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Die Erfindung betrifft ein Dachfenster, insbesondere Wohndachfenster, mit einem eine Blendrahmenebene aufspannenden Blendrahmen und einem gegenüber dem Blendrahmen um eine erste Achse verschwenkbaren Flügelrahmen, wobei in einer Geschlossenstellung des Fensters eine Innenfläche eines Horizontalholms des Blendrahmens einer Außenfläche des Flügelrahmens gegenüberliegt und eine Dichtung sowohl mit der Innenfläche als auch der Außenfläche zusammenwirkt, wobei die Innenfläche und/oder die Außenfläche um eine zu der ersten Achse parallele zweite Achse geneigt ist/sind, sodass die Normale beziehungsweise jeweilige Normale der Innenfläche und/oder der Außenfläche mit der Blendrahmenebene einen Winkel zwischen 0° und 90° einschließt. Die Erfindung betrifft weiterhin einen Blendrahmen, einen Flügelrahmen sowie ein Verfahren zum Herstellen des Dachfensters, des Blendrahmens und/oder des Flügelrahmens.
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Dachfenster der eingangs genannten Art sind aus dem Stand der Technik bekannt. Derartige Dachfenster weisen als wesentliche Bestandteile den Blendrahmen und den Flügelrahmen auf. Der Flügelrahmen verfügt dabei üblicherweise über eine Verglasung, welche beispielsweise als Mehrfach-, insbesondere Doppelverglasung oder Dreifachverglasung, vorliegt. Die Verglasung ist von Holmen des Flügelrahmens eingefasst, wobei beispielsweise zwei Vertikalholme und zwei Horizontalholme vorgesehen sind. Auch der Blendrahmen verfügt üblicherweise über zwei Vertikalholme und zwei Horizontalholme. Dabei sind jeweils zwei der Holme miteinander verbunden, insbesondere verschweißt.
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Der Blendrahmen ist ortsfest an einem Dach beziehungsweise in einer Ausnehmung des Dachs befestigt. Der Flügelrahmen ist dagegen an dem Blendrahmen beweglich gelagert und gegenüber diesem um die erste Achse verschwenkbar. Das Verschwenken kann dabei insbesondere als Klappen, Schwenken oder Schwingen durchgeführt werden. Bei dem Klappen liegt die erste Achse in einem oberen Bereich des Dachfensters, insbesondere in einem oberen Drittel des Dachfensters - bezogen auf dessen Höhe - beziehungsweise im Bereich der Oberkante vor. Durch das Klappen kann der Flügelrahmen gegenüber dem Blendrahmen aus einer Geschlossenstellung in eine (erste) Offenstellung oder umgekehrt gebracht werden. In der (ersten) Offenstellung ist das Dachfenster im Wesentlichen vollständig geöffnet.
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Für das Schwenken liegt die erste Achse dagegen in einem mittleren Bereich des Dachfensters, insbesondere in einem zweiten Drittel bezogen auf die Höhe des Dachfensters. Das Schwenken dient beispielsweise dazu, den Flügelrahmen aus der Geschlossenstellung in eine zweite Offenstellung, insbesondere Putzstellung, oder umgekehrt zu bringen. In der Putzstellung kann auch eine äußere Glasfläche bequem und problemlos gereinigt werden. Bei dem Schwingen erfolgt dagegen das Verschwenken um mehrere erste Achsen, welche üblicherweise zueinander parallel liegen. Beispielsweise liegt bei dem Schwingen gleichzeitig ein Verschwenken um die für das Klappen verwendete erste Achse sowie die für das Schwenken verwendete erste Achse vor. Das Schwingen dient beispielsweise dazu, den Flügelrahmen aus der Geschlossenstellung in eine dritte Offenstellung, insbesondere eine Lüftungsstellung zu bringen.
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In der Geschlossenstellung des Dachfensters ist der Flügelrahmen gegenüber dem Blendrahmen nicht verschwenkt, sodass die von dem Blendrahmen aufgespannte Blendrahmenebene im Wesentlichen in einer von dem Flügelrahmen aufgespannten Flügelrahmenebene oder zumindest parallel zu dieser liegt. Die Blendrahmenebene ist diejenige Ebene, in welcher der Blendrahmen die größten Abmessungen aufweist. Sie erstreckt sich demnach in Richtung der Höhe und der Breite des Blendrahmens und liegt dabei vorzugsweise in der Mitte der Tiefenerstreckung des Blendrahmens. Entsprechendes gilt für die von dem Flügelrahmen aufgespannte Flügelrahmenebene, wobei hier jedoch Bezug auf die Erstreckung des Flügelrahmens genommen wird.
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In der Geschlossenstellung des Dachfensters liegt die Innenfläche des Horizontalholms beziehungsweise eines der Horizontalholme des Blendrahmens einer Außenfläche des Flügelrahmens gegenüber. Dabei wirkt die Dichtung gleichzeitig sowohl mit der Innenfläche als auch der Außenfläche zusammen. Die Dichtung ist demnach dazu vorgesehen, in der Geschlossenstellung des Fensters eine Umgebung von einem Innenraum, zwischen welchen das Dachfenster vorliegt, abzudichten. Sie wirkt dazu mit der Innenfläche und der Außenfläche jeweils dichtend zusammen. Vorzugsweise liegt die Dichtung über die gesamte Breite der Innenfläche beziehungsweise der Außenfläche vor. Sie ist beispielsweise wenigstens bereichsweise als Dichtlippe ausgebildet. Es soll darauf hingewiesen werden, dass der Blendrahmen neben der Innenfläche und der Flügelrahmen neben der Außenfläche jeweils über weitere Flächen verfügen können. Die Innenfläche und die Außenfläche stellen insoweit lediglich Bereiche des Blendrahmens und des Flügelrahmens dar. Sie dienen gemeinsam mit der Dichtung dem dichten Abtrennen des Innenraums von der Umgebung, wenn das Dachfenster in der Geschlossenstellung vorliegt.
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Bei aus dem Stand der Technik bekannten Dachfenstern wird bei einem Verschwenken des Flügelrahmens gegenüber dem Blendrahmen um die erste Achse, unabhängig davon, ob ein Klappen, Schwenken oder Schwingen vorliegt, die Dichtung bei der Bewegung aus der Geschlossenstellung heraus in Richtung der Offenstellung beziehungsweise einer der Offenstellungen - insbesondere in Richtung der Putzstellung oder Lüftungsstellung - zunächst komprimiert, bevor das Dachfenster derart weit geöffnet ist, dass die Dichtung nicht mehr mit der Innenfläche oder der Außenfläche zusammenwirken kann. Das bedeutet, dass in einer Zwischenstellung, welche zwischen der Geschlossenstellung und der Offenstellung des Dachfensters - welcher hier beispielhaft für jede geöffnete Stellung der Dachfensters herangezogen wird - liegt, die Dichtung stärker komprimiert wird als in der Geschlossenstellung. Das bedeutet im Umkehrschluss jedoch auch, dass bei einem Verschwenken des Flügelrahmens aus der Offenstellung in die Geschlossenstellung der Flügelrahmen diese Zwischenstellung zumindest vorübergehend einnimmt und somit die Dichtung stärker komprimiert wird als nach einem vollständigen Schließen des Dachfensters in der Geschlossenstellung.
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Daraus folgt, dass entweder der Anpressdruck der Dichtung, mit welcher diese in der Geschlossenstellung mit der Innenfläche und der Außenfläche zusammenwirkt, derart klein gewählt werden muss, dass ein problemloses und leichtgängiges Öffnen des Dachfensters durch das Verschwenken des Flügelrahmens gegenüber dem Blendrahmen möglich ist. Alternativ kann ein vergleichsweise schwergängiges Öffnen des Dachfensters in Kauf genommen werden, welches dadurch verursacht wird, dass der Anpressdruck der Dichtung in der Zwischenstellung größer ist als in der Geschlossenstellung.
