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DE102009001260A1 - Haushaltsgeschirrspülmaschine und Verfahren zum Herstellen einer Haushaltsgeschirrspülmaschine - Google Patents

Haushaltsgeschirrspülmaschine und Verfahren zum Herstellen einer Haushaltsgeschirrspülmaschine Download PDF

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DE102009001260A1
DE102009001260A1 DE200910001260 DE102009001260A DE102009001260A1 DE 102009001260 A1 DE102009001260 A1 DE 102009001260A1 DE 200910001260 DE200910001260 DE 200910001260 DE 102009001260 A DE102009001260 A DE 102009001260A DE 102009001260 A1 DE102009001260 A1 DE 102009001260A1
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DE
Germany
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fastening device
machine according
dishwashing machine
washing container
domestic dishwashing
Prior art date
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Application number
DE200910001260
Other languages
English (en)
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DE102009001260B4 (de
Inventor
Helmut Jerg
Alfred Wasner
Maria Itziar Pasqual Iturbe
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
BSH Hausgeraete GmbH
Original Assignee
BSH Bosch und Siemens Hausgeraete GmbH
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Publication date
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47LDOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47L15/00Washing or rinsing machines for crockery or tableware
    • A47L15/42Details
    • A47L15/4246Details of the tub

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Haushaltsgeschirrspülmaschine (2, 20) und ein Verfahren zum Herstellen einer Haushaltsgeschirrspülmaschine (2, 20). Die Haushaltsgeschirrspülmaschine (2, 20) weist einen eine nutförmige Aufnahme (8) umfassenden Basisträger (3) und einen Spülbehälter (2, 21) mit einer Befestigungsvorrichtung (15) auf, die für eine feste und wasserdichte Verbindung zwischen dem Spülbehälter (2, 21) und dem Basisträger (3) mit der Aufnahme (8) derart mechanisch verklemmt ist, dass sie lediglich durch dieses Verklemmen die wasserdichte und feste Verbindung ermöglicht.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Haushaltsgeschirrspülmaschine mit einem Basisträger und einem Spülbehälter, der in einer nutförmigen Aufnahme des Basisträgers mit einer Befestigungsvorrichtung sitzt.
  • Die DE 101 56 423 A1 offenbart eine Haushaltsgeschirrspülmaschine mit einem Spülbehälter aus Edelstahl und einem Montageboden aus Kunststoff, der eine nutförmige Aufnahme aufweist, mittels der der Spülbehälter am Montageboden befestigt ist. Verbindungsbereiche zwischen dem Montageboden und dem Spülbehälter sind an den Seitenwänden und der Rückwand des Spülbehälters vorgesehen. Um eine wasserdichte und dauerhafte Verbindung zwischen dem Spülbehälter und dem Montageboden herzustellen, wird die nutförmige Aufnahme mit einem Kunststoff mit Klebeeigenschaften gefüllt, in den der Einsatzabschnitt an den Seitenwänden und der Rückwand des Spülbehälters aus Edelstahl eintaucht und verbleibt.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Haushaltsgeschirrspülmaschine anzugeben, die Vorraussetzungen für eine kostengünstigere Herstellung erlaubt.
  • Diese Aufgabe wird bei einer Haushaltsgeschirrspülmaschine der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass der Spülbehälter in der nutförmigen Aufnahme des Basisträgers lediglich durch eine mechanische Verklemmung seiner Befestigungsvorrichtung mit dem Basisträger weitgehend fest und wasserdicht verbunden ist.
  • Ein weiterer Aspekt der Erfindung betrifft ein Verfahren zum Montieren der erfindungsgemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine, aufweisend Heranführen des Spülbehälter mit seiner Befestigungsvorrichtung an die Aufnahme des Basisträgers und Hineindrücken bzw. Hineinpressen der Befestigungsvorrichtung in die Aufnahme, so dass die Befestigungsvorrichtung mit der Aufnahme eine mechanische Verklemmung bildet, die eine feste und gleichzeitig eine wasserdichte Verbindung zwischen dem Spülbehälter und dem Basisträger bildet.
