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Die Erfindung betrifft ein Staufach, insbesondere für ein Kraftfahrzeug, mit einem mindestens eine das Staufach begrenzende Rahmenwand aufweisenden Rahmen und mit einer in dem Rahmen um eine Schwenkachse verschwenkbaren Ladeklappe zur Aufnahme von Staugut, die in ihrer geöffneten Stellung eine Zugriffsöffnung zum Staufach zwischen sich und dem Rahmen freigibt und in ihrer verschlossenen Stellung an dem Rahmen mit einer schwenkachsfernen Vorderwand die Zugriffsöffnung verschließend anliegt.
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Staufächer der eingangs genannten Art sind aus dem Stand der Technik prinzipiell bekannt. Insbesondere in Kraftfahrzeugen dienen derartige Staufächer zur Unterbringung von beispielsweise Brillen, Straßenkarten, Lebensmitteln oder ähnlichen Gegenständen.
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Üblicherweise sind derartige Staufächer, wie beispielsweise das sogenannte Handschuhfach, in die Innenraumverkleidung integriert, insbesondere im Bereich des Armaturenbretts angeordnet. Einfachste Ausführungsformen umfassen ein durch einen Rahmen gebildetes Fach, das durch eine an dem Rahmen gelenkig angebundene, eine Vorderwand bildende Ladeklappe verschließbar oder freigebbar ist. Ein entsprechendes Staufach wird beispielsweise in der
WO 2010/150049 A1 offenbart. Die Ladeklappe selbst dient dabei ebenfalls zur Aufnahme von Staugut.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Staufach der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem ein Überladen und damit ein Verklemmen von Gegenständen in dem Staufach verhindert oder zumindest erschwert ist.
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Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird durch ein Staufach mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Das erfindungsgemäße Staufach hat den Vorteil, dass die Ladeklappe eine Rückwand aufweist, die zumindest in der geöffneten Stellung der Ladeklappe mit ihrer freien Kante beabstandet zu der Rahmenwand des Rahmens endet, sodass sich in dem Staufach befindliches Ladegut beim Öffnen der Ladeklappe mit der Ladeklappe nach vorne bewegen kann. Der Abstand von der Rückwand zu der Rahmenwand in der geöffneten Stellung ist eine direkte Folge des Verschwenkens der Ladeklappe. Die Schwenkachse der Ladeklappe liegt bevorzugt innerhalb oder außerhalb des Staufachs. Darüber hinaus hat das erfindungsgemäße Staufach den Vorteil, dass sich keine Gegenstände zwischen der Rückwand der Ladeklappe und der Rahmenwand des Rahmens verklemmen oder durch ein Überfüllen des Staufachs über die Rückwand hinaus in einen nur schwer zugänglichen Bereich verlagert werden. Die Ladeklappe des erfindungsgemäßen Staufachs weist eine der Vorderwand gegenüberliegende und schwenkachsnahe Rückwand auf, die zumindest in der geöffneten Stellung mit ihrer freien Kante beabstandet zu der Rahmenwand liegt beziehungsweise endet, wobei an der freien Kante der Rückwand mindestens ein in Richtung der Rahmenwand vorgespanntes, sich zumindest bereichsweise über die Länge der freien Kante erstreckendes Abdeckelement gelenkig angeordnet ist, das in mindestens zwei Schwenkstellungen, bevorzugt in jeder Schwenkstellung der Ladeklappe in Berührungskontakt mit der Rahmenwand steht. Es ist also vorgesehen, dass an der Rückwand ein Abdeckelement gelenkig angeordnet ist, das den Freiraum zwischen der freien Kante der Rückwand und der Rahmenwand des Rahmens überdeckt. Dadurch, dass das Abdeckelement in Richtung des Rahmens vorgespannt ist, liegt es stets mit einem freien Ende an der Rahmenwand an. Zweckmäßigerweise ist die Größe des Abdeckelements derart gewählt, dass auch bei vollständig geöffneter Ladeklappe das freie Ende im Berührungskontakt mit der Rahmenwand steht. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform können mehrere derartiger Abdeckelemente entlang der freien Kante der Rückwand angeordnet sein. Wird die Ladeklappe in dem Rahmen verschwenkt, gleitet das Abdeckelement insbesondere mit seinem freien Ende auf der Rahmenwand entlang, wobei das Abdeckelement in Richtung der Vorderwand weisend eingebaut ist.
