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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren in einer Maschine zur Herstellung einer Materialbahn, insbesondere einer Faserstoffbahn wie einer Papier-, Tissue- oder Kartonbahn, umfassend eine Traversiervorrichtung mit mindestens einem Sensor zur Messung von Materialbahneigenschaften der laufenden Materialbahn, die zur Steuerung oder Regelung der Materialbahneigenschaften an eine Steuerung der Maschinen übermittelbar sind.
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Zur Bestimmung von Eigenschaftsprofilen einer laufenden Faserstoffbahn, wie einer Papier-, Tissue- oder Kartonbahn, sind in verschiedenen Bereichen innerhalb der Maschine Messrahmen mit unterschiedlichen Sensoren angeordnet. So wird mit Hilfe dieser Sensoren beispielsweise die Porösität, Formation, Flächengewicht, Dicke und/oder Feuchte gemessen.
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Der Messrahmen umfasst dabei eine Vorrichtung, mit der die Sensoren quer zur laufenden Faserstoffbahn, Papierbahn, bewegt werden. Es erfolgt somit eine traversierende Messung bei laufender Materialbahn. Bei derartigen Messungen werden Messwerte ermittelt, die zur Steuerung und Regelung der Maschine geeignet sind.
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Die Genauigkeit der Messung bzw. die Anzahl der Messpunkte in Maschinenrichtung (MD) oder in Maschinenquerrichtung (CD) hängt von der Geschwindigkeit der Traversierbewegung der Sensoren, der Bahngeschwindigkeit und von der Messgenauigkeit des Sensors ab.
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Zur Messung der einzelnen Eigenschaften der Faserstoffbahn werden unterschiedliche Sensoren eingesetzt. So werden im Stand der Technik zur Messung des Flächengewichts, der Feuchte und des Füllstoffanteils Sensoren eingesetzt, die auf Basis radioaktiver Strahlung messen.
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Das Messprinzip dieser Sensoren beruht auf der Absorption von Gamma oder Beta Strahlung einer radioaktiven Strahlenquelle. Derartige Sensoren haben den Nachteil, dass die Handhabung der radioaktiven Quellen mit erheblichen behördlichen Auflagen verbunden ist und die Radioaktivität zudem ein gesundheitliches Risiko darstellt.
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Weiterhin lässt die Genauigkeit der Messung mit der Zeit nach und es kommt durch den radioaktiven Zerfall zu einem Messrauschen.
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Aufgabe der Erfindung ist es eine alternative Vorrichtung und ein alternatives Verfahren bereitzustellen, die/das zur Steuerung und Regelung einer Bahnherstellungsmaschine geeignet ist und auf radioaktive Messmethoden verzichtet.
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Die Aufgabe wird mittels einer Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruches 1 sowie dem Verfahren nach Anspruch 8 gelöst.
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Erfindungsgemäß wird eine Vorrichtung sowie ein Verfahren der Eingangs genannten Art vorgeschlagen, wobei der Sensor ein Mikrowellensensor ist, der mittels einer Traversiervorrichtung quer zur Bahnlaufrichtung über die Materialbahn bewegt wird.
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Im Interesse einer möglichst genauen Messung ist die Traversiervorrichtung dabei vorzugsweise in einem Bereich positioniert in dem die Materialbahn im freien Zug durch die Maschine geführt wird.
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Erfindungsgemäß eignen sich zur Messung des Gesamtflächengewichts insbesondere hochfrequenz Mikrowellenstrahlung, vorzugsweise der in einem Frequenzbereich von größer 20Ghz. In diesem Frequenzbereich ist die Permittivität von Wasser und Fasern im wesentlichen gleich, so dass das Gesamtflächengewicht, also Trockengewicht und Wassergehalt, einer Faserstoffbahn gemessen werden kann. Die Maschine kann mittels der Messwerte über die Maschinensteuerung in Maschinenlängs- und Querrichtung gesteuert und geregelt werden.
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Der Mikrowellensensor besteht im Wesentlichen aus einem Einkoppelelement und einem Referenzelement zwischen denen die Materialbahn hindurchgeführt wird. Diese können gegenüber der Materialbahn unterschiedlich angeordnet sein.
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Vorzugsweise ist zumindest das Einkoppelelement berührungsfrei gegenüber der laufenden Materialbahn an der Traversiervorrichtung, wie einer Traversierschiene, angeordnet. Das Referenzelement kann in diesem Fall ein bahnbreites Referenzelement oder einen Referenzwalze sein
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In einer weiteren Ausführung besteht die Traversiervorrichtung aus einem O-Rahmen mittels dem beide Sensorelemente quer zur Laufrichtung der Materialbahn berührungsfrei über die Materalbahn bewegt werden können.