  • Die erfindungsgemäße Haushaltsgeschirrspülmaschine weist demnach den Spülbehälter auf, der am Basisträger befestigt ist. Der Spülbehälter weist z. B. Seitenwände und gegebenenfalls eine Rückwand auf, die einen Spülraum der Haushaltsgeschirrspülmaschine begrenzen. Die Befestigung wird über die nutförmige Aufnahmevorrichtung des Basisträgers realisiert, in der die Befestigungsvorrichtung steckt und derart verklemmt ist, dass sie die feste Verbindung des Spülbehälters mit dem Basisträger realisiert, die außerdem auch wasserdicht ist. Somit kann auf eine zusätzliche Dichtung beispielsweise in Form einer Silikondichtung verzichtet werden. Dadurch ergeben sich Vorraussetzungen für eine preisgünstigere und gegebenenfalls auch schnellere Montage der erfindungsgemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine, da es möglich ist, den Spülbehälter lediglich in die nutförmige Aufnahme zu drücken, pressen oder stecken, um die feste und gleichzeitig wasserdichte Verbindung zu schaffen.
  • Der Spülbehälter der erfindungsgemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine ist vorzugsweise mit seiner Befestigungsvorrichtung einstückig, insbesondere einstoffig ausgeführt, wodurch die Haushaltsgeschirrspülmaschine relativ kostengünstig hergestellt werden kann.
  • Der Spülbehälter ist beispielsweise aus Metall, insbesondere aus Edelstahl oder Chromstahl gefertigt und/oder der Basisträger ist vorzugsweise aus Kunststoff, insbesondere aus Polypropylen gefertigt, wodurch Materialkosten gespart werden können.
  • Die nutförmige Aufnahme weist beispielsweise eine erste Fläche und eine zur ersten Fläche gegenüberliegende zweite Fläche auf, die eine Vertiefung bzw. einen Spalt mit einer Breite bilden. Die beiden Flächen verlaufen vorzugsweise parallel zueinander.
  • Um die wasserdichte Verklemmung zwischen der Aufnahme und der Befestigungsvorrichtung zu realisieren, ist nach einer zweckmäßigen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine die Querbreite der Vertiefung kleiner als die räumliche Ausdehnung der Befestigungsvorrichtung quer zum Verlauf der Vertiefung. Umgekehrt ausgedrückt ist für die Befestigungsvorrichtung ein Übermaß größer als die Querbreite der Vertiefung derart gewählt, dass eine permanente Vorspannung der Befestigungsrichtung nach deren Einstecken in die Vertiefung in Querrichtung zur Höhenrichtung der Seitenwände und/oder Rückwand des Spülbehälters bereitgestellt ist. Ist z. B. die nutförmige Ausnehmung quer zum Verlauf der Vertiefung elastisch ausgeführt, dann kann sie für das Verklemmen gegen die Befestigungsvorrichtung drücken. Ist z. B. wenigstens eine der beiden Flächen in vorteilhafter Weise elastisch, insbesondere federelastisch ausgeführt, und/oder ist die Befestigungsvorrichtung in lateraler Richtung, d. h. quer zum Verlauf der Vertiefung elastisch ausgeführt, dann wird die Befestigungsvorrichtung von der nutförmigen Ausnehmung eingespannt und/oder es drückt die Befestigungsvorrichtung gegen die Flächen der nutförmigen Ausnehmung, wodurch eine permanente Vorspannung entsteht, aufgrund derer die Befestigungsvorrichtung im Wesentlichen fest und wasserdicht mit der Ausnehmung verbunden ist.
  • Nach einer zweckmäßigen Variante der erfindungsgemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine weist die Befestigungsvorrichtung wenigstens einen flächigen Abschnitt auf, der entlang der ersten Fläche der Aufnahme flächig an dieser anliegt. Aufgrund dieser Ausgestaltung ist die Ausbildung eines Kapillarspalts zwischen diesem Teil der Befestigungsvorrichtung und der Ausnehmung und somit in diesem Bereich die Gefahr einer Bildung einer Kapillarspaltkorrosion zumindest verringert oder vollständig vermieden werden. Dies ist dann besonders vorteilhaft, wenn nach einer vorteilhaften Variante der erfindungsgemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine der flächige Abschnitt in eine den Spülraum der Haushaltsgeschirrspülmaschine begrenzenden Fläche übergeht. Die den Spülraum begrenzende Fläche ist beispielsweise eine Seitenwand und/oder eine Rückwand des Spülbehälters.