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Aus dem Stand der Technik ist beispielsweise die Druckschrift
EP 1 533 438 B1 bekannt. Diese beschreibt einen Fensterrahmen mit wenigstens einem unteren Teil, das eine obere Oberflächenkante und eine Außenseite aufweist, die nach unten verläuft und sich zu der unteren Oberflächenkante des unteren Teils erstreckt, und wobei die obere Oberflächenkante und die untere Oberflächenkante zwischen sich eine Funktionsfläche bilden, die angepasst ist, mit einem Verkleidungsteil zusammenzuwirken, der mit dem Rahmen verbunden ist, wobei sich die Funktionsfläche des unteren Teils nach vorne erstreckt, um, wenn ein Flügel an dem Rahmen angebracht ist, ihr zu ermöglichen, über eine untere Abdeckung des Flügels vorzustehen, sodass sie die Abdeckung schützt. Dabei ist vorgesehen, dass die Funktionsfläche in dem oberen Teil der Vorderseite des unteren Teils angeordnet ist und eine erste vordere Fläche des unteren Teils und eine zweite vordere Fläche zwischen einer vorderen Oberflächenkante, die die untere Kante der Funktionsfläche ist, und der unteren Oberflächenkante bildet, wobei die Funktionsfläche konkav ist, wobei der Querschnitt der konkaven Oberfläche durch gerade Linien, durch gerade und gekrümmte Linien oder durch gekrümmte Linien profiliert ist.
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Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Dachfenster vorzuschlagen, welches den eingangs genannten Nachteil nicht aufweist, sondern insbesondere zum Einen einen hohen Anpressdruck in der Geschlossenstellung des Dachfensters und damit eine hohe Dichtwirkung ermöglicht und zum Anderen ein einfaches und leichtgängiges Öffnen und Schließen des Dachfensters erlaubt.
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Dies wird erfindungsgemäß mit einem Dachfenster mit den Merkmalen des Anspruchs 1 erreicht. Dabei ist vorgesehen, dass der Horizontalholm mit wenigstens einem Vertikalholm des Blendrahmens oder ein Horizontalholm des Flügelrahmens mit wenigsten einem Vertikalholm des Flügelrahmens über eine Gehrung verbunden ist, wobei eine an dem Horizontalholm vorliegende erste Gehrungsfläche der Gehrung gegenüber einer in der Blendrahmenebene liegenden, zu der Gehrungsfläche parallelen Gehrungsneigungsachse um einen Gehrungsneigungswinkel derart geneigt ist, dass die Normale der ersten Gehrungsfläche mit der Blendrahmenebene einen Winkel ungleich 0° einschließt.
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Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die Innenfläche und/oder die Außenfläche um eine zu der ersten Achse parallele zweite Achse geneigt ist/sind, sodass die Normale beziehungsweise jeweilige Normale der Innenfläche und/oder der Außenfläche mit der Blendrahmenebene einen Winkel ungleich 0° einschließt. Der Winkel ist vorteilhafterweise kleiner als 90° und kann so jeden beliebigen Wert zwischen 0° und 90° annehmen. Insbesondere ist er jedoch kleiner als 45°. Beispielsweise liegt der Winkel, jeweils einschließlich, zwischen 5° und 20°. Durch das Neigen um die zweite Achse, welche zu der ersten Achse, um die das Verschwenken des Flügelrahmens gegenüber dem Blendrahmen erfolgt, parallel verläuft, wird erreicht, dass bei dem Verschwenken des Flügelrahmens aus der Geschlossenstellung heraus keine beziehungsweise eine deutlich verringerte Komprimierung der Dichtung erfolgt. Auf diese Weise kann das Dachfenster derart ausgelegt werden, dass der Anpressdruck der Dichtung auf die Außenfläche und die Innenfläche und damit die Dichtwirkung in der Geschlossenstellung des Fensters am größten ist. Gleichzeitig wird jedoch ein einfaches Öffnen des Dachfensters - ohne zunehmenden Anpressdruck der Dichtung bei dem Verschwenken in Richtung der Zwischenstellung - ermöglicht. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Dichtung in Tiefenrichtung, welche senkrecht auf der Blendrahmenebene steht, hinter einer zu der Blendrahmenebene parallelen, die erste Achse schneidenden Ebene liegt. Bevorzugt bestehen der Flügelrahmen und/oder der Blendrahmen, insbesondere der Horizontalholm, wenigstens bereichsweise, vorzugsweise vollständig aus einem Kunststoff, beispielsweise PVC oder Aluminium.
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Die Normale der Innenfläche beziehungsweise der Außenfläche ist eine auf dieser senkrecht stehende Gerade. Aus dem Stand der Technik bekannte Dachfenster mit Holmen aus Kunststoff oder Aluminium weisen keine Neigung der Innenfläche beziehungsweise der Außenfläche auf. Hier liegt demnach die Normale der Innenfläche beziehungsweise der Außenfläche in der Blendrahmenebene beziehungsweise in einer Ebene, welche parallel zu der Blendrahmenebene verläuft. Erfindungsgemäß ist es dagegen vorgesehen, dass die Normale die Blendrahmenebene lediglich in einem Punkt schneidet, sodass der Winkel, welcher auch als Neigungswinkel der Innenfläche beziehungsweise der Außenfläche bezeichnet werden kann, größer oder kleiner als 0° beziehungsweise 180° ist.
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Es soll wiederum darauf hingewiesen werden, dass die Innenfläche und die Außenfläche je nach Ausbildung des Dachfensters lediglich einen Bereich des Blendrahmens beziehungsweise des Flügelrahmens bilden können. Andere Flächen, welche neben der Innenfläche und der Außenfläche an dem Blendrahmen oder dem Flügelrahmen vorliegen, müssen nicht um die zweite Achse geneigt sein. Ihre jeweilige Normale kann demnach in der Blendrahmenebene beziehungsweise der zu dieser parallelen Ebene liegen. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass die Dichtung während des Verschwenkens des Flügelrahmens gegenüber dem Blendrahmen aus der Geschlossenstellung heraus vorzugsweise nicht mit diesen weiteren Flächen in Berührkontakt tritt, sodass auch hier keine Erhöhung des Anpressdrucks beziehungsweise die Komprimierung der Dichtung auftreten kann.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass sowohl Innenfläche als auch Außenfläche um den gleichen Winkel um die zweite Achse geneigt sind, sodass in der Geschlossenstellung die Innenfläche im Wesentlichen parallel zu der Außenfläche angeordnet ist. Auf diese Weise wird erreicht, dass trotz der Neigung der Innenfläche beziehungsweise der Außenfläche ein gleichbleibendes Spaltmaß über die Tiefe - also senkrecht zu der Blendrahmenebene - des Dachfensters erzielt wird. Der Abstand zwischen der Außenfläche und der Innenfläche bleibt demnach in dieser Richtung in der Geschlossenstellung des Dachfensters stets derselbe. Es liegt insbesondere keine Aufweitung des Spalts zwischen der Innenfläche und der Außenfläche in Richtung der Umgebung vor. Dies würde zum einen die Dichtwirkung des Dachfensters beeinflussen, weil durch den nach außen vergrößerten Spalt die Witterung größeren Einfluss auf das Dachfenster, insbesondere die Dichtung, nehmen könnte. Zum anderen würde ein größer werdender Spalt den optischen Eindruck des Dachfensters beeinträchtigen. Mit der im Wesentlichen parallelen Anordnung der Innenfläche zu der Außenfläche in der Geschlossenstellung wird demnach zum einen eine hohe Dichtwirkung und zum anderen ein hervorragender optischer Eindruck mit geringem Spaltmaß des Dachfensters realisiert.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Neigung der Innenfläche - im Querschnitt gesehen - durch eine Scherung des Horizontalholms um einen Scherungswinkel größer als 0° ausgebildet ist. Um die Neigung der Innenfläche beziehungsweise Außenfläche zu realisieren ist es also nicht lediglich vorgesehen, nur die Innenfläche beziehungsweise Außenfläche geneigt an dem Horizontalholm auszubilden. Vielmehr soll der gesamte Horizontalholm durch die Scherung verformt werden, sodass im Vergleich zu dem unverformten Horizontalholm der Scherungswinkel größer als 0° ist. Bei der Scherung wird insbesondere die Innenfläche und eine dieser gegenüberliegende Außenfläche des Blendrahmens geneigt, wobei die Innenfläche und die Außenfläche üblicherweise parallel angeordnet und beide um den Scherungswinkel, welcher größer als 0° ist, geneigt sind. Entsprechendes gilt für den Flügelrahmen, bei welchem die Außenfläche und eine dieser gegenüberliegenden Innenfläche durch Scherung geneigt sein können. Alternativ ist selbstverständlich eine Ausführungsform realisierbar, bei welcher nur die Innenfläche beziehungsweise Außenfläche geneigt an dem Horizontalholm vorliegt.
