DE102012004000A1 - Transponderschlüssel und dadurch gesteuertes Gerät - Google Patents
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Abstract
Ein Transponderschlüssel (7) für die Fernbetätigung eines Geräts, insbesondere eines Kfz-Türschlosses, hat einen Speicher (12) für eine an das zu betätigende Gerät zu übertragende Authentifizierungsinformation, einen Transponder (13) für die schnurlose Übertragung der Authentifizierungsinformation, eine elektrische Energiequelle (15), eine Schnittstelle (14) für die leitungsgebundene Übertragung der Authentifizierungsinformation und einen Steckverbinder (17), der mit der Energiequelle (15) verbundene Kontakte sowie mit der Schnittstelle (14) verbundene Kontakte aufweist.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen Transponderschlüssel für die Fernbetätigung eines Geräts und ein dadurch gesteuertes Gerät, wie etwa ein Türschloss eines Kraftfahrzeugs.
- Transponderschlüssel zum Ver- und Entriegeln von Kraftfahrzeugtüren sind seit einigen Jahren in verbreitetem Gebrauch. In einem Gehäuse, dessen Größe in etwa der eines herkömmlichen mechanischen Schlüssels entspricht, enthalten sie einen Funktransponder, der bei Betätigung einer entsprechenden außen am Gehäuse angebrachten Taste ein eine Authentifizierungsinformation enthaltendes Funksignal aussendet, sowie eine Batterie, die den Transponder mit Strom versorgt. Ein komplementärer Transponder auf Seiten des Fahrzeugs empfängt die Authentifizierungsinformation, um sie an eine Steuereinheit des Fahrzeugs weiterzugeben. Wenn diese die Authentifizierungsinformation für korrekt befindet, sendet sie einen Entriegelungsbefehl an ein Stellglied der Türschlosses, woraufhin das Türschloss entriegelt wird und die Tür geöffnet werden kann.
- Im Falle einer Störung im Bordstromnetz des Fahrzeugs können der fahrzeugseitige Transponder, die Steuereinheit und das Stellglied nicht arbeiten, und es ist nicht möglich, die Tür durch Aussenden eines Funksignals vom Transponderschlüssel zu öffnen.
- Um eine Fahrzeugtür auch bei einer Störung des Bordnetzes ver- und entriegeln zu können, verfügen die meisten Transponderschlüssel zusätzlich über einen mechanischen Schlüsselbart, der im Bedarfsfalle ausgefahren oder ausgeklappt und in ein mechanisches Türschloss eingeführt werden kann.
- Die Notwendigkeit, zusätzlich zu einer Funkansteuerung auch eine mechanische Türschließung bereitzustellen, verursacht beträchtliche Kosten. Es besteht daher Bedarf nach alternativen Mitteln, um Ver- und Entriegelung der Tür im Falle einer Bordnetzstörung zu gewährleisten. In
DE 10 2007 010 583 A1 findet sich der Vorschlag, eine Authentifizierungseinrichtung des Fahrzeugs, welche die per Funk übertragene Authentifizierungsinformation überprüft, sowie eine Entriegelungseinrichtung über an der Fahrzeugaußenseite zugängliche Kontakte mit Betriebsenergie zu versorgen. Diese Lösung ist für einen Anwender beschwerlich in der Handhabung, da er, wenn der Versuch, die Tür auf dem üblichen Wege allein mit Hilfe des Transponderschlüssels zu entriegeln, scheitert, erst eine passende externe Energiequelle heranschaffen und anschließen muss, bevor er einen weiteren Versuch unternehmen kann, die Tür mit Hilfe des Transponderschlüssels zu entriegeln. Während der Benutzer eine geeignete Energiequelle daheim oder an einem bevorzugten Standort des Fahrzeugs bereithalten und notfalls zum Einsatz bringen kann, gelingt dies regelmäßig nicht, wenn das Fahrzeug an einem anderen Ort geparkt ist. - Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, einen Transponderschlüssel bzw. ein durch einen Transponderschlüssel fernbetätigbares Gerät zu schaffen, die eine Betätigung des Geräts mit einer einem mechanischen Schlüssel vergleichbaren Sicherheit auch im Falle einer Störung in der Stromversorgung des Geräts ermöglichen.