  • Nach einer weiteren zweckmäßigen Variante der erfindungsgemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine ist die zweite Fläche, insbesondere quer zum Verlauf der Vertiefung, elastisch ausgeführt, um die Befestigungsvorrichtung gegen die erste Fläche zu drücken. Dadurch kann u. A. erreicht werden, dass der flächige Abschnitt der Befestigungsvorrichtung gegen die erste Fläche der Aufnahme gedrückt wird und somit zuverlässig entlang der ersten Fläche der Aufnahme flächig anliegt, um beispielsweise einer unerwünschten Spaltkorrosion entgegen zu wirken.
  • Die Elastizität der zweiten Fläche der Aufnahme kann z. B. dadurch erreicht werden, indem die zweite Fläche Teil einer längs zur Vertiefung verlaufenden elastischen Wand ist, die die Befestigungsvorrichtung gegen die erste Fläche drückt. Die elastische Wand kann beispielsweise dadurch entstehen, indem der Basisträger einstückig aus Kunststoff gefertigt ist. Dadurch lässt sich in relativ einfacher Weise erreichen, dass die Befestigungsvorrichtung von der Aufnahme mittels einer permanenten Vorspannung wasserdicht verklemmt wird.
  • Gemäß einer bevorzugten Variante der erfindungsgemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine wird die Befestigungsvorrichtung durch einen Rand des Spülbehälters gebildet. Der Rand ist vorzugsweise ein Rand einer Seitenwand und/oder einer Rückwand des Spülbehälters.
  • Die Befestigungsvorrichtung wird nach einer zweckmäßigen Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine relativ preisgünstig durch Umbiegen, Umknicken oder Bördeln des Randes realisiert. Der Rand wird vorzugsweise derart umgebogen, umgeknickt, gebördelt, umgekantet, usw., dass die räumliche Ausdehnung des gegebenenfalls umgeknickten Randes größer als die Breite der Vertiefung ist. Insbesondere wenn der Spülbehälter aus Metall gefertigt ist und die Aufnahme elastisch ausgeführt ist, wird der umgeknickte, gebördelte, umgebogene, usw. Rand von der nutförmigen Aufnahme eingeklemmt.
  • Der umgebogene, umgeknickte oder gebördelte Rand weist vorzugsweise einen hakenförmigen, insbesondere einen halbpfeilförmigen Querschnitt auf. Diese Ausführungsform kann nicht nur relativ leicht hergestellt werden, sondern sie ermöglicht auch ein relativ einfaches Hineindrücken, Hineinschieben bzw. Hineinpressen des umgeknickten, umgebogenen, gebördelten, usw. Randes in die nutförmige Aufnahme.
  • Nach einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine steht der umgeknickte, umgebogene, gebördelte, etc. Rand mit der zweiten Fläche der Aufnahme in Kontakt. Dann ist es möglich, dass wenn ein Teil der Innenfläche der Seitenwand und/oder der Rückwand Teil der Befestigungsvorrichtung ist und flächig entlang der ersten Fläche der Aufnahme anliegt und die zweite Fläche elastisch insbesondere quer zum Verlauf der Vertiefung ausgeführt ist, die zweite Fläche den umgeknickten, umgebogenen oder gebördelten Rand in Richtung der erster Fläche der Aufnahme drückt, damit der Teil der Innenfläche der Seitenwand und/oder der Rückwand, der Teil der Befestigungsvorrichtung ist, flächig entlang der ersten Fläche der Aufnahme anliegt. Diese Variante verhindert oder zumindest verringert die Gefahr einer Bildung eines Spaltes zwischen der ersten Fläche und dem flächigen Teil der Befestigungsvorrichtung, wodurch der Gefahr der Bildung von Spaltkorrosion entgegen gewirkt wird.
