-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Brandschutzeinrichtung für eine nicht
brennbare Rohrleitung. Die Brandschutzeinrichtung umfasst einen Grundkörper aus
einem nicht brennbaren Material und ein im Brandfall aufschäumendes
Brandschutzmaterial. Die Erfindung betrifft ferner eine Brandschutzanordnung
umfassend einen Wand- oder Deckenabschnitt mit einer Durchführung für eine nicht brennbare
Rohrleitung und einer solchen Brandschutzeinrichtung.
-
Im
Bereich von Rohrleitungsdurchführungen durch
Wände oder
Decken sind brandschutztechnische Maßnahmen wie beispielsweise
eine Brandabschottung erforderlich, um die Durchführung im
Brandfall verschließen
zu können
und das Hindurchtreten von Feuer und Gasen zu verhindern.
-
Grundsätzlich ist
es bekannt, ein im Brandfall aufschäumendes Material einzusetzen,
um einen Hohlraum auszufüllen
und zu verschließen.
Solche aufschäumenden
Brandschutzmaterialien werden auch als Dämmschichtbildner oder intumeszentes Material
bezeichnet. Ein solches Material schäumt bei einer bestimmten Aktivierungstemperatur
auf und vergrößert sein
Volumen um ein Vielfaches, wobei der Aufschäumdruck häufig die ohnehin durch die Brandtemperatur
geschwächten
Bauteile weiter zerstört.
Diese Wirkungsweise ist insbesondere bei brennbaren Bauteilen von
Vorteil. Allerdings ist eine solche Lösung bei nicht brennbaren Bauteilen,
also bei Bauteilen, die im Brandfall bestehen bleiben, insbesondere
bei nicht brennbaren Rohren, nicht geeignet, da das nicht brennbare
Bauteil nicht oder nicht ausreichend zerstört wird.
-
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Brandschutzeinrichtung
für ein
nicht brennbares Bauteil, insbesondere eine nicht brennbare Rohrleitung,
anzugeben.
-
Diese
Aufgabe wird durch eine Brandschutzeinrichtung mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst.
Eine mit einer solchen Brandschutzeinrichtung versehene Brandschutzanordnung
ist Gegenstand des Nebenanspruchs. Vorteilhafte Ausgestaltungen der
Brandschutzeinrichtung und der Brandschutzanordnung sind Gegenstand
der Unteransprüche.
-
Eine
Idee der Erfindung liegt demnach darin, den Grundkörper mit
wenigstens einer Ausnehmung zu versehen, in der das Brandschutzmaterial
eingebracht, aufgenommen bzw. angeordnet ist. Die Brandschutzeinrichtung
gemäß der vorliegenden
Erfindung kann auch als Brandschott oder Brandabschottung bezeichnet
werden. Hinsichtlich des im Brandfall aufschäumenden Brandschutzmaterial
wird auf die Erläuterungen
eingangs der Beschreibung verwiesen, wonach das Brandschutzmaterial
auch als Dämmschichtbildner
bzw. intumeszentes Material bezeichnet werden kann. Der Grundkörper ist
bevorzugt als ring- oder rohrförmiger
Hohlkörper
ausgebildet. Dabei erstreckt sich die Wandung des Grundkörpers vorzugsweise
entlang einer Längsrichtung,
die im Wesentlichen der Erstreckungsrichtung des Grundkörpers oder
der Rohrleitung entspricht. Vorteilhafterweise kann die Wandung im
Bereich der Ausnehmung eine im Vergleich zu der übrigen Wandung geringere Dicke
aufweisen.
-
Bei
einer bevorzugten Ausgestaltungsform ist der Grundkörper als
ringförmiger
Hohlkörper
ausgebildet. Der von dem Hohlkörper
begrenzte Freiraum dient vorzugsweise dazu, ein Medium entlang der
Rohrleitung zu transportieren. Vorteilhafterweise ist die Ausnehmung
in Richtung des Freiraumes gerichtet, das heisst die Ausnehmung
mündet
in die Innenoberfläche
des Hohlkörpers.