- Die Aufgabe wird einerseits gelöst, indem bei einem Transponderschlüssel für die Fernbetätigung eines Geräts, insbesondere eines Schlosses, mit einem Speicher für eine an das zu betätigende Gerät zu übertragende Authentifizierungsinformation, einem Transponder für die schnurlose Übertragung der Authentifizierungsinformation und einer elektrischen Energiequelle ein Steckverbinder vorgesehen ist, der mit der Energiequelle verbundene Kontakte sowie mit einer Schnittstelle für die leitungsgebundene Übertragung der Authentifizierungsinformation verbundene Kontakte aufweist. So kann die Energiequelle, die den Betrieb des Transponderschlüssels sicherstellt, im Notfall auch herangezogen werden, um das Gerät selber mit Strom zu versorgen. Indem die Authentifizierungsinformation über denselben Steckverbinder leitungsgebunden übertragen wird, wird die Übertragung der Authentifizierungsinformation per Transponder überflüssig, sodass für den Betrieb der Transponder auf Seiten des Schlüssels sowie des gesteuerten Geräts keine Energie aufgewandt werden muss.
- Vorzugsweise ist der Steckverbinder ein USB-Verbinder. Ein solcher Steckverbinder umfasst standardmäßig zwei Kontakte für die Übertragung eines Nachrichtensignals sowie zwei Kontakte für die Übertragung einer Versorgungsspannung und kann daher ohne Modifikation und konform mit der USB-Norm für die Zwecke der vorliegenden Erfindung eingesetzt werden.
- Die Schnittstelle kann über einen Schalter mit der Energiequelle verbunden sein, der im kontaktierten Zustand des Steckverbinders geschlossen und im nichtkontaktiertem Zustand offen ist. So kann sichergestellt werden, dass die Schnittstelle nur dann die Energiequelle des Transponderschlüssels belastet, wenn tatsächlich eine leitungsgebundene Übertragung der Authentifizierungsinformation beabsichtigt ist.
- Umgekehrt kann der Transponder mit der Energiequelle über einen Schalter verbunden sein, der im kontaktierten Zustand des Steckverbinders offen und im nichtkontaktierten Zustand geschlossen ist, damit in diesem Fall die gesamte Leistung der Energiequelle der Schnittstelle und dem an die Kontakte angeschlossenen zu steuernden Gerät zur Verfügung steht.
- Die Schnittstelle kann als USB-Controller implementiert sein, d. h. unter mehreren über einen USB-Bus vernetzten Einheiten ist sie diejenige, die anderen Einheiten Genehmigungen zur Übertragung von Daten auf dem Bus erteilt und in der Lage ist, diese anderen, als USB-Devices bezeichneten Einheiten nach Bedarf ein- oder auszuschalten bzw. ihren Stromverbrauch zu steuern. Dies ist besonders dann zweckmäßig, wenn auf Seiten des gesteuerten Geräts mehrere solche USB-Devices vorhanden sind, die mit Rücksicht auf die begrenzte Leistung der Energiequelle nicht alle gleichzeitig in Betrieb sein sollen.
- Wenn auf Seiten des gesteuerten Geräts mehrere Einheiten vorhanden sind, die auch dann über USB miteinander kommunizieren, wenn der Transponderschlüssel nicht angeschlossen ist, dann muss zwangsläufig eine von diesen Einheiten ein USB-Controller sein. Wenn dieser USB-Controller bei Ausfall der geräteseitigen Stromversorgung durch die Energiequelle des Transponderschlüssels versorgbar ist, dann sollte die Schnittstelle des Transponderschlüssels ein USB-Device sein.