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Die Erfindung sieht vor, dass der Horizontalholm mit wenigstens einem Vertikalholm des Blendrahmens beziehungsweise des Flügelrahmens über eine Gehrung verbunden ist. Unter der Gehrung versteht man eine Eckverbindung zweier unter einem Winkel aufeinanderstoßender länglicher Werkteile, wie dem Horizontalholm und dem Vertikalholm. Vorzugsweise ist der Gehrungswinkel der Gehrung dabei die Winkelhalbierende des Winkels, unter welchem die Teile aufeinanderstoßen. Üblicherweise ist der Horizontalholm mit dem wenigstens einen Vertikalholm unter einem Winkel von 90° verbunden, sodass der Gehrungswinkel 45° beträgt.
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Der Gehrungswinkel liegt dabei - bei Draufsicht - in der Blendrahmenebene zwischen der Gehrungsfläche und einem Längsverlauf des Horizontalholms beziehungsweise einer in dieser Richtung verlaufenden Geraden. Der Gehrungswinkel beschreibt insoweit eine Neigung der Gehrungsfläche, bei welcher die Normale der ersten Gehrungsfläche in der Blendrahmenebene beziehungsweise einer zu dieser parallelen Ebene liegt. Die entsprechende Gehrungsachse, um welche die Anwinkelung erfolgt, liegt demnach insbesondere in der Gehrungsfläche und steht senkrecht auf einer Schnittgeraden zwischen Gehrungsfläche und Blendrahmenebene. Zur Ausbildung der Gehrung verfügen sowohl der Horizontalholm als auch der Vertikalholm über einander zugeordnete Gehrungsflächen, welche zum Verbinden von Horizontalholm und Vertikalholm vollflächig miteinander in Berührkontakt stehen.
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Gemäß der Erfindung ist vorgesehen, dass eine an dem Horizontalholm vorliegende erste Gehrungsfläche der Gehrung gegenüber einer in der Blendrahmenebene liegenden, zu der Gehrungsfläche parallelen Gehrungsneigungsachse um einen Gehrungsneigungswinkel derart geneigt ist, dass die Normale der ersten Gehrungsfläche mit der Blendrahmenebene einen Winkel ungleich 0° einschließt. Die Gehrung, über welche der Horizontalholm mit dem Vertikalholm des Blendrahmens beziehungsweise des Flügelrahmens verbunden ist, weist demnach die erste Gehrungsfläche auf, welche an dem Horizontalholm vorliegt. Wie bereits vorstehend ausgeführt, weist die Gehrung üblicherweise einen Gehrungswinkel von 45° auf, um welchen die Gehrungsfläche um eine Gehrungsachse der Gehrung angewinkelt ist.
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Bei der hier vorgestellten Ausführungsform soll die Gehrung beziehungsweise deren Gehrungsfläche jedoch zusätzlich um die Gehrungsneigungsachse geneigt sein. Die Gehrungsneigungsachse liegt in der Gehrungsfläche beziehungsweise parallel zu dieser sowie in der Blendrahmenebene. Die Gehrungsneigungsachse wird demnach insbesondere definiert von der Schnittgeraden zwischen der Blendrahmenebene und der Gehrungsfläche. Die Gehrungsfläche soll derart um die Gehrungsneigungsachse geneigt sein, dass ihre Normale mit der Blendrahmenebene einen Winkel von ungleich 0° beziehungsweise 180° einschließt. Die Normale ist hierbei eine Gerade, welche senkrecht auf der ersten Gehrungsfläche steht. Die Neigung kann beispielsweise durch die folgende Transformation erzielt werden: Zunächst wird die Gehrungsfläche derart erstellt, dass sie unter einem Gehrungsneigungswinkel von 0° vorliegt, also nicht um die Gehrungsneigungsachse geneigt ist. Anschließend wird die Scherung des Holms um den Scherungswinkel von größer als 0° vorgenommen. Bei diesem Vorgehen verändert sich der Gehrungsneigungswinkel derart, dass die Normale der Gehrungsfläche - bei Betrachtung des zusammengesetzten Blendrahmens beziehungsweise Flügelrahmens - nicht mehr in der Blendrahmenebene oder einer zu dieser parallelen Ebene liegt. Die beschriebene Transformation ist jedoch rein beispielhaft zu verstehen und muss nicht in dieser Reihenfolge durchgeführt werden. Sie soll lediglich die endgültig vorliegende Form des Horizontalholms definieren.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Gehrungsneigungswinkel aufgrund des Scherungswinkels bestimmt ist. In dem Fall, dass die Neigung der Innenfläche durch eine Scherung des Horizontalholms um den Scherungswinkel größer als 0° ausgebildet ist, ist es vorteilhaft, wenn der Gehrungsneigungswinkel auf den Scherungswinkel abgestimmt ist. Prinzipiell kann eine beliebige Beziehung zwischen Gehrungsneigungswinkel und Scherungswinkel festgelegt werden. Besonders vorteilhaft ist es jedoch, wenn der Gehrungsneigungswinkel dem Scherungswinkel im Wesentlichen entspricht.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass eine an dem Vertikalholm vorliegende zweite Gehrungsfläche der Gehrung so um die Gehrungsneigungsachse geneigt ist, sodass die Normale der zweiten Gehrungsfläche parallel zu der Normalen der ersten Gehrungsfläche liegt. Der an dem Horizontalholm befestigte Vertikalholm weist demnach die ebenfalls geneigte, zweite Gehrungsfläche auf. In zusammengebautem Zustand des Dachfensters entspricht die Gehrungsneigungsachse der zweiten Gehrungsfläche der Gehrungsneigungsachse der ersten Gehrungsfläche beziehungsweise fallen die Gehrungsneigungsachsen der beiden Gehrungsflächen zusammen. Die zweite Gehrungsfläche soll so geneigt sein, dass die Normalen der ersten Gehrungsfläche und der zweiten Gehrungsfläche beziehungsweise die Gehrungsflächen selbst zueinander parallel verlaufen. Die Normale, also die auf der zweiten Gehrungsfläche senkrecht stehende Gerade, liegt demnach ebenfalls nicht in der Blendrahmenebene beziehungsweise verläuft nicht parallel zu dieser. Mit der Kombination aus der geneigten ersten Gehrungsfläche und der ebenfalls geneigten zweiten Gehrungsfläche wird auf einfache Weise die Neigung der Innenfläche beziehungsweise der Außenfläche um die zweite Achse erzielt.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Horizontalholm ein Hohlkammerprofil mit einer in dem Horizontalholm mehrere Hohlkammern ausbildenden Verstrebung aufweist. In dem Horizontalholm liegt die Verstrebung vor, welche den Innenraum des Horizontalraums in die mehreren Hohlkammern unterteilt. Die Verstrebung dient dabei einer Versteifung des Horizontalholms, durch welche die Stabilität des Dachfensters vergrößert und gleichzeitig durch die nichtmassive Ausführung des Horizontalholms Gewicht gespart wird.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Verstrebung wenigstens eine horizontale und/oder vertikale Horizontalholmstrebe aufweist, die - im Querschnitt gesehen - im Wesentlichen parallel oder senkrecht zu der Innenfläche verläuft. Prinzipiell kann die Horizontalholmstrebe beliebig angeordnet sein. Bevorzugt verläuft sie jedoch parallel zu der Innenfläche oder senkrecht zu dieser. Alternativ kann sie auch - im Querschnitt gesehen - unter dem Scherungswinkel, welcher größer als 0° ist, zu der Innenfläche angeordnet sein.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass der Vertikalholm eine mit der Horizontalholmstrebe verbundene Vertikalholmstrebe aufweist. Auch der Vertikalholm weist demnach zur Erhöhung der Steifigkeit eine Strebe, nämlich die Vertikalholmstrebe, auf. Sowohl die Horizontalholmstrebe als auch die Vertikalholmstrebe verlaufen bis in die jeweilige Gehrungsfläche des Vertikalholms beziehungsweise des Horizontalholms. Dabei ist es nun vorgesehen, dass die Horizontalholmstrebe in der Gehrung auf die Vertikalholmstrebe trifft und an dieser Stelle mit ihr verbunden ist. Bestehen beispielsweise der Vertikalholm und der Horizontalholm aus Kunststoff, so können sie in der Gehrung miteinander verschweißt sein. Bei dem Verbinden beziehungsweise Verschweißen des Vertikalholms mit dem Horizontalholm soll auch gleichzeitig die Horizontalholmstrebe mit der Vertikalholmstrebe verbunden beziehungsweise verschweißt werden. Auf diese Weise wird eine hervorragende Steifigkeit des Dachfensters erreicht. Zu beachten ist hier, dass die Verbindung zwischen der Horizontalholmstrebe und der Vertikalholmstrebe trotz der Neigung der Innenfläche des Horizontalholms, beispielsweise bedingt durch die Scherung, vorliegt. Dabei tritt die Horizontalholmstrebe über ihre gesamte in der Gehrung liegende Erstreckung mit der Vertikalholmstrebe in Verbindung und ist mit dieser verbunden, beispielsweise durch Schweißen.