  • Der Spülbehälter kann einen Boden aufweisen. Nach einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Haushaltsgeschirrspülmaschine bildet jedoch dessen Basisträger den Boden des Spülraums. Diese Variante kann relativ kostengünstig hergestellt werden und bietet insbesondere in Verbindung mit der Variante, bei der die Haushaltsgeschirrspülmaschine den wenigstens einen flächigen Abschnitt aufweist, der entlang der ersten Fläche der Aufnahme flächig an dieser anliegt, eine Vorraussetzung für eine langlebige Haushaltsgeschirrspülmaschine.
  • Sonstige Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen wiedergegeben.
  • Die Erfindung und ihre Weiterbildungen sowie deren Vorteile werden anhand von Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen jeweils schematisch:
  • 1 eine perspektivische Darstellung eines Schnitts durch einen Grundkörper einer beispielhaften Haushaltsgeschirrspülmaschine, die nach dem erfindungsgemäßen Konstruktionsprinzip ausgebildet ist,
  • 2, 3 Montageschritte zur Erläuterung der Herstellung der Haushaltsgeschirrspülmaschine von 1, und
  • 4 eine perspektivische Darstellung eines Schnitts durch einen Grundkörper einer weiteren Geschirrspülmaschine.
  • Elemente mit gleicher Funktion und Wirkungsweise sind in den 1 mit 4 jeweils mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • Die 1 zeigt einen Grundkörper einer Geschirrspülmaschine 1, die insbesondere eine Haushaltsgeschirrspülmaschine ist und einen Spülbehälter 2 und einen Montageboden bzw. Basisträger 3 aufweist.
  • Der Spülbehälter 2 ist beispielsweise aus Metall, insbesondere aus Edelstahl oder Chromstahl gefertigt. Er weist zwei Seitenwände 4, eine Decke 5 und eine Rückwand 6, im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels jedoch keinen Boden auf. Er ist somit haubenförmig ausgebildet.
  • Der Basisträger 3 ist beispielsweise aus Kunststoff, insbesondere aus Polypropylen gefertigt, kann einstückig z. B. im Spritzgussverfahren hergestellt worden sein und umfasst gegebenenfalls Anschlüsse für weitere, nicht explizit gezeigte Bauteile der Geschirrspülmaschine 1, wie beispielsweise einen Pumpentopf, eine Umwälzpumpe, eine Laugenpumpe oder ein Filtersystem. Des Weiteren bildet im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels der Basisträger 3 einen wannenförmig ausgeführten Boden 7 eines durch den Spülbehälter 2 begrenzten Spülraums 19.
  • Um den Spülbehälter 2 am Basisträger 3 zu befestigen, weist der Basisträger 3 eine zumindest teilweise umlaufende nutförmige Aufnahme 8 auf, die als Schnitt in den 2 und 3 näher dargestellt ist. Insbesondere ist diese nutförmige Aufnahme 8 im oberen Randbereich der Seitenwände sowie der Rückwand des Basisträgers 3 in dessen Kunststoffmaterial mit eingeformt oder integriert.
  • Die nutförmige Aufnahme 8 weist eine innere Rippe oder Innenwand 9 mit einer Höhe hI und einer Dicke dI, eine äußere Rippe oder Außenwand 10 mit einer Höhe hA und einer Dicke dA , und eine von der Innenfläche 11 der Innenwand 9 und der Innenfläche 12 der Außenwand 10 begrenzte, dazwischen liegende Vertiefung (Spalt) 13 mit einer Spaltbreite b auf. Die Dicke dI der Innenwand 9 ist kleiner als die Dicke dA der Außenwand 10 und die Höhe hA der Außenwand 10 ist größer als die Höhe hI der Innenwand 9, so dass die Außenwand 10 in lateraler Richtung (Richtung quer zum Verlauf der Vertiefung 13) federelastischer ist als die Innenwand 9. Die in Richtung Spülraum 19 gerichtete Außenfläche 14 der Innenwand 9 geht in den Boden 7 des Spülraums 19 über. Die Innenwand 9 und die Außenwand 10 verlaufen im Vormontagezustand, d. h. vor dem Einstecken der Unterkante des Spülbehälters 2 in die Vertiefung 13 im Wesentlichen geradlinig in vertikaler Richtung sowie im Wesentlichen parallel zueinander.
