DE102011103815A1 - Schleifkörper - Google Patents
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Abstract
Ein Schleifkörper (1), bestehend aus einem Trägermaterial (5) sowie einem darauf haftend aufgebrachten Schleifmittel (2), ist so ausgebildet, dass der Schleifkörper (1) einen, den wirksamen Bereich des Schleifmittels (2) seitlich begrenzenden abrasivfreien Rand aufweist.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft einen vorzugsweise flächigen Schleifkörper, umfassend ein Trägermaterial sowie ein auf das Trägermaterial haftend aufgebrachtes Schleifmittel.
- Derartige Schleifkörper sind beispielsweise als Schleifscheiben oder -blüten auf dem Markt bekannt und können zur Bearbeitung verschiedenster Oberflächen auf Exzenterschleifer, Schwingschleifer, Gummiklötze oder ähnliches aufgebracht werden.
- Insbesondere werden sie, z. B. in der Automobilindustrie, zur Nachbearbeitung von Fehlstellen in Lackoberflächen eingesetzt. Dazu werden Schleifkörper mit Schleifmitteln unterschiedlicher Körnung verwendet, welche durch eine planparallele, maschinell oder manuell ausgeführte Bewegung auf der Oberfläche Höhenunterschiede abtragen. Dieser Abtragungsprozess wird entweder trocken oder mit Zugabe von wasserähnlichen Flüssigkeiten durchgeführt. Anschließend wird die nachgearbeitete Lackoberfläche mit einem rotierenden Polierteller und Polierpaste auf Hochglanz poliert.
- Ziel einer derartigen Nachbehandlung ist es, dass die lackierte Oberfläche anschließend absolut planparallel zu dem darunter befindlichen Trägerwerkstoff verläuft und sich in Glanz und Oberflächenstruktur in keiner Weise von der unbearbeiteten, angrenzenden Lackoberfläche unterscheidet.
- Eine derartige Vorgehensweise gestaltet sich als schwierig, sobald die zu behandelnden Oberflächen konkav ausgebildet sind. Hier bilden sich durch die Außenkanten des Schleifmittels rund um die üblicherweise recht kleinflächige zu bearbeitende Fläche großflächige Schleifriefen und Abtragungen in Gestalt einer Kreisringfläche oder in Form einer Mondsichel.
- Darüber hinaus kann es auch bei der Bearbeitung ebener Flächen durch ein nicht exakt planparalleles Aufsetzen des Schleifkörpers auf die Oberfläche und den damit verbundenen exponierten Abtrag der Schleifkörperkanten zur Ausbildung von sichelförmigen oder linienförmigen Vertiefungen kommen, was einen beträchtlichen Nachbearbeitungsaufwand bedeutet.
- Aus der
DE 103 05 189 A1 ist ein Verbund aus einem Schleifteller und einer Schleifscheibe für eine Rotationsschleifmaschine bekannt, welcher in einem äußeren ringförmigen Randbereich elastischer ausgebildet ist als in dem angrenzenden Zentralbereich. Hierdurch soll eine hohe Anpassungsfähigkeit an unebene Konturen erreicht werden. Es verbleibt jedoch das Risiko, dass der Schleifscheibenrand bei ungünstigem Aufsetzen in unerwünschter Weise in die Lackoberfläche einschneidet. - Die
DE 28 05 288 A1 offenbart ein Schleifblatt, welches rückseitig mit einer verstärkenden Schicht eines flexiblen Materials versehen ist, das vorzugsweise über den Rand des Schleifblattes übersteht und auf diese Weise Schutz gegen ein Einschleifen von Riefen mit dem Schleifblattrand bieten soll. Grundsätzlich lässt sich jedoch auch mit einer derartigen Anordnung, beispielsweise bei einem Wegknicken des flexiblen Materials, eine Riefenbildung nicht sicher vermeiden. - In der
DE 44 40 034 A1 schließlich ist ein Schleifkörper offenbart, welcher im Außenrandbereich mit einer Zone aus einem elastischen Material versehen ist. Diese dient vornehmlich dem Zweck, ein Ausbrechen von Schleifkornagglomeraten bzw. einzelner Schleifkörner aus der Schleifkörperkante zu verhindern. - Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen gattungsgemäßen Schleifkörper in einfacher und kostengünstiger Weise derart weiterzubilden, dass eine unerwünschte Riefenbildung sicher verhindert werden kann.
- Diese Aufgabe wird gelöst durch einen Schleifkörper mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
- Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Der erfindungsgemäß abrasivfreie Randbereich des Schleifköpers kann unterschiedlich ausgebildet werden.
- Denkbar ist, das Trägermaterial in diesem Randbereich schleifmittelfrei auszubilden, d. h., das Schleifmittel nur in einer durch den Randbereich begrenzten sozusagen Innenfläche aufzubringen, so dass dieser seitliche, abrasivfreie Rand durch das oberflächenglatte Trägermaterial gebildet wird.
