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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Ein- und Ausklappen von Fahrzeugaußenspiegeln eines Kraftfahrzeugs gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Die Erfindung betrifft weiterhin eine Vorrichtung zum Ein- und Ausklappen von Fahrzeugaußenspiegeln gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 6.
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Üblicherweise haben Kraftfahrzeuge heutzutage zwei Außenspiegel, die vielfach mit Hilfe elektrischer Stellantriebe bewegbar sind. Hierbei ist in der Regel im Bereich des Fahrersitzes ein Bedienelement vorgesehen, mit dem der Fahrer die Fahrzeugaußenspiegel in die gewünschte Position bewegen kann. Darüber hinaus verfügen moderne Kraftfahrzeuge oftmals über ein Funktionselement bzw. eine Schalterstellung, durch die die beiden Fahrzeugaußenspiegel, beispielsweise bei Erreichen einer Parkposition, eingeklappt werden, um diese vor ungewollten Beschädigungen zu schützen.
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Eine entsprechende Verstellvorrichtung für die Fahrzeugaußenspiegel ist beispielsweise aus der
DE 101 16 269 A1 bekannt. Die beschriebene Vorrichtung zum Ein- und Ausklappen von Fahrzeugaußenspiegeln zeichnet sich dadurch aus, dass beim Verriegeln des Kraftfahrzeugs die Fahrzeugaußenspiegel beidseitig automatisch eingefahren werden. Der Fahrzeugführer muss hierfür keine spezielle Funktionstaste betätigen.
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Darüber hinaus ist beispielsweise aus der
EP 1 449 720 A2 eine Außenspiegelsteuerung mit einem Schaltelement bekannt, mit dem der Fahrer beide Fahrzeugaußenspiegel in eine Schutzstellung einklappen kann. Darüber hinaus ist eine Sicherheitseinrichtung vorgesehen, die vor Fahrtantritt mit dem Kraftfahrzeug überprüft, ob sich die Außenspiegel noch in eingeklappter Position befinden.
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Üblicherweise sind die Außenspiegelsteuerungen von Kraftfahrzeugen derart ausgelegt, dass die Außenspiegel stets gemeinsam ein- bzw. ausgeklappt werden. Die Außenspiegel befinden sich somit während der Fahrt in einer ausgeklappten und nach dem Abstellen des Fahrzeugs in eingeklappter Stellung.
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Aufgrund der exponierten Stellung von Außenspiegeln, insbesondere auf der Beifahrerseite, besteht ferner häufig das Problem, dass die Außenspiegel während der Fahrt beschädigt werden oder Schäden an anderen Fahrzeugen verursachen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass aufgrund des Vorsehens zweier Außenspiegel selbst moderne Kompaktwagen oftmals eine Breite von über 2 m aufweisen. Dies hat zur Folge, dass diese Fahrzeuge beispielsweise den linken Fahrstreifen innerhalb von Autobahnbaustellen zumeist nicht befahren dürfen, da dieser für Fahrzeuge über 2 m Breite gesperrt ist. Insofern besteht ein Bedarf daran, die Gesamtbreite eines Fahrzeugs zumindest zeitweise zu begrenzen, ohne die Fahrsicherheit negativ zu beeinträchtigen.
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Diese Problematik wird in der nicht vorveröffentlichten
DE 10 2011 115 346 dadurch gelöst, dass die beiden Fahrzeugaußenspiegel unabhängig voneinander aus jeweils einer ausgeklappten Funktionsstellung in jeweils eine eingeklappte Schutzstellung bewegbar sind, wobei der beifahrerseitige Fahrzeugaußenspiegel beispielsweise durch ein einmaliges Betätigen eines im Bereich des Fahrzeugcockpits vorgesehenen Bedienelements in seine Schutzstellung eingeklappt wird. Der fahrerseitige Fahrzeugaußenspiegel kann danach ebenfalls in seine Schutzstellung eingeklappt werden, beispielsweise durch nochmaliges Betätigen des gleichen Bedienelements. In dieser Druckschrift wird weiterhin vorgeschlagen, ein Fahrerassistenzsystem, wie es beispielsweise aus der
DE 10 2009 036 433 A1 bekannt ist, zu verwenden, um durch Bildaufnahme und Bildverarbeitung enge Straßenabschnitte, insbesondere Baustellen, zu erkennen, und um in solchen Engstellen ein Stellsignal zum Einklappen des beifahrerseitigen Fahrzeugaußenspiegels automatisch zu erzeugen.
