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Gegenstand der vorliegenden Anmeldung ist ein Rollstuhl mit mindestens einem Laufrad, welches eine Radnabe und eine Lauffläche aufweist und über die Radnabe mit einer Radachse verbunden ist oder verbindbar ist, wobei eine Fläche des Laufrads in einer Radebene in einem Transport- und/oder Lagerzustand gegenüber einem Betriebszustand verringerbar ist.
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Aus zahlreichen Bereichen der Gesellschaft sind Rollstühle nicht hinwegzudenken. Insbesondere bei der Pflege von kranken oder älteren Bürgern, verschafft der Rollstuhl eine gewisse Mobilität. Problematisch sind jedoch aufgrund des großen Volumens des beanspruchten Raumes der Transport und das Lagern der Rollstühle. Aus diesem Grunde sind im Stand der Technik zahlreiche Rollstühle bekannt, welche über Mechanismen verfügen um eine Verkleinerung des Volumens des Rollstuhls zu erreichen.
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Althergebracht ist das Ausbilden des Rollstuhls mit einem Gestell, wobei das Gestell zumindest teilweise faltbar bzw. klappbar ist. Auf diese Weise kann der Rollstuhl auf ein geringeres Maß reduziert werden. Ein limitierender Faktor bei Reduzierung des Flächenmaßes sind jedoch die Laufräder.
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Zur Lösung dieses Problems schlägt die
EP 0 080 881 A1 vor, die Laufräder an einer verschwenkbaren Mechanik anzuordnen, so dass das einzelne Laufrad gegenüber seiner Betriebsposition in eine Transport- und/oder Lagerposition gebracht werden kann, wobei die Radachse nicht länger unterhalb des Gestells sondern im Bereich des Gestells selbst liegt. Auf diese Weise kann durch eine Verschiebung des Laufrads die Fläche des Rollstuhls weiter reduziert werden. Hierzu alternative Maßnahmen sind in der
DE 33 43 463 sowie der
JP 2010-75221 beschrieben.
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Eine andere Möglichkeit das Flächenmaß weiter zu reduzieren ist in der
US 4 398 736 beschrieben. Die Räder des Rollstuhls sind über eine Achse mit einer Strebe verbunden, wobei die Strebe selbst um eine weitere Achse klappbar ist. Obgleich hiermit die Räder im Bereich des Gestells verstaut werden können, wird das Flächenmaß lediglich in einer Dimension reduziert. Im Bereich der Rollstühle hat sich diese Maßnahme insbesondere für die Vorderräder nicht jedoch für die Laufräder durchgesetzt, da diese einen weitaus größeren Durchmesser als die Vorderräder zeigen.
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Eine alternative Lösung wird in der
WO 2008/152391 A1 vorgeschlagen. Das dort gezeigte Laufrad umfasst eine Radnabe sowie beweglich mit der Radnabe verbundenen Speichenelemente, welche mit einer segmentierten Lauffläche in Verbindung stehen. Die durch die Lauffläche im Betriebszustand aufgespannte Radebene bleibt auch beim Zusammenfalten des Rades in dem Transport- und/oder Lagerzustand erhalten, jedoch wird das Rad innerhalb der Radebene von einer kreisrunden Form in eine ellipsenartige Form verschoben. Hierdurch lässt sich zumindest eine Reduzierung der Größe des Laufrads in einer Dimension erreichen. Insbesondere wird die Fläche des Laufrades innerhalb der Radebene verkleinert, da ein Kreis mit Radius r gegenüber einer Ellipse mit den Halbachsen a, b, wobei a + b = 2r die größere Fläche aufweist.
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Obgleich durch diese Maßnahme bereits gute Verbesserungen bei der Reduzierung des Flächenmaßes erreicht wurden, besteht weiterhin Bedarf, die Fläche in der Radebene weiter zu reduzieren.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Rollstuhl bereitzustellen, welcher derart ausgebildet ist, eine Reduzierung des Volumen- und Flächenmaßes des Rollstuhls möglich ist.
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Die Aufgabe wird gelöst durch einen Rollstuhl nach den Merkmalen des Anspruchs 1. Weitere Ausführungsformen in den untergeordneten Ansprüchen bzw. den Ausführungsbeispielen beschrieben.
