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Die
Erfindung betrifft eine Haushaltsgeschirrspülmaschine mit
einem Basisträger und einem Spülbehälter,
der in einer nutförmigen Aufnahme des Basisträgers
mit einer Befestigungsvorrichtung sitzt.
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Die
DE 101 56 423 A1 offenbart
eine Haushaltsgeschirrspülmaschine mit einem Spülbehälter aus
Edelstahl und einem Montageboden aus Kunststoff, der eine nutförmige
Aufnahme aufweist, mittels der der Spülbehälter
am Montageboden befestigt ist. Verbindungsbereiche zwischen dem
Montageboden und dem Spülbehälter sind an den
Seitenwänden und der Rückwand des Spülbehälters
vorgesehen. Um eine wasserdichte und dauerhafte Verbindung zwischen
dem Spülbehälter und dem Montageboden herzustellen,
wird die nutförmige Aufnahme mit einem Kunststoff mit Klebeeigenschaften
gefüllt, in den der Einsatzabschnitt an den Seitenwänden
und der Rückwand des Spülbehälters aus
Edelstahl eintaucht und verbleibt.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Haushaltsgeschirrspülmaschine
anzugeben, die Vorraussetzungen für eine kostengünstigere
Herstellung erlaubt.
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Diese
Aufgabe wird bei einer Haushaltsgeschirrspülmaschine der
eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass der Spülbehälter
in der nutförmigen Aufnahme des Basisträgers lediglich
durch eine mechanische Verklemmung seiner Befestigungsvorrichtung
mit dem Basisträger weitgehend fest und wasserdicht verbunden
ist.
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Ein
weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zum Montieren
der erfindungsgemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine,
aufweisend Heranführen des Spülbehälter
mit seiner Befestigungsvorrichtung an die Aufnahme des Basisträgers
und Hineindrücken bzw. Hineinpressen der Befestigungsvorrichtung
in die Aufnahme, so dass die Befestigungsvorrichtung mit der Aufnahme
eine mechanische Verklemmung bildet, die eine feste und gleichzeitig
eine wasserdichte Verbindung zwischen dem Spülbehälter
und dem Basisträger bildet.
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Die
erfindungsgemäße Haushaltsgeschirrspülmaschine
weist demnach den Spülbehälter auf, der am Basisträger
befestigt ist. Der Spülbehälter weist z. B. Seitenwände
und gegebenenfalls eine Rückwand auf, die einen Spülraum
der Haushaltsgeschirrspülmaschine begrenzen. Die Befestigung
wird über die nutförmige Aufnahmevorrichtung des
Basisträgers realisiert, in der die Befestigungsvorrichtung steckt
und derart verklemmt ist, dass sie die feste Verbindung des Spülbehälters
mit dem Basisträger realisiert, die außerdem auch
wasserdicht ist. Somit kann auf eine zusätzliche Dichtung
beispielsweise in Form einer Silikondichtung verzichtet werden.
Dadurch ergeben sich Vorraussetzungen für eine preisgünstigere
und gegebenenfalls auch schnellere Montage der erfindungsgemäßen
Haushaltsgeschirrspülmaschine, da es möglich ist,
den Spülbehälter lediglich in die nutförmige
Aufnahme zu drücken, pressen oder stecken, um die feste
und gleichzeitig wasserdichte Verbindung zu schaffen.
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Der
Spülbehälter der erfindungsgemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine
ist vorzugsweise mit seiner Befestigungsvorrichtung einstückig,
insbesondere einstoffig ausgeführt, wodurch die Haushaltsgeschirrspülmaschine
relativ kostengünstig hergestellt werden kann.
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Der
Spülbehälter ist beispielsweise aus Metall, insbesondere
aus Edelstahl oder Chromstahl gefertigt und/oder der Basisträger
ist vorzugsweise aus Kunststoff, insbesondere aus Polypropylen gefertigt, wodurch
Materialkosten gespart werden können.
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Die
nutförmige Aufnahme weist beispielsweise eine erste Fläche
und eine zur ersten Fläche gegenüberliegende zweite
Fläche auf, die eine Vertiefung bzw. einen Spalt mit einer
Breite bilden. Die beiden Flächen verlaufen vorzugsweise
parallel zueinander.
