DE102012111810A1 - Klappenvorrichtung für eine Verbrennungskraftmaschine - Google Patents
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Abstract
Klappenvorrichtungen für Verbrennungskraftmaschinen mit einem Strömungsgehäuse (10), in dem ein Strömungskanal (12) ausgebildet ist, einer Stellwelle (14), einem Klappenkörper (16), der auf der Stellwelle (14) im Strömungskanal (12) angeordnet ist, einer Bohrung (26) im Strömungsgehäuse (10), durch welche die Stellwelle (14) nach außen ragt, einer ersten Lagerbuchse (20), in der die Stellwelle gelagert ist und welche in der Bohrung (26) angeordnet ist, wobei ein axiales Ende der Lagerbuchse (20) über das Ende der Bohrung (26) hinausragt und Dichtmitteln, welche die Stellwelle (14) radial umgeben und zumindest ein Federelement aufweisen, sind bekannt. Um eine noch bessere Abdichtung auch bei auftretenden Wärmedehnungen zu erhalten, wird vorgeschlagen, dass die Dichtmittel eine erste Scheibe (30) und eine zweite Scheibe (40) aufweisen, zwischen denen zumindest eine Tellerfeder (42) als Federelement angeordnet ist, wobei die erste Scheibe (30) fest auf der Stellwelle (14) befestigt ist und als Anlage der zumindest einen Tellerfeder (42) dient, welche vorgespannt gegen die zweite Scheibe (40) anliegt, so dass die zweite Scheibe (40) federbelastet gegen das über die Bohrung (26) hinausragende axiale Ende der ersten Lagerbuchse (20) anliegt.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Klappenvorrichtung für eine Verbrennungskraftmaschine mit einem Strömungsgehäuse, in dem ein Strömungskanal ausgebildet ist, einer Stellwelle, einem Klappenkörper, der auf der Stellwelle im Strömungskanal angeordnet ist, einer Bohrung im Strömungsgehäuse, durch welche die Stellwelle nach außen ragt, einer ersten Lagerbuchse, in der die Stellwelle gelagert ist und welche in der Bohrung angeordnet ist, wobei ein axiales Ende der Lagerbuchse über das Ende der Bohrung hinausragt und Dichtmitteln, welche die Stellwelle radial umgeben und zumindest ein Federelement aufweisen.
- Derartige Klappenvorrichtungen dienen beispielsweise als Abgasstauklappen oder Abgasrückführklappen im Abgasstrang eines Verbrennungsmotors. Das Abgas enthält Schadstoffe, welche nicht nach außen dringen dürfen, so dass eine zuverlässige Abdichtung entlang der Welle, die nach außen in Richtung eines Aktuators ragt, sichergestellt werden muss. Diese Abdichtung muss bei den wechselnden thermischen Belastungen jederzeit einwandfrei funktionieren. Zusätzlich muss mit den Klappen eine sehr genaue Regelbarkeit eingehalten werden, um die Schadstoffrichtlinien moderner Verbrennungsmotoren zu erfüllen.
- Es sind verschiedene Klappenvorrichtungen bekannt geworden, mit denen versucht wird, diese Ziele zu erfüllen. So wird in der
DE 20 2008 005 992 U1 ein zweiseitig gelagertes Klappenventil zur Verwendung im Heißgasbereich von Abgasanlagen offenbart, bei dem eine auf einem schrägen Absatz der Welle angeordnete Dichtung über Federkraft gegen eine gegenüberliegende Dichtfläche des Gehäuses gedrückt wird. Die Abdichtstelle dient dabei gleichzeitig zur Axialsicherung der Klappenwelle. Beim Schließen der Klappe kann hierdurch aufgrund der Zentrierung der Klappen im Kanal sowie durch auftretende Wärmedehnungen ein Verklemmen der Klappe im Kanal folgen. - Des Weiteren ist aus der
US 5,630,571 eine Abgasklappe bekannt, bei der hinter einer Lagerbuchse eine Stahlscheibe auf der Welle befestigt ist, die an ihrem vom Strömungskanal abgewandten Ende konkav geformt ist und gegen eine korrespondierend konvex geformte Keramikscheibe anliegt. Diese liegt mit ihrem flachen entgegengesetzten axialen Ende gegen eine Buchse an, welche über einen Presssitz an der Bohrung befestigt ist, wobei die Buchse über das Ende des Strömungsgehäuses ragt. Auf dem Ende der Welle ist eine als Hebel dienende Scheibe zur Betätigung der Klappe befestigt. Zwischen dieser Scheibe und der Buchse ist eine Wellfeder angeordnet, über die einerseits die Stahlscheibe zur Abdichtung gegen die Keramikscheibe gedrückt wird und andererseits ein Absatz der Welle gegen die erste Lagerbuchse gedrückt wird. - Bei auftretenden Wärmedehnungen oder nicht ausreichend genau hergestellten Toleranzen hat dies zur Folge, dass entweder die Dichtflächen der Keramikscheibe nicht mehr ausreichend fest gegen die Stahlscheibe anliegen oder die Position der Klappe im Kanal nicht mehr ausreichend festgelegt ist, was zu einem Verklemmen der Klappe im Kanal führen kann. Des Weiteren entsteht ein erhöhter Verschleiß an der Wellfeder, da eine Relativbewegung zwischen der den Hebel tragenden Scheibe und der zweiten Buchse vorhanden ist, so dass eine Bewegung entlang der Federfläche die Folge ist.
