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DE102012004565A1 - Verpackungsmaschine mit einer Komplettierungsanzeige - Google Patents

Verpackungsmaschine mit einer Komplettierungsanzeige Download PDF

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DE102012004565A1
DE102012004565A1 DE201210004565 DE102012004565A DE102012004565A1 DE 102012004565 A1 DE102012004565 A1 DE 102012004565A1 DE 201210004565 DE201210004565 DE 201210004565 DE 102012004565 A DE102012004565 A DE 102012004565A DE 102012004565 A1 DE102012004565 A1 DE 102012004565A1
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Germany
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packaging
packaging machine
film web
display
station
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Withdrawn
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DE201210004565
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Inventor
Silvio Quaglia
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GEA CFS Germany GmbH
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GEA CFS Germany GmbH
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackungsmaschine, entlang derer eine Unterfolienbahn mit einem Transportmittel taktweise transportiert wird, mit: – einer Tiefziehstation, die pro Takt ein Format von mehreren Verpackungsmulden in die Unterfolienbahn formt, – einer Füllstation, in der ein scheibenartiges Verpackungsgut in jede Verpackungsmulde gefüllt wird, – einer Siegelstation, die eine Oberfolienbahn auf der Unterfolienbahn stoffschlüssig befestigt und einer Schneideinrichtung, die die so fertiggestellten Verpackungen aus den Folienbahnen vereinzelt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackungsmaschine, entlang derer eine Unterfolienbahn mit einem Transportmittel taktweise transportiert wird, mit:
    • – einer Tiefziehstation, die pro Takt ein Format von mehreren Verpackungsmulden in die Unterfolienbahn formt,
    • – einer Füllstation, in der ein scheibenartiges Verpackungsgut in jede Verpackungsmulde gefüllt wird,
    • – einer Siegelstation, die eine Oberfolienbahn mit einer Unterfolienbahn stoffschlüssig befestigt und
    • – einer Schneideinrichtung, die die so fertiggestellten Verpackungen aus den Folienbahnen vereinzelt.
  • Derartige Verpackungsmaschinen sind aus dem Stand der Technik hinlänglich bekannt und werden beispielsweise dazu eingesetzt, um scheibenförmige Lebensmittel, beispielsweise Wurst-, Käse- und/oder Schinkenscheiben oder andere wiege- und/oder zählbare Produkte einzupacken. Diese Verpackungsmaschinen werden als sogenannte Form-Füll-Siegel-Verpackungsmaschinen (FFS-Verpackungsmaschinen) bezeichnet. Bei diesen Verpackungsmaschinen wird eine Unterfolienbahn taktweise entlang der Verpackungsmaschine transportiert und zunächst eine oder mehrere Verpackungsmulde(n) in die Unterfolienbahn eingeformt. Anschließend wird diese Verpackungsmaschine in einer Füllstation mit Scheiben an Verpackungsgut, insbesondere Lebensmittelscheiben, oder anderen wiege- und/oder zählbaren Verpackungsgütern, befüllt. Dabei ist es wichtig, dass die jeweilige Verpackungsmulde möglichst gewichtsgenau und/oder anzahlgenau befüllt ist, insbesondere jedoch kein Untergewicht und/oder keine zu geringe Anzahl aufweist. Dafür muss es die Möglichkeit einer Gewichts- und/oder Anzahlkorrektur nach dem Befüllen der Verpackungsmulde geben.
  • Es war deshalb die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Verpackungsmaschine zur Verfügung zu stellen, bei der das Bedienpersonal sieht, ob eine Verpackungsmulde gewichts- und/oder anzahlgenau befüllt ist und/oder wie ihre Befüllung korrigiert werden muss.
