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Die Erfindung betrifft eine Abdeckeinrichtung zum Abdecken einer Fensteröffnung, insbesondere einer Dachöffnung, eines Kraftwagens nach dem Oberbegriff von Patentanspruch 1 sowie eine Anordnung einer solchen Abdeckeinrichtung an einer Fensteröffnung, insbesondere Dachöffnung, eines Kraftwagens nach dem Oberbegriff von Patentanspruch 9.
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Aus dem Serienbau von Kraftwagen ist es bekannt, an in einen jeweiligen Fahrgastraum der Kraftwagen mündende Fensteröffnungen bei Bedarf eine Abdeckeinrichtung anzuordnen, wobei die Abdeckeinrichtung ein Abdeckelement umfasst, welches entlang der Fensteröffnung zwischen zumindest einer, die Fensteröffnung zumindest in einem Teilbereich freigebenden Stellung und zumindest einer, den Teilbereich der Fensteröffnung demgegenüber abdeckenden Stellung bewegbar ist. Das Abdeckelement ist dabei beispielsweise als Sonnenschutzelement ausgebildet, um die Sonneneinstrahlung über die Fensteröffnung in den Fahrgastraum gering zu halten.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Abdeckeinrichtung zum mindestens bereichsweise Abdecken einer Fensteröffnung, insbesondere einer Dachöffnung, eines Kraftwagens sowie eine Anordnung einer solchen Abdeckeinrichtung an einer Fensteröffnung, insbesondere Dachöffnung, eines Kraftwagens bereitzustellen, durch welche eine besonders vorteilhafte Innenraumgestaltung des Fahrgastraums des Kraftwagens ermöglicht ist.
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Diese Aufgabe wird durch eine Abdeckeinrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 sowie durch eine Anordnung einer solchen Abdeckeinrichtung an einer Fensteröffnung, insbesondere Dachöffnung, eines Kraftwagens mit den Merkmalen des Patentanspruchs 9 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen und nichttriviale Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Ansprüchen angegeben.
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Der erste Aspekt der Erfindung betrifft eine Abdeckeinrichtung zum wenigsten bereichsweisen Abdecken einer Fensteröffnung, insbesondere einer Dachöffnung, eines Kraftwagens. Die Abdeckeinrichtung umfasst ein Abdeckelement, welches entlang der Fensteröffnung zwischen zumindest einer, die Fensteröffnung zumindest in einem Teilbereich freigebenden Stellung und zumindest einer, den Teilbereich der Fensteröffnung demgegenüber abdeckenden Stellung bewegbar ist.
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Erfindungsgemäß ist wenigstens ein Leuchtelement, insbesondere ein elektrisches Leuchtelement, an dem Abdeckelement gehalten. Bevorzugt ist dabei vorgesehen, dass das Leuchtelement zumindest bereichsweise in das Abdeckelement integriert ist. Dadurch ist es möglich, einen Fahrgastraum des Kraftwagens, in welchen die Fensteröffnung mündet, besonders vorteilhaft und mit einer hohen Wertanmutung mittels des am Abdeckelement gehaltenen Leuchtelements zu beleuchten, was zu einer besonders vorteilhaften Innenraumgestaltung des Fahrgastraums führt. Insbesondere kann so die lichte, in den Fahrgastraum mündende Fensteröffnung, insbesondere Dachöffnung, optimiert werden.
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Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Abdeckeinrichtung ist, dass sie mit dem Leuchtelement als Modulbauteil vormontiert und als Modulbauteil an dem beispielsweise als Personenkraftwagenden ausgebildeten Kraftwagen insbesondere in dem Fahrgastraum montiert werden kann. Somit geht mit der Montage der Abdeckeinrichtung die Montage des Leuchtelements einher. Eine weitere separate und zusätzliche Montage des Leuchtelements ist somit nicht vorgesehen. Dies hält die Montagekosten des Kraftwagens gering.