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Um
die wasserdichte Verklemmung zwischen der Aufnahme und der Befestigungsvorrichtung
zu realisieren, ist nach einer zweckmäßigen Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine
die Querbreite der Vertiefung kleiner als die räumliche
Ausdehnung der Befestigungsvorrichtung quer zum Verlauf der Vertiefung. Umgekehrt
ausgedrückt ist für die Befestigungsvorrichtung
ein Übermaß größer als die Querbreite
der Vertiefung derart gewählt, dass eine permanente Vorspannung
der Befestigungsrichtung nach deren Einstecken in die Vertiefung
in Querrichtung zur Höhenrichtung der Seitenwände
und/oder Rückwand des Spülbehälters bereitgestellt
ist. Ist z. B. die nutförmige Ausnehmung quer zum Verlauf
der Vertiefung elastisch ausgeführt, dann kann sie für
das Verklemmen gegen die Befestigungsvorrichtung drücken.
Ist z. B. wenigstens eine der beiden Flächen in vorteilhafter
Weise elastisch, insbesondere federelastisch ausgeführt,
und/oder ist die Befestigungsvorrichtung in lateraler Richtung,
d. h. quer zum Verlauf der Vertiefung elastisch ausgeführt,
dann wird die Befestigungsvorrichtung von der nutförmigen
Ausnehmung eingespannt und/oder es drückt die Befestigungsvorrichtung
gegen die Flächen der nutförmigen Ausnehmung,
wodurch eine permanente Vorspannung entsteht, aufgrund derer die
Befestigungsvorrichtung im Wesentlichen fest und wasserdicht mit der
Ausnehmung verbunden ist.
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Nach
einer zweckmäßigen Variante der erfindungsgemäßen
Haushaltsgeschirrspülmaschine weist die Befestigungsvorrichtung
wenigstens einen flächigen Abschnitt auf, der entlang der
ersten Fläche der Aufnahme flächig an dieser anliegt.
Aufgrund dieser Ausgestaltung ist die Ausbildung eines Kapillarspalts
zwischen diesem Teil der Befestigungsvorrichtung und der Ausnehmung
und somit in diesem Bereich die Gefahr einer Bildung einer Kapillarspaltkorrosion
zumindest verringert oder vollständig vermieden werden.
Dies ist dann besonders vorteilhaft, wenn nach einer vorteilhaften
Variante der erfindungsgemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine
der flächige Abschnitt in eine den Spülraum der
Haushaltsgeschirrspülmaschine begrenzenden Fläche übergeht.
Die den Spülraum begrenzende Fläche ist beispielsweise
eine Seitenwand und/oder eine Rückwand des Spülbehälters.
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Nach
einer weiteren zweckmäßigen Variante der erfindungsgemäßen
Haushaltsgeschirrspülmaschine ist die zweite Fläche,
insbesondere quer zum Verlauf der Vertiefung, elastisch ausgeführt,
um die Befestigungsvorrichtung gegen die erste Fläche zu drücken.
Dadurch kann u. A. erreicht werden, dass der flächige Abschnitt
der Befestigungsvorrichtung gegen die erste Fläche der
Aufnahme gedrückt wird und somit zuverlässig entlang
der ersten Fläche der Aufnahme flächig anliegt,
um beispielsweise einer unerwünschten Spaltkorrosion entgegen
zu wirken.
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Die
Elastizität der zweiten Fläche der Aufnahme kann
z. B. dadurch erreicht werden, indem die zweite Fläche
Teil einer längs zur Vertiefung verlaufenden elastischen
Wand ist, die die Befestigungsvorrichtung gegen die erste Fläche
drückt. Die elastische Wand kann beispielsweise dadurch
entstehen, indem der Basisträger einstückig aus
Kunststoff gefertigt ist. Dadurch lässt sich in relativ
einfacher Weise erreichen, dass die Befestigungsvorrichtung von der
Aufnahme mittels einer permanenten Vorspannung wasserdicht verklemmt
wird.
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Gemäß einer
bevorzugten Variante der erfindungsgemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine wird
die Befestigungsvorrichtung durch einen Rand des Spülbehälters
gebildet. Der Rand ist vorzugsweise ein Rand einer Seitenwand und/oder
einer Rückwand des Spülbehälters.
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Die
Befestigungsvorrichtung wird nach einer zweckmäßigen
Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Haushaltsgeschirrspülmaschine relativ preisgünstig
durch Umbiegen, Umknicken oder Bördeln des Randes realisiert.
