DE10201287A1 - Brandschutzablauf - Google Patents
BrandschutzablaufInfo
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Abstract
Es wird ein Verfahren zum Ausrüsten und zum nachträglichen Umrüsten eines Bodenablaufes (1), welcher ein Ablaufrohrstutzen (3) umfaßt, mit einer Brandschutzvorrichtung als Vorkehrung gegen eine Übertragung von Feuer angegeben, wobei die Brandschutzvorrichtung eine von unten oder von oben in den Ablaufrohrstutzen (3) steckbare durchströmbare Brandschutzkartusche (2) mit wenigstens einem Brandschutzelement (4) umfaßt, welches im Brandfall durch Hitzeeinwirkung den Ablaufrohrstutzen (3) des Bodenablaufes (1) gasdicht verschließt, sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens. Die erfindungsgemäße Lösung ermöglicht es, daß ein Bodenablauf (1) ohne besondere und aufwendige bautechnische Maßnahmen nachträglich mit geeigneten Brandschutzmaßnahmen ausgerüstet werden kann.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Ausrüsten oder nachträglichen Umrüsten eines Bodenablaufes mit einer Brandschutzvorrichtung, sowie eine Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 9 bzw. des Patentanspruches 1.
- Hierbei dreht es sich um den nachträglichen Einbau einer vorbeugenden Brandschutzmaßnahme, die ein Ausbreiten von Feuer durch Bodenabläufe verhindern soll. Dabei wird ein Ausrüsten oder ein nachträgliches Umrüsten von Bodenabläufen in Decken mit Brandschutzanforderungen zur Erfüllung gesetzlicher Brandschutzanforderungen ohne eine aufwendige Demontage des Bodenablaufes ermöglicht.
- Nach § 17 MBO müssen bauliche Anlagen so geschaffen sein, daß u. a. einer Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird. Bei Wand- oder Deckendurchbrüchen für haustechnische Installationsleitungen, insbesondere Rohrdurchführungen oder - leitungen und Bodenabläufe, sind dabei bautechnische Maßnahmen in Form von Brandabschottungen vorgesehen. Diese tragen dafür Sorge, daß es im Brandfall zu keiner Ausbreitung von Feuer in benachbarte Brandabschnitte kommen kann. Die Brandabschottungen müssen dabei den gleichen Feuerwiderstand der betroffenen Wand oder Decke aufweisen. Beispiele für mögliche Realisierungen einer Brandabschottung sind durch die Verwendung von speziellen Brandschutzmörtel, Brandschutzkissen oder Brandschutzfertigelemente gegeben. Dabei werden entweder die Decken- oder Wanddurchbrüche nach Fertigstellung der Rohr- und Leitungsinstallation mit dem Brandschutzmörtel bzw. plastischem Brandschutzkitt vergossen bzw. geschlossen, oder es werden Brandschutzkissen, die mit speziellen Brandschutzmitteln gefüllt sind, in die Öffnung der Decke oder Wand eingelegt, worauf anschließend die Leitungsinstallation erfolgt.
- Die Erfüllung der entsprechenden Bestimmungen der einzelnen Landesbauordnungen bezüglich des baulichen Brandschutzes erfordert Maßnahmen, die bei einem Neubau von vornherein berücksichtigt werden müssen. Da diese Maßnahmen bereits bei der Planung bekannt sind, können diese in der Neubauphase relativ einfach realisiert werden. Anders ist es jedoch bei Bauobjekten, die Brandschutzanforderungen erfüllen müssen, bei denen aber dieses beim ursprünglichen Bauen versäumt wurde. Ein Nachrüsten, etwa von bereits eingegossenen Abläufen, gemäß den Anforderungen der Grundnorm des vorbeugenden Brandschutzes ist nur mit größerem Aufwand möglich, d. h. die bereits installierten Bodenabläufe müssen in der Regel komplett demontiert werden. Die Nachrüstung ist von daher ein aufwendiger und kostenintensiver baulicher Eingriff.
- Der vorliegenden Erfindung liegt die Problemstellung zugrunde, eine solche aus dem baulichen Brandschutz bekannte Brandschutzmaßnahme zum Verhindern eines Ausbreitens von Feuer durch Bodenabläufe derart weiterzubilden, daß ein Nachrüsten des Brandschutzes innerhalb von Abläufen in Decken ohne besondere bauliche Maßnahmen durchführbar ist. Insbesondere soll eine komplette und arbeitsintensive Deinstallation der bereits eingebauten Bodenabläufe zur nachträglichen Installation geeigneter Brandabschnittstrennungen (Brandschott) vermieden werden. Eine Nachrüstung bereits eingegossener Abläufe ist bisher nicht möglich, sondern erfordert einen kompletten Austausch der Bodenabläufe. Insbesondere liegt der vorliegenden Erfindung die Problemstellung zugrunde, daß ein Bodenablauf bisher nur über eine komplette Demontage, d. h. nur durch einen arbeits- und kostenintensiven bautechnischen Eingriff, in die Brandschutzklasse R 120 nach DIN 4102 Teil 11 versetzt werden kann.
