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Die
Erfindung betrifft eine Insektenschutztür, mit einem in
einem Rahmen oder einem Türstock schwenkbar aufgenommenen
Flügel sowie einer Schließeinrichtung zum automatischen
Schließen des Türflügels, umfassend wenigstens
einen um im Wesentlichen 90° gewinkelten und beim Verschwenken
des Flügels tordierten Torsionsstab, der mit seinem im
Wesentlichen vertikal verlaufenden Stababschnitt drehfest in einer
Halterung aufgenommen ist, während der im Wesentlichen
horizontale Stababschnitt beim Verschwenken der Tür mit
einem flügelseitig vorgesehenen Mitnehmer oder einem rahmen- oder
türstockseitig vorgesehenen Anschlag zusammenwirkt.
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Eine
solche Insektenschutztür ist beispielsweise aus
DE 10 2006 005 375 bekannt.
Dort sind zwei Torsionsstäbe vorgesehen, die mit ihren
beiden vertikal verlaufenden Stabenden in einer Halterung, die bevorzugt
türstock- oder türrahmenseitig vorgesehen ist,
drehfest aufgenommen sind. Zwischen die beiden horizontalen Stababschnitte
greift einerseits ein flügelseitiger Mitnehmer ein, zum
anderen ein türstock- oder türrahmenseitiger Anschlag.
Bei der dort beschriebenen Insektenschutztür handelt es
sich um eine Pendeltür, also eine Tür, die zu
beiden Seiten aufgeschwenkt werden kann. Die Funktion ist dabei derart,
dass beim Aufschwenken der Tür jeweils ein Torsionsstab über
den flügelseitigen Mitnehmer bewegt und damit tordiert
wird und eine Rückstellkraft zum Schließen der
Tür aufbaut, während der andere Torsionsstab mit
seinem horizontalen Stababschnitt am türstock- oder rahmenseitigen
Anschlag anliegt und nicht tordiert wird. Dieser Torsionsstab wird
jedoch bei einer Bewegung des Flügels in die andere Richtung
betätigt, während der andere ruht.
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Alternativ
zu der beschriebenen Anordnung der Halterung, die die vertikalen
Stababschnitte der Torsionsstäbe drehfest fixiert, an dem
Türstock oder dem Türrahmen ist es auch denkbar,
diese Halterung flügelseitig vorzusehen. Die Funktion bzw.
das Zusammenwirken mit dem Mitnehmer bzw. dem Anschlag wäre
dann im Wesentlichen die gleiche, es wird jedoch jeweils der Torsionsstab
tordiert, der am Anschlag anliegt, nachdem bezüglich dieses
Anschlagpunktes infolge der Anord nung der Halterung am Flügelrahmen
das entsprechende Stabende, das in der Halterung angeordnet ist,
verdreht und mithin der Stab tordiert wird, während der über
dem Mitnehmer mitgenommene Torsionsstab nicht tordiert wird, nachdem
sein Stabende infolge der Mitverschwenkung der Halterung zusammen
mit dem Mitnehmer bewegt wird.
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Unabhängig
davon, wo nun die Halterung vorgesehen ist, befindet sich jedoch
stets die vertikal verlaufende Drehachse, um die der jeweilige Torsionsstab
verdreht wird, außerhalb der vertikal verlaufenden Flügelschwenkachse,
das heißt, dass die Scharnierachse, um die der Flügel
verschwenkt wird, nicht mit der Torsionsstabdrehachse zusammenfällt. Dies
führt, wie sich nun herausgestellt hat, dazu, dass es zu
einer Relativbewegung des jeweiligen horizontalen Stabendes je nach
Positionierung der Halterung entweder zum Mitnehmer oder zum Anschlag kommt,
da die jeweilige Drehbewegung um unterschiedliche Drehachsen erfolgt,
mithin also eine horizontale Verschiebebewegung einsetzt. Ist die
Halterung beispielsweise am Türstock oder am Türrahmen angeordnet,
so kommt es zu einer horizontalen Relativbewegung des Stabendes
zum Mitnehmer, der Stababschnitt wird also beim Auf- und Zuschwenken entlang
des Mitnehmers bewegt und schleift an diesem. Entsprechendes gilt,
wenn die Halterung flügelseitig vorgesehen ist, dann kommt
es zu einer solchen Verschiebebewegung des Stababschnitts des tordierten
Torsionsstabs relativ zum feststehenden Anschlag. Diese Relativbewegung
führt in Verbindung mit der resultierenden Rückstellkraft,
die durch die Torsion des Torsionsstabs erzeugt wird, dazu, dass
der Mitnehmer bzw. Anschlag beachtlich stark durch Reibung belastet
wird, was bei häufiger Beanspruchung der Tür sogar
dazu führen kann, dass der Mitnehmer oder Anschlag hierdurch
so stark beschädigt wird, dass er im Extremfall sogar abbrechen kann.