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In der ebenfalls nicht vorveröffentlichten
DE 10 2011 119 883 wird vorgeschlagen, eine Verkehrszeichenerkennungseinrichtung zur Erkennung von Verkehrszeichen zu verwenden, durch welche die zulässige Breite von Fahrzeugen auf Werte unterhalb einer zulässigen Maximalbreite von beispielsweise 2 m begrenzt wird. Beim Erkennen eines derartigen Verkehrszeichens, beispielsweise des in der Straßenverkehrsordnung unter Nummer 264 genannten Verkehrszeichens, wird ein Einklappvorgang initiiert, durch den der beifahrerseitigen Fahrzeugaußenspiegel und nur dieser in seine Schutzstellung bewegt wird. Die
DE 10 2011 119 883 empfiehlt weiterhin, eine Umgebungserkennungseinrichtung zur Erkennung einer Fahrspurverengung zu verwenden, und die so ermittelte Information bei der Initiierung des Einklappvorgangs zu berücksichtigen.
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Aufgabe der Erfindung ist es, eine Vorrichtung und ein Verfahren der eingangs genannten Art zu schaffen, mit der zumindest zeitweise die Fahrzeugbreite beispielsweise zum Rangieren oder zum Durchfahren enger. Straßenabschnitte, verringert wird. Dabei soll sichergestellt sein, dass zu keiner Zeit während des Betriebs des Kraftfahrzeugs gegen die Straßenverkehrsvorschriften verstoßen oder die Fahrsicherheit beeinträchtigt wird.
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Diese Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 und durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 6 gelöst. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche und werden in der folgenden Beschreibung unter teilweiser Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert.
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Erfindungsgemäß wird bei einem Verfahren zum Ein- und Ausklappen von Fahrzeugaußenspiegeln eines Kraftfahrzeugs, bei dem die beiden Fahrzeugaußenspiegel unabhängig voneinander aus jeweils einer ausgeklappten Funktionsstellung in jeweils eine eingeklappte Schutzstellung bewegbar sind, eine bedarfsabhängigen Stellanforderung zum Einklappen ausschließlich des beifahrerseitigen Fahrzeugaußenspiegels dann erzeugt, wenn ein im Fahrzeuginnenraum befindliches Bedienelement bei einer Fahrgeschwindigkeit betätigt wird, die größer als eine vorgegebene Geschwindigkeitsschwelle ist.
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Die Geschwindigkeitsschwelle kann dabei auch auf den Wert 0 km/h gesetzt sein. Die bedarfsabhängige Stellanforderung wird dann nur während der Fahrt erzeugt.
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Das Einklappen des beifahrerseitigen Fahrzeugaußenspiegels führt dann dazu, dass das Kraftfahrzeug einen Streckenabschnitt befahren darf, den es ansonsten mit ausgeklappten Fahrzeugaußenspiegeln aufgrund einer lokalen Begrenzung der zulässigen Fahrzeugbreite wegen seiner geringen Überbreite nicht befahren dürfte. Beispielsweise ist es somit möglich, die Gesamtbreite eines Kraftfahrzeugs, die bei ausgeklappten Fahrzeugaußenspiegeln geringfügig größer als 2 m ist, auf eine Breite von weniger als 2 m zu verringern, so dass auch Fahrspuren mit einer auf 2 m begrenzten zulässigen Fahrzeugbreite, wie sie häufig auf Autobahnen in Baustellenbereichen anzutreffen sind, befahren werden dürfen, wenn der beifahrerseitige Fahrzeugaußenspiegel eingeklappt ist.
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Vorzugsweise wird eine gemeinsame Stellanforderung zum gemeinsamen Einklappen beider Fahrzeugaußenspiegel erzeugt, wenn das Bedienelement bei einer Fahrgeschwindigkeit betätigt wird, die kleiner als die vorgegebene Geschwindigkeitsschwelle ist.
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Damit ist es möglich, die Funktionsweise des Bedienelements situationsabhängig derart vorzugeben, dass bei fahrendem Kraftfahrzeug nur der beifahrerseitige Fahrzeugaußenspiegel und bei stehendem Kraftfahrzeug beide Fahrzeugaußenspiegel als Reaktion auf eine Betätigung des Bedienelements eingeklappt werden.
