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DE102011117953A1 - Anordnung eines Außenanbauelements, insbesondere einer Leuchte, an einem Montageträgerelement eines Kraftwagens - Google Patents

Anordnung eines Außenanbauelements, insbesondere einer Leuchte, an einem Montageträgerelement eines Kraftwagens Download PDF

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DE102011117953A1
DE102011117953A1 DE201110117953 DE102011117953A DE102011117953A1 DE 102011117953 A1 DE102011117953 A1 DE 102011117953A1 DE 201110117953 DE201110117953 DE 201110117953 DE 102011117953 A DE102011117953 A DE 102011117953A DE 102011117953 A1 DE102011117953 A1 DE 102011117953A1
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Dipl.-Ing. Hans-Peter (FH) Maier
Dipl.-Ing. Jochen (BA) Rösch
Michael Breisacher
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Mercedes Benz Group AG
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HBPO GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Anordnung eines Außenanbauelements, insbesondere einer Leuchte (20), an einem Montageträgerelement (10) eines Kraftwagens, mit wenigstens einer Ausrichteinrichtung (28) mit einem auf Seiten des einen Elements, insbesondere des Montageträgerelements (10), vorgesehenen Ausrichtpin (18) und mit einer auf Seiten des anderen Elements, insbesondere des Außenanbauelements (20), vorgesehenen Ausrichtöffnung (24), welche durch den Ausrichtpin (18) unter Ausbildung eines Spaltes (26) durchsetzt ist, in welchen ein Fixierungselement (36) einsetzbar ist. Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein im Verfahren zur Anordnung eines solchen Außenanbauelements, insbesondere einer Leuchte (20) an einem Montageträgerelement (10) eines Kraftwagens.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anordnung eines Außenanbauelements, insbesondere einer Leuchte, an einem Montageträgerelement eines Kraftwagens. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Anordnung eines solchen Außenanbauelements, insbesondere einer Leuchte, an einem Montageträgerelement eines Kraftwagens.
  • Aus der DE 102 20 985 A1 ist bereits ein Verfahren zur lagegenauen Ausrichtung und Montage eines Leuchtengehäuses als bekannt zu entnehmen.
  • Generell ist es bei solchen Anordnungen wünschenswert, dass das Außenanbauelement, insbesondere die Leuchte, zum Transport relativ zum Montageträgerelemente festgelegt werden kann. Nach Erreichen des Zielwerks zur Endmontage soll das Außenanbauelement bzw. die Leuchte dann relativ zum Montageträgerelement eingestellt werden können, um somit auf Fahrzeugtoleranzen zu reagieren.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Anordnung eines Außenanbauelements sowie ein Verfahren zur Anordnung eines solchen Außenanbauelements der eingangs genannten Art zu schaffen, mittels welchen sich ein günstiger Transport und eine einfache, flexible Montage sowie eine günstige Fixierung des Außenanbauelements, insbesondere der Leuchte, realisieren lässt.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Anordnung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 6 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen und nicht-trivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Patentansprüchen angegeben.
  • Um eine Anordnung eines Außenanbauelements, insbesondere einer Leuchte, an einem Montageträgerelement eines Kraftwagens zu schaffen, mittels welcher sich ein besonders einfacher Transport der zwei wesentlichen Bauteile, des Außenanbauelements und des Montageträgerelements, einerseits und andererseits einen günstigen Montage- und Einstellmöglichkeit des Außenanbauelements an dem Kraftwagen bzw. an dem Montageträgerelement ergibt, umfasst die erfindungsgemäße Anordnung wenigstens eine Ausrichteinrichtung mit einem auf Seiten des einen Elements, insbesondere des Montageträgerelements, vorgesehenen Ausrichtpin und mit einer auf Seiten des anderen Elements, insbesondere des Außenanbauelements, vorgesehenen Ausrichtöffnung, welche durch den Ausrichtpin unter Ausbildung eines Spaltes durchsetzt ist, in welchen ein Fixierungselement einsetzbar ist. Demzufolge ist es erfindungsgemäß vorgesehen, auf Seiten des Anbauelements, insbesondere der Leuchte, und auf Seiten des Montageträgerelements jeweils wenigstens ein korrespondierendes Bauteil in Form einer Ausrichtöffnung und einer diese unter Ausbildung eines Spaltes durchsetzenden Ausrichtpins zu schaffen, wobei dieser Spalt zwischen Ausrichtpin und Ausrichtöffnung eine Relativbewegung zwischen dem Außenanbauelement in Form der Leuchte und dem Montageträgerelement ermöglicht.
