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Die Erfindung betrifft ein Wundabsaugsystem mit einem weitestgehend luftdichten mit einem flüssigkeitsdurchlässigen, mit Kompresse oder Schaumkörper versehenen Wundabschluss, der über ein Schlauchsystem zur Wundwasserabsaugung mit einer Vakuumquelle verbindbar ist, gemäß Oberbegriff des Patentanspruches 1.
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Die oberbegrifflich genannten Wundabsaugsysteme mit einer weitestgehend luftdichten Wundabdeckung und einer Vakuumpumpe sind vielfach bekannt. Sie dienen dazu inbesondere bei postoperativer Anwendung die Wundheilung zu fördern und Rückinfektionen zu vermeiden. Wundabdeckungen, die einen sterilen luftdichten Abschluss der Wunde erzeugen sind bspw aus der
EP 0 777 504 B1 bekannt. Dort wird eine Art Schwamm oder eine wundwasserdurchlässige Kompresse auf die Wunde aufgelegt und mit einem großflächigen Klebepad verschlossen. Der Schwamm oder die Kompresse selbst wird dabei über einen abgedichteten, nach außen geführten Schlauch an eine transportable Vakuumpumpe angeschlossen. Beide bekannte Systeme, d. h. Wundabdeckung und elektrische Vakuumpumpe sind dabei aufeinander adapatiert und auch in verbreitetem Gebrauch.
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Gesamte Systeme dieser Art sind aufwändig und teuer, weil die Vakuumpumpe aufwändig gesteuert bzw geregelt werden muss. Ein weiterer Nachteil ist, dass die Verfügbarkeit eines solchen Wundabdecksystemes allein davon abhängig ist, wie viele elektrische Vakuumpumpen bspw ein Krankenhaus zur Verfügung hat. Somit kann es insbesondere bei Unfällen und zeitliche Häufungen von Notoperationen zu Engpässen in der Verfügbarkeit solcher Systeme kommen. Die eigentlichen Wundabdeckungssystemes liegen zumeist auf Vorrat, aber die Anzahl verfügbarer elektrischer Vakuumpumpen und/oder diesbezügliche elektrische Steuerungen ist limitiert.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Wundabsaugsystem für solche bekannten Wundabdeckungen dahingehen weiterzuentwickeln, dass die Verwendung von mitgeführten elektrischen Vakuumpumpen überflüssig wird, und damit die ad hoc Verfügbarkeit solcher Wundabsaugsysteme nahezu unlimitiert ist.
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Die gestellte Aufgabe wird bei einem Wundabsaugsystem der gattungsgemäßen Art erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Kern der Erfindung ist, dass für bei Erstellen eines äußeren, nicht subkutanen Wundabschlusses die Vakuumquelle eine pumpantriebsfreie Unterdruckflasche ist. Wichtig ist hierbei, dass die subkutane Wundwasserabsaugung, also die Legung einer sogenannten subkutanen Drainage auch mit Hilfe von Vakuumflaschen nach Redon-Technik, also ohne elektrische Pumpe bekannt war.
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Bisher ist man aber davon ausgegangen, dass nur eine subkutane Verlegung einer Drainage hierfür ausreichend dicht ist, weil die Redon-Unterduckflaschen keine Pumpen haben, sondern diese lediglich bis zum Gebrauch sozusagen versiegeltes Vakuum aufweisen.
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So sind Redonflaschen, wie sie bspw aus der
EP 0 191 851 bekannt, sind bisher im Einsatz mit subkutaner Drainageverlegung gewesen. Redon Flaschen sind daher seit dem o. g Stand der Technik, also seit mehr als 25 Jahren bekannt. Aktive elektromotorische Pumpen für die Anwendung von außen, also nicht subkutanen Wunddrainagen sind ebfalls lange bekannt.
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Es bestand somit ein lange währendes Bedürfnis an der Losung des Problems des Verzichtes auf elektrische Pumpen beim Anlegen äußerer Wundraiangen mit aufgelegten Schwämmen und Flies. Dieses Problem war über mehr als 20 Jahren ungelöst.
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Dort setzt die Erfindung mit der überraschenden Erkenntnis an, dass auch außen aufgebrachte, also nicht subkutane Wundabsaugsysteme mit einer solchen Redon-Unterdruckflasche statt einer elektromotorischen Pumpe betrieben werden können. Man würde eher erwarten dass außen aufgelegte Wundabsaugungen nicht dicht genug sind, um sie mit einer Unterdruckflasche absaugen zu können.