Dieses Problem ist sowohl bei einer Insektenschutztür,
die nur nach einer Richtung geöffnet werden kann, mithin
also nur einen Torsionsstab aufweist, gleichermaßen gegeben,
wie bei der beschriebenen Pendeltür, die in beide Richtungen
verschwenkt werden kann und zwei parallele Torsionsstäbe
aufweist.
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Der
Erfindung liegt damit das Problem zugrunde, eine Insektenschutztür
anzugeben, bei der eine Beeinträchtigung der Funktion des
Mitnehmers oder Anschlags vermieden ist.
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Zur
Lösung dieses Problems ist bei einer Insektenschutztür
der eingangs genannten Art erfindungsgemäß vorgesehen,
dass der Mitnehmer oder der Anschlag einen drehbaren Abschnitt aufweist,
an dem der sich beim Verschwenken des Flügels relativ zum
Mitnehmer oder Anschlag bewegende Stababschnitt läuft.
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Wie
beschrieben, verläuft die Dreh- oder Torsionsachse des
wenigstens einen Torsionsstabs zwar parallel zur Flügeldrehachse,
sie fallen jedoch nicht zusammen, sondern sind versetzt zueinander, woraus
die Relativbewegung des horizontalen Stababschnitts zum Mitnehmer
bzw. Anschlag resultiert. Erfindungsgemäß ist
nun vorgesehen, dass der Mitnehmer oder Anschlag einen drehbaren
Abschnitt aufweist, auf dem dieser sich bewegende Stababschnitt
läuft. Es kommt also infolge der erfindungsgemäßen
Ausgestaltung des Mitnehmers bzw. Abschnitts nicht mehr zu einer
reibenden Beanspruchung des Mitnehmers oder Abschnitts durch den sich
bewegenden Stababschnitt, vielmehr rollt dieser auf dem drehbaren
Mitnehmer- oder Anschlagabschnitt ab, wodurch der Mitnehmer bzw.
Abschnitt nicht mehr mechanisch in einer Weise beansprucht wird,
die zu einer Beschädigung bis hin zum Abscheren führt.
Stababschnitt und Mitnehmer bzw. Anschlag rollen also aufeinander
ab, so dass eine dauerhafte Funktionsfähigkeit der Tür
gewährleistet ist.
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Der
drehbare Mitnehmer- oder Anschlagabschnitt ist zweckmäßigerweise
ein wälz- oder gleitgelagerter Ring. Auf diesem Ring, der
natürlich gleichermaßen auch als Rolle bezeichnet
werden kann, läuft das Stabende reibungsfrei ab. Die Lagerung
des Rings kann über ein Wälzlager, beispielsweise
ein kleines Kugellager, erfolgen, denkbar ist aber auch eine Gleitlagerung,
solange im jeweiligen Fall sichergestellt ist, dass der Ring oder
die Rolle leicht läuft.
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In
Weiterbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass der Mitnehmer-
oder Anschlagabschnitt eine ebene oder eine profilierte, insbesondere rundlich
oder nutförmig eingetiefte Lauffläche aufweist.
Die Form der Profilierung, insbesondere der Eintiefung, kann dabei
im Wesentlichen der Form des Stababschnitts entsprechen. Der Stababschnitt selbst
ist rund oder beispielsweise flach gedrückt. Die Aufnahme
des Stababschnitts in eine entsprechende Profilierung, wie beispielsweise
eine Eintiefung, ist zweckmäßig, als hierdurch
eine vertikale Seitenführung gegeben ist, die in jedem
Fall verhindert, dass der Stababschnitt aus welchen Gründen
auch immer aus seiner Anlage an dem Mitnehmer bzw. Anschlag springt.
