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DE102006057550A1 - Brandschutzeinrichtung für eine nicht brennbare Rohrleitung sowie Brandschutzanordnung - Google Patents

Brandschutzeinrichtung für eine nicht brennbare Rohrleitung sowie Brandschutzanordnung Download PDF

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DE102006057550A1
DE102006057550A1 DE200610057550 DE102006057550A DE102006057550A1 DE 102006057550 A1 DE102006057550 A1 DE 102006057550A1 DE 200610057550 DE200610057550 DE 200610057550 DE 102006057550 A DE102006057550 A DE 102006057550A DE 102006057550 A1 DE102006057550 A1 DE 102006057550A1
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DE
Germany
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fire protection
fire
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pipeline
combustible
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Withdrawn
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DE200610057550
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English (en)
Inventor
Friedhelm Simon
Bernd-Uwe Wied
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Rolf Kuhn GmbH
Original Assignee
Rolf Kuhn GmbH
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Publication date
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16LPIPES; JOINTS OR FITTINGS FOR PIPES; SUPPORTS FOR PIPES, CABLES OR PROTECTIVE TUBING; MEANS FOR THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16L5/00Devices for use where pipes, cables or protective tubing pass through walls or partitions
    • F16L5/02Sealing
    • F16L5/04Sealing to form a firebreak device

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  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Building Environments (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Brandschutzeinrichtung (10) für eine nicht brennbare Rohrleitung (52, 54) umfassend einen Grundkörper (20) aus einem nicht brennbaren Material und ein im Brandfall aufschäumendes Brandschutzmaterial (40). Der Grundkörper (20) weist wenigstens eine Ausnehmung (30, 32) auf, in der das Brandschutzmaterial (40) angeordnet ist. Die Erfindung betrifft ferner eine Brandschutzanordnung (90) mit einem Wand- oder Deckenabschnitt (70) mit einer Durchführung (80) für eine nicht brennbare Rohrleitung (52, 54) und einer solchen Brandschutzeinrichtung (10), wobei der Grundkörper (20) zumindest abschnittsweise von dem Wand- oder Deckenabschnitt (70) umgeben ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Brandschutzeinrichtung für eine nicht brennbare Rohrleitung. Die Brandschutzeinrichtung umfasst einen Grundkörper aus einem nicht brennbaren Material und ein im Brandfall aufschäumendes Brandschutzmaterial. Die Erfindung betrifft ferner eine Brandschutzanordnung umfassend einen Wand- oder Deckenabschnitt mit einer Durchführung für eine nicht brennbare Rohrleitung und einer solchen Brandschutzeinrichtung.
  • Im Bereich von Rohrleitungsdurchführungen durch Wände oder Decken sind brandschutztechnische Maßnahmen wie beispielsweise eine Brandabschottung erforderlich, um die Durchführung im Brandfall verschließen zu können und das Hindurchtreten von Feuer und Gasen zu verhindern.
  • Grundsätzlich ist es bekannt, ein im Brandfall aufschäumendes Material einzusetzen, um einen Hohlraum auszufüllen und zu verschließen. Solche aufschäumenden Brandschutzmaterialien werden auch als Dämmschichtbildner oder intumeszentes Material bezeichnet. Ein solches Material schäumt bei einer bestimmten Aktivierungstemperatur auf und vergrößert sein Volumen um ein Vielfaches, wobei der Aufschäumdruck häufig die ohnehin durch die Brandtemperatur geschwächten Bauteile weiter zerstört. Diese Wirkungsweise ist insbesondere bei brennbaren Bauteilen von Vorteil. Allerdings ist eine solche Lösung bei nicht brennbaren Bauteilen, also bei Bauteilen, die im Brandfall bestehen bleiben, insbesondere bei nicht brennbaren Rohren, nicht geeignet, da das nicht brennbare Bauteil nicht oder nicht ausreichend zerstört wird.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Brandschutzeinrichtung für ein nicht brennbares Bauteil, insbesondere eine nicht brennbare Rohrleitung, anzugeben.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Brandschutzeinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Eine mit einer solchen Brandschutzeinrichtung versehene Brandschutzanordnung ist Gegenstand des Nebenanspruchs. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Brandschutzeinrichtung und der Brandschutzanordnung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Eine Idee der Erfindung liegt demnach darin, den Grundkörper mit wenigstens einer Ausnehmung zu versehen, in der das Brandschutzmaterial eingebracht, aufgenommen bzw. angeordnet ist. Die Brandschutzeinrichtung gemäß der vorliegenden Erfindung kann auch als Brandschott oder Brandabschottung bezeichnet werden. Hinsichtlich des im Brandfall aufschäumenden Brandschutzmaterial wird auf die Erläuterungen eingangs der Beschreibung verwiesen, wonach das Brandschutzmaterial auch als Dämmschichtbildner bzw. intumeszentes Material bezeichnet werden kann. Der Grundkörper ist bevorzugt als ring- oder rohrförmiger Hohlkörper ausgebildet. Dabei erstreckt sich die Wandung des Grundkörpers vorzugsweise entlang einer Längsrichtung, die im Wesentlichen der Erstreckungsrichtung des Grundkörpers oder der Rohrleitung entspricht. Vorteilhafterweise kann die Wandung im Bereich der Ausnehmung eine im Vergleich zu der übrigen Wandung geringere Dicke aufweisen.
