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DE102012002801A1 - Pfosten und Schutzeinrichtung - Google Patents

Pfosten und Schutzeinrichtung Download PDF

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DE102012002801A1
DE102012002801A1 DE201210002801 DE102012002801A DE102012002801A1 DE 102012002801 A1 DE102012002801 A1 DE 102012002801A1 DE 201210002801 DE201210002801 DE 201210002801 DE 102012002801 A DE102012002801 A DE 102012002801A DE 102012002801 A1 DE102012002801 A1 DE 102012002801A1
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DE
Germany
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post
screw
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handrail
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Withdrawn
Application number
DE201210002801
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English (en)
Inventor
Robert Kolleth
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Joh Sprinz & Co KG GmbH
Original Assignee
Joh Sprinz & Co KG GmbH
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Publication date
Application filed by Joh Sprinz & Co KG GmbH filed Critical Joh Sprinz & Co KG GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Pfosten (3) zum Aufbau einer Schutzeinrichtung (1), wobei die Schutzeinrichtung (1) insbesondere als Geländer (2) oder als Fassadenverkleidung oder als Trennwand ausgebildet ist. Weiterhin betrifft die Erfindung eine Schutzeinrichtung (1), insbesondere ein Geländer (2) oder eine Fassadenverkleidung oder eine Trennwand, wobei die Schutzeinrichtung (1) wenigstens einen erfindungsgemäßen Pfosten (3) umfasst und wobei die Schutzeinrichtung (1) wenigstens einen Handlauf (5), wenigstens einen Bodenanker (4) und wenigstens eine Verkleidung (6) umfasst.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Pfosten und eine Schutzeinrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 bzw. des Anspruchs 7.
  • Aus der DE 94 04 270 U1 ist ein Pfosten zum Aufbau einer Schutzeinrichtung bekannt, wobei die Schutzeinrichtung als Geländer ausgebildet ist, wobei der Pfosten mit weiteren Bauteilen der Schutzeinrichtung verbindbar ist, wobei der Pfosten ein endseitig offenes Hohlprofil mit einem Innenraum und einem Schraubkanal umfasst, wobei sich der Schraubkanal in eine Längsrichtung des Pfostens erstreckt, wobei der Schraubkanal zwei sich gegenüberliegende Seitenwände, eine Bodenwand und eine der Bodenwand gegenüber liegende Öffnung umfasst, wobei wenigstens eine der beiden Seitenwände des Schraubkanals zur Bildung eines Gegengewindes wenigstens eine in die Längsrichtung verlaufende Rille aufweist und wobei in den Schraubkanal quer zur Längsrichtung des Pfostens ein Verbindungsmittel zur Verbindung des Pfostens mit einem der Bauteile der Schutzeinrichtung einschraubbar ist. Nachteilig an einem derartigen Pfosten ist es, dass sich in dem Schraubkanal Verschmutzungen ansammeln.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, einen Pfosten vorzuschlagen, bei welchem eine Ansammlung von Verschmutzungen in dem Schraubkanal weitgehend vermieden wird und welcher besonders zur klemmenden Befestigung einer aus Tafeln bestehenden Verkleidung geeignet ist. Weiterhin ist es Aufgabe der Erfindung eine Schutzreinrichtung vorzuschlagen, bei welcher unter Verwendung von erfindungsgemäßen Pfosten eine qualitativ hochwertige Verbindung des Pfostens mit einem Bodenanker und/oder einem Handlauf und/oder einer Verkleidung in kurzer Zeit herstellbar ist.
  • Diese Aufgabe wird ausgehend von den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 bzw. durch den Anspruch 7 gelöst. In den zugehörigen Unteransprüchen sind jeweils vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen angegeben.
  • Der Schraubkanal des erfindungsgemäßen Pfostens zum Aufbau einer Schutzeinrichtung mündet mit seiner Öffnung in den Innenraum des als Hohlprofil ausgebildeten Pfostens. Hierdurch weist der Pfosten an seiner Mantelwand keine schlitzförmige Öffnung aus, so dass in den Schraubkanal von der Mantelwand her keine Verschmutzungen eintreten können. Kern der Erfindung ist somit ein von dem Innenraum des Pfosten aus frei zugänglicher Schraubkanal, welcher durch die Mantelwand des Pfostens vor Umwelteinflüssen geschützt ist.
  • Weiterhin sieht die Erfindung vor, die Öffnung des Schraubkanals in einer Mantelwand des Pfostens auszubilden und durch die beiden Seitenwände und die Bodenwand des Schraubkanals an einer Außenseite des Pfostens eine in die Längsrichtung des Pfostens verlaufende Rippe zu bilden. Durch ein derartiges Ansetzten der den Schraubkanal definierenden Seitenwände und der den Schraubkanal definierenden Bodenwand lässt sich der Schraubkanal in einer für den Verwendungszweck geeigneten Tiefe herstellen, ohne dass hierdurch der Innenraum des Pfostens beeinträchtigt wird. Hierdurch lässt sich auch ein Ständer eines Bodenankers ohne Kollision mit den Seitenwänden oder der Bodenwand des Schraubkanals in den Pfosten einschieben.
  • Es ist auch vorgesehen, die durch den Schraubkanal gebildete Rippe auf der Mantelwand des Pfostens auszubilden und die Mantelwand links und rechts neben der Rippe jeweils mit einer in Längsrichtung verlaufende Nut auszustatten, in welche jeweils ein Dichtungsstreifen einsetzbar ist. Hierdurch ist der Pfosten optimal zur Befestigung einer Verkleidung aus tafelförmigen Platten geeignet, da diese links und rechts neben der durch den Schraubkanal gebildeten Rippe an Dichtungen angelegt werden können.
  • Die Erfindung sieht weiterhin vor, den Pfosten mit der Rippe als einstückiges Strangpressprofil auszuführen und das Hohlprofil abgesehen von der Rippe insbesondere mit einem kreisrunden oder vieleckigen, insbesondere rechteckigen oder sechseckigen Querschnitt zu gestalten. Hierdurch ist es unter Beibehaltung der Rippe herstellungstechnisch einfach möglich, das Hohlprofil auf eine zum Beispiel durch den Ständer des Bodenankers vorgegebene Geometrie anzupassen.
  • Die Erfindung sieht auch vor, die Mantelwand des Pfostens gegenüber der Öffnung des Schraubkanals mit wenigstens einer Bohrung zu versehen, wobei das Verbindungsmittel durch diese Bohrung hindurch quer zu der Längsrichtung des Pfostens von außen in den Innenraum des Hohlprofils einführbar und von dort weiter durch die Öffnung des Schraubkanals in den Schraubkanal einschraubbar ist. Hierdurch ist mittels einer einfach herzustellenden Bohrung in der Mantelwand des Hohlprofils eine Nutzung des Schraubkanals für eine quer zu einer Längsrichtung des Pfostens angeordnete Verschraubung möglich, ohne dass hierdurch die Gefahr für eine Ablagerung von Verschmutzungen in den Schraubkanal erhöht wird.