- Auf der Grundlage der geschilderten Problemstellung liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Nachrüsten von Bodenabläufen der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, daß ein Nachrüsten entsprechend der Anforderungen der Landesbauordnungen bezüglich des baulichen Brandschutzes ohne besonderen baulichen Aufwand, kostengünstig und ohne weitere Umstände durchführbar ist, sowie soll eine Brandschutzvorrichtung zur Durchführung des Verfahrens angegeben werden.
- Diese, die Vorrichtung betreffende Aufgabe wird bei einer Brandschutzvorrichtung für einen Bodenablauf mit einem Ablaufrohrstutzen als Vorkehrung gegen eine Übertragung von Feuer dadurch gelöst, daß die Brandschutzvorrichtung eine in den Ablaufrohrstutzen steckbare oder an dem Ablaufrohrstutzen ihm verlängernde, durchströmbare Brandschutzkartusche mit wenigstens einem Brandschutzelement umfaßt, welches im Brandfall durch Hitzeeinwirkung den Bodenablauf gasdicht verschließt. Ferner wird die der Erfindung zugrundeliegende verfahrenstechnische Aufgabe durch ein Verfahren zum nachträglichen Umrüsten eines Bodenablaufes mit einer Brandschutzvorrichtung der oben genannten Art gemäß der Patentansprüche 9 bis 11 gelöst.
- Die erfindungsgemäße Lösung weist eine ganze Reihe wesentlicher Vorteile gegenüber den aus dem baulichen Brandschutz bekannten und vorstehend erläuterten Vorrichtungen auf. Zum einen wird eine Brandschutzkartusche zur Erfüllung des baulichen Brandschutzes betreffend die Ausbreitung von Feuer bei Bodenabläufen eingesetzt. Die Brandschutzkartusche stellt eine Brandabschnittstrennung (Brandschott) dar, welche als einzelnes Bauteil derart ausgeführt ist, daß sie auch im nachhinein, d. h. als Nachrüstung eines Bodenablaufes, genutzt werden kann. Der Vorteil der erfindungsgemäßen Brandschutzkartusche besteht insbesondere darin, daß diese in das Ablaufrohrstutzen des Bodenablaufes steckbar ist. Somit entfällt eine komplette Deinstallation bereits montierter Bodenabläufe.
- Eine Brandschutzkartusche gemäß der vorliegenden Erfindung kann in den Ablaufrohrstutzen eines Bodenablaufes gesteckt werden, dabei wird die Wirkungsweise des Bodenablaufes nicht beeinflußt, da die Brandschutzkartusche durchströmbar ist. Die Brandschutzkartusche ist ferner so ausgeführt, daß Brandschutzelemente integriert sind, welche im Brandfall durch Hitzeeinwirkung den Bodenablauf feuer- und gasdicht verschließen. Hierdurch kann durch die so integrierte Brandabschnittstrennung das Ausbreiten von Feuer über Bodenabläufe verhindert werden, ohne daß das Nachrüsten der Bodenabläufe einen baulich aufwendigen Eingriff erfordert. Die erfindungsgemäße Brandschutzkartusche ermöglicht es insbesondere, ein in eine Gebäudedecke mit Brandschutzauflagen montierten Bodenablauf nachträglich, ohne Demontage des Bodenablaufes in die Brandschutzklasse R 120 nach DIN 4102 Teil 11 zu versetzen. Die Nachrüstung kann dabei ohne besondere Werkzeuge, d. h. im Prinzip von Hand, erfolgen. Somit können gesetzlich geforderte Brandabschnitte durch eine leichte, werkzeuglose und kostengünstige Nachrüstung im Altbaufall oder Ausrüstung im Neubaufall umgesetzt werden.
- Besonders vorteilhaft ist es des weiteren, dass die Brandschutzkartusche gemäß der vorliegenden Erfindung an dem Ablaufrohrstutzen eines Bodenablaufes vorgesehen ist, wobei hierbei die Brandschutzkartusche den Bodenablauf verlängert. Die Brandschutzkartusche dient dabei als separates Bauteil und eignet sich von daher besonders vorteilhaft zur Zwischenmontage in eine durchgehende Rohrleitung nach einem Bodenablauf. Dabei werden auf der einen Seite der Brandschutzkartusche der abgehende Ablaufrohrstutzen des Bodenablaufes und auf der anderen Seite der Brandschutzkartusche die weitergehende Abwasserrohrleitung wie an ein normales Rohrstück angeschlossen.
- Durch die Eigenschaft der Brandschutzkartusche, daß diese im Brandfall durch Hitzeeinwirkung den Bodenablauf gasdicht verschließt, wird die Ausbreitung von Bränden über Kanalsysteme bzw. über Ablaufrohre zwischen einzelnen Brandabschnitten eines Gebäudes verhindert. Die erfindungsgemäße Lösung stellt somit eine wirkungsvolle Abschottung benachbarter Brandabschnitte nach den Anforderungen der Landesbauordnungen dar, wobei die Brandschutzmaßnahme leicht herzustellen und kostengünstig durchzuführen sind.
