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DE102011102480A1 - Schröpf- und Saugwellenapplikator mit mehreren Kammern - Google Patents

Schröpf- und Saugwellenapplikator mit mehreren Kammern Download PDF

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DE102011102480A1
DE102011102480A1 DE201110102480 DE102011102480A DE102011102480A1 DE 102011102480 A1 DE102011102480 A1 DE 102011102480A1 DE 201110102480 DE201110102480 DE 201110102480 DE 102011102480 A DE102011102480 A DE 102011102480A DE 102011102480 A1 DE102011102480 A1 DE 102011102480A1
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Germany
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cupping
saugwellenapplikator
chambers
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vacuum
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Abstract

Die Behandlungsöffnung eines Schräpfapplikators (1) ist durch zumindest eine, vorzugsweise zwei Scheidewände (3) unterteilt. Es ergeben sich zwei bzw. vier Kammern (2a), von denen jede mindestens ein Abzugsloch zur Beaufschlagung mit Vakuum besitzt. Die zumindest zwei Kammern sind getrennt und unabhängig voneinander mit Vakuum beaufschlagbar. Dies kann durch ein elektronisches Programm mit vorwählbaren oder editierbaren Abläufen in der Weise gesteuert werden, dass die Kammern entweder einzeln sequenziell im Wechsel oder zu mehreren zusammengefasst simultan mit Vakuum beaufschlagt werden und sich dementsprechend an der Haut festsaugen. Zumindest eines der Programme kann auch so ausgelegt sein, dass sich zu jedem definierten Zeitpunkt des Programmablaufs wenigstens eine der Kammern gerade an der Haut festsaugt und den Schräpfapplikator damit in Position hält und sein Abfallen verhindert.