  • Alternativ oder kumulativ sieht die Erfindung auch vor, die Bodenwand des Schraubkanals mit wenigstens einer Bohrung zu versehen, wobei das jeweilige Verbindungsmittel quer zu der Längsrichtung des Pfostens von außen durch diese Bohrung in den Schraubkanal einschraubbar ist und durch den Schraubkanal insbesondere auch in den Innenraum des Hohlprofils eindrehbar ist. Hierdurch ist es möglich, den Schraubkanal auch zu nutzen, ohne dass das Verbindungsmittel den Innenraum des Postens durchlaufen muss. Dies ist besonders dann von Vorteil, wenn das Verbindungsmittel dazu vorgesehen ist, ein Bauteil außen an dem Pfosten anzubringen. Sofern das Verbindungsmittel eine ausreichende Länge aufweist, ist es auch möglich, das Verbindungsmittel von außen durch den Schraubkanal bis in den Innenraum des Pfostens zu schrauben und auf ein in dem Innenraum des Pfostens befindliches Bauteil einzuwirken.
  • Die erfindungsgemäße Schutzeinrichtung, welche insbesondere als Geländer ausgebildet ist, umfasst wenigstens einen Pfosten nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6 und umfasst wenigstens einen Handlauf, wenigstens einen Bodenanker und wenigstens eine Verkleidung, wobei der Handlauf zur Befestigung an einem ersten freien Ende des Pfostens vorgesehen ist, wobei der Bodenanker zur Verbindung eines zweiten freien Endes des Pfostens mit einem Bauwerk oder einem Untergrund vorgesehen ist und wobei die Verkleidung zur Anordnung unterhalb des Handlaufs und neben dem Pfosten vorgesehen ist. Bei der Schutzeinrichtung bildet der Pfosten ein zentrales Bauteil, welches durch seinen Schraubkanal sowohl für die Befestigung des Bodenankers als auch für die Befestigung des Handlaufs als auch für die Befestigung der Verkleidung optimal geeignet ist.
  • Die Erfindung sieht einen Handlauf vor, welcher wenigstens ein Handlaufprofil, wenigstens eine Spannschraube, wenigstens eine Spannschraubenmutter, wenigstens ein Kupplungselement und wenigstens eine Sicherungsschraube umfasst, wobei das Handlaufprofil an einer Unterseite eine hinterschnittene Nut aufweist, welche derart auf einen abweichend von einer Rotationssymmetrie ausgebildeten Kopf der Spannschraube angepasst ist, dass die mit ihrem Kopf in die hinterschnittene Nut eingeschobene Spannschraube unverdrehbar, aber verschiebbar gehalten ist, wobei das Kupplungselement eine Durchgangsbohrung aufweist, wobei das Kupplungselement auf die in dem Handlaufprofil geführte Spannschraube aufsetzbar und mit der Spannschraubenmutter an dem Handlaufprofil in einer gewünschten Stellung fixiert ist, wobei das Handlaufprofil mit dem daran fixierten Kupplungselement an dem ersten freien Ende des Pfostens in den Innenraum des Pfostens eingesteckt ist und mit der Sicherungsschraube gesichert ist und wobei die Sicherungsschraube durch die Bodenwand des Schraubkanals quer zur Längsrichtung des Pfostens in den Schraubkanal eingeschraubt ist und in den Innenraum des Pfostens ragt.
  • Hierdurch ist eine äußerst einfache Anpassung des Handlaufs auf die Positionen der einzelnen Pfosten des Geländers möglich, da das Kupplungselement mittels der Spannschraube und der Spannschraubenmutter in jeder gewünschten Stellung an dem Handlaufprofil befestigbar ist und nach dem Einstecken in den Pfosten unkompliziert mit der Sicherungsschraube fixierbar ist.
  • Bei der erfindungsgemäßen Schutzeinrichtung ist der Bodenanker mit einem Fortsatz ausgestattet, welcher in das Hohlprofil des Pfostens eingesteckt ist, wobei der Pfosten mit dem Fortsatz mit wenigstens einer Befestigungsschraube verbunden ist, wobei die Befestigungsschraube entweder von außen durch eine Bohrung in einer zweiten Seitenfläche des Hohlprofils und weiter durch den Fortsatz des Bodenankers bis in den Schraubkanal geführt ist oder wobei die Befestigungsschraube an der ersten Seitenfläche des Hohlprofils von außen durch eine direkt in den Schraubkanal des Hohlprofils führende Bohrung und weiter in den Fortsatz des Bodenankers geführt ist und wobei die zweite Seitenfläche des Hohlprofils der ersten Seitenfläche des Hohlprofils, an welcher der Schraubkanal ausgebildet ist, gegenüber liegt. Hierdurch besteht zwischen dem Fortsatz des Bodenankers, welcher einen Ständer bildet, und dem Pfosten eine Steckverbindung, welche durch die wenigstens eine Befestigungsschraube wirksam gesichert ist, da diese sowohl den Ständer als auch die Mantelwand des Pfostens wie ein Sperrstift quer zu einer Längsrichtung des Pfostens durchläuft.
  • Schließlich umfasst die Schutzeinrichtung zur Befestigung der Verkleidung wenigstens ein Gegenklemmprofil, wobei die Verkleidung an dem Pfosten an der ersten Seitenfläche anliegt, an welcher auch der Schraubkanal angeordnet ist, wobei die Verkleidung zwischen der ersten Seitenfläche des Pfostens und dem Gegenklemmprofil eingeklemmt ist, wobei das Gegenklemmprofils hierzu mit wenigstens einer Fixierschraube an dem Pfosten fixiert ist und wobei die Fixierschraube quer zur Längsrichtung des Pfostens durch die Bodenwand der Rippe in den Schraubkanal eingeschraubt ist. Durch die den Schraubkanal aufnehmende Rippe ist es möglich, das Gegenklemmprofil flach und nicht mit einem aufwendigen T-Profil auszubilden, da ein Zwischenraum zwischen dem Pfosten und dem Gegenklemmprofil weitgehend durch die Rippe des Pfostens überbrückt wird und die Fixierschraube hierdurch gut geführt ist. Weiterhin ermöglich die Rippe des Pfostens einen besonders kompakten Aufbau der Sicherungseinrichtung bzw. des Geländers, da die Rippe in einem Freiraum zwischen dem Innenraum des Pfostens und zwischen der Verkleidung positioniert ist und den Innenraum des Pfostens nicht beschränkt, so dass dieser voll zur Aufnahme der Stütze des Bodenankers oder zur Aufnahme des Kupplungselements des Handlaufs genutzt werden kann.