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Bei einer vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist die Abdeckeinrichtung als Rollo mit einer biegeschlaffen Abdeckplane als das Abdeckelement, mit einem Rollenelement und mit einem zumindest im Wesentlichen eigensteifen Strebenelement, welches auch als Spriegel bezeichnet wird, ausgebildet. Die beispielsweise als textiles Flächengebilde, insbesondere als Kunststoffflächengebilde ausgebildete Abdeckplane kann dabei beim Bewegen zwischen den Stellungen auf das Rollenelement aufgewickelt bzw. von diesem abgewickelt werden. Ferner ist die Abdeckplane an dem eigensteifen Strebenelement befestigt. Das Strebenelement (Spriegel) dient dabei einerseits zum Handhaben des Rollos bzw. der Abdeckplane, so dass die zwischen den Stellungen komfortabel bewegt und insbesondere relativ zu der Dachöffnung fixiert werden kann. Bevorzugt ist bei dem Rollo vorgesehen, dass das Leuchtelement zumindest bereichsweise in dem Strebenelement aufgenommen ist. Dazu weist das Strebenelement beispielsweise einen Aufnahmeraum auf, in welchem das Leuchtelement, das beispielsweise als elektrische Lampe ausgebildet ist, angeordnet ist.
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Dabei kann vorgesehen sein, dass das Strebenelement zumindest im Wesentlichen aus einem metallischen Werkstoff ausgebildet ist, so dass eine gegebenenfalls vorgesehene, elektrische Stromversorgung für das Leuchtelement in das Strebenelement integriert bzw. die elektrische Stromversorgung des Leuchtelements über das Strebenelement realisiert sein kann. Dies hält den Aufwand zur Verkabelung des Leuchtelements gering, was zu einer geringen Teileanzahl und damit zu geringen Kosten der erfindungsgemäßen Abdeckeinrichtung führt.
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Der zweite Aspekt der Erfindung betrifft eine Anordnung einer Abdeckeinrichtung, insbesondere einer erfindungsgemäßen Abdeckeinrichtung, an einer in einen Fahrgastraum mündenden Fensteröffnung, insbesondere Dachöffnung, eines Kraftwagens, insbesondere eines Personenkraftwagens. Bei der Anordnung umfasst die Abdeckeinrichtung ein Abdeckelement, welches entlang der Fensteröffnung zwischen zumindest einer, die Fensteröffnung zumindest in einem Teilbereich freigebenden Stellung und zumindest einer, den Teilbereich der Fensteröffnung demgegenüber abdeckenden Stellung bewegbar ist.
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Erfindungsgemäß ist bei dem zweiten Aspekt vorgesehen, dass wenigstens ein Leuchtelement in das Abdeckelement integriert ist. Vorteilhafte Ausgestaltungen des ersten Aspekts der Erfindung sind als vorteilhafte Ausgestaltungen des zweiten Aspekts der Erfindung anzusehen und umgekehrt.
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Die erfindungsgemäße Anordnung ermöglicht die Darstellung einer besonders vorteilhaften Innenraumgestaltung des Fahrgastraums, da die Halterung des Leuchtelements an dem Abdeckelement eine besonders vorteilhafte Beleuchtung des Innenraums ermöglicht. Ferner kann das Leuchtelement derart an dem Abdeckelement angeordnet sein, dass es von Insassen des Fahrgastraums nicht oder nur sehr schwer optisch wahrnehmbar ist. Dies bedeutet, dass das Leuchtelement den optischen Eindruck des Innenraums nicht negativ beeinflusst und die Quelle des Lichts bei Beleuchtung des Fahrgastraums mittels des Leuchtelements nicht sofort erkennbar ist. Darüber hinaus ist es dadurch möglich, eine indirekte Beleuchtung des Fahrgastraums zu realisieren, was seiner Wertanmutung zugute kommt.
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Die erfindungsgemäße Abdeckeinrichtung sowie die erfindungsgemäße Anordnung sind insbesondere vorteilhaft, wenn die Fensteröffnung als Dachöffnung ausgebildet ist. Das Abdeckelement dient dabei dazu, die Dachöffnung zumindest in dem Teilbereich abzudecken bzw. freizugeben. Durch die Halterung des Leuchtelements an dem Abdeckelement ist das Leuchtelement somit im Bereich des Dachs des Kraftwagens angeordnet, so dass der Fahrgastraum dadurch besonders vorteilhaft von oben her beleuchtet werden kann, was der Innenraumgestaltung des Fahrgastraums weiterhin zugute kommt.
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Das Abdeckelement ist beispielsweise als Sonnenschutz ausgebildet, so dass die Lichtdurchlässigkeit zumindest in dem Teilbereich der Fensteröffnung in der die Fensteröffnung zumindest in dem Teilbereich abdeckenden Stellung gegenüber der die Fensteröffnung in dem Teilbereich freigebenden Stellung zumindest reduziert ist. Dadurch kann kein oder weniger Licht, insbesondere Sonnenlicht, in den Fahrgastraum eindringen. So kann eine unerwünschte starke Aufheizung des Fahrgastraums vermieden werden.