  • Bei einer bevorzugten Ausgestaltungsform ist der Grundkörper als ringförmiger Hohlkörper ausgebildet. Der von dem Hohlkörper begrenzte Freiraum dient vorzugsweise dazu, ein Medium entlang der Rohrleitung zu transportieren. Vorteilhafterweise ist die Ausnehmung in Richtung des Freiraumes gerichtet, das heisst die Ausnehmung mündet in die Innenoberfläche des Hohlkörpers.
  • Vorteilhafterweise ist der Grundkörper Bestandteil der Rohrleitung oder eines Rohrverbinders. So kann der Grundkörper in Form eines Rohrverbinders mit zwei endseitigen Muffen oder an nur einem Ende einer Rohrleitung in Form eines muffenartigen Anschlusses oder in einem Bereich zwischen den Enden des Rohleitungsabschnittes in die Rohrwandung integriert sein. Auf diese Weise lässt sich eine Rohrleitung mit einer Brandschutzeinrichtung ausstatten, ohne dass eine nachträgliche Montage erforderlich ist. Alternativ kann der Grundkörper eine Muffe oder Manschette sein. Beispielsweise kann der Grundkörper als Manschette für die nachträglich Montage bei einer brennbaren oder nicht brennbaren Rohrleitung eingesetzt werden.
  • Bei einer bevorzugten Ausgestaltungsform ist die Ausnehmung eine Nut, insbesondere eine Ringnut. So kann bereits durch lediglich eine Ausnehmung in Form einer Ringnut, die in Richtung des Hohlraumes im Inneren der Rohrleitung gerichtet ist und in der das im Brandfall aufschäumendes Brandschutzmaterial aufgenommen ist, eine einfache Maßnahme zum Verschließen des Hohlraumes der Rohrleitung im Brandfall geschaffen werden. Diese Ringnut verläuft vorzugsweise entlang der Innenfläche der Rohrleitung und erstreckt sich in einer im Wesentlichen senkrecht zur Längsrichtung gerichteten Querrichtung über eine vorbestimmte Länge.
  • Ferner kann die Ausnehmung als Langloch ausgebildet sein. In weiterer Ausgestaltung kann das Langloch eine Sacköffnung oder ein Schlitz sein. Mit anderen Worten weist der Grundkörper bei der Ausführung des Langloches als Schlitz eine sich über die gesamte Wandung erstreckende Öffnung auf.
  • Bei der Ausführung als Sackloch ist das Brandschutzmaterial quasi in einer Vertiefung des Grundkörpers aufgenommen.
  • Vorzugsweise erstreckt sich das Langloch in Längsrichtung des Grundkörpers oder der Rohrleitung. Weiterhin erweist es sich als vorteilhaft, wenn mehrere voneinander beanstandete Langlöcher vorgesehen sind, die sich jeweils in Längsrichtung erstrecken und entlang der Umfangsrichtung des Grundkörpers verteilt angeordnet sind.
