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Die Erfindung betrifft eine Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine, mit einem in ihrem Betrieb zumindest Wasser führenden Spülbehälter für eingebrachtes Spülgut und mit einem Tragteil zum Festlegen mindestens eines eine Mittellinie aufweisenden Zulaufventils eines Flüssigkeitsleitungssystems der Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine, an dem unmittelbar oder mittelbar eine von einem Wasserversorgungsnetz kommende Wasserzuleitung anschließbar ist, wobei das Tragteil in eine Aussparung einrastbar ist, die an einer Außenwand eines unterhalb des Spülbehälters angeordneten und eine Unterseite aufweisenden Basisträgers vorgesehen ist und wobei das Tragteil mindestens eine nach außen offene Rastaufnahme aufweist, in die das mindestens eine Zulaufventil einrastbar und darin axial unverschiebbar festlegbar ist.
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Eine derartige Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine, ist beispielsweise aus der Druckschrift
DE 44 38 057 C1 bekannt. Diese Druckschrift offenbart eine Vorrichtung zum Festlegen eines Ablaufschlauchs und eines Zulaufschlauchs oder eines Zulaufventils an einer Rückwandblende, eines Haushaltsgeräts, wie Waschmaschine, Geschirrspüler oder dergleichen. In der Rückwandblende ist eine Aussparung vorgesehen, in die ein Halteteil einrastbar ist. Das Halteteil weist zwei nach außen offene, auf gegenüberliegenden Teilseiten angeordnete und horizontal ausgerichtete Rastaufnahmen auf, in die vor dem Einrasten eines Halteteils in die Aussparung der Rückwandblende der Ablaufschlauch und der Zulaufschlauch oder das Zulaufventil in jeweils horizontaler Ausrichtung einrastbar und darin axial unverschiebbar festlegbar sind. Auf diese Weise wird mit einfachen Mitteln und einer einfachen Montage die Festlegung und die axiale Sicherung der genannten wasserführenden Elemente erreicht.
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Aus der Druckschrift
DE 102 43 779 A1 ist eine Vorrichtung zum Anschluss eines wasserführenden Haushaltgeräts an ein Hauswassernetz, insbesondere zum Anschluss eines aus einem Druckschlauch und einem Hüllschlauch gebildeten Sicherheitsschlauchs mit einem geräteseitigen Ein- oder Mehrfachmagnetventil, das an einem Ventilhalter befestigt ist, bekannt. Der Ventilhalter ist mit einem Anschlussstutzen für das mindestens eine Magnetventil einstückig verbunden, der gegenüber der senkrechten Rückwand des Gerätegehäuses schräg abwärts gerichtet ist. In einer Ausgestaltung kann die gesamte Armatur, also das Magnetventil mit Ventilhalter und allen Stutzen, und angeschlossenen Schläuchen in einem Durchbruch eines winklig angestellten Teils der Rückwand montiert sein. Dabei bildet der als Anlagefläche fungierende Teil zu dem senkrechten Teil der Rückwand einen spitzen Winkel. Dadurch kann die Mittellinie des Zulauf des Magnetventils unter einem Winkel zwischen > 0° und < 90° zu der Unterseite des Basisträgers Gerätegehäuses verlaufen.
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Weiterhin ist aus der Druckschrift
DE 10 2008 054 971 A1 eine Geschirrspülmaschine mit einem Spülbehälter und einem Wasser-Anschlusselement bekannt. Mit dem Wasser-Anschlusselement ist eine von einem Wasserversorgungsnetz kommende Zuleitung an ein Flüssigkeitsleitungssystem der Geschirrspülmaschine anschließbar. Eine Bodenwand des Spülbehälters weist ein horizontal ausgerichtetes Haltelement auf, an dem das Wasser-Anschlusselement horizontal gehaltert ist. Das Halteelement ist bevorzugt materialeinheitlich und/oder einstückig an dem Spülbehälter, insbesondere an dessen Bodenwand, integriert, insbesondere im Kunststoffspritzgussverfahren. Alternativ oder ergänzend kann das Halteelement von der Bodenwand in einen darunter angeordneten Montageraum abragen.
