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DE102015001637A1 - Elektrischer Steck-Verbinder und elektronischer Schlüssel und Verfahren zur besitzbasierenden Authentifizierung mit schaltbaren Authentifizierungs-Sicherheitsstufen und zuschaltbarer wissenbasierter oder eigenschaftbasierter Authentifizierung zur Authentifizierung einer Aktion, einer Person oder einer über den Steckverbinder erfolgenden Datenübertragung - Google Patents

Elektrischer Steck-Verbinder und elektronischer Schlüssel und Verfahren zur besitzbasierenden Authentifizierung mit schaltbaren Authentifizierungs-Sicherheitsstufen und zuschaltbarer wissenbasierter oder eigenschaftbasierter Authentifizierung zur Authentifizierung einer Aktion, einer Person oder einer über den Steckverbinder erfolgenden Datenübertragung Download PDF

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DE102015001637A1
DE102015001637A1 DE102015001637.7A DE102015001637A DE102015001637A1 DE 102015001637 A1 DE102015001637 A1 DE 102015001637A1 DE 102015001637 A DE102015001637 A DE 102015001637A DE 102015001637 A1 DE102015001637 A1 DE 102015001637A1
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DE
Germany
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connector
plug
authentication
electrical
key
Prior art date
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Withdrawn
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DE102015001637.7A
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English (en)
Inventor
Erich Kamperschroer
Gertjan Drent
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Gorilla Electronics GmbH
Original Assignee
Gorilla Electronics GmbH
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Publication date
Application filed by Gorilla Electronics GmbH filed Critical Gorilla Electronics GmbH
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Abstract

Kurzzusammenfassung: Die vorliegende Erfindung beschreibt einen elektrischen Steckverbinder, der gleichzeitig ein elektronischer Schlüssel ist. Das mit dieser Vorrichtung verbundene Verfahren führt eine besitzbasierende Authentifizierung durch, um den Träger des Schlüssels gegenüber einer angeschlossenen Auswerteeinheit zu authentisieren und damit entsprechende Aktionen durchzuführen. Diese Authentifizierung kann auf Anfordung durch wissenbasierte oder eigenschaftbasierte Authentifizierung erweitert werden. Darüber hinaus führt die Erindung auf Anforderung weitere Funktionalitäten wie Datenübertragung oder Zertifikats-Aktualisierung durch.

Description

  • Die vorliegende Erfindung beschreibt einen elektrischen Steckverbinder, der gleichzeitig ein elektronischer Schlüssel ist. Das mit dieser Vorrichtung verbundene Verfahren führt eine besitzbasierende Authentifizierung durch, um den Träger des Schlüssels gegenüber einer angeschlossenen Auswerteeinheit zu authentisieren und damit entsprechende Aktionen durchzuführen, damit ist die Funktionalität – vereinfacht dargestellt – der eines Haustürschlüssels ähnlich, der den Träger zum Aufschließen einer Haustür ”authentifiziert”. Im Gegensatz zum Haustürschlüssel kann der Schlüsselcode des der Erfindung zugrundeliegenden Schlüssels verändert werden und außerdem kann bei gleicher Schlüsselhardware mittels Datenkommunikation auch die Sicherheitsstufe auf Anforderung der mit diesem Schlüssel verbundenen Auswerteeinheit ausgewählt werden.
  • Die Kombination aus Schlüssel und Steckverbinder wurde erfunden aufgrund der Anforderungen, dass erstens bei Einstecken des Steck-Verbinderin in kleine, hochmobile Geräten kein Platz ist für mehr als eine Steck-Kombination, zweitens der durchschnittliche Nutzer überfordert ist, wenn er eine Datenkommunikation authentifizieren muss und dies mitunter bei kleinen, hochmobilen Geräten auch nicht möglich ist, wenn keine Eingabemöglichkeit für wissenbasierter oder eigenschaftbasierter Authentifizierung auf dem Gerät vorhanden ist, in das dieser Schlüssel eingesteckt wird.