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In einer vorteilhaften Weiterbildung des Verfahrens wird die bedarfsabhängige Stellanforderung zum Einklappen ausschließlich des beifahrerseitigen Fahrzeugaußenspiegels auch dann erzeugt, wenn mittels einer Umgebungserkennungseinrichtung, eine Verengung einer vom Kraftfahrzeug befahrenen Fahrspur erkannt worden ist. Als Umgebungserfassungseinrichtung kann dabei insbesondere ein radarbasiertes Fahrerassistenzsystem zum Einsatz komme, mit dem die Breite eines verfügbaren Korridors auf der Fahrspur des Kraftfahrzeugs ermittelbar ist. Alternativ oder zusätzlich kann hierfür auch ein kamerabasiertes Fahrerassistenzsystem zum Einsatz kommen, das die Verengung der Fahrspur anhand von Spurbegrenzungen wie z. B. Fahrspurmarkierungen, Leitplanken, Baken, etc. erkennt.
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In einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung des Verfahrens, wird die bedarfsabhängige Stellanforderung zum Einklappen ausschließlich des beifahrerseitigen Fahrzeugaußenspiegels auch dann erzeugt, wenn mittels eines Navigationssystem anhand von digitalen Kartendaten eine Verengung der vom Kraftfahrzeug befahrenen Fahrspur erkannt worden ist.
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Wenn das Bedienelement in Situationen, in denen der beifahrerseitige Fahrzeugaußenspiegel oder beide Fahrzeugaußenspiegel bereits eingeklappt sind, betätigt wird, wird durch diese Betätigung vorteilhafterweise ein Ausklappvorgang initiiert, durch den sämtliche eingeklappten Fahrzeugaußenspiegel in ihre Funktionsstellung ausgeklappt werden.
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Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Ein- und Ausklappen von Fahrzeugaußenspiegeln eines Kraftfahrzeugs umfasst zwei Stellantriebe, die jeweils einem der beiden Fahrzeugaußenspiegel zugeordneten sind, und die den jeweils zugeordneten Fahrzeugaußenspiegel in Abhängigkeit von jeweils einem Stellsignal aus einer ausgeklappten Funktionsstellung in eine eingeklappte Schutzstellung bewegen, eine Steuereinrichtung zur Erzeugung der Stellsignale für die Stellantriebe in Abhängigkeit von einer Stellanforderung, eine Einheit zur Erzeugung der Stellanforderung und eine Einrichtung zur Ermittlung der Fahrgeschwindigkeit des Kraftfahrzeugs. Die Steuereinrichtung ist dabei derart eingerichtet, dass sie in Abhängigkeit des ermittelten Fahrgeschwindigkeit derart auf die Stellanforderung reagiert, dass bei einer oberhalb einer vorgegebenen Geschwindigkeitsschwelle liegenden Fahrgeschwindigkeit, insbesondere bei fahrendem Kraftfahrzeug, ausschließlich das Stellsignal zur Initiierung der Bewegung des beifahrerseitigen Fahrzeugaußenspiegels erzeugt wird.
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Vorzugsweise ist die Steuereinrichtung weiterhin derart eingerichtet, dass sie in Abhängigkeit des ermittelten Fahrgeschwindigkeit derart auf die Stellanforderung reagiert, dass bei einer unterhalb der vorgegebenen Geschwindigkeitsschwelle liegenden Fahrgeschwindigkeit, insbesondere bei stehendem Kraftfahrzeug, beide Stellsignale, d. h. sowohl das Stellsignal zur Initiierung der Bewegung des beifahrerseitigen Fahrzeugaußenspiegels als auch das Stellsignal zur Initiierung der Bewegung des fahrerseitigen Fahrzeugaußenspiegels erzeugt werden.
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Die Einheit zur Erzeugung der Stellanforderung umfasst vorzugsweise ein vom Fahrer des Kraftfahrzeugs betätigbares Bedienelement und/oder eine Umgebungserkennungseinrichtung zur Erkennung einer Verengung einer vom Kraftfahrzeug befahrenen Fahrspur und/oder ein Navigationssystem zur Erkennung einer Verengung einer vom Kraftfahrzeug befahrenen Fahrspur anhand von digitalen Kartendaten umfasst.
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Im Folgenden wird die Erfindung unter Bezugnahme auf ein Ausführungsbeispiel ohne Beschränkung des allgemeinen Erfindungsgedankens anhand einer Figur näher erläutert.
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Dabei zeigt die einige Figur eine schematische Darstellung einer Vorrichtung zum Ein- und Ausklappen von Fahrzeugaußenspiegeln eines Kraftfahrzeugs.
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Ein Kraftfahrzeug 1 umfasst vorliegend zwei Fahrzeugaußenspiegel 2A, 2B, nämlich einen fahrerseitigen Fahrzeugaußenspiegel 2A und einem beifahrerseitig angeordneten Fahrzeugaußenspiegel 2B. Zudem umfasst das Kraftfahrzeug 1 eine Vorrichtung zum automatisierten Ein- und Ausklappen der Fahrzeugaußenspiegel 2A, 2B.