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Die Druckschrift
DE 92 08 712 U1 offenbart ein wasserführendes Haushaltgerät, wie Wasch- oder Geschirrspülmaschine, mit einem in einem unteren Gehäusebereich eintretenden Zulaufschlauch, welcher einen Hüllschlauch aufweist, in einem oberen Bereich an ein elektrisch schaltbares Ventil angeschlossen ist und in einem unteren Bereich zu einem Gehäuseeintritt offen ist. Das Gehäuse weist in einem Eintrittsbereich des Zulaufschlauchs einen zu einem Gehäuseinneren gerichteten Halter für ein. Magnetventil auf, wobei der Halter mit einer Leckagewasserführung ausgebildet ist. Etwaig auftretendes Leckagewasser wird über die Leckagewasserführung in das Gehäuseinnere geleitet, wobei die Leckagewasserführung in ihrer einfachsten Ausführung als Bohrung oder Kanal in dem Halter ausgebildet sein kann.
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Die bekannten Geschirrspülmaschinen, insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschinen, weisen allesamt den Nachteil auf, dass ihr jeweiliges Zulaufventil mit einem Zulaufschlauch verbunden ist, der entweder in dem Bereich des Zulaufventils horizontal ausgerichtet ist, so dass er selbst bei einer möglichen Knickung in die Tiefe baut, oder in dem Bereich des Zulaufventils nach oben ausgerichtet ist, so dass er fortwährend gegen das Zulaufventil auslaufen kann. Überdies ergibt sich, abgesehen von möglichen Transport- und Installationsproblemen bei einem horizontalen oder annähernd horizontalen Verlauf des Zulaufschlauchs in dem Bereich des Zulaufventils, auch die Schwierigkeit einer ausreichenden und zeitlich unabhängigen Sicherung gegen Leckagewasser.
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Es ist also Aufgabe der Erfindung, eine gemäß dem Oberbegriff des unabhängigen Anspruchs bekannte Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine, derart weiterzuentwickeln, dass die bislang vorkommenden Probleme, insbesondere Transport- und Installationsprobleme, aufgrund der realisierbaren Schlauchführungen für den jeweiligen Zulaufschlauch weitestgehend, vorzugsweise gänzlich vermieden werden. Die Weiterentwicklung der bekannten Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine, soll überdies auch die Möglichkeit eines verbesserten Systems für unerwünschtes, jedoch möglicherweise auftretendes Leckagewasser eröffnen.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die mindestens eine nach außen offene Rastaufnahme für das mindestens eine Zulaufventil derart ausgerichtet ist, dass die Mittellinie des Zulaufs des Zulaufventils unter einem Winkel zwischen > 0° und < 90°, vorzugsweise zwischen ≥ 20° und ≤ 70°, insbesondere zwischen ≥ 30° und ≤ 60°, zu der Unterseite des Basisträgers verläuft, dass die mindestens eine nach außen offene Rastaufnahme in einer schräg nach oben verlaufenden Rastfläche des Tragteils ausgebildet ist und dass unterhalb der schräg nach oben verlaufenden Rastfläche des Tragteils eine schräg nach unten verlaufende Sammelfläche des Tragteils vorgesehen ist, in welcher etwaiges Leckagewasser des Zulaufventils gesammelt abfließen kann, dass die schräg nach unten verlaufende Sammelfläche des Tragteils und/oder die die unten verlaufende Sammelfläche des Tragteils zumindest bereichsweise und vorzugsweise außenseitig umgebende Sammelkontur des Tragteils einen tiefsten Sammelbereich, insbesondere Sammelpunkt, umfasst, der als Durchbruch auf eine innenliegende Ablauffläche des Tragteils ausgebildet ist, und dass die innenliegende Ablauffläche des Tragteils eine ausreichend große Ablauflänge aufweist, so dass das gesammelte Leckagewasser in den Innenraum des Basisträgers abfließen kann.