- Entsprechend bestehen bei den bekannten Ausführungen die Nachteile, dass eine ausreichende Abdichtung bei Änderung der thermischen Verhältnisse und gleichzeitig eine Verstellbarkeit der Klappe, ohne ein Verklemmen befürchten zu müssen, nicht gegeben sind.
- Es stellt sich daher die Aufgabe, eine Klappenvorrichtung für eine Verbrennungskraftmaschine zu schaffen, bei der unabhängig von der thermischen Belastung und von daraus folgenden Wärmedehnungen eine schere Abdichtung gewährleistet wird und eine Leichtgängigkeit des Klappenkörpers sichergestellt wird. Der Verschleiß soll im Vergleich zu bekannten Ausführungsformen verringert werden und eine lange Lebensdauer sichergestellt werden. Des Weiteren soll die Klappenvorrichtung kostengünstig herstellbar und montierbar sein.
- Diese Aufgabe wird durch eine Klappenvorrichtung mit den Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst. Dadurch, dass die Dichtmittel eine erste Scheibe und eine zweite Scheibe aufweisen, zwischen denen zumindest eine Tellerfeder als Federelement angeordnet ist, wobei die erste Scheibe fest auf der Stellwelle befestigt ist und als Anlage der zumindest einen Tellerfeder dient, welche vorgespannt gegen die zweite Scheibe anliegt, so dass die zweite Scheibe federbelastet gegen das über die Bohrung hinausragende Ende der ersten Lagerbuchse anliegt, wird durch die Tellerfeder eine Abdichtung entlang der Stellwelle erzielt, wobei axiale Dehnungen bei einer ausreichenden Vorspannung der Tellerfeder diese Dichtwirkung nicht beeinträchtigen. Die axiale Lage der Welle wird aufgrund der axialen Elastizität der Tellerfedern nicht durch die Dichtmittel auf eine definierte Position festgelegt, sondern ist axial veränderbar, so dass eine geringe Verschiebung der axialen Position der Stellwelle beispielsweise durch die Drehung der Klappe oder durch thermische Ausdehnung nicht zu einem Verklemmen der Klappe führen kann.
- Vorzugsweise weisen die Dichtmittel mindestens drei jeweils entgegengesetzt zueinander angeordnete Tellerfedern auf. Hierdurch werden eine ausreichende Elastizität des Tellerfederpakets sowie eine ausreichende Federkraft und damit eine ausreichende Dichtwirkung der Tellerfedern sichergestellt.
- In einer hierzu weiterführenden Ausbildung der Erfindung ist zwischen den Tellerfedern jeweils eine Passscheibe angeordnet. So wird für jede Tellerfeder eine flache Auflagefläche geschaffen, wodurch die Dichtwirkung weiter verbessert wird.
- In einer bevorzugten Ausführungsform dient die erste Scheibe als Hebel zur Betätigung der Stellwelle und ist durch eine stoffschlüssige Verbindung auf der Stellwelle befestigt. Somit wird durch die erste Scheibe eine Abdichtung entlang der Welle nach außen durch das Innere der Tellerfedern verhindert, während diese für die Abdichtung nach radial außen sorgen. Ein zusätzliches Bauteil zur Abdichtung entlang der Welle ist nicht erforderlich, so dass die Anzahl der verwendeten Teile reduziert wird.