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Bevorzugt ist das Abdeckelement als Abdeckplatte ausgebildet, deren der Rückwand gegenüberliegende Seite beziehungsweise deren freie, der Rahmenwand zugeordnete Kante, mit der Rahmenwand zum Bilden eines linienförmigen Berührungskontakts zumindest im Wesentlichen korrespondierend ausgebildet ist. Dadurch wird erreicht, dass auch kleinere Gegenstände daran gehindert werden, über die Rückwand der Ladeklappe hinaus zu gelangen. Auch wird dadurch wirksam verhindert, dass sich kleine Gegenstände direkt zwischen dem freien Ende der Rückwand beziehungsweise der freien Kante der Rückwand und der Rahmenwand verklemmen, wie es beispielsweise sonst bei Münzen oder dergleichen der Fall sein kann.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass sich die Abdeckplatte über die gesamte Länge der freien Kante der Rückwand erstreckt. Damit wird die Rückwand über ihre gesamte Länge mit einem Schutz versehen, der dafür sorgt, dass die Gegenstände in der Ladeklappe verbleiben. Zweckmäßigerweise weist die Ladeklappe beidseitig Seitenwände auf, die die Vorderwand mit der Rückwand verbinden, wobei bevorzugt ein Boden der Ladeklappe sich von der Vorderwand zur Rückwand erstreckt und auch mit den Seitenwänden verbunden ist, um eine wannen- beziehungsweise kastenförmige Ladeklappe zu bilden. Auch ist es denkbar, dass die Ladeklappe lediglich aus Vorder- und Rückwand sowie Seitenwänden besteht, wobei dann die Vorderwand direkt in die Rückwand übergeht, sodass die Ladeklappe im Querschnitt gesehen eine zumindest im Wesentlichen V-förmige Kontur aufweist.
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Vorzugsweise weist die Abdeckplatte mindestens ein Gleitelement auf, das mit der Rahmenwand des Rahmens den oben genannten Berührungskontakt bildet. Je nach Materialwahl von Rahmenwand und Ladeklappe beziehungsweise Rückwand kann die Abdeckplatte direkt an der Rahmenwand anliegen oder, wie erwähnt, mit mindestens einem Gleitelement versehen sein, das einen niedrigeren Reibwert als die Abdeckplatte selbst aufweist, um ein leichtes Entlanggleiten der Abdeckplatte an der Rahmenwand beim Öffnen oder Verschließen der Ladeklappe zu ermöglichen. Alternativ oder zusätzlich ist es auch denkbar, mindestens ein entsprechendes Gleitelement an der Rahmenwand vorzusehen, und zwar in dem Abschnitt, in welchem das Abdeckelement an der Rahmenwand entlanggleitet.
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Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Abdeckplatte in der geschlossenen Stellung im Wesentlichen parallel zu der Rahmenwand ausgerichtet ist. Wird die Ladeklappe aus der geschlossenen Stellung in die geöffnete Stellung verschwenkt, so gleitet die gegen die Rahmenwand vorgespannte Abdeckplatte an der Rahmenwand entlang, sodass alle in dem Staufach befindlichen Gegenstände auch sicher mit der Ladeklappe in die geöffnete Stellung verlagert werden.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die Abdeckplatte beziehungsweise das Abdeckelement mittels eines Filmscharniers an der Rückwand gelenkig angeordnet. Bei dem Filmscharnier handelt es sich bevorzugt um einen Streifen eines Materials, das elastisch verformbar ist, und das mit dem Abdeckelement und der Rückwand fest verbunden ist. Zum Verbinden ist vorzugsweise eine Klebeverbindung vorgesehen. Auch ist es denkbar, das Filmscharnier mittels eines Spritzverfahrens an der Rückwand und/oder der Abdeckplatte anzubringen. Besonders bevorzugt ist das Filmscharnier einstückig mit der Abdeckplatte und gegebenenfalls auch einstückig mit der Rückwand ausgebildet. Hierdurch ergibt sich eine besonders einfache Ausführungsform des Staufachs, da nur wenige Einzelteile vorhanden sind, wodurch sowohl die Herstellungskosten als auch die Herstellungszeit verringert werden. Besonders bevorzugt ist das Filmscharnier aus Kunststoff gefertigt.
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Weiterhin ist bevorzugt vorgesehen, dass der Abdeckplatte wenigstens ein die Abdeckplatte gegen die Rahmenwand vorspannendes Federelement zugeordnet ist. Vorzugsweise ist das Federelement auf der dem Staufach abgewandten Seite der Abdeckplatte angeordnet, wobei sich das Federelement vorzugsweise an der Rückwand der Ladeklappe abstützt, um das Abdeckelement beziehungsweise die Abdeckplatte entgegen der Rahmenwand des Rahmens zu drängen.