  • Weitere Einzelheiten der Erfindung werden in der Zeichnung anhand von schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen beschrieben.
  • Hierbei zeigt:
  • 1: eine Frontansicht einer ersten, erfindungsgemäßen Schutzeinrichtung;
  • 2: eine Seitenansicht einer zweiten, erfindungsgemäßen Schutzeinrichtung;
  • 3: eine zweite Ansicht der in der 2 gezeigten Schutzeinrichtung;
  • 4: eine Seitenansicht einer dritten, erfindungsgemäßen Schutzeinrichtung;
  • 5: eine dritte Ansicht der in den 2 und 3 gezeigten Schutzeinrichtung;
  • 6: eine Draufsicht auf den bei der ersten bis dritten Schutzeinrichtung verwendeten Pfosten in Alleinstellung;
  • 7: eine Draufsicht auf den in der 6 gezeigten Pfosten bei eingeschobenem Bodenanker;
  • 8: eine Draufsicht auf den in der 6 gezeigten Pfosten bei eingeschobenem und verschraubtem Bodenanker;
  • 9: einen Schnitt durch die 1 entsprechend der Schnittlinie IX-IX;
  • 10: einen Eckbereich einer vierten, erfindungsgemäßen Schutzeinrichtung mit einem ersten Eckverbindungsprofil;
  • 11: den in der 10 gezeigten Eckbereich, wobei eine zweite Ausführungsvariante eines Eckverbindungsprofils Verwendung findet;
  • 12: eine Ausführungsvariante zu der in der 8 gezeigten Verschraubung des Pfostens mit dem Bodenanker.
  • In der 1 ist eine Frontansicht einer ersten, erfindungsgemäßen Schutzeinrichtung 1 gezeigt. Die Schutzeinrichtung 1 ist als Geländer 2 ausgebildet und umfasst drei Pfosten 3 bzw. 3a, 3b, 3c, drei Bodenanker 4 bzw. 4a, 4b, 4c, einen Handlauf 5 und eine Verkleidung 6. Die Bodenanker 4 sind als Auflageanker 7 ausgebildet, welche auf einer Betonplatte 8 eines Gebäudes 9 aufliegen und mit dieser verschraubt sind. Der Handlauf 5 umfasst im Bereich jedes Pfostens 3 ein Kupplungselement 10, eine Spannschraube 11, eine Spannmutter 12 und eine Sicherungsschraube 13 (siehe 9). Die Verkleidung 6 umfasst drei Glasplatten 14, 15 und 16. Weiterhin umfasst die Schutzreinrichtung 1 noch drei Gegenklemmprofile 17 bzw. 17, 17b, 17c, die den Pfosten 3 zugeordnet sind und mit welchen die Glasplatten 14, 15 und 16 gegen die Pfosten 3 geklemmt sind. Hierzu sind die Gegenklemmprofile 17 mit den Pfosten 3 mittel schematisch angedeuteten Fixierschrauben 18 verschraubt.
  • In der 2 ist eine Seitenansicht einer zweiten, erfindungsgemäßen Schutzeinrichtung 101 im Bereich eines Pfostens 103 gezeigt, wobei die Schutzeinrichtung 101 einen Bodenanker 104 umfasst, der als L-Anker 107 ist. Der L-Anker 107 ist an eine Frontseite 108a und eine Unterseite 108b einer Betonplatte 108 angeschraubt und umfasst oberhalb einer Frontflanschplatte 119 einen Fortsatz bzw. Ständer 120, welcher sich in einen Innenraum 121 des Pfostens 103 erstreckt. Der Fortsatz 120 ist zur besseren Erkennbarkeit seines Verlaufs auch in dem Pfosten 3 mit durchgezogenen Linien dargestellt, obwohl er durch eine Mantelwand 122 des Pfostens 103 verdeckt wird. Der Innenraum 121 des Pfostens 103 ist derart bemessen, dass der Pfosten 103 in eine Pfeilrichtung y' von oben auf den an der Betonplatte 108 befestigten Bodenanker 104 ohne großen Widerstand von Hand aufsteckbar ist. Hierbei ist ein Spiel zwischen dem Pfosten 103 und dem Fortsatz 120 des Bodenankers 104 so bemessen, dass der Pfosten 103 auch bei einer leichten Fehlausrichtung des Fortsatzes 120 vertikal im Raum ausrichtbar ist. Durch ein Anheben des Pfostens 103 in die Pfeilrichtung y ist auch eine horizontale Ausrichtung des Pfostens 103 möglich. Zur Befestigung des Pfostens 103 an dem Bodenanker 104 werden nach dem Ausrichten von einer zweiten Seitenfläche 123 des Pfostens 103 aus sowohl die Mantelwand 122 des Pfostens 103 als auch der Fortsatz 120 durchbohrt. In eine entstehende Bohrung 124 wird dann eine Befestigungsschraube 125 eingeschoben und in einen Schraubkanal 126 eingeschraubt, welcher in einer Rippe 127 des Pfostens 128 ausgebildet ist und von dem Innenraum 121 des Pfostens 103 aus frei zugänglich ist. Die Bohrung 124 und die Befestigungsschraube 125 sind in der 2 lediglich schematisch angedeutet. Der Pfosten 103 wird zusätzlich in vergleichbarer Weise noch mit einer zweiten Befestigungsschraube 128 an dem Bodenanker 104 ausgerichtet und gesichert. Der Schraubkanal 126 und der Innenraum erstrecken sich entlang einer Längsachse L103 des Pfostens 103. Eine zu der als Geländer 102 ausgebildeten Schutzeinrichtung 101 gehörende Verkleidung und ein zu deren Befestigung erforderliches Gegenklemmprofil sind in der 2 zur Erhaltung der Übersichtlichkeit nicht dargestellt.
  • In der 3 ist eine Ansicht der in der 2 gezeigten Schutzeinrichtung 101 aus einer in der 2 gezeigten Pfeilrichtung III dargestellt. In dieser Ansicht ist der Fortsatz 120 des Bodenankers 104 zeichnerisch korrekt dargstellt. Die Position der Bohrung 124 für die Befestigungsschraube 125 (siehe 2) und die Position einer weiteren Bohrung für die Befestigungsschraube 128 (siehe 2) sind symbolisch angedeutet, wobei beide Bohrungen durch die Rippe 127 verdeckt sind.