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Erfindungsgemäß ist der Rollstuhl derart ausgestattet, dass das mindestens eine Laufrad derart ausgebildet ist, dass zumindest Teile des Laufrads zur Verringerung der Fläche im Transport- und/oder Lagerzustand aus der Radebene heraus klappbar oder faltbar sind.
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Durch das Ausnutzen des Klappens oder des Faltens des Rades in einer weiteren zur Radebene senkrecht stehenden Dimension, ist es möglich die Fläche der Laufräder in der Radebene zu reduzieren. Obgleich hierbei gegebenenfalls das Volumen des Laufrads im Transport- und/oder Lagerzustand gegenüber einem Betriebszustand, d. h. einem Zustand in welchem die Laufräder innerhalb der Radebene eine runde Lauffläche aufspannen, erhöht wird, werden aufgrund der Reduzierung der Fläche in der Radebene neue Möglichkeiten zur Reduzierung des Gesamtvolumens des Rollstuhls geschaffen.
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Unter dem Transport- und/oder Lagerzustand des Laufrads ist derjenige Zustand zu verstehen, in welchem ein Teilelement des Laufrads deutlich aus Radebene ragt, die Lauffläche also nicht länger zusammen mit der Radnabe eine Ebene bildet.
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Geeignete Laufräder sind beispielsweise den zeitranggleichen Anmeldungen ”Klapprad” mit dem internen Aktenzeichen 1172 0780 und ”Faltrad” mit dem internen Aktenzeichen 1172 0849 zu entnehmen. Sämtliche Aspekte und Ausführungsformen der dort vorgestellten Räder können bei den hier vorgestellten Ausführungsformen der Rollstühle verwendet werden. Insbesondere ergeben sich Synergien zwischen den Merkmalen der vorgenannten Räder und den Merkmalen des hier vorgestellten Rollstuhls.
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Ein Klapprad im Sinne dieser Erfindung zeichnet sich dadurch aus, dass das Laufrad einen durch die Lauffläche und die Radnabe begrenzten Radkörper umfasst, welcher einen ersten und einen zweiten Teilkörper aufweist, wobei der zweite Teilkörper die Radnabe nicht umfasst und aus der Radebene heraus klappbar ist und in die Radebene hinein klappbar ist und mit Hilfe von Fixiervorrichtungen derart am ersten Teilkörper befestigbar ist, dass der gesamte Radkörper in einer Radebene liegt. Details zu derartigen Klapprädern können der vorgenannten Anmeldung entnommen werden.
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Eine weitere Alternative ist ein Faltrad, bei welchem die Lauffläche des Laufrades eine Vielzahl von miteinander lösbar verbundenen Laufflächenelementen umfasst und die Laufflächenelemente aus der Radebene in Richtung der Radachse faltbar sind.
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Beide vorgenannten Laufräder eignen sich bei der hier behandelten Erfindung eines Rollstuhls mit mindestens einem derartigen Laufrad. Vorzugsweise ist mehr als ein Laufrad klapp- oder faltbar. Des Weiteren sind Kombinationen und Klapp- und Falträdern bei einem Rollstuhl denkbar, beispielsweise ein Laufrad als Klapprad und ein weiteres Laufrad als Faltrad.
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In einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen Rollstuhls ist vorgesehen, dass eine an dem Rollstuhl befestigte Radachse, mit welcher die Radnabe des Laufrades verbunden wird, eine Transport- und/oder Lagerposition und eine zur Transport- und/oder Lagerposition räumlich andere Betriebsposition aufweist, wobei die Transport- und/oder Lagerposition gegenüber der Betriebsposition zumindest teilweise lateral verschoben ist.
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Laufräder von Rollstühlen sind zumeist derart montiert, dass der Schwerpunkt eines Nutzers des Rollstuhls zwischen der Radachse des Laufrades und einer Radachse des Vorderrades liegt. Auf diese Weise wird vermieden, dass der Nutzer samt des Rollstuhls nach hinten kippen kann. Hinsichtlich einer Volumen- bzw. Flächenreduzierung ist diese Anordnung jedoch nicht vorteilhaft. Durch ein Verschieben der Radachse von einer Betriebsposition zu einer Transport- und/oder Lagerposition hin, wobei die Achse des Laufrades vorzugsweise in Richtung des Schwerpunkts bzw. zwischen den Schwerpunkt des Rollstuhls im Betriebszustand und die Radachse des Vorderrades bewegt oder geschoben wird, kann die durch den Rollstuhl samt Laufrädern eingenommene Fläche in der Radebene bzw. das Volumen des Rollstuhls deutlich reduziert werden.
