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Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Schützen eines Fahrzeuginsassen in einem Fahrzeugsitz eines Fahrzeugs gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1. Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Schützen eines Fahrzeuginsassen in einem Fahrzeugsitz eines Fahrzeugs gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 7.
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Die
WO 2008/110610 A1 beschreibt eine Fahrzeugsitzanordnung für ein Kraftfahrzeug mit einem Fahrzeugsitz; mindestens einem an dem Fahrzeugsitz angeordneten aufblasbaren Element; Mitteln zum Aufblasen des aufblasbaren Elementes, die das aufblasbare Element in Abhängigkeit von einem Steuersignal, das eine sich anbahnende Kollision des Kraftfahrzeuges mit einem Objekt signalisiert, aufblasen, wobei das aufblasbare Element derart ausgebildet und angeordnet ist, dass es, während es als Reaktion auf das Steuersignal aufgeblasen wird, auf einen in dem Fahrzeugsitz befindlichen Fahrzeuginsassen einen Impuls ausübt, der den Fahrzeuginsassen von einem Kollisionsabschnitt des Fahrzeugs, der mit dem Objekt kollidieren wird, weg bewegt. Des Weiteren beschreibt die
WO 2008/110610 A1 ein Verfahren zum Schützen eines Fahrzeuginsassen.
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Die Offenlegungsschrift
DE 10 2005 032 033 A1 beschreibt ein Fahrzeuginsassen-Rückhaltesystem mit einem Fahrzeugsitz, dessen Rückenlehne seitlich von wenigstens einer Seitenwange begrenzt wird, wobei der Übergang von einer Vorderseite der Rückenlehne zur Seitenwange eine Stützfläche für einen Fahrzeuginsassen bildet und mit einem Gassackmodul, dessen Gassack gefaltet in der Rückenlehne des Fahrzeugsitzes angeordnet und dessen Entfaltungsrichtung zur Stützfläche gerichtet ist.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein gegenüber dem Stand der Technik verbessertes, insbesondere effektiveres Verfahren und eine verbesserte Vorrichtung zum Schützen eines Fahrzeuginsassen in einem Fahrzeugsitz eines Fahrzeugs anzugeben.
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Hinsichtlich des Verfahrens wird die Aufgabe erfindungsgemäß durch die im Anspruch 1 angegebenen Merkmale gelöst.
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Hinsichtlich der Vorrichtung wird die Aufgabe erfindungsgemäß durch die im Anspruch 7 angegebenen Merkmale gelöst.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Beim Verfahren zum Schützen eines Fahrzeuginsassen in einem Fahrzeugsitz eines Fahrzeugs, insbesondere eines Personenkraftwagens, bei welchem mindestens ein an dem Fahrzeugsitz angeordnetes, zum Schutz des auf dem Fahrzeugsitz befindlichen Fahrzeuginsassen reversibel auslösbares Schutzelement bei einer sich anbahnenden Kollision oder bei einer identifizierten Kollision ausgelöst wird, wobei beim Auslösen des Schutzelements auf den Fahrzeuginsassen oder zumindest einen Körperabschnitt des Fahrzeuginsassen ein Bewegungsimpuls ausgeübt wird, durch welchen der Fahrzeuginsasse oder zumindest ein Körperabschnitt des Fahrzeuginsassen von einem Kollisionsabschnitt des Fahrzeugs, der mit dem Objekt kollidiert oder kollidieren wird, weg bewegt wird, wobei eine Intensität des Bewegungsimpulses in Abhängigkeit von einer ermittelten Unfallschwere und/oder einer ermittelten Unfallart variiert wird, wird bei einer identifizierten Kollision erfindungsgemäß geprüft, ob das Schutzelement ausgelöst hat oder nicht, wobei im Fall einer Nichtauslösung das Schutzelement mit einer im Vergleich zur Auslösung des Schutzelements bei einer sich anbahnenden Kollision gesteigerten Intensität und/oder Entfaltungsgeschwindigkeit aktiviert wird.