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Mit der Erfindung geht die Schaffung einer Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine einher, die eine in allen relevanten Belangen vorteilhafte Schlauchführung für den Zulaufschlauch aufweist. Aufgrund der dargelegten Ausrichtung der Mittellinie des Zulaufs des Zulaufventils verläuft der Zulaufschlauch in dem Bereich des Zulaufventils schräg nach unten. Diese Schlauchführung vermeidet einerseits eine horizontale Knickung und damit gegebenenfalls eine mögliche fortschreitende Schädigung des Zulaufschlauchs, anderseits reduziert sie den an dem Zulaufventil anliegenden Betriebsdruck und somit die Gefahr einer Leckage. Der Zulaufschlauch baut also nicht mehr so sehr in die Tiefe auf, so dass sich bislang vorhandene Transport- und Installationsprobleme vermeiden lassen.
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Die mindestens eine nach außen offene Rastaufnahme ist in einer schräg nach oben verlaufenden Rastfläche des Tragteils ausgebildet und unterhalb der schräg nach oben verlaufenden Rastfläche des Tragteils ist bevorzugt eine schräg nach unten verlaufende Sammelfläche des Tragteils vorgesehen, in welcher etwaiges Leckagewasser des Zulaufventils gesammelt abfließen kann. Die konstruktive Einbindung der Rastaufnahme in einer schräg nach oben verlaufenden Rastfläche verleiht der Ausführung mehr Stabilität und Festigkeit bei einer reduzierten Tiefe des Tragteils. Überdies dient die Sammelfläche des Tragteils im Regelfall zur effizienten Sammlung von etwaigem Leckagewasser.
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Ferner umfasst die schräg nach unten verlaufende Sammelfläche des Tragteils und/oder die die unten verlaufende Sammelfläche des Tragteils zumindest bereichsweise und vorzugsweise außenseitig umgebende Sammelkontur des Tragteils bevorzugt einen tiefsten Sammelbereich, insbesondere Sammelpunkt, der als Durchbruch auf eine innenliegende Ablauffläche des Tragteils ausgebildet sein kann. Diese bevorzugte Ausgestaltung ermöglicht eine effiziente, kostengünstige und prozesssichere Ableitung von etwaigem Leckagewasser, zumal das erfindungsgemäße Tragteil innenseitig in den Basisträger der Geschirrspülmaschine mündet. In bekannter Weise umfasst eine Geschirrspülmaschine eine Sicherheitseinrichtung für Leckagewasser, die gewöhnlich in dem Basisträger der Geschirrspülmaschine vorgesehen ist und die auch für den beschriebenen Leckagefall verwendet werden kann. Die bislang mögliche Schwierigkeit einer ausreichenden und zeitlich unabhängigen Sicherung gegen Leckagewasser bei einem horizontalen oder annähernd horizontalen Verlauf des Zulaufschlauchs in dem Bereich des Zulaufventils ist vollständig vermieden.
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Die innenliegende Ablauffläche des Tragteils weist bevorzugt eine ausreichend große Ablauflänge auf, so dass das gesammelte Leckagewasser in den Innenraum des bekannten Basisträgers abfließen kann. Damit kann bei Vorhandensein einer Sicherheitseinrichtung für Leckagewasser eine Leckage der Geschirrspülmaschine effizient und kostengünstig vermieden werden.
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Weiterhin schließen die schräg nach oben verlaufende Rastfläche des Tragteils und die schräg nach unten verlaufende Sammelfläche des Tragteils bevorzugt einen Winkel zwischen 60 und 120°, vorzugsweise zwischen 80 und 100°, insbesondere etwa 90°, ein. Diese Winkelbereiche sind insbesondere bei der Reduzierung der Tiefe des Tragteils samt etwaiger Anbauten von Vorteil.
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Damit die Stabilität und die Festigkeit des Tragteils merklich verbessert werden, bildet die schräg nach oben verlaufende Rastfläche des Tragteils bevorzugt einen über die Rückseite des Tragteils hinausragenden Rücksprung aus. Hierbei ist der Rücksprung vorzugsweise allseitig mittels mehrerer Rücksprungflächen geschlossen.
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Alternativ oder auch ergänzend bildet die schräg nach unten verlaufende Sammelfläche des Tragteils bevorzugt einen über die Vorderseite des Tragteils hervorragenden Vorsprung aus. Auch dieser Vorsprung ist vorzugsweise allseitig mittels mehrerer Vorsprungflächen geschlossen.