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In einer weiteren Ausführungsform ist der Rollstuhl derart ausgebildet, dass das mindestens eine Laufrad auf einer koaxial zur Radachse liegenden Linie entlang dieser Linie verschiebbar ist. Da die Laufräder für gewöhnlich bei einem von vorne betrachteten Rollstuhl seitlich über das Gestell hinausragen, kann durch diese Maßnahme eine weitere Reduktion des Flächen- und Volumenmaßes erreicht werden.
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In einer weiteren Ausführungsform kann die Radachse, an welcher das mindestens eine Laufrade befestigt wird, an einer verschwenkbaren Mechanik, bzw. vorzugsweise an einer um eine Achse verschwenkbaren Mechanik, angeordnet werden. Hierbei kann die Verschwenkmechanik beispielsweise, wie in den Druckschriften
JP 2010-75221 bzw.
EP 0 080 881 A1 ausgebildet sein. Des Weiteren ist aber auch denkbar, dass die Radachse des Laufrades an einer Strebe befestigt ist und diese Strebe klappbar ausgebildet ist, wie dies beispielsweise in der
US 4 398 736 vorgeschlagen ist.
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Hinsichtlich der Verschwenkmechanismen der vorgenannten Anmeldungen werden diese in ihren Details zum Gegenstand der Offenbarung der vorliegenden Erfindung.
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In einer weiteren Ausführungsform umfasst der Rollstuhl einen Rahmen bzw. ein Gestell, welches mindestens eine Ausnehmung zur mindestens teilweisen Aufnahme des mindestens einen Laufrads im Transport- und/oder Lagerzustand. Durch das Bereitstellen einer Ausnehmung kann das geklappte bzw. gefaltete Rad in der Ausnehmung zumindest teilweise verstaut werden. Weiterhin kann in einer Variante die Ausnehmung derart ausgebildet sein, dass mindestens 80% des Volumens des Laufrads im Transport- und/oder Lagerzustand aufgenommen werden können. Hierbei ist sowohl möglich, dass das Laufrad von der Radachse entfernt wird und anschließend zumindest teilweise in der Ausnehmung verstaut wird oder dass das Laufrad auf der Achse verbleibt und zusammen mit der Radachse in der Ausnehmung verstaut wird. Auch hierdurch ist eine weitere Flächen- bzw. Volumenreduktion des Rollstuhls möglich.
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In einer weiteren Ausführungsform verbleibt das Laufrad im Transport- und/oder Lagerzustand an der Radachse, so dass das Überführen in den Betriebszustand und zurück in den Transport- und/oder Lagerzustand vereinfacht wird.
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In einer weiteren Ausführungsform umfasst der Rollstuhl zwei einander gegenüberliegend angeordnete Laufräder, wobei die jeweiligen Radachsen derart angeordnet sind, dass diese in einem Betriebszustand auf einer zu den Radachsen koaxialen Linie liegend angeordnet sind und in einem Transport- und/oder Lagerzustand nicht beide auf der Linie liegend angeordnet sind. In einer Variante dieser Ausführungsform werden die Radachsen vom Betriebszustand in den Transport- und/oder Lagerzustand bewegt oder verschoben, so dass die Radachse des ersten Laufrades in Richtung des Schwerpunkts und die Radachse des zweiten Laufrades entgegen der Richtung des Schwerpunkts vorzugsweise verschoben bzw. verschwenkt werden. Hierdurch ist es beispielsweise möglich, die Laufräder derart zu positionieren, dass diese im jeweiligen Transport- und/oder Lagerzustand in unterschiedlichen Ausnehmungen des Gestells bzw. des Rahmens des Rollstuhls zumindest teilweise verstaubar sind.
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In einer weiteren Ausführungsform sind die jeweiligen Radachsen derart zueinander angeordnet, dass diese in einem Betriebszustand auf einer ersten zu den Radachsen koaxialen Linie liegend angeordnet sind und in einem Transport- und/oder Lagerzustand auf einer zweiten koaxial zur ersten Linie verlaufenden Linie angeordnet sind, und dabei vorzugsweise lediglich lateral zum Schwerpunkt hin verschoben werden. Hierdurch ist eine einfachere Umsetzung der Mechanik zum Verschwenken der Radachsen möglich.