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Vorzugsweise ist das Federelement als Drahtfeder ausgebildet, die an der dem Staufach abgewandten Seite der Abdeckplatte und der Rückwand befestigt ist. Dadurch befinden sich in dem Staufachraum selbst keine dem Federmechanismus dienenden Elemente, die durch die in dem Staufach gelagerten Gegenstände beschädigt werden könnten.
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Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist vorgesehen, dass das Filmscharnier eine Eigenelastizität derart aufweist, dass es das oben genannte Federelement selbst bildet. Dadurch erübrigt sich das Vorsehen eines separaten Federelements, um die Vorspannung des Abdeckelements beziehungsweise der Abdeckplatte gegen die Rahmenwand des Rahmens bereitzustellen. Natürlich kann die Federkraft eines derartigen Scharniers auch durch ein separates Federelement, wie es oben beschrieben wurde, ergänzt werden.
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Im Folgenden soll die Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert werden. Dazu zeigen
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1 ein erfindungsgemäßes Staufach in einer vereinfachten Schnittdarstellung,
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2 einen Abschnitt einer Ladeklappe des Staufachs mit einer Abdeckklappe vor der Montage in einer Schnittdarstellung,
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3 eine vorgespannte Anbindung der Abdeckplatte an die Ladeklappe in einer vereinfachten Schnittansicht, und
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4 ein alternatives Ausführungsbeispiel der Ladeklappe.
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1 zeigt in einer vereinfachten Schnittdarstellung ein Staufach 1 eines hier nicht näher dargestellten Kraftfahrzeugs. Das Staufach 1 weist einen Rahmen 2 auf, der eine mehrteilige Rahmenwand 3 umfasst, die das Staufach 1 nach oben und zur Rückseite hin begrenzt. Der Rahmen 2 beziehungsweise die Rahmenwand 3 sind zweckmäßigerweise in eine entsprechende Vertiefung beziehungsweise Aufnahme im Innenraum des Kraftfahrzeugs, insbesondere im Armaturenbrett, einsetzbar oder werden durch diese gebildet. In dem Rahmen 2 ist eine Ladeklappe 4 verschwenkbar gehalten, die zur Aufnahme von Staugut dient. Die hier nicht gezeigte Schwenkachse der Ladeklappe liegt dabei zwar außerhalb des Rahmens, kann prinzipiell jedoch auch innerhalb des Rahmens liegen. Die Ladeklappe 4 ist derart ausgebildet und geformt, dass sie im geschlossenen Zustand, wie mit durchgezogenen Linien dargestellt, das Staufach 1 nach unten und nach vorne hin begrenzt. Die Ladeklappe 5 ist hierzu im Schnitt gesehen im Wesentlichen wannen- beziehungsweise V-förmig ausgebildet und weist eine Vorderwand 5 und eine Rückwand 6 auf, die am tiefsten Punkt der Ladeklappe zusammentreffen. Die Vorderwand 5 ist dabei im Wesentlichen gekrümmt ausgebildet, sodass sich das Staufach 1 im geschlossenen Zustand vorteilhaft an die Kontur des Armaturenbretts anpasst. Wird die Ladeklappe 4 aus ihrer geschlossenen Stellung in ihre geöffnete Stellung, wie durch gestrichelte Linien dargestellt, verlagert, so wird eine Zugriffsöffnung 7 freigegeben und es kann Staugut auf die Innenseite der Ladeklappe 4 gelegt und anschließend die Ladeklappe 4 wieder in ihre geschlossene Stellung zurückgeschwenkt werden, sodass die Vorderwand 5 an dem Rahmen 2 anliegt und die Zugriffsöffnung 7 wieder verschließt. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 1 wird eine Anpassung der Ladeklappe an die Kontur, beispielsweise des Armaturenbretts, dadurch erreicht, dass auf die Außenseite der Vorderwand 5 ein Sichtteil 20 aufgebracht ist, das vorzugsweise – wie dargestellt – eine Aufnahme 21 zur Aufnahme eines Griffs oder Schlossmechanismus aufweist.