Description

  • Die Erfindung geht aus von einem Schröpf- und Saugwellenapplikator gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Schröpfapplikatoren dienen entweder dem unblutigen oder blutigen (nach Einritzung der Hautoberfläche) Schröpfen an Ort und Stelle, bei dem die Position des Schröpfapplikators während des Schröpfvorganges nicht verändert wird oder der Schröpf- bzw. Saugwellenmassage, bei welcher der Schröpfapplikator im angesaugten Zustand idealer Weise von herzfern nach herznah tangential über die Haut gezogen wird.
  • Schröpfapplikatoren aus hartem Material wie zum Beispiel Metall oder Glas sind seit der Antike bekannt.
  • Erst in den letzten Jahren werden vermehrt auch Schröpfapplikatoren aus weicherem, hautfreundlicherem Material, etwa Weich- PVC oder EVA, eingesetzt.
  • Die DE-PS 197 32 282 beschreibt beispielsweise eine Vakuum-Muskelwalkglocke, die bei Beaufschlagung mit Unterdruck seitlich kollabiert und dadurch das eingesaugte Gewebe durchmassiert. Dieser Schröpfapplikator ist ausschließlich für den stationären Einsatz gedacht, das heißt, er saugt sich an einer vorbestimmten Stelle des Körpers fest und verbleibt dort einige Sekunden. Eine Translation nach seitwärts im Sinne einer Saugwellenmassage ist mit dieser Lösung nicht durchzuführen.
  • Auch eine abwechselnde Reizung benachbarter Hautbereiche ist weder intendiert noch technisch möglich.
  • Ferner gibt es Schröpfmatten gemäß der Lehre der WO 2007/112 902 , die aus Silikon verschiedener Shorehärten gefertigt sind. Auch diese Schröpfmatten sind nur für das stationäre Schröpfen am Ort gedacht, nicht für die Saugwellenmassage, bei der der Schröpfapplikator im angesaugten Zustand seitlich über die Haut gezogen wird. Auch gibt es bei diesen Schröpfmatten keine getrennt mit Vakuum beaufschlagbaren Bereiche, denn über das in dieser Druckschrift offenbarte Kanalsystem im Binnenraum der Schröpfmatte werden erkennbar alle Saugnäpfe gleichermaßen versorgt.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist die Schaffung eines Schröpfapplikators, der einerseits weich, hautfreundlich und anschmiegsam ist, andererseits aber ausreichend formstabil, um im angesaugten Zustand, ohne zu kollabieren, seitlich über die Haut gezogen werden zu können und der die simultane Schröpfbehandlung mehrerer benachbarter Hautbereiche mit differenzierter und ausreichend dosierter therapeutischer Intensität gestattet.
  • Diese Aufgabe wird durch die im kennzeichnenden Teil des Hauptanspruchs dazu angegebenen Merkmale gelöst.
  • Weitere Ausführungsarten der Erfindung sind in den Unteransprüchen wiedergegeben.
  • Gemäß der Erfindung ist die Behandlungsöffnung des Schröpfapplikators durch zumindest eine Scheidewand unterteilt. Es ergeben sich zwei Kammern, die in einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung dadurch geometrisch identisch und somit gleich groß sind, dass die Scheidewand im Binnenraum der Behandlungsöffnung mittig in der Symmetrieebene verläuft.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung ist die Behandlungsöffnung durch zwei einander rechtwinklig durchkreuzende Scheidewände in vier gleiche Kammern unterteilt.
  • Bei beiden beschriebenen Ausführungsarten der Erfindung besitzt jede der zwei bzw. vier Kammern mindestens ein Abzugsloch zur Beaufschlagung mit Vakuum.
  • Die behandlungsseitige Kante der zumindest einen Scheidewand kann in der gleichen Ebene liegen wie der Rand der Behandlungsöffnung.
  • Sie kann aber auch gegenüber der vorgenannten Ebene in den Binnenraum der Behandlungsöffnung abgesenkt sein, entweder bogenförmig-konkav oder gerade, das heißt, parallel zu dieser Ebene. Diese konstruktive Lösung hat den Vorteil, dass sich der Schröpfapplikator besser an konvex gebogenen Körperoberflächen festsaugen kann und sich auch leichter im angesaugten Zustand seitwärts über die Haut bewegen lässt.
  • Dies wird auch dadurch erleichtert, dass die behandlungsseitigen Kanten sowohl der Behandlungsöffnung als auch der Scheidewände abgerundet sind. Bei Anwendung eines starken Vakuums ist die Saugwellenmassage dann auch weniger schmerzhaft.
  • Zur Durchführung einer speziellen medizinisch-kosmetische Behandlung, nämlich des Peelings, können die behandlungsseitigen Kanten der Behandlungsöffnung und der Scheidewände jedoch auch nahezu scharfkantig mit einem Radius ≤ 0,1 mm ausgeführt sein. Bei diesem Ausführungsbeispiel wird die Haut während der Seitwärtsbewegung des angesaugten Schröpfapplikators über die scharfen Kanten gezogen und dabei die abgestorbene Hornschicht der Oberhaut abgeschoben.
  • In einer weiteren bevorzugten Ausführung der Erfindung sind die zumindest zwei Kammern getrennt und unabhängig voneinander mit Vakuum beaufschlagbar. Dies kann dadurch geschehen, dass die Kammern durch unterschiedliche Schläuche an das Unterdrucksystem, beispielsweise eine Vakuumspumpe, angeschlossen sind. In diesem Fall findet die Ansteuerung der Schläuche getrennt vom Schröpfapplikator im Unterdrucksystem statt.
  • Die Steuerung des Vakuums kann jedoch auch innerhalb des Schröpfapplikators erfolgen, zum Beispiel über ein mechanisches oder elektromagnetisches Ventil, das vorzugsweise im Handgriff des Schröpfapplikators untergebracht ist.