Eine Profilform entsprechend der Form der Außenkontur des
Stababschnitts ist dahingehend zweckmäßig, als
eine große Anlagefläche beider Laufkomponenten
aneinander gegeben ist. Jedoch ist eine solche Profilierung nicht
zwingend erforderlich, vielmehr kann die erfindungsgemäße
Wirkung auch gleichermaßen über eine ebene Lauffläche
des Mitnehmer- oder Anschlagabschnitts erreicht werden.
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Wie
bereits beschrieben, sind bei einer Pendeltür zwei im Wesentlichen
parallel zueinander angeordnete Torsionsstäbe vorgesehen,
wobei zwischen die im Wesentlichen horizontal verlaufenden Stababschnitte
ein rahmen- oder türstockseitiger Anschlag und ein flügelseitiger
Mitnehmer greifen. Je nachdem, wo die Halterung der Torsionsstäbe
vorgesehen ist, ist entweder der Mitnehmer oder der Anschlag mit
einem drehbaren Abschnitt in Form des Rings oder der Rolle ausgestattet.
Befindet sich die Torsionsstabhalterung am Türstock oder
am Rahmen, so kommt es zu einer Relativbewegung des Stababschnitts
zum Mitnehmer, der dann die Rolle aufweist. Ist die Torsionsstabhalterung
am Flügel angeordnet, setzt die Relativbewegung zwischen
dem Stababschnitt und dem türstock- oder türrahmenseitigen
Anschlag ein, wobei dann der Anschlag mit der Drehrolle ausgeführt
ist. Das heißt, dass stets das Bauteil, das mit dem bei
der Flügelbewegung zu tordierenden Torsionsstab zusammenwirkt,
mit dem drehbaren Abschnitt zur Ermöglichung der aufeinander
laufenden Rollbewegung versehen ist.
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Der
drehbare Mitnehmer- oder Anschlagabschnitt, insbesondere in Form
des Rings oder der Rolle, ist zweckmäßigerweise
aus Metall ausgeführt, so dass letztlich der Mitnehmer
bzw. der Anschlag ein vollständiges Metallbauteil ist.
Denkbar wäre aber auch eine Ausführungsform des
drehbaren Abschnitts in Form eines Kunststoffbauteils, also beispielsweise
einer Kunststoffrolle, wenn ein hinreichend stabiler Kunststoff
verwendet wird, der auch einer häufigen Beanspruchung standhält.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
dem im folgenden beschriebenen Ausführungsbeispiel sowie
anhand der Zeichnungen. Dabei zeigen:
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1 eine
Prinzipdarstellung einer erfindungsgemäßen Insektenschutztür
in Form einer Pendeltür,
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2 eine
vergrößerte Ansicht des oberen Schwenklagerungsbereichs
des Flügels,
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3 eine
Seitenansicht des Ausschnitts gemäß 2 in
Richtung der Linie III-III,
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4 eine
vergrößerte Detailansicht des Ausschnitts IV aus 2,
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5 eine
vergrößerte Detailansicht des Ausschnitts V aus 3,
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6 eine
Aufsicht in Richtung der Linie VI-VI in 2,
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7 eine
Teilansicht des oberen Schwenklagerungsbereichs des Flügels
einer nur einseitig zu öffnenden Tür, die unmittelbar
im Türstock vorgesehen ist,
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8 eine
vergrößerte Ansicht des Bereichs VIII aus 7,
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9 eine
Aufsicht in Richtung der Linie IX-IX in 7, und
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10 eine
Darstellung eines Mitnehmers 19.
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1 zeigt
eine Prinzipdarstellung einer erfindungsgemäßen
Insektenschutztür 1, umfassend einen Flügel 2,
der bei dem hier gezeigten Ausführungsbeispiel in beide
Richtungen verschwenkbar, also pendelnd, in einem Montagerahmen
aufgenommen ist, der wiederum an einen Türstock angeordnet ist.