- Das der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende technische Problem wird ferner bei einem Verfahren zum Ausrüsten oder nachträglichen Umrüsten eines Bodenablaufes mit einer erfindungsgemäßen Brandschutzvorrichtung durch folgende Verfahrensschritte gelöst: Die Entnahme einer herkömmlichen Standardablaufglocke bzw. eines herkömmlichen Geruchsverschlusses aus einem Bodenablauf; und das Einsetzen einer Brandschutzkartusche in den Ablaufrohrstutzen des Bodenablaufes.
- Der Vorteil der Erfindung liegt insbesondere darin, dass ein einfach zu realisierendes und dabei sehr effektives Verfahren zum Ausrüsten oder zum nachträglichen Umrüsten eines Bodenablaufes mit einer Brandschutzvorrichtung erzielbar ist.
- Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind bezüglich der Vorrichtung in den Unteransprüchen 2 bis 8 und bezüglich des Verfahrens in den Unteransprüchen 10 und 11 angegeben.
- So ist für die Vorrichtung in einer Ausführungsform bevorzugt vorgesehen, dass die Brandschutzkartusche als Hohlzylinder ausgeführt ist. Dies hat insbesondere den Vorteil, daß zum einen die Fertigung einer derartigen Brandschutzkartusche relativ einfach zu realisieren ist, und zum anderen die Brandschutzkartusche einfach und problemlos in den Ablaufrohrstutzen steckbar ist, da die Kartusche axialsymmetrisch aufgebaut ist und somit die Installation bzw. Montage besonders einfach ausfällt.
- Eine mögliche Realisierung der erfindungsgemäßen Brandschutzkartusche besteht darin, daß das integrierte Brandschutzelement aus Vermikulargraphit oder einem ähnlichen, bei erhöhter Temperatur sich ausdehnenden und temperaturfesten Material besteht. Dies hat insbesondere den Vorteil, daß im Brandfall durch Hitzeeinwirkung das Brandschutzelement sich ausdehnt bzw. expandiert und somit die Brandschutzkartusche bzw. den Ablaufrohrstutzen, in welchen die Brandschutzkartusche gesteckt ist, gasdicht verschließt. Insbesondere dadurch, daß das Material des Brandschutzelementes auch temperaturfest ist, kann eine wirkungsvolle Abschottung von Feuer in Ablaufrohren sichergestellt werden. Insbesondere weist Vermikulargraphit die Eigenschaft auf, daß eine Expansion erst bei einer Hitzeeinwirkung ab ca. 150°C einsetzt. Bei einem Ausguß von heißem Wasser durch den Ablauf reagiert somit das Brandschutzelement nicht. Ein mit der erfindungsgemäßen Brandschutzvorrichtung ausgerüsteter Bodenablauf ist somit bezüglich der Durchspülreinigungsmöglichkeit, etwa mit heißem Wasser, nicht eingeschränkt.
- Des weiteren ist es als ein Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung zu nennen, daß die erfindungsgemäße Brandschutzvorrichtung ein insbesondere elastisches Sperrmittel zum Positionieren und Halten der Brandschutzkartusche in dem Ablaufrohrstutzen umfaßt. Durch diese konstruktive Maßnahme wird erreicht, daß die Brandschutzkartusche im normalen Betrieb nach der Installation in dem Ablaufrohrstutzen fest positioniert ist und durch Wasser bzw. Gegenstände, die durch das Ablaufrohr strömen, nicht mitgerissen wird. Hierdurch wird erreicht, daß eine zuverlässige und wartungsfreie Positionierung der Brandschutzkartusche gewährleistet ist.
- Eine mögliche Realisierung des Sperrmittels besteht darin, daß eine elastische Flanschanordnung oder dgl. Klemmanordnung insbesondere an einem Ende der Brandschutzkartusche zum direkten oder indirekten Eingriff mit dem Ablaufrohrstutzen vorgesehen ist. Unter direktem Eingriff ist eine Vorrichtung an der Brandschutzkartusche zu verstehen, die derart mit dem Ablaufrohrstutzen in Wechselwirkung tritt, daß die sichere Positionierung der Brandschutzkartusche gewährleistet ist. Unter einem indirekten Eingriff ist beispielsweise ein hervorspringendes Element an dem Ablaufrohrstutzen zu verstehen, welches die erfindungsgemäße Brandschutzkartusche in dem Ablaufrohrstutzen hält. Der Vorteil dieser Ausführungsform besteht darin, daß eine derartige Flanschanordnung bzw. Klemmanordnung besonders einfach und ohne größere herstellungstechnische Verfahren zu realisieren ist. Dieses ermöglicht es ferner, daß die erfindungsgemäße Brandschutzkartusche als Brandschutzvorrichtung gegen eine Übertragung von Feuer besonders kostengünstig herzustellen ist.
