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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Dunstabzugshaube mit Bildschirm.
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Zur Erhöhung der Funktionalität von Haushaltsgeräten ist es bekannt, an Haushaltsgeräten auch Anzeigen für Unterhaltungsinhalte vorzusehen. Beispielsweise ist in der
DE 20 2005 018 078 U1 eine Dunstabzugshaube beschrieben, bei der in dem Kamin ein Fernseher integriert ist.
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Ein Nachteil dieser Dunstabzugshaube besteht darin, dass diese zur Integration des Fernsehers einen komplexen Aufbau aufweisen muss.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde eine Dunstabzugshaube zu schaffen bei der dem Benutzer bei einfachem Aufbau der Dunstabzugshaube auf einfache Weise Inhalte zur Verfügung gestellt werden können.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch eine Dunstabzugshaube, die einen Haubenkörper und ein damit verbundenes Haubengehäuse zur Aufnahme zumindest eines Bereiches eines Lüfterkastens der Dunstabzugshaube aufweist. Die Dunstabzugshaube ist dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine der Frontfläche der Dunstabzugshaube, die auch als Vorderseite der Dunstabzugshaube bezeichnet wird, eine zumindest bereichsweise transparente Scheibe darstellt und an der Rückseite der Scheibe zumindest ein Bildschirm zur Anzeige von externen Inhalten angeordnet ist.
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Als Dunstabzugshaube wird im Sinne der vorliegenden Erfindung vorzugsweise eine Dunstabzugsvorrichtung bezeichnet, die zum Absaugen und Reinigen von Dünsten und Wrasen von einem Herd oder einer anderen Arbeitsfläche in einer Küche dient. Besonders bevorzugt stellt die Dunstabzugshaube eine sogenannte wandmontierte Dunstabzugshaube dar. Als wandmontierte Dunstabzugshaube wird insbesondere eine als Wandesse ausgebildete Dunstabzugshaube bezeichnet. Diese Dunstabzugshaube ist mit einer Seite an einer Raumwand angeordnet und vorzugsweise auch an dieser Raumwand, die auch als Montagewand bezeichnet wird, befestigt. Zumindest die Frontfläche der Dunstabzugshaube ist erfindungsgemäß im montierten Zustand der Dunstabzugshaube für den Benutzer sichtbar.
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Richtungsangaben, wie vorne, hinten, oben und unten werden, soweit nicht anders angegeben, bezüglich einer Dunstabzugshaube im dem Zustand verstanden, in dem die Dunstabzugshaube an einer Montagewand montiert ist.
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Als Haubengehäuse wird erfindungsgemäß die Komponente der Dunstabzugshaube verstanden, in der ein Lüfterkasten der Dunstabzugshaube, der auch als Lüfterbehälter bezeichnet wird, zumindest teilweise aufgenommen ist. Das Haubengehäuse bezeichnet daher das Verblendungsteil für den Lüfterkasten und wird auch als Kamin bezeichnet. In dem Lüfterkasten ist der Lüfter, der auch als Gebläse der Dunstabzugshaube bezeichnet wird, aufgenommen, über den die Dünste und Wrasen in die Dunstabzugshaube eingesaugt werden.
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Als Haubenkörper wird im Sinne der vorliegenden Erfindung ein Verblendungs- oder Verkleidungsteil der Dunstabzugshaube bezeichnet, das mit dem Haubengehäuse verbunden ist. Insbesondere ist das Haubengehäuse an dem oder in dem Haubenkörper befestigt oder zumindest teilweise in diesem aufgenommen. Der Haubenkörper stellt vorzugsweise eine Komponente der Dunstabzugshaube dar, die an der Montagewand montiert ist und über die das Haubengehäuse gehalten wird. Der Haubenkörper kann somit beispielsweise eine Sichthaube einer Dunstabzugshaube darstellen, in der eine Ansaugöffnung und in der Regel auch der Fettfilter der Dunstabzugshaube vorgesehen sind. Vorzugsweise ist der Haubenkörper aber eine Komponente, durch die keine Luftströmung geleitet wird. Hierzu sind die Strömungswege der Luft in der Dunstabzugshaube durch Innenräume in dem Haubengehäuse definiert und der Haubenkörper dient lediglich als Halterung für den Haubenkörper. Die Ansaugöffnung befindet sich bei dieser Ausführungsform somit vorzugsweise an dem Haubengehäuse, insbesondere in der Unterseite des Haubengehäuses.
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Erfindungsgemäß ist zumindest eine der Frontflächen der Dunstabzugshaube eine zumindest bereichsweise transparente Scheibe, die im Folgenden auch als Platte bezeichnet wird. Als Frontflächen der Dunstabzugshaube werden die Flächen bezeichnet, die im montierten Zustand der Dunstabzugshaube dem Benutzer zugewandt sind. Bei einer wandmontierten Dunstabzugshaube stellen die Frontflächen der Dunstabzugshaube die Flächen dar, die der Montagewand abgewandt sind. In der Regel weist eine Dunstabzugshaube mehrere Frontflächen auf. Hierbei ist die Vorderseite eines jeden Moduls der Dunstabzugshaube eine Frontfläche. Insbesondere sind die Vorderseite des Haubengehäuses und die Vorderseite des Haubenkörpers Frontflächen im Sinne der Erfindung.
