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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Temperieren, insbesondere zum Trocknen, von Gegenständen, bei welchem
- a) die Gegenstände durch einen Temperiertunnel gefördert werden, der von einem Tunnelgehäuse begrenzt ist und in welchem eine Tunnelluft vorliegt, die eine Feuchtigkeit hat;
- b) die Tunnelluft umgewälzt, temperiert und dem Temperiertunnel wieder als temperierte Zuluft zugeführt wird;
- c) wenigstens ein Teil der umgewälzten Tunnelluft als Abluft abgeführt wird.
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Außerdem betrifft die Erfindung eine Anlage zum Temperieren, insbesondere zum Trocknen, von Gegenständen mit
- a) einem von einem Gehäuse begrenzten Temperiertunnel, in welchem eine Tunnelluft vorliegt, die eine Feuchtigkeit hat;
- b) einem Fördersystem, mittels welchem Gegenstände durch den Temperiertunnel förderbar sind;
- c) einer Zulufteinrichtung, mittels welcher die Tunnelluft umwälzbar, temperierbar und dem Temperiertunnel wieder als temperierte Zuluft zuführbar ist;
- d) einer Ablufteinrichtung, mittels welcher wenigstens ein Teil der umgewälzten Tunnelluft als Abluft abführbar ist.
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Wenn vorliegend von Temperieren eines Gegenstandes gesprochen wird, so ist hiermit gemeint, dass der Gegenstand von einer Ausgangstemperatur auf eine davon verschiedene Temperatur gebracht wird. Die Temperiertemperatur kann also größer oder kleiner als die Ausgangstemperatur sein. Unter einer temperierten Luft ist eine Luft zu verstehen, die eine zur Temperierung des Gegenstandes erforderliche Temperatur hat.
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In der Automobilindustrie ist Temperieren häufig ein Erwärmen von Gegenständen. Insbesondere werden mit einer Beschichtung versehene Gegenstände durch Temperieren getrocknet. Dabei sind hier insbesondere Beschichtungen auf Wasserbasis interessant, die beim Trocknen Wasser an die Tunnelluft abgeben und dadurch deren Feuchtigkeit beeinflussen. Daher wird die Erfindung nachfolgend am Beispiel eines Trockners für Wasserlacke beschrieben.
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Unter dem Begriff Trocknen wiederum soll vorliegend jede Art des Aushärtens von Beschichtungsmaterial verstanden werden, sei es durch Austreiben von Wasser oder Lösemittel oder durch Vernetzung des Beschichtungsmaterials.
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Bei vom Markt her bekannten Anlagen der eingangs genannten Art ist der Temperiertunnel regelmäßig nicht gasdicht, sondern steht mit der Umgebung, beispielsweise einer Werkshalle, in welcher der Trockner steht, in Verbindung. Daher strömt auch häufig ein Teil der temperierten Tunnelluft aus dem Temperiertunnel in die Werkshalle. Dies geschieht nicht nur über einen Einlass und einen Auslass des Temperiertunnels, sondern kann auch über das Gehäuse erfolgen, welches nicht einstückig ist.
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Die temperierte Tunnelluft ist feucht und es kann in kühleren Bereichen der Anlage dazu kommen, dass die maximale Wasseraufnahmekapazität der Luft bei der in den kühleren Bereichen herrschenden Temperatur überschritten wird. Als Folge kondensiert Wasser in solchen Bereichen aus, die daher als kritische Bereiche bezeichnet werden. Dies ist jedoch in einer Trockenanlage unerwünscht und soll verhindert werden.
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Dies wird beim Stand der Technik erreicht, indem mittels der Ablufteinrichtung aus der umgewälzten Luft ein konstanter Volumenstrom als Abluft abgeführt wird, wodurch der Tunnelluft Feuchtigkeit entzogen wird. Das abgeführte Luftvolumen wird durch Frischluft ausgeglichen, die aus der Werkshalle in den Temperiertunnel einströmt oder als vorgewärmte Luft in einen Schleusenbereich eingeblasen wird.