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Weiterhin weist eine Variante eines Rollstuhls mit Klapp- oder Faltrad zusätzliche Räder bzw. Transportrollen auf, auf welchen das Laufrad bzw. der Rollstuhl im Transportzustand gerollt werden kann. Varianten bezüglich der Laufräder mit Transportrollen sind in den vorgenannten Anmeldungen der Laufräder beschrieben. Da die Laufräder selbst nicht mehr rollen, sondern lediglich durch die Transportrollen bewegt werden, kann in einer Ausführungsform des Rollstuhls dieser derart ausgebildet sein, dass eine Bewegung zwischen einem Gestell des Rollstuhls und dem Laufrad verhindert wird, d. h. das Gestell gegenüber dem Laufrad arretiert wird. Dies kann beispielsweise mit einem Arretiermechanismus z. B. in Form eines in fluchtende Löcher des Gestells und des Laufrads greifenden Stifts bewirkt werden. Eine „Pendelbewegung” des Gestells und eine damit einhergehende Möglichkeit der Beschädigung des Gestells wird so verhindert. Alternativ können die Transportrollen, welche einen deutlich kleineren Durchmesser als die Laufräder besitzen auch am Gestell oder Torso des Rollstuhls angeordnet werden. In einer Ausführungsform des Rollstuhls mit vorzugsweise Falträdern können die Transportrollen an der Seite oder am Boden des Gestells angeordnet sein.
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Es ist sowohl möglich jedes Laufrad auf eine eigene Radachse aufzusetzen oder für beide Laufräder eine gemeinsame Radachse zu verwenden.
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Weitere Ausführungsformen können den nachfolgenden Ausführungsbeispielen entnommen werden. Es zeigen:
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1A bis 1F verschiedene Ausführungsformen einer ersten Variante eines erfindungsgemäßen Rollstuhls mit Klapprad;
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2A bis 2F weitere Ausführungsformen einer zweiten Variante eines erfindungsgemäßen Rollstuhls mit Faltrad.
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Die 1A bis 1D zeigen einen erfindungsgemäßen Rollstuhl mit jeweils einem als Klapprad ausgebildeten Laufrad, wobei die Klappräder in ihrem vollen Detail in der vorgenannten Anmeldung ”Klapprad” offenbart und beschrieben sind. Bezüglich Details zum Klapprad wird auf die entsprechende Anmeldung verwiesen.
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Der Rollstuhl 1 umfasst ein erstes Laufrad 2 und ein an einer gegenüberliegenden Seite angeordnetes Laufrad 3, welche jeweils eine Lauffläche 20 sowie eine Radnabe 21 bzw. eine Lauffläche 30 und eine nicht näher dargestellte Radnabe 31 aufweisen. Die Radnabe 21 ist mit einer am Gestell 4 befestigten Radachse verbunden, wobei vorliegend eventuelle Lager in der Radnabe 21 angeordnet sind.
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Das Gestell steht zudem mit zwei Vorderrädern 5 und 6 in Verbindung, welche jeweils an einer Strebe 7 bzw. 8 befestigt sind, wobei diese Streben um die Z-Achse verschwenkbar und auf der Unterseite des Sitzes 40 verstaubar sind. Des Weiteren umfasst der Rollstuhl Fußstützen 9 und 10, welche in Richtung 11 in einen Rahmen 41 des Gestells 4 einschiebbar sind. Zudem weist das Gestell 4 ein Sitzelement 41 mit Schiebegriffen 43 auf sowie Armlehnen 44 auf.
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In der 1B ist ein gegenüber dem Betriebszustand der 1A dargestellter Übergangszustand zum vollständigen Transport- und/oder Lagerzustand, wie in der 1B gezeigt, illustriert. Es ist erkennbar, dass die Fußablagen 9 und 10 in Richtung 11 verschoben wurden. Zudem wurde das Gestell 4 in der Z-Richtung zusammengeschoben, so dass die beiden gegenüberliegenden Armlehnen 44 einander nähergerückt sind. Die Laufräder 2 und 3 befinden sich nach wie vor an derselben Stelle wie in der 1A gezeigt, wobei die gemeinsame Radachse der Laufräder weiterhin auf der Linie 22 verläuft und in der Betriebsposition ist. Selbstverständlich können die Laufräder auch jeweils verschiedenen Radachsen angeordnet sein.