  • Um die Strömung durch die Rohrleitung möglichst nicht zu beeinflussen, nimmt die Ausnehmung das Brandschutzmaterial in seinem Zustand vor dem Brandfall vollständig auf.
  • Um das Brandschutzmaterial gegen – z. B. mechanische und/oder chemische – Einflüsse, insbesondere durch die Rohrleitung geleitete Medien, wie beispielsweise Wasser, Abwässer, Müll und/oder Gase zu schützen, ist das Brandschutzmaterial im Zustand vor dem Brandfall mit einer Schutzschicht, insbesondere einer Folie, abgedeckt. Ferner kann vorgesehen werden, dass die Schutzschicht bzw. Folie das Brandschutzmaterial vollumfänglich umgibt, es also eingekapselt ist. Um die Strömungsverhältnisse in der Rohrleitung nicht zu beeinflussen, ist die Schutzschicht und/oder das Brandschutzmaterial derart angeordnet, dass die Außenseite der Schutzschicht oder des Brandschutzmaterials, das heißt, die dem Hohlraum der Rohrleitung zugewandte Oberfläche, bündig an die angrenzenden Oberflächenbereiche des Grundkörpers oder der Rohrleitung anschließt.
  • In bevorzugter Ausgestaltung sind mehrere voneinander beabstandete Ausnehmungen vorgesehen. Die Ausnehmungen können im Fall einer Ausgestaltung als Nut oder Ringnut beispielweise in Längsrichtung der Rohrleitung beabstandet positioniert werden. Für den Fall, dass die Ausnehmung als Langloch ausgebildet ist, werden die Langlöcher vorteilhafterweise entlang der Umfangsrichtung der Rohrleitung beabstandet zueinander angeordnet. Der Abstand zwischen den Ausnehmungen ist auf das jeweilige von den Ausnehmungen aufnehmbare Volumen des Brandschutzmaterials und dessen zu erwartendes Aufschäumvolumen abgestimmt.
  • Die erfindungsgemäße Brandschutzanordnung umfasst einen Wand- oder Deckenabschnitt, insbesondere eines Gebäudes, mit einer Durchführung für eine nicht brennbare Rohrleitung und der oben genannten Brandschutzeinrichtung, wobei der Grundkörper zumindest abschnittsweise von dem Wand- oder Deckenabschnitt umgeben ist. Mit anderen Worten kann die Brandschutzanordnung mittig im Bauteil angebracht, oder aber nur teilweise in das Bauteil eingebunden sein.
  • Bei einer bevorzugten Ausgestaltung sind an den Grundkörper wenigstens eine Rohrleitung und/oder ein Verbinder angeschlossen. So können die weiterführenden Rohrleitungen an die Brandschutzeinrichtung bzw. Brandabschottung direkt oder indirekt über Verbinder angeschlossen werden. Weiterhin kann der Grundkörper selbst auch als Verbinder ausgeführt sein. Vorteilhafterweise sind die Oberflächenabschnitte des Grundkörpers um die Ausnehmung herum bündig an die Innenoberfläche der Rohrleitung angeschlossen. Auf diese Weise kann der Rohrquerschnitt stromaufwärts, stromabwärts und auch im Bereich des Bauteils konstant gehalten werden und die jeweiligen vor und nach dem Bauteil, d.h. Wand- oder Deckenabschnitt, herrschenden Strömungsverhältnisse beibehalten werden.
  • Die erfindungsgemäße Brandschutzeinrichtung bzw. Brandschutzanordnung wird vorzugsweise zur Abschottung von Feuer, Rauch und Temperaturübertragung bei nicht brennbaren Rohren, wie beispielsweise bei Gussrohren oder Stahlrohren, verwendet. Der Grundkörper kann nach Art einer Muffe ausgebildet sein, die wahlweise auch Bestandteil eines der zu verbindenden Rohre sein kann. Der Grundkörper ist mit wenigstens einer Ausnehmung, vorzugsweise mehreren Ausnehmungen, beispielsweise in Form eines Langloches oder einer Nut oder als Kombination davon ausgebildet und nimmt das im Brandfall aufschäumende Brandschutzmaterial auf. Die Brandschutzeinrichtung kann im Durchführungsbereich einer Wand oder Decke erfolgen. Die Abschottung kann mittig im Bauteil angebracht werden oder aber aus dem Bauteil herausragen. Die weiterführenden Rohrleitungen werden an die Brandabschottung selbst oder mittels Verbindern angeschlossen.