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Zum Zwecke einer schnellen und effizienten Sammlung von etwaigen Leckagewasser weist die schräg nach unten verlaufende Sammelfläche des Tragteils in horizontaler Richtung bevorzugt zumindest bereichsweise eine konkave Flächenkontur auf. Die zumindest bereichsweise konkave Flächenkontur der Sammelfläche des Tragteils bewirkt eine direkte und somit schnelle Sammlung von etwaigem Leckagewasser, unabhängig des Orts der Leckage.
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Weiterhin ist insbesondere im Hinblick auf die Bewältigung einer größeren Anfallmenge an Leckagewasser die schräg nach unten verlaufende Sammelfläche des Tragteils bevorzugt zumindest bereichsweise und vorzugsweise außenseitig von einer Sammelkontur umgeben, wobei die Sammelkontur als ein erhöhter und aus der Sammelfläche hervorragender Rahmen ausgebildet sein kann. Die Sammelkontur vermeidet im Grunde einen Überfluss der Sammelfläche und bewirkt davon eine sichere Sammlung von etwaigem Leckagewasser, und dies selbst bei größeren Anfallmengen desselben.
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Überdies sind die schräg nach oben verlaufende Rastfläche des Tragteils und die schräg nach unten verlaufende Sammelfläche des Tragteils samt etwaig angrenzender Flächen des Tragteils bevorzugt zumindest bereichsweise von einem Rahmen umgeben, der mittels mindestens einer Rastkontur in die in der Außenwand des Basisträgers eingebrachte Aussparung einrastbar sein kann. Der Rahmen verbessert nochmals merklich die Stabilität und die Festigkeit des Tragteils und gewährleistet zudem selbst unter schwierigsten Betriebsbedingungen eine sichere Anbringung des Tragteils an dem Basisträger der Geschirrspülmaschine.
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Dabei ist die Rastkontur des Rahmens bevorzugt in einem unteren Rahmenteil angebracht und die weiteren Randbereiche des Rahmens sind bevorzugt zumindest bereichsweise mit Anschlagkonturen zu einer außenseitigen Anlage mit der in der Außenwand des Basisträgers eingebrachten Aussparung versehen. Die Kombination von Rastkontur mit mehreren Anschlagkonturen erbringt den Vorteil einer schnellen, sicheren und schraubenlosen Montage des Tragteils an den Basisträger. Es sind also beste Voraussetzungen für eine effiziente Linienmontage der Bauteile gegeben.
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Die mindestens eine nach außen offene Rastaufnahme des Tragteils zum Festlegen des Zulaufventils umfasst bevorzugt obenseitig eine Öffnung zur Aufnahme des Zulaufventils, jeweils höhenseitig eine vorzugsweise nachgiebige Fixierkontur für das Zulaufventil und untenseitig eine vorzugsweise nachgiebige Anschlagkontur für das Zulaufventil. Hierdurch kann das Zulaufventil mittels einer einfachen linearen Bewegung in die Rastaufnahme des Tragteils eingebracht und auch prozesssicher festgelegt werden. Von aufwändigen Montage- und Sicherungsschritten kann also abgesehen werden.
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In einer zweiten nach außen offenen Rastaufnahme des Tragteils ist je nach Verwendung des Tragteils entweder ein Abdeckteil einrastbar, welches randseitig bevorzugt wenigstens eine U-förmige, vorzugweise eine umlaufende Nut aufweist, die mit den beidseitig angeordneten Fixierkonturen und der Anschlagkontur der Rastaufnahme in Eingriff bringbar ist, oder während der Herstellung des Tragteils ist eine Blende einbringbar, insbesondere stoffschlüssig einspritzbar. Aufgrund dieser beiden Möglichkeiten können quasi mit ein und demselben Kunststoff-Spritzguß(grund)werkzeug zwei unterschiedliche Tragteile für unterschiedlichste Anwendungsfälle hergestellt werden.