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Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass an dem Blendrahmen ein Dämmblock vorgesehen ist, der an die Scherung des Horizontalholms angepasst ist. Bedingt durch die Scherung des Horizontalholms ist nicht nur die Innenfläche des Horizontalholms um die zweite Achse geneigt, sondern auch die ihr gegenüberliegende Außenfläche des Horizontalholms. An der Außenfläche ist jedoch üblicherweise der Dämmblock des Blendrahmens befestigt. Um die Neigung der Außenfläche des Blendrahmens auszugleichen, soll der Dämmblock nun an die Scherung des Horizontalholms angepasst sein. Insbesondere ist dabei auch ein Befestigungswinkel, mittels welchem der Blendrahmen an dem Dach beziehungsweise in der Öffnung des Dachs befestigt ist, an die Scherung angepasst. Der Befestigungswinkel weist demnach zwei Schenkel auf, welche unter einem Winkel aufeinandertreffen, welcher dem Scherungswinkel des Horizontalholms entspricht. Ebenso ist der Dämmblock an die Scherung angepasst, weist also ebenfalls einen Winkel auf, welcher dem Scherungswinkel entspricht.
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Die Erfindung betrifft weiterhin einen Blendrahmen für ein Dachfenster, welches insbesondere gemäß den vorstehenden Ausführungen ausgebildet ist. Der Blendrahmen soll dabei eine Blendrahmenebene aufspannen, das Dachfenster einen gegenüber dem Blendrahmen um eine erste Achse verschwenkbaren Flügelrahmen aufweisen und in einer Geschlossenstellung des Fensters eine Innenfläche eines Horizontalholms des Blendrahmens einer Außenfläche des Flügelrahmens gegenüberliegen und eine Dichtung sowohl mit der Innenfläche als auch der Außenfläche zusammenwirkt. Dabei ist vorgesehen, dass die Innenfläche um eine zu der ersten Achse parallele zweite Achse geneigt ist, sodass die Normale der Innenfläche mit der Blendrahmenebene einen Winkel zwischen 0° und 90° einschließt. Dabei ist vorgesehen, dass der Horizontalholm mit wenigstens einem Vertikalholm des Blendrahmens über eine Gehrung verbunden ist, wobei eine an dem Horizontalholm vorliegende erste Gehrungsfläche der Gehrung gegenüber einer in der Blendrahmenebene liegenden, zu der Gehrungsfläche parallelen Gehrungsneigungsachse um einen Gehrungsneigungswinkel derart geneigt ist, dass die Normale der ersten Gehrungsfläche mit der Blendrahmenebene einen Winkel ungleich 0° einschließt. Der Blendrahmen ist bevorzugt Bestandteil des vorstehend beschriebenen Dachfensters und kann gemäß den vorstehenden Ausführungen weitergebildet sein.
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Die Erfindung betrifft weiterhin einen Flügelrahmen für ein Dachfenster, insbesondere gemäß den vorstehenden Ausführungen. Dabei soll ein Blendrahmen des Dachfensters eine Blendrahmenebene aufspannen und der Flügelrahmen gegenüber dem Blendrahmen um eine erste Achse verschwenkbar sein. Weiter ist vorgesehen, dass in einer Geschlossenstellung des Fensters eine Innenfläche eines Horizontalholms des Blendrahmens einer Außenfläche des Flügelrahmens gegenüberliegt und eine Dichtung sowohl mit der Innenfläche als auch der Außenfläche zusammenwirkt. Entsprechend zu den vorstehenden Ausführungen bezüglich des Dachfensters und des Blendrahmens ist es vorgesehen, dass die Außenfläche um eine zu der ersten Achse parallele zweite Achse geneigt ist, sodass die Normale der Außenfläche mit der Blendrahmenebene einen Winkel zwischen 0° und 90° einschließt. Dabei ist vorgesehen, dass ein Horizontalholm des Flügelrahmens mit wenigstens einem Vertikalholm des Flügelrahmens über eine Gehrung verbunden ist, wobei eine an dem Horizontalholm vorliegende erste Gehrungsfläche der Gehrung gegenüber einer in der Blendrahmenebene liegenden, zu der Gehrungsfläche parallelen Gehrungsneigungsachse um einen Gehrungsneigungswinkel derart geneigt ist, dass die Normale der ersten Gehrungsfläche mit der Blendrahmenebene einen Winkel ungleich 0° einschließt. Auch der Flügelrahmen ist bevorzugt Bestandteil des vorstehend beschriebenen Dachfensters.
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Die Erfindung betrifft weiterhin ein Verfahren zum Herstellen eines Dachfensters, wobei das Dachfenster insbesondere gemäß den vorstehenden Ausführungen ausgebildet ist. Das Dachfenster soll zudem einen Blendrahmen aufweisen. Alternativ oder zusätzlich ist das Verfahren auch zum Herstellen eines Blendrahmens und/oder eines Flügelrahmens vorgesehen, wobei bevorzugt der Blendrahmen beziehungsweise der Flügelrahmen entsprechend den vorstehenden Ausführungen vorliegen. In einem ersten Schritt soll bei dem Verfahren eine erste Gehrungsfläche an wenigstens einem Horizontalholm und eine zweite Gehrungsfläche an wenigstens einem Vertikalholm des Blendrahmens und/oder des Flügelrahmens hergestellt werden. Dabei soll die erste Gehrungsfläche gegenüber einer in der Blendrahmenebene liegenden, zu der Gehrungsfläche parallelen Gehrungsneigungsachse um einen Gehrungsneigungswinkel derart geneigt sein, dass die Normale der ersten Gehrungsfläche mit der Blendrahmenebene einen Winkel ungleich 0° einschließt. Gleichzeitig soll die zweite Gehrungsfläche so um ihre Gehrungsneigungsachse geneigt sein, dass die Normale der zweiten Gehrungsfläche parallel zu der Normalen der ersten Gehrungsfläche liegt. In einem nachfolgenden Schritt des Verfahrens ist es vorgesehen, den Horizontalholm und den Vertikalholm durch Inverbindungbringen der Gehrungsflächen zu verbinden.