- Dank des hohen Maßes an Verfügbarkeit, das mit dem erfindungsgemäßen Transponderschlüssel garantiert werden kann, ist es nicht mehr erforderlich, dass der Transponderschlüssel auch einen Schlüsselbart aufweist. Einer zweckmäßigen Weiterbildung zufolge kann daher ein solcher Transponderschlüssel als Mobiltelefon ausgebildet sein. Viele moderne Mobiltelefone verfügen von Haus aus über die notwendigen Hardware-Voraussetzungen, um als Transponderschlüssel im Rahmen der vorliegenden Erfindung zu arbeiten, wie etwa Speicher, Akku und einen Transponder für schnurlose Kommunikation, z. B. nach Bluetooth-Standard, sodass nur noch eine geeignete Programmierung erforderlich ist, damit ein solches Mobiltelefon die Funktionen eines erfindungsgemäßen Transponderschlüssels wahrnehmen kann.
- Die Aufgabe wird ferner gelöst durch ein fernbetätigtes Gerät mit einem Transponder für den schnurlosen Empfang einer Authentifizierungsinformation, einer Steuereinheit zum Überprüfen der Authentifizierungsinformation und einer von der Steuereinheit nach erfolgreicher Prüfung der Authentifizierungsinformation ansteuerbaren Baugruppe, die ferner einen Steckverbinder aufweist, der Kontakte für eine leitungsgebundene Übertragung der Authentifizierungsinformation sowie für die Versorgung der Steuereinheit mit Betriebsenergie umfasst.
- Zweckmäßigerweise ist auch die ansteuerbare Baugruppe über die Steckverbindung mit Betriebsenergie versorgbar.
- Da die Baugruppe einen höheren Strombedarf haben kann, als die Energiequelle des Transponderschlüssels zu liefern in der Lage ist, kann der Baugruppe ein über den Steckverbinder aufladbarer Speicherkondensator zugeordnet sein. Ein solcher Speicherkondensator kann von der Energiequelle über einen längeren Zeitraum mit geringer Stromstärke aufgeladen werden, um anschließend für eine kurze Zeit die von der Baugruppe benötigte Stromstärke zur Verfügung zu stellen.
- Die Steuereinheit und die ansteuerbare Baugruppe können getrennte USB-Devices sein. Dies bietet einem Controller auf Seiten des Transponderschlüssels die Möglichkeit, zunächst nur die Steuereinheit des fernbetätigten Geräts einzuschalten und die Überprüfung der Authentifizierungsinformation vornehmen zu lassen, und nach Freigabe der Baugruppe durch die Steuereinheit letztere auszuschalten, um so mehr Strom für die Baugruppe zur Verfügung zu haben.
- Alternativ kann auch die Steuereinheit des fernbetätigten Geräts selber ein USB-Controller und die ansteuerbare Baugruppe ein USB-Device sein.
- Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren. Aus dieser Beschreibung und den Figuren gehen auch Merkmale der Ausführungsbeispiele hervor, die nicht in den Ansprüchen erwähnt sind. Solche Merkmale können auch in anderen als den hier spezifisch offenbarten Kombinationen auftreten. Die Tatsache, dass mehrere solche Merkmale in einem gleichen Satz oder in einer anderen Art von Textzusammenhang miteinander erwähnt sind, rechtfertigt daher nicht den Schluss, dass sie nur in der spezifisch offenbarten Kombination auftreten können; stattdessen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass von mehreren solchen Merkmalen auch einzelne weggelassen oder abgewandelt werden können, sofern dies die Funktionsfähigkeit der Erfindung nicht in Frage stellt. Es zeigen:
-
1 ein Kraftfahrzeug mit einem Türschloss gemäß der vorliegenden Erfindung; -
2 eine vergrößerte Ansicht des Türschlosses und eines Transponderschlüssels, durch den das Türschloss ver- und entriegelbar ist; -