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Mindestens eine der Frontflächen wird durch eine Platte oder Scheibe gebildet. Die Platte oder Scheibe kann in einem Rahmen gehalten sein, der die Ränder der Scheibe überdeckt. Dennoch wird der größte Teil der Frontfläche mindestens einer der Module durch die Scheibe gebildet und bildet eine durchgehende Fläche.
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Die Scheibe besteht erfindungsgemäß aus einem transparenten Material. Als transparent wird im Sinne der vorliegenden Erfindung insbesondere eine Scheibe bezeichnet, durch die zumindest ein Teil eines von einer Lichtquelle ausgegebenes Licht hindurch treten kann. Die Frontfläche oder die Frontflächen der Dunstabzugshaube können daher beispielsweise aus einer Glas- oder Kunststoffscheibe bestehen.
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Die Fläche der Scheibe, die vorzugsweise die gesamte Frontfläche des mindestens einen Moduls der Dunstabzugshaube bildet, ist erfindungsgemäß größer als die Fläche des Bildschirms. Indem die Scheibe transparent ist, kann der Bildschirm somit an jeder beliebigen Stelle hinter der Schiebe positioniert werden. Die Position des Bildschirms ist daher frei wählbar. Allerdings ist es auch möglich in einem Teil der Scheibe mittels Einfärben, Bedrucken oder durch Aufbringen einer Folie oder durch andere Mittel die Transparenz der Scheibe zu verringern. Hierdurch kann sichergestellt werden, dass ausschließlich der Bereich der Frontfläche durchsichtig ist, in dem der Bildschirm angeordnet ist. Die Veränderung der Transparenz der Scheibe kann auf einfache Weise bewirkt werden. Zudem ist bei der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube bei der die Frontfläche durch die Scheibe gebildet wird und lediglich ein oder mehrere Bereiche der Scheibe verändert werden, die Vorderseite der Frontfläche weiterhin eine ebene durchgehende Fläche.
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Dies ist gegenüber dem bekannten Einbringen von Aussparungen oder Öffnungen in eine Metallverkleidung, beispielsweise den Kamin, vorteilhaft.
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An der Rückseite der Platte ist erfindungsgemäß mindestens ein Bildschirm zur Anzeige von externen Inhalten angeordnet. Der Bildschirm liegt vorzugsweise mit dessen Vorderseite an der Rückseite der Scheibe an. Durch ein unmittelbares Anliegen des Bildschirms an der Scheibe kann eine Reihe von Vorteilen erzielt werden. Insbesondere ist sicher gestellt, dass die Inhalte, die auf dem Bildschirm angezeigt werden deutlich erkannt werden können. Insbesondere können Verzerrungen, die beispielsweise durch Brechung oder Spiegelung der Lichtstrahlen, die die Inhalte wiedergeben, an der Rückseite der Scheibe auftreten können, verhindert werden. Zudem kann bei der unmittelbaren Anordnung des Bildschirms an der Scheibe, der Bildschirm auch für Eingabezwecke verwendet werden, was später genauer erläutert wird.
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Als Bildschirm wird hierbei ein Bauteil verstanden, das zumindest zur optischen Ausgabe, das heißt Anzeige von Informationen ausgelegt ist. Zusätzlich kann in dem Bildschirm eine Verarbeitungseinheit integriert sein oder eine Verarbeitungseinheit an dem Bildschirm angeschlossen sein, mittels derer insbesondere die auszugebenden Informationen verarbeitet werden können. Weiterhin kann der Bildschirm gemäß der vorliegenden Erfindung auch zur Eingabe von Informationen durch den Benutzer der Dunstabzugshaube dienen. Der Bildschirm kann hierzu mit einer sogenannten Touchtechnologie ausgestattet sein, die mittels Sensoren das Berühren des Bildschirms oder eines Bereichs des Bildschirms auch mittelbar durch die Scheibe der Dunstabzugshaube erkennt und entsprechende Signale erzeugt.
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Als externe Inhalte werden erfindungsgemäß Informationen verstanden, die von einer Informationsquelle außerhalb der Dunstabzugshaube stammen. Insbesondere können diese externen Inhalte, digitale Inhalte aus einem Netzwerk, insbesondere dem Internet, darstellen. Weiterhin können die Inhalte aber auch Informationen darstellen, die von einem anderen Gerät in dem Haushalt des Benutzers der Dunstabzugshaube stammen. Ein solches Gerät kann beispielsweise ein Computer oder ein Telefon des Benutzers der Dunstabzugshaube sein. Die Informationen oder Inhalte können aus Anwendungen auf diesen Geräten stammen. Die externen Inhalte können beispielsweise E-Mails, Webseiten, Kalender, Photos, Videos oder dergleichen sein. Weiterhin können externe Inhalte im Sinne der vorliegenden Erfindung Inhalte sein, die von einem anderen Haushaltsgerät in dem Haushalt des Benutzers stammen. Die Inhalte können in diesem Fall Einstellungen oder Zustände des oder der anderen Haushaltsgeräte darstellen. Das andere Haushaltsgerät ist bei dieser Ausführungsform vorzugsweise in einem Netzwerk integriert, in dem auch die Dunstabzugshaube integriert ist. Alternativ kann das weitere Haushaltsgerät auch unmittelbar mit der Dunstabzugshaube zur Übermittlung der externen Inhalte verbunden sein.