- In einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Brandschutzvorrichtung umfaßt der Bodenablauf einen Geruchsverschluß mit einem Glockenkörper und einem Stutzen, wobei an einer Innenseite des Glockenkörpers, insbesondere gegenüber einer Einlauföffnung des Ablaufrohrstutzens, wenigstens ein Brandschutzelement angeordnet ist, welches den Glockenkörper von innen gegen Hitzeeinfluß thermisch isoliert. Dies hat insbesondere den Vorteil, daß im Brandfall, noch bevor die Brandschutzkartusche den Ablaufrohrstutzen gasdicht verschließt, ein Schmelzen bzw. Durchbrennen des Glockenkörpers verhindert wird. Da üblicherweise der Glockenkörper aus polypropylenartigem Material hergestellt ist, welches bei Hitzeeinwirkung relativ schnell schmilzt, abbrennt bzw. zusammenfällt, sieht eine vorteilhafte Weiterbildung der Brandschutzvorrichtung ein als Isolation eingesetztes Brandschutzelement vor, welches den Glockenkörper thermisch von innen isoliert und somit ein vorzeitiges Durchbrennen bzw. Zusammenfallen des Geruchsverschlusses verhindert. Das in dem Glockenkörper angebrachte Brandschutzelement kann beispielsweise aus Vermiculargraphit gefertigt sein. Dies hat insbesondere den Vorteil, daß zum einen die thermische Isolierung des Glockenkörpers gegeben ist, und zum anderen bei Hitzeeinfluß das Brandschutzelement expandiert und den Innenraum des Glockenkörpers zumindest teilweise ausfüllt und somit den Geruchsverschluß bereits teilweise abschottet.
- Besonders vorteilhaft ist es, daß die Brandschutzkartusche derart ausgeführt ist, daß diese in dem Stutzen der Brandschutzablaufglocke steckbar ist. Dies hat insbesondere bei der Installation bzw. Montage der Brandschutzkartusche in eine Brandschutzablaufglocke den Vorteil, daß das Nachrüsten eines Bodenablaufes mittels eines Brandschutzes gemäß der vorliegenden Erfindung besonders einfach und anwendungsfreundlich durchzuführen ist. Hierbei ist lediglich der Geruchsverschluß aus dem Bodenablauf zu entnehmen und die Brandschutzkartusche in den Stutzen des Geruchsverschlusses einzusetzen. Nach der anschließenden Wiedereinsetzung des Geruchsverschlusses in den Bodenablauf ist bereits der erforderliche bauliche Brandschutz in dem Bodenablauf integriert.
- Somit kann die Brandschutzkartusche auch in Bodenabläufen eingesetzt werden, welche an sich nur unter besonderen Umständen von außen her erreichbar sind, wie beispielsweise besonders tief angeordnete Bodenabläufe.
- In einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Brandschutzvorrichtung ist vorgesehen, daß die Brandschutzkartusche bindig zum Unterrand des Stutzens der Brandschutzablaufglocke anliegt. Dies hat den Vorteil, daß insbesondere auch die Brandschutzkartusche an Positionen im Bodenablauf montiert werden können, welche tiefer bzw. weiter entfernt von dem eigentlichen Bodenablauf liegen. Somit kann je nach Ausführungsform des Bodenablaufes die Brandschutzkartusche an den, z. B. aus brandtechnischer Sicht, geeignetsten Positionen eingesetzt werden.
- Die erfindungsgemäße Lösung sieht insbesondere eine Brandschutzvorrichtung vor, welche es ermöglicht, einen Bodenablauf nachträglich ohne besondere Baumaßnahmen mit einer Brandschutzvorrichtung zu versehen. Hierzu ist es lediglich erforderlich, eine herkömmliche Standardablaufglocke bzw. Geruchsverschluß aus dem Bodenablauf zu nehmen und die erfindungsgemäße Brandschutzkartusche in den Ablaufrohrstutzen des Bodenablaufes zu setzen. Vorteilhaft hieran ist, daß diese Maßnahme keinerlei Werkzeug bzw. größeren bautechnischen Aufwand erfordert. Insbesondere entfällt die komplette Demontage des Bodenablaufes.
- Besonders vorteilhaft ist es des weiteren, daß eine herkömmliche Standardablaufglocke bzw. ein herkömmlicher Geruchsverschluß durch eine Brandschutzablaufglocke gemäß der vorliegenden Erfindung ersetzt werden kann. Auch dieser Verfahrensschritt erfordert keinen Einsatz von Werkzeug bzw. keine größere Baumaßnahmen.
