DE102012007935B4 - Gerüstanker - Google Patents
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Abstract
Gerüstanker (1) zur Verankerung von Gerüsten (6) an Bauwerken (4), insbesondere an Fassaden mit Wärmedämmverbundsystemen, bestehend aus einem Ankerrohr (2), einem Befestigungselement (3) zum Festlegen des Gerüstankers (1) an dem Bauwerk und einem Anschlusselement (5) zum Anschließen des Gerüstankers an dem Gerüst (6), dadurch gekennzeichnet, dass das Ankerrohr (2) aus einem zweiteiligen Rohr aus zwei Rohren (7, 8) mit einem gerüstseitigen Gerüstrohr (7) und einem bauwerksseitigen Ankerschaft (8) besteht, dass der Ankerschaft (8) einen kleineren Querschnitt als das Gerüstrohr (7) aufweist und teilweise in dem Gerüstrohr angeordnet ist und teilweise über dieses übersteht, und dass das Gerüstrohr (7) und der Ankerschaft (8) unlösbar einstückig miteinander verbunden sind.
Description
- Die Erfindung betrifft Gerüstanker zur Verankerung von Gerüsten an Bauwerken, insbesondere an Fassaden mit Wärmedämmverbundsystemen, bestehend aus einem Ankerrohr, einem Befestigungselement zum Festlegen des Gerüstankers an dem Bauwerk und einem Anschlusselement zum Anschließen des Gerüstankers an dem Gerüst.
- Um Arbeiten an Fassaden von Bauwerken vornehmen zu können, werden Arbeits- und Schutzgerüste verwendet, die mit Verankerungsmitteln an dem Bauwerk befestigt werden. Als Verankerungsmittel werden üblicherweise Ringösenschrauben mit unterschiedlichen Schaftlängen verwendet. Die Ringösenschrauben werden in dem Mauerwerk angebrachten Dübeln eingedreht und nach Abbau des Gerüstes wieder entfernt. Die Dübelöffnungen werden danach mit Abdeckkappen verschlossen, um einen Wassereintritt zu verhindern und gleichzeitig die Dübel bei einer erneuten Einrüstung wieder verwenden zu können.
- In Folge der Energieeinsparverordnung sind bauliche Maßnahmen erforderlich, um den Anforderungen der Verordnung Genüge zu leisten. So sind die Außenwände von Gebäuden zu dämmen. Bei den Wärmedämmverbundsystemen handelt es sich um plattenartige Verkleidungen der Fassaden. Die einzelnen Dämmplatten weisen dabei eine beträchtliche Stärke auf, so dass die bekannten Ringösenschrauben Schaftlängen von bis zu 50 cm aufweisen müssen, um einen ungestörten Einbau der Dämmplatten zu ermöglichen. Um die Standsicherheit und Tragfähigkeit der Gerüste auch in solchen Fällen zu gewährleisten, sind erhebliche konstruktive Zusatzmaßnahmen vorzunehmen. Das Hauptproblem liegt dabei darin, dass Ankerschrauben mit großen Schaftlängen sich zwangsläufig verformen, wenn Windlasten und Querkräfte auf das Gerüst einwirken. Diese Verformungen der Verankerungsmittel können zudem den Dämmsystemen erhebliche Schäden zufügen.
- Um die bauaufsichtlich vorgeschriebenen Anforderungen erfüllen zu können, ist in dem
DE 20 2009 004 831 U1 vorgeschlagen worden, bei einem Gerüstanker (Bauwerkanker), der ein Befestigungselement zum Festlegen des Ankers an dem Bauwerk und ein Anschlusselement zum Anschließen des Gerüsts an dem Anker aufweist, zwischen dem Befestigungselement und dem Anschlusselement einen zusätzlichen Schaft vorzusehen, und den Gerüstanker über ein an dem Schaft angeschlossenes Lastverteilungsteil, dessen Querschnittsfläche einem Vielfachen der Querschnittsfläche des Schaftes entspricht, anzuschließen. Durch den großen Durchmesser des Lastverteilungsteils werden die auf den Gerüstanker einwirkenden Querkräfte nur unwesentlich in die eigentliche bauwerksseitige Verankerung eingeleitet, so dass diese auch bei Auftreten von höheren Querkräften nicht im nennenswerte Maße beeinträchtigt wird. - Diese konstruktive Ausgestaltung hat nun aber den Nachteil, dass zum einen das großflächige Lastverteilungsteil nach einem Abbau des Gerüstes in der Fassadendämmung verbleibt und außerdem der ebenfalls einen relativ großen Durchmesser aufweisende zusätzliche Schaft nach seinem Herausdrehen aus der Befestigungsaufnahme eine relativ große Öffnung in der Wärmedämmung zurücklässt, die zu Wärmebrücken und darüber hinaus zu hässlichen optischen Beeinträchtigungen der Fassade führt.