  • Die erfindungsgemäße Brandschutzeinrichtung bzw. Brandschutzanordnung ermöglicht es, dass das Brandschutzmaterial bzw. der Dämmschichtbildner im Brandfall derart aufschäumt, dass der zu verschließende Durchbruch, beispielsweise der Hohlraumquerschnitt der Rohrleitung, vollständig durch den Schaum verschlossen wird. Dies ergibt sich insbesondere infolge der innen liegenden Anordnung des Brandschutzmaterials. Eine Zerstörung des zu verschließenden Bauteils bzw. der Rohrleitung ist nicht erforderlich.
  • Ein weiterer Vorteil der Erfindung liegt darin, dass die Brandschutzeinrichtung bereits im Rahmen der Herstellung eines Rohrleitungselementes hergestellt werden kann. So kann insbesondere die Ausnehmung bereits bei der Herstellung des Rohrelementes vorgesehen werden. Anschließend muss nur noch das gegebenenfalls in eine Schutzfolie eingekapselte Brandschutzmaterial in die Ausnehmung eingebracht werden. Alternativ kann die Brandschutzeinrichtung bzw. der Grundkörper als Muffenkörper oder Manschettenkörper für vorbestimmte Rohrquerschnitte vorgefertigt werden. Bei all diesen Varianten ist der Montageaufwand im Vergleich zu herkömmlichen Anordnungen stark reduziert. Es wird eine zweckmäßige Brandschutzmaßnahme für nicht brennbare Bauteile, wie beispielsweise Gussrohre, geschaffen.
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Darin zeigt schematisch
  • 1 einen Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Brandschutzanordnung mit einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Brandschutzeinrichtung;
  • 2 einen Querschnitt durch die Brandschutzeinrichtung gemäß 1 entlang der Linie II-II;
  • 3 einen Längsschnitt durch die Anordnung gemäß 1 entlang der Längsrichtung X;
  • 4 einen Längsschnitt durch eine weitere Brandschutzanordnung mit einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Brandschutzeinrichtung;
  • 5 einen Querschnitt durch die Brandschutzeinrichtung gemäß 4 entlang der Linie V-V, und
  • 6 einen Längsschnitt durch die Anordnung gemäß 4 entlang der Längsrichtung X.
  • Die 1 bis 3 zeigen eine Brandschutzanordnung 90 mit einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Brandschutzeinrichtung 10. Die Brandschutzeinrichtung 10 umfasst einen als ringförmigen Hohlkörper ausgebildeten Grundkörper 20 mit einer Innenoberfläche 22 und einer Außenoberfläche 24. Die Brandschutzeinrichtung 10 dient zum Brandschutz für eine nicht brennbare Rohrleitung 52, 54, die durch eine Durchführung 80 eines Wandabschnittes 70 hindurchgeführt ist. Im vorliegenden Fall umfasst die Rohrleitung 52, 54 eine erste Rohrleitung 52 und eine zweite Rohrleitung 54 mit zugehörigen Innenoberflächen 53, 55. Die Innenoberflächen 53, 54 umgeben einen für den Transport eines Mediums vorgesehenen Hohlraum 58. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel bestehen die Rohrleitungsabschnitte 52, 54 jeweils aus einem Gussrohr und dienen zum Transport von Abwasser. Der Grundkörper 20 und die Rohrleitung 52, 54 erstrecken sich entlang einer Längsrichtung X.
  • Der Grundkörper 20 ist ein Bestandteil der Rohrleitung 54, wobei das Ende des Grundkörpers 20 muffenartig ausgebildet ist, um die Rohrleitung 52 anschließen zu können. Wie eine Zusammenschau der 1 bis 3 ergibt, weist der Grundkörper 20 eine Ringnut 30 auf, die vollumfänglich entlang der Innenoberfläche 22 des Grundkörpers 20 verläuft. Der Grundkörper 20 weist eine Wandung 26 auf, die in einer Radialrichtung R im Bereich der Ringnut 30 eine erste Dicke d1 und im Bereich außerhalb der Ringnut 30 eine zweite Dicke d2 hat, wobei die Dicke d1 kleiner als die Dicke d2 ist.
