DE102011109958A1 - Bauelement zur Wärmedämmung - Google Patents
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Abstract
Bauelement zur Wärmedämmung zwischen zwei Bauteilen, insbesondere zwischen einem Gebäude und einem vorkragendem Außenteil, bestehend aus einem zwischen den beiden Bauteilen anzuordnenden Isolierkörper und aus Bewehrungselementen zumindest bestehend aus Druckelementen, die im eingebauten Zustand des Bauelementes im wesentlichen horizontal und quer zur im wesentlichen horizontalen Längserstreckung des Isolierkörpers durch diesen hindurchverlaufen und jeweils an beide Bauteile zumindest mittelbar anschließbar sind, wobei die Druckelemente unter Verwendung einer verlorenen Gießform hergestellt sind und wobei die Gießform zusammen mit dem Druckelement im Bauelement zur Wärmedämmung angeordnet ist, wobei die Gießform zwei- oder mehrteilig ausgebildet ist.
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Bauelement zur Wärmedämmung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- Derartige Bauelemente zur Wärmedämmung sind beispielsweise aus der
EP-A-1 225 282 bekannt; dabei besteht die Gießform für ein aus Beton hergestelltes Druckelement aus einer Kunststoffschale, in die der Beton eingefüllt wird und mit der der Beton zusammen in das Bauelement zur Wärmedämmung eingesetzt wird, so dass die Gießform im eingebauten Zustand das Betondruckelement allseits umgibt, also auch an ihren den angrenzenden Bauteilen zugewandten Stirnseiten, so dass die Gießform in diesem Bereich der Stirnseiten eine Gleitschicht für das Betondruckelement bildet. - Der Einsatz solcher Betondruckelemente, die zusammen mit einer sie umgebenden Kunststoffschicht eingebaut werden, hat sich in der Praxis bewährt.
- Der vorliegenden Erfindung liegt hiervon ausgehend die Aufgabe zugrunde, ein Bauelement zur Wärmedämmung der eingangs genannten Art weiter zu verbessern und insbesondere hinsichtlich seiner Gebrauchs- und Wärmedämmeigenschaften zu optimieren.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch ein Bauelement zur Wärmedämmung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
- Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind jeweils Gegenstand von Unteransprüchen, deren Wortlaut hiermit durch ausdrückliche Bezugnahme in die Beschreibung aufgenommen wird, um unnötige Textwiederholungen zu vermeiden.
- Erfindungsgemäß ist die Gießform zwei- oder mehrteilig ausgebildet und lässt sich somit durch diese Modulbauweise exakt an die in den jeweiligen Gießformteilbereichen bestehenden Anforderungen anpassen. Wenn beispielsweise das Druckelement Relativbewegungen gegenüber dem angrenzenden Bauteil durchführen bzw. folgen muss, dann empfiehlt es sich, wenn die Gießform im Anlagebereich zwischen Druckelement und Bauteil nach Art eines an sich bekannten Gleitelements in Form einer Gleitschicht bzw. Gleitplatte ausgebildet ist, wobei die Gießform beispielsweise in diesem Teilbereich aus HD-Polyethylen bestehen kann.
- Demgegenüber finden in der Regel im Bereich des Isolierkörpers an den Seitenflächen des Druckelements keine Relativbewegungen statt, die das Zwischenfügen einer Gleitschicht erforderlich machen; stattdessen kommt es im Bereich des Isolierkörpers auf eine besonders gute Wärmedämmeigenschaft an, so dass dort die Gießform aus einem Wärmedämmmaterial bestehen kann, insbesondere aus Polyurethan- oder Polystyrolschaum. Würde sich das genannte Gleitelement aus HD-Polyethylen auch über den gesamten Isolierkörperbereich als Gießformmaterial von der einen Stirnseite zur anderen Stirnseite erstrecken, so würde hierdurch eine Wärme- bzw. Kältebrücke gebildet, so dass die von der Gießform zur Verfügung gestellten Wärmedämmeigenschaften deutlich ungünstiger als im beschriebenen erfindungsgemäßen Fall wären, bei dem die Gießform im Bereich des Isolierkörpers aus einem Wärmedämmmaterial besteht.
- Die Gießform kann dabei einerseits durch gemeinsame Formgebungs-Verfahren wie z. B. Spritzguss oder Coextrusion verschiedener Materialien hergestellt sein, um so einen einheitlichen und in sich geschlossenen Körper zu bilden, der beispielsweise becherförmig ausgebildet sein kann. Andererseits kann die Gießform auch durch Zusammenfügen verschiedener Komponenten gebildet werden, wobei dieses Zusammenfügen beispielsweise stoffschlüssig oder durch Fügeverfahren wie Kleben erfolgen kann. Ebenso ist es aber auch möglich, dass das Zusammenfügen durch das in die Gießform eingefüllte Druckelementmaterial selbst erfolgt, nämlich wenn das Druckelementmaterial ausgehärtet bzw. abgebunden ist und so die Komponenten der Gießform, die an dem Druckelementmaterial haften, trägt.
