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Die Erfindung betrifft eine Anordnung eines Außenanbauelements, insbesondere eines Stoßfängers, an einem Montageträgerelement eines Kraftwagens. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Anordnung eines solchen Außenanbauelements, insbesondere eines Stoßfängers, an einem Montageträgerelement eines Kraftwagens.
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Aus der
DE 102 20 985 A1 ist bereits ein Verfahren zur lagegenauen Ausrichtung und Montage von zwei Bauteilen auf einem Trägerbauteil als bekannt zu entnehmen.
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Prinzipiell ist es dabei bei derartigen Anordnungen wünschenswert, dass das Außenanbauelement, beispielsweise der Stoßfänger, zum Transport relativ zum Montageträgerelement festgelegt werden kann. Im Zielwerk, also bei der Endmontage des Außenanbauelements, beispielsweise des Stoßfängers, soll dieser dann relativ zum Montageträgerelement einstellbar sein, um somit auf Fahrzeugtoleranzen reagieren zu können.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Anordnung eines Außenanbauelements sowie ein Verfahren zur Anordnung eines solchen Außenanbauelements der eingangs genannten Art zu schaffen, mittels welchem sich ein günstiger Transport und eine einfache und flexible Montage des Außenanbauelements, insbesondere des Stoßfängers, realisieren lässt.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Anordnung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch ein Verfahren mit den Merkmalen des Patentanspruchs 6 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen und nicht-trivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Ansprüchen angegeben.
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Um eine Anordnung der eingangs genannten Art zu schaffen, mittels welcher sich ein besonders günstiger Transport des Außenanbauelements, insbesondere des Stoßfängers, gemeinsam mit dem Montageträgerelement realisieren lässt und überdies eine günstige Montage- und Einstellmöglichkeit des Außenanbauelements an dem Kraftwagen geschaffen ist, umfasst die erfindungsgemäße Anordnung wenigstens eine Ausrichteinrichtung mit einem auf Seiten des einen Elements, insbesondere des Montageträgerelements, vorgesehenen Ausrichtteil und mit einer auf Seiten des anderen Elements, insbesondere des Außenanbauelements, vorgesehenen Ausrichtöffnung, welche durch das Ausrichtteil unter Ausbildung eines Spalts durchsetzt ist, in welchen ein Fixierungselement einsetzbar ist. Mit anderen Worten ist es erfindungsgemäß vorgesehen, auf Seiten des Anbauelements, insbesondere des Stoßfängers, und auf Seiten des Montageträgerelements jeweils wenigstens ein korrespondierendes Bauteil in Form einer Ausrichtöffnung und einer diese unter Ausbildung eines Spaltes durchsetzenden Ausrichtteils zu schaffen, wobei dieser Spalt prinzipiell eine Relativbewegung zwischen Außenanbauelement und Montageträgerelement ermöglicht.
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Insbesondere beim Transport dieser Anordnung – bestehend insbesondere aus dem Außenanbauelement/dem Stoßfänger und dem Montageträgerelement – hat es sich jedoch als wünschenswert erwiesen, wenn diese beiden Bauteile relativ fest zueinander angeordnet sind. Aus diesem Grund ist erfindungsgemäß wenigstens ein Fixierungselement vorgesehen, über welches dieser Spalt zwischen Ausrichtteil und Ausrichtöffnung überbrückt werden kann, so dass sich eine Festlegung der beiden Bauelemente – des Außenanbauelements und des Montageträgerelements – relativ zueinander realisieren lässt.
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Wenn die Anordnung bestehend aus Außenanbauelement und Montageträgerelement zur Endmontage im Zielwerk angekommen und das Montageträgerelement am Kraftwagen-Rohbau montiert worden ist, kann dann das Fixierungselement in einfacher Weise aus dem Spalt entnommen werden, so dass das Außenanbauelement, beispielsweise der Stoßfänger, relativ zum Montageträgerelement verschoben und somit auf Fahrzeugtoleranzen reagiert werden kann. Insgesamt ergibt sich ein einfacher Transport der Anordnung bestehend aus Außenanbauelement und Montageträgerelement bzw. eine einfache Montage und Ausrichtung des Außenanbauelements, nachdem das Montageträgerelement kraftwagenseitig fixiert worden ist.