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Der Volumenstrom der Ablufteinrichtung ist dabei so groß gewählt, dass es in keinem Fall dazu kommen kann, dass in dem kritischen Bereich der Anlage Nasser aus der Tunnelluft auskondensiert. Dabei wird die Abluft bereits beim meist täglichen Aufheizen der Anlage abgeführt, obwohl dann noch kein Gegenstand getrocknet wird und die Tunnelluft nicht mehr Feuchtigkeit aufnimmt. Auch kann sich die Temperatur der kritischen Bereiche ändern; so ist diese z. B. witterungsabhängig und an Wintertagen beispielsweise niedriger als an Sommertagen. An Sommertagen könnte also Tunnelluft mit einer bestimmten Feuchtigkeit im kritischen Bereich der Anlage vorhanden sein, bei der es an Wintertagen zu einer Kondensation von Wasser käme.
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Die Abluft hat jedoch stets großen Anteil am Energieverlust eines Trockners, da die in den Temperiertunnel nachströmende Frischluft erst aufgeheizt werden muss.
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Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren und eine Anlage zum Temperieren von Gegenständen der eingangs genannten Art bereitzustellen, welche diesen Gedanken Rechnung tragen.
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Diese Aufgabe wird bei dem Verfahren der eingangs genannten Art dadurch gelöst, dass
- d) die absolute Feuchtigkeit der Tunnelluft durch eine Einstellung des Volumenstroms, mit dem die Abluft abgeführt wird, geregelt wird.
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Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass es möglich ist, eine Trockenanlage auch mit unterschiedlichen Feuchtigkeiten und insbesondere auch mit höheren Feuchtigkeiten der Trockenluft zu betreiben, ohne dass der Trocknungsvorgang merklich beeinflusst wird. Es muss lediglich darauf geachtet werden, dass es zu keiner Kondensation in der Anlage kommt.
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Dies kann beispielsweise dadurch erfolgen, dass die Feuchtigkeit der umgewälzten Tunnelluft und die Temperatur in wenigstens einem Messbereich überwacht wird. Anhand der so bestimmten Werte kann ermittelt werden, ob die Tunnelluft zuviel Wasser aufgenommen hat und durch eine Erhöhung des Abluft-Volumenstroms entfeuchtet werden muss.
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Dabei ist es günstig, wenn der wenigstens eine Messbereich einen kritischen Bereich definiert, zu dem feuchte Tunnelluft aus dem Temperiertunnel gelangen kann und der gegenüber anderen von der Tunnelluft erreichbaren Bereichen die niedrigste Temperatur hat.
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Es ist besonders von Vorteil, wenn als Regelparameter eine Soll-Feuchtigkeit der Tunnelluft in Abhängigkeit der Temperatur in dem wenigstens einen Messbereich vorgegeben wird. Somit wird die Feuchtigkeit der Tunnelluft und die Temperatur in dem kritischen Bereich in Korrelation gesetzt und es kann zuverlässig bestimmt werden, ob es in dem kritischen Bereich zu einer Kondensation kommen könnte oder nicht.
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Um dieses jedoch sicher zu verhindern, kann als Regelparameter eine Soll-Feuchtigkeit in Form einer maximal zulässigen Feuchtigkeit der Tunnelluft vorgegeben werden, bei der es bei der Temperatur in dem wenigstens einen Messbereich zu keiner Kondensation von Wasser kommt.
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Dabei hat es sich als gut handhabbar erwiesen, wenn als Regelparameter eine Soll-Feuchtigkeit auf der Basis einer Taupunktkurve für Wasser für eine Bezugstemperatur ermittelt wird, die kleiner, insbesondere 2 K bis 10 K, bevorzugt 2 K bis 5 K und besonders bevorzugt 2 K kleiner als die Temperatur in dem wenigstens einen Messbereich ist, wobei ein Wertepaar aus Soll-Feuchtigkeit und Bezugstemperatur zumindest auf der Taupunktkurve oder in einem durch die Taupunktkurve definierten Wasserdampfbereich liegt. Hierauf wird weiter unten nochmals im Detail eingegangen.