  • Die nutförmige Aufnahme 8 ist vorgesehen, den Spülbehälter 2 aufzunehmen. Der Spülbehälter 2, insbesondere seine Seitenwände 4, gegebenenfalls auch seine Rückwand 6 weisen zu diesem Zweck einen Einsatzabschnitt 15 auf, der im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels durch dem Basisträger 3 zugewandte Ränder 16 der Seitenwände 4 und gegebenenfalls der Rückwand 6 gebildet wird. Der Einsatzabschnitt 15 ist derart ausgeführt, dass die entsprechenden Ränder 16 der Seitenwände 4 und gegebenenfalls der Rückwand 6 nach außen bezüglich dem Spülraum 19 gebogen sind. Er weist in seinem Querschnitt eine hakenförmige, insbesondere halbpfeilförmige Geometrieform bzw. die Form einer umgekehrten „1” auf. Der Spülbehälter 2 weist somit entlang seinem unterseitigen Randbereich einen sich schräg nach außen umgekanteten, im Querschnittsbild von 2 im Wesentlich geradlinig, erstreckenden Randbereich 16 auf, der zusammen mit der vertikal verlaufenden Seitenwand 4 und/oder Rückwand 6 des Spülbehälters 2 einen „V”-förmigen Einsatzabschnitt 15 bildet. Durch die „V”-Form lässt sich dieser in Querrichtung, insbesondere senkrecht zur vertikalen Höhenerstreckung des Spülbehälters federelastisch zusammendrücken und dadurch seine Querschnittsbreite variieren.
  • Der Abstand a zwischen den umgeknickten Rändern 16 und der in Richtung Spülraum 19 gerichteten, im Wesentlichen vertikal verlaufenden, Innenflächen 17 der Seitenwände 4 und gegebenenfalls der Rückwand 6 ist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels größer als die Spaltbreite b der Vertiefung 13 der nutförmigen Aufnahme 8 gewählt.
  • Für die Montage der Haushaltsgeschirrspülmaschine 1 wird der mit seinem Einsatzabschnitt 15 vorbereitete Spülbehälter 2 in Richtung eines Pfeils 18 in einem in der 2 gezeigten ersten Montageschritt in die nutförmige Aufnehmung 8 von oben herangeführt und anschließend in einem in der 3 gezeigten zweiten Montageschritt mit seinem Einsatzabschnitt 15 in die oben offene Vertiefung 13 gedrückt oder gepresst. Der halbpfeilförmige, an seinem unteren Einführende spitz zulaufende Einsatzabschnitt 15 begünstigt dabei das Hineinführen des Einsatzabschnitts 15 in die Vertiefung 13 der nutförmigen Aufnahme 8.
  • Da der Abstand a zwischen den umgeknickten Rändern 16 und der in Richtung Spülraum 19 gerichteten, im Wesentlichen vertikal verlaufenden, Innenflächen 17 der Seitenwände 4 und gegebenenfalls der Rückwand 6 größer als die Spaltbreite b der Vertiefung 13 der nutförmigen Aufnahme 8 ist, drückt die mit der Innenfläche 11 der Innenwand 9 in Kontakt stehende Innenfläche 17 der Seitenwände 4 bzw. der Rückwand 6 gegen die Innenfläche 11 der Innenwand 9 und die umgeknickten Ränder 16 der Seitenwände 4 und gegebenenfalls der Rückwand 6 gegen die Innenfläche 12 der Außenwand 10 im Wesentlichen entlang der gesamten Längsausdehnung der nutförmigen Aufnahme 8. Dadurch, dass für den Einsatzabschnitt 15 ein Übermaß größer als die Querbreite der nutförmigen Aufnahme 8 gewählt ist, ist eine permanente Vorspannung für den Einsatzabschnitt 15 nach dessen Einstecken in die Vertiefung der Aufnahme 8 in Querrichtung zur Höhenrichtung der Seitenwände und/oder Rückwand des Spülbehälters 2 bewirkt und der Einsatzabschnitt 15 verklemmt bzw. verspreizt mit der Vertiefung 13 bzw. mit der Innen- und Außenwand 9, 10 der nutförmigen Aufnahme 8, wodurch der Spülbehälter 2 mit dem Basisträger 3 im Wesentlichen fest und wasserdicht verbunden ist.
  • Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels sind die Ränder 16 nach außen bezüglich dem Spülraum 19 umgeknickt oder umgebogen. Ferner ist der Spülbehälter 2 vorzugsweise aus Metall, insbesondere aus Edelstahl oder Chromstahl, und der Basisträger 3 aus Kunststoff, weshalb die umgeknickten Ränder 16 der Seitenwände 4 bzw. der Rückwand 6 die Außenwand 10 der nutförmigen Aufnahme 8 lateral nach außen, d. h. weg vom Spülraum 19 drücken, wie dies in der 3 zu sehen ist. Der Einsatzabschnitt 15 spreizt hierbei die nutförmige Aufnahme 8 auf. Die Außenwand 10 der nutförmigen Aufnahme 8 biegt sich konvex nach außen in demjenigen Einsteckbereich, in dem der Einsatzabschnitt 15 in die nutförmige Aufnahme eingesteckt ist. Sie ist im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels federelastisch ausgebildet und sie drückt gegen die umgeknickten Ränder 16, wodurch eine permanente Vorspannung entsteht, aufgrund derer der Einsatzabschnitt 15 fest zwischen der Innenseiten 11, 12 der Innen- und Außenwand 9, 10 eingeklemmt ist. Entlang dem oberen Stirnkantenbereich 16 der „V”-förmigen Umkantung 15 bildet sich durch deren Einklemmen mit Übermaß bezüglich der Querschnittsbreite der nutförmigen Aufnahme 8 eine durchgängige Dichtlinie entlang der Innenseite deren Außenwand 10 aus.
  • Aufgrund der entlang der nutförmigen Aufnahme 8 eingeklemmten Einsatzabschnitts 15 ergibt sich also eine im Wesentlichen wasserdichte Verbindung entlang der Ränder 16 zwischen dem Spülbehälter 2 und dem Basisträger 3 auch ohne Verwendung einer zusätzlichen Dichtung z. B. in Form eines Kunststoffs mit Klebeeigenschaften oder einer gummielastischen Masse. Der Spülbehälter 2 ist also „trocken” in die nutförmige Aufnahme des Basisträgers eingesetzt und mit dieser allein, d. h. ausschließlich durch eine mechanische Klemmverbindung flüssigkeitsdicht verbunden.
  • Da im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels die Ränder 16 nach außen bezüglich dem Spülraum 19 umgeknickt sind, ist es ermöglicht, dass die Innenfläche 11 der Innenwand 9 der nutförmigen Aufnahme 8 flächig an einem Teil der Innenflächen 17 der Seitenwände 4 bzw. der Rückwand 6 des Spülbehälters 2 anliegen, wobei der relevante Kontaktierungsteil der Innenflächen 17 aufgrund der umgeknickten Ränder 16 bzw. der gewählten Spaltbreite b gegen die Innenfläche 11 der Innenwand 9 flächig drückt. Somit ergibt sich nicht nur eine wasserdichte Verbindung zwischen dem Spülbehälter 2 und dem Basisträger 3, sondern es wird die Gefahr einer Kapillarspaltbildung und einer damit einhergehenden Spaltkorrosion zwischen der Innenwand 9 bzw. deren Innenfläche 11 und dem relevanten Teil der Seitenwände 4 bzw. der Rückwand 6 bzw. deren Innenflächen 17 weitgehend vermieden. Insbesondere ist auf der dem Spülraum 19 zugewandten Seite der jeweiligen Seitenwand 4 und/oder der Rückwand 6 des Spülbehälters im Übergangsbereich zur innenliegenden Innenwand 9 durch deren weitgehend flächenbündige Anlage eine spaltfreie Kontaktierung bereitgestellt. Dadurch können Flüssigkeitströpfchen von den Innenseiten der Seitewände und der Rückwand des Spülbehälters 2 über eine geschlossene, dichte, insbesondere glatte Ablauffläche, insbesondere Übergangsfläche zwischen der Oberkante der Innenwand 9 und des Einsatzabschnitts 15 des Spülbehälters 2 spülrauminnenseitig abperlen und zum Boden der Geschirrspülmaschine 1 ablaufen.