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Das Verbinden umfasst bevorzugt ein dauerhaftes Befestigen. Beispielsweise werden der Horizontalholm und der Vertikalholm im Bereich der Gehrung miteinander verschweißt oder verklebt. Auch alternative Befestigungsmöglichkeiten sind grundsätzlich realisierbar.
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Durch die Herstellung des Dachfensters, des Blendrahmens oder des Flügelrahmens gemäß dem hier vorgestellten Verfahren sind die vorstehend beschriebenen Vorteile realisierbar. Insbesondere sind die Innenfläche und die Außenflächen derart zueinander angeordnet, dass bei dem Verschwenken des Flügelrahmens gegenüber dem Blendrahmen aus der Geschlossenstellung des Dachfensters heraus keine oder nur eine verringerte Komprimierung der Dichtung stattfindet. Auf diese Weise werden zum einen die verbesserte Dichtwirkung der Dichtung und zum anderen das einfachere und leichtgängigere Öffnen des Dachfensters ermöglicht.
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Im Folgenden soll die Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert werden, ohne dass eine Beschränkung der Erfindung erfolgt. Dabei zeigen
- 1 einen Ausschnitt aus einer schematischen Darstellung eines aus dem Stand der Technik bekannten Dachfensters, wobei lediglich ein Bereich eines Blendrahmens und ein Bereich eines Flügelrahmens des Dachfensters dargestellt sind und sich das Dachfenster in einer Zwischenstellung befindet,
- 2 einen Ausschnitt aus einer schematischen Darstellung eines erfindungsgemäßen Dachfensters, wobei sich das Dachfenster in einer Geschlossenstellung befindet,
- 3 das aus der 2 bekannte Dachfenster in einer Zwischenstellung,
- 4 eine schematische Darstellung des Blendrahmens des Dachfensters,
- 5 einen Holm, insbesondere Horizontalholm oder Vertikalholm des Flügelrahmens beziehungsweise Blendrahmens, in einer aus dem Stand der Technik bekannten Ausführungsform, wobei der Holm in einer ersten Stellung in einer Draufsicht gezeigt wird,
- 6 den aus der 5 bekannten Holm in einer Seitenansicht,
- 7 den aus der 5 bekannten Holm in einer zweiten Stellung in Draufsicht,
- 8 den aus der 7 bekannten Holm in einer Seitenansicht,
- 9 den aus den 5 und 7 bekannten Holm in einer dritten Stellung in Draufsicht,
- 10 den aus der 9 bekannten Holm in einer Seitenansicht,
- 11 den in der 7 angedeuteten Querschnitt durch den Holm,
- 12 einen erfindungsgemäßen Vertikalholm in einer Stellung in Draufsicht,
- 13 den aus der 12 bekannten Holm in einer Seitenansicht,
- 14 den aus der 12 bekannten Holm in einer zweiten Stellung in Draufsicht,
- 15 den aus der 14 bekannten Holm in einer Seitenansicht,
- 16 den aus den 12 und 14 bekannten Holm in einer dritten Stellung in Draufsicht,
- 17 den aus der 16 bekannten Holm in einer Seitenansicht,
- 18 eine Darstellung des in der 14 angedeuteten Schnitts,
- 19 einen erfindungsgemäßer Holm Horizontalholm in einer ersten Stellung in Draufsicht,
- 20 den aus der 19 bekannten Holm in einer Seitenansicht,
- 21 den aus der 19 bekannten Holm in einer zweiten Stellung in Draufsicht,
- 22 den aus der 21 bekannten Holm in einer Seitenansicht,
- 23 den aus den 19 und 21 bekannten Holm in einer dritten Stellung in Draufsicht,
- 24 den aus der 23 bekannten Holm in einer Seitenansicht, und
- 25 eine Darstellung des in der 21 angedeuteten Schnitts.
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Die 1 zeigt einen Ausschnitt aus einer schematischen Darstellung eines aus dem Stand der Technik bekannten Dachfensters 1. Das Dachfenster 1 verfügt über einen Blendrahmen 2 und einen Flügelrahmen 3. Der Blendrahmen 2 spannt eine Blendrahmenebene 4, der Flügelrahmen 3 eine Flügelrahmenebene 5 auf. Die Blendrahmenebene 4 und die Flügelrahmenebene 5 liegen dabei in Richtung der jeweils größten Erstreckungen des Blendrahmens 2 beziehungsweise des Flügelrahmens 3 und in etwa bei halber Tiefe tB beziehungsweise tF des jeweiligen Rahmens 2 oder 3. Der Blendrahmen 2 ist üblicherweise mit einem hier nicht dargestellten Befestigungselement an einem Dach beziehungsweise in einer Ausnehmung des Dachs befestigt, während der Flügelrahmen 3 an dem Blendrahmen 2 beweglich gelagert ist. Der Flügelrahmen 3 ist dabei um mindestens eine erste Achse gegenüber dem Blendrahmen 2 verschwenkbar. Die erste Achse liegt in dem in der 1 dargestellten Ausführungsbeispiel beispielsweise in der Flügelrahmenebene 5 oder in einer zu dieser parallelen Ebene.
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Der Flügelrahmen 3 kann in verschiedene Stellungen bezüglich des Blendrahmens 2 gebracht werden. Beispielsweise kann eine Geschlossenstellung vorliegen, in welcher die Flügelrahmenebene 5 im Wesentlichen parallel zu der Blendrahmenebene 4 verläuft oder in dieser liegt. Wird der Flügelrahmen 3 gegenüber dem Blendrahmen 2 aus der Geschlossenstellung herausverschwenkt, so gelangt er über eine in der 1 dargestellte Zwischenstellung in eine Offenstellung. Das Verschwenken kann insbesondere als Klappen, Schwenken oder Schwingen erfolgen. Bei dem Klappen gelangt der Flügelrahmen 3 in eine erste Offenstellung, durch das Schwenken in eine zweite, auch als Putzstellung bezeichnete Offenstellung und durch das Schwingen in eine dritte Offenstellung, welche auch als Lüftungsstellung bezeichnet werden kann.
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Die 1 zeigt den Querschnitt eines Horizontalholms 6 des Blendrahmens 2 sowie eines Horizontalholms 7 des Flügelrahmens 3. Der Horizontalholm 6 des Blendrahmens 2 weist eine Innenfläche 8 auf, der Flügelrahmen 3 beziehungsweise dessen horizontaler Holm 7 eine Außenfläche 9. In der Geschlossenstellung liegen die Innenfläche 8 und die Außenfläche 9 im Wesentlichen parallel zueinander. Zwischen dem Blendrahmen 2 und dem Flügelrahmen 3 beziehungsweise der Innenfläche 8 und der Außenfläche 9 ist eine Dichtung 10 vorgesehen, welche in dem hier vorliegenden Ausführungsbeispiel an dem Flügelrahmen 3 beziehungsweise dessen Außenfläche 9 befestigt ist. Die Dichtung 10 ist dazu vorgesehen, in der Geschlossenstellung des Flügelrahmens 3 bezüglich des Blendrahmens 2 sowohl mit der Innenfläche 8 als auch der Außenfläche 9 dichtend zusammenzuwirken, um einen Innenraum 11 von einer Umgebung 12, zwischen welchen das Dachfenster 1 vorliegt, abzudichten.
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Insbesondere bei einer Anordnung der Dichtung 10, welche in einer durch den Pfeil 13 angedeuteten Verschwenkrichtung hinter der Flügelrahmenebene 5 beziehungsweise in Tiefenrichtung des Dachfensters 1 - von der Umgebung 12 aus betrachtet - hinter einer zu der Flügelrahmenebene 5 parallelen, die erste Achse schneidenden Ebene liegt, tritt das Problem auf, dass bei einem Verschwenken des Flügelrahmens 3 aus der Geschlossenstellung heraus, also in Richtung einer der Offenstellungen, die Dichtung 10 in zumindest einer zwischen der Geschlossenstellung und der Offenstellung liegenden Zwischenstellung im Vergleich zu der Geschlossenstellung stärker komprimiert wird, wie dies in der 1 angedeutet ist. Das bedeutet, dass der Anpressdruck der Dichtung 10 an Innenfläche 8 oder Außenfläche 9 in der Geschlossenstellung geringer ist als in der zumindest einen Zwischenstellung. Daraus folgt auch, dass bei dem Verschwenken des Flügelrahmens 3 aus der Geschlossenstellung heraus eine zusätzliche Kraft aufgebracht werden muss, welche aus der Komprimierung der Dichtung 10 resultiert. Dies bedingt jedoch ein vergleichsweise schwergängiges Öffnen des Dachfensters 1.