  • Gelöst wird die Aufgabe mit einer Verpackungsmaschine, entlang derer eine Unterfolienbahn mit einem Transportmittel taktweise transportiert wird, mit:
    • – einer Tiefziehstation, die pro Takt ein Format von mehreren Verpackungsmulden in die Unterfolienbahn formt,
    • – einer Füllstation, in der ein scheibenartiges Verpackungsgut in jede Verpackungsmulde gefüllt wird,
    • – einer Siegelstation, die eine Oberfolienbahn mit der Unterfolienbahn stoffschlüssig verbindet und
    • – einer Schneideinrichtung, die die so fertiggestellten Verpackungen aus den Folienbahnen vereinzelt,
    wobei sie neben jeder Verpackungsmulde eine Anzeige aufweist, die Informationen darüber enthält, ob sich die richtige Anzahl an Scheiben oder anderen wiege- oder zählbaren Produkten in der Verpackungsmulde befindet.
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Verpackungsmaschine, insbesondere eine Form-Füll-Siegel-Verpackungsmaschine (FFS-Verpackungsmaschine). Bei diesen Verpackungsmaschinen wird eine Unterfolienbahn taktweise entlang der Verpackungsmaschine transportiert und zunächst eine oder mehrere Verpackungsmulde(n) in die Unterfolienbahn eingeformt. Anschließend wird diese Verpackungsmaschine in einer Füllstation mit Scheiben an Verpackungsgut, insbesondere Lebensmittelscheiben, oder anderen wiege- und/oder zählbaren Verpackungsgütern, befüllt.
  • Erfindungsgemäß ist nun neben jeder Verpackungsmulde eine Anzeige vorgesehen, die Informationen darüber enthält, ob und wenn ja wie die Anzahl an Scheiben oder anderen wiege- und/oder zählbaren Verpackungsgütern in der jeweiligen Verpackungsmulde verändert werden muss. Dadurch, dass sich die Anzeige, vorzugsweise direkt, neben der Verpackungsmulde befindet, muss das jeweilige Bedienpersonal den Blick nicht von der Verpackungsmaschine nehmen, um festzustellen, ob die Befüllung einer Verpackungsmulde korrigiert werden muss. Außerdem kann das Bedienpersonal die jeweilige Anzeige sehr einfach der jeweiligen Verpackungsmulde zuordnen und es erkennt unmittelbar, bei welcher Verpackungsmulde eine oder mehrere Scheiben oder andere wiege- und/oder zählbare Verpackungsgüter ergänzt bzw. eine oder mehrere Scheiben entnommen werden müssen.
  • Die zu diesem Gegenstand der vorliegenden Erfindung gemachte Offenbarung gilt für die anderen Gegenstände der vorliegenden Erfindung gleichermaßen und umgekehrt.
  • Erfindungsgemäß werden bei einem Takt eine Vielzahl von Verpackungsmulden im Wesentlichen gleichzeitig tiefgezogen, befüllt und mit einer Deckelfolie versehen. Die Anzahl an Anzeigen, die die erfindungsgemäße Verpackungsmaschine aufweist, entspricht vorzugsweise der Anzahl an Verpackungsmulden. Bei einem Formatwechsel werden die Anzeigen vorzugsweise zumindest teilweise ebenfalls ausgewechselt.
  • Gemäß einem weiteren oder einem bevorzugten Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist die Anzeige im Rahmen oder im Transportmitteleingriffsschutz der Verpackungsmaschine und/oder im Bereich der Unterstützung der Unterfolienbahn vorgesehen.
  • Die zu diesem Gegenstand der vorliegenden Erfindung gemachte Offenbarung gilt für die anderen Gegenstände der vorliegenden Erfindung gleichermaßen und umgekehrt.
  • Bei der Anzeige kann es sich um jede beliebige dem Fachmann geläufige Anzeige handeln. Mit der Anzeige können numerische Werte mit einem entsprechenden Vorzeichen oder beispielsweise einem Balken, dessen Länge vorzugsweise proportional zu der Anzahl der hinzuzufügenden oder zu entfernenden Scheiben ist, dargestellt werden. Vorzugsweise ist die Anzeige mehrfarbig vorgesehen. Vorzugsweise weist sie die Farben Grün und Rot auf. Vorzugsweise wird bei einer untergewichtigen Verpackungsmulde eine andere Farbe, insbesondere Rot, gewählt als bei einer übergewichtigen Verpackungsmulde, bei der die Anzeige vorzugsweise grün leuchtet. Insbesondere ist die Anzeige jedoch so gestaltet, dass das Bedienpersonal sofort die Anzahl der zu entfernenden oder hinzuzufügenden Scheiben erkennt.
