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Die Erfindung betrifft eine Sitzanlage, insbesondere einen Fahrzeugsitz, für einen Kraftwagen gemäß dem Oberbegriff von Patentanspruch 1.
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Derartige Sitzanlagen, insbesondere Fahrzeugsitze, sind aus dem Serienbau von Kraftwagen hinlänglich bekannt. Eine solche Sitzanlage umfasst ein erstes Sitzkissenteil sowie ein zweites Sitzkissenteil. Das erste Sitzkissenteil ist in Längsrichtung relativ zum zweiten Sitzkissenteil verschiebbar, so dass dadurch Auflagebedingungen für die Beine eines Sitzinsassen der Sitzanlage variabel eingestellt werden können. Wird beispielsweise das erste Sitzkissenteil aus einer eingeschobenen Stellung von dem zweiten Sitzkissenteil weg bewegt und dadurch in eine ausgezogene Stellung verstellt, so geht damit eine Vergrößerung der in Längsrichtung verlaufenden Länge der Sitzanlage, über welche die Beine, insbesondere die Oberschenkel, des Sitzinsassen auf den Sitzkissenteilen aufliegen, einher. Bei einer dazu entgegengesetzten Bewegung des ersten Sitzkissenteils relativ zum zweiten Sitzkissenteil kann diese Länge (Auflagelänge), verkürzt werden. Dadurch können die Auflagebedingungen der Sitzanlage komfortabel an die Beinlänge des Sitzinsassen angepasst werden.
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Die bekannten Sitzanlagen weisen jedoch den Nachteil auf, dass beim Bewegen des ersten Sitzkissenteils vom zweiten Sitzkissenteil weg ein nach oben offener Spalt zwischen den Sitzkissenteilen entsteht oder vergrößert wird. In dem Spalt können sich Gegenstände, Schmutz etc. ansammeln.
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Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Sitzanlage, insbesondere einen Fahrzeugsitz, für einen Kraftwagen der eingangs genannten Art derart weiter zu entwickeln, dass der nach oben offene Spalt zwischen den Sitzkissenteilen und die damit einhergehenden Probleme vermieden sind.
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Diese Aufgabe wird durch eine Sitzanlage, insbesondere einen Fahrzeugsitz, für einen Kraftwagen mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen und nicht-trivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Ansprüchen angegeben.
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Eine solche Sitzanlage, insbesondere ein solcher Fahrzeugsitz, für einen Kraftwagen, insbesondere einen Personenkraftwagen, umfasst ein erstes Sitzkissenteil sowie ein zweites Sitzkissenteil. Das erste Sitzkissenteil ist relativ zum zweiten Sitzkissenteil in Längsrichtung der Sitzanlage bewegbar. Bezogen auf den im Fahrgastraum des Kraftwagens eingebauten Zustand der Sitzanlage korrespondiert dabei die Längsrichtung der Sitzanlage mit der Fahrzeuglängsrichtung.
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Durch die Verstellbarkeit der Sitzkissenteile relativ zueinander können Auflagebedingungen für Beine, insbesondere Oberschenkel, eines Sitzinsassen der Sitzanlage variabel eingestellt werden. Mit anderen Worten ist es durch eine Relativbewegung der Sitzkissenteile zueinander möglich, die Auflagelänge der Sitzanlage variabel einzustellen und an die Beinlänge des Sitzinsassen anzupassen.
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Um nun die Entstehung eines nach oben offenen Spalts und die daraus resultierenden, eingangs geschilderten Probleme bei der Relativbewegung der Sitzkissenteile zueinander zu vermeiden, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass dem ersten Sitzkissenteil ein erster Sitzbezug der Sitzanlage zugeordnet ist, mit welchem das erste Sitzkissenteil bezogen ist. Dem zweiten Sitzkissenteil ist ein zweiter Sitzbezug der Sitzanlage zugeordnet, mit welchem das zweite Sitzkissenteil bezogen ist und welcher separat von dem ersten Sitzbezug ist.