  • Die hier verwendeten Authentifizierungsmethoden sind der bekannten Definition entnommen, dass bei besitzbasierender Authentifizierung eine Person sich über eine Hardware, also einen Schlüssel, eine Chipkarte, einem elektronischen Ausweis oder ähnlichem authentifiziert, wobei ein Beispiel für wissenbasierte Authentifizierung die Verwendung einer Kombination aus Loginname und Passwort ist, eigenschaftbasierte Authentifizierung basiert auf Eigenschaften der zu authentifizierenden Person, hier ist zum Beispiel die Entnahme von Fingerabdrücken über eine entsprechende elektronische Vorrichtung (Fingerprint-Sensor) möglich.
  • Die Entscheidung, welche Authentifizierung genutzt wird, ist von dem Anwendungsfall und nicht dem erfindungsgemäßen Steckverbinder/Schlüssel abhängig, in der Regel entscheidet die Alarmanlage oder das Zutrittssystem, in das der Steckverbinder/Schlüssel eingesteckt wird, die benötige Authentifizierungs-Anforderung.
  • Für die Scharfschaltung (Armierung) oder die Freischaltung von Alarmanlagen wird üblicherweise ein geheimes Codewort oder ein elektronischer Schlüssel oder ein mechanischer Schlüssel verwendet, dieser ermöglicht es der Auswerteeinheit in der Alarmanlage, die Berechtigung der Person zu erkennen, welche die Armierung oder Freischaltung durchführen will.
  • Elektronische Schlüssel werden auch zum Öffnen von Schließanlagen eingesetzt, zum Beispiel in Kraftfahrzeugen, hierzu sind in der Patentliteratur vielfältige Offenbarungen bekannt.
  • In CH 000000706282 A2 wird ein elektronischen Schlüssel mit einem Transponder und einer Antenne zur kapazitiven Datenübertragung beschrieben, hier liegt der Hauptaufmerksamkeit auf die elektronische Datenübertragung über eine kontaktlose Funkübertragung. DE 20 2014 003 004 U1 beschreibt einen 2-poligen elektronischen Schlüssel, bei dem dieser die Stromversorgung des Schlosses mit übernehmen soll, dies wird durch entsprechende Anordnung eine Stromversorgung des Schlosses über zwei Kontaktkugeln realisiert.
  • DE 20 2012 003 795 U1 beschreibt einen elektronischen Schlüssel mit Transponder und Antenne zur kapazitiven Datenübertragung, bei der die Antenne sich auf der äusseren Platinenkontur befindet. DE 10 2009 021 011 A1 beschreibt einen elektronische Schlüssel mit mehreren implementierten Authentifizierungsverfahren, bei denen über ein erstes Authentifizierungsverfahren festgestellt wird, ob noch weitere Authentifizierungsverfahren unterstützt werden.
  • In DE 00 0010 335 017 A1 wird ein elektronischer Schlüssel zur Sperrung oder Freigabe eines Elektrogerätes beschrieben, welcher eine Antenne und einen Sender zur drahtlosen Übertragung eines Freigabesignals an das Elektrogerät, bei dem die Stromgewinnung für den Schlüssel über eine Energieentnahme aus der Antenne realisiert wird. DE 10 2012 004 000 A1 beschreibt einen elektronischen Schlüssel, bei dem eine integrierte Authentifizierungseinheit entsprechende Daten zur Authentifizierung an das elektronische Schloss sendet.
  • DE 00 0003 724 407 C2 beschreibt ein Verfahren, bei dem ein elektronischer kontaktbehafteter Schlüssel mit 3 Kontakten ausgestattet ist und einer davon für die Zuführung von Taktimpulsen zur Steuerung einer Datenübertragung vorgesehen ist, der dort beschriebene Schlüssel beinhaltet einen Speicher zur Ablage eines digitalen Schlüssels, der von dem elektronischen Schloss ausgelesen wird und mit einem im Schloss selbst gespeichertem digitalem Wort verglichen wird, desweiteren gibt es mehrere Offenlegungen für elektronische Schlüssel, die ohne eigene Betriebsspannung auskommen, zum Beispiel DE 3503205 A1 .