  • Vorzugsweise weist die Anzeige mindestens eine, vorzugsweise mehrere, LEDs und/oder OLEDs auf. Mit den LEDs bzw. den OLEDs können numerische Werte und entsprechende Vorzeichen und/oder ein oder mehrere Balkan dargestellt werden, wobei bei einer Balkendarstellung vorzugsweise eine LED/OLED einer hinzuzufügenden bzw. eine LED/OLED einer zu entfernenden Scheibe entspricht. Müssen beispielsweise zwei Scheiben entfernt werden, leuchten in dem Balken zwei LEDs/OLEDs.
  • Alternativ besteht die Anzeige nur aus Plus- und Minuszeichen, wobei ein Pluszeichen einer hinzuzufügenden bzw. ein Minuszeichen einer zu entfernenden Scheibe entspricht. Müssen beispielsweise zwei Scheiben hinzugefügt werden, leuchten in der Anzeige zwei Pluszeichen.
  • Alternativ oder zusätzlich ist die Anzeige eine Projektion auf der Unterfolienbahn und/oder auf der Unterstützung der Unterfolienbahn und/oder von oben auf das Verpackungsgut. Diese Projektion sollte unabhängig von dem Material der Unterfolienbahn bzw. deren Unterstützung und/oder abhängig von der Durchlässigkeit der Struktur des Verpackungsguts und/oder von dessen Oberfläche für das Bedienpersonal sichtbar sein. Diese Projektion kann beispielsweise durch einen Laserstrahl erfolgen. Die Projektion kann beispielsweise ein Muster sein, das der Anzahl der zu entfernenden bzw. hinzuzufügenden Scheiben entspricht.
  • Vorzugsweise ist die Anzeige ein Balkan, der sich ausgehend von einer Mittellinie nach rechts und nach links erstreckt, wobei er sich bei Untergewicht der jeweiligen Verpackungsmulde in die eine und bei Übergewicht in die entgegengesetzte Richtung von der Mittellinie aus erstreckt. Diese Darstellung ist insbesondere bei Farbenblindheit von Vorteil. Vorzugsweise ist die Länge des Balkens proportional zu der Anzahl an Scheiben, die hinzugefügt bzw. entnommen werden müssen.
  • Vorzugsweise weist die Verpackungsmaschine eine Korrekturstation auf. Diese Korrekturstation ist stromaufwärts einer Siegelstation, in der die jeweilige Verpackungsmulde mit einer Deckelfolie versiegelt wird, angeordnet. Vorzugsweise befindet sich die Korrekturstation stromabwärts von der Einlegestation. Der Fachmann erkennt, dass die Korrekturstation auch identisch mit der Einlegestation sein kann.
  • Weiterhin bevorzugt weist die erfindungsgemäße Verpackungsmaschine eine Handhabungsvorrichtung, beispielsweise einen Roboter, auf, mit der die Anzahl der Verpackungsgüter für die jeweilige Verpackungsmulde korrigiert wird. Die Steuerung/Regelung der Verpackungsmaschine leitet ein Signal an die Handhabungseinrichtung weiter, die daraufhin die Anzahl der Verpackungsgüter für die jeweilige Verpackungsmulde entsprechend korrigiert. Die Anzeige dient dabei dem Bedien- und oder Wartungspersonal der Überprüfung der korrekten Funktion der Handhabungseinrichtung.
  • Vorzugsweise ist an der Verpackungsmaschine ein Sensor, beispielsweise eine Kamera, vorgesehen, der den Informationsgehalt der Anzeige erkennt und dessen Signal zur Steuerung beispielsweise des Roboters eingesetzt wird.
  • Weiterhin bevorzugt weist die erfindungsgemäße Verpackungsmaschine eine Waage auf, mit der das Gewicht der jeweiligen Verpackungsmulde bestimmt wird. Das Signal dieser Waage wird an eine Steuerung/Regelung der Verpackungsmaschine weitergeleitet, die jede Anzeige im Bereich der Verpackungsmulde entsprechend steuert und dem Bedienpersonal anzeigt, um wie viele Scheiben die jeweilige Verpackungsmulde ergänzt bzw. wie viele Scheiben aus der jeweiligen Verpackungsmulde entfernt werden müssen.