  • In der Ringnut 30 ist ein im Brandfall aufschäumendes Brandschutzmaterial 40 in Form eines Ringkörpers eingebracht. Der Ringkörper weist in der Längsrichtung X eine vorbestimmte Länge l auf. Hierbei ist das Brandschutzmaterial 40 zumindest auf der dem Hohlraum 58 zugewandten Seite mit einer Schutzschicht 60 in Form einer Folie abgedeckt, um Einflüsse des zu transportierenden Abwassers auf das Brandschutzmaterial 40 zu verhindern. Alternativ kann das Brandschutzmaterial 40 vollständig mit der Folie eingekapselt sein. In einer weiteren – nicht näher dargestellten – Ausführungsform ist die Schutzschicht durch eine Beschichtung, zum Beispiel Kunststoffbeschichtung, oder Lackierung gebildet. Eine Außenseite 62 der Schutzschicht 60 schließt bündig an die sich angrenzenden Oberflächenbereiche 22 des Grundkörpers 20 an. Ferner schließt auch die Innenoberfläche 22 des Grundkörpers 20 bündig an die Innenoberflächen 53, 55 der Rohrleitungen 52, 54 an.
  • Wie aus 1 weiter hervorgeht, ist der Grundkörper 20 vollständig in dem Wandabschnitt 70 aufgenommen und von diesem umgeben. Alternativ kann der Grundkörper 20 auch nur abschnittsweise von dem Wandabschnitt 70 eingefasst sein und aus diesem herausragen.
  • Die 4 bis 6 zeigen eine weitere Brandschutzanordnung 90 mit einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Brandschutzeinrichtung 10. Die Brandschutzeinrichtung 10 wird durch einen als ringförmigen Hohlkörper ausgebildeten Grundkörper 20 aus einem nicht brennbaren Material gebildet. Der Grundkörper 20 bildet zugleich einen Rohrverbinder 50.
  • Der Grundkörper 20 weist entlang seiner Umfangsrichtung U gleichmäßig verteilt angeordnete Ausnehmungen in Form von Langlöchern 32 auf. Die Langlöcher 32 erstrecken sich jeweils in Längsrichtung X des Grundkörpers 20.
  • Wie aus den 5 und 6 hervorgeht, ist jedes Langloch 32 in Form einer Sacköffnung ausgebildet, wobei die Sacköffnung in die Innenoberfläche 22 des Grundkörpers 20 mündet. Im Bereich der Außenoberfläche 24 des Grundkörpers 20 sind infolge der vorbestimmten Tiefe des Langloches 32 Vorsprünge gebildet. In 5 ist der Einfachheit halber nur der halbe Querschnitt dargestellt, insgesamt sind acht Langlöcher 32 entlang der Umfangsrichtung U verteilt vorgesehen. Alternativ können die Langlöcher 32 auch eine Tiefe aufweisen, die geringer als die Dicke der Wandung 26 ist, wodurch keine derartigen Vorsprünge entstehen.
  • Im Querschnitt gemäß 5 betrachtet, weist jedes Langloch 32 entlang dessen Tiefe eine gleichbleibende Querschnittsform auf, jedoch kann auch eine sich verändernde Querschnittsform, beispielsweise ein sich in Richtung des Hohlraumes 58 erweiternder Querschnitt vorgesehen sein. Auf diese Weise kann der Aufschäumvorgang erleichtert werden.
  • In jedem Langloch 32 ist ein im Brandfall aufschäumendes Brandschutzmaterial 40 in Form eines Streifens eingebracht. Im Bereich der dem Hohlraum 58 zugewandten Außenfläche des Brandschutzmaterials 40 ist entsprechend der ersten Ausführungsform eine Folie als Schutzschicht 60 vorgesehen, wobei die Außenseite 62 der Folie bündig an die Innenoberfläche 22 des Grundkörpers 20 anschließt (siehe 6).