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Bezogen auf die zumindest im Wesentlichen senkrecht zur Längsrichtung verlaufenden Hochrichtung der Sitzanlage, welche mit der Fahrzeughochrichtung korrespondiert, ist der erste Sitzbezug in zumindest teilweiser Überlappung mit dem zweiten Sitzbezug angeordnet ist. Mit anderen Worten ist der erste Sitzbezug zumindest in einem Überlappungsbereich über oder unter dem zweiten Sitzbezug angeordnet.
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Infolge der Überlappung der Sitzbezüge sind die Entstehung eines Spalts zwischen den Sitzkissenteilen sowie die daraus resultierenden, eingangs geschilderten Probleme vermieden, wenn das erste Sitzkissenteil vom zweiten Sitzkissenteil weg bewegt wird. Die Überlappung. Ferner weist die erfindungsgemäße Sitzanlage einen optisch sehr guten Eindruck auf.
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Das erste Sitzkissenteil, welches zwischen wenigstens einer Einschubstellung und wenigstens einer Ausziehstellung, in welcher eine Vorderkante des ersten Sitzkissenteils in Längsrichtung weiter von dem zweiten Sitzkissenteil beabstandet ist als in der Einschubstellung, bewegbar ist, ist vorzugsweise zumindest in der Einschubstellung zumindest teilweise bezogen auf die Hochrichtung unterhalb des zweiten Sitzkissenteils angeordnet. Zum einen ist dadurch der Spalt vermieden. Zum anderen führt dies zu einem vorteilhaften optischen Eindruck der Sitzanlage. Vorteilhafter Weise ist das erste Sitzkissenteil auch in seiner Ausziehstellung teilweise unterhalb des zweiten Sitzkissenteils angeordnet.
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In vorteilhafter Ausgestaltung ist der erste Sitzbezug mit dem ersten Sitzkissenteil bei dessen Bewegung relativ zum zweiten Sitzkissenteil bewegbar und in einem relativ zu dem zweiten Sitzkissenteil festen und auf einer dem zweiten Sitzkissenteil zugewandten Rückseite des ersten Sitzkissenteils angeordneten Befestigungsbereich gehalten.
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Vorzugsweise ist der erste Sitzbezug mittels wenigstens eines elastischen Elements, insbesondere eines Gummibands, im Befestigungsbereich gehalten und in Hochrichtung zumindest bereichsweise unterhalb des zweiten Sitzbezugs, insbesondere des zweiten Sitzkissenteils, angeordnet.
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Wird das erste Sitzkissenteil in Längsrichtung vom feststehenden zweiten Sitzkissenteil weg bewegt, wobei der erste Sitzbezug mitbewegt wird, so wird das elastische Element gespannt. Dadurch wird der erste Sitzbezug stabilisiert und gespannt. Außerdem wird die Entstehung des Spalts vermieden.
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Wird das erste Sitzkissenteil wieder zurück in Richtung des zweiten Sitzkissenteils bewegt, so zieht das elastische Element den ersten Sitzbezug zurück. Das elastische Element gewährleistet somit eine problemlos und insbesondere faltenfreie Bewegung des ersten Sitzbezugs mit dem ersten Sitzkissenteil unter Vermeidung des Spalts.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist zwischen dem Befestigungsbereich und dem ersten Sitzkissenteil wenigstens ein relativ zum zweiten Sitzkissenteil festes, vom ersten Sitzbezug überdecktes und sich in Längsrichtung an das zweite Sitzkissenteil anschließendes Spannelement angeordnet, mittels welchem der erste Sitzbezug spannbar ist. Vorzugsweise ist der erste Sitzbezug mittels des Spannelements in Hochrichtung zumindest im Wesentlichen auf gleiche Höhe wie der zweite Sitzbezug zu spannen. Dies kommt dem optischen Eindruck der Sitzanlage zu gute.
