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Die Erfindung bezieht sich auf eine Schwenktüre, insbesondere Innenschwenktüre, für Fahrzeuge insbesondere des öffentlichen Personenverkehrs wie z. B. Omnibusse, mit zwei Türblättern, die in der Geschlossenstellung innerhalb eines Türportals mit aneinander anliegenden Innenkanten angeordnet sind und von denen jedes Türblatt über Schwenkarme mit einer im wesentlichen vertikal im Fahrzeug angeordneten Drehsäule verbunden und an seiner Oberkante über eine Rollenführung in einer oberhalb der Türblätter angeordneten Führungsschiene schwenkbar geführt ist, wobei beide Türblätter mittels einer Antriebsvorrichtung aus der Geschlossenstellung um etwa 90° in eine Öffnungsstellung und umgekehrt schwenkbar sind.
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Es sind dazu aus der Praxis bzw. aus dem Stand der Technik verschiedene derartige Schwenktüren, insbesondere Innenschwenktüren, für Fahrzeuge insbesondere des öffentlichen Personenverkehrs wie z. B. Omnibusse, bekannt. Bei diesen bekannten Ausführungsformen ist insbesondere nachteilig, dass bei der Schwenkbewegung aus der Schließstellung in die Öffnungsstellung und umgekehrt die Hauptschließkante der Türblätter in der Regel deutlich über die Fahrzeugaußenhaut hinausragt, was zu Verletzungen bei in diesem Bereich befindlichen Personen, vorbeifahrenden Radfahrern od. dgl. führen kann. Es sei dazu beispielhaft auf folgende Druckschrift verwiesen:
Die
EP 1 118 491 B1 bezieht sich auf einen Schwenktürflügel für Fahrzeuge, insbesondere Busse, der mit Hilfe von durch eine Drehsäule betätigbaren Schwenkarmen nach innen verschwenkbar ist und an dessen Unterkante eine Abdichtleiste um eine Drehachse parallel zur Unterkante schwenkbar angeordnet ist, wobei der untere Schwenkarm so angeordnet ist, dass sein Schwenkbereich unterhalb der Drehachse der Abdichtleiste liegt. Die hier beschriebene Anordnung weist genau die oben beschriebenen Nachteile auf.
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Ausgehend von diesen bekannten Schwenktüren, insbesondere Innenschwenktüren, liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, die bekannten Anordnungen unter Beibehaltung der bisherigen Vorteile in der Weise zu verbessern bzw. weiter zu entwickeln, dass die Nachteile der bekannten Ausführungsformen vermieden werden, wobei insbesondere die Verletzungsgefahr bei der Schwenkbewegung der Schwenktüre aus der Schließstellung in die Öffnungsstellung und umgekehrt reduziert werden.
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Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass jedes Türblatt über die Rollenführung in der Führungsschiene derart zwangsgeführt ist, dass die Hauptschließkante der Türblätter nicht über die Fahrzeugaußenhaut hinausragt. Auf diese Weise wird erstmalig mit einfachen Mitteln eine solche Schwenktüre, insbesondere Innenschwenktüre geschaffen, bei der durch diese Ausbildung der Zwangsführung jedes Türblattes über die Rollenführung in der Führungsschiene, derart, dass die Hauptschließkante der Türblätter nicht über die Fahrzeugaußenhaut hinausragen, die Verletzungsgefahr bei der Schwenkbewegung der Schwenktüre aus der Schließstellung in die Öffnungsstellung und umgekehrt deutlich reduziert wird. Die erfindungsgemäße Schwenktüre, insbesondere Innenschwenktüre ist dabei auch einfach und kostengünstig herstellbar.
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Bei der bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die Führungsschiene in Bezug auf die Fahrzeugaußenhaut schräg verlaufend ausgebildet. Dies ist eine in konstruktiver Hinsicht besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Zwangsführung der erfindungsgemäßen Schwenktüre, insbesondere Innenschwenktüre.
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Es empfiehlt sich nach einem weiteren und letzten Merkmal der vorliegenden Erfindung, dass die Führungsschiene an ihrem öffnungsseitigen Ende einen Radius aufweist. Dieser Radius dient dabei der Begradigung dieser Fürhungsschiene, derart, dass bei der Schließung der Schwenktüre das Anlaufdrehmoment reduziert wird.