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In der 1C ist der Transport- und/oder Lagerzustand der Laufräder 2 und 3 dargestellt, wobei der Radkörper entlang einer Trennfläche in einen ersten und zweiten Teilkörper zerfällt und, wie erkennbar ist, der zweite Teilkörper aus der XY-Ebene herausrotiert wurde. Einzelheiten hierzu sind der Anmeldung ”Klapprad” zu entnehmen. Zudem sind die Sitzfläche und die Handgriffe um die Z-Richtung geklappt worden, so dass das flächenmäßige Volumen weiter eingeschränkt wurde. Die Radachsen der Laufräder 2 und 3 liegen weiterhin auf einer ersten Linie 22, wie in der 1B dargestellt.
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In der 1D ist der Transport- und/oder Lagerzustand des Rollstuhls dargestellt. Es ist deutlich zu erkennen, dass die Radachse nicht länger entlang der Linie 22 verlaufen, sondern entlang der X-Richtung parallel zur Linie 22 auf der Linie 23 liegen. Die Linie 23 ist hierbei in der X-Richtung um einen Abstand 24 von der Linie 22 beabstandet. Des Weiteren ist erkennbar, dass die Vorderräder eingeklappt wurden und nicht länger sichtbar sind.
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In dem in der 1D dargestellten Ausführungsbeispiel umfasst das Klapprad Transportrollen 300, welche seitlich im Bereich einer Verbindungsfläche des Klapprads oder in der Verbindungsfläche selbst angeordnet sind. Im Transport- und/oder Lagerzustand treten die Transportrollen hervor und erlauben einen einfachen Transport des zusammengefalteten Rollstuhls auf den Transportrollen 300. Um ein Schwenken eines Gestells des Rollstuhls um die Achsen der Laufräder zu vermeiden, können die Laufräder mittels eines Arretiermechanismuses gegenüber der z. B. am Gestell befestigten Achse arretiert werden.
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Durch das Überführen der Laufräder in den Transport- und/oder Lagerzustand, das Bewegen der Radachse und das Zusammenfalten des Gestells ist das Volumen, welches zum Verstauen des Rollstuhls nötig ist, gegenüber dem Betriebszustand der 1A um mindestens 20%, vorzugsweise mehr als 30%, verkleinert worden. Das Verschieben der Radachse von der Linie 22 zur Linie 23 soll anhand der 1E und 1F näher erläutert werden. In der 1E ist eine Seitenansicht des Rollstuhls der 1A bis 1D dargestellt. Zu sehen ist die Schnittebene der Sitzfläche 40 der Rückenlehne 42 sowie das Laufrad 2 dessen Radachse mit der Linie 22 deckungsgleich ist. Die Radachse ist an einem Schwenkhebel 25 angeordnet, welcher mit dem Gestell 4 über ein Schwenklager 45 verbunden ist. Zum Überführen des Rollstuhls von seinem Betriebszustands in den Transport- und/oder Lagerzustand (welcher durch gestrichelte Linien kenntlich gemacht wurde, d. h. das Verschieben der Radachse) wird die Radachse um die Z-Achse mit dem Mittelpunkt des Rastlagers 45 in Richtung 26 verschwenkt und kommt schließlich auf der Linie 23 zum Liegen. Sobald das Rad im Transportund/oder Lagerzustand 2' des Rollstuhls vorliegt, kann das Laufrad 2 entlang der Trennfläche 27 um die X-Achse geklappt werden und so eine weitere Flächenreduktion bewirkt werden. Der Abstand 24 ist zur besseren Verständlichkeit nochmals eingezeichnet. Ein etwaiger Schwerpunkt des Rollstuhls verläuft links der Linie 22, so dass ein Nutzer des Rollstuhls im Betriebszustand desselben nicht nach hinten kippen kann. Beim Überführen des Rollstuhls vom Betriebszustand in den Transport- und/oder Lagerzustand 2' wird das Laufrad 2 um die Achse des Schwenklagers 45 über den Hebel 25 auf die Linie 23 verschwenkt, so dass das Laufrad in negativer X-Richtung um den Abstand 24 weniger übersteht.