  • Bei den beschriebenen Ausführungsformen wird im Brandfall nach Überschreitung der Reaktionstemperatur das Brandschutzmaterial 40 jeweils in Richtung des Hohlraumes 58 nach innen aufschäumen, um so das Hindurchtreten von Gasen durch die Rohrleitung zu verhindern. Die Abmessungen bzw. das Volumen des in die Ringnut 30 oder die Langlöcher 32 eingebrachten Brandschutzmaterials, die zwischen den Langlöchern 32 vorhandenen Abstände und/oder die Ausrichtung der einzelnen Brandschutzmaterialkörper in den Langlöchern 32 sind derart bemessen, dass im Brandfall der Hohlraum 58 infolge des Aufschäumens vollständig verschlossen wird. Auf diese Weise wird ein Durchtritt des Feuers oder des Rauches entlang der Rohrleitung 52, 54 verhindert.
  • Die anhand der dargestellten Ausführungsformen beschriebene Brandschutzeinrichtung 10 dient insbesondere als Brandabschottung für nicht brennbare Rohre, also für Rohre, welche im Brandfall noch bestehen bleiben. Hierfür wird eine Muffe oder Manschette oder dergleichen als Grundkörper 20 vorgesehen. Die Muffe besteht aus nicht brennbaren Materialien. Beispielsweise ist der Grundkörper 20 ein Gussteil oder ein Stahlteil. In der Muffe sind Ausnehmungen – hier: Ringnut 30 oder Langloch 32 – vorhanden, in welche ein Dämmschichtbildner, das ist ein im Brandfall aufschäumendes Material, eingebracht ist.
  • Bei der in 4 bis 6 gezeigten Ausführungsform ist der Dämmschichtbildner in Langlöchern 32 untergebracht. Diese erstrecken sich in der dargestellten Ausführungsform in axialer Richtung. Die Langlöcher können durchgehend vorhanden sein (die Muffe ist vollständig geschlitzt). Oder, die Langlöcher 32 werden nur auf eine bestimmte Tiefe von innen in die Muffenwand eingebracht, so dass die Langlöcher 32 nur Sacköffnungen sind.
  • Bei der in 1 bis 3 gezeigten Ausführungsform befindet sich in der Muffe die Ringnut 30 im Inneren.
  • Die Muffe bildet bei beiden Ausführungsformen ein Teil der Rohrleitung 52, 54. Das heißt, die Rohrleitung wird nicht auf Stoß gelegt, sondern so verbunden, dass an einem Ende der Muffe das eine Rohr eingeführt wird und am anderen Ende die Muffe in ein anderes Rohr eingeführt wird. Eventuell sind noch Rohrverbinder (Rohrschellen oder dergleichen, nicht näher dargestellt) vorgesehen.
  • Im Brandfall soll der Dämmschichtbildner das Innere der Rohrleitung aufschäumen um so das Hindurchtreten von heißen Gasen durch die Rohrleitung zu verhindern.
  • Die Muffe kann, wie dies bei der in den 4 bis 6 gezeigten Ausführungsform gezeigt ist, über das Bauwerk hinausreichen. Die Rohrleitung kann in Decken oder Wände eingebracht sein.
  • Der Dämmschichtbildner muss dabei nicht auf der Höhe des Bauwerkes sein, er kann auch außerhalb des Mauerwerkes im Rohrinneren eingeführt sein. In dem Falle, dass die Muffe vollständig geschlitzt ist (durchgehende Langlöcher) ist es jedoch wünschenswert, dass das Bauwerk die Dämmschichtbildner umschließt, um eine Ausschäumen nach Außen zu vermeiden, so dass Material im Inneren fehlen könnte.
  • Zu erwähnen ist auch die Schutzschicht 60, z. B. Beschichtung, welche in der Ausführungsform mit der Ringnut als fetter Strich bei dem Dämmschichtbildner gezeigt ist. Die Rohrleitungen wirken beispielsweise als Abwasserleitungen. Die Schutzschicht 60 schützt den Dämmschichtbildner gegen Feuchtigkeit und sonstige Materialien, welche durch die Rohrleitung geleitet werden und die Funktion des Dämmschichtbildners beeinträchtigen könnten.