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Weiterhin ist das Tragteil bevorzugt zum Festlegen zweier jeweils eine Mittellinie aufweisender Zulaufventile eines Flüssigkeitsleitungssystems der Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine, an dem unmittelbar oder mittelbar wenigstens eine von einem Wasserversorgungsnetz kommende Wasserzuleitung anschließbar ist, ausgebildet. Der Einsatz zweier Zulaufventile mit jeweiliger Wasserzuleitung ermöglicht die Realisierung eines bi-thermischen Systems, also den Anschluss der Geschirrspülmaschine sowohl an eine Kaltwasserleitung als auch an eine Warmwasserleitung.
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Auch ist zwischen den beiden nach außen offenen Rastaufnahmen des Tragteils zum Festlegen der beiden Zulaufventile bevorzugt ein vertikal verlaufender und vorzugsweise mittig ausgerichteter Steg vorgesehen, der insbesondere bis in die Hauptebene der Vorderseite des Tragteils ragt. Ein derartiger Steg wirkt sich positiv auf die Stabilität und die Festigkeit des Tragteils aus und gewährleistet fortwährend eine Formtreue des Tragteils infolge der Vermeidung einer zentralen Aufweitung des Tragteils während des Gebrauchs.
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Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung mehrerer bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren.
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Es zeigen
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1 eine schematische Seitenansicht einer ersten bevorzugten Ausführungsform eines Tragteils einer erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine mitsamt angebrachtem Zulaufventil eines Flüssigkeitsleitungssystems;
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2 eine schematische Einzelseitenansicht des in der 1 dargestellten Tragteils der erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine;
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3 eine perspektivische Einzelansicht des in der 1 dargestellten Tragteils der erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine;
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4 eine schematische Einzelvorderansicht des in der 1 dargestellten Tragteils der erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine;
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5 eine perspektivische Einzelansicht des in der 1 dargestellten Tragteils der erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine mitsamt angebrachtem Zulaufventil eines Flüssigkeitsleitungssystems; und
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6 eine schematische Einzelvorderansicht einer zweiten bevorzugten Ausführungsform eines Tragteils einer erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine.
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In den Figuren werden gleiche, gleich funktionierende oder gleich wirkende Elemente oder Bauteile mit denselben Bezugszeichen versehen. Dabei sind nur diejenigen Bestandteile der erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine, mit Bezugszeichen versehen und erläutert, welche für das Verständnis der Erfindung von Bedeutung sind. Selbstverständlich kann eine erfindungsgemäße Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine, aber auch weitere Bauteile oder Baugruppen umfassen.
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Die 1 zeigt eine schematische Seitenansicht einer ersten bevorzugten Ausführungsform eines Tragteils 1 einer Geschirrspülmaschine 100 mitsamt angebrachtem Zulaufventil 2 eines nicht näher dargestellten, dem Fachmann jedoch bekannten Flüssigkeitsleitungssystems 3.
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Die Geschirrspülmaschine 100 umfasst einen in ihrem Betrieb zumindest Wasser führenden und lediglich angedeuteten Spülbehälter 4 für eingebrachtes Spülgut und das Tragteil 1 zum Festlegen mindestens eines eine Mittellinie 2.M aufweisenden Zulaufventils 2 eines Flüssigkeitsleitungssystems 3. An dem Flüssigkeitsleitungssystem 3 ist in bekannter Weise unmittelbar oder mittelbar eine von einem Wasserversorgungsnetz kommende und lediglich angedeutete Wasserzuleitung 5 anschließbar. Das Tragteil 1 ist in eine Aussparung 6 einrastbar, die an einer Außenwand 7 eines unterhalb des Spülbehälters 4 angeordneten und eine Unterseite 8.U aufweisenden Basisträgers 8 vorgesehen ist. Weiterhin weist das Tragteil 1 mindestens eine nach außen offene Rastaufnahme 9 auf, in die das mindestens eine Zulaufventil 2 einrastbar und darin axial unverschiebbar festlegbar ist.