3 ein Blockdiagramm des Transponderschlüssels und des Türschlosses gemäß einer ersten Ausgestaltung; -
4 ein zu3 analoges Blockdiagramm gemäß einer zweiten Ausgestaltung; und -
5 ein zu3 analoges Blockdiagramm gemäß einer dritten Ausgestaltung. -
1 zeigt in einer perspektivischen Ansicht ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug11 mit vier Türen, darunter einer Fahrertür1 und einer Fondtür2 , sowie mit einer Heckklappe3 , die allesamt unter der Kontrolle einer zentralen Steuereinheit ver- und entriegelbar sind. Weder die Türen1 ,2 noch die Heckklappe3 haben ein Schlüsselloch. An der Fahrertür ist unauffällig unter einem Griff4 eine USB-Steckbuchse5 angeordnet. -
2 zeigt einen vergrößerten Ausschnitt der Fahrertür1 . Ein elastischer Stopfen6 , der normalerweise die Steckbuchse5 vor dem Eindringen von Schmutz und Feuchtigkeit schützt, ist hier beiseite geklappt, um einen Transponderschlüssel7 über ein USB-Kabel8 anschließen zu können. - Der Transponderschlüssel
7 ist hier durch ein Mobiltelefon gebildet. Das USB-Kabel8 gehört bei den meisten modernen Mobiltelefonen zum mitgelieferten Zubehör, da es für die Datenübertragung zwischen Mobiltelefon und PC und/oder zum Aufladen des Mobiltelefons benötigt wird. - Wenn das elektrische Bordnetz des Fahrzeugs einwandfrei funktioniert, wird eine Authentifizierungsinformation, die das Ver- oder Entriegeln der Türen
1 ,2 und der Heckklappe3 ermöglicht, per Funk, z. B. über eine Bluetooth-Verbindung, zwischen dem Mobiltelefon und der Steuereinheit des Fahrzeugs11 übertragen. Um die Übertragung der Authentifizierungsinformation auszulösen, ruft der Benutzer eines von mehreren in dem Mobiltelefon gespeicherten Dienstprogrammen (Apps) auf, indem er z. B. auf einem Touchscreen9 des Mobiltelefons ein diesem Dienstprogramm zugeordnetes Icon10 antippt. - Das USB-Kabel
8 wird nur gebraucht, wenn aufgrund einer Störung im elektrischen Bordnetz des Fahrzeugs das Aussenden der Authentifizierungsinformation durch das Mobiltelefon7 nicht zur gewünschten Reaktion an den Türschlössern führt. In diesem Fall schließt der Benutzer das Mobiltelefon7 über das USB-Kabel8 an die Steckbuchse5 an und tippt erneut auf das Icon10 . Indem über das USB-Kabel8 sowohl die Authentifizierungsinformation als auch elektrische Energie übertragen werden, die die Steuereinheit des Fahrzeugs benötigt, um die Authentifizierungsinformation prüfen und das Ver- oder Entriegeln der Türen veranlassen zu können, kann ein ordnungsgemäßes Funktionieren zumindest der Fahrertür1 auch bei Bordnetzausfall sichergestellt werden. -
3 veranschaulicht die Arbeitsweise der Erfindung gemäß einer ersten Ausgestaltung anhand eines Blockdiagramms. Das USB-Kabel8 ist hier unverbunden zwischen dem Transponderschlüssel7 auf der linken Seite der Figur und dem Fahrzeug11 auf der rechten dargestellt. Zum Transponderschlüssel bzw. Mobiltelefon7 gehören ein Speicher12 für die Authentifizierungsinformation, eine Bluetooth-Funkschnittstelle13 für die Funkübertragung der Authentifizierungsinformation an das Fahrzeug11 sowie eine USB-Schnittstelle14 für die leitungsgebundene Übertragung der Authentifizierungsinformation, die sämtlich durch einen Akku15 mit Betriebsenergie versorgt sind. Eine vom Akku15 ausgehende Versorgungsspannungsleitung16 berührt den Speicher12 , die Schnittstellen13 ,14 und eine USB-Steckbuchse17 , auf die auch eine Datenleitung18 von der USB-Schnittstelle14 herausgeführt ist. - Das Betätigen einer (in