  • Beispielsweise beim Transport dieser Anordnung hatte sich jedoch als wünschenswert erwiesen, das Außenanbauelement bzw. die Leuchte einerseits und das Montageträgerelement andererseits relativ fest zueinander angeordnet sind. Aus diesem Grund ist erfindungsgemäß wenigstens ein Fixierungselement vorgesehen, über welches der Spalt zwischen dem Ausrichtpin und der Ausrichtöffnung überbrückt werden kann, sodass die beiden Bauelemente – das Außenanbauelement/die Leuchte und das Montageträgerelement – in einer festen Relativposition zueinander fixiert werden können.
  • Wenn die Anordnung im Zielwerk angekommen und das Montageträgerelement am Kraftwagen-Rohbau montiert worden ist, kann dann das Fixierungselement in einfacher Weise aus dem Spalt entnommen werden, sodass das Außenanbauelement bzw. die Leuchte relativ zum Montageträgerelement verschoben und somit auf Fahrzeugtoleranzen reagiert werden kann.
  • Insgesamt ergibt sich somit ein einfacher Transport der Anordnung und eine einfache Montage und Ausrichtung des Außenanbauelements bzw. der Leuchte, nachdem das Montageträgerelement kraftwagenaufbauseitig fixiert worden ist.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist das Fixierungselement als umlaufend in den Spalt zwischen dem Ausrichtpin und der Ausrichtöffnung einsetzbare Ausrichthülse gestaltet. Eine solche Ausrichthülse gewährleistet eine besonders betriebssichere und einfache Relativfixierung zwischen Außenanbauelement/Leuchte und Montageträgerelement.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform sieht eine Mehrzahl von Fixierungselementen, insbesondere von Ausrichthülsen, unterschiedlicher Gestalt vor. Mit der Verwendung unterschiedlicher Fixierungselemente bzw. Ausrichthülsen kann somit in einfacher Weise auf Bauteilschwankungen oder Werksanforderungen des Zielwerks reagiert werden.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausführungsform sieht vor, dass neben der Ausrichteinrichtung wenigstens eine Festlegungseinrichtung vorgesehen ist. Eine derartige Festlegungseinrichtung ermöglicht eine besonders günstige Fixierung des Außenanbauelements am Montageträgerelement, welche gegebenenfalls zusätzlich zur Fixierung über die Ausrichtereinrichtung erfolgen kann. Dabei hat es sich als weiterhin vorteilhaft gezeigt, wenn die Festlegungseinrichtung eine Festlegungsöffnung auf Seiten des einen Elements, insbesondere des Außenanbauelements, umfasst, welche im Querschnitt gegenüber einem Festlegungselement auf Seiten des anderen Elements, insbesondere des Montageträgerelements, vergrößert ausgebildet ist. Durch diese vergrößerte Ausbildung der Festlegungsöffnung gegenüber dem Festlegungselement eine entsprechende Toleranzanpassung möglich.
  • Die vorstehend im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Anordnung beschriebenen Vorteile gelten in ebensolcher Weise für das Verfahren gemäß den Patentansprüchen 6 bis 10.
  • Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in:
  • 1 eine ausschnittsweise Perspektivansicht auf ein Montageträgerelement eines Kraftwagens, an welchem ein Außenanbauelement in Form einer Leuchte anordenbar ist, wobei insbesondere eine Ausrichteinrichtung erkennbar ist;
  • 2 eine ausschnittsweise Perspektivansicht auf die Anordnung des Außenanbauelements in Form einer ausschnittsweisen erkennbaren Leuchte an dem Montageträgerelement des Kraftwagens gemäß 1, wobei neben dem montageträgerelementseitigen Ausrichtpin eine Ausrichtöffnung auf Seiten der Leuchte erkennbar ist, welches gemeinsam mit dem diese unter Ausbildung eines Spaltes durchsetzenden Ausrichtpin die Ausrichteinrichtung bildet;
  • 3 eine schematische Schnittansicht durch die Ausrichteinrichtung entlang einer durch die Linie III, IV-III, IV in 2 repräsentierten Schnittebene;
  • 4 eine schematische Schnittansicht durch die Ausrichteinrichtung analog zu 3, wobei in dem Spalt zwischen dem montageträgerelementseitigen Ausrichtpin und der leuchtenseitigen Ausrichtöffnung ein Fixierungselement in Form einer Ausrichthülse eingesetzt ist, wodurch die Leuchte in einer fixierten Relativposition am Montageträgerelement angeordnet ist; und
  • 5 drei schematische Schnittansichten durch die Ausrichteinrichtung entlang einer durch die Linie V-V in 4 repräsentierten Schnittebene, bei welchen sich der montageträgerelementseitige Ausrichtpin jeweils in einer andersartigen Position relativ zur korrespondierenden leuchtenseitigen Ausrichtöffnung befindet.
  • In 1 ist in einer ausschnittsweisen Perspektivansicht ein Montageträgerelement 10 eines Kraftwagens dargestellt, welches in einem Kraftwagen-Rohbau fixiert werden kann. Dieses Montageträgerelement 10 umfasst ein Trägerteil 12, an welchem eine Kunststoffstruktur 14 angespritzt worden ist. Diese Kunststoffstruktur 14 umfasst unter anderem eine Mehrzahl von Rippen 16, welche auf im Weiteren noch näher beschriebene Weise eine Auflage bilden. Von der mittleren Rippe 16 steht dabei ein Ausrichtpin 18 gegenüber der durch die Rippen 16 gebildeten Auflagefläche erhaben nach oben hin ab, dessen Funktion im Weiteren noch näher erläutert werden wird.
  • In 2 ist in einer ausschnittsweisen Perspektivansicht – analog zur 1 – die Anordnung eines Außenanbauelements in Form einer Leuchte 20 an dem Montageträgerelement 10 gezeigt. Von der Leuchte 20 ist dabei im Wesentlichen eine Konsole 22 eines nicht weiter erkennbaren Leuchtengehäuses dargestellt, welche auf der durch die Rippen 16 gebildeten Anlage- bzw. Auflagefläche aufseiten des Montageträgerelements 10 abgestützt ist.
  • Aus der Konsole 22 ist dabei eine Ausrichtöffnung 24 ausgespart, welche durch den Ausrichtpin 18 auf Seiten des Montageträgerelements 10 unter Ausbildung eines Spalts 26 durchsetzt ist. Mit anderen Worten ist die im wesentlichen kreuzförmige Kontur des Ausrichtpins 18 im Querschnitt wesentlich kleiner ausgebildet als der lichte Öffnungsquerschnitt der Ausrichtöffnung 24, sodass die Leuchte 20 im Rahmen bestimmter Toleranzausgleichswege relativ zum Montageträgerelement 10 bewegt werden kann, nämlich soweit, bis der Ausrichtpin 18 mit der Randseite der Ausrichtöffnung 24 in Kontakt kommt. Der Ausrichtpin 18 und die Ausrichtöffnung 24 bilden dabei eine Ausrichteinrichtung 28, deren Funktion im Weiteren insbesondere unter Bezugnahme auf die 3 bis 5 noch näher erläutert werden wird.