-
Vorteilhafterweise
ist der Grundkörper
Bestandteil der Rohrleitung oder eines Rohrverbinders. So kann der
Grundkörper
in Form eines Rohrverbinders mit zwei endseitigen Muffen oder an
nur einem Ende einer Rohrleitung in Form eines muffenartigen Anschlusses
oder in einem Bereich zwischen den Enden des Rohleitungsabschnittes
in die Rohrwandung integriert sein. Auf diese Weise lässt sich
eine Rohrleitung mit einer Brandschutzeinrichtung ausstatten, ohne
dass eine nachträgliche
Montage erforderlich ist. Alternativ kann der Grundkörper eine
Muffe oder Manschette sein. Beispielsweise kann der Grundkörper als
Manschette für
die nachträglich Montage
bei einer brennbaren oder nicht brennbaren Rohrleitung eingesetzt
werden.
-
Bei
einer bevorzugten Ausgestaltungsform ist die Ausnehmung eine Nut,
insbesondere eine Ringnut. So kann bereits durch lediglich eine
Ausnehmung in Form einer Ringnut, die in Richtung des Hohlraumes
im Inneren der Rohrleitung gerichtet ist und in der das im Brandfall
aufschäumendes
Brandschutzmaterial aufgenommen ist, eine einfache Maßnahme zum
Verschließen
des Hohlraumes der Rohrleitung im Brandfall geschaffen werden. Diese
Ringnut verläuft
vorzugsweise entlang der Innenfläche der
Rohrleitung und erstreckt sich in einer im Wesentlichen senkrecht
zur Längsrichtung
gerichteten Querrichtung über
eine vorbestimmte Länge.
-
Ferner
kann die Ausnehmung als Langloch ausgebildet sein. In weiterer Ausgestaltung
kann das Langloch eine Sacköffnung
oder ein Schlitz sein. Mit anderen Worten weist der Grundkörper bei
der Ausführung
des Langloches als Schlitz eine sich über die gesamte Wandung erstreckende Öffnung auf.
-
Bei
der Ausführung
als Sackloch ist das Brandschutzmaterial quasi in einer Vertiefung
des Grundkörpers
aufgenommen.
-
Vorzugsweise
erstreckt sich das Langloch in Längsrichtung
des Grundkörpers
oder der Rohrleitung. Weiterhin erweist es sich als vorteilhaft,
wenn mehrere voneinander beanstandete Langlöcher vorgesehen sind, die sich
jeweils in Längsrichtung
erstrecken und entlang der Umfangsrichtung des Grundkörpers verteilt
angeordnet sind.
-
Um
die Strömung
durch die Rohrleitung möglichst
nicht zu beeinflussen, nimmt die Ausnehmung das Brandschutzmaterial
in seinem Zustand vor dem Brandfall vollständig auf.
-
Um
das Brandschutzmaterial gegen – z.
B. mechanische und/oder chemische – Einflüsse, insbesondere durch die
Rohrleitung geleitete Medien, wie beispielsweise Wasser, Abwässer, Müll und/oder Gase
zu schützen,
ist das Brandschutzmaterial im Zustand vor dem Brandfall mit einer
Schutzschicht, insbesondere einer Folie, abgedeckt. Ferner kann vorgesehen
werden, dass die Schutzschicht bzw. Folie das Brandschutzmaterial
vollumfänglich
umgibt, es also eingekapselt ist. Um die Strömungsverhältnisse in der Rohrleitung
nicht zu beeinflussen, ist die Schutzschicht und/oder das Brandschutzmaterial derart
angeordnet, dass die Außenseite
der Schutzschicht oder des Brandschutzmaterials, das heißt, die
dem Hohlraum der Rohrleitung zugewandte Oberfläche, bündig an die angrenzenden Oberflächenbereiche
des Grundkörpers
oder der Rohrleitung anschließt.
-
In
bevorzugter Ausgestaltung sind mehrere voneinander beabstandete
Ausnehmungen vorgesehen. Die Ausnehmungen können im Fall einer Ausgestaltung
als Nut oder Ringnut beispielweise in Längsrichtung der Rohrleitung
beabstandet positioniert werden. Für den Fall, dass die Ausnehmung
als Langloch ausgebildet ist, werden die Langlöcher vorteilhafterweise entlang der
Umfangsrichtung der Rohrleitung beabstandet zueinander angeordnet. Der
Abstand zwischen den Ausnehmungen ist auf das jeweilige von den
Ausnehmungen aufnehmbare Volumen des Brandschutzmaterials und dessen
zu erwartendes Aufschäumvolumen
abgestimmt.
