugsweise derart dimensioniert, dass sie an die Form des flexiblen Elements angepasst wird. Es wird besonders bevorzugt, wenn nur ein Teil des flexiblen Elements in die Ausnehmung des Rastelements eingeführt wird, so dass das flexible Element in der Ausnehmung positioniert wird und von der in der Antriebsschiene vorgesehenen Montageplatte fest gehalten wird.
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Als flexibles Element kann ein federndes Dämpfungselement, insbesondere eine Spiralfeder verwendet werden.
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Es ist aber auch denkbar und möglich, ein flexibles Element aus Kunststoff zu verwenden, insbesondere aus Polyurethan, wobei das Dämpfungselement aus Kunststoff unterschiedliche Querschnitte aufweisen kann. Das Dämpfungselement kann beispielsweise einen im Wesentlichen rechteckigen oder kreisförmigen, oder aber auch einen ellipsenförmigen Querschnitt aufweisen. Vorzugsweise besteht das Dämpfungselement aus einem ca. 5 mm dicken Polyurethan, wobei auch andere Kunststoffe und Abmessungen für das flexible Element verwendet werden können.
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Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Aufschiebesicherung sieht vor, dass das flexible Element, welches in der Ausnehmung des Rastelementes aufgenommen wird, einstückig ausgebildet ist und aus Stahlblech, vorzugsweise aus einem 3 mm dicken Stahlblech, besteht. Ausführungen aus anderen Materialien sind ebenfalls möglich und realisierbar.
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Die vorliegende Erfindung wird nun anhand eines Ausführungsbeispiels und der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
- 1: eine teilweise Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen Aufschiebesicherung im eingebauten Zustand gemäß einem Ausführungsbeispiel,
- 2: eine teilweise Schnittdarstellung einer erfindungsgemäßen Aufschiebesicherung gemäß 1 in der Einrastposition des Rastelementes,
- 3: eine teilweise Schnittdarstellung der erfindungsgemäßen Aufschiebesicherung gemäß 2 im Bereich des Rastelementes,
- 4: eine Schnittdarstellung der erfindungsgemäßen Aufschiebesicherung gemäß 3 entlang der Schnittlinie A-A,
- 5: eine schematische Darstellung eines Rastelementes sowie eines flexiblen Elementes der erfindungsgemäßen Aufschiebesicherung in einer ersten Ausführungsform,
- 6: eine schematische Darstellung eines Rastelementes der erfindungsgemäßen Aufschiebesicherung mit eingesetztem flexiblen Rastelement gemäß einer zweiten Ausführungsform,
- 7: eine schematische Darstellung eines Rastelementes der erfindungsgemäßen Aufschiebesicherung mit eingesetztem flexiblem Rastelement gemäß einer weiteren Ausführungsform,
- 8: eine schematische Darstellung eines Rastelementes der erfindungsgemäßen Aufschiebesicherung mit eingesetztem flexiblem Rastelement in Draufsicht und im eingerasteten Zustand gemäß einer weiteren Ausführungsform,
- 9: eine Ausführungsform einer Ausnehmung der Antriebsschiene als Teil der erfindungsgemäßen Aufschiebesicherung ohne Fingerklemmschutz in Draufsicht sowie mit eingerastetem Rastelement als eine Schnittdarstellung,
- 10: eine Ausführungsform einer Ausnehmung der Antriebsschiene als Teil der erfindungsgemäßen Aufschiebesicherung mit einem 3-seitig freigeschnittenen Fingerklemmschutz in Draufsicht sowie mit eingerastetem Rastelement als eine Schnittdarstellung,
- 11: eine Ausführungsform einer Ausnehmung der Antriebsschiene als Teil der erfindungsgemäßen Aufschiebesicherung mit einem 3-seitig eingeschnittenen Fingerklemmschutz in Draufsicht sowie mit eingerastetem Rastelement als eine Schnittdarstellung, und
- 12, 13 weitere Ausführungsformen einer Ausnehmung der Antriebsschiene als Teil der erfindungsgemäßen Aufschiebesicherung mit jeweils zwei Ausschnitte aufweisenden Fingerklemmschutz in Draufsicht sowie mit eingerastetem Rastelement in Schnittdarstellung.
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1 zeigt eine erfindungsgemäße Aufschiebesicherung 10 für ein Tor, insbesondere für ein Garagentor, im eingebauten Zustand. Das Tor weist in an sich bekannter Weise ein Torblatt, einen Torantrieb, die hier nicht näher dargestellt sind, sowie einen Antriebsschlitten 12 auf. Der Antriebsschlitten 12 ist bei geschlossenem Tor in einer Laufschiene 16 abstellbar, wobei wenigstens ein Rastelement 14, welches im Antriebsschlitten 12 drehbar gelagert ist, vorgesehen ist. Erfindungsgemäß weist die Laufschiene 16 wenigstens zwei Ausnehmungen 18 auf, in welchen das wenigstens eine Rastelement 14 beim Aufschubversuch einrastet. Die wenigstens zwei Ausnehmungen 18 sind als Fangöffnungen ausgebildet, welche sich entlang der Laufschiene 16 hin erstrecken.