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Erfindungsgemäß können mehrere Bildschirme in der Dunstabzugshaube vorgesehen sein. Der Einfachheit halber wird im Folgenden aber nur auf einen Bildschirm Bezug genommen. Die Ausführungen gelten aber für mehrere Bildschirme entsprechend.
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Indem zumindest ein Bildschirm an der Rückseite der Scheibe, die zumindest eine der Frontflächen der Dunstabzugshaube bildet, angeordnet ist, kann eine Reihe von Vorteilen erzielt werden. Zum einen ist der Bildschirm bei dieser Anordnung vor Verunreinigungen, wie insbesondere Fett und Flüssigkeitspartikeln geschützt. Zudem kann die Position des Bildschirms an der Platte, die aus einem transparenten Material besteht, im Wesentlichen frei gewählt werden. Dies ist bei der bekannten Anordnung eines Fernsehers in dem Kamin nicht möglich, da der Kamin in der Regel aus Metall besteht und der Fernseher daher akkurat hinter einem Ausschnitt in dem Kamin angeordnet werden muss. Zudem ist vorteilhaft, dass die Vorderseite der Frontfläche eine durchgehende Fläche darstellt, die einfach gereinigt werden kann. Da zudem der Bildschirm zur Anzeige externer Inhalte dient, kann die Funktionalität der Dunstabzugshaube gesteigert werden. Schließlich ist bei der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube vorteilhaft, dass der Bildschirm durch die Anordnung hinter einer der Frontflächen der Dunstabzugshaube in einem Innenraum der Dunstabzugshaube aufgenommen ist. In diesem Innenraum kann der Bildschirm auf einfache Weise mit weiteren Komponenten, wie beispielsweise einer Steuerung der Dunstabzugshaube, einer Eingabeeinheit der Dunstabzugshaube und/oder einer Schnittstelle zur Kommunikation mit externen Informationsquellen verbunden werden und an eine Stromversorgung angeschlossen werden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist der Bildschirm zumindest teilweise in dem Haubenkörper der Dunstabzugshaube aufgenommen. Als in dem Haubenkörper aufgenommen wird ein Bildschirm bezeichnet, der vorzugsweise vollständig in dem Innenraum des Haubenkörpers angeordnet ist, das heißt wenn dieser sich vollständig in einem durch Wände des Haubenkörpers begrenzten Raum befindet.
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Der Bildschirm ist bei der bevorzugten Ausführungsform in dem Haubenkörper der Dunstabzugshaube aufgenommen. Somit befindet sich der Bildschirm nicht in dem Modul der Dunstabzugshaube, in dem der Lüfterkasten angeordnet ist, der in der Regel den größten Teil des Innenraums des Haubengehäuses ausfüllt. Da zudem aus optischen Gründen und teilweise auch aus strömungstechnischen Gründen, die Außenabmessungen des Haubengehäuses, in dem der Lüfterkasten vorgesehen ist, gering sein sollen, ist der Bauraum, in diesem Modul der Dunstabzugshaube begrenzt. Der Haubenkörper hingegen, dient der Halterung des Haubengehäuses. In diesem können zwar weitere Bestandteile der Dunstabzugshaube, wie beispielsweise der Fettfilter und/oder ein Teil der Bedieneinheit der Dunstabzugshaube aufgenommen sein. Dennoch ist der zur Verfügung stehende Raum in dem Haubenkörper größer als in dem Haubengehäuse.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform weist die Dunstabzugshaube eine Schnittstelle zur Verbindung mit mindestens einer externen Informationsquelle auf. Als Schnittstelle kann hierbei eine physische Schnittstelle oder eine Schnittstelle, die durch ein entsprechendes Programm bereit gestellt wird, verwendet werden. Als physische Schnittstelle kann beispielsweise eine Steckeraufnahme, insbesondere eine USB Steckeraufnahme vorgesehen sein. Vorzugsweise ist die Schnittstelle aber durch ein Programm realisiert, das eine Kommunikationsverbindung zu der externen Informationsquelle herstellt. Ein solches Programm kann beispielsweise eine Anwendung sein, die in der Verarbeitungseinheit, die an dem Bildschirm oder mit diesem verbunden vorgesehen ist, installiert ist. Als externe Informationsquelle wird erfindungsgemäß vorzugsweise ein Rechner oder Computer eines Informationsnetzwerks verstanden. Beispielsweise kann die Informationsquelle über das Internet oder ein lokales Netzwerk verfügbar sein. Alternativ kann auch ein Rechner oder Computer, der mit dem Bildschirm und insbesondere der Schnittstelle durch eine unmittelbare Kommunikationsverbindung, beispielsweise eine Bluetooth- Verbindung verbunden ist, als externe Informationsquelle bezeichnet werden. Schließlich kann auch ein weiteres Haushaltsgerät als externe Informationsquelle