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Im Hinblick auf die Anlage der eingangs genannten Art wird die oben angegebene Aufgabe dadurch gelöst, dass
- e) der Volumenstrom, mit dem die Ablufteinrichtung die Abluft abführt, einstellbar ist;
- f) eine Regeleinrichtung vorhanden ist, mittels welcher der Volumenstrom der Ablufteinrichtung regelbar ist.
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Die Vorteile entsprechen den oben zum Verfahren genannten Vorteilen.
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Dementsprechend ist es günstig, wenn die Feuchtigkeit der umgewälzten Tunnelluft und die Temperatur in wenigstens einem Messbereich der Trockenanlage überwacht wird.
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Außerdem ist es vorteilhaft, wenn der wenigstens eine Messbereich einen kritischen Bereich definiert, zu dem feuchte Tunnelluft aus dem Temperiertunnel gelangen kann und der gegenüber anderen von der Tunnelluft erreichbaren Bereichen die niedrigste Temperatur hat.
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Ferner ist es entsprechend von Vorteil, wenn der Regeleinrichtung als Regelparameter eine Soll-Feuchtigkeit der Tunnelluft in Abhängigkeit der Temperatur in dem wenigstens einen Messbereich vorgegeben ist.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. In diesen zeigen:
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1 schematisch eine Anlage zum Temperieren von Gegenständen;
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2 einen schematischen Querschnitt der Anlage von 1.
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Die 1 und 2 zeigen als Beispiel für eine Temperieranlage schematisch eine Trockenanlage, die insgesamt mit 10 bezeichnet ist.
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Die Trockenanlage 10 umfasst einen Trockner 12 mit einem Gehäuse 14, in dessen Innenraum ein Tunnelboden 16 verläuft. Oberhalb des Tunnelbodens 16 begrenzt der Trockner 12 einen als Trockentunnel dienenden Temperiertunnel 18, durch den zu trocknende und frisch mit einer Beschichtung auf Wasserbasis versehene Gegenstände mittels eines Fördersystems 20 hindurch gefördert und dabei durch die im Temperiertunnel 18 herrschende temperierte Tunnelatmosphäre, beim vorliegenden Ausführungsbeispiel die Tunnelluft, getrocknet werden. Das Fördersystem 20 ist hier beispielhaft als Hängebahnförderer 22 ausgebildet und umfasst Transportwagen 24 mit Fördergehängen, welche die Gegenstände aufnehmen und auf einer Tragschiene 26 durch den Trockentunnel 18 fahren. Von den Transportwagen 24 trägt nur einer ein Bezugszeichen; zu trocknende Gegenstände sind hier nicht eigens gezeigt. Der Trockentunnel 18 erstreckt sich zwischen einem Einlass 28 und einem Auslass 30, welche den Trockentunnel 18 mit einem den Trockentunnel 18 umgebenden Arbeitsbereich 32 verbindet, aus dem zu trocknende Gegenstände in den Trockentunnel 18 hinein gefördert werden bzw. in den getrocknete Gegenstände wieder hinein gelangen, nachdem sie den Trockentunnel 18 durchlaufen haben. Der Arbeitsbereich 32 ist in der Regel eine den Trockner 12 umgebende Werkshalle.
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Unterhalb des Tunnelbodens 16 ist eine Zulufteinrichtung 34 angeordnet, mittels welcher die Tunnelluft umgewälzt, temperiert und dem Temperiertunnel wieder als temperierte Zuluft zugeführt wird. Hierzu befindet sich etwa in der Mitte zwischen der Einlassschleuse 28 und der Auslassschleuse 30 ein Heizraum 36, der über Absaug-Durchgänge 38 im Tunnelboden 16 mit dem Temperiertunnel 18 strömungstechnisch verbunden ist.