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Weiterhin vorteilhaft ist es, wenn das Fixierungselement als umlaufend in den Spalt zwischen dem Ausrichtteil und der Ausrichtöffnung einsetzbare Ausrichthülse ausgebildet ist. Eine derartige Ausrichthülse gewährleistet eine besonders betriebssichere und einfache Relativfixierung zwischen Außenanbauelement, insbesondere Stoßfänger, und Montageträgerelement.
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In weiterer Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Anordnung bevorzugter Weise eine Mehrzahl von Fixierungselementen, insbesondere von Ausrichthülsen, unterschiedlicher Gestalt. Mit der Verwendung unterschiedlicher Fixierungselemente bzw. Ausrichthülsen kann somit in einfacher Weise auf Bauteilschwankungen oder Werksanforderungen reagiert werden.
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Das Ausrichtteil ist in weiterer Ausgestaltung der Erfindung als Kragenloch ausgebildet. Somit kann eine einfache Fixierung des jeweils anderen Bauelements – entweder des Außenanbauelements oder des Montageträgerelements – am Kragenloch erfolgen.
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Schließlich hat es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn das Ausrichtteil und die Ausrichtöffnung eine zumindest im Wesentlichen rechteckförmige Kontur aufweisen. Somit ergibt sich eine einfache Begrenzung des maximal möglichen Toleranzweges, um welchen das Außenanbauelement relativ zum Montageträgerelement bewegt werden kann.
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Die vorstehend im Zusammenhang mit der erfindungsgemäßen Anordnung beschriebenen Vorteile gelten in ebensolcher Weise für das Verfahren gemäß den Patentansprüchen 6 bis 10.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnungen.
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Diese zeigen in:
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1 eine ausschnittsweise Perspektivansicht auf eine Anordnung eines Außenanbauelements in Form eines Stoßfängers an einem Montageträgerelement eines Kraftwagens mit wenigstens einer Ausrichteinrichtung mit einem auf Seiten des Montageträgerelements angeordneten Ausrichtteil in Form eines Kragenlochs und mit einer auf Seiten des Außenanbauelements in Form des Stoßfängers vorgesehenen Ausrichtöffnung, welche durch das Ausrichtteil in Form des Kragenelements unter Ausbildung eines umlaufenden Spalts durchsetzt ist, in welchen ein Fixierungselement in Form einer Ausrichthülse einsetzbar ist;
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2 eine ausschnittsweise Schnittansicht durch die Anordnung entlang einer durch die Linie A-A in 1 repräsentierten, in Fahrzeuglängsrichtung bzw. in Fahrzeughochrichtung verlaufenden Schnittebene;
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3 eine ausschnittsweise Schnittansicht durch die Anordnung gemäß den 1 und 2, ebenfalls entlang der durch die Linie A-A in 1 repräsentierten, in Vertikalrichtung bzw. in Fahrzeuglängsrichtung verlaufenden Schnittebene analog zu 2, wobei in den Spalt zwischen dem montageträgerelementseitigen Ausrichtteil in Form des Kragenlochs und der außenanbauelementseitigen Ausrichtöffnung ein Fixierungselement in Form einer umlaufenden Ausrichthülse eingesetzt ist; und
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4 eine ausschnittsweise Schnittansicht durch die Anordnung entlang der durch die Linie A-A in 1 repräsentierten, in Vertikalrichtung bzw. in Fahrzeuglängsrichtung verlaufenden Schnittebene analog zu den 2 und 3, wobei die in 3 dargestellte Ausrichthülse nach der Montage des Montageträgerelements am Kraftwagen-Rohbau abgenommen worden ist, wodurch das Außenanbauelement in Form des Stoßfängers relativ zum Montageträgerelement einstellbar ist.