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Somit kann die Intensität des durch das Schutzelement auf den Fahrzeuginsassen aufgeprägten Bewegungsimpulses und die daraus resultierende, auf den Fahrzeuginsassen einwirkende Kraft an die erwartete Unfallschwere und/oder die erwartete Unfallart und demzufolge lastfallspezifisch angepasst werden, so dass der Fahrzeuginsasse nicht mit unnötig starken Bewegungsimpulsen beaufschlagt wird.
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Das Schutzelement wird bevorzugt in Abhängigkeit von einem Steuersignal, das eine Kollision des Fahrzeugs oder eine sich anbahnende Kollision des Fahrzeugs mit einem Objekt oder eine vorgegebene Bremsung des Fahrzeugs signalisiert, ausgelöst und/oder angesteuert.
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Besonders vorteilhafterweise ist bei einer nicht mit einer Umgebungserfassungseinheit erfassbaren und/oder erfassten Kollision das Schutzelement mit gesteigerter Intensität aktivierbar, so dass ein Schutz des Fahrzeuginsassen ermöglicht ist.
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Weiterhin ist ein Schutz des Fahrzeuginsassen bei einer Nichtfunktion der Umgebungserfassungseinheit ermöglicht.
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Eine Kollision wird bevorzugt mittels einer herkömmlichen Kollisionserfassungseinheit einer Luftkissensteuereinheit identifiziert. Eine solche Kollisionserfassungseinheit ist bereits in jedem Fahrzeug vorhanden, so dass das erfindungsgemäße Verfahren besonders einfach und unkompliziert in ein Fahrzeug integrierbar ist.
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Mit steigender Unfallschwere der identifizierten Kollision wird bevorzugt ein stärkerer Bewegungsimpuls eingestellt. Dies ermöglicht eine differenzierte und variable Auslösung und Steuerung des Schutzelements, wodurch neben der Schutzfunktion des Wegbewegens des Fahrzeuginsassen eine Komfortfunktion verwirklicht ist.
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In einer möglichen Weiterbildung der Erfindung wird die Intensität des Bewegungsimpulses und der daraus resultierende Verschiebeweg des Fahrzeuginsassen zusätzlich in Abhängigkeit von einem ermittelten Fahrzeugzustand, insbesondere in Abhängigkeit von der Eigengeschwindigkeit des Fahrzeugs, eingestellt.
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Eine mögliche Ausführungsform sieht vor, dass bei einer identifizierten hohen Unfallschwere und einer hohen Fahrzeug-Querdynamik, insbesondere einem identifizierten Schleudern des Fahrzeugs, das Schutzelement derart gesteuert ausgelöst wird, dass ein stärkerer Bewegungsimpuls und daraus resultierend ein längerer Verschiebeweg erreicht wird als bei einer identifizierten niedrigen Unfallschwere.
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Bei der Vorrichtung zum Schützen eines Fahrzeuginsassen in einem Fahrzeugsitz eines Fahrzeugs, insbesondere eines Personenkraftwagens, bei welchem mindestens ein an dem Fahrzeugsitz angeordnetes, zum Schutz des auf dem Fahrzeugsitz befindlichen Fahrzeuginsassen auslösbares Schutzelement bei einer sich anbahnenden Kollision oder bei einer Kollision auslösbar ist, wobei zumindest ein Mittel zur Einstellung einer Intensität des mittels des Schutzelements auf den Fahrzeuginsassen oder zumindest einen Körperabschnitt des Fahrzeuginsassen aufbringbaren Bewegungsimpulses in Abhängigkeit von einer ermittelten Unfallschwere und/oder einer ermittelten Unfallart vorgesehen ist, ist erfindungsgemäß ein Mittel zur Überprüfung einer Auslösung des Schutzelements vorgesehen. Dadurch kann ermittelt werden, ob der Fahrzeuginsasse bereits von einem Kollisionsabschnitt des Fahrzeugs, der mit dem Objekt kollidiert, wegbewegt ist.
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Aus dem mittels des Schutzelements auf den Fahrzeuginsassen oder zumindest einen Körperabschnitt des Fahrzeuginsassen aufbringbaren Bewegungsimpuls resultiert eine Abstandsvergrößerung zwischen dem Fahrzeuginsassen und einem Kollisionsabschnitt des Fahrzeugs, der mit dem Objekt kollidiert. Mittels einer Variierung der Intensität des Bewegungsimpulses kann vorteilhafterweise ein Wert einer Abstandsvergrößerung zwischen dem Fahrzeuginsassen und einem Kollisionsabschnitt des Fahrzeugs, der mit dem Objekt kollidiert, an die Unfallschwere und/oder die Unfallart angepasst werden.