  • Neben der Ausrichteinrichtung 28 umfasst die Anordnung wenigstens eine Festlegungseinrichtung 30, welche im vorliegenden Fall eine Festlegungsöffnung 32 auf Seiten des Außenanbauelements bzw. der Leuchte 20 und ein Festlegungselement 34 auf Seiten des Montageträgerelements 10 umfasst. Die Festlegungsöffnung 32 ist vorliegend analog zur Ausrichtungsöffnung 24 innerhalb der Konsole 22 der Leuchte 20 ausgespart. Das Festlegungselement 34 ist im vorliegenden Fall als Gewindeöffnung gestaltet, in welche eine Schraube einschraubbar ist. Aus 2 ist dabei erkennbar, dass die Festlegungsöffnung 32 im Querschnitt gegenüber dem Festlegungselement 34 vergrößert ausgebildet ist, sodass eine Relativbewegung zwischen der Leuchte 20 und dem Montageträgerelement 10 – analog zur Ausrichteinrichtung 28 – möglich ist. Dabei ist die Festlegungsöffnung 32 analog zur Ausrichtöffnung 23 ebenfalls im Wesentlichen rechteckförmig bzw. quadratisch gestaltet, wobei die Festlegungsöffnung 32 jedoch einen weitaus größeren Querschnitt aufweist als die Ausrichtöffnung 24.
  • Im Weiteren soll nun anhand der 3 bis 5 die konkrete Funktion der Ausrichteinrichtung 28 erläutert werden. Hierzu zeigen die 3 und 4 jeweils eine schematische Schnittansicht durch die Ausrichteinrichtung 28 entlang der durch die Linie III, IV–III, IV repräsentierten Schnittebene in 2. 5 zeigt außerdem drei schematische Schnittansichten auf die Ausrichteinrichtung 28 für sich genommen, und zwar jeweils entlang einer durch die Linie V-V in 4 repräsentierten Schnittebene.
  • Wie dabei zunächst aus 3 erkennbar ist, durchsetzt der Ausrichtpin 18 die Ausrichtöffnung 24 unter Ausbildung des Spaltes 26. Soll nun die Anordnung bestehend aus der Leuchte 20 und dem Montagelement 10 beispielsweise zur Endmontage an ein Zielwerk geliefert werden, so ist eine Fixierung der Leuchte 20 am Montageträgerelement 10 gewünscht. Um dies zu erreichen, wird gemäß 4 auf den Ausrichtpin 18 ein Fixierungselement in Form einer Ausrichthülse 36 aufgesteckt, welche mit ihrem Innenquerschnitt an den Außenquerschnitt des Ausrichtpins 18 und mit ihrem Außendurchquerschnitt an den Innendurchmesser der Ausrichtöffnung 24 angepasst ist. Hierdurch ist die Ausrichthülse 36 in dem Spalt 26 zwischen Ausrichtpin 18 und Ausrichtöffnung 24 einsetzbar bzw. der Spalt 26 so überbrückbar, dass sich eine gegenseitige Festlegung der Leuchte 20 und des Montageträgerelements 10 ergibt. Da sowohl die Ausrichtöffnung 24 und der Ausrichtpin 18 einerseits als auch die daran in ihrer Form angepasste Ausrichthülse 36 nicht-rotationssymmetrisch ausgebildet sind, ergibt sich vorliegend eine gegenseitige Festlegung des Montageträgerelements 10 und der Leuchte 20 zumindest in zwei Raumrichtungen, also einer Ebene, welche durch die Rippen 16 gebildet ist.
  • Wie aus der 5 erkennbar ist, kann eine Mantelfläche 38 der Ausrichthülse 36 entweder eine umlaufend gleichbleibende Wandstärke aufweisen, wie dies in der linken Darstellung erkennbar ist, oder aber eine variierende Wandstärke. Je nach dem ergibt sich eine andere Relativpositionierung des Ausrichtpins 18 gegenüber der Ausrichtöffnung 24 und somit auch eine andere Relativposition der Leuchte 20 zu dem Montageträgerelement 10. Durch den Einsatz einer Mehrzahl von Ausrichthülsen 36 kann somit eine individuelle Positionierung der Leuchte 20 relativ zum Montageträgerelement 10 erreicht werden, und zwar beispielsweise in Abhängigkeit jeweiliger Forderungen im Zielwerk bei der Endmontage. Als im Rahmen der Erfindung mit umfasst ist es dabei zu betrachten, dass nicht zwingender Maßen eine Ausrichthülse 36 als Fixierungselement zum Einsatz kommen muss. Es wäre gegebenenfalls auch denkbar, dass der Spalt 26 nicht umlaufend um den Ausrichtpin 18 bzw. die korrespondierende Ausrichtöffnung 24 gestaltet ist, sondern beispielsweise zur partiell. In diesem Fall würde sich demzufolge keine Ausrichthülse 36 ergeben, sondern beispielsweise ein Ausrichtkeil oder dergleichen.