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In 1 ist in einer ausschnittsweisen Perspektivansicht eine Anordnung eines Außenanbauelements in Form eines Stoßfängers 10 an einem Montageträgerelement 12 eines Kraftwagens dargestellt.
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Insbesondere erkennbar ist dabei wenigstens eine Ausrichteinrichtung 14 zwischen dem Sturzfänger 10 und dem Montageträgerelement 12, deren Funktion im Weiteren noch näher erläutert werden wird. Diese Ausrichteinrichtung 14 wird gebildet durch ein Ausrichtteil in Form eines Kragenlochs 16, welches von einem Trägerteil 18 des Montageträgerelements 12 nach oben hin erhaben absteht. Des Weiteren wird die Ausrichteinrichtung 14 durch eine Ausrichtöffnung 20 auf Seiten des Stoßfängers 10 gebildet, welche dort innerhalb eines Stegs 22, der im Wesentlich horizontal und in Fahrzeuglängsrichtung verläuft, ausgespart ist.
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Aus 1 ist dabei erkennbar, dass das Kragenloch 16 die Ausrichtöffnung 20 in Fahrzeughochrichtung vollständig durchsetzt, und zwar unter Ausbildung eines Spalts 24. Dies bedeutet, dass die Ausrichtöffnung 20 in ihrem Querschnitt erheblich größer ausgebildet ist als der Außenquerschnitt des Kragenlochs 16. Sowohl die Ausrichtöffnung 20 als auch das Kragenloch 16 weisen im vorliegenden Fall eine zumindest im Wesentlichen rechteckförmige Kontur auf, so dass sich vorliegend ein umlaufender, ebenfalls etwa rechteckförmiger Spalt 24 ausbildet. Als im Rahmen der Erfindung mit umfasst ist es jedoch zu betrachten, dass das Kragenloch 16 und die Ausrichtöffnung 20 – und somit auch der Spalt 24 – auch eine jeweils andere Kontur aufweisen können. Insbesondere ist es zudem denkbar, dass der Spalt 24 auch nur örtlich und nicht umlaufend ausgebildet ist.
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Anhand der 2 bis 4 soll nun im Weiteren die Funktionsweise der Anordnung und insbesondere von deren Ausrichteinrichtung 14 anhand einer jeweiligen Schnittansicht erläutert werden. Diese zeigen hierzu je einen jeweils gleichen Schnitt entlang der in 1 durch die Linie A-A repräsentierten, in Fahrzeughochrichtung bzw. in Fahrzeuglängsrichtung verlaufenden Schnittebene.
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Aus den 2 bis 4 ist jeweils erkennbar, dass das jeweilige Trägerteil 18 auf Seiten des Montageträgerelements 12 an einem in Fahrzeugquerrichtung verlaufenden Hauptträger 26 abgestützt ist. Von dem Stoßfänger 10 ist wiederum insbesondere der Steg 22 erkennbar, an welchen es sich nach vorne hin weitere Stege 28 und 30 anschließen, wobei der Steg 30 beispielsweise einen Außenverkleidungsbereich des Stoßfängers 10 bildet.
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2 zeigt die Anordnung des Stoßfängers 10 relativ zum Montageträgerelement 12 bei der Vormontage. Dabei ist erkennbar, dass sich zwischen dem Kragenloch 16 und der Ausrichtöffnung 20 beidseitig des Kragenlochs 16 der Spalt 24 ausbildet.
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Um nun die vormontierte Anordnung beispielsweise zur Endmontage in ein Zielwerk transportieren zu können, hat es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn der Stoßfänger 10 in seiner Relativlage zum Montageträgerelement 12 festgelegt werden kann. Dies erfolgt im vorliegenden Fall durch ein Fixierungselement in Form einer Ausrichthülse 32, die in 3 erkennbar ist.