dienen. Insbesondere bei Schnittstellen, die zumindest teilweise programmbasiert sind, kann der Bildschirm auf besonders einfache Weise in den Haubenkörper eingebracht werden. Insbesondere ist es bei dieser Ausführungsform und auch bei weiteren Ausführungsformen, bei denen die Verbindung zu der Schnittstelle mittels Kabeln erfolgt, nicht erforderlich, dass der Bildschirm mit Öffnungen an dem Haubenkörper exakt ausgerichtet ist. Dies wäre bei Bildschirmen der Fall, bei denen die Schnittstelle beispielsweise einen Schlitz zum Einführen einer CD in den Haubenkörper und darüber in den Bildschirm darstellt. Besonders bevorzugt ist die Schnittstelle zur Verbindung mit der externen Informationsquelle eine Schnittstelle zur kabellosen Kommunikation. Die Schnittstelle kann in dem Bildschirm oder einer in diesem vorgesehenen Verarbeitungseinheit integriert sein. Alternativ ist es aber auch möglich, dass die Schnittstelle ein zu dem Bildschirm separates Bauteil darstellt oder in einer zu dem Bildschirm separaten Einheit integriert ist. Der Vorteil der drahtlosen Kommunikationsmöglichkeit mit dem Bildschirm besteht insbesondere darin, dass an der Dunstabzugshaube keine gesonderten Öffnungen vorgesehen sein müssen, über die Informationsträger oder Kommunikationsmittel in die Dunstabzugshaube eingebracht werden müssen. Somit ist auch die Anordnung des Bildschirms in der Dunstabzugshaube freier wählbar.
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Gemäß einer Ausführungsform ist an dem Haubenkörper zumindest ein Teil der Bedieneinheit der Dunstabzugshaube vorgesehen. Als Bedieneinheit wird hierbei insbesondere die Einheit bezeichnet, mittels derer die Hauptfunktion der Dunstabzugshaube, nämlich das Absaugen von Luft eingestellt werden kann. Zusätzlich kann die Bedieneinheit aber auch für Zusatzfunktionen an der Dunstabzugshaube, wie beispielsweise für die Beleuchtung des Bereiches unterhalb der Dunstabzugshaube dienen. Weiterhin ist es auch möglich durch die Bedieneinheit den Bildschirm der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube zu bedienen. Zudem ist es auch möglich, den Bildschirm als Teil der Bedieneinheit der Dunstabzugshaube, insbesondere zur Ansteuerung und Anzeige von Zuständen des Lüfters der Dunstabzugshaube zu verwenden. Schließlich kann der Bildschirm auch als Bedieneinheit für ein weiteres Gerät, beispielsweise ein weiteres Haushaltsgerät in dem Haushalt des Benutzers der Dunstabzugshaube dienen. In diesem Fall dient der Bildschirm vorzugsweise auch zur Anzeige von Zuständen oder Einstellungen des weiteren Haushaltsgerätes, die gemäß einer Ausführungsform als externe Inhalte gemäß der Erfindung angesehen werden können. In diesem Fall stellt der Bildschirm an der Dunstabzugshaube eine externe Bedien- und Anzeigeeinheit für ein weiteres Haushaltsgerät dar.
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Der Teil der Bedieneinheit der Dunstabzugshaube, der gemäß einer Ausführungsform an dem Haubenkörper vorgesehen ist, stellt vorzugsweise zumindest eine Eingabevorrichtung und/oder eine Ausgabevorrichtung dar. Die Eingabevorrichtung kann beispielsweise eine Taste sein. Die Ausgabevorrichtung kann ein Display oder eine andere Anzeige sein. Indem bei der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube, bei der mindestens ein Bildschirm in dem Haubenkörper vorgesehen ist, zumindest ein Teil der Bedieneinheit ebenfalls in dem Haubenkörper vorgesehen ist, können durch den Bildschirm auf einfache Weise zusätzliche Funktionen übernommen werden. Insbesondere kann der Bildschirm als Anzeige der Bedieneinheit verwendet werden. Ist der Bildschirm auch als Eingabevorrichtung ausgestaltet, so kann dieser auch als Bedienelement für die Bedieneinheit verwendet werden.
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Der Bildschirm ist gemäß einer Ausführungsform mit zumindest einer Steuereinheit der Dunstabzugshaube verbunden. Als Steuereinheit wird hierbei vorzugsweise die Steuereinheit bezeichnet, mittels derer der Lüfter beziehungsweise das Gebläse der Dunstabzugshaube angesteuert werden kann. Zusätzlich oder alternativ kann die Steuereinheit aber auch eine Steuereinheit zum Ansteuern beispielsweise einer Beleuchtung der Dunstabzugshaube darstellen. Durch die Verbindung mit der Steuereinheit kann der Bildschirm zum einen als Anzeige der Einstellungen an dem Lüfter, der Beleuchtung oder einer anderen Komponente der Dunstabzugshaube dienen. Zum anderen kann der Bildschirm bei dieser Ausführungsform auch als Eingabeeinheit für die Steuereinheit dienen.