3 nicht dargestellten) Taste oder das Antippen des Icons10 bewirkt die Aussendung der Authentifizierungsinformation durch beide Schnittstellen13 ,14 , wobei im Normalfall, wenn das USB-Kabel8 nicht angeschlossen ist, nur die von der Funkschnittstelle13 ausgesandte Information auf Seiten des Fahrzeugs11 , durch eine komplementäre Funkschnittstelle19 , empfangen werden kann. Wenn die Aussendung der Authentifizierungsinformation per Funk keine Reaktion bewirkt, muss der Benutzer das Kabel8 anschließen. Über das Kabel8 wird die Versorgungsspannung des Akkumulators15 auf eine fahrzeugsseitige Versorgungsleitung20 durchgeschleift, die eine Steuereinheit21 sowie eine Antriebsvorrichtung22 für einen Riegel der Fahrertür1 speist. - Zwischen der Versorgungsleitung
20 und dem restlichen Bordnetz23 des Fahrzeugs ist ein Stromventil24 vorgesehen, um sicherzustellen, dass die Versorgungsspannung des Akkumulators15 auf Seiten des Fahrzeugs11 nur die Steuereinheit21 und die Antriebsvorrichtung22 erreicht und der Akkumulator15 sich nicht in die Fahrzeugbatterie oder über einen möglichen Kurzschluss des Bordnetzes23 entlädt. - Ein Versorgungsanschluss der Funkschnittstelle
19 ist von der Versorgungsleitung20 durch das Stromventil24 getrennt, da die Funkschnittstelle19 nicht benötigt wird, wenn das USB-Kabel8 angeschlossen ist. - Die Steuereinheit
21 überprüft die über das Kabel8 übertragene Authentifizierungsinformation und sendet, wenn diese für korrekt befunden worden ist, einen Befehl zum Betätigen des Türriegels an die Antriebsvorrichtung22 . - Wenn der Transponderschlüssel
7 und das Fahrzeug11 über das USB-Kabel8 verbunden sind, bildet die Datenleitung18 des Schlüssels7 zusammen mit einer sich auf Seiten des Fahrzeugs zwischen der Steckbuchse5 , der Steuereinheit21 und der Antriebsvorrichtung22 erstreckenden Datenleitung25 ein USB-Bussystem. In diesem Bussystem hat die Steuereinheit21 die Funktion des Controllers inne. Da, wenn die zum Betrieb der Antriebsvorrichtung22 erforderliche Versorgungsspannung von außen zugeführt wird, auch die Steuereinheit21 in Betrieb geht, kann sie die Kontrolle über den USB-Bus an sich ziehen und eine direkte Ansteuerung der Antriebsvorrichtung22 von außen ohne vorgehende Prüfung der Authentifizierungsinformation verhindern. - Wenn das Fahrzeug
11 ein einziges USB-Bussystem aufweist, über das neben der Türverriegelung auch andere Funktionen des Fahrzeugs gesteuert werden, und die Steuereinheit21 als Controller für alle diese Funktionen dient, kann sich das Problem ergeben, dass der Strombedarf der Steuereinheit21 die Leistungsfähigkeit des Akkumulators15 übersteigt. Außerdem ist eine solche Steuereinheit21 im Allgemeinen im Fahrzeug11 an zentraler Stelle montiert, so dass es schwierig ist, das Stromventil24 so zu platzieren, dass die Versorgungsleitung20 tatsächlich nur die Steuereinheit21 und die Antriebsvorrichtung22 erreicht. In4 ist eine alternative Ausgestaltung der Erfindung dargestellt, die dieses Problem behebt. Der Aufbau des Schlüssels7 ist derselbe wie in3 und wird nicht erneut erläutert. Auf Seiten des Fahrzeugs11 sind zwei Steuereinheiten21 ,26 vorgesehen, von denen jede, wenn sie mit Strom versorgt ist, in der Lage ist, die Antriebsvorrichtung22 anzusteuern. Eine von diesen, mit21 bezeichnet, ist zusammen mit der Antriebsvorrichtung22 in der Tür1 untergebracht und über die Steckbuchse5 , nicht aber über das Bordnetz23 , mit Betriebsspannung versorgbar. Sie ist daher normalerweise nicht gleichzeitig mit der Steuereinheit26 in Betrieb und nimmt keinen Einfluss, wenn letztere basierend auf über die Funkschnittstelle19 empfangener Authentifizierungsinformation die Antriebsvorrichtung22 anspricht. Umgekehrt ist im Falle eines Bordnetzausfalls die Steuereinheit26 tot, sodass in diesem Fall die Steuereinheit21 die Kontrolle über die Antriebsvorrichtung22 übernehmen kann. - Bei dieser Ausgestaltung kann die Schnittstelle