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Das Spannelement ist beispielsweise ein stabiler Körper aus einem formstabilen Schaum. Wird das erste Sitzkissenteil vom zweiten Sitzkissenteil weg bewegt, wobei der erste Sitzbezug mit dem ersten Sitzkissenteil bewegt wird, so wird der erste Sitzbezug über das Spannelement, beispielsweise den formstabilen Schaum, gespannt. Es kann sich kein Spalt bilden.
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Anstelle des formstabilen Schaums kann auch wenigstens eine Stange oder dergleichen Stabelement verwendet werden, welche sich quer zur Längsrichtung erstreckt und beispielweise zwischen Seitenbacken des zweiten Sitzkissenteils angeordnet, insbesondere geklemmt, ist.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist der erste Sitzbezug an einem um eine quer zur Längsrichtung verlaufenden Drehachse drehbaren Aufnahmeteil, welches relativ zum zweiten Sitzkissenteil in Längsrichtung fest oder mit dem ersten Sitzkissenteil bewegbar ist, insbesondere an einer Rolle, gehalten, auf welches und von welchem der erste Sitzbezug beim Bewegen des ersten Sitzkissenteils aufwickelbar bzw. abwickelbar ist.
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Dadurch ist eine Art Rollo dargestellt, wodurch der Spalt vermieden werden wird. Ferner ermöglicht das Aufnahmeelement eine vorteilhafte und problemlose Bewegung des ersten Sitzkissenteils und mit diesem des ersten Sitzbezugs,
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Der erste Sitzbezug kann zumindest in dem Bereich, in welchem er auf das Aufnahmeelement aufwickelbar bzw. von diesem abwickelbar ist, mit wenigstens einem Schaumstreifen versehen sein, welcher den ersten Sitzbezug insbesondere bei der Bewegung des ersten Sitzkissenteil vom zweiten Sitzkissenteil weg eine gewisse Steifigkeit und Stabilität verleiht. Dies führt zu einem sehr guten optischen Eindruck der Sitzanlage insbesondere in der wenigstens einen Ausziehstellung des ersten Sitzkissenteils.
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Zur Realisierung der Bewegbarkeit des ersten Sitzbezugs mit dem ersten Sitzkissenteil kann vorgesehen sein, dass der erste Sitzbezug in einem weiteren Befestigungsbereich am ersten Sitzkissenteil gehalten ist, wobei der weitere Befestigungsbereich mit dem ersten Sitzkissenteil bewegbar.
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Alternativ kann vorgesehen sein, dass auch der weitere Befestigungsbereich, in welchem der erste Sitzbezug gehalten ist, relativ zum zweiten Sitzkissenteil fest ist. Dabei ist das erste Sitzkissenteil mittels des ersten Sitzbezugs überdeckt, wobei der erste Sitzbezug auf einer Unterseite des ersten Sitzkissenteils in Richtung des zweiten Sitzkissenteils geführt und am zweiten Sitzkissenteil gehalten ist. Der erste Sitzbezug kann beispielsweise an einem Kissenrahmen des zweiten Sitzkissenteils befestigt sein. Wird bei dieser Ausführungsform das erste Sitzkissenteil vom zweiten Sitzkissenteil weg bewegt, so wird das erste Sitzkissenteil vom ersten Befestigungsbereich und vom weiteren Befestigungsbereich weg bewegt. Dabei ergibt sich eine Relativbewegung des ersten Sitzbezugs zum ersten Sitzkissenteil, wobei das erste Sitzkissenteil vorzugsweise stets mittels des ersten Sitzbezugs überdeckt bleibt. Infolge der Überlappung der Sitzbezüge ist die Entstehung eines in Hochrichtung nach oben offenen Spalts zwischen den Sitzkissenteilen, in welchem sich Gegenstände und Schmutz ansammeln können, vermieden.