  • Darüber hinaus enthält die Patentliteratur zahlreiche Offenbarungen für Steckverbinder, so beschreibt zum Beispiel die US 8931962 B2 eine Steckverbindung sowie einen elektrischen Steck-Verbinder, der für Audio-Übertragung und Datenübertragung bei Smartphones und vergleichbaren Geräten eingesetzt wird und ähnlich dem standardisiertem micro-USB Stecker ist. In DE 20 2012 011 606 U1 wird ein Steckverbinder-Adapter beschrieben, der ein Authentifizierungsmodul beinhaltet, welches Zubehörindentifikationsinformationen von einem angeschlossenen Zubehör empfängt zur Authentifizierung des Zubehörs.
  • DE 10 2012 023 151 A1 beschreibt einen Adapter für elektronische Vorrichtungen, bei dem eine Authentifizierungseinheit erstens den Adapter selbst gegenüber dem angeschlossenen elektronischen Gerät authentifiziert und bei erfolgter Authentifizierung das and den Adapter angeschlossene Zubehör authentifiziert.
  • Auch in DE 20 2005 021 674 U1 wird ein ähnliches Verfahren beschrieben, in dem eine Mobile Rechenvorrichtung (ein Smartphone) eine Zubehörvorrichtung (zum Beispiel ein Ladekabel) über eine dazwischengeschaltete Authentifizierungseinrichtung authentisiert und damit feststellt, ob es sich bei dem Zubehör um ein ordnungsgemäßes Zubehör handelt, hierbei finden bekannte kryptographische Verfahren Anwendung, wie zum Beispiel dieses, dass das Smartphone in einer ersten Sendung eine Zufallszahl an die Authentisierungseinheit des Ladekabels sendet, dieses rechnet die empfangene Zahl durch ein kryptographisches Verfahren in eine zweite Zahl um, welches als Antwort auf die erste Sendung an das Smartphone zurückgesendet wird, wenn die gleichzeitig im Smartphone durchgeführte kryptographischen Berechnung derselben Zufallszahl ergibt, dass die vom Zubehör gesandte Antwortzahl zu einem zertifizierten Zubehör gehört, dann wird im Smartphone dieses Zubehör zur Nutzung freigegeben. Ein ähnliches Verfahren, hier allerdings zur Authentifizierung von Geräte-Batterien wird in US 8245041 beschrieben.
  • Vergleichbare Verfahren nutzen auch Hersteller von Tintenstrahl-Druckern, um ihr Original-Tintenpatronen von Tintenpatronen andere Hersteller zu unterscheiden und zu authentisieren, die dabei verwendeten kryptographischen Verfahren sind allerdings nicht offengelegt.
  • Ein vergleichbares Authentisierungsverfahren befindet sich auch in dem bereits genannten Verbindungsstecker, der unter anderem in EP 000002728680 A1 und in US 8931962 b2 beschrieben wird. Obwohl in den genannten Patentschriften nicht offenbart, nutzt die betreffende Firma eine Authentisierungs-Einheit im Stecker selbst, welche mit einem ähnlichen Verfahren wie bei den oben dargestellt Offenbarungen die Originalität des eigenen Zubehörs erkennt.
  • Die Kombination eines Steckverbinders mit einem integriertem Authentifizierungsmodul wird in DE 10 2005 040 984 A1 beschrieben, hierbei handelt es sich um einen Netzwerkanschluss für Netzwerke zur Datenübermittelung, vergleichbar einem Netzwerkstecker nach dem bekannten RJ 45 Standard. Bei diesem Steckverbinder befindet sich ein mechanisches Sperrteil in der Steckverbinder-Buchse, welches elektromechanisch die Steckverbinder-Buchse öffnet oder sperrt, so dass ein Netzwerkstecker dort eingeführt werden kann oder nicht. Diese Offenbarung beschreibt auch ein Authentifizierungsmodul, welches vorzugsweise drahtlos mit dem genannten Sperrteil kommuniziert und damit bestätigen kann, dass der diese Authentifizierungseinheit tragende Nutzer berechtigt ist, den Netzwerkstecker in die genannte Steckverbinder-Buchse einzustecken. Der Nutzer gibt hierzu eine PIN-Nummer in das Authentifizierungsmodul ein und authentifiziert sich so als berechtigte Person.
  • In dieser Offenbarung befindet sich die Authentifizierungseinheit getrennt von dem Steckverbinder und getrennt von der Steckverbinder-Buchse.