-
Die
erfindungsgemäße Brandschutzanordnung
umfasst einen Wand- oder Deckenabschnitt, insbesondere eines Gebäudes, mit
einer Durchführung
für eine
nicht brennbare Rohrleitung und der oben genannten Brandschutzeinrichtung,
wobei der Grundkörper
zumindest abschnittsweise von dem Wand- oder Deckenabschnitt umgeben ist. Mit
anderen Worten kann die Brandschutzanordnung mittig im Bauteil angebracht,
oder aber nur teilweise in das Bauteil eingebunden sein.
-
Bei
einer bevorzugten Ausgestaltung sind an den Grundkörper wenigstens
eine Rohrleitung und/oder ein Verbinder angeschlossen. So können die
weiterführenden
Rohrleitungen an die Brandschutzeinrichtung bzw. Brandabschottung
direkt oder indirekt über
Verbinder angeschlossen werden. Weiterhin kann der Grundkörper selbst
auch als Verbinder ausgeführt
sein. Vorteilhafterweise sind die Oberflächenabschnitte des Grundkörpers um
die Ausnehmung herum bündig
an die Innenoberfläche
der Rohrleitung angeschlossen. Auf diese Weise kann der Rohrquerschnitt
stromaufwärts,
stromabwärts und
auch im Bereich des Bauteils konstant gehalten werden und die jeweiligen
vor und nach dem Bauteil, d.h. Wand- oder Deckenabschnitt, herrschenden Strömungsverhältnisse
beibehalten werden.
-
Die
erfindungsgemäße Brandschutzeinrichtung
bzw. Brandschutzanordnung wird vorzugsweise zur Abschottung von
Feuer, Rauch und Temperaturübertragung
bei nicht brennbaren Rohren, wie beispielsweise bei Gussrohren oder
Stahlrohren, verwendet. Der Grundkörper kann nach Art einer Muffe ausgebildet
sein, die wahlweise auch Bestandteil eines der zu verbindenden Rohre
sein kann. Der Grundkörper
ist mit wenigstens einer Ausnehmung, vorzugsweise mehreren Ausnehmungen,
beispielsweise in Form eines Langloches oder einer Nut oder als
Kombination davon ausgebildet und nimmt das im Brandfall aufschäumende Brandschutzmaterial
auf. Die Brandschutzeinrichtung kann im Durchführungsbereich einer Wand oder
Decke erfolgen. Die Abschottung kann mittig im Bauteil angebracht
werden oder aber aus dem Bauteil herausragen. Die weiterführenden
Rohrleitungen werden an die Brandabschottung selbst oder mittels
Verbindern angeschlossen.
-
Die
erfindungsgemäße Brandschutzeinrichtung
bzw. Brandschutzanordnung ermöglicht
es, dass das Brandschutzmaterial bzw. der Dämmschichtbildner im Brandfall
derart aufschäumt,
dass der zu verschließende
Durchbruch, beispielsweise der Hohlraumquerschnitt der Rohrleitung,
vollständig durch
den Schaum verschlossen wird. Dies ergibt sich insbesondere infolge
der innen liegenden Anordnung des Brandschutzmaterials. Eine Zerstörung des zu
verschließenden
Bauteils bzw. der Rohrleitung ist nicht erforderlich.
-
Ein
weiterer Vorteil der Erfindung liegt darin, dass die Brandschutzeinrichtung
bereits im Rahmen der Herstellung eines Rohrleitungselementes hergestellt
werden kann. So kann insbesondere die Ausnehmung bereits bei der
Herstellung des Rohrelementes vorgesehen werden. Anschließend muss
nur noch das gegebenenfalls in eine Schutzfolie eingekapselte Brandschutzmaterial
in die Ausnehmung eingebracht werden. Alternativ kann die Brandschutzeinrichtung
bzw. der Grundkörper
als Muffenkörper oder
Manschettenkörper
für vorbestimmte
Rohrquerschnitte vorgefertigt werden. Bei all diesen Varianten ist
der Montageaufwand im Vergleich zu herkömmlichen Anordnungen stark
reduziert. Es wird eine zweckmäßige Brandschutzmaßnahme für nicht brennbare
Bauteile, wie beispielsweise Gussrohre, geschaffen.