- In einer besonderen Ausführungsform der Erfindung wird die erfindungsgemäße Brandschutzkartusche direkt in den Stutzen der Brandschutzablaufglocke eingesetzt, was das nachträgliche Umrüsten eines Bodenablaufes mit einer Brandschutzvorrichtung weiter vereinfacht. Somit ist es mittels der erfindungsgemäßen Brandschutzvorrichtung möglich, einen Bodenablauf sowohl im Neubaufall, als auch im Rahmen einer Nachrüstung besonders leicht, werkzeuglos und kostengünstig mit einem baulichen Brandschutz gemäß der entsprechenden Bestimmung der einzelnen Landesbauordnungen auszurüsten.
- Im folgenden werden bevorzugte Ausführungsbeispiele der erfindungsgemäßen Brandschutzvorrichtung für einen Bodenablauf mit einem Ablaufrohrstutzen als Vorkehrung gegen eine Übertragung von Feuer anhand der Zeichnung näher erläutert:
- Es zeigen:
- Fig. 1a eine Draufsicht auf eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Brandschutzkartusche;
- Fig. 1b eine Seitenansicht eines Längsschnittes der Brandschutzkartusche gemäß Fig. 1a;
- Fig. 2a eine Ansicht eines in einem Geruchsverschluß gemäß eines ersten Ausführungsbeispiels integrierten Brandschutzelements;
- Fig. 2b eine Seitenansicht eines Längsschnittes eines Geruchsverschlusses gemäß einer ersten Ausführungsform;
- Fig. 3 eine Seitenansicht eines Längsschnittes eines Geruchsverschlusses gemäß einer zweiten Ausführungsform mit eingesetzter Brandschutzkartusche;
- Fig. 4a eine Seitenansicht eines Längsschnittes eines Bodenablaufes mit eingebautem Geruchsverschluß und Brandschutzkartusche gemäß der Ausführungsform aus Fig. 3;
- Fig. 4b eine Seitenansicht eines Längsschnittes eines Bodenablaufes mit seitlichem Zulauf und eingebautem Geruchsverschluß und Brandschutzkartusche gemäß der Ausführungsform aus Fig. 3;
- Fig. 5 eine Seitenansicht eines Längsschnittes eines Geruchsverschlusses gemäß eines dritten Ausführungsbeispiels;
- Fig. 6a eine Seitenansicht eines Längsschnittes eines Bodenablaufes mit eingebautem Geruchsverschluß und von unten eingesteckter Brandschutzkartusche gemäß der Ausführungsform aus Fig. 5;
- Fig. 6b eine Seitenansicht eines Längsschnittes eines Bodenablaufes mit seitlichem Zulauf und eingebautem Geruchsverschluß und von unten eingesteckter Brandschutzkartusche gemäß der Ausführungsform aus Fig. 5.
- Fig. 7 eine Seitenansicht eines Längsschnittes eines Geruchsverschlusses gemäß der Ausführungsform aus Fig. 3 mit einer als Zwischenmontage in eine durchgehende Rohrleitung nach einem Bodenablauf eingesetzten Brandschutzkartusche.
- In der nachfolgenden Beschreibung werden für gleiche und gleich wirkende Teile dieselben Bezugsziffern verwendet.
- Fig. 1a zeigt eine Draufsicht auf eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Brandschutzkartusche 2. Fig. 1b zeigt eine Seitenansicht eines Längsschnittes der Brandschutzkartusche 2 in der Ausführungsform gemäß Fig. 1a. Die Brandschutzkartusche 2 besteht aus einem Kartuschenkörper 5, welcher als ein Hohlzylinder z. B. aus Polypropylen ausgeführt ist. An der Außenwand des Kartuschenkörpers 5 ist das Brandschutzelement 4 angeordnet; das Brandschutzelement 4 bildet dabei einen Hohlzylinder, dessen Innenwand direkt an der Außenwand des Kartuschenkörpers 5 angrenzt. Das Brandschutzelement 4 ist vorzugsweise aus Vermikulargraphit gefertigt, welches sich bei der in einem Brandfall auftretenden Hitze (≥ 150°C) irreversibel ausdehnt unter Wegschmelzen des Kartuschenkörpers 5 und im ausgedehnten Zustand den extremen Temperaturen eines Feuers über längere Zeit standhält. Die Vermiculargrahitschicht, bzw. die Wandstärke des als Hohlzylinders ausgebildeten Brandschutzelementes 4, ist derart dimensioniert, daß das Brandschutzelement 4 im expandiertem Zustand und bei geschmolzenem Kartuschenkörper 5 den Innenraum der Brandschutzkartusche 2 und somit den Ablaufstutzen des Bodenablaufes gasdicht abschließt. Die Brandschutzkartusche 2 ist in der Fig. 1a und in Fig. 1b dargestellten Ausführungsform als Brandabschnittstrennung (Brandschott) einsetzbar, sofern sie beispielsweise in einen Ablaufstutzen eines Bodenablaufes eingesetzt wird. Damit die Brandschutzkartusche 2 in einem Kanal bzw. in einem Schacht geeignet positioniert und gehalten werden kann, sind elastische Sperrmittel 6 an dem oberen Ende der Brandschutzkartusche 2 vorgesehen. In der in Fig. 1b gezeigten Ausführungsform sind die Sperrmittel 6 als elastische Flanschanordnungen 6 zum direkten Eingriff mit einem Ablaufrohrstutzen oder dgl. ausgeführt.