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Die mindestens eine nach außen offene Rastaufnahme 9 für das mindestens eine Zulaufventil 2 ist nun derart ausgerichtet, dass die Mittellinie 2.M des Zulaufs 2.Z des Zulaufventils 2 unter einem Winkel W.1 zwischen > 0° und < 90°, vorzugsweise zwischen ≥ 20° und ≤ 70°, insbesondere zwischen ≥ 30° und ≤ 60°, zu der Unterseite 8.U des Basisträgers 8 verläuft. Der Winkel W.1 ist mittels Strichpunktlinien dargestellt, die in oder parallel zu der Mittellinie 2.M des Zulaufs 2.Z des Zulaufventils 2 bzw. der Unterseite 8.U des Basisträgers 8 verlaufen.
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Die 2 zeigt eine schematische Einzelseitenansicht des in der 1 dargestellten Tragteils 1 der Geschirrspülmaschine 100.
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Die mindestens eine nach außen offene Rastaufnahme 9 ist in einer schräg nach oben verlaufenden Rastfläche 1.R des Tragteils 1 ausgebildet. Dabei bildet die schräg nach oben verlaufende Rastfläche 1.R des Tragteils 1 einen über die Rückseite 1.RS des Tragteils 1 hinausragenden Rücksprung 10 aus. Hingegen bildet eine schräg nach unten verlaufende Sammelfläche 1.S des Tragteils 1 einen über die Vorderseite 1.VS des Tragteils 1 hervorragenden Vorsprung 11 aus. Die beiden Funktionsflächen 1.R, 1.S des Tragteils 1 schließen einen Winkel W.2 zwischen 60 und 120°, vorzugsweise zwischen 80 und 100°, insbesondere etwa 90°, ein. Auch sind die beiden Funktionsflächen 1.R, 1.S des Tragteils 1 auf der Rückseite 1.RS des Tragteils 1 bevorzugt mit einerjeweiligen Versteifungskontur, insbesondere jeweiligen Versteifungsrippen versehen. Überdies sind die beiden Funktionsflächen 1.R, 1.S des Tragteils 1 endseitig bevorzugt mit Versteifungsflächen 12 versehen.
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Die 3 zeigt eine perspektivische Einzelansicht des in der 1 dargestellten Tragteils 1 der Geschirrspülmaschine 100.
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Die vorliegend eine nach außen offene Rastaufnahme 9 ist, wie bereits erwähnt, in der schräg nach oben verlaufenden Rastfläche 1.R des Tragteils 1 ausgebildet. Ferner ist unterhalb der schräg nach oben verlaufenden Rastfläche 1.R des Tragteils 1 die schräg nach unten verlaufende Sammelfläche 1.S des Tragteils 1 vorgesehen, in welcher etwaiges Leckagewasser des Zulaufventils 2 (siehe 1) gesammelt abfließen kann.
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Die die schräg nach unten verlaufende Sammelfläche 1.S des Tragteils 1 weist in horizontaler Richtung H (Doppelpfeil) zumindest bereichsweise, insbesondere in ihrem mittleren Bereich, eine konkave Flächenkontur 1.SF auf. Weiterhin ist die schräg nach unten verlaufende Sammelfläche 1.S des Tragteils 1 zumindest bereichsweise, insbesondere in einem unteren Bereich und vorzugsweise außenseitig, von einer Sammelkontur 1.SK umgeben, wobei die Sammelkontur 1.SK vorzugsweise als ein erhöhter und aus der Sammelfläche 1.S des Tragteils 1 hervorragender Rahmen 13 ausgebildet ist.
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Ferner umfasst die schräg nach unten verlaufende Sammelfläche 1.S des Tragteils 1 und/oder die die unten verlaufende Sammelfläche 1.S des Tragteils 1 zumindest bereichsweise, insbesondere in einem unteren Bereich und vorzugsweise außenseitig, umgebende Sammelkontur 1.SK des Tragteils 1 einen tiefsten Sammelbereich 1.SB, insbesondere Sammelpunkt 1.SP, der als Durchbruch 14 auf eine innenliegende Ablauffläche 15 des Tragteils 1 ausgebildet ist.