  • Weiterhin bevorzugt weist die erfindungsgemäße Verpackungsmaschine eine Zähleinrichtung auf, mit der die Anzahl der Verpackungsgüter für die jeweilige Verpackungsmulde bestimmt wird. Das Signal dieser Zähleinrichtung wird an eine Steuerung/Regelung der Verpackungsmaschine weitergeleitet, die jede Anzeige im Bereich der Verpackungsmulde entsprechend steuert und dem Bedienpersonal anzeigt, um wie viele Verpackungsgüter die jeweilige Verpackungsmulde ergänzt bzw. wie viele Verpackungsgüter aus der jeweiligen Verpackungsmulde entfernt werden müssen.
  • Alternativ oder zusätzlich weist die Verpackungsmaschine eine Zähleinrichtung auf, die die Anzahl der in eine Verpackungsmulde eingefüllten Verpackungsgüter zählt und mit einem Sollwert vergleicht. Die Anzeige zeigt dann die Abweichung von dem Sollwert an.
  • Im Folgenden werden die Erfindungen anhand der 1 bis 2 erläutert. Diese Erläuterungen sind lediglich beispielhaft und schränken den allgemeinen Erfindungsgedanken nicht ein. Die Erläuterungen gelten für alle Gegenstände der vorliegenden Erfindung gleichermaßen.
  • 1 zeigt die erfindungsgemäße Verpackungsmaschine.
  • 2 zeigt die Gewichtsanzeige.
  • 1 zeigt die erfindungsgemäße Verpackungsmaschine 1, die eine Tiefziehstation 2, eine Füllstation 7 sowie eine Siegelstation 19 aufweist. Eine Unterfolienbahn 8, hier eine Kunststofffolienbahn 8, wird von einer Vorratsrolle abgezogen und taktweise entlang der erfindungsgemäßen Verpackungsmaschine von rechts nach links transportiert. Bei einem Takt wird die Unterfolienbahn 8 um eine Formatlänge 26 weitertransportiert. Dafür weist die Verpackungsmaschine zwei Transportmittel (nicht dargestellt), in dem vorliegenden Fall jeweils zwei Endlosketten, auf, die rechts und links von der Unterfolienbahn 8 angeordnet sind. Sowohl am Anfang als auch am Ende der Verpackungsmaschine ist für jede Kette jeweils mindestens ein Zahnrad vorgesehen, um das die jeweilige Kette umgelenkt wird. Mindestens eines dieser Zahnräder ist angetrieben. Die Zahnräder im Eingangsbereich und/oder im Ausgangsbereich können miteinander, vorzugsweise durch eine starre Welle, verbunden sein. Jedes Transportmittel weist eine Vielzahl von Klemmmitteln auf, die die Unterfolienbahn 8 im Einlaufbereich 24 klemmend ergreifen und die Bewegung des Transportmittels auf die Unterfolienbahn 8 übertragen. im Auslaufbereich der Verpackungsmaschine wird die klemmende Verbindung zwischen dem Transportmittel und der Unterfolienbahn 8 wieder gelöst. In der Tiefziehstation 2, die über ein Oberwerkzeug 3 und ein Unterwerkzeug 4 verfügt, das die Form der herzustellenden Verpackungsmulde aufweist, werden die Verpackungsmulden 6 in die Folienbahn 8 eingeformt. Das Unterwerkzeug 4 ist auf einem Hubtisch 5 angeordnet, der, wie durch den Doppelpfeil symbolisiert wird, vertikal verstellbar ist. Vor jedem Folienvorschub wird das Unterwerkzeug 4 abgesenkt und danach wieder angehoben. Im weiteren Verlauf der Verpackungsmaschine werden die Verpackungsmulden dann in der Füllstation 7 mit dem scheibenförmigen Verpackungsgut 16 befüllt. In der sich daran anschließenden Siegelstation 15, die ebenfalls aus einem Oberwerkzeug 12 und einem vertikal verstellbaren Unterwerkzeug 11 besteht, wird eine Oberfolie 14 stoffschlüssig, vorzugsweise durch Siegeln, an der Unterfolienbahn 8 befestigt. Auch in der Siegelstation werden das Oberwerkzeug und/oder das Unterwerkzeug vor und nach jedem Folientransport abgesenkt bzw. angehoben. Vor dem Verschließen der Verpackungsmulde 