- Weitere Gerüstanker sind aus der
DE 10 2011 005 458 A1 sowie der bekannt.GB 2 127 124 A - Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, einen Gerüstanker der eingangs genannten Art zu schaffen, der einfach aufgebaut ist, einfach an der Fassade eines Gebäudes anbringbar ist und der wegen seiner geringen räumlichen Abmessungen eine Beschädigung der Wärmedämmung der Fassade weitgehend verhindert.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs 1 gelöst.
- Durch die Ausbildung des Ankerrohres als zweiteiliges Rohr, dessen eines Teil ein gerüstseitiges Gerüstrohr und dessen anderes Teil ein einen kleineren Durchmesser aufweisender bauseitiger Ankerschaft ist, der teilweise in dem Gerüstrohr angeordnet ist, wird ein „Doppelrohr“ geschaffen, das große Kräfte aufnehmen kann, ohne dass es sich verformt. Die Steifigkeit des „Doppelrohres“ ermöglicht es, dass der Ankerschaft einen relativ geringen Durchmesser aufweisen kann und damit auch nur eine geringe Öffnung benötigt, um durch die Wärmedämmung zur Befestigungsaufnahme im Mauerwerk zu gelangen. Die Steifigkeit des Ankerrohres wird noch dadurch verstärkt, dass das Gerüstrohr und der Ankerschaft einstückig miteinander verbunden sind. Um ein sicheres Ein- und Ausdrehen des Gerüstankers aus der Fassade zu gewährleisten, sind in Weiterbildung dieses Erfindungsgedankens das Gerüstrohr und der Ankerschaft miteinander verschweißt. Das Ankerrohr erhält gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung dadurch eine weitere Stabilität gegen angreifende Querkräfte, dass sowohl das Gerüstrohr als auch der Ankerschaft einen runden Querschnitt aufweisen.
- Zweckmäßiger Weise weist das Gerüstrohr einen Durchmesser auf, der dem Durchmesser eines Rohres des Gerüstes entspricht. Damit lassen sich das Rohr des Gerüstes und das Gerüstrohr des Gerüstankers mittels eines Kupplungselementes, insbesondere einer handelsüblichen Gerüstschelle, in gleicher Weise verbinden, wie die einzelnen Rohre des Gerüstes miteinander verbunden werden. Damit werden keine zusätzlichen Befestigungselemente oder speziellen konstruktiven Ausgestaltungen an dem Ankerrohr benötigt.
- Die Sicherung des Ankerrohres an einem Gerüst lässt sich in einfacher Weise dadurch erhöhen, dass mehrere Kupplungselemente vorgesehen sind, die an verschiedenen Rohren des Gerüstes angreifen.
- Die Befestigung des Gerüstankers an dem Bauwerk erfolgt vorteilhafterweise mittels einer Stockschraube, die mit einem gerüstseitigen und einem gebäudeseitigen Außengewinde versehen ist, wobei das gebäudeseitige Gewinde zum Eindrehen in einen gebäudeseitig angebrachten Dübel ein Holzgewinde ist und das gerüstseitige Gewinde zweckmäßigerweise ein ISO-Gewinde M12 ist. Letzteres lässt sich erfindungsgemäß in das gebäudeseitige freie Ende des Ankerschaftes eindrehen, das ein metrisches Innengewinde zur Aufnahme der Stockschraube aufweist.
- Die Ausbildung des Innengewindes in dem freien Ende des Ankerschaftes lässt sich erfindungsgemäß dadurch realisieren, dass es von einer Mutter gebildet wird, die in das offene Ende des Ankerschaftes eingesetzt und dort insbesondere durch Verschweißen befestigt ist.
- Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist an dem freien, gerüstseitigen Ende des Gerüstrohres eine Werkzeugaufnahme ausgebildet, die es ermöglicht, mit einem Schraubendrehen oder dergleichen Werkzeug das Ein- bzw. Herausdrehen des Ankerrohres in die und aus der Fassade der Wand zu erleichtern.
- Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert, das in der Zeichnung dargestellt ist.
- Es zeigen:
-
1 in teilweise geschnittener Explosionsdarstellung eine Seitenansicht auf einen erfindungsgemäßen Gerüstanker, -
2 in teilweise geschnittener Darstellung eine schematische Seitenansicht auf einen an einem Gerüst angebrachten und in einem Bauwerk verankerten Gerüstanker und -
3 eine Ansicht von rechts auf das in1 dargestellte Ankerrohr. - Der in
1 dargestellte Gerüstanker 1 besteht aus einem Ankerrohr 2 und, einem Befestigungselement 3 zum Festlegen des Gerüstankers 1 an einem Bauwerk 4. Er kann, wie in2 ,3 dargestellt, mit einem Anschlusselement 5 zum Anschließen des Gerüstankers 1 an einem Gerüst 6 versehen werden. - Das Ankerrohr 2 besteht aus einem Gerüstrohr 7 und einem Ankerschaft 8. Sowohl das Gerüstrohr 7 als auch der Ankerschaft 8 weisen einen runden Querschnitt auf. Der Ankerschaft 8 weist einen kleineren Querschnitt als das Gerüstrohr 7 auf und ist teilweise in das Gerüstrohr 7 eingeschoben. Der Ankerschaft 8 ist im Bereich der Eintrittsöffnung 9 des Gerüstrohres 7 mit diesem verschweißt, so dass das Gerüstrohr 7 und der Ankerschaft 8 einstückig miteinander verbunden sind.
- Um den Gerüstanker 1 an einem Bauwerk zu befestigen, ist zunächst in der Außenwand 10 des Bauwerkes 4 ein Dübel 11 eingebracht. Der Dübel 11 dient zur Aufnahme einer Stockschraube 12, die zwei Außengewinde aufweist, wobei das gebäudeseitige Außengewinde ein Holzgewinde ist, das in den Dübel 11 in der Gebäudewand 10 eingedreht wird. Das gerüstseitige Außengewinde der Stockschraube 12 ist vorzugsweise ein M12-Gewinde, das in ein Innengewinde 13 einschraubbar ist, das in dem gebäudeseitigen freien Ende 14 des Ankerschaftes 2 ausgebildet ist. Das Innengewinde 13 wird dabei durch eine Mutter 15 gebildet, die in dem freien Ende 14 des Ankerschaftes 8 eingesetzt und dort durch Verschweißen befestigt ist.
- Um den Gerüstanker 1 einfach in den Dübel 11 in der Fassade des Gebäudes eindrehen zu können, ist an dem freien, gerüstseitigen Ende des Gerüstrohres 7 eine Werkzeugaufnahme 16 ausgebildet. In dieser Ausnehmung lässt sich ein Schraubendreher oder dergleichen einsetzen, so dass das Ankerrohr 2 mit einem entsprechend größeren Hebel gedreht werden kann.
- Um nun ein Gerüst 6 an einem Bauwerk 4 zu befestigen, wird zunächst das Ankerrohr 2 mittels Gerüstschellen 17 an einem oder mehreren Rohren 18 des Gerüstes 6 vorläufig befestigt. Danach wird das Ankerrohr 2 mittels der Stockschraube 12 in die Wand des Bauwerkes 4 eingedreht und danach werden die Gerüstschellen 17 festgezogen, so dass eine sichere Verankerung des Gerüstes an dem Bauwerk gewährleistet ist. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden zum Entfernen des Gerüstes die Gerüstschellen 17 zunächst etwas gelöst und danach das Ankerrohr 2 aus der Fassade des Gebäudes herausgedreht. Um beim Herausdrehen des Ankerrohres 2 die Stockschraube 12 bequem aus dem Dübel herausdrehen zu können, ist im Bereich des freien Endes 14 des Ankerschaftes 8 eine Madenschraube 20 vorgesehen, die dafür sorgt, dass die Stockschraube 12 zusammen mit dem Ankerrohr entfernt werden kann. Wegen des geringen Durchmessers des Gerüstrohres 7 entsteht in der Wärmedämmplatte 19 nur ein kleines Loch, das durch die Elastizität der Dämmplatte sich weitgehend von selbst wieder verschließt und durch Wärmedämmstopfen in Zylinderform verschlossen wird. Damit entsteht keine energetisch schädliche Wärmebrücke. Das einstückige Ankerrohr 2 lässt sich danach erneut verwenden.