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Die innenliegende Ablauffläche 15 des Tragteils 1 weist hierbei eine ausreichend große Ablauflänge 15.L auf, so dass das gesammelte Leckagewasser in den Innenraum 16 (siehe auch 1) des Basisträgers 8 abfließen kann.
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Auch sind die schräg nach oben verlaufende Rastfläche 1.R des Tragteils 1 und die schräg nach unten verlaufende Sammelfläche 1.S des Tragteils 1 samt etwaig angrenzender Flächen des Tragteils 1 zumindest bereichsweise von einem Rahmen 17 umgeben, der mittels mindestens einer Rastkontur 18 in die in der Außenwand 7 des Basisträgers 8 eingebrachte Aussparung 6 einrastbar ist. Die Rastkontur 18 ist in einer bevorzugten Ausführungsform ein in einem unteren Rahmenteil 17.U angebrachter Rasthaken 18.1 (siehe auch 2).
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Weiterhin sind die weiteren Randbereiche 17.B des Rahmens 17 zumindest bereichsweise mit Anschlagkonturen 19 zu einer außenseitigen Anlage mit der in der Außenwand 7 des Basisträgers 8 eingebrachten Aussparung 6 (siehe 1) versehen.
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In der in der 3 dargestellten Ausführungsform des Tragteils 1 ist in einer zweiten nach außen offenen Rastaufnahme 9' des Tragteils 1 eine Blende 20 eingebracht. Die Blende 20 ist während der Herstellung des Tragteils 1 einbringbar, insbesondere stoffschlüssig einspritzbar, so dass im Grunde gar keine nach außen offene Rastaufnahme 9' ausgebildet ist.
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Nichtsdestotrotz ist zwischen den beiden nach außen offenen Rastaufnahmen 9, 9' des Tragteils 1 zum Festlegen mindestens eines Zulaufventils 2 ein vertikal verlaufender und vorzugsweise mittig ausgerichteter Steg 21 vorgesehen, der insbesondere bis in die Hauptebene E der Vorderseite 1.VS des Tragteils 1 ragt.
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Die 4 zeigt eine schematische Einzelvorderansicht des in der 1 dargestellten Tragteils 1 der Geschirrspülmaschine 100.
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Die nach außen offene Rastaufnahme 9 des Tragteils 1 zum Festlegen des nicht dargestellten Zulaufventils 2 (siehe 1) umfasst obenseitig eine Öffnung 22 zur Aufnahme des Zulaufventils, jeweils höhenseitig eine vorzugsweise nachgiebige Fixierkontur 23 für das Zulaufventil und untenseitig eine vorzugsweise nachgiebige Anschlagkontur 24 für das Zulaufventil. Die Rastaufnahme 9 des Tragteils 1 weist somit einen spiegelbildlichen Aufbau zu ihrer mittigen Vertikalebene V (Doppelpfeil) auf.
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Weiterhin ist deutlich die schräg nach unten verlaufende Sammelfläche 1.S des Tragteils 1 und/oder die die unten verlaufende Sammelfläche 1.S des Tragteils 1 zumindest bereichsweise, insbesondere in einem unteren Bereich und vorzugsweise außenseitig, umgebende Sammelkontur 1.SK des Tragteils 1 erkennbar. Es ist zudem der tiefste Sammelbereich 1.SB, insbesondere Sammelpunkt 1.SP, vorgesehen, der als Durchbruch 14 auf die innenliegende Ablauffläche 15 des Tragteils 1 ausgebildet ist (siehe auch 3).
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Die 5 zeigt eine perspektivische Einzelansicht des in der 1 dargestellten Tragteils 1 der Geschirrspülmaschine 100 mitsamt angebrachtem Zulaufventil 2 eines Flüssigkeitsleitungssystems 3.
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Das Tragteil 1, dessen Funktionsflächen 1.R, 1.S zumindest bereichsweise von einem Rahmen 17 umgeben sind, ist der mittels mindestens einer Rastkontur 18 (siehe 2) in die in der angedeuteten Außenwand 7 des Basisträgers 8 eingebrachte Aussparung 6 eingerastet.