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Die Rückwand 6 der Ladeklappe 4 ist im geschlossenen Zustand der Ladeklappe 4 im Wesentlichen parallel zu einem Rückwandteil 8 des Rahmens 2 ausgerichtet und endet mit ihrer freien Kante 9 beabstandet zu einem das Staufach 1 nach oben begrenzenden Abschnitt 10 der Rahmenwand 3. Wird die Ladeklappe 4 in ihre geöffnete Position verschwenkt, so bewegt sich die Rückwand 6 derart, dass sich der Abstand ihrer freien Kante 9 zu dem Abschnitt 10 der Rahmenwand 3 vergrößert. Um zu verhindern, dass sich Staugut beziehungsweise Gegenstände zwischen der Rückwand 6 und dem Rahmen 2 bei einem Verschwenken der Ladeklappe in ihre geschlossene Stellung verklemmen, oder in den Bereich zwischen Rückwand 6 und Rückwandteil 8 gelangen, weist die Ladeklappe 4 an der freien Kante 9 der Rückwand 6 ein als Abdeckklappe 11 ausgebildetes Abdeckelement 12 auf, das gelenkig mit der Rückwand 6 an deren freien Kanten 9 verbunden ist. Die Abdeckklappe 11 ist mittels eines Gelenks 13 an der freien Kante 9 der Rückwand 6 gehalten und in Richtung des Abschnitts 10 des Rahmens 2 mit einer Vorspannkraft beaufschlagt, die die Abdeckplatte 11 gegen den Abschnitt 10 der Rahmenwand 3 drängt. Vorzugsweise weist das Gelenk 13 eine Eigenspannung auf, die die Abdeckplatte 11 gegen die Rahmenwand 3 drängt und somit die Vorspannkraft bereitstellt. Auf ihrer dem Abschnitt 10 zugewandten Seite weist die Abdeckplatte 11 mehrere Gleitelemente 14 auf, die im geschlossenen Zustand der Ladeklappe 4 an der Innenseite der Rahmenwand 3 im Abschnitt 10 anliegen.
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Wird die Ladeklappe 4 nunmehr aus ihrer verschlossenen Stellung in die geöffnete Stellung verschwenkt, so gleitet die Abdeckplatte 11 an dem Abschnitt 12 der Rahmenwand 3 entlang, wie durch einen Pfeil angedeutet. Dadurch, dass sich der Abstand der Kante 9 zu dem Abschnitt 10 beim Verschwenken vergrößert, verändert sich die Ausrichtung der Abdeckplatte 11 bezüglich der Rückwand 6 derart, dass der Winkel zwischen Abdeckplatte 11 und Rückwand 6 vergrößert wird. Dadurch erhält die Abdeckplatte 11 eine Schrägstellung bezüglich des Abschnitts 10 der Rahmenwand 3, sodass nur noch ein Berührungskontakt zwischen dem der Rahmenwand 3 am nächsten liegenden Gleitelement 14 und dem Abschnitt 10 der Rahmenwand 3 besteht. Die Vorspannung sorgt dafür, dass der Berührungskontakt zwischen der Abdeckplatte 11 und der Rahmenwand 3 in keiner Schwenkposition verlorengeht, wobei hierfür die Länge der Abdeckplatte 11 entsprechend zu wählen ist. Wird nun Staugut auf die Ladeklappe 4 gelegt und diese in ihre geschlossene Stellung verschwenkt, wird durch die Abdeckplatte 11 ein Überladen des Staufachs 1 wirksam verhindert, da die Abdeckplatte 11 das Staugut daran hindert, in dem Bereich zwischen Rückwand 6 und Rahmen 2 zu gelangen. Dadurch, dass die Abdeckplatte 11 an der Innenseite der Rahmenwand 3 anliegt, gegen diese vorgespannt ist und darüber hinaus in Richtung des Staufachs, also zur Vorderwand hin weist, ist sie formschlüssig in ihrer Sicherheitsposition gehalten, sodass auch wenn Staugut mit hohen Kräften in das Staufach 1 eingebracht beziehungsweise gepresst wird, ein Überladen des Staufachs sicher verhindert wird.