Der Flügel 2 weist einen Flügelrahmen 5 auf,
der aus vier metallischen Profilstäben besteht, die miteinander
verbunden sind. Im Rahmen ist ein Insektenschutzgitter, beispielsweise
ein feinmaschiges Metall- oder Kunststoffgitter, aufgenommen. Entsprechend
besteht auch der Montagerahmen 3 aus mehreren einzelnen
Metallprofilstäben, die zu einem Rahmen verpresst sind.
Der grundsätzliche Aufbau einer solchen Insektenschutztür
ist an und für sich bekannt.
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In 2 ist
in vergrößerter Darstellung der Eckbereich des
Flügels 2 in seiner Anlenkung am Montagerahmen 3 dargestellt.
Dies geschieht über ein Scharnier 7, ein erstes
Scharnierteil 8 ist am Flügelrahmen 5 angeordnet,
ein zweites Scharnierteil 9 ist am Montagerahmen 3 befestigt.
Beide sind mit einem die Drehachse des Scharniers 7 und
damit des Flügels 2 bildenden Stift 10 verbunden,
das heißt, die Drehachse verläuft vertikal. Natürlich
ist der Flügel über seine Länge mit zwei
oder mehreren Scharnieren gelagert.
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Vorgesehen
ist des Weiteren eine Schließeinrichtung 11 zum
automatischen Schließen der aus ihrer Ruhelage aufgeschwenkten
Tür. Diese Schließeinrichtung umfasst zum einen
zwei Torsionsstäbe 12, 13, die um im
Wesentlichen 90° gewinkelt sind und parallel zueinander
verlaufen, weshalb in 2 nur der hier vordere Torsionsstab 13 zu
sehen ist, während die Aufsicht gemäß 6 beide
Torsionsstäbe 12, 13 zeigt. Die beiden
Torsionsstäbe 12, 13 sind mit ihren vertikal
verlaufenden Stababschnitten 15 in einer Halterung 14 aufgenommen,
in der die jeweiligen Stababschnittsenden drehfest fixiert sind. Die
Halterung 14 befindet sich am Montagerahmen 3. Die
vertikal verlaufenden Stababschnitte (in 2 ist lediglich
der vertikal verlaufende Stababschnitt 15 des vorderen
Torsionsstabs 13 gezeigt) bilden die jeweilige Drehachse,
um die ein Torsionsstab 12, 13 beim Verschwenken
des Flügels 2 tordiert wird.
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Jeder
Torsionsstab 12, 13 weist ferner einen im Wesentlichen
horizontal verlaufenden weiteren und zum ersten Stababschnitt in
einem Winkel von ca. 90° verlaufenden Stababschnitt 16, 17 auf,
zwischen die zum einen ein Anschlag 18 greift, der fest am
Montagerahmen 3 angeordnet ist. Der Anschlag 18 ist
in Form eines hier eine umlaufende Eintiefung aufweisenden Zapfens
ausgeführt. Er dient dazu, den jeweils beim Aufschwenken
des Flügels nicht bewegten Torsionsstab gegenzulagern.
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Vorgesehen
ist ferner ein Mitnehmer 19, der fest am Flügelrahmen 5 angeordnet
ist. Dieser Mitnehmer 19 wird beim Aufschwenken des Flügels 2 zwangsläufig
bewegt, was dazu führt, dass der an ihm anliegende Stababschnitt 16 oder 17 ebenfalls mitgenommen
wird. Dies führt zu einer Torsion des Torsionsstabs 12 bzw. 13,
das heißt, dieser wird um den jeweiligen vertikalen Stababschnitt 15 verdreht, nachdem
dessen Ende in der Halterung 14 fest fixiert ist. Es kommt
hierbei zum Aufbau einer Rückstellkraft, die den ausgelenkten
Flügel wieder in die Schließstellung zurückdrängt.
Der jeweils andere Torsionsstab bleibt mit seinem Stababschnitt
am Anschlag 18 liegen.
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Der
Mitnehmer 19, siehe die Detailansicht gemäß 10,
umfasst eine äußere Rolle oder einen Ring 20,
die oder der drehbar über eine Wälzlagerung oder
eine Gleitlagerung an dem Mitnehmerstift 21 gelagert ist.
Der Mitnehmerstift 21 umfasst ein Außengewinde 22, über
das er in eine entsprechende Durchbrechung in einem Steg 23 des
Flügelrahmens 5 eingeschraubt wird. Hierzu dient
eine oberseitige Werkzeugaufnahme 24, hier ein Inbus.