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Im Heizraum 36 ist ein Heizbrenner 40 angeordnet, mittels welchem die dortige Atmosphäre erhitzt wird. Der Heizraum 36 ist außerdem in Längsrichtung des Temperiertunnels 18 von zwei Strömungsräumen 42 und 44 flankiert, mit welchen der Heizraum 36 über jeweils ein Gebläse 46 bzw. 48 verbunden ist. Luft wird durch die Gebläse 46 und 48 aus dem Temperiertunnel 18 über die Absaug-Durchgänge 38 in den Heizraum 36 gesaugt, durchströmt diesen und wird dort durch den Heizbrenner 40 erhitzt. Über die Gebläse 46, 48 gelangt diese nun erhitzte Luft als temperierte Zuluft in die Strömungsräume 42 bzw. 44. Im Strömungsraum 42 ist ein Temperatursensor TIC angeordnet, über welchen die Temperatur der temperierten Zuluft überwacht wird. Die temperierte Zuluft und damit die Temperatur im Temperiertunnel 18 beträgt beispielsweise 150°C.
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Der Strömungsraum 42 bildet einen Einlass-Strömungsraum und führt zu Einblas-Durchgängen 50 im Tunnelboden 16, die im Temperiertunnel 18 neben dem Einlass 28 angeordnet sind. In entsprechender Weise bildet der Strömungsraum 44 einen Auslass-Strömungsraum und führt zu Einblas-Durchgängen 52 im Tunnelboden 16, die im Temperiertunnel 18 neben dem Auslass 30 angeordnet sind.
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Über diese Einblas-Durchgänge 50 und 52 gelangt die Zuluft wieder in den Temperiertunnel 18, wo sie die Gegenstände überströmt, welche dadurch getrocknet werden und Wasserdampf in die Tunnelluft abgeben, welche die Feuchtigkeit aufnimmt. Dabei geben die Gegenstände im Einlassbereich des Temperiertunnels 18, also zu Beginn des Trockenvorgangs, mehr Wasser an die Umgebung ab als in folgenden Bereichen des Trockentunnels 18.
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Es ist außerdem eine Ablufteinrichtung 54 vorhanden, über welche Luft aus dem Temperiertunnel 18 als Abluft abgeführt werden kann. Hierzu ist beim vorliegenden Ausführungsbeispiel der zum Einlass 28 führende Strömungsraum 42 über eine Abluftöffnung 56 mit einem Abluftkanal 58 verbunden, so dass wenigstens ein Teil der umgewälzten Luft aus dem Temperiertunnel 18 nach Durchströmen des Heizraums 36 als Abluft abgeführt werden kann. Der Abluftkanal 58 kann mittels einer über einen Motor 60 betriebenen Stellklappe 62 geöffnet oder verschlossen werden. Über die Stellklappe 62 kann dabei der Volumenstrom eingestellt werden, mit dem die Ablufteinrichtung 54 die Abluft aus dem Temperiertunnel 18 abführt.
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Bei einer Abwandlung kann der Abluftkanal 58 auch von dem Temperiertunnel 18 abgehen. In diesem Fall kann gegebenenfalls in dem Abluftkanal 58 ein Gebläse vorhanden sein, mittels welchem Tunnelluft aus dem Temperiertunnel 18 abgesaugt wird.
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Ferner weist der Trockner 10 eine Überwachungseinrichtung 64 auf, mittels welcher die relative Feuchtigkeit der Tunnelluft und die Temperatur in wenigstens einem räumlichen Messbereich der Trockenanlage 10 ermittelt werden kann. Hierzu umfasst die Überwachungseinrichtung 64 einen Feuchtigkeitssensor MIC, der im Strömungsraum 42 angeordnet ist, der zum Einlass 28 des Temperiertunnels 18 führt.