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Gemäß einer Ausführungsform ist der Bildschirm berührungssensitiv ausgestaltet. Als berührungssensitiv wird hierbei insbesondere ein Bildschirm bezeichnet, der ein Touchpad umfasst oder darstellt. Durch Berührung mit dem Bildschirm oder mit der Frontfläche des Haubenkörpers, die an dem Bildschirm anliegt, können in dem Bildschirm Signale erzeugt werden, die als Steuersignale für mindestens eine Komponente der Dunstabzugshaube, beispielsweise den Lüfter, die Beleuchtung oder aber für die Schnittstelle zur Kommunikation mit der externen Informationsquelle dienen können.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist in dem Haubenkörper eine Befestigungsvorrichtung für den Bildschirm aufgenommen. Dies kann bei der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube einfach realisiert werden, da der Bauraum in dem Haubenkörper gegenüber dem freien Bauraum in dem Haubengehäuse in der Höhe des Kopfes des Benutzers größer ist. Die Befestigungsvorrichtung kann ein Gestell oder eine andere Halterung sein. Vorzugsweise wird der Bildschirm so in dem Haubenkörper befestigt, dass die Vorderseite des Bildschirms an der Rückseite der Vorderseite des Haubenkörpers anliegt oder angedrückt wird. Hierdurch kann ein Verzerren des auf dem Bildschirm gezeigten Bildes verhindert werden, das bei einem Abstand zwischen der Frontfläche, insbesondere der Scheibe, des Haubenkörpers und dem Bildschirm auftreten kann. Zudem kann bei einer Anordnung des Bildschirms unmittelbar hinter der Vorderseite, der Bildschirm beispielsweise über eine Touch-Technologie auch als Eingabegerät verwendet werden. Vorzugsweise ist bei einer transparenten Vorderseite des Haubenkörpers in dem Bereich um den Bildschirm und damit auch in dem Bereich einer gegebenenfalls vorgesehenen Befestigungsvorrichtung, die an den Seiten oder von oben oder unten an dem Bildschirm angreift, nicht transparent. Dies kann durch Aufdrucken, Aufdampfen oder Aufkleben von Farbmustern oder Farbe auf die Vorderseite des Haubenkörpers erfolgen. Die Befestigungsvorrichtung kann verstellbar sein, so dass diese für unterschiedliche Bildschirme verwendet werden kann.
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Gemäß einer Ausführungsform überragt der Haubenkörper das Haubengehäuse zumindest nach unten. Indem der Haubenkörper das Haubengehäuse zumindest nach unten überragt, befindet sich bei einer Dunstabzugshaube, bei der die Ansaugöffnung in dem Haubengehäuse vorgesehen ist, zumindest ein Teil des Haubenkörpers auf einer Höhe, die unter der Ansaugöffnung der Dunstabzugshaube liegt. Die Dunstabzugshaube wird in der Regel so montiert, dass die Ansaugöffnung im Bereich der Augenhöhe des Benutzers liegt. Indem der Haubenkörper sich bei der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube vorzugsweise nach unten über das Haubengehäuse erstreckt, liegt der Bildschirm somit im unmittelbaren Blickbereich oder Sichtfeld des Benutzers. Auch die Zugänglichkeit des Bildschirms ist gegenüber einer Anordnung oberhalb der Ansaugöffnung verbessert. Zudem kann ein sich über die Unterseite des Haubengehäuses nach unten erstreckender Haubenkörper auch zum Schutz der Montagewand gegen Verunreinigungen dienen. Der Haubenkörper kann daher zumindest mit dem nach unten über das Haubengehäuse überstehenden Bereich als Spritzschutz dienen. Indem der Bildschirm bei der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube vorzugsweise in dem Haubenkörper aufgenommen ist, ist der Bildschirm durch die Wände des Haubenkörpers vor diesen Verunreinigungen geschützt. Insbesondere bei der Ausführungsform, bei der die Frontfläche des Haubenkörpers überwiegend oder vollständig aus einem transparenten Material besteht, insbesondere einer Glas- oder Kunststoffscheibe, kann diese auch auf einfache Weise gereinigt werden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform erstreckt sich der Haubenkörper vertikal und das Haubengehäuse ragt zumindest bereichsweise über die Vorderseite des Haubenkörpers nach vorne heraus. Bei dieser Ausführungsform ist der Haubenkörper bei einer wandmontierten Dunstabzugshaube entlang der Montagewand vorgesehen. Das Haubengehäuse ragt über die Vorderseite des Haubenkörpers heraus. Durch diese Ausgestaltung des Haubenkörpers und des Haubengehäuses liegt die Vorderseite des Haubenkörpers zu dem Haubengehäuse nach hinten versetzt und somit zu dem Benutzer weiter beabstandet. Indem vorzugsweise in dem Haubenkörper der Bildschirm vorgesehen ist und dieser vorzugsweise über die Frontfläche des Haubenkörpers für den Benutzer sichtbar ist, ist es bei der Ausführungsform, bei dem der Haubenkörper zu dem Haubengehäuse nach hinten versetzt ist und nach unten über das Haubengehäuse hinausragt, nicht erforderlich, dass der Benutzer der Dunstabzugshaube von der Dunstabzugshaube zurücktreten muss, um den Bildschirm sehen.