- Vorzugsweise sind die erste Scheibe und die zweite Scheibe rotatorisch gekoppelt. Hierdurch wird eine Relativbewegung einer der beiden Scheiben zu den Tellerfedern verhindert, da sich das gesamte Paket mit der Stellwelle dreht. Dies verhindert einen die Dichtwirkung reduzierenden Verschleiß der Tellerfedern und der daran anliegenden Teile.
- Dies wird in einer weiterführenden Ausführung dadurch realisiert, dass zur rotatorischen Kopplung die zweite Scheibe eine Ausnehmung aufweist, in die ein sich axial erstreckender Arm der ersten Scheibe greift. So wird auf besonders einfache Weise eine formschlüssige Verbindung zwischen den Scheiben vorgenommen, wodurch die Herstellkosten gering sind und die Montage vereinfacht wird.
- Vorzugsweise ist der Klappenkörper oder ein zwischen dem Klappenkörper und einer Lagerbuchse angeordnete Buchse oder Anlaufscheibe gegen die Lagerbuchse durch die Kraft der zumindest einen Tellerfeder belastet. Die Lagerbuchse dient in dieser Ausführung mit dem Klappenkörper zur Axialsicherung der Stellwelle, so dass diese Axialsicherung nicht mehr über die Dichtmittel erfolgt. So kann die interne Leckage im Strömungskanal bei geschlossener Klappe reduziert werden, da der Klappenkörper in seiner Außenkontur genauer an den Kanal angepasst werden kann. Durch die Flexibilität der Dichtungsmittel führt die Anlage des Klappenkörpers und damit axiale Sicherung und Fixierung der Stellwelle nicht mehr zu einem Lösen der Dichtmittel voneinander. Um bei einer solchen Axialsicherung der Stellwelle über den Klappenkörper zusätzlich den Verschleiß zu reduzieren, liegt der Klappenkörper gegen eine an die zweite Lagerbuchse angrenzende Anlaufscheibe oder Buchse an.
- In einer weiterführenden Ausführungsform ist in der Bohrung eine zweite Lagerbuchse angeordnet, welche mit ihrem axialen Ende in den Strömungskanal ragt, wobei der Klappenkörper gegen die zweite Lagerbuchse oder eine an die zweite Lagerbuchse angrenzende Anlaufscheibe durch die Kraft der zumindest einen Tellerfeder belastet ist. Diese Ausführung erleichtert die Montage und verbessert die Lagerung der Stellwelle, wobei weiterhin die interne Leckage gering ist und der Verschleiß reduziert wird.
- In einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist an der zur Bohrung gegenüberliegenden Seite des Strömungsgehäuses ein Sackloch ausgebildet, in welchem eine dritte Lagerbuchse angeordnet ist, in welcher die Stellwelle gelagert ist, wobei die dritte Lagerbuchse mit ihrem axialen Ende in den Strömungskanal ragt. Entsprechend ist die Stellwelle beidseitig im Strömungsgehäuse gelagert, so dass auch bei hohem Abgasdruck keine Schädigungen der Lagerbuchse zu erwarten sind. Durch einen die Lagerbuchse umgreifenden Vorsprung am Klappenkörper kann bei einer in das Strömungsgehäuse ragenden Buchse ein Eindringen von Schmutz in die dritte Lagerbuchse weitestgehend verhindert werden, wodurch die Lebensdauer erhöht wird.
- Vorzugsweise sind die drei Lagerbuchsen mittels Presssitz im Sackloch und in der Bohrung befestigt, so dass eine Leckage entlang der Innenseite der Bohrung durch die Lagerbuchsen verhindert wird.
- Es wird somit eine Klappenvorrichtung für eine Verbrennungskraftmaschine geschaffen, welche nach außen ausreichend dicht ist und intern lediglich geringe Leckagen aufweist. Diese Dichtigkeit bleibt auch bei sich ändernden thermischen Belastungen erhalten, da sowohl Bauteil- und Montagetoleranzen als auch Wärmedehnungen durch die axial flexiblen Tellerfedern ausgeglichen werden, ohne dass die Dichtwirkung beeinträchtigt wird. Des Weiteren wird ein Schmutzeintrag von außen vermieden. Der Verschleiß der Klappenvorrichtung und seiner Dichtungsmittel wird deutlich reduziert, so dass eine lange Lebensdauer erreicht wird. Aufgrund der geringen Bauteilanzahl werden Herstell- und Montagekosten verringert.
- Ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Klappenvorrichtung ist in den Figuren dargestellt und wird nachfolgend beschrieben.
-
1 zeigt eine Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Klappenvorrichtung in geschnittener Darstellung. -
2 zeigt einen vergrößerten Ausschnitt der Wellenabdichtung der erfindungsgemäßen Klappenvorrichtung gemäß der1 . - Die erfindungsgemäße Klappenvorrichtung besteht aus einem Strömungsgehäuse
10 , in dem ein beispielsweise von Abgas durchströmter Strömungskanal12 ausgebildet ist. - Der Strömungskanal
12 wird im Querschnitt durch eine Stellwelle14 in zwei Hälften geteilt, auf der ein Klappenkörper16 mittels einer Schraube18 befestigt ist. Die Stellwelle14 ist im Strömungsgehäuse10 über drei Lagerbuchsen20 ,22 ,24 gelagert, von denen die ersten zwei Lagerbuchsen20 ,22 in einer durchgängigen Bohrung26 angeordnet sind, durch welche die Stellwelle14 aus dem Strömungsgehäuse10 nach außen ragt, und die dritte Lagerbuchse24 auf der zur Bohrung26 gegenüberliegenden Seite in einem im Strömungsgehäuse10 ausgebildeten Sackloch28 angeordnet ist, wobei ein axiales Ende der dritten Lagerbuchse24 in den Strömungskanal12 ragt. Entsprechend entsteht an bezüglich der Mittelachse des Strömungsgehäuses10 gegenüberliegenden Seiten eine zweiseitige Lagerung der Stellwelle14 . - Auf dem nach außen ragenden Ende der Stellwelle
14 ist eine als Hebel dienende erste Scheibe30 befestigt, an deren radialem Endbereich ein Zapfen32 befestigt ist, über den die Stellwelle14 über ein nicht dargestelltes Hebelgestänge mit einem Aktor verbindbar ist, der insbesondere als ein Elektromotor ausgeführt werden kann. - Auf der zum Zapfen
32 entgegengesetzten Seite der Scheibe30 ist im radial äußeren Bereich eine Rückstellfeder34 angeordnet, deren eines Ende gegen einen an der Scheibe30 ausgebildeten nicht dargestellten Vorsprung in bekannter Weise anliegt und deren gegenüberliegendes Ende gegen einen Anschlag37 anliegt, der an einem Gehäuse36 des Aktors ausgebildet ist, welches einen sich in Richtung zum Hebel30 vom Strömungsgehäuse10 erstreckenden Lager- und Dichtabschnitt38 des Strömungsgehäuses10 umgreift und als Führung und axiale Auflage für die Rückstellfeder34 dient. Je nach Anwendung wird durch eine Vorspannung beim Einbau der Rückstellfeder34 in bekannter Weise eine definierte fail-safe Stellung der Stellwelle14 bei Ausfall des Aktors angefahren. - Erfindungsgemäß ragt die erste Lagerbuchse
20 mit ihrem vom Strömungskanal12 abgewandten axialen Ende über die Bohrung26 beziehungsweise den Dicht- und Lagerabschnitt38 hinaus. Gegen die Lagerbuchse20 liegt eine zweite als Mitnehmerscheibe ausgebildete zweite Scheibe40 an, welche über drei Tellerfedern42 gegen die Lagerbuchse20 gedrückt wird. Die Tellerfedern42 sind entgegengesetzt zueinander angeordnet, so dass jeweils abwechselnd entweder die radial inneren oder äußeren Flächen zueinander gerichtet sind. Zwischen den drei Tellerfedern42 ist jeweils eine Passscheibe44 angeordnet, die die Dichtwirkung der Tellerfedern noch einmal steigert. Die Federkraft dieser Tellerfedern42 wird dadurch erzeugt, dass die erste Scheibe30 bei der Montage gegen die Tellerfedern42 gedrückt wird, so dass diese vorgespannt werden und in dieser Position auf der Stellwelle14 durch Laserschweißen befestigt wird. - Dies hat zur Folge, dass einerseits die Mitnehmerscheibe