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Der Feuchtigkeitssensor MIC erfasst die relative Feuchtigkeit rF in % der temperierten Zuluft im Strömungsraum 42. Hierfür geeignete Feuchtigkeitssensoren sind aus dem Stand der Technik bekannt und brauchen nicht näher erläutert werden. Aus der temperaturabhängigen relativen Feuchtigkeit rF im Strömungsraum 42 kann bei Kenntnis der Temperatur im Strömungsraum 42 die absolute Feuchtigkeit dIst in [g m–3] abgeleitet werden. Die Temperatur im Strömungsraum 42 ist durch den Temperatursensor TIC bekannt. Alternativ kann auch ein Feuchtigkeitssensor MIC verwendet werden, welcher die absolute Feuchtigkeit dIst direkt erfassen kann.
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Die Überwachungseinrichtung 64 umfasst außerdem einen Temperatursensor TIC1, der an einem Messbereich 66 der Trockenanlage 10 positioniert ist, der einen kritischen Bereich der Trockenanlage 10 darstellt, und die dortige Temperatur Tkrit erfasst.
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Als kritischer Bereich gilt hierbei ein Ort innerhalb der Trockenanlage 10, zu dem feuchte Tunnelluft aus dem Temperiertunnel 18 gelangen kann und der gegenüber anderen von der Tunnelluft erreichbaren Bereichen der Trockenanlage 10 die niedrigste Temperatur hat. In solchen kritischen Bereichen besteht die Gefahr, dass dort von der Tunnelluft aufgenommenes Wasser auskondensiert, wenn die von der Tunnelluft pro m3 mitgeführte Wassermenge bei der Temperatur Tkrit im Messbereich 66 der Trockenanlage 10 eine relative Feuchtigkeit rF von 100% oder darüber bedeutet.
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Ein solcher kritischer Bereich 66 kann beispielsweise am Einlass 28 zum Temperiertunnel 18 oder an einer Stelle auch im Temperiertunnel 18 liegen. Häufig wird auch die Außenmantelfläche des Gehäuses 14 im Bereich des Temperiertunnels 18 herangezogen, wo feuchte Tunnelluft austreten und es zu einem Auskondensieren von Wasser kommen könnte. Dort herrschen bei einer Tunneltemperatur von 150°C beispielsweise etwa 40°C. Kritische Bereiche im Arbeitsbereich 32 können jedoch deutlich niedrigere Temperaturen haben, die beispielsweise unterhalb der mittleren Temperatur in der Werkshalle liegen können.
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Bei den oben beispielhaft genannten Temperaturverhältnissen von 150°C Tunneltemperatur und 40°C im kritischen Bereich der Trockenanlage 10 darf die zulässige relative Feuchtigkeit rF der Tunnelluft z. B. lediglich etwa 1% betragen.
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Um die Gefahr eines Kondensierens von Feuchtigkeit in der Trockenanlage 10 auszuschalten, ist eine Regeleinrichtung 68 vorhanden, über welche der Volumenstrom der Ablufteinrichtung 54 geregelt wird. Die Regeleinrichtung 68 steuert hierfür den Motor 60 und hierüber die Stellung der Stellklappe 62 im Abluftkanal 58.
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Wenn der Abluftkanal 58 geöffnet ist, strömt ein Teil der temperierten Zuluft im Strömungsraum 42 zusammen mit mitgeführtem Wasserdampf durch die Abluftöffnung 56 und den Abluftkanal 58 ab, wodurch der Tunnelluft im Einlassbereich entfeuchtet wird, indem der Umluft ein Luftvolumen entzogen wird. Je größer der Volumenstrom der Ablufteinrichtung 54 ist, desto mehr Abluft wird pro Zeiteinheit abgeführt und desto stärker wird die Tunnelluft entfeuchtet. Das dem Luftkreislauf so entzogene Luftvolumen wird durch Frischluft ausgeglichen, die aus dem Arbeitsbereich 32 in den Temperiertunnel 18 einströmt, was durch Pfeile 70 angedeutet ist.