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Vorzugsweise ist wenigstens ein Federelement vorgesehen, mittels welchem das Aufnahmeelement mit einer Kraft beaufschlagt ist, die in Richtung der wenigstens einen Einschubstellung gerichtet ist. Wird das erste Sitzkissenteil auf das zweite Sitzkissenteil zu bewegt, so wird der erste Sitzbezug aufgrund der Kraftbeaufschlagung des Aufnahmeelements auf das Aufnahmeelement selbsttätig aufgewickelt.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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Die Zeichnung zeigt in:
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1 ausschnittsweise eine schematische Längsschnittansicht eines Fahrzeugsitzes für einen Personenkraftwagen, mit zwei in Längsrichtung relativ zueinander bewegbaren Sitzkissenteilen, wobei eine Entstehung eines in Hochrichtung nach oben offenen Spalts zwischen den Sitzkissenteilen bei deren Relativbewegungen vermieden ist;
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2 ausschnittsweise eine schematische Längsschnittansicht einer weiteren Ausführungsform des Fahrzeugsitzes gemäß 1
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3 ausschnittsweise eine schematische Längsschnittansicht einer weiteren Ausführungsform des Fahrzeugsitzes gemäß den 1 und 2;
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4a–c jeweils ausschnittsweise eine schematische Längsschnittansicht einer weiteren Ausführungsform des Fahrzeugsitzes gemäß den 1 bis 3; und;
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5 ausschnittsweise eine schematische Längsschnittansicht einer weiteren Ausführungsform des Fahrzeugsitzes gemäß den 1 bis 4c.
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Die 1 zeigt einen Fahrzeugsitz 10 für einen Personenkraftwagen. Der Fahrzeugsitz 10 umfasst ein Sitzelement 12, durch welches eine Sitzfläche 14 für einen Sitzinsassen des Fahrzeugsitzes 10 bereitgestellt ist. An das Sitzelement 12 schließt sich ein in der 1 nicht gezeigtes Rückenlehnenelement des Fahrzeugsitzes 10 an. Das Rückenlehnenelement stellt eine Rückenlehnenfläche für den Sitzinsassen bereit, an die sich der Sitzinsasse anlehnen kann.
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Das Sitzelement 12 umfasst ein erstes Sitzkissenteil 16 mit einem ersten Kissenrahmen 18 und einem ersten Sitzpolster 20, welches an dem ersten Kissenrahmen 18 angeordnet ist. Das Sitzelement 12 umfasst auch ein zweites Sitzkissenteil 22 mit einem zweiten Sitzpolster 24 und einem zweiten Kissenrahmen 25, an welchem das zweite Sitzpolster 24 angeordnet ist. Dem ersten Sitzkissenteil 16 ist ein erster Sitzbezug 26 zugeordnet, mit welchem das erste Sitzkissenteil 16 bezogen ist. Dem zweiten Sitzkissenteil 22 ist ein zweiter Sitzbezug 28 zugeordnet, mit welchem das zweite Sitzkissenteil 22 bezogen ist.
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Wie der 1 zu entnehmen ist, sind die Sitzkissenteile 16, 22 in Längsrichtung des Fahrzeugsitzes 10, welche bezogen auf den eingebauten Zustand des Fahrzeugsitzes 10 im Personenkraftwagen mit der Fahrzeuglängsrichtung korrespondiert, relativ zueinander bewegbar. Das erste Sitzkissenteil 16 ist dabei zwischen einer Einschubstellung und wenigstens einer Ausziehstellung verstellbar. Die Einschubstellung ist anhand des ersten Sitzpolsters 20 mittels einer durchgezogenen Linie darstellt. Die Ausziehstellung ist anhand des ersten Sitzpolsters 20 mittels gestrichelter Linien dargestellt.