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In der 1F ist ein alternativer Mechanismus zum Verfahren des Laufrads 2 von der Linie 22 auf die Linie 23 um den Abstand 24 dargestellt. Hierbei verläuft die Radachse in einer Kulisse 46 des Gestells 4, wobei die Kulisse 46 über Streben 47 in Position gehalten wird. Die Radachse kann innerhalb der Kulisse 46 eingerastet werden, so dass ein Verschieben der Achse, beispielsweise im Betriebszustand des Rollstuhls, nicht möglich ist.
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An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass der Betriebszustand des Rollstuhls zum einen eine Position der Radachse der Laufräder auf der Linie 22 erfordert und die Räder im Betriebszustand vorliegen. Im Transport- und/oder Lagerzustand des Rollstuhls ist zum einen die Radachse auf die Linie 23 verschoben und zum anderen das Laufrad 2 bzw. das Laufrad 3 um die Trennfläche 27 geklappt.
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Zum Einrasten der Achse in die Kulisse 46 können Rastelemente, Klemmen oder ähnliches verwendet werden. Selbiges gilt für eine Justierung des Schwenklagers 45.
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Ein weiteres Ausführungsbeispiel eines Rollstuhls ist in den 2A bis 2D dargestellt, wobei die Mechanismen in den 2E und 2F näher erläutert werden. Der Rollstuhl 101 umfasst jeweils ein faltbares Laufrad 102 und 103, welches eine Lauffläche 120 (mit Bereifung) umfasst und eine Radnabe 121 beinhaltet, welche auf einer an dem Rollstuhl 101 befestigten Radachse 122 angeordnet ist. Die Radnabe 121 wird über Speichen 150 und 151 mit der Lauffläche verbunden. Die Lauffläche liegt in einzelnen Segmenten 123 und 124 vor, welche im dargestellten Betriebszustand miteinander im Eingriff und in dem, beispielsweise in der 2D gezeigten Zustand nicht miteinander in Eingriff stehen. Nähere Erläuterungen zur Funktionsweise eines derartigen Faltrades sind in der Anmeldung ”Faltrad” beschrieben, welche sämtlich auf den hier gezeigten Faltradrollstuhl anwendbar sind.
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Der Rollstuhl umfasst einen Rahmen 104 mit einer Sitzfläche 140, einer Rückenlehne 142, Handgriffen 143 und Armlehnen 144. An dem Gestell sind zudem Vorderräder 105 und 106 befestigt, welche an Streben 107 bzw. 108 befestigt sind, welche über eine nicht dargestellte Achse in den Boden des Rahmens 104 klappbar sind. Zudem sind an den Streben 107 bzw. 108 Trittbretter 109 und 110 angeordnet. In der 1A ist zudem eine Ausnehmung 145 erkennbar, in welche das Faltrad 102 im Transport- und/oder Lagerzustand einführbar ist. Hierzu kann die Achse 122 um den Hebel 200 verschwenkt werden, so dass die Radachse mit einer Zylinderachse der zylinderförmigen Ausnehmung 145 koaxial liegt.
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In der 2B ist eine andere Darstellung desselben Rollstuhls dargestellt. Hier sei nochmals auf den Rahmen 104 verwiesen, welcher den Unterbau 145 umfasst. Zudem ist die Ausnehmung 146 sichtbar.
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In der 2C ist der Rollstuhl im Transport- und/oder Lagerzustand dargestellt. Es ist zu erkennen, dass das Laufrad 102 im Transport- und/oder Lagerzustand vorliegt und in der Ausnehmung 146 verstaut ist. Zudem ist erkennbar, wie die Vorderräder 106 und 108 auf der Unterseite des Gestells 104 eingeklappt sind.
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Weiterhin sind in den 3C und 3D Transportrollen 301 erkennbar, welche am Unterbau 145 des Rollstuhls angeordnet sind und einen einfachen Transport des Rollstuhls im Transport- und/oder Lagerzustand zu gewährleisten. Eine alternative Anordnung der Transportrollen an anderen Flächen des Unterbaus oder am Faltrad ist ebenfalls möglich.
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Anhand der 2D ist erkennbar, dass zudem die Rückenlehne 142 auf die Sitzfläche 140 geklappt wurde, um eine weitere Flächenreduktion zu erreichen. In der 2D ist zudem eine der Ausnehmung 146 gegenüberliegende Ausnehmung 147 für das Laufrad 103 erkennbar. Zudem ist in der Ausnehmung 147 eine Führungsschiene 148 zu sehen, entlang welcher das Laufrad koaxial zur Radachse verschoben werden kann.