14 des Schlüssels7 die Funktion eines USB-Controllers und die Steuereinheit21 die eines USB-Device innehaben. Die Antriebsvorrichtung22 ist mit den Steuereinheiten21 ,26 über eine nicht zum USB-Bus18 ,25 gehörende Ansteuerleitung27 verbunden, um eine codierte Ansteuerung durch die Schnittstelle14 unter Umgehung der Authentifizierungskontrolle durch die Steuereinheit21 auszuschließen. - Eine Weiterentwicklung auf Seiten des Schlüssels
7 ist in5 dargestellt. Ein Schalter28 ist in der Versorgungsspannungsleitung16 angeordnet und an die Steckbuchse17 gekoppelt, um, wenn die Steckbuchse17 wie in der Fig. dargestellt frei ist, den Akku15 mit der Funkschnittstelle13 , nicht aber mit der USB-Schnittstelle14 zu verbinden. So verbraucht die USB-Schnittstelle14 im Normalfall, wenn die Authentifizierungsinformation per Funk übertragen wird, keinen Strom. Umgekehrt verbindet der Schalter28 , wenn die Steckbuchse17 belegt ist, den Akku15 mit der USB-Schnittstelle14 und schneidet die Funkschnittstelle13 von der Versorgung ab. Somit belastet deren Verbrauch den Akkumulator15 nicht, wenn dieser gleichzeitig die Steuereinheit21 und die Antriebsvorrichtung22 auf Seiten des Fahrzeugs speisen muss. - Eine vom Vorhandensein des Schalters
28 auf Seiten des Transponderschlüssels7 unabhängige Weiterentwicklung betrifft eine Pufferbaugruppe29 in der Tür1 . Die Pufferbaugruppe29 ist als USB-Device an die Versorgungsleitung20 und die Datenleitung25 angeschlossen. Sie umfasst einen Pufferspeicher30 zum Speichern eines die Antriebsvorrichtung22 freigebenden Signals von der Steuereinheit21 , einen Sammelkondensator31 , einen Schalter32 und eine logische Verknüpfung33 , die z. B. durch einen vom Ausgang des Pufferspeichers30 gesteuerten Leistungstransistor gebildet sein kann. Die Pufferbaugruppe29 ist umschaltbar zwischen einem Ruhezustand minimaler Stromaufnahme, in der lediglich der Pufferspeicher30 aktiv und bereit ist, das Freigabesignal von der Steuereinheit21 zu empfangen und zu puffern, und einem Ladezustand, in welchem der Schalter32 den Sammelkondensator31 wie in der5 dargestellt mit der Versorgungsleitung20 verbindet, um ihn mit der gesamten verfügbaren Stromstärke, die der USB-Controller (bei dem es hier vorzugsweise um die Schnittstelle14 handelt) bereit ist, der Pufferbaugruppe29 zuzuteilen. Ein Ladevorgang, in dessen Verlauf der Sammelkondensator31 die zum Betreiben der Antriebsvorrichtung22 erforderliche Energie aufnimmt, kann sich so über einen erheblich längeren Zeitraum erstrecken, als die eigentliche Betätigung des Riegels der Tür1 durch die Antriebsvorrichtung22 in Anspruch nimmt. Sobald der Pufferspeicher30 komplett geladen ist, kehrt die Pufferbaugruppe29 in ihren Ruhezustand zurück, indem der Schalter32 den Sammelkondensator31 mit der logischen Verknüpfung33 verbindet und so der Antriebsvorrichtung22 die zum Ent- oder Verriegeln der Tür benötigte Energie zuführt. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Fahrertür
- 2
- Fondtür
- 3
- Heckklappe
- 4
- Griff
- 5
- USB-Steckbuchse
- 6
- Stopfen
- 7
- Transponderschlüssel/Mobiltelefon
- 8
- USB-Kabel
- 9
- Touchscreen