  • Das US 8200881 und das US 8086781 beschreiben eine Vorrichtung und ein Verfahren, wobei ein ”host-device”, also zum Beispiel ein Smartphone und ein Zubehör für dieses ”host-device” beide an einem dritten Gerät angesteckt werden, zum Beispiel einem ”Docking Connector”, dieses dritte Gerät, welches elektrisch zwischen den beiden angeschlossenen Geräten liegt, fugiert als ein Durchleiter oder Übersetzer zwischen den beiden angeschlossenen Geräten und ermöglicht es so den beiden angeschlossenen Geräten, direkt miteinander zu reden, diese Technik wurde mitunter für das einfache ”Pairen” von Bluetooth Geräten über eine schnurgebundene Schnittstelle eingesetzt.
  • Der Erfindung liegt die Anforderung zugrunde, einen Steckverbinder mit verkürzten Steckfingern zu realisieren, damit die Verwendung dieses Steckverbinders und elektronischen Schlüssels auch in kleinen Geräte mit einem begrenzten Volumen genutzt werden kann. Die verfügbaren, standardisierten Steckverbinder sind hierfür nicht geeignet, weil sie in den meisten Fällen zu lang sind.
  • So sind zum Beispiel die von EIA als RS-453 und von der IEC unter 60603-11 definierten sogenannten Klinkenstecker (der bekannteste Vertreter ist hier der 3,5 mm Klinkenstecker, der in fast jedem Smartphone oder Computer für Audio-Wiedergabe eingesteckt werden kann) mitunter zu lang, um in kleine mobile Geräte für andere Zwecke als der Audiowiedergabe genutzt zu werden.
  • Ein verkürzter Stecker, welcher mindestens diesen Nachteil der oben aufgeführten Klinkenstecker behebt ist in WO 002011150402 A9 beschrieben. Aber auch dieser Stecker ist für eine der weiter unten aufgeführten Ausführungsbeispiele zu lang, um hier eingesetzt zu werden, desweiteren zeigt die Offenbarung diesen Steckers einige weitere Nachteile, auf die hier nicht weiter eingegangen wird.
  • zeigt ein Ausführungsbeispiel für die Aufnahme des erfindungsgemäßen Steckers&Schlüssels, hier ist durch die Konstruktion im Bereich des Stecker&Schlüssel-Einlasses (300) keine Möglichkeit, einen Standard-Stecker einzusetzen.
  • Eine weitere Eigenschaft der Erfindung ist die veränderbare Sicherheitsstufe für die Authentifizierung.
  • Das DE 60026306 T2 oder EP 1183818 B1 beschreibt ein Verfahren zum Bereitstellen von variierenden Sicherheitsstufen in einem Datenverarbeitungssystem, dies System nutzt allerdings eine externe Quelle zur Authentisierung und kann in den der Erfindung zugrundeliegenden Anwendungen nicht genutzt werden.
  • Zusammengefasst gibt die recherchierte Literatur keine Lösung auf das Problem, dass ein elektrischer Steck-Verbinder gleichzeitig ein elektronischer Schlüssel sein soll und gleichzeitig im täglichen Umgang durch den Nutzer sehr einfach steckbar und lösbar sein soll, gleichzeitig aber auch Anforderung an die Größe und die Form des Steckverbinders und seiner elektrisch leitenden Verbindungselemente stellt, so dass er in dazugehörige Steckverbindungs-Buchsen eingesteckt werden kann und von diesen mechanisch geführt wird. Diese Steckverbindung soll für einen durchschnittlichen Nutzer einfach und schnell durchgeführt werden können und dafür konzipiert sein, dass ohne zusätzliche Geräte bei Bedarf sehr häufig der Stecker eingeführt und wieder gelöst werden kann. Desweiteren soll diese Kombination aus Schlüssel und Steckverbinder für verschiedene Einsatzfälle eingesetzt werden, ohne an den Nutzer unterschiedliche Anforderungen zu stellen, darunter fällt der Anwendungsfall, dass ein solcher Stecker als kontaktbehafteter elektronischer Schlüssel den diesen Schlüssel tragenden Nutzer authentifiziert, so dass der Nutzer damit verbundene Aktionen auslöst, gleichzeitig soll unter anderen eine andere Ausprägung des gleichen Formfaktors über die Steckverbindung nach erfolgter Authentifizierung des Schlüssels eine Datenübertragung erfolgen können, darüber hinaus soll diese Steckverbinder/Schlüssel Einheit für weitere Anwendungsfälle genutzt werden, das dabei keine unterschiedlichen Anforderungen an den Nutzer gestellt werden dürfen, ist besonders für die gewerbliche Nutzung wichtig, wenn die Erfindung in ein elektronisches Gerät für den Massenmarkt eingesetzt werden soll.