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Der Unterbau 145 des Rahmens ist in einer Seitenansicht in der 2E dargestellt. Hierbei sind durchgezogene Linien für den Betrachter erkennbar, Elemente mit gestrichelten Linien sind auf der gegenüberliegenden Seite durch eine Seitenwand des Unterbaus 145 verdeckt. In der Figur sind sowohl die Ausnehmung 146 als auch die Ausnehmung 147 erkennbar. Beide Ausnehmungen weisen Führungsschienen 148 bzw. 149 auf, an welchen Schwenkhebel 200 bzw. 201 befestigt sind, an deren verschwenkbaren Enden die Radachsen zur Aufnahme der Radnabe des jeweiligen Laufrades angeordnet ist. Im Betriebszustand des Rollstuhls sind beide Schwenkhebel 200 bzw. 201 derart verschwenkt, dass die Radachsen beide auf der Linie 202 liegen, wohingegen im Transport- und/oder Lagerzustand die Schwenkhebel die Radachsen auf die parallel zueinander verlaufenden Linien 203 bzw. 204 schwenkt. Die Bewegung zumindest teilweise und zumindest nur teilweise in eine Richtung sowie die Arretierung der Schwenkhebel im Transport- bzw. im Betriebszustand ist beispielsweise mittels hydraulischer, mechanischer, elektrischer, magnetischer Aktoren sowie Aktoren, welche mindestens zwei der vorgenannten Wirkprinzipien miteinander vereinen, z. B. mechanischelektrische Aktoren, möglich.
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In der Aufsicht der 2F soll die Wirkungsweise der Schwenkhebel näher erläutert werden. Es sind die Ausnehmungen 146 und 147 als gestrichelte Linien eingezeichnet. Zudem sind die Führungsschienen 148 bzw. 149 koaxial zu den Linien 203 bzw. 204 verlaufend eingezeichnet. Das der Ausnehmung 147 zugeordnete Laufrad 103 ist im Betriebszustand dargestellt, d. h. die Lauffläche (hier repräsentiert durch die Laufflächenelemente 123 und 124) spannt zusammen mit der Radnabe 121 eine senkrecht zur Radachse 122 verlaufende Radebene auf. Hierbei wird die Lauffläche über die jeweiligen Speichen 150, 150' mit der Radnabe verbunden und in der Radebene gehalten.
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Das Laufrad 103 ist an dem Schwenkhebel 200 befestigt. Dieser ist in seiner Betriebsposition dargestellt, d. h. die Radachse 122 wird von der Linie 202 durchstoßen.
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Das Laufrad 102 ist in einem anderen, in den Betriebszustand übergehenden Zustand dargestellt. Es ist deutlich erkennbar, dass die Radachse des Laufrads 102 nicht länger parallel zur Linie 202 verläuft sondern aufgrund einer Verschwenkung des Schwenkhebels 201, wie in der 2E dargestellt, von der (virtuellen) Linie 204 durchstoßen wird. Da die Linie 204 und das an der Führungsschiene 149 befestigte Ende des Schwenkhebels 201 voneinander beabstandet sind, kann durch ein Verfahren des Schwenkhebels 201 auf der Führungsschiene 149 in der Richtung 149' das zusammengefaltete Laufrad 122 in die Ausnehmung 146 verfahren werden. Im dargestellten Zustand ist das Laufrad 102 noch nicht vollständig gefaltet. Es ist lediglich erkennbar, dass die Speichen 150 bzw. 150' aus der Radebene heraus gefaltet werden und sich auf die Linie 204 zubewegen. Zudem ist das Laufflächenelement 123 gegenüber dem Zustand des Laufrads 103 um 90° gedreht. Ein noch nicht ganz so weit fortgeschrittener Faltvorgang ist anhand des Laufflächenelements 124 ersichtlich. Hinsichtlich der Mechanismen der Faltung wird auf die Anmeldung ”Faltrad” verwiesen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 0080881 A1 [0004, 0020]
- DE 3343463 [0004]
- JP 2010-75221 [0004, 0020]
- US 4398736 [0005, 0020]
- WO 2008/152391 A1 [0006]