6 mit einer Oberfolie 14 wird jede Verpackungsmulde gewogen und/oder die Anzahl der Scheiben des Verpackungsguts in der jeweiligen Verpackungsmulde ermittelt. Sollte das Gewicht und/oder die Anzahl der Scheiben nicht den Sollvorgaben entsprechen, wird dies angezeigt, was näher anhand von 2 erläutert wird und es erfolgt eine entsprechende Korrektur, indem der Verpackungsmulde Scheiben hinzugefügt bzw. Scheiben entnommen werden. Dies erfolgt in einer Korrekturstation 22, die stromabwärts der Einlegestation 7 vorgesehen sein kann. Der Fachmann versteht, dass die Korrekturstation 22 und die Einlegestation 7 identisch sein können. Auch die Oberfolie 14 kann in Transportmitteln geführt sein bzw. von Transportketten transportiert werden, wobei sich diese Transportmittel dann nur von der Siegelstation und ggf. stromabwärts erstrecken. Ansonsten gelten die Ausführungen, die zu den Transportmitteln der Unterfolie gemacht wurden. Im weiteren Verlauf der Verpackungsmaschine werden die fertiggestellten Verpackungen vereinzelt, was in dem vorliegenden Fall mit dem Querschneider 25 und dem Längsschneider 17 erfolgt. Der Querschneider 25 ist in dem vorliegenden Fall ebenfalls mit einer Hubeinrichtung 9 anhebbar bzw. absenkbar.
  • 2 zeigt die Korrekturstation 22 der erfindungsgemäßen Verpackungsmaschine. Die Verpackungsmaschine weist einen Rahmen und einen Transportmitteleingriffsschutz 19 und jeweils eine Unterfolienbahnunterstützung 10 zwischen zwei Verpackungsmuldenreihen 20 auf. In dieser Korrekturstation 22 befindet sich, in dem vorliegenden Fall, ein Format von neun Verpackungsmulden, die in drei parallelen Reihen 20, die sich parallel zu der Transportrichtung 21 der Unterfolienbahn 8 erstrecken, angeordnet sind. Bei einem Index wird die Unterfolienbahn um eine Formatlänge 26 weitertransportiert, steht jedoch für die Gewichtskorrektur vorzugsweise still. Zunächst wird innerhalb der Korrekturstation oder stromaufwärts von der Korrekturstation das Gewicht jeder Verpackungsmulde ermittelt und dabei von einer Steuerung/Regelung, beispielsweise einer SPS, festgestellt, um wie viele Scheiben die Portion in der jeweiligen Verpackungsmulde ergänzt bzw. reduziert werden muss. Im Bereich jeder Verpackungsmulde ist eine Anzeige 13 vorgesehen, die das Ergebnis der Wiegung und gegebenenfalls den Korrekturbedarf darstellt. In dem vorliegenden Fall besteht jede Anzeige 13 aus zehn LEDs, wobei jeweils fünf LEDs rechts und jeweils fünf links von einer Mittellinie 23, der Nulllinie, angeordnet sind. Vorzugsweise weisen die LEDs links und rechts von der Mittellinie 23 unterschiedliche Farben auf. Insbesondere sind die LEDs rot und grün. Für den Fall, dass eine Verpackung untergewichtig ist, leuchten beispielsweise die LEDs rechts von der Mittellinie auf. Für den Fall, dass eine Verpackungsmulde übergewichtig ist, leuchten beispielsweise die LEDs links von der Mittellinie auf. In dem vorliegenden Fall sind die Anzeigen 13 im Bereich des Rahmens bzw. des Transportmitteleingriffsschutzes 19 sowie im Bereich der Unterfolienunterstützung 10 angeordnet. Dadurch, dass sich die Anzeigen 13 jeweils unmittelbar neben der jeweiligen Verpackungsmulde 6 befinden, muss das Bedienpersonal seinen Blick nicht von den Verpackungsmulden wegrichten, um festzustellen, ob eine Verpackungsmulde fehlgewichtig ist. Bei einem Formatwechsel, müssen in der Regel auch die Unterfolienbahnunterstützungen 10 gewechselt werden. Die jeweilige Anzeige 13 wird dann vorzugsweise automatisch, ohne einen zusätzlichen Arbeitsschritt mitgewechselt.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Verpackungsmaschine