- Im folgenden werden anhand der Zeichnungen weitere Brandschutzvorrichtungen beschrieben, die in verschiedenen Geruchsverschlüssen für Bodenabläufe integriert sind. Unter einem Geruchsverschluß sollen hierbei sowohl Ablaufglocken als auch Geruchsverschlußglocken verstanden werden.
- Fig. 2a zeigt eine Ansicht eines in einem Geruchsverschluß 7 gemäß eines ersten Ausführungsbeispiels der Erfindung integrierten Brandschutzelementes 11. Das Brandschutzelement 11 ist in der Draufsicht kreisförmig und im Querschnitt leicht gebogen, so daß das Brandschutzelement 11 besonders gut an der Innenwand 10 einer Geruchsverschlußglocke 8 angebracht werden kann. Wie auch das Brandschutzelement 4 aus Fig. 1a bzw. Fig. 1b ist das Brandschutzelement 11 vorzugsweise aus Vermiculargraphit gefertigt; denkbar sind jedoch auch andere Materialien, die sich bei erhöhter Temperatur ausdehnen und temperaturfeste bzw. flammenresistente und wärmedämmende Eigenschaften aufweisen.
- Fig. 2b zeigt eine Seitenansicht eines Längsschnittes eines Geruchsverschlusses 7 gemäß einer ersten Ausführungsform. Das Brandschutzelement 11 gemäß der in Fig. 2a gezeigten Ausführungsform ist an der Glockeninnenseite 10 des Glockenkörpers 8 im Geruchsverschluß 7 angeordnet. Das Brandschutzelement 11 hat die Aufgabe, in einem Brandfall den Glockenkörper 8 thermisch zu isolieren, damit die aus der Einlauföffnung 12 dringende Hitze den Geruchsverschluß 7 nicht zum Schmelzen bringt. Der Geruchsverschluß 7 ist in der Regel aus Polypropylen gefertigt und hält somit im Brandfall einer Hitzeeinwirkung ohne eine besondere Isolation nicht lange stand. Aus diesem Grund ist das Brandschutzelement 11 vorzugsweise gegenüber der Einlauföffnung 12 des Stutzens 9 des Geruchsverschlusses 7 angebracht. Der Geruchsverschluß 7 umfaßt ferner einen Dichtring 15 sowie eine Flanschanordnung 16, welche das Zusammenwirken des Stutzens 9 mit einem Bodenablaufstutzen ermöglichen, so daß der Geruchsverschluß 7 gasdicht bzw. wasserdicht in einen Bodenablauf eingesetzt werden kann.
- Fig. 3 zeigt eine Seitenansicht eines Längsschnittes eines Geruchsverschlusses 7 gemäß einer zweiten Ausführungsform mit einer eingesetzten oder angeschweißten oder direkt angeformten Brandschutzkartusche 2. Wie bereits in Fig. 2b beschrieben, befindet sich auch in der zweiten Ausführungsform an der Glockeninnenseite 10 des Glockenkörpers 8 im Geruchsverschluß 7 ein Brandschutzelement 11, welches vorzugsweise gegenüber der Ablauföffnung 12 des Geruchsverschlusses 7 angeordnet ist. Das Brandschutzelement 11 dient in erster Linie zur thermischen Isolation des Glockenkörpers vor Hitze, die in einem Brandfall aus der Einlauföffnung 12 emporsteigt. Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, daß sich das Brandschutzelement 11, sofern es Vermiculargraphit umfaßt, bei Hitzeeinwirkung ausdehnt und somit das Volumen zwischen dem Glockenkörper 8 und dem Stutzen 9 zumindest teilweise ausfüllt und den Geruchsverschluß nahezu gasdicht verschließt. Dieses bewirkt bereits eine Brandabschottung bzw. eine Brandabschnittstrennung.
- Um das Durchtreten von Feuer wirkungsvoll verhindern zu können, ist ferner in dem unteren Teil des Stutzens 9 eine Brandschutzkartusche 2 vorgesehen, welche bündig zum Unterrand des Stutzens 9 anliegt. Die Brandschutzkartusche 2 umfaßt einen Kartuschenkörper 5 aus PP, welcher im Brandfall schmilzt, und ein Brandschutzelement 4, welches im Brandfall expandiert, den schmelzenden Kartuschenkörper 5 zusammenquetscht und die gesamte Ablauföffnung 12 gasdicht verschließt.