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Zusätzlich wird die Dichtung 10 bei einem Verschwenken des Flügelrahmens 3 aus der Offenstellung in Richtung der Geschlossenstellung zunächst stark komprimiert, um sich anschließend - wenn sich der Flügelrahmen 3 in der Geschlossenstellung befindet - wieder zu entspannen. Das starke Komprimieren der Dichtung 10 in der Zwischenstellung bedingt jedoch eine hohe mechanische Belastung der Dichtung 10. Insbesondere durch Alterungseffekte kann es dazu kommen, dass sich diese in der Geschlossenstellung nicht mehr ausreichend ausdehnt, um mit der Innenfläche 8 und der Außenfläche 9 zur Erzielung einer ausreichenden Dichtwirkung zusammenzuwirken. Bei dem aus dem Stand der Technik bekannten Dachfenster 1 kann somit entweder der Anpressdruck der Dichtung 10, mit welcher diese in der Geschlossenstellung mit der Innenfläche 8 und der Außenfläche 9 zusammenwirkt, derart klein gewählt werden, dass ein problemloses Öffnen des Dachfensters 1 durch das Verschwenken des Flügelrahmens 3 möglich ist. Alternativ kann auch ein vergleichsweise schwergängiges Öffnen in Kauf genommen werden, welches dadurch verursacht wird, dass der Anpressdruck der Dichtung 10 in der Zwischenstellung deutlich größer ist als in der Geschlossenstellung. In letzterem Fall kann eine bessere Dichtwirkung realisiert werden als in ersterem.
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Die 2 zeigt einen Ausschnitt aus einer schematischen Darstellung eines erfindungsgemäßen Dachfensters 1. Grundsätzlich entspricht das in der 2 gezeigte Dachfenster dem anhand der 1 beschriebenen, sodass insoweit auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen wird. Es soll darauf hingewiesen werden, dass der Blendrahmen 2 und der Flügelrahmen 3 wie dargestellt lediglich Bereiche eines tatsächlichen Blendrahmens oder Flügelrahmens bilden können.
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Das Dachfenster 1 ist in seiner Geschlossenstellung dargestellt, in welcher die Flügelrahmenebene 5 zu der Blendrahmenebene 4 parallel angeordnet ist. Das anhand der 2 beschriebene Dachfenster 1 unterscheidet sich von dem aus dem Stand der Technik bekannten Dachfenster 1 der 1 dadurch, dass die Innenfläche 8 um eine zu der ersten Achse parallele zweite Achse 14 geneigt ist.
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Die zweite Achse 14 liegt dabei auf der Innenfläche 8. Rein beispielhaft ist sie in der 2 als Schnittgerade zwischen der Innenfläche 8 und der Blendrahmenebene 4 dargestellt. Grundsätzlich kann die zweite Achse 14 jedoch jede beliebige, zu der ersten Achse parallele Achse sein, welche vorzugsweise auf der Innenfläche 8 liegt. Durch die Neigung der Innenfläche 8 um die zweite Achse schließt die Normale 15 der Innenfläche 8 beziehungsweise die Innenflächenormale mit der Blendrahmenebene 4 einen Winkel α1 ein, welcher von 0° verschieden ist. Durch die Neigung der Innenfläche 8 soll die Normale 15 also nicht in der Blendrahmenebene 4 liegen beziehungsweise parallel zu dieser, sondern sie in einem Punkt schneiden.
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Alternativ oder zusätzlich kann auch die Außenfläche 9 um eine weitere zweite Achse 14' geneigt sein, welche ebenfalls zu der ersten Achse parallel verläuft. Die zweite Achse 14' kann, bei entsprechender Anordnung von Blendrahmen 2 und Flügelrahmen 3 zueinander, auch mit der zweiten Achse 14 zusammenfallen. Die Neigung der Außenfläche 9 ist dabei derart vorgesehen, dass ihre Normale 16 beziehungsweise die Außenflächennormale mit der Blendrahmenebene 4 beziehungsweise einer zu dieser parallelen Ebene (hier: die Flügelrahmenebene 5) einen Winkel α2 einschließt, welcher ebenfalls von 0° verschieden ist. Besonders bevorzugt ist es dabei, wenn sowohl die Innenfläche 8 als auch die Außenfläche 9 um jeweils den gleichen Winkel um die zweite Achse 14 beziehungsweise 14' geneigt sind, also der Winkel α2 dem Winkel α1 entspricht. Auf diese Weise liegt in der Geschlossenstellung des Dachfensters 1 die Innenfläche 8 im Wesentlichen parallel zu der Außenfläche 9, wie dies in der 2 deutlich zu erkennen ist.
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Der Winkel α1 beziehungsweise α2 ist dabei derart gewählt, dass die Dichtung 10 bei einem Verschwenken des Flügelrahmens 3 aus der Geschlossenstellung heraus nicht beziehungsweise weniger stark komprimiert wird, der Anpressdruck der Dichtung 10 in der Geschlossenstellung also bevorzugt maximal ist und in Richtung Offenstellung stetig abnimmt. Dies wird insbesondere dadurch erreicht, dass der Winkel α1 größer als 0° und kleiner als 90° ist. Das bedeutet, dass die Innenfläche 8 in Verschwenkrichtung von der Dichtung 10 fortgeneigt ist.
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Auf diese Weise wird erreicht, dass nicht, wie bei aus dem Stand der Technik bekannten Dachfenstern 1 (siehe 1), der Abstand zwischen der Außenfläche 9 und der Innenfläche 8 bei einem Verschwenken des Flügelrahmens 3 aus der Geschlossenstellung heraus zunächst stark abnimmt, sodass die Dichtung 10 in der Zwischenstellung deutlich stärker komprimiert wird als in der Geschlossenstellung. Vielmehr nimmt der Abstand zwischen der Innenfläche 8 und der Außenfläche 9 in dem Bereich, in welchem die Dichtung 10 angeordnet ist, bei dem Verschwenken aus der Geschlossenstellung heraus stetig ab beziehungsweise verringert sich deutlich weniger als bei aus dem Stand der Technik bekannten Dachfenstern 1.
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Der in der 2 gezeigte Querschnitt durch den Blendrahmen 2 zeigt, dass die Neigung der Innenfläche 8 im Querschnitt gesehen durch eine Scherung des Horizontalholms 6 um einen Scherungswinkel γ ausgebildet ist, welcher von 0° verschieden ist. Der durch die Scherung bewirkte Winkel zwischen der Normalen der Innenfläche 8 beziehungsweise der Außenfläche 9 und der Blendrahmenebene 4 entspricht üblicherweise dem Scherungswinkel γ.
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Die 3 zeigt das aus der 2 bekannte Dachfenster 1 in der Zwischenstellung, also in derselben Stellung, in welcher auch das in der 1 gezeigte Dachfenster 1 vorliegt. Es wird deutlich, dass bedingt durch die Neigung der Innenfläche 8 beziehungsweise der Außenfläche 9 die Dichtung 10 bei der erfindungsgemäßen Ausführung des Dachfensters 1 in der Zwischenstellung bereits von der Innenfläche 8 beabstandet vorliegt, also nicht mehr mit dieser zusammenwirkt. Somit wird die Dichtung 10 nicht mehr komprimiert, sondern liegt - im Vergleich zu der Geschlossenstellung - in einer entspannten Form vor. Auf diese Weise wird erreicht, dass das Dachfenster 1 sowohl einfach und ohne großen Kraftaufwand geöffnet werden kann als auch gleichzeitig in der Geschlossenstellung eine hohe Dichtwirkung der Dichtung 10 dauerhaft vorliegt. Insbesondere wird die Dichtwirkung nicht mehr so stark wie bei aus dem Stand der Technik bekannten Dachfenstern 1 von Alterungsprozessen der Dichtung 10 beeinflusst.