- In diesem Zusammenhang ist es außerdem vorteilhaft, wenn zwei (oder mehrere) einander hinsichtlich Material, Funktion und/oder Position entsprechende Komponenten einer Gießform über ein Verbindungselement miteinander verbunden sind. Das heißt so könnten beispielsweise die beiden stirnseitig angeordneten Komponenten, die zur Aufnahme von Relativbewegungen zwischen Druckelement und angrenzendem Bauteil dienen, miteinander über ein gemeinsames Verbindungselement verbunden sein, was bereits dafür sorgt, dass dieses Verbindungselement den gegenseitigen Abstand dieser beiden Komponenten vorgibt und damit auch gleich die Länge des in der Gießform hergestellten Druckelements definiert.
- Es liegt ebenso im Rahmen der vorliegenden Erfindung, dass zwei benachbarte Druckelemente eine gemeinsame Gießform aufweisen, wodurch sich der erwähnte modulare Aufbau dahingehend optimieren lässt, dass man größere Druckelementeinheiten bildet, die wiederum aufgrund ihrer Größe und der Anzahl der von ihr umschlossenen Druckelemente die Stabilität der Gießform verbessern.
- Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiel anhand der Zeichnung; hierbei zeigt
-
1a –1d eine Gießform eines erfindungsgemäßen Bauelements zur Wärmedämmung in Draufsicht. - In
1 ist ein Teil einer Gießform1 dargestellt, die zur Bildung von insgesamt zwei Betondruckelementen (nicht dargestellt) dient, wozu die Gießform zwei Hohlräume2 ,3 umschreibt, die von entsprechenden Wandungen der Gießform1 umgeben sind: Die Hohlräume2 ,3 sind länglich ausgebildet mit sich über ihre Länge etwas ändernder Breite (an ihren freien Enden sind sie breiter und in ihrem mittleren Bereich sind sie etwas schmaler) und weisen an ihren endständigen Stirnseiten2a ,2b bzw.3a ,3b , die die Stirnseiten der Druckelemente bilden, Gleitelemente4 auf, die im eingebauten Zustand den Anlagebereich zwischen Druckelement einerseits und angrenzendem Bauteil andererseits bilden und demgemäß zur Aufnahme von Relativbewegungen zwischen Druckelement und angrenzendem Bauteil in Horizontalrichtung vor allem entlang der Fuge dienen. -
1 zeigt die Gießform1 in1d in perspektivischer Draufsicht, in1b im Vertikalschnitt, in1a im Horizontalschnitt entlang der Ebene B-B aus1b und in1c im Horizontalschnitt entlang der Ebene A-A aus1b . - Die in
1 dargestellte Gießform ist so ausgebildet, dass die in ihr herzustellenden Druckelemente an ihren Stirnseiten mit einem dem Bauteil zugewandten im Horizontalschnitt konvex gewölbten Kontaktprofil versehen sind, wobei dann die Gießform im Bereich dieser Stirnseite4 im Horizontalschnitt eine in der Form an das Kontaktprofil entgegengesetzt angepasste konkav gewölbte Krafteinleitungsfläche4a ,4b ,4c ,4d aufweist. - Im seitlichen Druckelementbereich außerhalb der Gleitelemente
4 bestehen die Wandungen der Gießform1 aus einem Wärmedämmmaterial aus Polyurethanschaum; diese Wärmedämm-Komponenten erstrecken sich der etwas taillierten Druckelementform folgend etwas gewölbt durch die Isolierkörperebene vom einen stirnseitigen Gleitelement4 zum gegenüberliegenden stirnseitigen Gleitelement4 und bilden somit leicht gewölbte vertikale Seitenwandungen5a ,5b ,5c ,5d . - Die zwei Gleitelemente
4 ,4 die an den einander gegenüberliegenden Stirnseiten des in der Gießform1 herzustellenden Betondruckelements angeordnet sind, sind über ein (in der Zeichnung nicht dargestelltes) gemeinsames Verbindungselement miteinander verbunden, so dass das Verbindungselement die Länge des zugehörigen Druckelements vorgibt. Ebenso sind einander gegenüberliegende Seitenwandungen5a ,5b einerseits und5c ,5d andererseits über ein Verbindungselement in Form der Polyurethanschaum-Unterseite7a ,7b der Gießform miteinander verbunden, so dass hierdurch die Breite des in der Gießform herzustellenden Druckelements vorgegeben wird. - Es ist aus der Zeichnung unschwer erkennbar, dass ein in der Gießform
1 herzustellendes Druckelement Bereiche mit unterschiedlichen Funktionen hat und dass somit eine Gießform zur Herstellung dieser Bereiche dann, wenn die Gießform zusammen mit dem Druckelement in das Bauelement zur Wärmedämmung eingebaut werden soll und dort ebenso entsprechende Funktionen übernehmen soll, die Gießform mit hieran angepassten Wandungen aufgebaut sein muss. - Dabei sollten also beispielsweise im Bereich der Stirnseiten des Druckelements, die zur Krafteinleitung und Kraftübertragung an das bzw. von dem angrenzenden Bauteil dienen, die Wandungen
4 der Gießform hinsichtlich der Gleiteigenschaften optimiert sein, während die hinsichtlich der Kraftübertragung unwichtigen seitlichen Gießform-Wandungen5a –5d im Bereich des Isolierkörpers hinsichtlich der Wärmedämmeigenschaften optimiert sein können. - Zusammenfassend bietet die vorliegende Erfindung den Vorteil, eine optimierte Gießform zur Herstellung von Druckelementen insbesondere aus einem Betonmaterial zur Verfügung zu stellen, die Teilbereiche mit unterschiedlichen Funktionen aus einem unterschiedlichen, an die jeweilige Funktion angepassten Material aufweist, so dass als Ergebnis ein Druckelement mit umgebender Gießform zur Verfügung gestellt wird, welches hinsichtlich Beweglichkeit bzw. Bewegungsaufnahme einerseits und Wärmedämmeigenschaften andererseits den bisherigen Bauformen gegenüber verbessert ist.