- Fig. 4a zeigt eine Seitenansicht eines Längsschnittes eines Bodenablaufes 1 mit eingebautem Geruchsverschluß 7 und Brandschutzkartusche 2 gemäß der Ausführungsform aus Fig. 3. Der Geruchsverschluß 7 ist dabei in den Ablaufrohrstutzen 3 des Bodenablaufes 1 gesetzt und wird mittels einer Flanschanordnung 16 positioniert. Der Dichtring 15 dient dazu, daß die Verbindung zwischen Ablaufrohrstutzen 3 und dem Stutzen 9 des Geruchverschlusses 7 gas- bzw. wasserdicht ist.
- Fig. 4b zeigt eine Seitenansicht eines Längsschnittes eines Bodenablaufes 1 mit seitlichem Zulauf 14 und eingebautem Geruchsverschluß 7 und einer Brandschutzkartusche 2 gemäß der Ausführungsform aus Fig. 3. Der Geruchsverschluß 7 ist dabei in dem Ablaufrohrstutzen 3 des Bodenablaufes 1 eingesetzt und schließt gas- bzw. wasserdicht mittels eines Dichtringes 15 zwischen der Außenwand des Stutzens 9 und der Innenwand des Ablaufrohrstutzens 3. Die Brandschutzkartusche 2 ist dabei - wie bereits in Fig. 3 beschrieben - in den Stutzen 9 der Ablauföffnung 12 des Geruchsverschlusses 7 eingesteckt, angeschweißt oder angeformt. Hierbei dienen im Falle der Stecklösung elastische Sperrmittel (nicht explizit dargestellt) zum Positionieren und Halten der Brandschutzkartusche 2 in dem Stutzen 9.
- Es ist ferner möglich, daß die Brandschutzkartusche 2 in den Ablaufrohrstutzen 3 des Bodenablaufes 1 integriert wird. Je nachdem, welche Ausführungsform gewählt wird, ist das Sperrmittel 6 der Brandschutzkartusche 2 so ausgeführt, daß es direkt oder indirekt mit dem Ablaufrohrstutzen 3 bzw. Stutzen 9 des Geruchverschlusses 7 eingreift.
- Fig. 5 zeigt eine Seitenansicht eines Längsschnittes eines Geruchsverschlusses 7 gemäß einer dritten Auführungsform. Bei dieser Ausführungsform ist ein Brandschutzelement 11 an der Glockeninnenseite 10 des Glockenkörpers 8 angebracht.
- Fig. 6a zeigt eine Seitenansicht eines Längsschnittes eines Bodenablaufes 1 mit eingebautem Geruchsverschluß 7 gemäß der Ausführungsform von Fig. 5 und Brandschutzkartusche 2 gemäß der Ausführungsform von Fig. 5. Die Brandschutzkartusche 2 ist in dieser Ausführungsform direkt in dem Ablaufrohrstutzen 3 des Bodenablaufes 1 von unten eingesetzt; dies kann auch als weitere und nicht separat dargestellte Ausführungsform bei entsprechender Ausgestaltung des Ablaufrohrstutzens 3 von oben erfolgen. In der in Fig. 6a dargestellten Ausführungsform dienen elastische Sperrmittel 6, welche als Flanschanordnung ausgeführt sind, zum Halten und Positionieren der Brandschutzkartusche 2 in dem Ablaufrohrstutzen 3. Je nach Ausführungsform des Bodenablaufes 1 kann der Ablaufrohrstutzen 3 mehr oder weniger tief in ein Ablaufrohr 13 hineinragen. Demnach kann die Brandschutzkartusche 2 an verschiedenen Positionen, d. h. mehr oder weniger tief in dem Abflußrohr 13 positioniert werden.
- Fig. 6b zeigt eine Seitenansicht eines Längsschnittes eines Bodenablaufes 1 mit seitlichem Zulauf 14 und eingebautem Geruchsverschluß 7 und Brandschutzkartusche 2 gemäß der Ausführungsform aus Fig. 5. Die Integration des Geruchsverschlusses 7 sowie der Brandschutzkartusche 2 entspricht die der bereits in Fig. 6a diskutierten Ausführungsform und wird hier nicht weiter erläutert.
- Fig. 7 zeigt eine Seitenansicht eines Längsschnittes eines Geruchsverschlusses gemäß der Ausführungsform aus Fig. 3 mit einer als Zwischenmontage in eine durchgehende Rohrleitung 17 nach einem Bodenablauf 1 eingesetzten Brandschutzkartusche 2. Die Brandschutzkartusche 2 ist hierbei als separates Bauteil vorgesehen, wobei die Brandschutzkartusche 2 in einem Gehäuse 5, welches vorzugsweise aus Metall gefertigt ist, eingebaut ist. Das Gehäuse bzw. der Kartuschenkörper 5 ist in dieser Ausführungsform so ausgebildet, dass an beiden Seiten Rohrspitzenden oder Muffen (nicht explizit dargestellt) angeformt sind, so dass hier auf der einen Seite der abgehende Ablaufrohrstutzen 3 des Bodenablaufes 1 und auf der anderen Seite die weitergehende Rohrleitung 17 wie an ein normales Abwasserrohr angeschlossen werden können. Diese Ausführung kann so gestaltet sein, dass der Innendurchmesser der Brandschutzkartusche 2 mindestens dem Innendurchmesser der verlegten Rohrleitung 17 entspricht. Die Ausführung wird dadurch ermöglicht, dass die Brandschutzkartusche nicht wie in der zuvor beschriebenen Ausführungsform in die abgehenden Rohrstutzen 3 bzw. 17 eingesteckt wird, sondern auf die Rohrstutzen 3 bzw. 17 aufgesteckt werden kann. Somit kann die Brandschutzkartusche 2 durch die Vergrößerung des äußeren Kartuschenkörpers 5 im Bereich zwischen den nicht explizit dargestellten Rohrstutzen oder Muffen montiert werden.