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Das Abdeckelement kann dabei manuell zwischen den Stellungen bewegbar sein. Ebenso ist es möglich, dass wenigstens ein Stellglied, insbesondere ein elektrisches Stellglied, vorgesehen ist, mittels welchem das Abdeckelement automatisch zwischen den Stellungen bewegt werden kann. Dadurch ist ein besonders hoher Betätigungskomfort der erfindungsgemäßen Abdeckeinrichtung bzw. der erfindungsgemäßen Anordnung realisiert.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie anhand der Zeichnung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
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Die Zeichnung zeigt in:
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1 ausschnittsweise eine schematische Perspektivansicht eines Daches eines Personenkraftwagens mit zwei Dachöffnungen, wobei an einer der Dachöffnungen ein Rollo zum zumindest bereichsweisen Abdecken und demgegenüber Freigeben der Dachöffnung angeordnet ist, wobei in das Rollo wenigstens eine Leuchte integriert ist, mittels welcher ein in Fahrzeughochrichtung unterhalb der Dachöffnung angeordneter Fahrgastraum des Personenkraftwagens zu beleuchten ist;
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2 ausschnittsweise eine schematische Längsschnittansicht der Anordnung des Rollos an der Dachöffnung gemäß 1; und
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3 ausschnittsweise eine weitere schematische Längsschnittansicht der Anordnung des Rollos an der Dachöffnung gemäß den 1 und 2.
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Die 1 zeigt ein Dach 10 eines Personenkraftwagens, welches eine erste Dachöffnung 12 und eine zweite Dachöffnung 14 aufweist. Die Dachöffnungen 12, 14 münden in einen in Fahrzeughochrichtung unterhalb des Daches 10 angeordneten Fahrgastraum 16 (2) des Personenkraftwagens und sind mit jeweiligen transparenten Dachteilen 18, 20 versehen. Gegebenenfalls kann vorgesehen sein, dass die transparenten Dachteile 18, 20 zwischen einer die jeweiligen Dachöffnungen 12, 14 verschließenden Schließstellung und wenigstens einer, die Dachöffnungen 12, 14 zumindest bereichsweise freigebenden Freigabestellung verstellbar, insbesondere verschiebbar, sind.
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Da die Dachteile 18, 20 transparent ausgebildet sind und die Dachöffnungen 12, 14 in den Fahrgastraum 16 münden, kann Sonnenlicht über die Dachöffnungen 12, 14 in den Fahrgastraum 16 einstrahlen.
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Um nun eine unerwünscht starke Aufheizung des Fahrgastraums 16 zu vermeiden, ist eine Anordnung 22 eines Rollos 24 an den Dachöffnungen 12, 14 vorgesehen. Der Rollo 24 umfasst ein der ersten Dachöffnung 12 zugeordnetes erstes Abdeckelement 26 in Form eines biegeschlaffen Flächengebildes. Das Abdeckelement 26 ist beispielsweise als ein Textil aus Stoff oder Kunststoff ausgebildet. Der Rollo 24 umfasst ein zu dem ersten Abdeckelement 26 korrespondierendes erstes Rollenelement 28, auf welches, wie insbesondere der 3 zu entnehmen ist, das erste Abdeckelement 26 aufgerollt und von welchem das erste Abdeckelement 26 abgerollt werden kann. Das erste Abdeckelement 26 ist an einem ersten Spriegel 30 des Rollos 24 befestigt, wobei der Spriegel 30 ein eigensteifes und beispielsweise aus Kunststoff oder Metall gebildetes Strebenelement ist, welches in seitlichen Führungen am Dach 10 aufgenommen ist. Entlang dieser Führungen kann der Spriegel 30 geführt und damit entlang der ersten Dachöffnung 12 zwischen wenigstens einer in der 3 gezeigten und die erste Dachöffnung 12 überwiegend freigebenden Freigabestellung und wenigstens einer, die erste Dachöffnung 12 demgegenüber abdeckenden Abdeckstellung bewegt werden. In der Abdeckstellung kann die Sonneneinstrahlung über die erste Dachöffnung 12 in den Fahrgastraum 16 gering gehalten oder vermieden werden.