  • In der 4 ist eine Seitenansicht einer dritten, erfindungsgemäßen Schutzeinrichtung 201 gezeigt, bei welcher eine Bodenanker 204 als Frontanker 207 ausgeführt ist, welcher ausschließlich mit einer Fronseite 208a einer Betonplatte 208 verschraubt ist. Mit einem Fortsatz 220 steckt der Bodenanker 204 in einem Innenraum 221 eines Pfostens 203. In der Darstellung der 4 ist auch eine als Glasplatte 214 ausgeführte Verkleidung 206 der als Geländer 202 ausgeführten Schutzeinrichtung 201 gezeigt. Die Glasplatte 214 ist unter Zwischenlage von Dichtungsstreifen 229, 230 zwischen dem Pfosten 203 und einem Gegenklemmprofil 217 eingeklemmt, wobei das Gegenklemmprofil 217 über nicht dargestellte Fixierschrauben mit dem Pfosten 203 verbunden ist. Das Gegenklemmprofil 217 umfasst einen Halteschenkel 217a, welcher bei montiertem Gegenklemmprofil 217 die Verkleidung 206 untergreift und hierdurch die Verkleidung 206 gegen ein ungewünschtes Abrutschen sichert. Eine derartige Sicherung dient insbesondere zum Abfangen der Verkleidung im Brandfall, wenn hohe thermische Belastungen die eingestellten Klemmkräfte herabsetzten. Der Halteschenkel 217a, welcher insbesondere als Schenkel eines Winkel ausgebildet ist, ist derart angeordnet bzw. dimensioniert, dass dieser beide Glasplatten 214 der Verkleidung 206 unterstützt, welche im Bereich des Gegenklemmprofils 217 bzw. des Pfostens 203 zusammentreffen. Für Endbereiche des Geländers kann das Gegenklemmprofil gemäß zweier nicht dargestellter Ausführungsvarianten so ausgeführt sein, dass nur eine von links oder von rechts unter das Gegenklemmprofil laufende Glasplatte der Verkleidung von dessen Schenkel gesichert bzw. unterstützt wird.
  • In der 5 ist eine Draufsicht auf die in den 2 und 3 gezeigte zweite Schutzeinrichtung 101 dargestellt, wobei in dieser Ansicht auch die erwähnte Verkleidung 106 und das erwähnte Gegenklemmprofil 117 gezeigt sind. In der Draufsicht ist die als Geländer 102 ausgeführte Schutzeinrichtung 101 zur besseren Erkennbarkeit der einzelnen Bauteile ohne Handlauf dargestellt. Hierdurch hat der Betrachter in der Draufsicht einen freien Blick in den als Hohlprofil ausgebildeten Pfosten 103. In dem Innenraum 121 des Pfostens 103 ist der Ständer bzw. Fortsatz 120 des Bodenankers 104 erkennbar, wobei der Fortsatz 120 zur besseren Unterscheidbarkeit von dem Pfosten 103 schraffiert dargestellt ist, obwohl die 5 keinen Schnitt durch den Fortsatz 120 zeigt. Der Innenraum 121 wird durch die Mantelwand 122 definiert und ist in einem quer zu der in die Zeichnungsebene hinein verlaufende Längsrichtung L103 des Pfostens 103 verlaufenden Querschnitt rechteckförmig ausgeführt. Der Innenraum 121 wird von einer ersten, eine Struktur 131 aufweisenden Innenseite 132 und einer zweiten, dritten und vierten, glatten Innenseite 133, 134, 135 begrenzt. An der ersten, strukturierten Innenseite 132 weist der Pfosten 103 zwei Gleitstege 136 und 137 auf, durch welche die Reibung zwischen dem Fortsatz 120 und dem Pfosten 103 beim Aufstecken bzw. Abziehen des Pfostens 103 auf den bzw. von dem Fortsatz 120 reduziert wird. Zwischen den beiden Gleitstegen 136 und 137 liegt eine Öffnung 138 des Schraubkanals 126, welche sich von einem ersten, oberen, freien Ende 139 des Pfostens 103 bis zu einem zweiten, unteren, freien Ende 140 des Pfostens 103 (siehe 3) erstreckt. Der Schraubkanal 126 ist durch eine linke Seitenwand 141, eine rechte Seitenwand 142 und eine Bodenwand 143 begrenzt, wobei diese Wände in die Mantelwand 122 integriert sind und an einer Außenseite 144 des Pfostens 103 die Rippe 127 bilden. Die Rippe 127 ist an einer ersten Seitenfläche 145 des Pfostens 103 ausgebildet, welche der zweiten Seitenfläche 123 gegenüberliegt. Links und rechts neben der Rippe 127 sind auf der Mantelwand 122 bzw. auf der ersten Seitenfläche 145 zwei Nuten 146, 147 ausgebildet, welche den Dichtungsstreifen 130 und einen Dichtungsstreifen 148 aufnehmen. Die beiden Dichtungsstreifen 130 und 148 dienen zur Anlage der durch zwei Glasplatten 114 und 115 gebildeten Verkleidung 106. Zur klemmenden Befestigung der Glasplatten 114, 115 an dem Pfosten 103 ist dem Pfosten 103 das Gegenklemmprofil 117 zugeordnet. Dieses Gegenklemmprofil 117 umfasst eine Klemmleiste 149, ein Abdeckprofil 150 den Dichtungsstreifen 129 und einen weiteren Dichtungsstreifen 151. Die Klemmleiste 149 weist mehrere auf die Rippe 127 des Pfostens 103 ausgerichtete Bohrungen 152 auf. Zur Befestigung der Glasplatten 114, 115 werden – ausgerichtet an den Bohrungen 152 der Klemmleiste 149 – Bohrungen 153 in die Bodenwand 143 der Rippe 127 eingebracht, so dass die Klemmleiste 149 – wie mit einer schematisch dargestellten Fixierschraube 118 angedeutet – mit dem Pfosten 103 verschraubt wird. Hierbei legt sich ein Kopf der Fixierschraube 118 beim Einschrauben der Fixierschraube 118 in den Schraubkanal 126 mit zunehmender Kraft auf die Klemmleiste 149 auf, so dass diese die beiden Glasplatten 114, 115 über die Dichtungsstreifen 129 und 151 gegen die Dichtungsstreifen 130 und 148 und damit gegen den Pfosten 103 drückt, so dass diese klemmend gehalten sind.
  • In der 6 ist der in der 5 gezeigte Pfosten 103 in Draufsicht in Alleinstellung gezeigt, dieser Pfosten 103 ist baugleich mit den bei der ersten und dritten Ausführungsvariante der Sicherungseinrichtung verwendeten Pfosten. An Innenseiten 141a und 142a weisen die Seitenwände 141 und 142 des Schraubkanal 126 eine Vielzahl von Rillen 154 auf, welche parallel zu der in die in die Zeichnungsebene hinein verlaufenden Längsrichtung L103 des Pfostens 103 ausgerichtet sind. Diese Rillen 154 bilden für ein Gewinde der in der 5 schematisch gezeigten Fixierschraube 118 ein Gegengewinde bzw. Muttergewinde 155. In der 6 ist der Pfosten 103 ohne Bohrung in der Bodenwand 143 der Rippe 127 dargestellt.