- An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, daß alle oben beschriebenen Teile für sich allein gesehen und in jeder Kombination, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellten Details als erfindungswesentlich beansprucht werden. Abänderungen hiervon sind dem Fachmann geläufig. Bezugszeichenliste 1 Bodenablauf
2 Brandschutzkartusche
3 Ablaufrohrstutzen
4 Brandschutzelement
5 Kartuschenkörper
6 elastisches Sperrmittel/Flanschanordnung
7 Geruchsverschluß
8 Glockenkörper
9 Stutzen
10 Glockeninnenseite
11 Brandschutzelement
12 Ablauföffnung
13 Abflußrohr
14 seitlicher Einlaß
15 Dichtring
16 Flansch
17 Rohrleitung
Claims (11)
1. Brandschutzvorrichtung für einen Bodenablauf (1) mit einem
Ablaufrohrstutzen (3) als Vorkehrung gegen eine Übertragung
von Feuer,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Brandschutzvorrichtung eine in den Ablaufrohrstutzen
(3) steckbare oder an dem Ablaufrohrstutzen (3) ihm
verlängernde, durchströmbare Brandschutzkartusche (2) mit
wenigstens einem Brandschutzelement (4) umfaßt, welches im
Brandfall durch Hitzeeinwirkung den Bodenablauf (1)
gasdicht verschließt.
2. Brandschutzvorrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Brandschutzkartusche (2) ein Hohlzylinder darstellt.
3. Brandschutzvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Brandschutzelement (4) Vermiculargraphit oder dgl. bei
erhöhter Temperatur sich ausdehnendes und temperaturfestes
Material umfaßt.
4. Brandschutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
gekennzeichnet durch
ein insbesondere elastisches Sperrmittel (6) zum
Positionieren und Halten der Brandschutzkartusche (2) in
dem Ablaufrohrstutzen (3).
5. Brandschutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Sperrmittel (6) eine elastische Flanschanordnung (6)
oder dergleichen Klemmanordnung insbesondere an einem Ende
der Brandschutzkartusche (2) zum direkten oder indirekten
Eingriff mit dem Ablaufrohrstutzen (3) umfaßt.
6. Brandschutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, wobei im Bodenablauf (1) ein Geruchsverschluß
(7) vorgesehen ist, der einen Glockenkörper (8) und einen
Stutzen (9) umfaßt,
dadurch gekennzeichnet, daß
an einer Innenseite (10) des Glockenkörpers (8),
insbesondere gegenüber einer Einlauföffnung (12) des
Ablaufrohrstutzens (3), wenigstens ein Brandschutzelement
(11) angeordnet ist, welches den Glockenkörper (8) von
innen gegen Hitzeeinfluß thermisch isoliert.
7. Brandschutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Brandschutzkartusche (2) in den Stutzen (9) der
Brandschutzablaufglocke (7) steckbar oder fest verbunden
ist.
8. Brandschutzvorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Brandschutzkartusche (2) bindig zum Unterrand des
Stutzens (9) anliegt.
9. Verfahren zum Ausrüsten oder nachträglichen Umrüsten eines
Bodenablaufes (1) mit einer Brandschutzvorrichtung nach
einem der Ansprüche 1 bis 8 bestehend aus den folgenden
Verfahrensschritten:
a) Entnahme einer herkömmlichen Standardablaufglocke bzw.
eines herkömmlichen Geruchsverschlusses aus dem
Bodenablauf (1); und
b) Einsetzen einer Brandschutzkartusche (2) in den
Ablaufrohrstutzen (3) des Bodenablaufes (1).
10. Verfahren nach Anspruch 9, mit folgendem weiteren
Verfahrensschritt nach Verfahrensschritt b):
a) Ersetzen der herkömmlichen Standardablaufglocke bzw.
des herkömmlichen Geruchsverschlusses durch eine
Brandschutzablaufglocke (7) gemäß der Ausführungsform
aus Anspruch 6.
11. Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, wobei die
Brandschutzkartusche (2) in den Stutzen (9) der
Brandschutzablaufglocke (7) eingesetzt wird oder mit dieser fest verbunden
ist, insbesondere angeschweißt oder angeformt.
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