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Wie insbesondere den 2 und 3 zu entnehmen ist, ist an dem ersten Spriegel 30 wenigstens eine elektrische Leuchte 32, welche beispielsweise als Leseleuchte fungieren kann, gehalten. Daraus ist erkennbar, dass die Leuchte 32 bzw. die Leuchten mit dem ersten Spriegel 30 zwischen der Freigabestellung und der Abdeckstellung mitbewegt werden. Dabei kann vorgesehen sein, dass in Fahrzeugquerrichtung eine Mehrzahl von elektrischen Leuchten wie die Leuchte 32 an dem ersten Spriegel 30 gehalten sind. Dabei ist die Leuchte 32 zumindest bereichsweise in den ersten Spriegel 30 integriert. Dadurch ist eine besonders vorteilhafte Innenraumgestaltung des Fahrgastraums 16 realisiert, wobei der Fahrgastraum 16 besonders vorteilhaft und in einer hohen Wertanmutung mittels der wenigstens einen Leuchte 32 beleuchtet werden kann.
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Wie insbesondere 2 zu entnehmen ist, ist die Leuchte 32 derart an dem ersten Spriegel 30 gehalten, dass eine Leuchtrichtung von von dem Leuchtelement ausgestrahlten Lichtstrahlen 34 in Bewegungsrichtung des ersten Abdeckelements 26 von der Freigabestellung in die Abdeckstellung verläuft. Mit anderen Worten verläuft die Leuchtrichtung zumindest im Wesentlichen in Fahrzeuglängsrichtung.
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Um nun den in Fahrzeughochrichtung unterhalb der Dachöffnungen 12, 14 angeordneten Fahrgastraum 16 beleuchten zu können, ist an dem ersten Spriegel 30 ein Spiegelelement 36 um eine Schwenkachse 38 relativ zu dem ersten Spriegel 30 und zu der Leuchte 32 verschwenkbar gehalten. Anhand der 2 ist erkennbar, dass dadurch die Lichtstrahlen 34 abgelenkt werden können, so dass sie zumindest im Wesentlichen in Fahrzeughochrichtung bzw. schräg zur Fahrzeuglängsrichtung verlaufen und somit den Fahrgastraum 16 beleuchten können. Dadurch ist ein sogenannter Spotlight-Effekt (Scheinwerferlicht-Effekt) erzielt, was der hochwertigen Innenraumgestaltung des Fahrgastraums 16 und dessen hochwertiger Beleuchtung zugute kommt. Ferner ist es durch die Verschwenkbarkeit des Spiegelelements 36 möglich, die Lichtstrahlen 34 bedarfsgerecht und gezielt an gewünschte Stellen im Fahrgastraum 16 abzulenken.
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In den 2 und 3 ist das Spiegelelement 36 in seiner sogenannten Spotlight-Position gezeigt, in welcher die Lichtstrahlen 34 in Richtung des Fahrgastraums 16 abgelenkt werden. Es kann vorgesehen sein, dass das Spiegelelement 36 so weit geschlossen werden kann, dass zumindest im Wesentlichen keine Lichtstrahlen mehr in den Fahrgastraum 16 strahlen können. Dies bedeutet, dass das Spiegelelement 36 als Deckel für die Leuchte 32 dienen kann. Durch entsprechendes Klappen des Spiegelelements 36 um die Schwenkachse 38 kann so die Beleuchtung des Fahrgastraums 16 bedarfsgerecht eingestellt werden.
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In der 3 ist auch ein zweites Abdeckelement 39 sowie ein zweites Rollenelement 40 erkennbar, die der zweiten Dachöffnung 14 zugeordnet sind. Dabei sind die zuerst in Dachöffnung 12 geschilderten Ausgestaltungen der entsprechenden Elemente auch auf die der zweiten Dachöffnung 14 zugeordneten Elemente anwendbar. Dies bedeutet beispielsweise, dass auch das zweite Abdeckelement 39 als biegesteifes Flächengebilde, so z. B. aus textilem Stoff oder Kunststoff, ausgebildet sein kann, welches entlang der zweiten Dachöffnung 14 zwischen einer Freigabestellung und wenigstens einer Abdeckstellung bewegbar ist, wobei es auf das zweite Rollenelement 40 aufgewickelt bzw. von diesem abgewickelt wird. Dabei ist auch das zweite Abdeckelement 39 mit einem zweiten Spriegel verbunden, mittels welchem das zweite Abdeckelement 39 gehandhabt werden kann und insbesondere an seinem freien Ende versteift bzw. stabilisiert ist.