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Die 4 zeigt eine schematische Darstellung des Blendrahmens 2 des Dachfensters 1. Es wird deutlich, dass der Blendrahmen 2 aus dem Horizontalholm 6, einem weiteren Horizontalholm 6' sowie zwei Vertikalholmen 17 und 18 besteht. Diese bestehen vorzugsweise wenigstens bereichsweise, insbesondere vollständig aus Kunststoff, beispielsweise PVC, oder aus Aluminium. Jeder der Horizontalholme 6 und 6' ist dabei jeweils sowohl mit dem Vertikalholm 17 als auch dem Vertikalholm 18 über eine Gehrung 19 verbunden. Die Gehrungen 19 sind Eckverbindungen, in welchen die Horizontalholme 6 und 6' mit den Vertikalholmen 17 und 18 aufeinanderstoßen. Die Gehrungen 19 weisen dabei jeweils einen Gehrungswinkel δ auf, welcher lediglich exemplarisch in der 4 dargestellt ist. Der Gehrungswinkel liegt zwischen aufeinanderstoßenden Gehrungsflächen 20 und 21 der Gehrung 19 und einem Längsverlauf des Horizontalholms 6 beziehungsweise 6' beziehungsweise einer in diese Richtung verlaufenden Geraden vor. In dem vorliegenden Fall stoßen die Horizontalholme 6 und 6' unter einem Winkel von 90° auf die Vertikalholme 17 und 18, sodass der Gehrungswinkel δ 45° beträgt.
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Die 4 zeigt zudem, dass die Innenfläche 8 des Horizontalholms 6 geneigt ist. Dies gilt ebenso für eine nicht sichtbare Innenfläche 8' des Horizontalholms 6'. Dabei sind die Innenflächen 8 und 8' gegenläufig ausgerichtet. Während die Innenfläche 8 nach außen, also in Richtung der Umgebung 12, geneigt ist (in Richtung des Pfeils 22), ist die Innenfläche 8' nach innen, also in Richtung des Innenraums 11, geneigt (Pfeil 23). Auf diese Weise wird erreicht, dass den Innenflächen 8 und 8' jeweils zugeordnete Dichtungen 10 bei einem Verschwenken des hier nicht dargestellten Flügelrahmens 3 aus der Geschlossenstellung heraus mit der jeweiligen Innenfläche 8 beziehungsweise 8' außer Eingriff geraten können, ohne dass zuvor in einer Zwischenstellung eine starke Komprimierung der Dichtung 10 auftritt. Rein beispielhaft sind in der 4 eine erste Achse 24 und eine weitere erste Achse 24' dargestellt, um welche ein Verschwenken des Flügelrahmens 3 bezüglich des Blendrahmens 2 erfolgen kann. Dabei befindet sich die erste Achse 24 in einem oberen Drittel des Blendrahmens 2 beziehungsweise des Dachfensters 1, während die weitere erste Achse 25 in etwa mittig an dem Blendrahmen 2 vorliegt. Die erste Achse 24 dient einem Klappen des Flügelrahmens 3, während die weitere erste Achse 25 einem Schwenken dient. Des Weiteren kann ein Schwingen des Flügelrahmens vorgesehen sein, bei welchem ein Verschwenken des Flügelrahmens 3 sowohl um die erste Achse 24 als auch um die weitere erste Achse 25 erfolgt. Die 4 zeigt auch die zu der ersten Achse 24 beziehungsweise 24' parallele zweite Achse 14, um welche die Innenfläche 8 geneigt ist.
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Die Erfindung soll anhand der 6 bis 25 weiter verdeutlicht werden. Dazu zeigen die 6 bis 11 einen aus dem Stand der Technik bekannten Holm, insbesondere Horizontalholm 6 oder 6' beziehungsweise einen Vertikalholm 17 oder 18. Die 13 bis 18 betreffen dagegen einen Vertikalholm 17 beziehungsweise 18 und die 20 bis 25 einen Horizontalholm 6 beziehungsweise 6' eines erfindungsgemäßen Dachfensters 1.
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Die 5 zeigt einen Holm, insbesondere Horizontalholm 6, 6' oder Vertikalholm 17, 18, des Flügelrahmens 3 beziehungsweise Blendrahmens 2 in einer aus dem Stand der Technik bekannten Ausführungsform. Rein beispielhaft wird lediglich auf den Horizontalholm 6 eingegangen. Der Horizontalholm 6 ist in einer ersten Stellung in Draufsicht gezeigt. Der Horizontalholm 6 verfügt über zwei erste Gehrungsflächen 20 und 20', welche mit zweiten Gehrungsflächen 21 hier nicht dargestellter Vertikalholme 17 beziehungsweise 18 zur Herstellung des Blendrahmens 2 beziehungsweise Flügelrahmens 3 verbindbar sind. Die Gehrungsflächen 20 und 20' liegen jeweils mit einem Gehrungswinkel von δ = 45° vor. Sie sind nicht um eine Gehrungsneigungsachse 25 beziehungsweise 25' geneigt, sodass der Gehrungsneigungswinkel gleich 0° ist und eine Normale 26 beziehungsweise 26' der Gehrungsfläche 20 beziehungsweise 20' mit der Blendrahmenebene 4 beziehungsweise der Flügelrahmenebene 5 einen Winkel von 0° einschließt, also in dieser beziehungsweise parallel zu dieser liegt.
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Die 6 zeigt den aus der 5 bekannten Horizontalholm 6 in einer Seitenansicht, welcher einer Blickrichtung in der 5 in der Zeichenebene von unten auf den Horizontalholm 6 entspricht. Es wird deutlich, dass der Horizontalholm 6 ein Hohlkammerprofil 27 mit einer Verstrebung 28 aufweist. Die Verstrebung 28 bildet in dem Horizontalholm 6 mehrere Hohlkammern 29 aus, welche sich über die gesamte Breite des Horizontalholm 6, also von der Gehrungsfläche 20 bis hin zu der Gehrungsfläche 20' erstrecken. Die Verstrebung 28 weist in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel sowohl eine horizontale Horizontalholmstrebe 30 als auch eine vertikale Horizontalholmstrebe 31 auf. Liegt anstelle des Horizontalholms 6 ein Vertikalholm 17 beziehungsweise 18 vor, so liegen entsprechend eine horizontale Vertikalholmstrebe 32 und eine vertikale Vertikalholmstrebe 33 (beide hier nicht dargestellt) vor.
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Die 7 bis 10 zeigen den aus den 5 und 6 bekannten Horizontalholm 6 in einer zweiten und einer dritten Stellung. Dabei bilden die 7 und 9 jeweils eine Draufsicht und die 8 und 10 jeweils eine Seitenansicht ab. Die 7 bis 10 dienen lediglich der Verdeutlichung der anhand der 5 und 6 beschriebenen Sachverhalte, sodass auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen wird.
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Die 11 zeigt den in der 7 angedeuteten Querschnitt A-A durch den Horizontalholm 6. Es wird deutlich, dass der Horizontalholm 6 einen rechteckigen Querschnitt aufweist, also nicht beispielsweise durch eine Scherung um einen Scherungswinkel größer als 0° verformt ist.