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Überaschenderweise gelingt dies in der anmeldegemäßen Weise, womit ein lange bestehendes Bedürfnis befriedigt wurde.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Unterdruckflasche eine Einweg-Unterdruckflasche ist. Hierdurch wird ein Maximum an Sterilität gewährleistet, die die Wundheilung unterstützt.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist angegeben, dass die Unterdruckflasche eine Unterdruckflasche nach der Redon-Technik ist. Da solche Unterdruckflaschen einfach vefügbar sind, brauchen diese nur leitungsmäßig an das Wundabsaugsystem adaptiert werden.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist daher vorgesehen, dass zur gasdichten Verbindbarkeit der Unterdruckflasche mit dem luftdichten äußeren Wundabschluss ein Schlauchadapter vorgesehen ist, der mit mindestens einem Innenkonus versehen ist, derart, dass er unter Freigabe eines maximalen Strömungsquerschnittes zumindest an einer Seite AUF einen Schlauch aufsteckbar ist. Bei einem herkömmlichen Schlauchverbinder, der mit außen angeordneten Oliven oder dergleichen versehen ist, wird DER SCHLAUCH auf Stutzenabschnitte des Steckverbinders aufgesteckt. D. h. der Durchgangsquerschnitt wird an dieser Verbinderstelle reduziert. Das wäre schlecht für den erfindungsgemäßen Einsatz. Stattdessn wird der besagte Innenkonus AUF den Schlauch aufgeschoben. Der Querschnitt des Schlauches wird dadurch in erfindungsgemäß vorteilhafter Weise im Durchgangsquerschnitt NICHT reduziert. Dies ist wichtig für einen strömungstechnisch ungestörten Durchgang des abgesaugten Wundwassers.
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In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung ist angegeben, dass der Konus in Länge und Durchmessergradienten so bemessen ist, dass er variabel auf eine Vielzahl von gebräuchlichen Schlauchaußendurchmessern aufsteckbar ist.
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Weiterhin ist vorteilhaft ausgestaltet, dass der Adapter mehrteilig ist und zumindest an einer Seite mit einer Quetsch-Dicht-Verbindung versehen ist. So kann schon eine Seite vorbereitet werden, und dann mit der anderen Seite die letztendliche oben beschriebene Schlauchverbindung zwischen Wundabschluss und Redon-Unterdruckflasche sehr schnell erstellt werden.
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Zur sterilen Anwendung ist daher vorgesehen, dass der Adapter aus sterilisierbarem Kunststoff besteht. Dadurch dass der Adapter aufgeschoben wird, wird bei dieser Handhabung des erfindungsgemäßen Adapters die in steriler Hinsicht wesentliche Innenkonusoberfläche gar nicht berührt, auch nicht versehentlich.
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In vorteilhafter Weise ist vorgesehen, dass der Adapter aus Silikon besteht.
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Weiterhin ist ausgestaltet, dass der Adapter direkt auf dem Vakuumanschluss der Redon-Flasche integriert ist. Dies gewährleistet ein noch einfacheres Handling.
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In letzter vorteilhafter Ausgestaltung ist angegeben, dass der Adapter an beiden Enden mit zwei gegenläufigen Konii versehen ist zur beidseitigen Aufnahme von Schlauchabschnitten. So können beliebige Schläuche und Durchmesser adaptiert werden, ohne dass sich ein Strömungsgradient durch Verengung des Innendurchmessers an der Verbindungstelle bildet.
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Die Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und nachfolgend näher erläutert.