  • In der 7 ist eine Draufsicht auf den in der 6 gezeigten Pfosten 103 bei eingeschobenem Bodenanker 104 gezeigt, wobei von dem Bodenanker 104 ausschließlich der Fortsatz 120 gezeigt ist. Zur besseren Unterscheidbarkeit der beiden dargestellten Bauteile ist der Fortsatz 120 des Bodenankers 104 schraffiert, obwohl dieser in der Darstellung der 7 nicht geschnitten ist. Um den Bodenanker 104 und den Pfosten miteinander zu verbinden, werden diese – wie in der 2 bereits anhand einer schematischen Darstellung beschrieben – miteinander verschraubt. Um die zur Verschraubung vorgesehene Befestigungsschraube 125 (siehe 8) in den Schraubkanal 126 von der zweiten Seitenfläche 123 des Pfostens 103 aus in den Schraubkanal 126 einschrauben zu können, wird die Mantelwandung 122 des Pfostens 103 von der zweiten Seitenfläche 123 her durchbohrt, wobei anschließend auch der als Hohlprofil ausgebildete Fortsatz 120 des Bodenankers 104 durchbohrt wird, so dass die entstehende Bohrung 124 (siehe 8) sich zu dem Schraubkanal 126 hin erstreckt.
  • In der 8 ist die in den Schraubkanal 126 eingeschraubte Befestigungsschraube 125 schematisch gezeigt. Mit einem Kopf 125a liegt die Befestigungsschraube 125 auf der zweiten Seitenfläche 123 des Pfostens 103 auf und erstreckt sich mit einer Längsachse L125 in Richtung der ersten Seitenfläche 145 des Pfostens 103 quer zu der in die Zeichnungsebene hinein verlaufenden Längsachse L103 des Pfostens 103. Ein Hals 125b der Befestigungsschraube 125 weist ein nicht dargestelltes Gewinde auf, wobei dieses Gewinde und der Schraubkanal 126 aufeinander abgestimmt sind. Aus der vergleichenden Betrachtung mit der 5 ist nun ersichtlich, dass in den Schraubkanal 126 des Pfostens 103 Schrauben 125 bzw. 118 sowohl in Pfeilrichtung x' als auch in Pfeilrichtung x eingeschraubt werden. Befestigungsschrauben 125, welche den Pfosten 103 und den Befestigungsanker 104 verbinden, werden in Pfeilrichtung x' eingeschraubt. Fixierschrauben 118, welche das Gegenklemmprofil 117 und den Pfosten verbinden werden in die Pfeilrichtung x eingeschraubt. In beiden Fällen wird die verwendete Schraube 118 bzw. 125 beim Einstecken in den Pfosten 103 durch eine Bohrung 153 bzw. 124 geführt und erfährt hierdurch eine Führung. Sämtlich an dem Pfosten 103 verschraubte Befestigungsschrauben 125 und Fixierschrauben 117 sind in Bezug auf die Längsachse L103 des Pfostens 103 auf unterschiedlichem Niveau angeordnet und können so alle in den Schraubkanal 126 eingedreht werden, ohne sich gegenseitig zu behindern. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die schematisch dargestellte Schraube 125 als Senkkopfschraube SKS ausgebildet, wobei die Bohrung 124 insbesondere derart als Senkbohrung ausgeführt ist, dass eine Kopffläche 125c des Kopfes 125a der Schraube 125 nach dem Festziehen mit der Seitenfläche 123 bündig ist oder gegenüber dieser leicht in Richtung des Schraubkanals 126 versetzt liegt.
  • In der 9 ist ein Schnitt durch die 1 entsprechend der Schnittlinie IX-IX gezeigt. Der Handlauf 5 umfasst ein Handlaufprofil 56, welches an einer Unterseite 57 eine hinterschnittene Nut 58 aufweist, welche sich zu der Unterseite 57 öffnet. Hierbei verläuft die Nut 58 parallel zu einer Längsachse L56 (siehe 1) des Handlaufprofils 5. Zur Befestigung des Handlaufprofils 56 an dem Pfosten 3 umfasst der Handlauf das erwähnte Kupplungselemente 10, die erwähnte Spannschraube 11, die erwähnte Spannschraubenmutter 12 und die erwähnte Sicherungsschraube 13. In der 9 ist der Handlauf 5 annährend vollständig montiert dargestellt. Zur Komplettierung der Montage ist es lediglich noch erforderlich, die Sicherungsschraube 13, welche als Madenschraube 59 ausgebildet ist, in eine seitlich an dem Kupplungselement 59 ausgebildete Gewindebohrung 60 einzuschrauben. Gemäß einer nicht dargestellten Ausführungsvariante ist es auch vorgesehen, die Gewindebohrung als Bohrung oder Kerbe auszuführen. Die Spannschraube 11 weist einen Sechskantkopf 11a auf, welcher in der Nut 58 in Richtung der Längsachse L56 des Handlaufprofils 56 verschiebbar, aber gegenüber dem Handlaufprofil 56 unverdrehbar aufgenommen ist. Hierbei ist die Spannschraube 11 in bevorzugter Weise als Norm-Sechskantschraube ausgeführt, wobei die hinterschnittene Nut 58 auf die Norm-Sechskantschraube derart angepasst ist, dass diese unverdrehbar in der Nut gehalten ist, aber in vertikaler Richtung bzw. in Richtung ihrer Längsachse Spiel aufweist, so dass die Spannschraube leichtgängig in der Nut 58 verschiebbar ist. Die Spannschraube 11 ist durch eine das als Hohlprofil ausgeführte Kupplungselement 10 durchlaufende Durchgangsbohrung 61 geführt. Mit Hilfe der Spannschraubenmutter 11 sind das Kupplungselement 10 und das Handlaufprofil 56 über die Spannschraube 60 miteinander verspannt, so dass das Kupplungselement 11 in einer gewünschten Position an dem Handlaufprofil 56 befestigt ist. Das Befestigen des Kupplungselements 11 erfolgt bevor das Kupplungselement 11 in einen Innenraum 21 des Pfostens 3 von einem oberen freien Ende 39 her eingeschoben wird. Nach dem Einschieben des mit dem Handlaufprofil 56 fest verbundenen Kupplungselements 11 ist es lediglich noch erforderlich das Kupplungselement 11 und den Pfosten 3 miteinander zu verbinden. Hierzu wird die Sicherungsschraube 13 durch eine in einer Bodenwand 43 ausgeführte Bohrung 62 in den Schraubkanal 26 und von dort in das Kupplungselement 10 eingeschraubt. In der dargestellten Schnittansicht sind auf einer Innenseite einer rechten Seitenwand 42 des Schraubkanals 26 Rillen 54 erkennbar, welche mit einem Gewinde 63 der Sicherungsschraube 13 zusammenwirken, so dass diese durch die Bohrung 62 in die Pfeilrichtung x in den Pfosten 3 einschraubbar ist. Das Kupplungselement 10 ist vorzugsweise als Abschnitt 64 eines Vierkantrohrs ausgebildet. Der Abschnitt 64 ist mit einer Schiebepassung auf den Innenraum 21 des Pfostens 3 abgestimmt und von Hand in den Pfosten 3 einschiebbar.