    2
    Tiefziehstation
    3
    Oberwerkzeug der Tiefziehstation
    4
    Unterwerkzeug der Tiefziehstation
    5
    Hubtisch, Träger eines Werkzeugs der Siegel-, Tiefziehstation und/oder der Schneideinrichtung
    6
    Verpackungsmulde
    7
    erste Füllstation
    8
    Unterfolienbahn
    9
    Hubeinrichtung
    10
    Unterstützung der Unterfolienbahn 8
    11
    Unterwerkzeug der Siegelstation
    12
    Oberwerkzeug der Siegelstation
    13
    Anzeige, Anzeigemittel
    14
    Oberfolienbahn, Deckelfolie
    15
    Siegelstation
    16
    Verpackungsgut
    17
    Längsschneider
    18
    Format, Formatlänge
    19
    Rahmen, Transportmitteleingriffschutz
    20
    Reihe
    21
    Transportrichtung der Unterfolienbahn
    22
    Korrekturstation
    23
    Mittellinie
    24
    Einlaufbereich
    25
    Querschneider
    26
    Formatlänge

Claims (9)

  1. Verpackungsmaschine (1), entlang derer eine Unterfolienbahn (8) mit einem Transportmittel taktweise transportiert wird, mit: – einer Tiefziehstation (2), die pro Takt ein Format (15) von mehreren Verpackungsmulden (6) in die Unterfolienbahn (8) formt, – einer Füllstation (7), in der ein scheibenartiges Verpackungsgut (16) in jede Verpackungsmulde (6) gefüllt wird, – einer Siegelstation (15), die eine Oberfolienbahn (14) mit der Unterfolienbahn (8) stoffschlüssig verbindet und – einer Schneideinrichtung (27), die die so fertiggestellten Verpackungen aus den Folienbahnen (8, 14) vereinzelt, dadurch gekennzeichnet, dass sie neben jeder Verpackungsmulde eine Anzeige (13) aufweist, die Informationen darüber enthält, wie die Anzahl an Scheiben verändert werden muss.
  2. Verpackungsmaschine (1) nach Anspruch 1 oder dem Oberbegriff von Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige im Rahmen/Transportmitteleingriffschutz (19) der Verpackungsmaschine und/oder im Bereich der Unterstützung (10) der Unterfolienbahn (8) vorgesehen ist.
  3. Verpackungsmaschine (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige mindestens eine, vorzugsweise mehrere, LEDs und/oder OLEDs und/oder Lampen aufweist.
  4. Verpackungsmaschine (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige eine Projektion auf der Unterfolienbahn und/oder der Unterstützung der Unterfolienbahn und/oder auf das Verpackungsgut und/oder auf den Rahmen und/oder auf den Transportmitteleingriffschutz ist.
  5. Verpackungsmaschine (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige mehrfarbig ist.
  6. Verpackungsmaschine (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeige ein Balken ist, der sich ausgehend von einer Mittellinie (23) nach rechts und nach links erstreckt.
  7. Verpackungsmaschine (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Länge des Balkens proportional zu der Anzahl der zu ergänzenden oder zu entfernenden Scheiben ist.
  8. Verpackungsmaschine (1) nach einem der voranstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine Korrekturstation (22) aufweist.
  9. Verpackungsmaschine (1) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Korrektur der Anzahl der zu ergänzenden Verpackungsgüter von Hand und/oder mit Handhabungshilfen und/oder mittels Roboter erfolgt.
DE201210004565 2012-03-09 2012-03-09 Verpackungsmaschine mit einer Komplettierungsanzeige Withdrawn DE102012004565A1 (de)

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