-
Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Darin
zeigt schematisch
-
1 einen
Längsschnitt
durch eine erfindungsgemäße Brandschutzanordnung
mit einer ersten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Brandschutzeinrichtung;
-
2 einen
Querschnitt durch die Brandschutzeinrichtung gemäß 1 entlang
der Linie II-II;
-
3 einen
Längsschnitt
durch die Anordnung gemäß 1 entlang
der Längsrichtung
X;
-
4 einen
Längsschnitt
durch eine weitere Brandschutzanordnung mit einer zweiten Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Brandschutzeinrichtung;
-
5 einen
Querschnitt durch die Brandschutzeinrichtung gemäß 4 entlang
der Linie V-V, und
-
6 einen
Längsschnitt
durch die Anordnung gemäß 4 entlang
der Längsrichtung
X.
-
Die 1 bis 3 zeigen
eine Brandschutzanordnung 90 mit einer ersten Ausführungsform
einer erfindungsgemäßen Brandschutzeinrichtung 10.
Die Brandschutzeinrichtung 10 umfasst einen als ringförmigen Hohlkörper ausgebildeten Grundkörper 20 mit
einer Innenoberfläche 22 und
einer Außenoberfläche 24.
Die Brandschutzeinrichtung 10 dient zum Brandschutz für eine nicht
brennbare Rohrleitung 52, 54, die durch eine Durchführung 80 eines
Wandabschnittes 70 hindurchgeführt ist. Im vorliegenden Fall
umfasst die Rohrleitung 52, 54 eine erste Rohrleitung 52 und
eine zweite Rohrleitung 54 mit zugehörigen Innenoberflächen 53, 55.
Die Innenoberflächen 53, 54 umgeben
einen für
den Transport eines Mediums vorgesehenen Hohlraum 58. Im vorliegenden
Ausführungsbeispiel
bestehen die Rohrleitungsabschnitte 52, 54 jeweils
aus einem Gussrohr und dienen zum Transport von Abwasser. Der Grundkörper 20 und
die Rohrleitung 52, 54 erstrecken sich entlang
einer Längsrichtung
X.
-
Der
Grundkörper 20 ist
ein Bestandteil der Rohrleitung 54, wobei das Ende des
Grundkörpers 20 muffenartig
ausgebildet ist, um die Rohrleitung 52 anschließen zu können. Wie
eine Zusammenschau der 1 bis 3 ergibt,
weist der Grundkörper 20 eine
Ringnut 30 auf, die vollumfänglich entlang der Innenoberfläche 22 des
Grundkörpers 20 verläuft. Der
Grundkörper 20 weist
eine Wandung 26 auf, die in einer Radialrichtung R im Bereich
der Ringnut 30 eine erste Dicke d1 und
im Bereich außerhalb
der Ringnut 30 eine zweite Dicke d2 hat,
wobei die Dicke d1 kleiner als die Dicke
d2 ist.
-
In
der Ringnut 30 ist ein im Brandfall aufschäumendes
Brandschutzmaterial 40 in Form eines Ringkörpers eingebracht.
Der Ringkörper
weist in der Längsrichtung
X eine vorbestimmte Länge
l auf. Hierbei ist das Brandschutzmaterial 40 zumindest
auf der dem Hohlraum 58 zugewandten Seite mit einer Schutzschicht 60 in
Form einer Folie abgedeckt, um Einflüsse des zu transportierenden
Abwassers auf das Brandschutzmaterial 40 zu verhindern.
Alternativ kann das Brandschutzmaterial 40 vollständig mit
der Folie eingekapselt sein. In einer weiteren – nicht näher dargestellten – Ausführungsform
ist die Schutzschicht durch eine Beschichtung, zum Beispiel Kunststoffbeschichtung,
oder Lackierung gebildet. Eine Außenseite 62 der Schutzschicht 60 schließt bündig an
die sich angrenzenden Oberflächenbereiche 22 des
Grundkörpers 20 an.