Der Rand wird vorzugsweise derart umgebogen, umgeknickt, gebördelt,
umgekantet, usw., dass die räumliche Ausdehnung des gegebenenfalls
umgeknickten Randes größer als die Breite der
Vertiefung ist. Insbesondere wenn der Spülbehälter
aus Metall gefertigt ist und die Aufnahme elastisch ausgeführt
ist, wird der umgeknickte, gebördelte, umgebogene, usw.
Rand von der nutförmigen Aufnahme eingeklemmt.
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Der
umgebogene, umgeknickte oder gebördelte Rand weist vorzugsweise
einen hakenförmigen, insbesondere einen halbpfeilförmigen
Querschnitt auf. Diese Ausführungsform kann nicht nur relativ
leicht hergestellt werden, sondern sie ermöglicht auch
ein relativ einfaches Hineindrücken, Hineinschieben bzw.
Hineinpressen des umgeknickten, umgebogenen, gebördelten,
usw. Randes in die nutförmige Aufnahme.
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Nach
einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Haushaltsgeschirrspülmaschine steht der umgeknickte, umgebogene,
gebördelte, etc. Rand mit der zweiten Fläche der
Aufnahme in Kontakt. Dann ist es möglich, dass wenn ein Teil
der Innenfläche der Seitenwand und/oder der Rückwand
Teil der Befestigungsvorrichtung ist und flächig entlang
der ersten Fläche der Aufnahme anliegt und die zweite Fläche
elastisch insbesondere quer zum Verlauf der Vertiefung ausgeführt
ist, die zweite Fläche den umgeknickten, umgebogenen oder
gebördelten Rand in Richtung der erster Fläche der
Aufnahme drückt, damit der Teil der Innenfläche der
Seitenwand und/oder der Rückwand, der Teil der Befestigungsvorrichtung
ist, flächig entlang der ersten Fläche der Aufnahme
anliegt. Diese Variante verhindert oder zumindest verringert die
Gefahr einer Bildung eines Spaltes zwischen der ersten Fläche und
dem flächigen Teil der Befestigungsvorrichtung, wodurch
der Gefahr der Bildung von Spaltkorrosion entgegen gewirkt wird.
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Der
Spülbehälter kann einen Boden aufweisen. Nach
einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Haushaltsgeschirrspülmaschine bildet jedoch dessen Basisträger
den Boden des Spülraums. Diese Variante kann relativ kostengünstig
hergestellt werden und bietet insbesondere in Verbindung mit der
Variante, bei der die Haushaltsgeschirrspülmaschine den
wenigstens einen flächigen Abschnitt aufweist, der entlang
der ersten Fläche der Aufnahme flächig an dieser
anliegt, eine Vorraussetzung für eine langlebige Haushaltsgeschirrspülmaschine.
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Sonstige
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
wiedergegeben.
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Die
Erfindung und ihre Weiterbildungen sowie deren Vorteile werden anhand
von Zeichnungen näher erläutert.
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Es
zeigen jeweils schematisch:
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1 eine
perspektivische Darstellung eines Schnitts durch einen Grundkörper
einer beispielhaften Haushaltsgeschirrspülmaschine, die
nach dem erfindungsgemäßen Konstruktionsprinzip
ausgebildet ist,
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2, 3 Montageschritte
zur Erläuterung der Herstellung der Haushaltsgeschirrspülmaschine
von 1, und
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4 eine
perspektivische Darstellung eines Schnitts durch einen Grundkörper
einer weiteren Geschirrspülmaschine.
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Elemente
mit gleicher Funktion und Wirkungsweise sind in den 1 mit
4 jeweils mit denselben Bezugszeichen versehen.
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Die 1 zeigt
einen Grundkörper einer Geschirrspülmaschine 1,
die insbesondere eine Haushaltsgeschirrspülmaschine ist
und einen Spülbehälter 2 und einen Montageboden
bzw. Basisträger 3 aufweist.
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Der
Spülbehälter 2 ist beispielsweise aus Metall,
insbesondere aus Edelstahl oder Chromstahl gefertigt. Er weist zwei
Seitenwände 4, eine Decke 5 und eine
Rückwand 6, im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels
jedoch keinen Boden auf. Er ist somit haubenförmig ausgebildet.
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Der
Basisträger 3 ist beispielsweise aus Kunststoff,
insbesondere aus Polypropylen gefertigt, kann einstückig
z. B. im Spritzgussverfahren hergestellt worden sein und umfasst
gegebenenfalls Anschlüsse für weitere, nicht explizit
gezeigte Bauteile der Geschirrspülmaschine 1,
wie beispielsweise einen Pumpentopf, eine Umwälzpumpe,
eine Laugenpumpe oder ein Filtersystem. Des Weiteren bildet im Falle
des vorliegenden Ausführungsbeispiels der Basisträger 3 einen
wannenförmig ausgeführten Boden 7 eines
durch den Spülbehälter 2 begrenzten Spülraums 19.