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Die
Rolle oder der Ring 20 dient als Auflagerung für
den jeweiligen Stababschnitt 16 oder 17 des jeweils
zu verschwenkenden Torsionsstabs 12, 13. Bei dieser
Verschwenkbewegung kommt es zu einer horizontalen Verschiebebewegung
des Stababschnitts 16 oder 17 relativ zum Mitnehmer 19.
Dies resultiert daraus, dass die Drehachse des Flügelrahmens,
gebildet durch den Stift 10, und die Drehachsen der beiden
Torsionsstäbe 12, 13, gebildet durch die
jeweiligen vertikalen Stababschnitte 15 (die der Übersichtlichkeit
halber beide auch in 6 eingezeichnet sind), zwar
parallel verlaufen, jedoch nicht zusammenfallen, sondern versetzt
zu einander liegen. Die Ausbildung des drehbaren Mitnehmerabschnitts 25 in
Form der Rolle oder des Rings 20 ermöglicht nun
ein Abrollen des Stababschnitts 16, 17 am Mitnehmer 19,
so dass es dort zu keinerlei Reibbeanspruchung kommt, die zu einer
Beschädigung des Mitnehmers führen könnte.
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Zwischen
dem Anschlag 18 und den Stababschnitten 16, 17 kommt
es zu keiner solchen Relativbewegung, nachdem derjenige Torsionsstab 12, 13, der
infolge der gewählten Verschwenkrichtung tordiert wird,
stets vom Anschlag 18 wegbewegt wird. Der an ihm anliegende
Torsionsstab 12, 13 bzw. Stababschnitt 16, 17 wird
bei der Verschwenkbewegung nicht bewegt. Der Anschlag 18 selbst
ist, siehe 5, über einen entsprechenden
mit einem Außengewinde 26 versehenen Zapfen 27 in
einen entsprechenden Quersteg 28 am Montagerahmen 3 lagefest eingeschraubt.
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Wie 5 zeigt,
und wie auch 10 zu entnehmen ist, ist die
Außenseite der Rolle oder des Rings 20 nicht profiliert.
Aus 5 ist zu entnehmen, dass die Stababschnitte 16, 17 an
ihrer Innenseite, die an der Rolle oder dem Ring 20 anliegt,
flachgedrückt sind. Denkbar wäre es auch, die
Außenseite der Rolle oder des Rings 20 zu profilieren,
beispielsweise über eine z. B. nutartige Eintiefung, in
der die Stababschnitte 16, 17 aufgenommen und
in der sie auch vertikal geführt sind.
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Während
die 2–6 eine Ausgestaltung
zeigen, bei der die Halterung 14 am Montagerahmen vorgesehen
sind, ist es gleichermaßen denkbar, die beiden Torsionsstäbe 12, 13 in
einer am Flügelrahmen 5 befindlichen Halterung
zu fixieren. Bei dieser Ausgestaltung wäre dann der Mitnehmer
ohne drehbarem Abschnitt auszuführen, während
der Anschlag 18 einen solchen drehbaren Abschnitt aufweisen
müsste, mithin also der in 10 gezeigte
Mitnehmer dann als Anschlag eingesetzt wird. Dies deshalb, als bei
dieser Ausgestaltung der nicht tordierte Torsionsstab während
der Aufschwingbewegung vom Mitnehmer mitgenommen wird, es kommt
dann zu keiner Relativbewegung der beiden zueinander, nachdem beide
am Flügelrahmen 5 angeordnet sind. Demgegenüber
wird jedoch der am Anschlag 18 anliegende Torsionsstab
tordiert, wobei auch hier wiederum die beiden Drehachsen des Torsionsstabs
und des Flügelrahmens nicht zusammenfallen und es zu der
Relativbewegung kommt.
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Die 7–9 zeigen
eine andere Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen
Insektenschutztür, die nur in eine Richtung geöffnet
werden kann. Gezeigt ist wiederum der Flügel 2 mit
seinem Flügelrahmen 5, wobei hier jedoch der Flügel 2 direkt
in den Türstock 29 eingesetzt ist. Das eine Scharnierelement 8 ist
wiederum am Flügelrahmen angeordnet, das andere Scharnierelement 9 befindet
sich am Türstock 29. In entsprechender Weise befindet
sich der Anschlag 18 ebenfalls am Türstock 29.