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Bei dieser Ausführungsform kann die gesamte Tiefe des Haubengehäuses vor der Vorderseite des Haubenkörpers liegen. Es ist aber auch möglich, dass zumindest ein Teil des rückwärtigen Bereichs des Haubengehäuses in dem Haubenkörper aufgenommen ist oder diesen durchdringt.
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Der Bildschirm ist vorzugsweise unterhalb und/oder neben dem Haubengehäuses in dem Haubenkörper angeordnet. Durch diese Ausführungsform kann der Bildschirm an einer Position vorgesehen werden, in der die Einsicht auf den Bildschirm durch den Benutzer auf einfache Weise gewährleistet werden kann.
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Die Erfindung wird im Folgenden erneut unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen erläutert. Hierbei zeigen:
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1: eine schematische, perspektivische Ansicht einer ersten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube in einem ersten Betriebszustand;
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2: eine schematische, perspektivische Ansicht einer zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube in einem ersten Betriebszustand;
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3: eine schematische, perspektivische Ansicht der zweiten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube nach 2 in einem zweiten Betriebszustand; und
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4: eine schematische Schnittansicht der Ausführungsform der Dunstabzugshaube nach 1 entlang der Schnittlinie A-A.
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In 1 ist eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube 1 in einem ersten Betriebszustand gezeigt. Wie sich auch aus 4 ergibt, besteht die Dunstabzugshaube 1 in der dargestellten Ausführungsform aus einem Haubengehäuse 10 und einem Haubenkörper 11. Die Dunstabzugshaube 1 ist oberhalb eines Herdes 2 angeordnet. Das Haubengehäuse 10 weist eine Kastenform auf. An der Unterseite des Haubengehäuses 10 ist die Ansaugöffnung der Dunstabzugshaube 1 vorgesehen, über die Dünste und Wrasen in die Dunstabzugshaube gesaugt werden. Die Ansaugöffnung ist in der dargestellten Ausführungsform durch einen Fettfilter 14 abgedeckt. In dem Haubengehäuse 10 ist oberhalb des Fettfilters 14 ein Lüfterbehälter 13 vorgesehen, in dem ein Lüfter oder Gebläse (nicht gezeigt) aufgenommen ist. Der Lüfterbehälter 13, der auch als Lüfterkasten bezeichnet wird, ist an der Montagewand W befestigt. Das Haubengehäuse 10 ist hingegen an dem Haubenkörper 11 befestigt.
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Der Haubenkörper 11 weist eine flächige Kastenform auf. Insbesondere ist die Tiefe des Haubenkörpers 11 geringer als die Breite und Höhe des Haubenkörpers 11. Die Tiefe des Haubengehäuses 10 ist größer als die Tiefe des Haubenkörpers 11. Der Haubenkörper 11 besteht aus einem Rahmen 111, der sich entlang den Kanten des Haubenkörpers 11 erstreckt. Im oberen Bereich des Haubenkörpers 11 ist eine Aussparung vorgesehen, durch die sich der Lüfterbehälter 13 erstreckt. Der Rahmen 111 verläuft vorzugsweise auch entlang dieser Aussparung. Zumindest an den seitlichen Rändern des Rahmens 111 im Bereich der Aussparung sind Führungen (nicht dargestellt) zur Halterung des Haubengehäuses 10 vorgesehen. Die Frontfläche 112 des Haubenkörpers 11 wird durch eine Scheibe 110 gebildet, die in dem Rahmen 111 gehalten ist und ebenfalls entsprechend dem Rahmen 111 am oberen Rand eine Aussparung aufweist.