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Um
den Spülbehälter 2 am Basisträger 3 zu befestigen,
weist der Basisträger 3 eine zumindest teilweise
umlaufende nutförmige Aufnahme 8 auf, die als
Schnitt in den 2 und 3 näher
dargestellt ist. Insbesondere ist diese nutförmige Aufnahme 8 im oberen
Randbereich der Seitenwände sowie der Rückwand
des Basisträgers 3 in dessen Kunststoffmaterial
mit eingeformt oder integriert.
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Die
nutförmige Aufnahme 8 weist eine innere Rippe
oder Innenwand 9 mit einer Höhe hI und
einer Dicke dI, eine äußere
Rippe oder Außenwand 10 mit einer Höhe
hA und einer Dicke dA , und eine von der Innenfläche 11 der
Innenwand 9 und der Innenfläche 12 der
Außenwand 10 begrenzte, dazwischen liegende Vertiefung
(Spalt) 13 mit einer Spaltbreite b auf. Die Dicke dI der Innenwand 9 ist kleiner als
die Dicke dA der Außenwand 10 und
die Höhe hA der Außenwand 10 ist
größer als die Höhe hI der
Innenwand 9, so dass die Außenwand 10 in
lateraler Richtung (Richtung quer zum Verlauf der Vertiefung 13)
federelastischer ist als die Innenwand 9. Die in Richtung
Spülraum 19 gerichtete Außenfläche 14 der
Innenwand 9 geht in den Boden 7 des Spülraums 19 über.
Die Innenwand 9 und die Außenwand 10 verlaufen
im Vormontagezustand, d. h. vor dem Einstecken der Unterkante des
Spülbehälters 2 in die Vertiefung 13 im
Wesentlichen geradlinig in vertikaler Richtung sowie im Wesentlichen
parallel zueinander.
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Die
nutförmige Aufnahme 8 ist vorgesehen, den Spülbehälter 2 aufzunehmen.
Der Spülbehälter 2, insbesondere seine
Seitenwände 4, gegebenenfalls auch seine Rückwand 6 weisen
zu diesem Zweck einen Einsatzabschnitt 15 auf, der im Falle des
vorliegenden Ausführungsbeispiels durch dem Basisträger 3 zugewandte
Ränder 16 der Seitenwände 4 und
gegebenenfalls der Rückwand 6 gebildet wird. Der
Einsatzabschnitt 15 ist derart ausgeführt, dass
die entsprechenden Ränder 16 der Seitenwände 4 und
gegebenenfalls der Rückwand 6 nach außen
bezüglich dem Spülraum 19 gebogen sind.
Er weist in seinem Querschnitt eine hakenförmige, insbesondere
halbpfeilförmige Geometrieform bzw. die Form einer umgekehrten „1” auf.
Der Spülbehälter 2 weist somit entlang
seinem unterseitigen Randbereich einen sich schräg nach
außen umgekanteten, im Querschnittsbild von 2 im
Wesentlich geradlinig, erstreckenden Randbereich 16 auf,
der zusammen mit der vertikal verlaufenden Seitenwand 4 und/oder
Rückwand 6 des Spülbehälters 2 einen „V”-förmigen
Einsatzabschnitt 15 bildet. Durch die „V”-Form
lässt sich dieser in Querrichtung, insbesondere senkrecht
zur vertikalen Höhenerstreckung des Spülbehälters
federelastisch zusammendrücken und dadurch seine Querschnittsbreite
variieren.
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Der
Abstand a zwischen den umgeknickten Rändern 16 und
der in Richtung Spülraum 19 gerichteten, im Wesentlichen
vertikal verlaufenden, Innenflächen 17 der Seitenwände 4 und
gegebenenfalls der Rückwand 6 ist im Falle des
vorliegenden Ausführungsbeispiels größer
als die Spaltbreite b der Vertiefung 13 der nutförmigen
Aufnahme 8 gewählt.