  • Die vorliegende Erfindung löst die oben dargestellten Probleme und ist in den Patentansprüchen beschrieben.
  • Die nachfolgenden Ausführungsbeispiele sollen die Erfindung näher erläutern.
  • Die Ausführungsbeispiele sollen auch verdeutlichen, dass diese Erfindung gewerblich nutzbar gemacht werden kann, indem die in den Ausführungsbeispielen dargestellten Einheiten, welche die vorliegende Erfindung implementieren, gebaut und verkauft werden.
  • Zusätzlich zu den Ausführungsbeispielen soll an dieser Stelle auch das Verfahren näher erläutert werden, welches in dem Ablaufdiagramm in dargestellt ist.
  • Nachdem der Steckverbinder eingesteckt wurde, wird er von der aufnehmenden Einheit über die beiden Steckfinger mit Strom versorgt und startet die Datenübertragung. Ein Codewort wird übertragen (801) zur Auswerteeinheit, außerdem wird der Funktionsumfang des Steckers&Schlüssels übertragen.
  • Im einfachsten Fall, in dem der Stecker&Schlüssel ein Schlüssel zur Armierung und De-Armierung einer Alarmanlage ist, sendet er ein Code-Wort, das vereinfacht ausgedrückt mit der mechanischen Codierung eines konventionellen Türschlüssels verglichen werden kann.
  • Weiterhin kann der Stecker&Schlüssel mitteilen, ob er zusätzliche Funktionen enthält, welche zu entsprechend weiteren Aktionen führen, zwei Beispiele hierfür wären
    • a) erstens die Möglichkeit einer Zertifikatsbasierten Authentisierung und
    • b) zweitens die Fähigkeit einer Zertifikatsbasierten Authentisierung gemeinsam mit der Fähigkeit, Daten über ein angeschlagenes Datenkabel weiter zu transportieren und drittens
    • c) die Fähigkeit, das intern gespeicherte Zertifikat zu aktualisieren.
  • In den Beispielen a) und b) erkennt die Auswerteeinheit, dass der Stecker&Schlüssel eine elektronisches Zertifikat besitzt und fordert daraufhin den Nutzer an einer Bedieneinheit zur Eingabe eines Schlüsselwortes auf, welches dann anschließend gemeinsam mit der Anfrage der Zertifizierungsberechnung an den Stecker&Schlüssel gesandt wird.
  • Dieser führt die Zertifikatsberechnung durch und gibt den Ergebniswert zurück, welcher in der Auswerteeinheit zu weiteren Aktionen führt.
  • Im Beispiel b) wird anschließend eine Datenübertragung gestartet, es ist also bei entsprechenden Steckern&Schlüsseln nur möglich.
  • Daten zu übertragen, wenn sich ein autorisiertes Zertifikat im Stecker&Schlüssel befindet.
  • Im Beispiel c) wird von entsprechenden Geräten die Datenübertragung nicht für eine Weiterleitung über angeschlagenes Kabel oder Funkschnittstelle genutzt, sondern wird verzweigt in den internen Zertifikatsspeicher des Steckers&Schlüssels.
  • Anwendungsbeispiel 1: Elektronischer Schlüssel für eine elektronische Alarmanlage
  • Es wird zu und referenziert.
  • In diesem Ausführungsbeispiel ist der erfindungsgemäße Stecker&Schlüssel (600) als kostengünstiger Schlüssel für eine kleine, mobile Alarmanlage eingesetzt. Er wird eingesetzt in die Steckverbindungs-Buchse der Alarmanlage und eine Auswerteeinheit (601) versorgt (600) mit Strom und empfängt das Codewort aus (600), damit wird die Alarmanlage, die vorher scharfgeschaltet war, wieder freigeschaltet.