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Eine Kollision des Fahrzeugs ist mittels einer Kollisionserfassungseinheit einer Luftkissensteuereinheit identifizierbar. Eine solche herkömmliche Kollisionserfassungseinheit, auch als Crashsensor bezeichnet und als herkömmlicher Beschleunigungssensor ausgebildet, ist in einem herkömmlichen Fahrzeug vorteilhafterweise bereits vorhanden.
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Bei einer identifizierten Kollision, bei welcher das Schutzelement nicht ausgelöst hat, ist das Schutzelement mit einer im Vergleich zur Auslösung des Schutzelements bei einer sich anbahnenden Kollision gesteigerten Intensität und/oder Entfaltungsgeschwindigkeit auslösbar. Dadurch kann der Fahrzeuginsasse in einem besonders kurzen Zeitraum aus seiner Sitzposition heraus von dem Kollisionsabschnitt des Fahrzeugs, also der Kollisionsstelle, weg bewegt werden, wodurch ein zusätzlicher Abstand zwischen dem Fahrzeuginsassen und der Kollisionsstelle erzeugt wird.
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Das Mittel zur Überprüfung einer Auslösung des Schutzelements ist bevorzugt mit zumindest der Luftkissensteuereinheit gekoppelt.
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Der Fahrzeugsitz weist bevorzugt als Schutzelemente ein aufblasbares Element in der Seitenwange auf, welche einer Außenseite des Fahrzeugs am nächsten liegend angeordnet ist, wobei das aufblasbare Element in Abhängigkeit vom Steuersignal ausgelöst und in Richtung des Fahrzeuginsassen aufgeblasen wird. Dadurch ist eine Aufprägung des Bewegungsimpulses in der ermittelten Intensität sicher ermöglicht. Der Fahrzeuginsasse wird durch das aufgeblasene Element in Richtung Fahrzeuginnenraum und damit vom sich verformenden Seitenbereich des Fahrzeugs, wie etwa der Türverkleidung oder der B-Säule, weg bewegt.
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Zwischen dem aufblasbaren Element und dem Fahrzeuginsassen wird im Wesentlichen keine Relativgeschwindigkeit aufgebaut. Somit ist auch die Relativgeschwindigkeit zwischen dem Fahrzeuginsassen und dem Seitenbereich des Fahrzeugs stets geringer als bei einer herkömmlichen Schutzvorrichtung mit einem Fahrzeuginsassenrückhaltesystem.
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In einer besonders vorteilhaften Ausführungsform ermöglicht die Erfindung ein Aufblasen des aufblasbaren Elementes als Reaktion auf ein Signal der Kollisionserfassungseinheit. Der Fahrzeuginsasse wird durch das sich aufblasende Element aus seiner Sitzposition heraus von dem Kollisionsabschnitt des Fahrzeugs, also der Kollisionsstelle, weg bewegt, wodurch ein zusätzlicher Abstand zwischen dem Fahrzeuginsassen und der Kollisionsstelle erzeugt wird. Dieser zusätzliche Abstand stellt einen zusätzlichen Absorptionsweg dar, wodurch die Folgen der Kollision für den Fahrzeuginsassen gemildert werden. Zudem kann durch das Wegbewegen des Fahrzeuginsassen die Relativgeschwindigkeit zwischen ihm und der infolge der Kollision in den Fahrzeuginnenraum intrudierenden Fahrzeugstruktur reduziert werden. Dabei kann der bereits von der Kollisionsstelle weg in Richtung Fahrzeuginnenraum zurückgelegte Weg des Fahrzeuginsassen zusätzlich als Deformationsweg im Kollisionsfall genutzt werden.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im Folgenden anhand einer Zeichnung näher erläutert.
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Dabei zeigt:
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1 eine Vorrichtung zum Schützen eines Fahrzeuginsassen in einem Fahrzeugsitz.