- Nach einem weiteren Gedanken der Erfindung ist vorgesehen, den abrasivfreien Randbereich durch einen die Struktur des Schleifmittels glättenden Werkstoff zu schaffen.
- In jedem Fall wird erreicht, dass sich die Außenkanten des Schleifkörpers bei gekrümmten Oberflächen oder bei unebenem Aufsetzen des Schleifkörpers auf die zu bearbeitende Oberfläche nicht in diese einschneiden können. Der Materialabtrag erfolgt bei dem neuen Schleifkörper lediglich durch den sich an den Rand nach innen anschließenden zentralen Bereich des Schleifkörpers.
- Die Glättung der Schleifmittelstruktur kann dabei derart erfolgen, dass der Werkstoff das Schleifmittel im Randbereich komplett überzieht oder aber dass er die Poren zwischen den Körnern des Schleifmittels auffüllt. In beiden Fällen wird die Schleifwirkung in den behandelten Bereichen eliminiert.
- Bei einer weiteren bevorzugten Ausführung der Erfindung handelt es sich bei dem Werkstoff um einen mineralischen oder einen polymeren Werkstoff. Als mineralischer Werkstoff kann besonders bevorzugt Gips vorgesehen sein, während als polymerer Werkstoff ein zweikomponentiger Lack oder ein zweikomponentiges Polyesterharz zum Einsatz kommen kann. Grundsätzlich ist bei der Materialauswahl darauf zu achten, dass das Material der durch Reibung erzeugten Wärmeentwicklung während des Schleifprozesses standhält.
- Die erfindungsgemäß bevorzugte Schichtdicke des glättenden Werkstoffs beträgt 30 bis 40 µm. In Abhängigkeit von der Korngröße des Schleifmittels ist bei einer derartigen Schichtdicke gewährleistet, dass die einzelnen Körner des Schleifmittels komplett überzogen oder aber zumindest die Poren zwischen den einzelnen Körnern aufgefüllt sind. Auf diese Weise verliert der Schleifkörper seine Schleifwirkung in dem behandelten Randbereich.
- Der die Struktur des Schleifmittels glättende Werkstoff kann beispielsweise durch Siebdruck, Tampondruck, Sprühlackierung, Stempeln, Aufstreichen, Tauchen oder Aufkleben aufgebracht werden. Grundsätzlich ist jedes Verfahren geeignet, durch welches der glättende Werkstoff gleichmäßig auf den Randbereich des Schleifkörpers aufgetragen werden kann.
- Bei einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung dient als Trägermaterial des Schleifkörpers ein Gewebe, ein Papier, eine Kunststofffolie oder eine Trägerplatte. Als Kunststofffolie kann besonders bevorzugt eine Folie aus Polyvinylchlorid (PVC) eingesetzt werden.
- Mit dem jeweiligen Trägermaterial ist das Schleifmittel bevorzugt durch ein Bindemittel verhaftet.
- Auf der dem Schleifmittel abgewandten Seite des Trägermaterials ist bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ein Verbindungsmittel zur Verbindung des Schleifkörpers mit einem Schleifgerät, beispielsweise einem Exzenter- oder Schwingschleifer, aufgebracht. Hierbei kann es sich beispielsweise um Klebstoff handeln, der, solange der Schleifkörper nicht in Benutzung ist, mit einer Abdeckfolie versehen ist. Alternativ kann der Schleifkörper beispielsweise auch mit Hilfe eines aus einem Haken- und einem Ösenband gebildeten Klettverschlusses auf ein Schleifgerät aufgebracht werden.
- Das Schleifmittel des erfindungsgemäßen Schleifkörpers weist vorzugsweise eine Körnung in einem Bereich zwischen 2500 und 7000, besonders bevorzugt eine Körnung von 3000 auf. Körnungen in diesem Bereich sind besonders geeignet für die Nachbearbeitung von Fehlstellen in lackierten Oberflächen, beispielsweise Automobilkarosserien.
- Das Trägermaterial des erfindungsgemäßen Schleifkörpers weist bevorzugt eine Dicke zwischen 30 und 70 µm, besonders bevorzugt eine Dicke von 50 µm auf.
- Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels und unter Zuhilfenahme der beigefügten Figuren näher erläutert. Es zeigen:
-
1 : ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Schleifkörpers als Schleifblüte in der Draufsicht; -
2 : der Schleifkörper gemäß1 im Schnitt. -
1 und2 zeigen einen als Ganzes mit1 bezeichneten erfindungsgemäßen Schleifkörper, wie er beispielsweise in der Automobilindustrie zur Nachbearbeitung von Fehlstellen in Lackoberflächen zum Einsatz kommt. Der Schleifkörper1 ist als Schleifblüte mit einem gewellten Rand ausgebildet. Hierdurch lassen sich Übergänge zwischen Oberflächen unterschiedlicher Krümmung vorteilhafter bearbeiten. Der Schleifkörper1 weist eine Oberseite10 , eine Unterseite11 sowie einen Rand100 auf. - Der Schleifkörper
1 ist aus mehreren Schichten zusammengesetzt. Mittig ist ein Trägermaterial5 angeordnet, welches aus einem Gewebe besteht. Auf das Trägermaterial ist mithilfe eines Bindemittels4 ein Schleifmittel2 mit einer 3000er Körnung haftend aufgebracht. - Unterhalb des Trägermaterials
5 befindet sich ein Klebstoff6 , welcher dem sicheren Aufbringen des Schleifkörpers1 auf ein hier nicht dargestelltes Schleifwerkzeug, beispielsweise einen Exzenter- oder Schwingschleifer, dient. Zum Schutz ist der Klebstoff zunächst mit einer Abdeckfolie7 versehen, die vor dem Aufbringen des Schleifkörpers1 auf das Schleifwerkzeug entfernt wird. - Im Randbereich des Schleifkörpers
1 ist umlaufend ein die Struktur des Schleifmittels glättender Werkstoff3 als Abdeckung aufgebracht. Es handelt sich dabei um Gips, welcher durch Aufstreichen auf den Rand100 sowie auf den an den Rand100 unmittelbar angrenzenden Bereich auf der schleifmittelseitigen Oberseite10 des Schleifkörpers1 aufgebracht wird. - Durch diesen Gipsauftrag wird die abrasive Oberflächenstruktur des Schleifkörpers im Randbereich abgedeckt, so dass nur noch die zentrale Schleifmittelfläche im Stande ist, Material abzutragen. Dadurch werden Bearbeitungsspuren und in der Folge Nachbearbeitungszeiten erheblich reduziert.
- Der Schleifkörper
1 zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass der glättende Werkstoff3 in einfacher und kostengünstiger Weise auf bereits vorhandene Schleifkörper1 aufgebracht werden kann. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 10305189 A1 [0007]
- DE 2805288 A1 [0008]
- DE 4440034 A1 [0009]
Claims (13)
- Schleifkörper (
1 ), bestehend aus einem Trägermaterial (5 ) sowie einem darauf haftend aufgebrachten Schleifmittel (2 ), dadurch gekennzeichnet, dass der Schleifkörper (1 ) einen, den wirksamen Bereich des Schleifmittels (2 ) seitlich begrenzenden abrasivfreien Rand aufweist. - Schleifkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der abrasivfreie Rand durch einen aufgebrachten, die Struktur des Schleifmittels (
2 ) glättenden Werkstoff (3 ) gebildet ist. - Schleifkörper (
1 ) nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass es sich um einen mineralischen oder einen polymeren Werkstoff (3 ) handelt - Schleifkörper (
1 ) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass als mineralischer Werkstoff (3 ) Gips vorgesehen ist. - Schleifkörper (
1 ) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass als polymerer Werkstoff (3 ) ein zweikomponentiger Lack vorgesehen ist. - Schleifkörper (
1 ) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass als polymerer Werkstoff (3 ) ein zweikomponentiges Polyesterharz vorgesehen ist. - Schleifkörper (
1 ) nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der die Struktur des Schleifmittels (2 ) glättende Werkstoff (3 ) in einer Dicke von 30 bis 40 µm aufgebracht wird. - Schleifkörper (
1 ) nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der die Struktur des Schleifmittels (2 ) glättende Werkstoff (3 ) durch Siebdruck, Tampondruck, Sprühlackierung, Stempeln, Aufstreichen, Tauchen oder Aufkleben aufgebracht wird. - Schleifkörper (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass als Trägermaterial (5 ) ein Gewebe, ein Papier, eine Kunststofffolie oder eine Trägerplatte dient. - Schleifkörper (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Schleifmittel (2 ) durch ein Bindemittel (4 ) mit dem Trägermaterial (5 ) verhaftet ist. - Schleifkörper (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass auf der dem Schleifmittel (2 ) abgewandten Seite des Trägermaterials (5 ) ein Verbindungsmittel (6 ) zur Verbindung des Schleifkörpers (1 ) mit einem Schleifgerät aufgebracht ist. - Schleifkörper (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet dass die Körnung des Schleifmittels (2 ) in einem Bereich zwischen 2500 und 7000, bevorzugt bei 3000 liegt. - Schleifkörper (
1 ) nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet dass das Trägermaterial (5 ) eine Dicke zwischen 30 µm und 70 µm bevorzugt 50 µm aufweist.
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