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Ausserdem ist es von Vorteil, wenn zumindest ein Mikrowellensensorelement, das Einkoppelelement und/oder das Referenzelement, beweglich angeordnet ist, so dass die Abstände zwischen der Materialbahn und den Elementen für oder während der Messung der bewegten Materialbahn einstellbar sind.
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Zur besseren Einstellung und Regelung der Abstände ist mindestens ein Mikrowellensensorelement, das Einkoppelelement und/oder das Referenzelement, mittels eines, durch Druckluft erzeugten, ersten einstellbaren oder regelbaren Luftkissens in Richtung Materialbahn bewegbar, wobei mittels eines zweiten einstellbaren oder regelbaren Luftkissens eine Gegenkraft aufgebaut wird, durch die der Abstand gegenüber der Materialbahn sichergestellt bzw. auf einem Mindestabstand gehalten werden kann. So wird erreicht, dass es zu keiner Berührung mit der Materialbahn kommt und trotz der abstandsempfindlichen Messung eine hohe Messgenauigkeit erreicht wird.
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Vorzugsweise wird der Abstand zwischen Einkoppelelement und Bahnmaterial sowie zwischen Referenzelement und Bahnmaterial auf 1µm bis 10000µm geregelt. Je kleiner der Abstand gehalten werden kann umso genauer die Messung. Der Abstand ist aber immer so zu wählen, dass es zu keiner Berührung zwischen Trägerelement und Materialbahn kommt.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand von Skizzen näher erläutert.
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In diesen zeigen:
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1 den prinzipiellen Aufbau einer Papierherstellungsmaschine mit Stoffauflauf, Siebpartie, Pressenpartie, Trockenpartie, Kalander und Wickelvorrichtung;
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2 den Verlauf der Permittivität von Wasser und Fasern
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3 den Verlauf der Resonanzfrequenz in Bezug auf das Flächengewicht
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4a–c verschiedene Ausführungen von Sensoren in einem O-Rahmen
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5 Anordnung an einer Traversierschiene
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Die
1 zeigt den prinzipiellen Aufbau einer Maschine zur Herstellung einer Faserstoffbahn von der Seite. Die dargestellte Papiermaschine weist einen Stoffauflauf mit einer bevorzugten Funktionsweise gemäß dem Verdünnungswasser-Prinzip zum Einbringen mindestens einer maschinenbreiten Schicht einer Faserstoffsuspension zwischen zwei laufende Siebe
13 (Untersieb, Obersieb) einer Siebpartie
14 auf. Das Verdünnungswasser-Prinzip ist aus der deutschen Offenlegungsschrift
DE 40 19 593 A1 der Anmelderin bekannt. Der Inhalt dieser Offenlegungsschrift wird hiermit zum Gegenstand der vorliegenden Beschreibung gemacht. In der Siebpartie
14 wird die Faserstoffsuspension formiert und entwässert und bildet eine Faserstoffbahn
12 mit einem noch sehr großen Wassergehalt.
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Zur Regelung der Faserstoffparameter wie Flächengewicht, Feuchte und Formation sind verschiedene Profilregelungen, mit einer Reihe von Aktuatoren, im Einsatz, die das Quer- wie auch das Längsprofil beeinflussen können.
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Die nasse Faserstoffbahn 12 wird anschließend an eine Pressenpartie 16, bestehend aus zwei vorzugsweise doppelt befilzten (Langspalt-)Pressen 16, die jeweils einen in Bahnlaufrichtung L (Pfeil) verlängerten Pressspalt 23, 24 bilden, übergeben und dort zwischen den Pressfilzen 17 weiter entwässert. Anschließend wird die feuchte Faserstoffbahn 15 in eine Trockenpartie 18 mit in einer Reihe nebeneinander liegenden Trockenzylindern 19 überführt und unter neanderförmigen Lauf um die beheizten Trockenzylinder 19 getrocknet. Nach der Trockenpartie 18 wird die Faserstoffbahn 15, nunmehr bereits eine Faserstoffbahn, durch einen Kalander 20 zu einer Wickelvorrichtung 21 geleitet und dort zu einer Wickelrolle 22 aufgewickelt.
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Zur Ermittlung der Faserstoffbahneigenschaften sind nach der Pressenpartie Traversiervorrichtungen mit verschiedenen Sensoren positioniert.