  • Dazu kommuniziert die Datenkommunikations-Einheit (502) über den Stecker/Schlüssel (501) mit der Auswerte-Einheit (551) in der Alarmanlage (550).
  • Anwendungsbeispiel 2: Ein Computer führt über eine authentisiertes Verbindung ein Firmware-Update für eine mobile Alarmanlage durch:
  • Es wird zu referenziert.
  • Der Stecker&Schlüssel (700) wird an die Alarmanlage (704) angeschlossen, die Auswerte-Einheit (701) authentisiert (700) und führt mit der Applikation auf dem Computer einen Firmware-Update durch und speichert die neue Firmware in den Informations-Speicher (703).
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • CH 000000706282 A2 [0007]
    • DE 202014003004 U1 [0007]
    • DE 202012003795 U1 [0008]
    • DE 102009021011 A1 [0008]
    • DE 000010335017 A1 [0009]
    • DE 102012004000 A1 [0009]
    • DE 000003724407 C2 [0010]
    • DE 3503205 A1 [0010]
    • US 8931962 B2 [0011, 0015]
    • DE 202012011606 U1 [0011]
    • DE 102012023151 A1 [0012]
    • DE 202005021674 U1 [0013]
    • US 8245041 [0013]
    • EP 000002728680 A1 [0015]
    • DE 102005040984 A1 [0016]
    • US 8200881 [0018]
    • US 8086781 [0018]
    • WO 002011150402 A9 [0021]
    • DE 60026306 T2 [0024]
    • EP 1183818 B1 [0024]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • RJ 45 [0016]
    • IEC unter 60603-11 [0020]

Claims (10)

  1. Elektrischer Steck-Verbinder mit zwei elektrisch leitenden Kontakt-Fingern, einem elektrisch nicht-leitendem Gehäuse und im Stecker integrierten elektronischen Komponenten, dadurch gekennzeichnet, dass a) die Kontaktfinger (100) jeweils eine verkürzte Form, eine Einbuchtung (101) sowie einen Kugelförmigen Kopf (102) besitzen, b) das Steckergehäuse (103) eine konvexe Form mit Griff-Flächen (105) hat und an der Innenfläche eine konkave Einbuchtung (104) mit mechanischer Steckerführung aufweist, sowie c) der Steck-Verbinder die Funktionalität ”Auskoppelung und Weiterleitung von elektrischen Signalen” mit einer ”Authentifizierungsfunktion” vereint, indem die im Stecker integrierte Einheit (403), die alternativ als Zertifikats-Recheneinheit oder als Schlüsselwort-Speichereinheit ausgeführt ist, über die ebenfalls im Stecker integrierte elektronische Datenkommunikations-Einheit (402) an eine über die Kontaktfinger (100) und den dazugehörigen Gegenkontakten (202) verbundene zweite Auswerte-Einheit vorher vereinbarte Authentifizierungs-Daten sendet, die den Träger dieses Steck-Verbinders authentifizieren und mindestens eine damit verbundene Aktion auf der dem Stecker elektrisch gegenüberliegenden Seite freischalten.
  2. Elektrischer Steck-Verbinder nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die im Steck-Verbinder (400) integrierte Datenkommunikations-Einheit (402), welche über die Steckverbindung (401 oder 100) mit einer zweiten Datenkommunikations-Einheit verbunden ist, nach erfolgter Authentifizierung die mit der zweiten Datenkommunikations-Einheit stattfindenden Datenkommunikation über die im Steck-Verbinder optional integrierte Schnurlos-Funk-Einheit (404) an eine dritte Datenkommunikations-Einheit schnurlos weiterleitet.
  3. Elektrischer Steck-Verbinder nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die im Steck-Verbinder (400) integrierte Datenkommunikations-Einheit (402), welche über die Steckverbindung (401, 100) mit einer zweiten Datenkommunikations-Einheit verbunden ist, nach erfolgter Authentifizierung die mit der zweiten Datenkommunikations-Einheit stattfindenden Datenkommunikation über die am Steck-Verbinder optional angeschlagenen elektrischen Leitungen (405) schnurgebunden an eine dritte Datenkommunikations-Einheit weiterleitet.