  • Wird ein elektromagnetisches Ventil, beispielsweise ein Mehrwege-Magnetventil, verwendet, kann es durch ein elektronisches Programm mit vorwählbaren oder editierbaren Abläufen in der Weise gesteuert werden, dass die Kammern entweder einzeln sequenziell im Wechsel oder zu mehreren zusammengefasst simultan mit Vakuum beaufschlagt werden und sich dementsprechend an der Haut festsaugen. Zumindest eines der Programme kann auch so ausgelegt sein, dass sich zu jedem definierten Zeitpunkt des Programmablaufs wenigstens eine der Kammern gerade an der Haut festsaugt und den Schröpfapplikator damit in Position hält und sein Abfallen verhindert.
  • Geht man von beispielsweise vier Kammern mit der Nummerierung 1–4 aus, könnte eine Programmsteuerung, wie folgt, aussehen:
    • – 1 → 2 → 3 → 4 → 1 → 2 → 3 → 4 usw.: Sequentielle Arbeitsweise im oder gegen den Uhrzeigersinn).
    • – 1 + 2 → 3 + 4 → 1 + 2 → 3 + 4 usw.: Jeweils benachbarte Kammern simultan im Wechsel mit den anderen benachbarten Kammern).
    • – 1 + 3 → 2 + 4 → 1 + 3 → 2 + 4 usw.: Jeweils schräg gegenüberliegende Kammern im Wechsel mit den anderen schräg gegenüberliegenden Kammern).
  • Die Geschwindigkeit des Wechsels der Vakuumbeaufschlagung ist in einer bevorzugten Ausführung der Erfindung durch den Benutzer regelbar.
  • Aus medizinischer Sicht bedeutet diese wechselnde Ansaugung nahe beieinander liegender Hautbereiche eine kräftige Walkmassage und bewirkt einen starken physikalisch-therapeutischer Reiz.
  • Die Durchblutung in den behandelten Bereichen wird massiv gesteigert, außerdem kommt es zu einer deutlichen Erregung der Hautsinne und damit zu einem erheblichen Reizeinstrom ins Zentralnervensystem. Dieser Reizeinstrom kann im Sinne einer Gegenirritation nach Melzack und Wall schmerzhafte Zustände, Verkrampfungen, schlechte Durchblutung und dergleichen nicht nur an der Haut selbst, sondern auch an den darunter liegenden Muskeln, Gelenken und Bändern sowie – über den kutiviszeralen Reflex – sogar an inneren Organen einregulieren.
  • Aus Sicherheitsgründen ist gemäß der Erfindung am Schröpfapplikator ein Falschluftadapter mit Fingerventil vorgesehen, das mit allen Kammern in Verbindung steht und so gestaltet ist, dass es, um die Behandlung zu ermöglichen, mit einer Fingerkuppe des Benutzers abgedeckt werden muss.
  • Lässt folglich der Benutzer den Schröpfapplikator los, wird das Vakuum in sämtlichen Kammern sofort gelöscht.
  • Ein erfindungsgemäßer Schröpfapplikator verfügt über folgende Vorteile:
    • – Eine deutlich intensivere Massage bei wechselnder Beaufschlagung der Kammern
    • – Selbsttätige Arbeitsweise dadurch, dass immer eine Kammer angesaugt bleibt und der Schröpfapplikator somit nicht abfallen kann
    • – Formstabilität, das heißt Beibehaltung der geometrischen Form auch bei Beaufschlagung mit starker Vakuum, dadurch auch Schröpfmassage/Saugwellenmassage mit Translation ohne Umkippen möglich
  • Abschließend soll ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung erläutert werden:
    Diese zeigt in perspektivischer Ansicht einen Schröpf- und Saugwellenapplikator 1 mit angeformtem Handgriff 1a, in dessen unterem Bereich beispielhaft zwei Schläuche 4 dargestellt sind, die beispielsweise zu einer Vakuumpumpe führen und über welche die Luft abgesaugt wird.
  • Behandlungsseitig ist der Schröpf- und Saugwellenapplikator 1 glockenförmig erweitert und bildet eine Behandlungsöffnung 2.
  • In diesem Ausführungsbeispiel ist die Behandlungsöffnung durch Scheidewände 3 kreuzweise dergestalt unterteilt, dass sich vier Kammern 2a bilden.
  • Die Scheidewände 3 senken sich vom Rand der Behandlungsöffnung 2 leicht Richtung Mitte ab, so dass ihr zentraler Kreuzungspunkt, wie in der Zeichnung erkennbar, einige Millimeter innerhalb des Binnenraum der Behandlungsöffnung 2 liegt.
  • Jede der vier Kammern 2a verfügt über ein Abzugsloch 2b, das jeweils mit zumindest einem der Schläuche 4 in Verbindung steht.
  • Die Kanten 3a sowohl der Scheidewände 3 als auch der Behandlungsöffnung 2 sind vergleichsweise scharfkantig ausgebildet um bei einer Seitwärtsbewegung des angesaugten Schröpfapplikators 1 einen Peelingeffekt auf die Oberhaut auszuüben.
  • Im Bereich des Handgriffs 1a ist, für eine Fingerkuppe des Benutzers ergonomisch gut erreichbar, ein Falschluftadapter 5 angebracht, der mit sämtlichen mittels Vakuum beaufschlagten Binnenräumen des Schröpfapplikators in Verbindung steht. Er trägt ein Fingerventil 5a, das der Benutzer während der Behandlung mit einer Fingerkuppe verschließt. Gibt er das Fingerventil 5a frei, wird das Vakuum infolgedessen in sämtlichen Kammern 2a aus Sicherheitsgründen sofort gelöscht.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Schröpf- und Saugwellenapplikator
    1a
    Schaft/Handgriff
    2
    Behandlungsöffnung
    2a
    Kammern
    2b
    Abzugsloch
    3
    Scheidewände
    3a
    (Peeling-)Kanten
    4
    Schläuche
    5
    Falschluftadapter
    5a
    Fingerventil
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 19732282 [0005]
    • WO 2007/112902 [0007]