Ferner schließt
auch die Innenoberfläche 22 des
Grundkörpers 20 bündig an
die Innenoberflächen 53, 55 der
Rohrleitungen 52, 54 an.
-
Wie
aus 1 weiter hervorgeht, ist der Grundkörper 20 vollständig in
dem Wandabschnitt 70 aufgenommen und von diesem umgeben.
Alternativ kann der Grundkörper 20 auch
nur abschnittsweise von dem Wandabschnitt 70 eingefasst
sein und aus diesem herausragen.
-
Die 4 bis 6 zeigen
eine weitere Brandschutzanordnung 90 mit einer zweiten
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Brandschutzeinrichtung 10.
Die Brandschutzeinrichtung 10 wird durch einen als ringförmigen Hohlkörper ausgebildeten
Grundkörper 20 aus
einem nicht brennbaren Material gebildet. Der Grundkörper 20 bildet
zugleich einen Rohrverbinder 50.
-
Der
Grundkörper 20 weist
entlang seiner Umfangsrichtung U gleichmäßig verteilt angeordnete Ausnehmungen
in Form von Langlöchern 32 auf.
Die Langlöcher 32 erstrecken
sich jeweils in Längsrichtung
X des Grundkörpers 20.
-
Wie
aus den 5 und 6 hervorgeht,
ist jedes Langloch 32 in Form einer Sacköffnung ausgebildet,
wobei die Sacköffnung
in die Innenoberfläche 22 des
Grundkörpers 20 mündet. Im
Bereich der Außenoberfläche 24 des
Grundkörpers 20 sind
infolge der vorbestimmten Tiefe des Langloches 32 Vorsprünge gebildet.
In 5 ist der Einfachheit halber nur der halbe Querschnitt
dargestellt, insgesamt sind acht Langlöcher 32 entlang der
Umfangsrichtung U verteilt vorgesehen. Alternativ können die
Langlöcher 32 auch
eine Tiefe aufweisen, die geringer als die Dicke der Wandung 26 ist,
wodurch keine derartigen Vorsprünge
entstehen.
-
Im
Querschnitt gemäß 5 betrachtet, weist
jedes Langloch 32 entlang dessen Tiefe eine gleichbleibende
Querschnittsform auf, jedoch kann auch eine sich verändernde
Querschnittsform, beispielsweise ein sich in Richtung des Hohlraumes 58 erweiternder
Querschnitt vorgesehen sein. Auf diese Weise kann der Aufschäumvorgang
erleichtert werden.
-
In
jedem Langloch 32 ist ein im Brandfall aufschäumendes
Brandschutzmaterial 40 in Form eines Streifens eingebracht.
Im Bereich der dem Hohlraum 58 zugewandten Außenfläche des
Brandschutzmaterials 40 ist entsprechend der ersten Ausführungsform eine
Folie als Schutzschicht 60 vorgesehen, wobei die Außenseite 62 der
Folie bündig
an die Innenoberfläche 22 des
Grundkörpers 20 anschließt (siehe 6).
-
Bei
den beschriebenen Ausführungsformen wird
im Brandfall nach Überschreitung
der Reaktionstemperatur das Brandschutzmaterial 40 jeweils
in Richtung des Hohlraumes 58 nach innen aufschäumen, um
so das Hindurchtreten von Gasen durch die Rohrleitung zu verhindern.
Die Abmessungen bzw. das Volumen des in die Ringnut 30 oder
die Langlöcher 32 eingebrachten
Brandschutzmaterials, die zwischen den Langlöchern 32 vorhandenen
Abstände
und/oder die Ausrichtung der einzelnen Brandschutzmaterialkörper in
den Langlöchern 32 sind
derart bemessen, dass im Brandfall der Hohlraum 58 infolge
des Aufschäumens
vollständig
verschlossen wird. Auf diese Weise wird ein Durchtritt des Feuers oder
des Rauches entlang der Rohrleitung 52, 54 verhindert.