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Es zeigt:
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1: Prinzipielle Darstellung der verwendeten Komponenten
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2: Schnittdarstellung durch den Adapter
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3: Schnittdarstellung durch Adapter
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4: Stand der Technik
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1 zeigt eine prinzipielle Darstellung des erfindungsgemäßen Wundabsaugsystems. Positionsnummer 1 zeigt das Auflegesystem der äußerlich, also nicht subkutan auf die Wunde auflegten Wundabdeckung, die bereits mit einem luftdichten Übergang von einer Art Pad auf einen Absaugschlauch 3 (3a) zeigt. Unterhalb des als rundes Abdeckpad 1 bezeichnete Abdeckung ist eine sterile, flüssigkeitsdurchlässige Kompresse oder ein solcher Schwamm auf der Wunde aufgelegt. Um das ganze System luftdicht auf die Haut um die Wunde anzulegen, kann das Pad 1 nochmals durch eine größeres Klebefolie 2 abgedeckt und steril sowie luftdicht abgeklebt sein. Am Pad 2 ist ein flüssigkeitsgängiger, nach außen luftdichter Übergang in den Schlauch 3 bzw den Schlauchabschnitt 3a gegeben. Ein solches Wundabdecksystem ist bekannt. Ebenso ist es bekannt, das sich auf der Wunde unter dem Pad 2 bildende Wundwasser nun mit einer elektromotorischen Pumpe abzusaugen, die temporär Unterdruck erzeugt und das Wundwasser so absaugt. Erfindungsgemäß ist an dieses System aber nun eine sogenannte Redon-Unterdruckflasche 5 mittels eines Anpassungsadapters 4 verbunden als Unterdruckquelle, quasi als Saugpumpe angeschlossen. Eine solche Redon-Unterdruckflasche ist sozusagen ein Einweg-Unterdruckvolumen. Redon Unterduckflaschen wurden bisher aber nur für subkutan angelegte Wundabsaugsysteme eingesetzt, weil das nur kleine vakuumierte Redonflaschenvolumen keinerlei Leckagen überwinden kann. D. h. wenn das Redonflaschenvolumen belüftet ist, dann entsteht in Folge keine Absaugung mehr. Demzufolge waren eher nur subkutan angelegte Wundwasseranschlüsse entsprechend dicht.
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Mit Hilfe eines mehrlagigen Wundabdecksystems ist jedoch auch bei äußerer Wundanlegung eine ausreichende Dichtigkeit zu erzielen, dass die gegenüber motorischen Pumpen sehr viel leichter handhabbare Redon-Unterdruckflasche nunmehr doch eingesetzt werden kann. Hierzu wird erfindungsgemäß ein Adapter 4 verwendet, der die Schlauchabschnitte 3a und 3b miteinander luftdicht, d. h. leckagefrei verbindet, und zwar so, dass sich dort keine Duchmesserverjüngung bildet.
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Der Schlauchabschnitt 3b ist dann leckagedicht mit der Redon-Unterdruckflasche 5 verbunden. Die Unterdruckflasche 5 enthält dabei noch einen Faltenbalg 7 zur qualitativen Anzeige der Druckverhältnisse in der Redonflasche 5, d. h. ob noch ausreichend Unterdruck zur Absaugung vorhanden ist. Mit einer Trageöse 8 kann die Redonflasche 5 am Körper getragen werden. Der Schlauchanschluss 6 an der Redonflasche kann eine vorgefertigete Quetschdichtverbindung sein, so dass ein leckagefreier Anschluss des Schlauches an die Redonflasche 5 möglich ist.
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Es ist aber auch möglich, dass der Adapter 4 bereits an die Redonflasche anstatt des Anschlusses 5 mit integriert ist.
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2 zeigt den Adapter 4 mit seinen erfindungsgemäßen, für diese Anwendung wichtigen Merkmalen. Der Adapter 4 weist zumindest einen sich zumindest zu einer Seite hin öffnenden Innenkonus 4a auf.
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Im rechten Bildteil ist angegeben, dass der Schlauchabschnitt 3b bspw an einen vorgefertigten Adapter-Schlauchübergang mittels einer eingepressten leckagedichten Verbindung bereits vorgefertigt ist. Im linken Bildteil ist die lösbare Verbindung zwischen Adapter 4 und Schlauchabschnitt 3a angegeben.
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Der Schlauchabschnitt 3a wird dabei in den Konus geschoben, und zwar so weit, bis er an einer sich durch die Außenabmessungen des Schlauchabschnittes 3a im Verhältnis zur Einschiebtiefe in den Adapter 4 an der Dichtlinie 40 anlegt. Da zumindest der Schlauchabschnitt 3a elastisch verformbar ist, kann mit entsprechender Aufschiebekraft eine stabile leckagedichte Klemmung und Dichtung zwischen Schlauchabschnitt 3a und Adpaterinnenkonus 4a herbeigeführt werden. Durch die Wahl des Konus 4a können Schläuche verschiedener Durchmesser verwendet werden, bzw der Adapter für verschiedene Schlauchdurchmesser selbstanpassend verwendet werden.