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2 zeigt in einer Schnittdarstellung die Rückseite der Ladeklappe 4 in einem Zustand bevor die Ladeklappe 4 in den Rahmen 2 eingesetzt beziehungsweise montiert ist. Aufgrund der Vorspannkraft, die auf das Abdeckelement 11 wirkt, befindet sich dieses in seiner Ausgangsstellung in einer zu der Rückwand 6 fluchtenden Position, sodass es eine Verlängerung der Rückwand 6 bildet. 2 zeigt somit die werkzeugfallende Position des Abdeckelements 1. Das Gelenk 13 ist gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel als Filmscharnier 15 ausgebildet, der vorzugsweise aus Kunststoff gefertigt ist. Der Filmscharnier 15 ist dabei fest mit der Abdeckplatte 11 und der Rückwand 6 verbunden und stellt die Vorspannung durch seine Eigenelastizität bereit. Gemäß einem weiteren, hier nicht dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Filmscharnier 15 einstückig mit der Abdeckplatte 11 oder mit der Rückwand 6 oder mit der Abdeckplatte 11 und der Rückwand 6 ausgebildet, wodurch sich Vorteile bezüglich der Anzahl der Einzelteile und der Montageschritte ergeben. Das Filmscharnier ist gemäß dem vorliegenden Ausführungsbeispiel an der Abdeckplatte 11 und der Rückwand 6 verklebt. Alternativ ist es auch denkbar, zur nachträglichen Anbringung des Filmscharniers an Abdeckplatte 11 und Rückwand 6 dieses als im Zweikomponenten-Verfahren angespritzte Gummi- oder Weichkunststoffstreifen vorzusehen, der elastisch verformbar ist. Natürlich können anstelle des Filmscharniers 15 auch andere Arten von Gelenken zwischen der Abdeckplatte 11 und der Rückwand 6 vorgesehen sein, wie beispielsweise ein gerolltes Scharnier, ein Stangenscharnier oder ein Topfscharnier, die auch aus einem anderen Material als Kunststoff gefertigt sein können. Auch ist es denkbar, als Gelenk 13 ein Federscharnier oder dergleichen vorzusehen.
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Zur Unterstützung der von dem Gelenk 13 erzeugten/bereitgestellten Vorspannkraft, wird vorzugsweise ein Federelement 16 zusätzlich vorgesehen, wie im Ausführungsbeispiel aus 3 dargestellt. Das Federelement 16 ist dabei als Drahtfeder 17 ausgebildet, die an der dem Staufach 1 beziehungsweise der Zugangsöffnung 7 abgewandten Seite an der Abdeckplatte 11 und der Rückwand 6 gehalten ist. Die Drahtfeder 17 ist zweckmäßigerweise formschlüssig mit Abdeckplatte 11 und Rückwand 6 verbunden und drängt die Abdeckplatte 11 in die gewünschte Richtung. Rückwand 6 und Abdeckplatte 11 weisen hierzu entsprechend ausgebildete Haltemittel auf, insbesondere einstückig mit der Rückwand 6 beziehungsweise Abdeckplatte 11 ausgebildete Vorsprünge, die jeweils eine beispielsweise seitliche Aufnahme für die Drahtfeder 17 aufweisen. Je nach Ausbildung der Drahtfeder 17 kann die Vorspannkraft dabei in gewünschter Höhe bereitgestellt werden.
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4 zeigt ein weiteres Ausführungsbeispiel der Ladeklappe 4 des Staufachs 1 in einer vereinfachten perspektivischen Darstellung. Die Abdeckplatte 11 erstreckt sich dabei über die gesamte Breite der Ladeklappe 4, die hier ohne Vorderwand dargestellt ist. Während gemäß den vorherigen Ausführungsbeispielen die Vorderwand 5 einstückig in die Rückwand 6 übergeht, ist bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel eine geteilte Ausbildung vorgesehen. Darüber hinaus sind nunmehr in 4 auch Seitenwände 18 der Ladeklappe 4 dargestellt, die vorzugsweise auch bei dem vorherigen Ausführungsbeispiel, wenn auch angepasst an die Kontur der Ladeklappe 4 – im Querschnitt gesehen – vorgesehen sind. Zusätzlich ist gemäß dem Ausführungsbeispiele von 4 ein Boden 19 vorgesehen, der mit der Rückwand 6 und den Seitenwänden 8 insbesondere einstückig verbunden ist. Die nicht dargestellte Vorderwand wird an den Seitenwänden 18 und dem Boden 19 befestigt und ist vorzugsweise an die Kontur des Armaturenbretts angepasst. Der dargestellte Teil der Ladeklappe 4 bildet somit sozusagen eine Grundform der Ladeklappe 4, die durch unterschiedliche Vorderwände an unterschiedliche Einbausituationen design-technisch auf einfache Art und Weise anpassbar ist. Wie weiter aus 4 ersichtlich, sind die Gleitelemente 17 über die Längserstreckung der Abdeckplatte 11 verteilt, insbesondere gleichmäßig verteilt angeordnet. Vorzugsweise sind die Gleitelemente 14 als angeformte oder angebrachte Gleitrippen ausgebildet. Alternativ ist es aber auch denkbar, als Gleitelemente 14 Filzteile oder ähnliche gleitfähige Stoffelemente vorzusehen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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