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Bei
dieser Ausgestaltung ist lediglich ein Torsionsstab 12 vorgesehen,
wobei hier die Halterung 14, die das untere Torsionsstabende
drehfest aufnimmt, im Flügelrahmen 5 angeordnet
ist, wie 7 gestrichelt zeigt.
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Der
horizontal verlaufende Stababschnitt 16 liegt auch hier
am Anschlag 18 an, wobei, ähnlich wie in 6,
der Stababschnitt 16 eine entsprechende Kröpfung
aufweist.
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Ein
Mitnehmer ist hier nicht erforderlich, nachdem die hier gezeigte
Insektenschutztür nur in eine Richtung aufgeschwenkt werden
kann (siehe 9 den Pfeil P), wodurch die
Rückstellkraft im Torsionsstab 12 aufgebaut wird.
Dies geschieht dadurch, dass der Stababschnitt 16 am Anschlag 18 aufgelagert
ist, sich mithin also mit dem Flügelrahmen 5 nicht
bewegt, jedoch infolge der Flügelrahmenverschwenkung das
untere in der Halterung 14 befindliche Stabende verdreht
wird. Einer Mitnahme des Stababschnitts 16 bedarf es hier
nicht, weshalb auch kein Mitnehmer vorzusehen ist.
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Gleichwohl
kommt es auch hier jedoch zu einer Relativbewegung zwischen Stabende 16 und
Anschlag 18, nachdem ersichtlich die Drehachse des Torsionsstabs,
gebildet durch den vertikalen Stababschnitt 15, um die
Drehachse des Flügelrahmens 5, gebildet durch
den Scharnierstift 10, nicht zusammenfallen. Um diese Relativbewegung
zu kompensieren, ist auch hier am Anschlag 18 ein drehbarer Abschnitt 25 vorgesehen,
der auch hier bevorzugt kugelgelagert ist, jedoch auch eine Gleitlagerung
möglich ist. Der drehbare Abschnitt 25 umfasst
auch hier eine Rolle oder einen Ring 20, der, siehe in 8,
jedoch oberflächlich profiliert ist, er weist eine umlaufende
Eintiefung auf, in der der Torsionsstababschnitt 16 aufgenommen
ist. Infolge der Rollenlagerung kommt es auch hier zu einem Abrollen
des Stababschnitts 16 am Ring 20 und mithin zu
keiner reibenden Beanspruchung des Anschlags 18.
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Sofern
bei der Ausgestaltung nach den 7–9 zwei
Torsionsstäbe vorgesehen werden, mithin also eine Pendeltür
realisiert ist, wäre der Einsatz eines Mitnehmers (dann
ohne Drehabschnitt) jedoch wieder erforderlich, nachdem dann stets
ein Stababschnitt über den Mitnehmer über die
jeweilige Bewegungsrichtung des Flügelrahmens mitgenommen
wird, während der andere unter Aufbau der Rückstellkraft
am Anschlag 18 verbleibt. Der grundsätzliche Aufbau
entspräche letztlich der Modifikation gemäß den 2–6,
lediglich abgesehen davon, dass das Funktionsprinzip infolge der
Anordnung der Halterung 14 im Flügelrahmen umgekehrt ist
zu dem Prinzip, wie es die Ausgestaltung nach den 2–6 zeigt.
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Gleichermaßen
könnte die Ausgestaltung nach den 2–6 auch
als nur in eine Richtung aufschwenkbare Tür ausgeführt
sein, das heißt, dass auch dort nur ein Torsionsstab vorgesehen
wäre. Bei dieser Ausgestaltung könnte dann grundsätzlich
der Anschlag 18 enfallen, da dieser nicht benötigt
wird, nachdem kein zweiter Torsionsstab vorgesehen ist und die Aufschwenkung
nur in eine Richtung erfolgen kann. Der Aufbau der Rückstellkraft
erfolgt dort stets durch Mitnahme des Torsionsstababschnitts über den
dortigen Mitnehmer 19 nebst Drehabschnitt, der bei dieser
Ausgestaltung zwingend wäre.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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