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Der erste Sitzbezug 26 ist in einem ersten Befestigungsbereich 30 an einer halben Rolle 32 gehalten. Ferner ist der erste Sitzbezug 26 in einem zweiten Befestigungsbereich am ersten Sitzkissenteil 16 gehalten. Der erste Befestigungsbereich 30 ist dabei relativ zum zweiten Sitzkissenteil 22 fest, während der zweite Befestigungsbereich mit dem ersten Sitzkissenteil 16 bewegbar ist. Dies bedeutet, dass der zweite Befestigungsbereich relativ zum ersten Sitzkissenteil 16 fest ist. Dadurch wird der erste Sitzbezug 26 beim Bewegen des ersten Sitzkissenteils 16 relativ zum zweiten Sitzkissenteil 22 mit dem ersten Sitzkissenteil 16 bewegt.
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Wird das erste Sitzkissenteil 16 ausgehend von seiner Einschubstellung in Richtung seiner Ausziehstellung ausgezogen, so wird der erste Sitzbezug 26 von der halben Rolle 32 abgewickelt. Die halbe Rolle 32 ist dabei um eine quer zur Längsrichtung verlaufende Drehachse 34 relativ zum übrigen Fahrzeugsitz 10 drehbar, jedoch in Längsrichtung relativ zum zweiten Sitzkissenteil 22 fest.
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Der halben Rolle 32 ist wenigstens ein Federelement zugeordnet, mittels welchem die halbe Rolle 32 – wie es durch einen Kraftpfeil F angedeutet ist – mit einer Kraft beaufschlagt, welche in Richtung der Einschubstellung des ersten Sitzkissenteils 16 gerichtet ist.
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Wird das erste Sitzkissenteil 16 wieder in seine Einschubstellung bewegt, so wird der erste Sitzbezug 26 infolge der Federkraftbeaufschlagung der halben Rolle 32 durch das Federelement auf die halbe Rolle 32 aufgewickelt.
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Wie der 1 ferner zu entnehmen ist, ist der erste Sitzbezug 26 auf einer dem zweiten Sitzkissenteil 22 zugewandten Rückseite 36 teilweise in Hochrichtung unterhalb des zweiten Sitzkissenteils 22 und insbesondere unterhalb des zweiten Sitzbezugs 28 angeordnet. Mit anderen Worten sind die Sitzbezüge 26, 28 bezogen auf die Hochrichtung in teilweiser, gegenseitiger Überlappung angeordnet, und das sowohl in der Einschubstellung als auch in der Ausziehstellung. Dadurch ist die Entstehung eines in Hochrichtung nach oben offenen Spalts zwischen den Sitzkissenteilen 16, 22 vermieden, wenn das erste Sitzkissenteil 16 ausgezogen wird. Beim Ausziehen wird eine Vorderkante 38 von dem zweiten Sitzkissenteil 22 weg bewegt. Mit anderen Worten ist die Vorderkante 38 in der Ausziehstellung in Längsrichtung weiter von dem zweiten Sitzkissenteil 22 beabstandet als in der Einschubstellung.
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Die 2 zeigt eine weitere Möglichkeit, die Entstehung eines nach oben offenen Spalts zwischen den Sitzkissenteilen 16, 22 bei ihrer Relativbewegung zu vermeiden.
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Bei dem Fahrzeugsitz 10 gemäß 2 ist der erste Befestigungsbereich 30 unterhalb des zweiten Sitzkissenteils 22 und insbesondere unterhalb des zweiten Sitzbezugs 28 angeordnet. Entsprechend ist auch der erste Sitzbezug 26 zumindest teilweise unterhalb des zweiten Sitzkissenteils 22 und unterhalb des zweiten Sitzbezugs 28 angeordnet und über Gummibänder 40 im ersten Befestigungsbereich 30 gehalten. Mit anderen Worten sind die Gummibänder 40 einerseits im ersten Befestigungsbereich 30 relativ zum zweiten Sitzkissenteil 22 fest und andererseits am ersten Sitzbezug 26 mit diesem bewegbar gehalten.