  4. Elektrischer Steck-Verbinder nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die im Steck-Verbinder (200) integrierte Vorrichtung zur Datenkommunikation und Authentifizierung (400) auf einer elektrischen Leiterplatte (201) aufgebracht ist, welche wiederum elektrisch mit den Kontaktfingern (100) verbunden ist.
  5. Elektrische Steckverbinder-Buchse zur mechanischen Aufnahme eines Steckverbinders und zur elektrischen Kontaktierung der Steckverbindung, dadurch gekennzeichnet, dass die Steckverbinder-Buchse die mechanische Führung des Steckverbinders aus Patentanspruch 1 gewährleistet und eine gesicherte elektrische Kontaktierung durch zwei gebogene, der Form der Kontaktfinger (100) folgenden Kontaktfedern (202) realisiert, gleichzeitig eine einfache und schnelle Einführung des Steckverbinders in die Steckverbinder-Buchse gewährleistet, und welche jeweils durch einen Steg aus nicht-leitendem Material (203) vor versehentlichem Überbiegen gesichert ist.
  6. Elektrische Steckverbinder-Buchse nach Patentanspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausführung dieser Steckverbinder-Buchse als eigenständige Einheit mit eigenem Gehäuse aus nicht-leitendem Material einschließlich angeschlagenem elektrischem Kabel ausgeführt ist.
  7. Elektrische Steckverbinder-Buchse nach Patentanspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausführung dieser Steckverbinder-Buchse in ein bestehendes Gerät integriert ist und die Kontaktfedern (302) aus gebogenem Metall bestehen, und die auf eine bestehende elektrische Leiterplatte (303) aufgelötet sind.
  8. Elektrischer Steck-Verbinder nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Steckverbinder selbst im Zusammenhang mit den im Steckverbinder integrierten Verfahren zur Authentifizierung als elektronischer Schlüssel zum Scharfschalten (Armieren) und Freischalten einer Alarmanlage eingesetzt wird.
  9. Verfahren zum elektronischen Datenaustausch, Auswertung von Protokollinformationen und damit verbundenen Ausführung von Aktionen, dadurch gekennzeichnet, dass a.) ein datentechnisches Codewort übertragen wird und danach optional b.) ein datentechnisches Schlüsselwort und eine Anfrage für eine datentechnische Zertifikatberechnung empfangen kann und c.) auf Anfrage eine datentechnische Zertifikatsberechnung durchführt und das Ergebnis dieser Berechnung an die Anfragende Einheit zurücksendet und d.) optional auf Anfrage eine Datenverbindung aufbaut und durchführt
  10. Verfahren zur Nutzung elektronischer Schlüssel mit fest eingespeicherten Schlüssel-Codeworten, welche kontaktgebunden oder kontaktlos mit einer Auswerte-Einheit oder einem elektronischem Schloss verbunden werden, dadurch gekennzeichnet, dass a) vor Abziehen des elektronischen Schlüssels und damit Scharfschalten der Alarmanlage das Schlüssel-Codewort aus dem Schlüssel ausgelesen und gespeichert wird, und b) beim Einstecken eines elektronischen Schlüssels in die scharfgeschaltete Alarmanlage das Schlüssel-Codewort aus dem Schlüssel ausgelesen und mit dem unter a) gespeichertem Wert verglichen wird, und c) die Auswerteeinheit oder das elektronische Schloss nur dann den eingesteckten elektronischen Schlüssel akzeptiert, wenn das unter b) ausgelesene Codewort mit dem vorher unter a) gespeichertem Wert übereinstimmt.
DE102015001637.7A 2015-02-07 2015-02-07 Elektrischer Steck-Verbinder und elektronischer Schlüssel und Verfahren zur besitzbasierenden Authentifizierung mit schaltbaren Authentifizierungs-Sicherheitsstufen und zuschaltbarer wissenbasierter oder eigenschaftbasierter Authentifizierung zur Authentifizierung einer Aktion, einer Person oder einer über den Steckverbinder erfolgenden Datenübertragung Withdrawn DE102015001637A1 (de)

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