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- EP 1225282 A [0002]
Claims (11)
- Bauelement zur Wärmedämmung zwischen zwei Bauteilen, insbesondere zwischen einem Gebäude und einem vorkragendem Außenteil, bestehend aus einem zwischen den beiden Bauteilen anzuordnenden Isolierkörper und aus Bewehrungselementen zumindest bestehend aus Druckelementen, die im eingebauten Zustand des Bauelementes im wesentlichen horizontal und quer zur im wesentlichen horizontalen Längserstreckung des Isolierkörpers durch diesen hindurchverlaufen und jeweils an beide Bauteile zumindest mittelbar anschließbar sind, wobei die Druckelemente unter Verwendung einer verlorenen Gießform (
1 ) hergestellt sind und wobei die Gießform zusammen mit dem Druckelement im Bauelement zur Wärmedämmung angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Gießform (1 ) zwei- oder mehrteilig ausgebildet ist. - Bauelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckelement aus einem in die Gießform (
1 ) einbringbaren aushärtenden und/oder abbindfähigen Füllstoff besteht, insbesondere aus einem zementhaltigen, faserbewehrten Baustoff wie Beton, wie hochfester oder ultra-hochfester Beton oder wie hochfester oder ultra-hochfester Mörtel oder aus einem Kunstharzgemisch oder aus einem Reaktionsharz. - Bauelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckelement an seiner Stirnseite ein dem Bauteil zugewandtes Kontaktprofil aufweist und dass die Gießform (
1 ,4 ) im Bereich des Kontaktprofils aus HD-Polyethylen besteht. - Bauelement nach zumindest Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Gießform (
1 ,5a –5d ) im Bereich außerhalb des Kontaktprofils aus einem Wärmedämmmaterial und insbesondere aus Polyurethan-Schaum besteht. - Bauelement nach zumindest Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Druckelement an seiner Stirnseite ein dem Bauteil zugewandtes im Vertikalschnitt und/oder im Horizontalschnitt konkav oder konvex gewölbtes Kontaktprofil aufweist und dass die Gießform (
1 ) eine im Vertikalschnitt und/oder im Horizontalschnitt in der Form an das Kontaktprofil entgegengesetzt angepasste konvex oder konkav gewölbte Krafteinleitungsfläche (4a –4d ) aufweist. - Bauelement nach zumindest Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gießform (
1 ) zumindest teilweise durch Spritzguss oder Coextrusion zweier oder mehrer Materialien hergestellt ist. - Bauelement nach zumindest Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gießform (
1 ) durch Zusammenfügen von zwei oder mehr Komponenten (4 ,5a –5d ) gebildet ist. - Bauelement nach zumindest Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Zusammenfügen von zwei oder mehr Komponenten (
4 ,5a –5d ) zu der Gießform (1 ) stoffschlüssig oder durch Fügeverfahren wie Kleben erfolgt. - Bauelement nach zumindest Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Zusammenfügen von zwei oder mehr Komponenten zu der Gießform durch das in die Gießform eingefüllte Druckelementmaterial erfolgt.
- Bauelement nach zumindest Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass zwei einander hinsichtlich Material, Funktion und/oder Position entsprechende Komponenten (
4 ,4 bzw.5a ,5b bzw.5d ,5d ) einer Gießform (1 ) über ein Verbindungselement (7a ,7b ) miteinander verbunden sind. - Bauelement nach zumindest Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zwei benachbarte Druckelemente eine gemeinsame Gießform (
1 ) aufweisen.
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