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Bezogen auf die Längsrichtung ist zwischen dem ersten Befestigungsbereich 30 und dem ersten Sitzkissenteil 16 ein Spannkörper 42 angeordnet, welcher aus einem formstabilen Schaum gebildet ist. Der Spannkörper 42 ist vom ersten Sitzbezug 26 überdeckt, schließt sich in Längsrichtung an das zweite Sitzkissenteil 22 nach vorne hin an und ist relativ zum zweiten Sitzkissenteil 22 fest.
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Wird das erste Sitzkissenteil 16 ausgezogen und dementsprechend vom zweiten Sitzkissenteil 22 weg bewegt, so wird der erste Sitzbezug 26 über den Spannkörper 42 gespannt. Es kann sich kein offener Spalt bilden. Wird das erste Sitzkissenteil 16 wieder eingeschoben, so ziehen die Gummibänder 40 den ersten Sitzbezug 26 zurück.
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Der Fahrzeugsitz 10 gemäß 3 umfasst eine erste Kaschierung 44, welche dem ersten Sitzkissenteil 16 zugeordnet und zwischen dem ersten Sitzbezug 26 und dem ersten Sitzpolster 20 angeordnet ist. Ferner ist eine zweite Kaschierung 46 vorgesehen, welche dem zweiten Sitzkissenteil 22 zugeordnet und zwischen dem zweiten Sitzbezug 28 und dem zweiten Sitzpolster 24 angeordnet ist.
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Das erste Sitzpolster 20 des ersten Sitzkissenteils 16 ist nun derart ausgestaltet, dass es zumindest in der Einschubstellung bis unter das zweite Sitzkissenteil 22, insbesondere unter die zweite Kaschierung 46 und den zweiten Sitzbezug 28, reicht. Auch der erste Sitzbezug 26 ist teilweise unterhalb des zweiten Sitzkissenteils 22 angeordnet und über Gummibänder 40 im ersten Befestigungsbereich 30 befestigt.
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Wird das erste Sitzkissenteil 16 ausgezogen, so wird der erste Sitzbezug 26 gespannt, so dass kein Spalt entsteht. Wird das erste Sitzkissenteil 16 wieder eingeschoben, so ziehen die Gummibänder 40 den ersten Sitzbezug 26 zurück. Analoges gilt auch für die 4a–b. Gemäß 4c überdeckt das erste Sitzkissenteil 16 das zweite Sitzkissenteil 22 zumindest bereichsweise.
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Die 5 zeigt eine weitere Ausführungsform des Fahrzeugsitzes 10 gemäß 1, wobei der erste Sitzbezug 26 mittels eines Rollos auf eine Rolle 32 auf bzw. von dieser abgewickelt wird, wie es bereits zur 1 geschildert wurde.
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Der erste Sitzbezug 26 ist dabei mit einem Schaumstreifen 48 versehen, welcher die Entstehung eines Spalts vermeidet. Wird das erste Sitzkissenteil 16 vom zweiten Sitzkissenteil 22 weg bewegt, so verhindert der Schaumstreifen 48 die Entstehung des Spalts.
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Insbesondere bei dem Fahrzeugsitz 10 gemäß 1 und gemäß 5 kann der zweite Befestigungsbereich auch relativ zum zweiten Sitzkissenteil 22 fest sein. Dabei kann der erste Sitzbezug 26 beispielsweise um das erste Sitzkissenteil 16 herum und auf seiner Unterseite zurück zum zweiten Sitzkissenteil 22 geführt und am zweiten Kissenrahmen 25 befestigt sein.
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Wird das erste Sitzkissenteil 16 ausgezogen, wird dadurch der erste Sitzbezug 26 bzw. der Schaumstreifen 48 von der Rolle 32 ab- und bei umgekehrter Bewegung entsprechend aufgewickelt.