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Je kleiner der Außendurchmesser des Schlauchabschnittes 3a umso tiefer wird er in den Innenkonus 4a des Adapters eingeschoben.
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Wichtig ist hierbei folgendes. Bei Verwendung eines herkömmlichen Schlauchverbinders wird der Schlauchverbinder IN den Schlauch geschoben. Damit verringert sich bei bekannten Schlauchverbindern der resultierende Durchflussquerschnitt an der Verbinderstelle um das sehr viel kleinere Maß des Schlauchverbinders.
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Beim Aufschieben des als Verbinder eingesetzten erfindungsgemäßen Adapters 4 hingegen bleibt der Innendurchmesser des eingeführten Schlauches auch über die Verbindungsstelle hinweg erhalten. An der Verbindungsstelle bildet sich somit keine strömungstechnische Verjüngung des Querschnittes.
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Dies erst macht den erfindungsgemäßen Einsatz einer Redon-Unterdruckflasche anstatt einer motorischen Pumpe möglich.
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3 zeigt ein Ausführungsform, bei welcher an beiden Enden des Adapters 4 gegenläufig verlaufende Konii 4a und 4b derart eingebracht sind, dass von beiden Seiten Schlauchenden 3a und 3b einführbar sind.
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Die Darstellung zeigt zwar zwei im Durchmesser gleiche Schlauchabschnitte 3a und 3b, aber es können auch zwei im Außendurchmesser unterschiedliche Schlauchende verwendet werden, weil die Einschiebtiefe in den jeweiligen Adapterkonus durch den jeweils gewählten Außendurchmesser des Schlauchendes bestimmt wird.
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Wesentlich ist hierbei, dass sehr deutlich zu erkennen ist, dass die innere Durchgangsweite durch den erfindungsgemäßen Schlauchadapter nicht reduziert wird. Dies ist im erfindungsgemäßen Zusammenhang beim Einsatz einer Redon-Flasche als Unterdruckquelle aus Gründen der Strömungsgleichförmigkeit und Dichtigkeit von erheblicher Bedeutung. Eine Verengung würde eine zusätzlichen Druckgradienten schaffen, der ungünstig wäre.
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Im Vergleich mit dem Stand der Technik, wie ihn 4 zeigt, wird dieser Unterschied deutlich. 4 zeigt einen bekannten Adapter mit beidendig angeformten Rohrstutzen, die an der Außenkontur zur Abdichtung des aufgeschobenen Schlauchendes eine sogenannten Olive 40a und 40b als Oberflächentextur aufweisen. Hierbei sind die beiden Schlauchenden 3a und 3b auf die Stutzen und deren Oliven 40a und 40b aufgeschoben, und zwar so, dass die Innenoberflächen der Schlauchenden 3a und 3b abdichtend positioniert sind. Hieran wird ganz deutlich sichtbar, dass mit einem solchen Schlauchverbinder oder Schlauchadapter aus dem Stand der Technik eine erhebliche Reduktion des Innendurchgangsquerschnittes erfolgt.
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Der Innendurchgangsquerschnitt Y des Schlauchverbinders 4' ist erheblich kleiner als der Innendurchgangsquerschnitt X der Schlauchenden 3a und 3b.
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So erzeugt dieser bekannte Schlauchverbinder 4' einen Strömungs- oder Druckgradienten, der für den erfindungsgemäßen Einsatz wie oben beschrieben von erheblichem Nachteil wäre, oder ihn erst unmöglich machen würde.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Pad
- 2
- Pad, Klebefolie
- 3a, b
- Schlauchabschnitte
- 4
- Adapter
- 4a, b
- Innenkonus, Innenkonii
- 4'
- bekannter Schlauchverbinder
- 5
- Unterduckflasche, Redon-Flasche
- 6
- Schlauchanschluss
- 7
- Faltenbalg
- 8
- Trageöse
- 40
- Dichtlinie
- 40a, b
- Rohrstutzen
- X
- Innendurchmesser der Schlauchabschnitte 3a, b
- Y
- Innendurchmesser bekannter Schlauchverbinder
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 0777504 B1 [0002]
- EP 0191851 [0009]