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Der Haubenkörper 11 erstreckt sich in der dargestellten Ausführungsform somit über die seitlichen Ränder und die Unterseite des Haubengehäuses 10 hinaus und ist hinter dem Haubengehäuse 10 oder an dessen rückwärtigen Bereich vorgesehen. In der dargestellten Ausführungsform ist in dem Überstand des Haubenkörpers 11 in dem Bereich unterhalb des Haubengehäuses 10 und insbesondere unterhalb der durch den Fettfilter 14 abgedeckten Absaugöffnung ein Bildschirm 12 in dem Haubenkörper 11 angeordnet. Dieser ist in der dargestellten Ausführungsform in der Breite des Haubenkörpers 11 mittig positioniert. Der Bildschirm 12 liegt mit dessen Vorderseite an der Rückseite der Frontfläche 112 des Haubenkörpers 11 an, die durch die Scheibe 110 gebildet wird. Zumindest in dem Bereich, in dem der Bildschirm 12 an der Rückseite der Scheibe 110 anliegt, ist diese transparent. In der dargestellten Ausführungsform ist der weitere Bereich der Scheibe 110 geschwärzt, so dass der Innenraum des Haubenkörpers 11 für den Benutzer nicht sichtbar ist. Allerdings ist bei der in 1 gezeigten Ausführungsform am rechten Rand der Scheibe 110 ein weiterer Bereich in der Nähe der Unterkante der Scheibe 110 vorgesehen. In diesem Bereich sind in oder hinter der Scheibe 110 Anzeigen 15 vorgesehen. Durch diese Anzeigen 15, die in kleinen Fenstern von der Vorderseite des Haubenkörpers 10 aus sichtbar sind, kann beispielsweise die Einstellung des Lüfters in dem Lüfterbehälter 13 oder der Beleuchtung (nicht gezeigt) der Dunstabzugshaube 1 angezeigt werden. Bei der ersten Ausführungsform der Dunstabzugshaube 1, die in 1 gezeigt ist, werden der Lüfter und die Beleuchtung über Bedienelemente 16 betätigt und angesteuert, die an der Seitenwand des Rahmens 111 des Haubenkörpers 11 als Tasten angeordnet sind.
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In dem in 1 gezeigten Betriebszustand, ist der Bildschirm 12 mit einer externen Informationsquelle (nicht gezeigt), die beispielsweise ein Quelle im Internet darstellen kann, verbunden. Diese Verbindung wird über eine Schnittstelle (nicht gezeigt) hergestellt. Die Schnittstelle kann in dem Haubenkörper 11 mit dem Bildschirm 12 verbunden als separate Komponente vorgesehen sein. Alternativ ist die Schnittstelle aber an dem Bildschirm 12, beispielsweise in einer Verarbeitungseinheit des Bildschirms 12, selber integriert. Die Schnittstelle kann beispielsweise eine WLAN-Schnittstelle darstellen, mittels derer der Bildschirm 12 in ein Wireless Local Area Network (WLAN) einbezogen werden kann. Der Bildschirm 12 kann über eine solche Schnittstelle beispielsweise Informationen von einem in dem WLAN Netzwerk enthaltenen lokalen Computers des Benutzers der Dunstabzugshaube 1 erhalten und anzeigen oder aber Inhalte aus dem Internet empfangen und anzeigen.
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In 2 ist eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube 1 gezeigt. Die zweite Ausführungsform unterscheidet sich von der ersten Ausführungsform dadurch, dass an der Dunstabzugshaube 1 keine separaten Bedienelemente 16 vorgesehen sind und auch eine zu dem Bildschirm 12 separate Anzeige 15 nicht vorgesehen ist. Bei dieser Ausführungsform ist der Bildschirm 12 vielmehr mit der Steuereinheit oder Steuerung (nicht gezeigt) der Dunstabzugshaube 1 verbunden und die Zustände oder Einstellungen der Komponenten der Dunstabzugshaube 1 können auf dem Bildschirm 12 angezeigt werden. Dieser Betriebszustand, in dem der Bildschirm 12 ausschließlich als Anzeige 15 für die Zustände und Einstellungen beispielsweise des Lüfters dient, ist in 2 gezeigt. Die Verbindung des Bildschirms 12 mit der Steuerung stellt vorzugsweise eine Kommunkationsverbindung dar, die mittels Kabeln oder drahtlos erfolgen kann und für die in dem Bildschirm 12 oder einer gegebenenfalls separat vorgesehenen Verarbeitungseinheit ein Programm, das auch als Application oder App bezeichnet werden kann, installiert ist.
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Bei der zweiten Ausführungsform ist der Bildschirm 12 vorzugsweise mit einer Touchtechnologie ausgestattet. Diese Technologie kann auch bei der ersten Ausführungsform vorgesehen sein. Diese Technologie ermöglicht es, dass bei Berühren der Vorderseite der Frontfläche 112 des Haubenkörpers 11, insbesondere der Scheibe 110, an der der Bildschirm 12 anliegt, die Berührung an dem Bildschirm 12 erkannt wird und ein entsprechendes Signal erzeugt wird. Dieses Signal kann als Steuersignal zur Ansteuerung der Komponenten der Dunstabzugshaube 1, insbesondere des Lüfters und/oder der Beleuchtung dienen. Zusätzlich kann bei der ersten und der zweiten Ausführungsform durch Berühren des Bildschirms 12 auch das Aufrufen von externen Inhalten, sowie die Herstellung der Kommunikationsverbindung mit einer externen Informationsquelle erfolgen.
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Wie sich aus 3 ergibt, die einen zweiten Betriebszustand der zweiten Ausführungsform der Dunstabzugshaube 1 zeigt, kann der Bildschirm 12 gleichzeitig als Anzeige 16 der Zustände und Einstellungen der Komponenten der Dunstabzugshaube 1 und zur Ausgabe externer Inhalte dienen.