40 gegen die erste Lagerbuchse20 gedrückt wird und andererseits, dass der Klappenkörper16 im Strömungskanal12 gegen eine Anlaufscheibe46 und diese gegen die zweite Lagerbuchse22 gedrückt wird, deren axiales Ende in den Strömungskanal12 ragt. Die Anlaufscheibe46 dient dabei zur Verringerung des Verschleißes, da der Klappenkörper16 nicht direkt auf der Lagerbuchse22 gedreht wird. Auf diese Weise wird die axiale Sicherung der Stellwelle14 im Strömungskanal12 vorgenommen. Diese Axialsicherung ist somit unabhängig von den Dichtflächen. - Strömt nun im Betrieb Abgas aus dem Strömungskanal
12 in Richtung der Bohrung26 wird im radial äußeren Bereich ein Weiterströmen durch den Presssitz der Lagerbuchsen20 ,22 verhindert. Entlang der Stellwelle14 kann Abgas durch die Lagerbuchsen20 ,22 strömen. Dieses Abgas kann jedoch nicht nach außen dringen, da ein Weiterströmen entlang der Welle14 an der Schweißnaht der ersten Scheibe30 verhindert wird, welche entsprechend umlaufend auszuführen ist. Des Weiteren findet eine Abdichtung in radialer Richtung durch die als Dichtfläche wirkende Auflagefläche der zweiten Scheibe40 auf der ersten Lagerbuchse20 sowie die als Dichtflächen wirkenden Auflageflächen zwischen den Tellerfedern42 beziehungsweise den Tellerfedern42 auf den Passscheiben44 sowie auf den beiden Scheiben30 ,40 statt. - Damit diese Dichtwirkung möglichst lange erhalten bleibt, ist an der zweiten Scheibe
40 am Außenumfang eine Ausnehmung48 ausgebildet, in die ein sich von der ersten Scheibe30 axial erstreckender Arm50 formschlüssig greift. Dadurch wird die Mitnehmerscheibe40 und mit ihre das Federpaket mit den Tellerfedern42 immer mit der Scheibe30 und der Stellwelle14 gedreht, so dass keine Relativbewegung zwischen den Teilen entsteht, was zu einem erhöhten Verschleiß und somit zu einer nachlassenden Dichtwirkung führen könnte. Eine Relativbewegung findet entsprechend lediglich zwischen der zweiten Scheibe40 und der Lagerbuchse20 statt. Durch entsprechende Materialauswahl der Lagerbuchsen20 ,22 ,24 wird an dieser Position jedoch ebenfalls der Verschleiß eingeschränkt. - Treten im Betrieb oder bei der Montage nicht berücksichtigte Bauteil- und Montagetoleranzen auf oder entstehen beispielsweise durch sich ändernde thermische Belastungen Wärmedehnungen oder Verschleiß durch Nutzung, bleibt eine ausreichende Abdichtung sichergestellt, da durch die Flexibilität der als Dichtungselement wirkenden Tellerfedern axiale Verzüge ausgeglichen werden. Auch ein Zentrieren des Klappenkörpers in der den Kanal verschließenden Position führt nicht zu einer Trennung der dichtenden Teile aufgrund dieses Axialausgleichs durch die vorgespannten und dichtenden Tellerfedern. Durch diese Trennung von Wellenaxialsicherung und Abdichtung wird ein Klemmen der Klappe bei thermisch bedingten Dehnungen verhindert. Ein Schmutzeintrag von außen wird dadurch ausgeschlossen, dass die Dichtmittel von außen gesehen bereits vor der ersten Lagerbuchse angeordnet sind. Die Klappenvorrichtung und deren Abdichtung weisen eine lange Lebensdauer durch geringen Verschleiß auf.
- Es sollte deutlich sein, dass der Schutzbereich nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt ist, sondern verschiedene Modifikationen denkbar sind. So kann beispielsweise auf die Passscheiben zwischen den Tellerfedern gegebenenfalls verzichtet werden. Auch kann die Verbindung zwischen der ersten Scheibe und der Stellwelle durch andere stoffschlüssige Verbindungen hergestellt werden. Des Weiteren kann diese Form der Abdichtung auch genutzt werden, wenn in der Bohrung lediglich eine Lagerbuchse angeordnet ist oder auf der gegenüberliegenden Seite kein weiteres Lager verwendet wird. Gegebenenfalls ist ein einem solchen Fall die Anlage des Klappenkörpers an der Lagerbuchse beispielsweise durch einen sich in die Bohrung erstrecken den Rohrabschnitt zu verwirklichen.