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Die Fangöffnungen 18 sind am Obergurt 20 der Laufschiene 16 angeordnet und erstrecken sich, wie in den 1 und 2 gezeigt, in regelmäßigen Abständen voneinander, so dass beim Aufschubversuch das Rastelement 14 in die nächst liegende Fangöffnung 18 verrastet. Die Fangöffnungen 18 sind dabei, wie in 4 gezeigt, jeweils als eine seitliche Erhebung ausgebildet. Die Fangöffnungen 18 sind derart dimensioniert, dass die Sperrklinke 14, welche an ihrem oberen Teil einen Vorsprung 14' aufweist, in diese beim Aufschiebeversuch einrastet.
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Der Vorsprung 14' ist, wie aus den Figuren ersichtlich, derart ausgebildet, dass er in der Fangöffnung 18 sicher verbleibt, wie dies in 2 gezeigt ist. Wenn der Aufschiebeversuch in der Pfeilrichtung, d.h. wie in 2 gezeigt, nach rechts erfolgt, wird ein Gegendrehmoment bzw. Kraft Md/Fx eines Getriebemotors 32 erzeugt, welches bzw. welche für die Aufschubsicherung erforderlich ist, so dass die Rastverbindung von außen nicht gelöst werden kann.
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Die Fangöffnungen 18 der Aufschiebesicherung können ohne Fingerklemmschutz, d.h. komplett ausgeschnitten, wie in 9 gezeigt, oder mit Fingerklemmschutz 22, 22', 22'' ausgebildet sein, wie in den 10 bis 13 gezeigt ist, wobei die Fangöffnungen 18 vorzugsweise vorgestanzt sind.
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Die in 10 gezeigte Fangöffnung 18 ist mit einem 3-seitig freigeschnitten Fingerklemmschutz 22 ausgebildet, so dass beim Einrasten der Sperrklinke 14 das freigeschnittene Blechstück, welcher als Fingerklemmschutz 22 dient, nach oben gedrückt wird. Das Einrasten der Sperrklinke 14 ist in 3 näher dargestellt, aus der es ersichtlich ist, dass der Vorsprung 14' der Sperrklinke 14 in die Fangöffnung 18 greift.
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Der Fingerklemmschutz 22', wie er in 11 gezeigt ist, ist 3-seitig eingeschnitten. Der Fingerklemmschutz 22'', wie in 12 gezeigt, weist zwei Ausschnitte auf. Auch der weitere Fingerklemmschutz 22''' in der nächsten Ausführungsform gemäß 13 hat zwei Ausschnitte. Es verbleibt dabei bei den Ausführungsformen nach den 12 und 13 eine Werkstoffbrücke 36, die bauseits aufgetrennt werden muss. In allen gezeigten Ausführungsbeispielen des Fingerklemmschutzes ist beim Einrasten der Sperrklinke 14 ein sicherer Halt gewährleistet, obwohl die Blechdicke D relativ gering ist.
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Die Sperrklinke 14 der erfindungsgemäßen Aufschiebesicherung 10 ist an einem seiner Enden mit einem Tormitnehmer 24 fest, hier mittels einer Schraube 30, verbunden. Der Tormitnehmer 24 ist in an sich bekannter Weise an dem der Sperrklinke 14 gegenüberliegenden Ende mit dem Torblatt gekoppelt. An seinem anderen Ende ist die Sperrklinke 14 drehbar mit dem Antriebsschlitten 12, welcher schienengeführt ist, über einen Gelenkbolzen 34 verbunden.
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Die Sperrklinke 14 ist mittels eines flexiblen Elementes 28, 28' derart festgelegt, dass beim Erreichen einer Mindest-Selbsthemmung des Getriebemotors 32, die Sperrklinke 14 gegen das flexible Element 28, 28' in eine Sperrstellung gelangt. Das flexible Element 28, 28' wird am oberen Schlittenrand mittels einer Montageplatte 36, die als Halterung dient, festgehalten, wie in 1 gezeigt.
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Das flexible Element 28, 28' kann als ein Dämpfungselement aus Kunststoff, insbesondere aus Polyurethan, vorzugsweise aus ca. 5 mm dickem Polyurethan hergestellt werden und wie in den 5 bis 8 gezeigt, unterschiedliche Formen aufweisen. Das flexible Dämpfungselement kann beispielsweise einen rechteckigen kreisförmigen, oder ellipsenförmigen Querschnitt aufweisen. Es kann auch, wie in 5 gezeigt, an die Form einer dafür vorgesehenen Ausnehmung 26 des Rastelementes, hier der Sperrklinke 14, angepasst werden. Das flexible Element 28' ist, wie in 6 gezeigt, als eine Spiralfeder ausgebildet.
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Das flexible Element 28 wird einstückig ausgebildet und kann auch aus Stahlblech, insbesondere aus 3 mm dickem Stahlblech, bestehen.