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Diese Vorrichtung umfasst zwei Stellantriebe 5A, 5B, die jeweils einem der Fahrzeugaußenspiegel 2A, 2B zugeordnet sind. Die Stellantriebe 5A, 5B reagieren auf zugeordnete Stellsignale 9A, 9B indem sie den jeweils zugeordneten Fahrzeugaußenspiegel 2A, 2B aus seiner jeweiligen ausgeklappten Funktionsstellung in seine jeweilig eingeklappte Schutzstellung bewegen. Es ist damit möglich, durch individuelle Stellsignale 9A, 9B die Fahrzeugaußenspiegel 2A, 2B unabhängig voneinander einzuklappen. In gleicher Weise werden die Fahrzeugaußenspiegel 2A, 2B durch entsprechende Ansteuerung der Stellantriebe 5A, 5B aus ihrer jeweiligen eingeklappten Schutzstellung in ihre jeweilige ausgeklappte Funktionsstellung bewegt.
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Die Vorrichtung verfügt weiterhin über eine Einheit
3, mit der eine Stellanforderung
6 generierbar ist. Diese Einheit
3 umfasst ein Bedienelement
3a, insbesondere einen Tipptaster, der im Fahrzeuginnenraum an einer Stelle angeordnet an der er vom Fahrer des Kraftfahrzeugs
1 während der Fahrt betätigbar ist. Die Einheit
3 kann weiterhin ein Fahrerassistenzsystem
3b umfassen, das anhand von Umgebungsinformationen erkennt, ob das Kraftfahrzeug
1 eine Engstelle durchfährt, bei der es angebracht wäre, den beifahrerseitigen Fahrzeugaußenspiegel
2B einzuklappen. Wenn eine derartige Engstelle erkannt wird, wird die Stellanforderung
6 automatisch vom Fahrerassistenzsystem
3b generiert. Bei diesem Fahrerassistenzsystem kann es sich um ein System mit einer radarbasierten und/oder kamerabasierten Umgebungserfassungseinrichtung handeln, welche anhand von erfassten Umgebungsinformationen die Breite eines verfügbaren Korridors auf der Fahrspur des Kraftfahrzeugs
1 ermittelt und hieraus den Bedarf zum Einklappen des beifahrerseitigen Fahrzeugaußenspiegel
2B ableitet. Das Fahrerassistenzsystem
3b kann aber auch ein Verkehrszeichenerkennungssystem zur Erkennung von Engstellen oder Baustellen anhand von Verkehrszeichen
10 aufweisen, wie dies in den eingangs erwähnten
DE 10 2011 115 346 und
DE 10 2011 119 883 im Detail beschrieben ist. Bei dem Fahrerassistenzsystem kann es sich aber auch um ein Navigationssystem
3c handeln, das anhand von digitalen Kartendaten eine Verengung der Fahrspur des Kraftfahrzeugs
1 erkennt und hieraus ebenfalls den Bedarf zum Einklappen des beifahrerseitigen Fahrzeugaußenspiegels
2B ableitet.
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Die Vorrichtung umfasst weiterhin eine Geschwindigkeitsermittlungseinrichtung 8, mit der die Fahrgeschwindigkeit 7 des Kraftfahrzeugs 1 ermittelt wird, sowie eine Steuereinrichtung 4, die die beiden Stellsignale 9A, 9B in Abhängigkeit der Stellanforderung 6 und der ermittelten Fahrgeschwindigkeit 7 generiert.
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Wenn die Stellanforderung 6 durch Betätigung des Bedienelements 3a zu einem Zeitpunkt generiert wird, zu dem die Fahrgeschwindigkeit 7 größer als ein vorgegebener Geschwindigkeitsschwellwert von beispielsweise 0 km/h ist, wird ausschließlich das den beifahrerseitigen Fahrzeugaußenspiegel 2B ansteuernde Stellsignal 9B generiert und der beifahrerseitige Fahrzeugaußenspiegel 2B wird daraufhin in seine Schutzstellung eingeklappt.
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Wenn die Stellanforderung 6 durch Betätigung des Bedienelements hingegen zu einem Zeitpunkt generiert worden ist, zu dem die Fahrgeschwindigkeit 7 kleiner als der vorgegebene Geschwindigkeitsschwellwert ist, werden beide Stellsignale 9A, 9B generiert und es werden daraufhin beide Fahrzeugaußenspiegel 2A, 2B wird in ihrer jeweilige Schutzstellung eingeklappt.