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Weiterhin sind die weiteren Randbereiche 17.B des Rahmens 17 zumindest bereichsweise mit Anschlagkonturen 19 zu einer außenseitigen Anlage mit der in der angedeuteten Außenwand 7 des Basisträgers 8 eingebrachten Aussparung 6 versehen.
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Die 6 zeigt eine schematische Einzelvorderansicht einer zweiten bevorzugten Ausführungsform eines Tragteils 1 einer Geschirrspülmaschine 100.
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Das dargestellte Tragteil 1 dient zum Festlegen zweier nicht explizit dargestellter Zulaufventile 2 eines Flüssigkeitsleitungssystems 3 (siehe 1) der Geschirrspülmaschine 100. Die beiden Zulaufventile 2 können selbstverständlich auch als ein dem Fachmann bekanntes Doppelventil ausgeführt sein. Hierzu sind zwei nach außen offene Rastaufnahmen 9, 9' für die beiden Zulaufventile 2 vorgesehen. Jedes der beiden Zulaufventile 2 ist derart ausgerichtet, dass die jeweilige Mittellinie 2.M ihrer Zuläufe 2.Z unter einem jeweiligen Winkel W.1 zwischen > 0° und < 90°, vorzugsweise zwischen ≥ 20° und ≤ 70°, insbesondere zwischen ≥ 30° und ≤ 60°, zu der Unterseite 8.U des Basisträgers 8 verläuft (siehe 1).
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Soll das dargestellte Tragteil 1 nur für ein Zulaufventil 2 verwendet werden, so ist in der zweiten nach außen offenen Rastaufnahme 9' des Tragteils 1 ein Abdeckteil einrastbar, welches randseitig bevorzugt wenigstens eine U-förmige, vorzugweise eine umlaufende Nut aufweist, die mit den beidseitig angeordneten Fixierkonturen 23 und der Anschlagkontur 24 der Rastaufnahme 9' in Eingriff bringbar ist.
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Zusammenfassend ist festzuhalten, dass durch die Erfindung eine gemäß dem Oberbegriff des unabhängigen Anspruchs bekannte Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine, derart weiterentwickelt wird, dass die bislang vorkommenden Probleme, insbesondere Transport- und Installationsprobleme, aufgrund der realisierbaren Schlauchführungen für den jeweiligen Zulaufschlauch weitestgehend, vorzugsweise gänzlich vermieden werden. Die Weiterentwicklung der bekannten Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine, eröffnet überdies auch die Möglichkeit eines verbesserten Systems für unerwünschtes, jedoch möglicherweise auftretendes Leckagewasser.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Tragteil
- 1.R
- Rastfläche
- 1.RS
- Rückseite
- 1.S
- Sammelfläche
- 1.SB
- Sammelbereich
- 1.SF
- Konkave Flächenkontur
- 1.SK
- Sammelkontur
- 1.SP
- Sammelpunkt
- 1.VS
- Vorderseite
- 2
- Zulaufventil
- 2.M
- Mittellinie
- 2.Z
- Zulauf
- 3
- Flüssigkeitsleitungssystem
- 4
- Spülbehälter
- 5
- Wasserzuleitung
- 6
- Aussparung
- 7
- Außenwand
- 8
- Basisträger
- 8.U
- Unterseite
- 9
- Rastaufnahme
- 9'
- Rastaufnahme
- 10
- Rücksprung
- 11
- Vorsprung
- 12
- Versteifungsfläche
- 13
- Rahmen
- 14
- Durchbruch
- 15
- Ablauffläche
- 15.L
- Ablauflänge
- 16
- Innenraum
- 17
- Rahmen
- 17.B
- Randbereich
- 17.U
- Unteres Rahmenteil
- 18
- Rastkontur
- 18.1
- Rasthaken
- 19
- Anschlagkontur
- 20
- Blende
- 21
- Steg
- 22
- Öffnung
- 23
- Fixierkontur
- 24
- Anschlagkontur
- 100
- Geschirrspülmaschine; Haushaltsgeschirrspülmaschine
- H
- Horizontale Richtung (Doppelpfeil)
- E
- Hauptebene
- V
- Vertikalebene (Doppelpfeil)
- W.1
- Winkel
- W.2
- Winkel