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Diese Ausrichthülse 32 kann über das Kragenloch 16 gesteckt werden und umfasst einen Mantelbereich 34 und einen einstückig damit verbundenen Kopfbereich 36. Der Mantelbereich 34 ist dabei an die Außenkontur des Kragenlochs 16 einerseits und an den lichten Querschnitt der Ausrichtöffnung 20 andererseits angepasst, so dass durch die Ausrichthülse 32 der Spalt 24 zwischen dem Kragenloch 16 und der Ausrichtöffnung überbrückt wird und der Stoßfänger 10 relativ zum Montageträgerelement 12 in einer Relativposition fixiert wird. Da sowohl das Kragenloch 16 und die Ausrichtöffnung 20 einerseits und die Ausrichthülse 32 andererseits einen jeweiligen rechteckförmigen Querschnitt aufweisen, ergibt sich dabei eine Relativfixierung des Stoßfängers 10 und des Montageträgerelements 12 in wenigstens zwei Raumrichtungen, in vorliegendem Fall in Fahrzeugquerrichtung und in Fahrzeuglängsrichtung. Die Aufsteckbewegung der Ausrichthülse 32 wird dabei durch den Kopfbereich 36 begrenzt, wenn dieser an einen oberen Kragen 38 des Kragenlochs 16 anschlägt.
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Je nach Bauteilschwankungen oder Werksanforderungen im Zielwerk können dabei unterschiedliche Ausrichthülsen 32 zum Einsatz kommen. So ist es beispielsweise denkbar, Ausrichthülsen 32 einzusetzen, deren Wandstärke nicht umlaufend gleich dick ausgebildet ist. Durch eine Mehrzahl von möglichen Ausrichthülsen 32 sind somit unterschiedliche Relativpositionen zwischen dem Stoßfänger 10 und dem Montageträgerelement 12 abbildbar. Mit anderen Worten kann eine Mehrzahl von Ausrichthülsen 32 unterschiedlicher Gestalt und Dimensionierung vorgesehen sein, um unterschiedliche Relativpositionen zwischen Stoßfänger 10 und Montageträgerelement 12 darstellen zu können.
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Nachdem die Anordnung mit den relativ zueinander fixierten Bauelementen – dem Stoßfänger 10 und dem Montageträgerelement 12 – im Zielwerk angeliefert und das Montageträgerelement 12 beispielsweise am Kraftwagen-Rohbau festgelegt worden ist, kann dann die jeweilige Ausrichthülse 32 abgenommen werden, so dass der Stoßfänger 10 relativ zum Montageträgerelement 12 – wie in 4 dargestellt ist – beispielsweise entsprechend dem Pfeil 40 in einer bzw. vorliegend zwei Raumrichtungen – in Fahrzeugquerrichtung und in Fahrzeuglängsrichtung – relativ zum Montageträgerelement 12 eingestellt werden kann. Der maximale Toleranzweg bzw. Verstellweg wird dabei durch den jeweiligen Spalt 24 zwischen dem Kragenloch 16 und der Ausrichtöffnung 20 begrenzt. Somit kann bei der Endmontage beispielsweise des Frontmoduls am Fahrzeug in einfacher Weise auf Fahrzeugtoleranzen reagiert und der Stoßfänger 10 eingestellt werden. Ist diese Einstellung des Stoßfängers 10 erfolgt, so können beispielsweise Schrauben oder dergleichen Fixierungselemente zum Einsatz kommen, mittels welchen der Stoßfänger 10 in seiner endgültigen Relativlage am Montageträgerelement 12 oder an anderer Stelle am Kraftwagenrohbau oder an sonstigen Fixierungsstellen festgelegt werden kann. Hierzu können die Schrauben gegebenenfalls auch direkt in das Kragenloch eingeschraubt werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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