  • Sofern das in den 2, 3 und 5 bis 8 gezeigte Geländer 101 für einen Verlauf über Eck geplant ist, umfasst dieses wenigstens einen Eckverbinder. Ein Eckverbinder 166 für einen 90°-über-Eck-Verlauf ist in der 10 in Draufsicht gezeigt. Der Eckverbinder 166 umfasst ein Außenprofil 167 und ein Innenprofil 168 und wenigstens ein Spannmittel 169 zur Verspannung der beiden Profile 167, 168. Hierbei umfassen das Außenprofil 167 und das Innenprofil 167 jeweils zwei Klemmbacken 167a, 167b bzw. 168a, 168b. Die Klemmbacken 167a, 167b, 168a, 168b sind durch formschlüssig mit den Profilen 167, 168 verbundene Dichtungsstreifen 170 bis 173 gebildet.
  • Glasscheiben 174, 175 der Verkleidung 106 der Schutzeinrichtung 101 werden von dem Eckverbinder 166 jeweils durch die sich gegenüberliegenden Klemmbacken 167a, 168a und 167b, 168b des Außenprofils 167 und des Innenprofils 168 beaufschlagt. Das Spannmittel 169 ist entlang einer Winkelhalbierenden 176 eines von den Glasplatten 174, 175 eingeschlossenen Winkels α ausgerichtet. Beim Anspannen des Spannmittels 169 bewegen sich die Klemmbacken 167a, 168a und 167b, 168b unter Beibehaltung einer Parallelstellung aufeinander zu. Das Spannmittel 169 ist im Ausführungsbeispiel als Spannschraube 177 ausgebildet, welche eine in dem Innenprofil 168 ausgeführte Bohrung 178 durchgreift und in einen an dem Außenprofil 167 ausgebildeten Schraubkanal 179 eindreht ist. Unterhalb der in der 10 gezeigten Spannschraube 177 ist eine weitere Spannschraube 180 angeordnet, wobei diese von der Spannschraube 177 vollständig verdeckt ist.
  • In der 11 ist nochmals der aus der 10 bekannte 90°-über-Eck-Verlauf des Geländers 101 gezeigt, wobei hier statt des in der 10 gezeigten, ersten Eckverbinders ein zweiter Eckverbinder 183 die beiden Glasscheiben 174, 175 verbindet. Dieser ist im Gegensatz zu dem in der 10 gezeigten Eckverbinder als einteiliger Eckverbinder ausgeführt, bei welchem ein Außenprofil 167 und ein Innenprofil 168 als einstückiges Strangpressprofil ausgeführt sind. Ein derartiges Eckprofil 183 ist durch ein Aufschieben auf die vormontierten Glasplatten 174, 175 der Verkleidung 106 einfach und in kurzer Zeit montierbar. Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, dass benachbarte Platten bzw. Glasplatten der Verkleidung, welche in einem rechten Winkel oder in einem spitzen Winkel aufeinander treffen, durch einen Eckverbinder verbunden sind. Hierdurch wird das Geländer zusätzlich stabilisiert und eine Verletzungsgefahr verringert.
  • In der 12 ist eine Ausführungsvariante zu der in der 8 gezeigten Verschraubung zwischen Befestigungsanker und Pfosten gezeigt. Bei dieser Ausführungsvariante ist es möglich, ebenfalls die in der 8 gezeigte und beschriebene Befestigungsschraube 125 zu verwenden. Im Unterschied zur 8 weist nun die Mantelwand 122 des Pfostens 103 nicht im Bereich der zweiten Seitenfläche 123 eine Bohrung auf, sondern ist die Mantelwand 122 im Bereich der Bodenwand 143 der Rippe 127 mit einer Bohrung 181 für die schematisch dargestellte Befestigungsschraube 125 versehen, wobei sich die Bohrung 181 auch durch den Fortsatz 120 des Bodenankers 104 erstreckt und die Befestigungsschraube 125, durch die Bodenwand 143 in den Schraubkanal 126 und von dort durch den Fortsatz 120 bis an die Innenseite 133 der Mantelwand 122 geführt ist. Eine derartige Anordnung der Befestigungsschraube 125 weist den Vorteil auf, dass der Kopf 125a der Befestigungsschraube 125 bei vollständig montiertem Geländer durch das Gegenklemmprofil verdeckt ist und die zweite Seitenfläche 123 frei von Bohrungen und Schrauben beleibt. Hierzu wird auf die Darstellung der 5 verwiesen. Sofern dort die in der 11 gezeigte Verschraubung zwischen dem Bodenanker und dem Posten Anwendung fände, würde der Schraubenkopf der Befestigungsschraube in einem in der Draufsicht U-förmigen Freiraum 182 zwischen dem Pfosten 3, den Glasscheiben 114 und 115 und der Klemmleiste 149 des Gegenklemmprofils 117 liegen. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die schematisch dargestellte Schraube 125 als Senkkopfschraube SKS ausgebildet, wobei die Bohrung 181 insbesondere derart als Senkbohrung ausgeführt ist, dass eine Kopffläche 125c des Kopfes 125a der Schraube 125 nach dem Festziehen mit der Bodenwand 143 bündig ist oder gegenüber dieser leicht in Richtung des Bodenankers 104 versetzt liegt.