-
Die
anhand der dargestellten Ausführungsformen
beschriebene Brandschutzeinrichtung 10 dient insbesondere
als Brandabschottung für
nicht brennbare Rohre, also für
Rohre, welche im Brandfall noch bestehen bleiben. Hierfür wird eine
Muffe oder Manschette oder dergleichen als Grundkörper 20 vorgesehen.
Die Muffe besteht aus nicht brennbaren Materialien. Beispielsweise
ist der Grundkörper 20 ein
Gussteil oder ein Stahlteil. In der Muffe sind Ausnehmungen – hier:
Ringnut 30 oder Langloch 32 – vorhanden, in welche ein
Dämmschichtbildner,
das ist ein im Brandfall aufschäumendes
Material, eingebracht ist.
-
Bei
der in 4 bis 6 gezeigten Ausführungsform
ist der Dämmschichtbildner
in Langlöchern 32 untergebracht.
Diese erstrecken sich in der dargestellten Ausführungsform in axialer Richtung. Die
Langlöcher
können
durchgehend vorhanden sein (die Muffe ist vollständig geschlitzt). Oder, die
Langlöcher 32 werden
nur auf eine bestimmte Tiefe von innen in die Muffenwand eingebracht,
so dass die Langlöcher 32 nur
Sacköffnungen
sind.
-
Bei
der in 1 bis 3 gezeigten Ausführungsform
befindet sich in der Muffe die Ringnut 30 im Inneren.
-
Die
Muffe bildet bei beiden Ausführungsformen
ein Teil der Rohrleitung 52, 54. Das heißt, die Rohrleitung
wird nicht auf Stoß gelegt,
sondern so verbunden, dass an einem Ende der Muffe das eine Rohr
eingeführt
wird und am anderen Ende die Muffe in ein anderes Rohr eingeführt wird.
Eventuell sind noch Rohrverbinder (Rohrschellen oder dergleichen, nicht
näher dargestellt)
vorgesehen.
-
Im
Brandfall soll der Dämmschichtbildner das
Innere der Rohrleitung aufschäumen
um so das Hindurchtreten von heißen Gasen durch die Rohrleitung
zu verhindern.
-
Die
Muffe kann, wie dies bei der in den 4 bis 6 gezeigten
Ausführungsform
gezeigt ist, über
das Bauwerk hinausreichen. Die Rohrleitung kann in Decken oder Wände eingebracht
sein.
-
Der
Dämmschichtbildner
muss dabei nicht auf der Höhe
des Bauwerkes sein, er kann auch außerhalb des Mauerwerkes im
Rohrinneren eingeführt sein.
In dem Falle, dass die Muffe vollständig geschlitzt ist (durchgehende
Langlöcher)
ist es jedoch wünschenswert,
dass das Bauwerk die Dämmschichtbildner
umschließt,
um eine Ausschäumen nach
Außen
zu vermeiden, so dass Material im Inneren fehlen könnte.
-
Zu
erwähnen
ist auch die Schutzschicht 60, z. B. Beschichtung, welche
in der Ausführungsform mit
der Ringnut als fetter Strich bei dem Dämmschichtbildner gezeigt ist.
Die Rohrleitungen wirken beispielsweise als Abwasserleitungen. Die
Schutzschicht 60 schützt
den Dämmschichtbildner
gegen Feuchtigkeit und sonstige Materialien, welche durch die Rohrleitung
geleitet werden und die Funktion des Dämmschichtbildners beeinträchtigen
könnten.
-
- 10
- Brandschutzeinrichtung
- 20
- Grundkörper
- 22
- Innenoberfläche
- 24
- Außenoberfläche
- 26
- Wandung
- 30
- Ringnut
- 32
- Langloch
- 40
- aufschäumendes
Brandschutzmaterial
- 50
- Rohrverbinder
- 52
- Rohrleitung
- 53
- Innenoberfläche
- 54
- Rohrleitung
- 55
- Innenoberfläche
- 58
- Hohlraum
- 60
- Schutzschicht
- 62
- Außenseite
- 70
- Wandabschnitt
- 80
- Durchführung
- 90
- Brandschutzanordnung
- X
- Längsrichtung
- R
- Radialrichtung
- U
- Umfangsrichtung
- d1
- Dicke
- d2
- Dicke
- l
- Länge