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1 zeigt eine Vorrichtung 1 zum Schutz eines Fahrzeuginsassen. Die Vorrichtung 1 umfasst verschiedene Schutzelemente 2.1 bis 2.k, die beispielsweise einer Seitenabstützung und/oder der Milderung eines Aufprallstoßes durch Aufblasen von Luftkissen dienen. Die Schutzelemente 2.1 bis 2.k sind mindestens einem nicht näher dargestellten Fahrzeugsitz zugeordnet.
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Die Schutzelemente 2.1 bis 2.k sind an dem Fahrzeugsitz angeordnet und zum Schutz eines auf dem Fahrzeugsitz befindlichen Fahrzeuginsassen auslösbar. Als Schutzelemente 2.1 bis 2.k dienen beispielsweise ein in einer Sitzwange einer Rückenlehne oder in einer Sitzseitenlehne integriertes aufblasbares Element, z. B. ein Seitenkissen (auch Seitenairbag oder Luftkissen genannt) und/oder ein am Fahrzeugsitz bewegbar angeordnetes Element, z. B. eine bewegbare Sitzseitenlehne.
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Im Weiteren wird das Schutzelement 2.1 als aufblasbares Element 2.1 und das Schutzelement 2.2 als bewegbares Element 2.2 bezeichnet.
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Bei den Seitenkissen handelt es sich um herkömmliche Airbags oder Luftkissen. Lediglich der Aktor muss eine spezifische Steuercharakteristik aufweisen, um den Innendruck im Airbag auf einem vorgegebenen Niveau zu halten und somit möglichst lange einen Schutz gegenüber intrudierenden Teilen zu bieten.
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Dabei kann jeder Fahrzeugsitz zumindest ein aufblasbares Element 2.1 und/oder ein bewegbares Element 2.2 umfassen. Diese Elemente 2.1 und/oder 2.2 dienen insbesondere einer Seitenabstützung des Fahrzeuginsassen im Fahrzeugsitz. Auch können aufblasbare Elemente 2.1 in einer angrenzenden Fahrzeugtür und/oder der Seitenlehne integriert sein. Die Elemente 2.1 und/oder 2.2 sind bevorzugt in der Seitenwange angeordnet, welche einer Außenseite des Fahrzeugs am nächsten liegt.
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Ein einzelner Fahrzeugsitz kann ein aufblasbares Element 2.1 und/oder ein bewegbares Element 2.2 umfassen. In alternativen Ausführungsformen kann der Fahrzeugsitz ein aufblasbares Element 2.1 und ein bewegbares Element 2.2 umfassen. Weiterhin können im Fahrzeugsitz eine Mehrzahl unterschiedlich ausgeformter aufblasbarer Elemente 2.1 und/oder bewegbarer Elemente 2.2 angeordnet sein.
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Die Vorrichtung 1 umfasst zumindest eine Steuereinheit 3 und eine Luftkissensteuereinheit 5. Diese Steuereinheiten 3, 5 können beispielsweise als separate Steuergeräte ausgebildet und elektrisch gekoppelt sein oder Bestandteil eines im Fahrzeug vorhandenen zentralen Steuergeräts sein.
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Das aufblasbare Element 2.1 und/oder das bewegbare Element 2.2 werden üblicherweise bei einer sich anbahnenden Kollision oder bei einer insbesondere vorausschauend oder bereits identifizierten Kollision ausgelöst. Unterbleibt eine solche Auslösung und wird diese bei einer identifizierten Kollision erfasst, erfolgt eine Auslösung der Elemente 2.1 und 2.2 mit einer gesteigerten Intensität.
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Für eine rechtzeitige Auslösung der Elemente 2.1 und/oder 2.2 sind der Steuereinheit 3 Signale S von mit dieser verbundenen Sensoren 4.1 bis 4.n und/oder von anderen Steuereinheiten zuführbar. Beispielsweise sind der Steuereinheit 3 als Sensorsignale Signale S mindestens einer Umgebungserfassungseinheit, mindestens eines Beschleunigungssensors, eines Geschwindigkeitssensors, eines Drehzahlsensors und/oder Datensignale, wie ein Pre-Crash-Signal, von einer anderen Steuereinheit zuführbar.