Claims (12)

  1. Schröpf- und Saugwellenapplikator, anschließbar an eine Unterdruck-Quelle, dadurch gekennzeichnet, dass seine Behandlungsöffnung (2) durch zumindest eine Scheidewand (3) in zumindest zwei Kammern (2a) unterteilt ist, die beide mit Unterdruck beaufschlagbar sind.
  2. Schröpf- und Saugwellenapplikator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass seine Behandlungsöffnung (2) durch zwei sich mittig kreuzende Scheidewände (3) in vier Kammern (2a) unterteilt ist, die alle mit Unterdruck beaufschlagbar sind.
  3. Schröpf- und Saugwellenapplikator nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass jede der zumindest zwei Kammern (2a) über ein Abzugsloch (2b) verfügt, über welches die Luft aus der Kammer abgesaugt werden kann.
  4. Schröpf- und Saugwellenapplikator nach Anspruch 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass die behandlungsseitigen Kanten der Scheidewände (3) mit dem umlaufenden Rand der Behandlungsöffnung (2) in einer Ebene liegen.
  5. Schröpf- und Saugwellenapplikator nach Anspruch 1–3, dadurch gekennzeichnet, dass die behandlungsseitigen Kanten der Scheidewände (3), bezogen auf den umlaufenden Rand der Behandlungsöffnung (2), bogenförmig nach innen eingezogen sind.
  6. Schröpf- und Saugwellenapplikator nach Anspruch 1–3, dadurch gekennzeichnet, dass die behandlungsseitigen Kanten der Scheidewände (3), bezogen auf den umlaufenden Rand der Behandlungsöffnung (2), parallel dazu nach innen abgesenkt sind.
  7. Schröpf- und Saugwellenapplikator nach einem der Ansprüche 1–6, dadurch gekennzeichnet, dass die Kanten (3a) des Randes der Behandlungsöffnung (2) bzw. der Scheidewände (3) mit einem Radius ≤ 0,1 mm ausgeführt sind.
  8. Schröpf- und Saugwellenapplikator nach einem der Ansprüche 1–7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kammern (2a) über mehrere Schläuche (4) mit Unterdruck versorgt werden.
  9. Schröpf- und Saugwellenapplikator nach einem der Ansprüche 1–8, dadurch gekennzeichnet, dass die die Kammern (2a), einzeln oder in Gruppen zusammengefasst, im Wechsel mit Vakuum beaufschlagt werden und dass diese wechselnde Beaufschlagung mit Vakuum durch ein vorwählbares Programm gesteuert wird
  10. Schröpf- und Saugwellenapplikator nach einem der Ansprüche 1–9, dadurch gekennzeichnet, dass die Beaufschlagung der Kammern (2a) mit Vakuum durch ein Mehrwege-Magnetventil gesteuert wird.
  11. Schröpf- und Saugwellenapplikator nach einem der Ansprüche 1–10, dadurch gekennzeichnet, dass die das Mehrwege-Magnetventil nach Anspruch 9 in Handgriff (1a) untergebracht ist.
  12. Schröpf- und Saugwellenapplikator nach einem der Ansprüche 1–11, dadurch gekennzeichnet, dass, ergonomisch für eine Fingerkuppe gut erreichbar, in der Nähe des Handgriffs (1a) ein Falschluftadapter (5) mit Fingerventil (5a) so angebracht ist, dass dieses während des Schröpfvorganges mit der Fingerkuppe geschlossen gehalten werden kann, wobei das Vakuum in sämtlichen Kammern (2a) durch Freigabe desselben sofort gelöscht wird.
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