  • Zweckmäßigerweise ist das untere, spitze Ende des Einsatzabschnitts 15 des Spülbehälters derart in der nutförmigen Aufnahme verklemmt, dass zwischen der unteren Spitze des Einsatzabschnitts 15 und dem Boden bzw. Grund der nutförmigen Aufnahme 8 eine lichte Freiraumhöhe bestehen bleibt. Dadurch wird weitgehend vermieden, dass die untere Kante des Einsatzabschnitts in Flüssigkeit, insbesondere Spülflotte, vorzugsweise Wasser, eintaucht, die sich am Grund der nutförmigen Aufnahme 8 bei einer etwaigen Leckage zwischen dem Einsatzabschnitt 15 und der nutförmigen Aufnahme 8 sammeln könnte, bevor sie dort verdunstet. Dadurch sind Korrosionschäden am Einsatzabschnitt 15 selbst in diesem Leckagefall weitgehend vermieden.
  • Im Falle des in den 1 bis 3 gezeigten Ausführungsbeispiels wird der Boden 7 des Spülraums 19 durch den Basisträger 3 gebildet. Dies ist nicht unbedingt notwendig.
  • Die 4 zeigt eine weitere Geschirrspülmaschine 20, die insbesondere eine Haushaltsgeschirrspülmaschine ist. Die Geschirrspülmaschine 20 unterscheidet sich im Wesentlichen von der Geschirrspülmaschine 1 durch dessen Spülbehälter 21, der neben den Seitenwänden 4, der Rückwand 6 und der Decke 5 auch den Boden 22 des Spülraums 19 bildet.
  • 1
    Geschirrspülmaschine
    2
    Spülbehälter
    3
    Basisträger
    4
    Seitenwände
    5
    Decke
    6
    Rückwand
    7
    Boden
    8
    Aufnahme
    9
    Innenwand
    10
    Außenwand
    11, 12
    Innenfläche
    13
    Vertiefung
    14
    Außenfläche
    15
    Einsatzabschnitt
    16
    Ränder
    17
    Innenflächen
    18
    Pfeil
    19
    Spülraum
    20
    Geschirrspülmaschine
    21
    Spülbehälter
    22
    Boden
    a
    Abstand
    b
    Spaltbreite
    dA, dI
    Dicke
    hA, hI
    Höhe
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10156423 A1 [0002]

Claims (18)

  1. Haushaltsgeschirrspülmaschine (1) mit einem Basisträger (3) und einem Spülbehälter (2, 21), der in einer nutförmigen Aufnahme (8) des Basisträgers (3) mit einer Befestigungsvorrichtung (15) sitzt, dadurch gekennzeichnet, dass der Spülbehälter (2, 21) in der nutförmigen Aufnahme (8) des Basisträgers (3) lediglich durch eine mechanische Verklemmung seiner Befestigungsvorrichtung (15) mit dem Basisträger (3) weitgehend fest und wasserdicht verbunden ist.
  2. Haushaltsgeschirrspülmaschine nach Anspruch 1, dessen Spülbehälter (2, 21) mit seiner Befestigungsvorrichtung (15) einstückig, insbesondere einstoffig, ausgeführt ist.
  3. Haushaltsgeschirrspülmaschine nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dessen Spülbehälter (2, 21) aus Metall, insbesondere aus Edelstahl oder Chromstahl, gefertigt ist und/oder dessen Basisträger (3) aus Kunststoff, insbesondere aus Polypropylen, gefertigt ist.
  4. Haushaltsgeschirrspülmaschine nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Aufnahme (8) eine erste Fläche (11) und eine zur ersten Fläche (11) gegenüberliegende, insbesondere parallel zur ersten Fläche (11) verlaufende zweite Fläche (12) aufweist, die eine nutförmige Vertiefung (13) mit einer Breite (b) bilden.
  5. Haushaltsgeschirrspülmaschine nach Anspruch 4, bei der die Breite (b) der Vertiefung (13) kleiner ist als die räumliche Ausdehnung (a) der Befestigungsvorrichtung (15) quer zum Verlauf der Vertiefung (13).
  6. Haushaltsgeschirrspülmaschine nach einem der Ansprüche 4 oder 5, bei der die Befestigungsvorrichtung (2, 21) wenigstens einen flächigen Abschnitt (17) aufweist, der entlang der ersten Fläche (11) der Aufnahme (8) flächig an dieser anliegt.