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Um eine Kollision zu identifizieren, ist die Luftkissensteuereinheit 5 mit einer herkömmlichen Kollisionserfassungseinheit 6, welche auch als Crashsensor bezeichnet wird und als herkömmlicher Beschleunigungssensor ausgebildet ist, gekoppelt.
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Um bei einer identifizierten Kollision zu prüfen, ob mindestens eines der Elemente 2.1 und/oder 2.2 ausgelöst habt oder nicht, ist die Luftkissensteuereinheit 5 mit einem herkömmlichen Mittel 7 zur Überprüfung einer Auslösung eines der Elemente 2.1 und/oder 2.2 gekoppelt.
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Die Steuereinheit 3 umfasst nicht näher dargestellte Verarbeitungsmodule, die die zugeführten Signale S zu einem Pre-Crash-Signal und daraus resultierend zu Steuersignalen SS zur Ansteuerung mindestens eines Mittels zur Einstellung der Schutzelemente 2.1 bis 2.k verarbeiten. Alternativ oder zusätzlich kann das zugesandte Pre-Crash-Signal mittels der Steuereinheit 3 zu Steuersignalen SS verarbeitet werden.
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Die Luftkissensteuereinheit 5 umfasst nicht näher dargestellte Verarbeitungsmodule, die ein zugeführtes Signal SA der Kollisionserfassungseinheit 6 und ein zugeführtes Signal SB des Mittels 7 zur Überprüfung einer Auslösung eines der Elemente 2.1 und/oder 2.2 zu einem Ansteuersignal SC verarbeitet, welches an die Steuereinheit 3 übermittelt wird und anhand dessen die Schutzelemente 2.1 bis 2.k mit gesteigerter Intensität aktiviert werden.
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In einer nicht dargestellten Ausführungsform ist die Luftkissensteuereinheit 5 direkt mit den Schutzelementen 2.1 bis 2.k gekoppelt, so dass mittels des Ansteuersignals SC die Schutzelemente 2.1 bis 2.k direkt mittels der Luftkissensteuereinheit 5 gesteuert auslösbar sind.
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Bei dem Mittel zur Einstellung des oder der Schutzelemente 2.1 bis 2.k kann es sich insbesondere um ein Regelventil und/oder ein Stellmittel handeln, welches mit Mitteln zum Aufblasen des aufblasbaren Elements 2.1 bzw. mit Mitteln zum Bewegen des bewegbaren Elements 2.2 zusammenwirkt.
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Mittels der Steuerung der Steuereinheit 3 im Betrieb des Fahrzeugs erfolgt die Ansteuerung zumindest eines der Elemente 2.1 und/oder 2.2 derart, dass eine Intensität des mittels zumindest einen der Elemente 2.1 und/oder 2.2 auf den Fahrzeuginsassen aufgeprägten Bewegungsimpulses in Abhängigkeit von einer ermittelten Unfallschwere und/oder einer ermittelten Unfallart einstellbar ist.
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Hierzu wird mittels der Steuereinheit 3 und den mit dieser gekoppelten Sensoren 4.1 bis 4.n eine Unfallschwere, d. h. der Schweregrad eines Unfalls, leichter oder starker Aufprall, detektiert und hinsichtlich der Unfallart, d. h. 90° – oder spitzwinklige Seitenkollision mit schlingerndem Fahrzeug oder driftenden Rädern, zusätzlich der Fahrzeugzustand, z. B. ob das Fahrzeug schleudert, ob die Räder driften, eine Bremsverzögerung des Fahrzeugs, ein Lenkwinkel des Fahrzeugs, detektiert. Dabei werden zur Ermittlung der Unfallschwere und/oder der Unfallart weitere das Fahrzeug und/oder die Fahrzeugumgebung betreffende Größen, wie beispielsweise Eigenschaften des eigenen Fahrzeugs, Straßenzustand, Straßenbelag, Art und Eigenschaften des Kollisionsobjektes, erfasst, analysiert und gegebenenfalls berücksichtigt.