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Die Regeleinrichtung 68 empfängt die Ausgangssignale dIst des Feuchtigkeitssensors MIC und Tkrit des Temperatursensors TIC1, wodurch die Ist-Feuchtigkeit der temperierten Zuluft, die zum Einlass 28 des Temperiertunnels 18 gelangt, und die Ist-Temperatur im Messbereich 66 der Trockenanlage 10 erfasst sind. Als Referenz für die Regeleinrichtung 68 dient nun die Taupunktkurve von Wasser bei Atmosphärendruck, wie sie an und für sich bekannt ist. Diese Taupunktkurve ist vorliegend schematisch angedeutet und mit 72 bezeichnet, wobei bei der dort gewählten Darstellung die x-Achse die absolute Feuchtigkeit in g m–3 und die y-Achse die Temperatur in K definiert. Eine Taupunktkurve definiert einen Kondensationsbereich und einen Wasserdampfbereich. Der Kondensationsbereich ist vorliegend durch auf und unterhalb der Taupunktkurve 72 liegende Wertepaare aus absoluter Feuchtigkeit d und Temperatur T definiert, d. h. bei solchen Wertepaaren käme es zu einem Auskondensieren von Wasser. Der Wasserdampfbereich liegt vorliegend oberhalb der Taupunktkurve 72 und bei Wertepaaren d und T, die oberhalb der Taupunktkurve 72 liegen, kann die Luft noch Feuchtigkeit aufnehmen.
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Mittels der Taupunktkurve 72 kann nun überprüft werden, ob es bei einer Bezugstemperatur Tref, die kleiner ist als die Temperatur Tkrit im Messbereich 66, wobei das ΔT beispielsweise 2 K bis 10 K, bevorzugt 2 K bis 5 K und besonders bevorzugt 2 K beträgt, zu einem Auskondensieren von Wasser käme. In diesem Fall läge die erfasste absolute Feuchtigkeit dIst für diese Bezugstemperatur auf oder sogar unterhalb der Taupunktkurve 72 und damit im Kondensationsbereich. Wenn das Wertepaar dIst und Tref auf der Taupunktkurve 72 liegt, ist allerdings dennoch sichergestellt, dass bei der Temperatur Tkrit, die ja höher ist als die Bezugstemperatur Tref, kein Wasser auskondensiert; das Wertepaar dIst und Tkrit liegt dann stets oberhalb der Taupunktkurve 72. Allgemein ausgedrückt soll ein Wertepaar aus Soll-Feuchtigkeit dSoll und der Bezugstemperatur Tref zumindest auf der Taupunktkurve 72 oder in dem durch die Taupunktkurve 72 definierten Wasserdampfbereich liegen.
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Daher arbeitet die Regeleinrichtung 72 mit einer Soll-Feuchtigkeit im Temperiertunnel 18, die beim vorliegenden Ausführungsbeispiel durch die Feuchtigkeit der temperierten Zuluft im Einlass-Strömungskanal 42 definiert wird. Diese Soll-Feuchtigkeit ist ihrerseits variabel und hängt gemäß der Taupunktkurve 72 von der Temperatur Tref bzw. hierüber von der Temperatur Tkrit im Messbereich 66 der Trockenanlage 10 ab.
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Die Regeleinrichtung 68 ermittelt auf der Basis der Temperatur Tref anhand der Taupunktkurve 72 die Soll-Feuchtigkeit dSoll für ein Wertepaar dSoll, Tref, das auf der Taupunktkurve 72 liegt. Wenn nun die über den Feuchtigkeitssensor MIC gemessene Feuchtigkeit dIst größer ist als der Wert dSoll, muss der Tunnelluft Feuchtigkeit entzogen werden und die Regeleinrichtung 68 steuert die Stellklappe 62 im Abluftkanal 58 so an, dass der Volumenstrom der Ablufteinrichtung 54 erhöht wird.