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Für
die Montage der Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 wird
der mit seinem Einsatzabschnitt 15 vorbereitete Spülbehälter 2 in
Richtung eines Pfeils 18 in einem in der 2 gezeigten
ersten Montageschritt in die nutförmige Aufnehmung 8 von
oben herangeführt und anschließend in einem in
der 3 gezeigten zweiten Montageschritt mit seinem
Einsatzabschnitt 15 in die oben offene Vertiefung 13 gedrückt
oder gepresst. Der halbpfeilförmige, an seinem unteren
Einführende spitz zulaufende Einsatzabschnitt 15 begünstigt
dabei das Hineinführen des Einsatzabschnitts 15 in
die Vertiefung 13 der nutförmigen Aufnahme 8.
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Da
der Abstand a zwischen den umgeknickten Rändern 16 und
der in Richtung Spülraum 19 gerichteten, im Wesentlichen
vertikal verlaufenden, Innenflächen 17 der Seitenwände 4 und
gegebenenfalls der Rückwand 6 größer
als die Spaltbreite b der Vertiefung 13 der nutförmigen
Aufnahme 8 ist, drückt die mit der Innenfläche 11 der
Innenwand 9 in Kontakt stehende Innenfläche 17 der
Seitenwände 4 bzw. der Rückwand 6 gegen
die Innenfläche 11 der Innenwand 9 und
die umgeknickten Ränder 16 der Seitenwände 4 und
gegebenenfalls der Rückwand 6 gegen die Innenfläche 12 der
Außenwand 10 im Wesentlichen entlang der gesamten
Längsausdehnung der nutförmigen Aufnahme 8.
Dadurch, dass für den Einsatzabschnitt 15 ein Übermaß größer
als die Querbreite der nutförmigen Aufnahme 8 gewählt
ist, ist eine permanente Vorspannung für den Einsatzabschnitt 15 nach
dessen Einstecken in die Vertiefung der Aufnahme 8 in Querrichtung
zur Höhenrichtung der Seitenwände und/oder Rückwand
des Spülbehälters 2 bewirkt und der Einsatzabschnitt 15 verklemmt
bzw. verspreizt mit der Vertiefung 13 bzw. mit der Innen-
und Außenwand 9, 10 der nutförmigen Aufnahme 8,
wodurch der Spülbehälter 2 mit dem Basisträger 3 im
Wesentlichen fest und wasserdicht verbunden ist.
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Im
Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels sind die Ränder 16 nach
außen bezüglich dem Spülraum 19 umgeknickt
oder umgebogen. Ferner ist der Spülbehälter 2 vorzugsweise
aus Metall, insbesondere aus Edelstahl oder Chromstahl, und der
Basisträger 3 aus Kunststoff, weshalb die umgeknickten Ränder 16 der
Seitenwände 4 bzw. der Rückwand 6 die
Außenwand 10 der nutförmigen Aufnahme 8 lateral
nach außen, d. h. weg vom Spülraum 19 drücken, wie
dies in der 3 zu sehen ist. Der Einsatzabschnitt 15 spreizt
hierbei die nutförmige Aufnahme 8 auf. Die Außenwand 10 der
nutförmigen Aufnahme 8 biegt sich konvex nach
außen in demjenigen Einsteckbereich, in dem der Einsatzabschnitt 15 in
die nutförmige Aufnahme eingesteckt ist. Sie ist im Falle des
vorliegenden Ausführungsbeispiels federelastisch ausgebildet
und sie drückt gegen die umgeknickten Ränder 16,
wodurch eine permanente Vorspannung entsteht, aufgrund derer der
Einsatzabschnitt 15 fest zwischen der Innenseiten 11, 12 der Innen-
und Außenwand 9, 10 eingeklemmt ist.
Entlang dem oberen Stirnkantenbereich 16 der „V”-förmigen
Umkantung 15 bildet sich durch deren Einklemmen mit Übermaß bezüglich
der Querschnittsbreite der nutförmigen Aufnahme 8 eine
durchgängige Dichtlinie entlang der Innenseite deren Außenwand 10 aus.
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Aufgrund
der entlang der nutförmigen Aufnahme 8 eingeklemmten
Einsatzabschnitts 15 ergibt sich also eine im Wesentlichen
wasserdichte Verbindung entlang der Ränder 16 zwischen
dem Spülbehälter 2 und dem Basisträger 3 auch
ohne Verwendung einer zusätzlichen Dichtung z. B. in Form
eines Kunststoffs mit Klebeeigenschaften oder einer gummielastischen
Masse. Der Spülbehälter 2 ist also „trocken” in
die nutförmige Aufnahme des Basisträgers eingesetzt
und mit dieser allein, d. h. ausschließlich durch eine
mechanische Klemmverbindung flüssigkeitsdicht verbunden.