  • Die Erfindung ist nicht auf dargestellte oder beschriebene Ausführungsbeispiele beschränkt. Sie umfasst vielmehr Weiterbildungen der Erfindung im Rahmen der Schutzrechtsansprüche.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Schutzeinrichtung
    2
    Geländer
    3; 3a–3c
    Pfosten
    4; 4a–4c
    Bodenanker
    5
    Handlauf
    6
    Verkleidung
    7
    Auflageanker
    8
    Betonplatte
    9
    Gebäude
    10
    Kupplungselement
    11
    Spannschraube
    11a
    Sechskantkopf von 11
    12
    Spannmutter
    13
    Sicherungsschraube
    14–16
    Glasplatte
    17; 17a–17c
    Gegenklemmprofil
    18
    Fixierschraube
    21
    Innenraum von 3
    26
    Schraubkanal
    39
    oberes, freies Ende von 3
    42
    rechte Seitenwand von 26
    54
    Rille an 42
    56
    Handlaufprofil
    57
    Unterseite von 56
    58
    hinterschnittene Nut an 56
    59
    Madenschraube
    60
    Gewindebohrung an 59 für 62
    61
    Durchgangsbohrung in 10 für 11
    62
    Bohrung in 43 für 13
    63
    Gewinde von 13
    64
    Abschnitt eines Vierkantrohrs
    101
    Schutzeinrichtung
    102
    Geländer
    103
    Pfosten
    104
    Bodenanker
    106
    Verkleidung
    107
    L-Anker
    108
    Betonplatte
    108a
    Frontseite von 108
    108b
    Unterseite von 108
    117
    Gegenklemmprofil
    118
    Fixierschraube
    119
    Frontflanschplatte
    120
    Fortsatz bzw. Ständer
    121
    Innenraum von 103
    122
    Mantelwand von 103
    123
    zweite Seitenfläche von 103
    124
    Bohrung
    125
    Befestigungsschraube
    125a
    Kopf von 125
    125b
    Hals von 125
    125c
    Kopffläche von 125a
    126
    Schraubkanal
    127
    Rippe
    128
    zweite Befestigungsschraube
    129, 130
    Dichtungsstreifen an 103
    131
    Struktur von 132
    132
    erste Innenseite
    133
    zweite Innenseite
    134
    dritte Innenseite
    135
    vierte Innenseite
    136, 137
    Gleitsteg an 132
    138
    Öffnung von 126
    139
    erstes, oberes, freies Ende von 103
    140
    zweites, unteres, freies Ende von 103
    141
    linke Seitenwand von 126
    141a
    Innenseite von 141
    142
    rechte Seitenwand von 126
    142a
    Innenseite von 142
    143
    Bodenwand von 126
    144
    Außenseite von 103
    145
    erste Seitenfläche von 103
    146, 147
    Nut an Außenseite von 103
    148
    Dichtungsstreifen an 103
    149
    Klemmleiste
    150
    Abdeckprofil
    151
    Dichtungsstreifen
    152
    Bohrung in 149
    153
    Bohrung in 143
    154
    Rille
    155
    Muttergewinde für 118
    166
    erster Eckverbinder
    167
    Außenprofil
    167a, 167b
    Klemmbacke
    168
    Innenprofil
    168a, 168b
    Klemmbacke
    169
    Spannmittel
    170–173
    Dichtungsstreifen
    174, 175
    Glasscheibe
    176
    Winkelhalbierende
    177
    Spannschraube
    178
    Bohrung in 168 für 177
    179
    Schraubkanal für 177
    180
    weitere Spannschraube
    181
    Bohrung in 143 für 125
    182
    Freiraum
    183
    zweiter Eckverbinder
    201
    Schutzeinrichtung
    202
    Geländer
    204
    Bodenanker
    206
    Verkleidung
    207
    Auflageanker
    208
    Bodenplatte
    208a
    Frontseite von 208
    214
    Glasplatte
    217
    Gegenklemmprofil
    220
    Fortsatz bzw. Ständer von 204
    221
    Innenraum von 203
    229, 230
    Dichtungsstreifen
    L56
    Längsachse von 56
    L103
    Längsachse von 103
    L125
    Längsachse von 125
    SKS
    Senkkopfschraube
    α
    Winkel zwischen 174 und 175
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 9404270 U1 [0002]

Claims (10)

  1. Pfosten (3, 103, 203) zum Aufbau einer Schutzeinrichtung (1, 101, 201), – wobei die Schutzeinrichtung (1, 101, 201) insbesondere als Geländer (2, 102, 202) oder als Fassadenverkleidung oder als Trennwand ausgebildet ist, – wobei der Pfosten (3, 103, 203) mit weiteren Bauteilen der Schutzeinrichtung (1, 101, 201) insbesondere mit einem Handlauf (5) und/oder mit einem Bodenanker (4, 104, 204) und/oder mit einer Verkleidung (6, 106, 206) verbindbar ist, – wobei der Pfosten (3, 103, 203) ein endseitig offenes Hohlprofil mit einem Innenraum (21, 121, 221) und einem Schraubkanal (26, 126) umfasst, – wobei sich der Schraubkanal (26, 126) in Richtung einer Längsachse (L103) des Pfostens (3, 103, 203) erstreckt, – wobei der Schraubkanal (26, 126) zwei sich gegenüberliegende Seitenwände (141, 42, 142), eine Bodenwand (43) und eine der Bodenwand (43) gegenüber liegende Öffnung (138) umfasst, – wobei wenigstens eine der beiden Seitenwände (141, 42, 142) des Schraubkanals (26, 126) zur Bildung eines Gegengewindes (155) wenigstens eine in Richtung der Längsachse (L103) verlaufende Rille (54, 154) aufweist und – wobei in den Schraubkanal (26, 126) quer zu der Längsachse (L103) des Pfostens (3, 103, 203) ein Verbindungsmittel (11, 13, 118, 125) zur Verbindung des Pfostens (3, 103, 203) mit einem der Bauteile (4, 104, 204; 56; 117, 149) der Schutzeinrichtung (1, 101, 201) einschraubbar ist, dadurch gekennzeichnet, – dass der Schraubkanal (26, 126) mit seiner Öffnung (138) in den Innenraum (21, 121, 221) des Pfostens (3, 103, 203) mündet.
  2. Pfosten (3, 103, 203) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, – dass die Öffnung (138) des Schraubkanals (26, 126) in einer Mantelwand (122) des Pfostens (3, 103, 203) ausgebildet ist und – dass die beiden Seitenwände (141, 42, 142) und der Boden (143) des Schraubkanals (26, 126) an einer Außenseite (144) des Pfostens (3, 103, 203) eine in Richtung der Längsachse (L103) des Pfostens (3, 103, 203) verlaufende Rippe (127) bilden.
  3. Pfosten (3, 103, 203) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, – dass die durch den Schraubkanal (26, 126) gebildete Rippe (127) auf der Mantelwand (122) des Pfostens (3, 103, 203) ausgebildet ist und – dass die Mantelwand (122) links und rechts neben der Rippe (127) jeweils eine in Richtung der Längsachse (L103) des Pfostens (3, 103, 203) verlaufende Nut (146, 147) umfasst, in welche jeweils ein Dichtungsstreifen (148, 130) einsetzbar ist.
  4. Pfosten (3, 103, 203) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Pfosten (3, 103, 203) und der Schraubkanal (26, 126) als einstückiges Strangpressprofil ausgebildet ist und dass der Pfosten (3, 103, 203) insbesondere eine kreisrunden oder vieleckigen, insbesondere rechteckigen oder sechseckigen Querschnitt aufweist.