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In 4 ist durch die strich-punktierte Linie eine dritte Ausführungsform der Dunstabzugshaube angedeutet. Hierbei ist die Frontfläche 100 des Haubengehäuses 10 durch eine Scheibe 101 gebildet. Der Bildschirm 12 liegt and der Rückseite der Scheibe 101 an. Der Bildschirm 12 hinter der Scheibe 101 kann zusätzlich oder alternativ zu dem Bildschirm 12 in dem Haubenkörper 11 vorgesehen sein und kann die gleichen Funktionen, wie der Bildschirm 12 in dem Haubenkörper 11 ausführen. Die obigen Ausführungen zu dem Bildschirm 12 der ersten und zweiten Ausführungsform der Dunstabzugshaube 1 gelten somit entsprechend für den Bildschirm 12 der dritten Ausführungsform.
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Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Ausführungsformen beschränkt. Wesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung und der bevorzugten Ausführungsformen werden im Folgenden erneut zusammengefasst.
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Bei der erfindungsgemäßen Dunstabzugshaube kann der integrierte Bildschirm unabhängig vom Betrieb der Haube, das heißt insbesondere von dem Lüfter der Dunstabzugshaube, betrieben werden. Die Ansteuerung des Bildschirms erfolgt vorzugsweise über eine Touchtechnologie. Der Bildschirm kann gemäß der vorliegenden Erfindung durch die Touchtechnologie auch zur Bedienung und Steuerung der Haube selber dienen. Auf dem Bildschirm kann auch der Zustand der Haube angezeigt werden. Die Anzeige von Inhalten, wie beispielsweise persönlicher Inhalte oder öffentlicher Inhalte, wie Inhalten vom Internet, können in dem gleichen Bildschirm, insbesondere in unterschiedlichen Bereichen des Bildschirms, wie der Zustand oder die Einstellungen der Haube angezeigt werden. Alternativ ist es aber auch möglich die Anzeige von persönlichen oder öffentlichen Inhalten und Einstellungen der Haube auf unterschiedlichen Bildschirmen oder die Einstellungen der Haube mittels anderer Anzeigen, beispielsweise LED Anzeigen anzuzeigen.
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Vorzugsweise wird in dem Korpus der Dunstabzugshaube, der als Haubenkörper bezeichnet wird, hinter einer Glasscheibe ein Bildschirm oder ein Touchpad montiert. Der Bildschirm oder das Touchpad funktionieren unabhängig von der Haube. Die Dunstabzugshaube stellt lediglich das Gehäuse zur Verfügung, in dem der Bildschirm aufgenommen sein kann.
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Die Glasscheibe der Haube ist an einer Stelle rückseitig nicht oder mit einem halbtransparenten Farbton bedruckt. Die Bilder können so von der Frontseite betrachtet werden. Die Bedienung auf dem Pad kann mittels sogenannter Apps oder anderer Software gelöst sein. In diesem Fall kann auf Tasten und eine Anzeige an der Haube verzichtet werden.
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Die vorliegende Erfindung weist eine Reihe von Vorteilen auf. Eine Haube mit einer großen Glasfläche bietet die Möglichkeit einer modernen Bedienung und Anzeige von elektronischen Inhalten an prominenter Stelle in der Küche. Auf der Haube beziehungsweise in dem integrierten Bildschirm können diverse elektronische Inhalte, wie Familienkalender, E-Mail-Informationen, Internetseiten und dergleichen angezeigt werden. Die Anbringung des Bildschirms hinter der Glasscheibe bietet einen optimalen Schutz vor Kochdünsten und sonstigen Verschmutzungen. Zudem ist die Positionierung der Anzeigeeinheit hinter der Glasscheibe technisch einfacher zu lösen als dies bei anderen Geräten der Fall ist, bei denen die Anzeige in einem Haubengehäuse aufgenommen ist und durch Ausschnitte in dem Gehäuse betrachtet und bedient werden muss. Bei einem großen Haubenkörper kann im unsichtbaren Bereich ein Haltesystem eingesetzt werden, das für unterschiedliche Bildschirme ausgelegt sein kann oder es kann jeweils ein Haltesystem eingesetzt werden, das auf einen speziellen Bildschirm ausgelegt ist.
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Die Touchbedienung der Haube mittels App und gegebenenfalls drahtlose Verbindung mit einem zusätzlichen Teil, wie beispielsweise die Steuerung der Dunstabzugshaube, entlastet die Gerätekomplexität um zahllose aufwendige Elektronikkomponenten. Die Komplexität wird auf Zukaufteile verlagert. Die Haube kann auch ohne Bildschirm eingesetzt werden, ohne dass deren Konstruktion geändert werden muss. Insbesondere kann bei Auslassen eines Bildschirmes beispielsweise die gesamte Glasfläche bedruckt sein und damit einen Einblick auf das Innere des Gehäuses versperren.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Dunstabzugshaube
- 10
- Haubengehäuse
- 100
- Frontfläche
- 101
- Scheibe
- 11
- Haubenkörper
- 110
- Scheibe
- 111
- Rahmen
- 112
- Frontfläche
- 12
- Bildschirm
- 13
- Lüfterbehälter
- 14
- Fettfilter
- 15
- Anzeige
- 16
- Bedienelement
- 2
- Herd
- W
- Montagewand
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202005018078 U1 [0002]