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Die 12 zeigt den erfindungsgemäßen Vertikalholm 17 beziehungsweise 18 in einer ersten Stellung in Draufsicht. Der Vertikalholm 17 beziehungsweise 18 verfügt über zwei zweite Gehrungsflächen 21 und 21', welche aufeinander gegenüberliegenden Seiten des Vertikalholms 17 beziehungsweise 18 vorliegen. Wie aus dem Stand der Technik bekannt, ist der Gehrungswinkel δ gleich 45°. Des Weiteren sind die Gehrungsflächen 21 und 21' jedoch um die Gehrungsneigungsachse 25 derart geneigt, dass Normale 34 und 34' gegenüber der Blendrahmenebene 4 geneigt sind, diese also unter einem Winkel schneiden, welcher von 0° beziehungsweise 180° verschieden ist.
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Die 13 zeigt den aus der 12 bekannten Vertikalholm 17 beziehungsweise 18 in einer Seitenansicht, der in dieser wiederum in einer Blickrichtung in der 12 in Zeichenebene von unten dargestellt ist. Auch der Vertikalholm 17 beziehungsweise 18 weist das Hohlkammerprofil 27 mit der Verstrebung 28 und den Hohlkammern 29 auf. Zur Ausbildung der Verstrebung 28 liegen die horizontale Vertikalholmstrebe 32 und die vertikale Vertikalholmstrebe 33 vor. Die 13 macht zudem deutlich, dass die Normalen 34 und 34' der Gehrungsflächen 21 und 21' um den Gehrungsneigungswinkel ε geneigt sind. Der Gehrungsneigungswinkel wird dabei anhand des Scherungswinkels des erfindungsgemäßen Horizontalholms 6 beziehungsweise 6' bestimmt. Soll die Innenfläche 8 eines der Horizontalholme 6 und 6' nicht geneigt sein, so kann selbstredend die ihm zugewandte Gehrungsfläche 21 oder 21' ebenfalls nicht geneigt sein, also einen Gehrungsneigungswinkel ε von 0° aufweisen.
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Die 14 bis 16 dienen der Verdeutlichung des anhand der 12 und 13 beschriebenen Erfindungsgedankens. Dabei zeigen die 14 und 16 den Vertikalholm 17 beziehungsweise 18 in einer zweiten und dritten Stellung in Draufsicht und die 15 und 17 in einer entsprechenden Seitenansicht.
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Die 18 zeigt schließlich den in der 14 angedeuteten Schnitt B-B. Es wird deutlich, dass der Vertikalholm 17 beziehungsweise 18 den aus dem Stand der Technik bekannten rechteckigen Querschnitt aufweist. Er unterscheidet sich demnach lediglich durch die Neigung der Gehrungsflächen 21 und 21' um den Gehrungsneigungswinkel ε von dem anhand der 5 bis 11 beschriebenen Holm, welcher aus dem Stand der Technik bekannt ist.
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Die 19 zeigt einen Horizontalholm 6 beziehungsweise 6' eines erfindungsgemäßen Dachfensters 1. Der Horizontalholm 6 beziehungsweise 6' bildet dabei das Gegenstück des anhand der 12 bis 18 beschriebenen Vertikalholms 17 beziehungsweise 18. Dabei soll jedoch der Horizontalholm 6 beziehungsweise 6' die um die zweite Achse 14 geneigte Innenfläche 8 aufweisen. Der Horizontalholm 6 beziehungsweise 6' oder entsprechend die Neigung der Innenfläche 8 ist durch die Scherung um den Scherungswinkel δ ausgebildet, wie bereits vorstehend beschrieben. Der Horizontalholm 6 beziehungsweise 6' weist die beiden ersten Gehrungsflächen 20 und 20' auf. Diese sind - bei Betrachtung eins zusammengebauten Dachfensters 1 - um die in der Blendrahmenebene liegende, zu den Gehrungsflächen 20 beziehungsweise 20' parallele Gehrungsneigungsachse um einen von 0° verschiedenen Gehrungsneigungswinkel geneigt. Damit ergibt sich die in den 19 bis 23 dargestellte Ausführung des Horizontalholms 6 beziehungsweise 6'.
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Die genannten Figuren zeigen auch, dass der Horizontalholm 6 beziehungsweise 6' ebenso wie der Vertikalholm 17 beziehungsweise 18 ein Hohlkammerprofil 27 mit einer Verstrebung 28 aufweist, wobei die Verstrebung 28 aus einer horizontalen Horizontalholmstrebe 30 und einer vertikalen Horizontalholmstrebe 31 besteht. Bedingt durch die anhand der 13 bis 18 beschriebene Ausführung des Vertikalholms 17 beziehungsweise 18 und der anhand der 19 bis 25 beschriebenen Ausführung des Horizontalholms 6 beziehungsweise 6' wird erreicht, dass bei einem Verbinden eines der Horizontalholme 6 und 6' mit dem einem der Vertikalholme 17 und 18 die Horizontalholmstreben 30 und 31 mit den Vertikalholmstreben 32 und 33 fluchten und somit aneinander befestigt werden können. Dabei tritt die vertikale Horizontalholmstrebe 31 in Berührkontakt mit der horizontalen Vertikalholmstrebe 32 und die horizontale Horizontalholmstrebe 30 mit der vertikalen Vertikalholmstrebe 33. Somit wird trotz der Scherung des Horizontalholms 6 beziehungsweise 6' eine Verbindung der Horizontalholmstreben 30 und 31 mit der jeweiligen Vertikalholmstrebe 32 beziehungsweise 33 und damit eine steife Konstruktion des Blendrahmens 2 ermöglicht.
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Insgesamt wird bei der Herstellung des Horizontalholms 6 beziehungsweise 6' eine Transformation von diesem durchgeführt, bei welcher er zunächst in rechtwinkliger Form, also ohne Scherung beziehungsweise mit einem Scherungswinkel von 0° vorliegt. An diesem Horizontalholm 6 beziehungsweise 6' wird die erste Gehrungsfläche 20 oder 20' derart hergestellt, dass sie nicht um die Gehrungsneigungsachse geneigt ist, ihre Normale also in der Blendrahmenebene 4 oder einer zu dieser parallelen Ebene liegen würde. Anschließend wird die Scherung des Horizontalholms 6 beziehungsweise 6' durchgeführt, sodass der Scherungswinkel γ größer als 0° ausgebildet wird. Bei der Scherung verändert sich der Gehrungsneigungswinkel, sodass auch die Normale der ersten Gehrungsfläche nicht mehr in der Blendrahmenebene 4, sondern parallel zu der Normalen 34 oder 34' der korrespondierenden zweiten Gehrungsfläche 21 oder 21' liegt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Transformation des Horizontalholms 6 beziehungsweise 6' nicht notwendigerweise in dieser Reihenfolge durchgeführt werden muss. Die erläuterten Schritte sollen lediglich die Geometrie des fertigen Horizontalholms 6 beziehungsweise 6' definieren.
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Auf die vorstehend beschriebene Art können Horizontalholme 6 beziehungsweise 6' und Vertikalholme 17 beziehungsweise 18 durch normale Eckenverschweißung stabil verbunden werden, auch wenn sie abweichende Querschnitte aufweisen. Dazu wird der Gehrungsschnitt nicht senkrecht ausgeführt, sondern aus der Senkrechten gekippt. Die Verbindung des Horizontalholms 6 beziehungsweise 6' mit dem entsprechenden Vertikalholm 17 beziehungsweise 18 mit dem erfindungsgemäßen Dachfenster 1 lassen sich die zum Verschwenken des Flügelrahmens 3 aus der Geschlossenstellung heraus notwendigen Kräfte, welche durch die Komprimierung der Dichtung 10 bedingt sind, zumindest teilweise vermeiden. Dadurch wird die Dichtwirkung der Dichtung 10 verbessert, insbesondere unter Berücksichtigung von Alterungsprozessen. Auch kann der zwischen dem Blendrahmen 2 und dem Flügelrahmen 3 vorliegende Luftspalt verringert werden. Weiterhin kann der Flügelrahmen 3 tiefer in dem Blendrahmen 2 positioniert werden, insbesondere bis zur Fluchtung von Blendrahmenebene 4 und Flügelrahmenebene 5 in Geschlossenposition. Dadurch wird die Wärmedämmung des Dachfensters 1 deutlich verbessert.