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Da
im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels die Ränder 16 nach
außen bezüglich dem Spülraum 19 umgeknickt
sind, ist es ermöglicht, dass die Innenfläche 11 der
Innenwand 9 der nutförmigen Aufnahme 8 flächig
an einem Teil der Innenflächen 17 der Seitenwände 4 bzw.
der Rückwand 6 des Spülbehälters 2 anliegen,
wobei der relevante Kontaktierungsteil der Innenflächen 17 aufgrund
der umgeknickten Ränder 16 bzw. der gewählten
Spaltbreite b gegen die Innenfläche 11 der Innenwand 9 flächig drückt.
Somit ergibt sich nicht nur eine wasserdichte Verbindung zwischen
dem Spülbehälter 2 und dem Basisträger 3,
sondern es wird die Gefahr einer Kapillarspaltbildung und einer
damit einhergehenden Spaltkorrosion zwischen der Innenwand 9 bzw.
deren Innenfläche 11 und dem relevanten Teil der
Seitenwände 4 bzw. der Rückwand 6 bzw.
deren Innenflächen 17 weitgehend vermieden. Insbesondere
ist auf der dem Spülraum 19 zugewandten Seite
der jeweiligen Seitenwand 4 und/oder der Rückwand 6 des Spülbehälters
im Übergangsbereich zur innenliegenden Innenwand 9 durch
deren weitgehend flächenbündige Anlage eine spaltfreie
Kontaktierung bereitgestellt. Dadurch können Flüssigkeitströpfchen
von den Innenseiten der Seitewände und der Rückwand des
Spülbehälters 2 über eine geschlossene,
dichte, insbesondere glatte Ablauffläche, insbesondere Übergangsfläche
zwischen der Oberkante der Innenwand 9 und des Einsatzabschnitts 15 des
Spülbehälters 2 spülrauminnenseitig
abperlen und zum Boden der Geschirrspülmaschine 1 ablaufen.
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Zweckmäßigerweise
ist das untere, spitze Ende des Einsatzabschnitts 15 des
Spülbehälters derart in der nutförmigen
Aufnahme verklemmt, dass zwischen der unteren Spitze des Einsatzabschnitts 15 und
dem Boden bzw. Grund der nutförmigen Aufnahme 8 eine
lichte Freiraumhöhe bestehen bleibt. Dadurch wird weitgehend
vermieden, dass die untere Kante des Einsatzabschnitts in Flüssigkeit,
insbesondere Spülflotte, vorzugsweise Wasser, eintaucht,
die sich am Grund der nutförmigen Aufnahme 8 bei
einer etwaigen Leckage zwischen dem Einsatzabschnitt 15 und
der nutförmigen Aufnahme 8 sammeln könnte,
bevor sie dort verdunstet. Dadurch sind Korrosionschäden
am Einsatzabschnitt 15 selbst in diesem Leckagefall weitgehend
vermieden.
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Im
Falle des in den 1 bis 3 gezeigten
Ausführungsbeispiels wird der Boden 7 des Spülraums 19 durch
den Basisträger 3 gebildet. Dies ist nicht unbedingt
notwendig.
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Die 4 zeigt
eine weitere Geschirrspülmaschine 20, die insbesondere
eine Haushaltsgeschirrspülmaschine ist. Die Geschirrspülmaschine 20 unterscheidet
sich im Wesentlichen von der Geschirrspülmaschine 1 durch
dessen Spülbehälter 21, der neben den
Seitenwänden 4, der Rückwand 6 und
der Decke 5 auch den Boden 22 des Spülraums 19 bildet.
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- 1
- Geschirrspülmaschine
- 2
- Spülbehälter
- 3
- Basisträger
- 4
- Seitenwände
- 5
- Decke
- 6
- Rückwand
- 7
- Boden
- 8
- Aufnahme
- 9
- Innenwand
- 10
- Außenwand
- 11,
12
- Innenfläche
- 13
- Vertiefung
- 14
- Außenfläche
- 15
- Einsatzabschnitt
- 16
- Ränder
- 17
- Innenflächen
- 18
- Pfeil
- 19
- Spülraum
- 20
- Geschirrspülmaschine
- 21
- Spülbehälter
- 22
- Boden
- a
- Abstand
- b
- Spaltbreite
- dA, dI
- Dicke
- hA, hI
- Höhe
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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