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Das heißt, durch eine Betätigung des Bedienelements 3a werden bei fahrendem Kraftfahrzeug 1 nur der beifahrerseitige Fahrzeugaußenspiegel 2B und bei stehendem Kraftfahrzeug 2 beide Fahrzeugaußenspiegel 2A, 2B eingeklappt.
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Wenn die Stellanforderung 6 hingegen durch eines der genannten Fahrerassistenzsysteme 3b, 3c generiert wird, wird der Einklappvorgang, durch den ausschließlich der beifahrerseitige Fahrzeugaußenspiegel 2B eingeklappt wird, unabhängig von der ermittelten Fahrgeschwindigkeit 7 initiiert.
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Alternativ ist es denkbar, dass die Fahrerassistenzsysteme 3b, 3c die Stellanforderung 6 nicht selber generierten, sondern lediglich eine akustische oder optische Empfehlung zum Einklappen des beifahrerseitigen Fahrzeugaußenspiegels 2B an den Fahrer ausgeben.
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Die Ausgabe der Empfehlung kann insbesondere dadurch erfolgen, dass ein Piktogramm des in der Figur gezeigten Verkehrszeichens 10 dem Fahrer auf einem Display im Cockpit angezeigt wird. Der Fahrer kann dann selber entscheiden, ob er der Empfehlung folgen will und durch Betätigung des Bedienelements 3a den Einklappvorgang manuell initiieren will.
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Durch das Einklappen des beifahrerseitigen Fahrzeugaußenspiegels 2B kann die Gesamtbreite des Kraftfahrzeugs 1 in vielen Fällen von einer Breite von knapp mehr als 2 m auf eine Breite weniger als 2 m reduziert werden. Die erfindungsgemäß ausgeführte Vorrichtung unterstützt somit den Fahrer bei dem Durchfahren von Fahrspuren mit limitierter Fahrzeugbreite. Insbesondere sofern die Durchfahrt der linken Spur nur für Kraftfahrzeuge erlaubt ist, deren Gesamtbreite kleiner als 2 m ist, wie es beispielsweise bei Autobahnbaustellen vielfach der Fall ist, wird dem Fahrer so die Möglichkeit eröffnet frei zu wählen, welche Fahrspur befahren werden soll.
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Selbstverständlich sind in Bezug auf das Ausklappen des beifahrerseitigen Fahrzeugaußenspiegels 2B nach dem Durchfahren einer Bau- oder Engstelle grundsätzlich die gleichen Funktionalitäten wie beim Einklappen realisierbar. Insbesondere kann in Fällen, in denen zumindest einer der beiden Fahrzeugaußenspiegel 2A, 2B eingeklappt ist, durch Betätigung des Bedienelements 3a jeder der eingeklappten Fahrzeugaußenspiegel wieder in seine Funktionsstellung ausgeklappt werden. Der Ausklappvorgang erfolgt dabei vorteilhafterweise unabhängig von der Fahrgeschwindigkeit.
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Die beschriebene Vorrichtung stellt insgesamt eine einfache Möglichkeit dar, den Fahrkomfort zu erhöhen, ohne die Fahrsicherheit negativ zu beeinflussen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kraftfahrzeug
- 2A
- fahrerseitiger Fahrzeugaußenspiegel
- 2B
- beifahrerseitiger Fahrzeugaußenspiegel
- 3
- Einrichtung zur Erzeugung einer Stellanforderung
- 3a
- Bedienelement
- 3b
- Umgebungserkennungseinrichtung
- 3c
- Navigationssystem
- 4
- Steuereinrichtung
- 5A
- fahrerseitige Stelleinrichtung zum Einklappen des fahrerseitigen Fahrzeugaußenspiegels 2A
- 5B
- beifahrerseitige Stelleinrichtung zum Einklappen des beifahrerseitigen Fahrzeugaußenspiegels 2B
- 6
- Stellanforderung
- 7
- Fahrgeschwindigkeit
- 8
- Geschwindigkeitsermittlungseinrichtung
- 9A
- Stellsignale zur Steuerung der fahrerseitigen Stelleinrichtung 5A
- 9B
- Stellsignale zur Steuerung der beifahrerseitigen Stelleinrichtung 5B
- 10
- Verkehrszeichen
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10116269 A1 [0003]
- EP 1449720 A2 [0004]
- DE 102011115346 [0007, 0026]
- DE 102009036433 A1 [0007]
- DE 102011119883 [0008, 0008, 0026]