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Die Erfindung ist in den Figuren der Zeichnung in einem Ausführungsbeispiel dargestellt. Es zeigen:
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1 eine schematische Teil-Darstellung der erfindungsgemäßen Schwenktüre (ein Türblatt) in geschlossener Position,
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2 eine schematische Teil-Darstellung der erfindungsgemäßen Schwenktüre (ein Türblatt) in geöffneter Position.
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Die erfindungsgemäße Anordnung bezieht sich auf eine Schwenktüre 10, insbesondere Innenschwenktüre, für Fahrzeuge insbesondere des öffentlichen Personenverkehrs wie z. B. Omnibusse, und ist generell mit 10 bezeichnet. Es ist dazu in der 1 der Zeichnung die erfindungsgemäße Schwenktüre 10 in einer schematischen Teil-Darstellung (ein Türblatt) in geschlossener Position und in der 2 der Zeichnung in geöffneter Position dargestellt. Die erfindungsgemäße Schwenktüre 10 umfasst zwei Türblätter 11, die in der Geschlossenstellung innerhalb eines Türportals mit aneinander anliegenden Innenkanten angeordnet sind und von denen jedes Türblatt 11 über Schwenkarme 12 mit einer im wesentlichen vertikal im Fahrzeug angeordneten Drehsäule verbunden und an seiner Oberkante über eine Rollenführung in einer oberhalb der Türblätter 11 angeordneten Führungsschiene 13 schwenkbar geführt ist. Dabei sind beide Türblätter 11 mittels einer Antriebsvorrichtung aus der Geschlossenstellung um etwa 90° in eine Öffnungsstellung und umgekehrt schwenkbar.
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Es ist dabei erfindungsgemäß vorgesehen, dass jedes Türblatt 11 über die Rollenführung in der Führungsschiene 13 derart zwangsgeführt ist, dass die Hauptschließkante 15 der Türblätter 11 nicht über die Fahrzeugaußenhaut 16 hinausragt. Auf diese Weise wird erstmalig mit einfachen Mitteln eine solche Schwenktüre 10, insbesondere Innenschwenktüre geschaffen, bei der durch diese Ausbildung der Zwangsführung jedes Türblattes 11 über die Rollenführung in der Führungsschiene 13, derart, dass die Hauptschließkante 15 der Türblätter 11 nicht über die Fahrzeugaußenhaut 16 hinausragt, die Verletzungsgefahr bei der Schwenkbewegung der Schwenktüre 10 aus der Schließstellung in die Öffnungsstellung und umgekehrt deutlich reduziert wird.
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Bei der dargestellten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist die Führungsschiene 13 in Bezug auf die Fahrzeugaußenhaut 16 schräg verlaufend ausgebildet. Diese Ausbildung ist in konstruktiver Hinsicht besonders vorteilhaft. Weiterhin weist die Führungsschiene 13 an ihrem öffnungsseitigen Ende einen Radius 17 auf. Dieser Radius 17 dient dabei der Begradigung dieser Führungsschiene 13, derart, dass bei der Schließung der Schwenktüre 10 das Anlaufdrehmoment reduziert wird. Außerdem entfällt bei der erfindungsgemäßen Schwenktüre 10 durch die Führung innerhalb des Fahrzeuges eine Besenleiste und ein Abstreifer oberhalb des jeweiligen Türblattes 11 und es kann eine Dichtleiste analog der Nebenschließleiste eingesetzt werden.
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Im übrigen können alle weiteren erforderlichen, in den Figuren der Zeichnung nicht dargestellten, Bauteile eine an sich bekannte Ausbildung aufweisen.
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Wie bereits erwähnt, sind die dargestellten Ausführungsformen nur eine beispielsweise Verwirklichung der Erfindung. Diese ist nicht darauf beschränkt, es sind vielmehr noch mancherlei Abänderungen und Ausbildungen möglich. So sind insbesondere Abwandlungen in der konstruktiven Ausbildung der erfindungsgemäßen Schwenktüre 10 und deren einzelnen Bestandteilen denkbar.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Schwenktüre
- 11
- Türblatt (von 10)
- 12
- Schwenkarm (an 11)
- 13
- Führungsschiene
- 14
- Rolle (an 11 in 13 geführt)
- 15
- Hauptschließkante (von 11)
- 16
- Fahrzeugaußenhaut
- 17
- Radius (von 13)
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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