  5. Pfosten (3, 103, 203) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Pfosten (3, 103, 203) gegenüber der Öffnung (138) des Schraubkanals (26, 126) wenigstens eine in der Mantelwand (122) des Pfostens (3, 103, 203) ausgeführte Bohrung (124) aufweist, wobei das als Befestigungsschraube (125, 128) ausgebildete Verbindungsmittel, welches insbesondere als Senkkopfschraube (SKS) ausgebildet ist, durch diese Bohrung (124) quer zu der Längsachse (L103) des Pfostens (3, 103, 203) von außen in den Innenraum (21, 121) des Pfostens (3, 103, 203) einführbar und von dort weiter durch die Öffnung (138) des Schraubkanals (26, 126) in den Schraubkanal (26, 126) einschraubbar ist.
  6. Pfosten (3, 103, 203) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Pfosten (3, 103, 203) in der Bodenwand (143) des Schraubkanals (26, 126) wenigstens eine Bohrung (153, 181) aufweist, wobei das als Fixierschraube (118) oder Befestigungsschraube (125) oder als Sicherungsschraube (13) ausgeführte Verbindungsmittel, welches insbesondere als Senkkopfschraube (SKS) ausgebildet ist, quer zu der Längsachse (L103) des Pfostens (3, 103, 203) von außen durch diese Bohrung (153, 181) in den Schraubkanal (26, 126) einschraubbar ist und durch den Schraubkanal (23, 126) insbesondere auch in den Innenraum (121) des Pfostens (3, 103, 203) eindrehbar ist.
  7. Schutzeinrichtung (1, 101, 201), insbesondere Geländer (2, 102, 202), – wobei die Schutzeinrichtung (1, 101, 201) wenigstens einen Pfosten (3, 103, 203) nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6 umfasst und – wobei die Schutzeinrichtung (1, 101, 201) wenigstens einen Handlauf (5), wenigstens einen Bodenanker (4, 104, 204) und wenigstens eine Verkleidung (6, 106, 206) umfasst, – wobei der Handlauf (5) zur Befestigung an einem ersten freien Ende (139) des Pfostens (3, 103, 203) vorgesehen ist, – wobei der Bodenanker (4, 104, 204) zur Verbindung eines zweiten freien Endes (140) des Pfostens (3, 103, 203) mit einem Bauwerk (9) oder einem Untergrund (8, 108, 208) vorgesehen ist und – wobei die Verkleidung (6, 106, 206) zur Anordnung unterhalb des Handlaufs (5) und neben dem Pfosten (3, 103, 203) vorgesehen ist.
  8. Schutzeinrichtung (1, 101, 201) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, – dass der Handlauf (5) wenigstens ein Handlaufprofil, (56) wenigstens eine Spannschraube (11), wenigstens eine Spannschraubenmutter (12), wenigstens ein Kupplungselement (10) und wenigstens eine Sicherungsschraube (13) umfasst, – wobei das Handlaufprofil (56) an einer Unterseite (57) eine hinterschnittene Nut (58) aufweist, welche derart auf einen Kopf (11a) der Spannschraube (11) angepasst ist, dass die mit ihrem Kopf (11a) in die hinterschnittene Nut (58) eingeschobene Spannschraube (11) unverdrehbar gehalten ist, – wobei das Kupplungselement (10) eine Durchgangsbohrung (61) aufweist, wobei das Kupplungselement (10) auf die in dem Handlaufprofil (56) geführte Spannschraube (11) aufgesetzt und mit der Spannschraubenmutter (11a) an dem Handlaufprofil (56) in einer gewünschten Stellung fixiert ist, – wobei das Handlaufprofil (56) mit dem daran fixierten Kupplungselement (10) an dem ersten freien Ende (139) des Pfostens (3, 103, 203) in den Innenraum (121) des Pfostens (3, 103, 203) eingesteckt ist und mit der Sicherungsschraube (13) gesichert ist, – wobei die Sicherungsschraube (13) durch die Bodenwand (143) des Schraubkanals (26, 126) quer zu der Längsachse (L103) des Pfostens (3, 103, 203) in den Schraubkanal (26, 126) eingeschraubt ist und in den Innenraum (121) des Pfostens (3, 103, 203) ragt.
  9. Schutzeinrichtung (1, 101, 201) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 7 bzw. 8, dadurch gekennzeichnet, – dass der Bodenanker (4, 104, 204) einen Fortsatz (120, 220) umfasst, welcher in den Pfosten (3, 103, 203) eingesteckt ist, – wobei der Pfosten (3, 103, 203) mit dem Fortsatz (120, 220) mit wenigstens einer Befestigungsschraube (125, 128) verbunden ist, – wobei die Befestigungsschraube (125, 128) entweder von außen durch eine Bohrung (124) in einer zweiten Seitenfläche (123) des Pfostens (3, 103, 203) und durch die sich weiter in den Fortsatz (120, 220) des Bodenankers (4, 104, 204) erstreckende Bohrung (124) bis in den Schraubkanal (126) geführt ist oder an der ersten Seitenfläche (145) des Pfostens des Bodenankers von außen durch eine direkt in den Schraubkanal (126) des Pfostens des Bodenankers und weiter in den Fortsatz (120, 220) des Bodenankers (4, 104, 204) führende Bohrung (181) geführt ist, – wobei die zweite Seitenfläche (123) des Pfostens (3, 103, 203) der ersten Seitenfläche (145) des Pfostens (3, 103, 203), an welcher der Schraubkanal (26, 126) ausgebildet ist, gegenüber liegt.
  10. Schutzeinrichtung (1, 101, 201) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 7, 8 bzw. 9, dadurch gekennzeichnet, – dass die Schutzeinrichtung (1, 101, 201) zur Befestigung der Verkleidung (6, 106, 206) wenigstens ein Gegenklemmprofil (17, 117, 217) umfasst, – wobei die Verkleidung (6, 106, 206) an dem Pfosten (3, 103, 203) an einer ersten Seitenfläche (145) des Pfostens (3, 103, 203) anliegt, an welcher auch der Schraubkanal (26, 126) ausgebildet ist, – wobei die Verkleidung (6, 106, 206) zwischen der ersten Seitenfläche (145) des Pfostens (3, 103, 203) und dem Gegenklemmprofil (17, 117, 217) eingeklemmt ist, – wobei das Gegenklemmprofil (17, 117, 217) hierzu mit wenigstens einer Fixierschraube (118) in dem Schraubkanal (26, 126) des Pfostens (3, 103, 203) fixiert ist, – wobei die Fixierschraube (118) quer zu der Längsachse (L103) des Pfostens (3, 103, 206) durch die Bodenwand (143) der Rippe (127) in den Schraubkanal (26, 126) eingeschraubt ist und – wobei das Gegenklemmprofil (17, 117, 217) zur Sicherung der Verkleidung (6, 106, 206) insbesondere einen Schenkel (217) aufweist, welcher die Verkleidung (6, 106, 206) untergreift.
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