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Entsprechend kann die Tunnelluft gefahrlos noch Feuchtigkeit aufnehmen, wenn die Feuchtigkeit dIst kleiner ist als der Wert dSoll. In diesem Fall steuert die Regeleinrichtung 72 die Stellklappe 62 im Abluftkanal 58 so an, dass der Volumenstrom der Ablufteinrichtung 54 verringert wird.
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Da auch Beschichtungen auf Wasserbasis häufig geringe Lösemittelanteile aufweisen, muss stets eine Mindestabluftmenge über die Ablufteinrichtung 54 abgeführt werden. Dementsprechend kann der Regeleinrichtung 68 ein Mindest-Volumenstrom der Ablufteinrichtung 54 vorgegeben werden, der auch dann nicht unterschritten werden darf, wenn die Regelparameter dies eigentlich zulassen würden.
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Durch die oben erläuterte Regelung des Volumenstroms der Ablufteinrichtung 54 wird neben dem Trocknungsprozess auch der stark witterungsabhängigen Feuchtigkeit der Frischluft aus dem Arbeitsbereich 32 Rechnung getragen. Im Sommer ist die Feuchtigkeit dieser Frischluft beträchtlich höher als im Winter, so dass die Abluftmenge im Winter geringer ausfällt.
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Insgesamt wird der Trockner 12 somit mit einer Trockenluft betrieben, die eine bezogen auf die Temperatur Tkrit im Messbereich 66 fast maximal zulässige Feuchtigkeit aufweist, wobei die Abluftmenge so klein wie möglich gehalten ist. Da, wie eingangs erwähnt, ein großer Energieverlust eines Trockners durch die abgeführte Abluft verursacht ist, ist der Energieverlust bei der oben erläuterten Trockenanlage 10 somit im Mittel gegenüber Trockenanlagen deutlich verringert, deren Ablufteinrichtung mit einem konstanten Volumenstrom betrieben wird.
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Es kann vorkommen, dass in einer Trockenanlage mehrere kritische Bereiche vorhanden sind, die es zu überwachen gilt. In diesem Fall ist in jedem dieser Kritischen Bereiche ein Temperatursensor vorgesehen. In 1 ist ein weiterer kritischer Bereich als zweiter Messbereich 74 bezeichnet, in dem ein weiterer Temperatursensor TIC2 angeordnet ist. Die Regeleinrichtung 68 definiert als Tkrit dann stets die von den beiden Temperatursensoren TIC1 und TIC2 gemessene niedrigere Temperatur und berechnet die Soll-Feuchtigkeit dSoll auf der Basis dieser Temperatur Tkrit. Es können in entsprechender Weise auch weitere Temperatursensoren in weiteren kritischen Bereichen der Trockenanlage 10 vorhanden sein.
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Bei einer Abwandlung umfasst die Trockenanlage 10 ein Umluftsystem 76 am Einlass 28 und am Auslass 30, wodurch eine Einlass-Warmluftschleuse 78 und eine Auslass-Warmluftschleuse 80 gebildet ist. Das Umluftsystem 76 und die Schleusen 78, 80 sind in 1 strichpunktiert gezeigt.
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Die Frischluft 74 stammt dann nicht mehr aus dem Arbeitsbereich 32, sondern wird den Schleusen 78, 80 als Warmluft aus einer separaten Quelle, beispielsweise aus einer Wärmerückgewinnung oder über einen eigenen Lufterhitzer, zugeführt. Dieser Warmluftstrom tritt auch in den Einlassbereich des Temperiertunnels 18 ein und verringert dort die Feuchtigkeit der Tunnelluft. Da in diesem Fall dem Einlassbereich des Temperiertunnels 18 trockenere Warmluft von außen zugeführt wird, kann der umgewälzten Tunnelluft eine höhere Feuchtigkeit gestattet und die Abluftmenge weiter reduziert werden.