  7. Haushaltsgeschirrspülmaschine nach Anspruch 6, bei der der flächige Abschnitt (17) in eine den Spülraum (19) der Haushaltsgeschirrspülmaschine (2, 21) begrenzenden Fläche übergeht.
  8. Haushaltsgeschirrspülmaschine nach mindestens einem der Ansprüche 4 mit 7, bei der die zweite Fläche (12) elastisch, insbesondere in Richtung quer zum Verlauf der Vertiefung (13), ausgeführt ist und die Befestigungsvorrichtung (15) gegen die erste Fläche (11) drückt.
  9. Haushaltsgeschirrspülmaschine nach Anspruch 8, bei der die zweite Fläche (12) Teil einer längs dem Verlauf der Vertiefung (13) verlaufenden elastischen Wand (10) ist, die die Befestigungsvorrichtung (15) gegen die erste Fläche (11) drückt.
  10. Haushaltsgeschirrspülmaschine nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die nutförmige Ausnehmung (8) quer zum Verlauf der Vertiefung (13) elastisch ausgeführt ist, um für das Verklemmen gegen die Befestigungsvorrichtung (15) zu drücken.
  11. Haushaltsgeschirrspülmaschine nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, bei der die Befestigungsvorrichtung (15) durch einen Rand (16) des Spülbehälters (2, 21) gebildet wird.
  12. Haushaltsgeschirrspülmaschine nach Anspruch 11, bei der der Rand ein Rand (16) einer Seitenwand (4) und/oder einer Rückwand (6) des Spülbehälters (2, 21) ist.
  13. Haushaltsgeschirrspülmaschine nach einem der Ansprüche 11 oder 12, bei der die Befestigungsvorrichtung (15) durch Umbiegen, Umknicken oder Bördeln des Randes (16) realisiert ist.
  14. Haushaltsgeschirrspülmaschine nach Anspruch 13, bei der der umgebogene, umgeknickte oder gebördelte Rand (16) einen hakenförmigen, insbesondere einen halbpfeilförmigen Querschnitt aufweist.
  15. Haushaltsgeschirrspülmaschine nach Anspruch 14, bei der der umgeknickte, umgebogene oder gebördelte Rand (16) mit der zweiten Fläche (12) der Aufnahme (8) in Kontakt steht.
  16. Haushaltsgeschirrspülmaschine nach Anspruch 15, bei der ein Teil der Innenfläche (17) der Seitenwand (4) und/oder der Rückwand (6) Teil der Befestigungsvorrichtung (15) ist und flächig entlang der ersten Fläche (11) der Aufnahme (8) anliegt und die zweite Fläche (12) elastisch ausgeführt ist und den umgeknickten, umgebogenen oder gebördelten Rand (16) in Richtung der erster Fläche (11) der Aufnahme (8) drückt, damit der Teil der Innenfläche (17) der Seitenwand (4) und/oder der Rückwand (6), der Teil der Befestigungsvorrichtung (15) ist, flächig entlang der ersten Fläche (11) der Aufnahme (8) anliegt.
  17. Haushaltsgeschirrspülmaschine nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, dessen Basisträger (3) den Boden (7) des Spülraums (19) bildet.
  18. Verfahren zum Montieren einer Haushaltsgeschirrspülmaschine (1, 20) nach mindestens einem der vorhergehenden Ansprüche, aufweisend folgende Verfahrensschritte: – Heranführen des Spülbehälter (2, 21) mit seiner Befestigungsvorrichtung (15) an die Aufnahme (8) des Basisträgers (3), und – Hineindrücken oder Hineinpressen der Befestigungsvorrichtung (15) in die Aufnahme (8), so dass die Befestigungsvorrichtung (15) mit der Aufnahme (8) eine mechanische Verklemmung bildet, die eine feste und gleichzeitig eine wasserdichte Verbindung zwischen dem Spülbehälter (2, 21) und dem Basisträger (3) bildet.
DE102009001260.5A 2009-03-02 2009-03-02 Haushaltsgeschirrspülmaschine und Verfahren zum Herstellen einer Haushaltsgeschirrspülmaschine Active DE102009001260B4 (de)

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