  • 10
    Brandschutzeinrichtung
    20
    Grundkörper
    22
    Innenoberfläche
    24
    Außenoberfläche
    26
    Wandung
    30
    Ringnut
    32
    Langloch
    40
    aufschäumendes Brandschutzmaterial
    50
    Rohrverbinder
    52
    Rohrleitung
    53
    Innenoberfläche
    54
    Rohrleitung
    55
    Innenoberfläche
    58
    Hohlraum
    60
    Schutzschicht
    62
    Außenseite
    70
    Wandabschnitt
    80
    Durchführung
    90
    Brandschutzanordnung
    X
    Längsrichtung
    R
    Radialrichtung
    U
    Umfangsrichtung
    d1
    Dicke
    d2
    Dicke
    l
    Länge

Claims (15)

  1. Brandschutzeinrichtung (10) für eine nicht brennbare Rohrleitung (52, 54) umfassend einen Grundkörper (20) aus einem nicht brennbaren Material und ein im Brandfall aufschäumendes Brandschutzmaterial (40), wobei der Grundkörper (20) wenigstens eine Ausnehmung (30, 32) aufweist, in der das Brandschutzmaterial (40) angeordnet ist.
  2. Brandschutzeinrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (20) als ringförmiger Hohlkörper ausgebildet ist.
  3. Brandschutzeinrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (20) Bestandteil der Rohrleitung (52, 54) oder eines Rohrverbinders (50) ist.
  4. Brandschutzeinrichtung (10) nach einem Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (20) eine Muffe oder eine Manschette ist.
  5. Brandschutzeinrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung eine Nut (30), insbesondere eine Ringnut, ist.
  6. Brandschutzeinrichtung (10) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung ein Langloch (32) ist.
  7. Brandschutzeinrichtung (10) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Langloch (32) eine Sacköffnung oder ein Schlitz ist.
  8. Brandschutzeinrichtung (10) nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Langloch (32) in Längsrichtung (X) des Grundkörpers oder der Rohrleitung (52, 54) erstreckt.
  9. Brandschutzeinrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmung (30, 32) das Brandschutzmaterial (40) vor dem Brandfall vollständig aufnimmt.
  10. Brandschutzeinrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Brandschutzmaterial (40) vor dem Brandfall mit einer Schutzschicht (60), insbesondere einer Folie oder Beschichtung, abgedeckt ist.
  11. Brandschutzeinrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Außenseite (62) der Schutzschicht (60) oder des Brandschutzmaterials (40) bündig an die angrenzenden Oberflächenbereiche des Grundkörpers (20) oder der Rohrleitung (52, 54) anschließt.
  12. Brandschutzeinrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mehrere voneinander beabstandete Ausnehmungen (30, 32) vorgesehen sind.
  13. Brandschutzanordnung (90) umfassend einen Wand- oder Deckenabschnitt (70) mit einer Durchführung (80) für eine nicht brennbare Rohrleitung (52, 54) und einer Brandschutzeinrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der Grundkörper (20) zumindest abschnittsweise von dem Wand- oder Deckenabschnitt (70) umgeben ist.
  14. Brandschutzanordnung (90) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass an den Grundkörper (20) wenigstens eine Rohrleitung (52, 54) und/oder einen Verbinder (50) angeschlossen sind.
  15. Brandschutzanordnung (90) nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Oberflächenabschnitte des Grundkörpers (20) um die Ausnehmung (30, 32) herum bündig an die Innenoberfläche (53, 55) der Rohrleitung (52, 54) angeschlossen sind.
DE200610057550 2006-12-06 2006-12-06 Brandschutzeinrichtung für eine nicht brennbare Rohrleitung sowie Brandschutzanordnung Withdrawn DE102006057550A1 (de)

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Cited By (3)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE202010016759U1 (de) 2010-12-16 2011-02-24 Lorbeer, Gerhard System zur Verbindung und zur feuerbeständigen, rauchdichten Abschottung von Rohren und Rohrsystemen
EP2343471A1 (de) 2010-01-07 2011-07-13 Josef Entfellner Feuerwiderstehende Wandung sowie Verfahren zu deren Herstellung
EP3372884A1 (de) * 2017-03-08 2018-09-12 Düker GmbH Brandschutzrohranschluss

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