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Die Ermittlung der Unfallschwere und/oder der Unfallart erfolgt insbesondere stufenweise. Hierzu werden vom jeweiligen Lastfall abhängige unterschiedliche Auslöseschwellen zur Erzeugung des Steuersignals SS und somit der Auslösung des Schutzelements 2.1 bis 2.k vorgegeben.
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Resultierend aus einer ermittelten niedrigen Unfallschwere wird beispielsweise bei niedriger Eigengeschwindigkeit des Fahrzeugs in einer ersten Stufe (auch Lastfallstufe genannt) ein betragsmäßig kleiner Bewegungsimpuls mit einem kurzen Verschiebeweg auf den Fahrzeuginsassen eingeprägt.
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In einer zweiten Stufe wird bei einer ermittelten hohen Unfallschwere ein betragsmäßig gegenüber dem kleineren Bewegungsimpuls der ersten Stufe größerer Bewegungsimpuls mit einem gegenüber dem kurzen Verschiebeweg längeren Verschiebeweg eingestellt und auf den Fahrzeuginsassen eingeprägt.
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In einer dritten oder vierten Stufe wird bei einer ermittelten hohen Unfallschwere mit einer ermittelten hohen Fahrzeug-Querdynamik, insbesondere einem identifizierten Schleudern des Fahrzeugs bzw. einem identifizierten großen Schwimmwinkel, einem Driften der Räder, ein betragsmäßig großer Bewegungsimpuls mit einem langen Verschiebeweg auf den Fahrzeuginsassen eingeprägt.
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Zusätzlich kann übergeordnet über alle ermittelten lastfallspezifischen Stufen oder lastfallspezifisch bei einer einen vorgebbaren Schwellwert übersteigenden und somit bei einer identifizierten erhöhten Eigengeschwindigkeit des Fahrzeugs das Auslösen des Schutzelements 2.1 bis 2.k deaktiviert werden. Darüber hinaus können weitere Stufen definiert und zur Ansteuerung der Schutzelemente 2.1 bis 2.k verwendet werden. Auch können bereits definierte und aktive Stufen je nach Vorgabe, Fahrzeugart, gewünschter Sicherheits- und Komfortfunktion und/oder in Abhängigkeit von weiteren Bedingungen deaktiviert und gegebenenfalls deaktivierte Stufen wieder aktiviert werden.
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Die Erfindung sieht vor, dass bei einem Nichtauslösen der Elemente 2.1 und/oder 2.2 bei einer identifizierten, insbesondere mittels der Kollisionserfassungseinheit 6 identifizierten, Kollision die aufblasbaren Elemente 2.1 und/oder bewegbaren Elemente 2.2 mittels der Luftkissensteuereinheit 5 gesteuert mit einer gesteigerten Intensität und/oder Entfaltungsgeschwindigkeit aktiviert werden. Dies erfolgt beispielweise, wenn eine rechtzeitige Auslösung der Elemente 2.1 und/oder 2.2 bei einer sich anbahnenden Kollision oder bei einer insbesondere vorausschauenden oder bereits identifizierten Kollision unterbleibt, beispielweise weil eine Nichtfunktion der Umgebungserfassungseinheit vorliegt und/oder die Kollision mit der Umgebungserfassungseinheit nicht erfassbar ist und/oder nicht erfasst wird.
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Um die aufblasbaren Elemente 2.1 und/oder bewegbaren Elemente 2.2 zu aktivieren, wird diesen in nicht dargestellter Weise ein Gas oder ein Gasgemisch aus zumindest einer herkömmlichen Gaspatrone, einem herkömmlichen Gasgenerator oder einem Gasdrucktank zugeleitet. Um die aufblasbaren Elemente 2.1 und/oder bewegbaren Elemente 2.2 mit gesteigerter Intensität und/oder Entfaltungsgeschwindigkeit zu aktivieren, kann ein Druck des Gases oder des Gasgemisches erhöht werden. Dazu kann beispielweise eine Mehrzahl von Gaspatronen und/oder Gasgeneratoren und/oder Gasdrucktanks mit den Elementen 2.1 und/oder 2.2 gekoppelt werden.