- Bezugszeichenliste
-
- 1
- Gerüstanker
- 2
- Ankerrohr
- 3
- Befestigungselement
- 4
- Bauwerk
- 5
- Anschlusselement
- 6
- Gerüst
- 7
- Gerüstrohr
- 8
- Ankerschaft
- 9
- Eintrittsöffnung in 7
- 10
- Gebäudewand
- 11
- Dübel
- 12
- Stockschraube
- 13
- Innengewinde in 8
- 14
- freies Ende von 8
- 15
- Mutter
- 16
- Werkzeugaufnahme
- 17
- Gerüstschelle
- 18
- Rohr des Gerüstes
- 19
- Wärmedämmung
- 20
- Madenschraube
Claims (9)
- Gerüstanker (1) zur Verankerung von Gerüsten (6) an Bauwerken (4), insbesondere an Fassaden mit Wärmedämmverbundsystemen, bestehend aus einem Ankerrohr (2), einem Befestigungselement (3) zum Festlegen des Gerüstankers (1) an dem Bauwerk und einem Anschlusselement (5) zum Anschließen des Gerüstankers an dem Gerüst (6), dadurch gekennzeichnet, dass das Ankerrohr (2) aus einem zweiteiligen Rohr aus zwei Rohren (7, 8) mit einem gerüstseitigen Gerüstrohr (7) und einem bauwerksseitigen Ankerschaft (8) besteht, dass der Ankerschaft (8) einen kleineren Querschnitt als das Gerüstrohr (7) aufweist und teilweise in dem Gerüstrohr angeordnet ist und teilweise über dieses übersteht, und dass das Gerüstrohr (7) und der Ankerschaft (8) unlösbar einstückig miteinander verbunden sind.
- Gerüstanker nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass das Gerüstrohr (7) und der Ankerschaft (8) miteinander verschweißt sind. - Gerüstanker nach
Anspruch 1 oder2 , dadurch gekennzeichnet, dass das Gerüstrohr (7) und der Ankerschaft (8) einen runden Querschnitt aufweisen. - Gerüstanker nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass das Anschlusselement (5) zum lösbaren Verbinden des Gerüstrohres (7) des Gerüstankers (1) mit dem Gerüst (6) ein Kupplungselement (17), insbesondere eine Gerüstschelle, ist. - Gerüstanker nach
Anspruch 1 oder4 , dadurch gekennzeichnet, dass zum Befestigen des Gerüstrohres (7) mehrere Kupplungselemente (17) vorgesehen sind. - Gerüstanker nach einem der
Ansprüche 1 bis3 , dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement eine Stockschraube (12) ist mit einem gerüstseitigen und einem gebäudeseitigen Außengewinde, wobei das gebäudeseitige Gewinde ein Holzgewinde und das gerüstseitige Gewinde insbesondere ein ISO-Gewinde M12 ist. - Gerüstanker nach einem der
Ansprüche 1 bis3 und6 , dadurch gekennzeichnet, dass das gebäudeseitige freie Ende (11) des Ankerschaftes (8) ein metrisches Innengewinde zur Aufnahme der Stockschraube (12) aufweist. - Gerüstanker nach
Anspruch 7 , dadurch gekennzeichnet, dass das Innengewinde von einer Mutter gebildet wird, die in das offene Ende des Ankerschaftes eingesetzt und dort insbesondere durch Verschweißen befestigt ist. - Gerüstanker nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem freien, gerüstseitigen Ende des Gerüstrohres eine Werkzeugaufnahme (16) ausgebildet ist.
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