- 10
- Icon
- 11
- Fahrzeug
- 12
- Speicher
- 13
- Funkschnittstelle
- 14
- USB-Schnittstelle
- 15
- Akku
- 16
- Versorgungsspannungsleitung
- 17
- Steckbuchse
- 18
- Datenleitung
- 19
- Funkschnittstelle
- 20
- Versorgungsleitung
- 21
- Steuereinheit
- 22
- Antriebsvorrichtung
- 23
- Bordnetz
- 24
- Stromventil
- 25
- Datenleitung
- 26
- Steuereinheit
- 27
- Ansteuerungsleitung
- 28
- Schalter
- 29
- Puffergaubruppe
- 30
- Pufferspeicher
- 31
- Sammelkondensator
- 32
- Schalter
- 33
- Verknüpfung
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 102007010583 A1 [0005]
Claims (12)
- Transponderschlüssel (
7 ) für die Fernbetätigung eines Geräts, insbesondere eines Schlosses, mit einem Speicher (12 ) für eine an das zu betätigende Gerät zu übertragende Authentifizierungsinformation, einem Transponder (13 ) für die schnurlose Übertragung der Authentifizierungsinformation und einer elektrischen Energiequelle (15 ), gekennzeichnet durch einen Steckverbinder (17 ), der mit der Energiequelle (15 ) verbundene Kontakte sowie mit einer Schnittstelle (14 ) für die leitungsgebundene Übertragung der Authentifizierungsinformation verbundene Kontakte aufweist. - Transponderschlüssel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder (
17 ) ein USB-Verbinder ist. - Transponderschlüssel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnittstelle (
14 ) über einen Schalter (28 ) mit der Energiequelle (15 ) verbunden ist, der in kontaktiertem Zustand des Steckverbinders (17 ) geschlossen und in nicht kontaktiertem Zustand offen ist. - Transponderschlüssel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Transponder (
13 ) über einen Schalter (28 ) mit der Energiequelle (15 ) verbunden ist, der in kontaktiertem Zustand des Steckverbinders (17 ) offen und in nicht kontaktiertem Zustand geschlossen ist. - Transponderschlüssel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnittstelle (
14 ) ein USB-Controller ist. - Transponderschlüssel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schnittstelle (
14 ) ein USB-Device ist. - Transponderschlüssel nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er als Mobiltelefon ausgebildet ist.
- Fernbetätigtes Gerät, insbesondere zur Fernbetätigung durch einen Transponderschlüssel (
7 ) nach einem der Ansprüche, mit einem Transponder (19 ) für den schnurlosen Empfang einer Authentifizierungsinformation, einer Steuereinheit zum Überprüfen der Authentifizierungsinformation und einer von der Steuereinheit (21 ,26 ) nach erfolgreicher Prüfung der Authentifizierungsinformation ansteuerbaren Baugruppe (22 ), gekennzeichnet durch einen Steckverbinder, der Kontakte für eine leitungsgebundene Übertragung der Authentifizierungsinformation sowie für die Versorgung der Steuereinheit mit Betriebsenergie umfasst. - Fernbetätigtes Gerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Baugruppe (
22 ) über den Steckverbinder (17 ) mit Betriebsenergie versorgbar ist. - Fernbetätigtes Gerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Baugruppe (
22 ) ein über den Steckverbinder (17 ) aufladbarer Speicherkondensator (31 ) zugeordnet ist. - Fernbetätigtes Gerät nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (
21 ) und die ansteuerbare Baugruppe (22 ,29 ) getrennte USB-Devices sind. - Fernbetätigtes Gerät nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (
21 ) ein USB-Controller und die ansteuerbare Baugruppe (22 ,29 ) ein USB-Device ist.
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