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Durch die Auslösung zumindest eines der aufblasbaren Elemente 2.1 und/oder bewegbaren Elemente 2.2 kann beispielsweise bei einem Seitenaufprall ein Fahrzeuginsasse zeitverzögert beschleunigt werden, da der Fahrzeuginsasse mit einem Abstand zu einer Sitzlehne oder einem Sitzkissen sitzen oder eine Lose, z. B. eine Weichheit eines Sitzschaumes, oder eine vorgebeugte Sitzhaltung überwinden muss. Um den Fahrzeuginsassen möglichst früh an einer Beschleunigung teilhaben zu lassen, mit dem Ziel, Beschleunigungsbelastungen des Fahrzeuginsassen im Kollisionsfall zu reduzieren, wird mittels zumindest eines der aufblasbaren Elemente 2.1 und/oder bewegbaren Elemente 2.2, z. B. eines aufblasbaren Kissens in der Seitenlehne, in der Fahrzeugtür und/oder in einer Sitzwange, schon vor der Kollision, z. B. einem Seitenaufprall, und somit möglichst früh ein Beschleunigungs- oder Bewegungsimpuls/-anstoß auf den Fahrzeuginsassen ausgeübt. Mit anderen Worten: Der Fahrzeuginsasse wird somit vorbeschleunigt.
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Um eine möglichst optimale Vorbeschleunigung, d. h. einen geeigneten Fahrzeuginsassenanstoß durch das Aufblasen oder Bewegen des betreffenden Elementes 2.1 bis 2.2 zu erzielen, wird die Stärke oder Intensität des Bewegungsimpulses an die ermittelte Unfallschwere und/oder die ermittelte Unfallart, wie oben beschrieben, stufenweise ausgelöst und gegebenenfalls angepasst.
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Mit dem aus der Auslösung zumindest eines der aufblasbaren Elemente 2.1 und/oder bewegbaren Elemente 2.2 resultierenden Anstoß und der anschließenden seitlichen Bewegung des Fahrzeuginsassen wird vorzugsweise vor dem Eintreten der Kollision begonnen. Der aus der Auslösung zumindest eines der aufblasbaren Elemente 2.1 und/oder bewegbaren Elemente 2.2 resultierende Voranstoß des Fahrzeuginsassen ist dabei umso größer, desto stärker der Fahrzeuginsasse an der äußeren Sitzwange anliegt.
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Darüber hinaus kann die vorangegangene Gurtstraffung während oder kurz nach dem Auslösen zumindest eines der aufblasbaren Elemente 2.1 und/oder bewegbaren Elemente 2.2 und somit des gewünschten Fahrzeuginsassenanstoßes bei gleichzeitig deaktivierter Gurtauszugssperre wieder gelöst werden, um einen Bewegungsfreiraum, d. h. den nötigen Ausweichfreiraum für den Fahrzeuginsassen weg vom Kollisionspunkt, zu ermöglichen.
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Durch eine solche Kombination des Lösens der Gurtstraffung bei stufenweiser Auslösung zumindest eines der aufblasbaren Elemente 2.1 und/oder bewegbaren Elemente 2.2 und einer entsprechend lastfallspezifisch angepassten Intensität des aufgebrachten Bewegungsimpulses wird sichergestellt, dass der Fahrzeuginsasse durch Einnehmen einer geeigneten Sitzposition und durch einen daraus resultierenden optimalen Anstoß mit einer optimierten Anstoßintensität in zu erwartender Stoßrichtung vorbeschleunigt wird und somit sein Abstand zur stoßzugewandten Fahrzeugseite vergrößert und die Geschwindigkeitsdifferenz zu intrudierenden Fahrzeugteilen reduziert wird. Gleichzeitig wird der Fahrzeuginsasse aufgrund der optimierten Anstoßintensität einer minierten Belastung ausgesetzt. Sobald der Impuls des Aufprallstoßes des Fahrzeugs dominiert, kann der bereits gemachte Weg wieder als zusätzlicher Deformationsweg genutzt werden. Hierdurch wird der Aufprallstoß für den Fahrzeuginsassen abgemildert. Zusätzlich kann das Aufbringen des Bewegungsimpulses/-anstoßes über die Sitzschale Belastungen im Pelvisbereich reduzieren.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 2008/110610 A1 [0002, 0002]
- DE 102005032033 A1 [0003]