  • Im Zielwerk, also beispielsweise bei der Endmontage und nach dem Befestigen des Montageträgerelements 10 am Kraftwagen-Aufbau kann dann die Ausrichthülse 36 entsprechend vom Spalt 26 abgenommen bzw. herausgezogen werden, sodass wieder eine freie Bewegbarkeit der Leuchte 20 relativ zum Montageträgerelement 10 in gewissen Toleranzen möglich ist, um beispielsweise Fertigungstoleranzen auszugleichen und die Position der Leuchte 20 relativ zu den angrenzenden Bauteilen einzustellen. Wenn dann die Leuchte 20 gegenüber dem Montageträgerelement 10 bzw. den angrenzenden Außenhautteilen eingestellt ist, kann eine endgültige Fixierung am Montageträgerelement 10 durch eine entsprechende Schraube erfolgen, welche die Festlegungsöffnung 32 durchsetzt und in das Festlegungselement 34 in Form der Gewindeöffnung eingeschraubt wird.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 10220985 A1 [0002]

Claims (10)

  1. Anordnung eines Außenanbauelements, insbesondere einer Leuchte (20), an einem Montageträgerelement (10) eines Kraftwagens, mit wenigstens einer Ausrichteinrichtung (28) mit einem auf Seiten des einen Elements, insbesondere des Montageträgerelements (10), vorgesehenen Ausrichtpin (18) und mit einer auf Seiten des anderen Elements, insbesondere des Außenanbauelements (20), vorgesehenen Ausrichtöffnung (24), welche durch den Ausrichtpin (18) unter Ausbildung eines Spaltes (26) durchsetzt ist, in welchen ein Fixierungselement (36) einsetzbar ist.
  2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierungselement (36) als umlaufend in den Spalt (26) zwischen dem Ausrichtpin (18) und der Ausrichtöffnung (24) einsetzbare Ausrichthülse (36) ausgebildet ist.
  3. Anordnung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Mehrzahl von Fixierungselementen, insbesondere von Ausrichthülsen (36), unterschiedlicher Gestalt vorgesehen ist.
  4. Anordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass neben der Ausrichteinrichtung (28) wenigstens eine Festlegungseinrichtung (30) vorgesehen ist.
  5. Anordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Festlegungseinrichtung (30) eine Festlegungsöffnung (32) auf Seiten des einen Elements, insbesondere des Außenanbauelements (20), umfasst, welche im Querschnitt gegenüber einem Festlegungselement (34) auf Seiten des anderen Elements, insbesondere des Montageträgerelements (10), vergrößert ist.
  6. Verfahren zur Anordnung eines Außenanbauelements, insbesondere einer Leuchte (20), an einem Montageträgerelement (10) eines Kraftwagens, bei welchem ein auf Seiten des einen Elements, insbesondere des Montageträgerelements (10), vorgesehener Ausrichtpin (18) einer Ausrichteinrichtung (28) eine auf Seiten des anderen Elements, insbesondere des Außenanbauelements (20), vorgesehene Ausrichtöffnung (24) der Ausrichteinrichtung (28) durchsetzend angeordnet wird, wodurch ein Spalt (26) zwischen dem Ausrichtpin (18) und der Ausrichtöffnung (24) ausgebildet wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass in den Spalt (26) zwischen dem Ausrichtpin (18) und der Ausrichtöffnung (24) ein Fixierungselement, insbesondere eine Ausrichthülse (36), eingesetzt wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierungselement, insbesondere die Ausrichthülse (36), aus einer Mehrzahl von Fixierungselementen, insbesondere von Ausrichthülsen (36), unterschiedlicher Gestalt ausgewählt wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Fixierungselement (36) nach der Montage des Montageträgerelements (10) am Kraftwagen abgenommen wird.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Außenanbauelement, insbesondere die Leuchte (20), mittels wenigstens einer Festlegungseinrichtung (30) an dem Montageträgerelement (10) fixiert wird.
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