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
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- DE 202008005992 U1 [0003]
- US 5630571 [0004]
Claims (10)
- Klappenvorrichtung für eine Verbrennungskraftmaschine mit einem Strömungsgehäuse (
10 ), in dem ein Strömungskanal (12 ) ausgebildet ist, einer Stellwelle (14 ), einem Klappenkörper (16 ), der auf der Stellwelle (14 ) im Strömungskanal (12 ) angeordnet ist, einer Bohrung (26 ) im Strömungsgehäuse (10 ), durch welche die Stellwelle (14 ) nach außen ragt, einer ersten Lagerbuchse (20 ), in der die Stellwelle gelagert ist und welche in der Bohrung (26 ) angeordnet ist, wobei ein axiales Ende der Lagerbuchse (20 ) über das Ende der Bohrung (26 ) hinausragt und Dichtmitteln, welche die Stellwelle (14 ) radial umgeben und zumindest ein Federelement aufweisen, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtmittel eine erste Scheibe (30 ) und eine zweite Scheibe (40 ) aufweisen, zwischen denen zumindest eine Tellerfeder (42 ) als Federelement angeordnet ist, wobei die erste Scheibe (30 ) fest auf der Stellwelle (14 ) befestigt ist und als Anlage der zumindest einen Tellerfeder (42 ) dient, welche vorgespannt gegen die zweite Scheibe (40 ) anliegt, so dass die zweite Scheibe (40 ) federbelastet gegen das über die Bohrung (26 ) hinausragende axiale Ende der ersten Lagerbuchse (20 ) anliegt. - Klappenvorrichtung für eine Verbrennungskraftmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Dichtmittel mindestens drei jeweils entgegengesetzt zueinander angeordnete Tellerfedern (
42 ) aufweisen. - Klappenvorrichtung für eine Verbrennungskraftmaschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Tellerfedern (
42 ) jeweils eine Passscheibe (44 ) angeordnet ist. - Klappenvorrichtung für eine Verbrennungskraftmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Scheibe (
30 ) als Hebel zur Betätigung der Stellwelle (14 ) dient und durch eine stoffschlüssige Verbindung auf der Stellwelle (14 ) befestigt ist. - Klappenvorrichtung für eine Verbrennungskraftmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Scheibe (
30 ) und die zweite Scheibe (40 ) rotatorisch gekoppelt sind. - Klappenvorrichtung für eine Verbrennungskraftmaschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass zur rotatorischen Kopplung die zweite Scheibe (
40 ) eine Ausnehmung (48 ) aufweist, in die ein sich axial erstreckender Arm (50 ) der ersten Scheibe (30 ) greift. - Klappenvorrichtung für eine Verbrennungskraftmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Klappenkörper (
16 ) oder ein zwischen dem Klappenkörper (16 ) und einer Lagerbuchse (20 ,22 ) angeordnete Buchse oder Anlaufscheibe (46 ) gegen die Lagerbuchse (22 ) durch die Kraft der zumindest einen Tellerfeder (42 ) belastet ist. - Klappenvorrichtung für eine Verbrennungskraftmaschine nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass in der Bohrung (
26 ) eine zweite Lagerbuchse (22 ) angeordnet ist, welche mit ihrem axialen Ende in den Strömungskanal (12 ) ragt, wobei der Klappenkörper (16 ) gegen die zweite Lagerbuchse (22 ) oder eine an die zweite Lagerbuchse (22 ) angrenzende Anlaufscheibe durch die Kraft der zumindest einen vorgespannten Tellerfeder (42 ) belastet ist. - Klappenvorrichtung für eine Verbrennungskraftmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der zur Bohrung (
26 ) gegenüberliegenden Seite des Strömungsgehäuses (10 ) ein Sackloch (28 ) ausgebildet ist, in welchem eine dritte Lagerbuchse (24 ) angeordnet ist, in welcher die Stellwelle (14 ) gelagert ist, wobei die dritte Lagerbuchse (24 ) mit ihrem axialen Ende in den Strömungskanal (12 ) ragt. - Klappenvorrichtung für eine Verbrennungskraftmaschine nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die drei Lagerbuchsen (
20 ,22 ,24 ) mittels Presssitz im Sackloch (28 ) und in der Bohrung (26 ) befestigt sind.
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