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Die Traversiervorrichtungen können als O-Rahmen, U-Rahmen oder Schiene ausgeführt sein.
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Zur Messung des Gesamtflächengewichts, Fasertrockengewicht und Wassergewicht der Faserstoffbahn ist an der Traversiervorrichtung ein Mikrowellensensor, bestehend aus einem Einkoppelelement und einem Referenzelemente, befestigt. Die Faserstoffbahn wird zwischen den beiden Elementen berührungsfrei hindurchgeführt.
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Die Steuer- und Regelverfahren zur Einstellung der Flächengewichte und/oder der Feuchte sind aus dem Stand der Technik hinreichend bekannt, so dass es für den Fachmann keiner zusätzlichen Erklärung bedarf, wie mittels der Messdaten das Querprofil und /oder Längsprofil der Faserstoffbahn gesteuert oder geregelt wird.
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2 zeigt ein Diagramm mit dem Verlauf der Permittivitäten von Wasser 1 und Fasern 2. Bei Messungen mit Mikrowellen ist die grundlegende physikalische Größe die Permittivität εr. Dargestellt ist der Verlauf der Permittivitäten εr von Wasser 1 und von Fasern 2 über einen Frequenzbereich von (0,1–1000) GHz bei einer Temperatur von 20°C.
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Die Permittivität von Papier, alle Bestandteile ohne den Wasseranteil, ist über den gegebenen Frequenzbereich annähernd konstant (εrPapier ~ 4–5). Da das gesamte Flächengewicht gemessen werden soll, müssen die Permittivitäten für alle im Papier enthaltenen Substanzen, im Wesentlichen Faser, Wasser und Füllstoffe, annähernd den gleichen Permittivitätswert annehmen, wobei mit Ausnahme des Füllstoffes Titandioxid, die Permittivität der anderen Füllstoffe vernachlässigbar ist.
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Wie aus der Kurve für Wasser 1 ersichtlich ist, hängt die Permittivität εr von Wasser jedoch stark von der Frequenz ab. Erst ab Frequenzen > 20 GHz liegt die Permittivität εr von Wasser in derselben Größenordnung wie diejenige von Fasern. Dies ist der Grund, weshalb für die Messung des Gesamtflächengewichts höhere Frequenzen verwendet werden müssen.
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Zur Messung des Flächengewichts ist es somit erforderlich, einen Frequenzbereich aufzufinden, in dem alle in der Faserstoffbahn beziehungsweise im Papier vorkommenden Inhaltsstoffe eine mehr oder weniger gleiche Permittivität besitzen. Damit ist gewährleistet, dass die Faserstoffbahn beziehungsweise das Papier als einheitliches Messgut betrachtet werden kann. Dieser Messbereich liegt in Frequenzbereichen größer 20 GHz und insbesondere in Frequenzbereichen größer 100 GHz.
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Eine geeignete Methode die Permittivität und somit das Flächengewicht zu bestimmen ist eine Vermessung der Resonanzfrequenz eines Mikrowellenresonators. Die Resonanzfrequenz hängt unter obiger Bedingung, wie aus 3 zu entnehmen, in eindeutiger Weise vom Flächengewicht ab. Je höher das Flächengewicht, desto niedriger ist die Amplitude der Resonanzfrequenz.
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Die entscheidende Größe bei dieser Art von Messungen ist die Permittivität des jeweils zu untersuchenden Materials mit dem der Resonator zusammenwirkt. Die Permittivität bestimmt das Frequenz- und Dämpfungsverhalten des Resonators. Dabei ergeben sich durch die unterschiedlichen Materialien, mit denen der Resonator zusammenwirkt, eine Verschiebung der Resonanzfrequenz sowie eine Änderung der Resonanzbreite. Bei größerer Permittivität verschiebt sich die Resonanzfrequenz zu niedrigeren Frequenzen, während die Breite der Resonanzkurve zunimmt.
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Ein großer Nachteil der Resonanzmethode ist, dass die gemessene Resonanzfrequenz sehr stark vom Abstand des Resonators zum Papier abhängt. Ideal wäre eine Berührung der Papierbahn, was jedoch aus technologischen Gründen zwingend zu vermeiden ist. Würde der Sensor die Papierbahn berühren, würde es zu einem Abriss kommen.
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In den 4a–c sind verschiedene Ausführungen von Sensoren 30 in einem O-Rahmen (oder U Rahmen) dargestellt. Der Mikrowellensensor 30 besteht in allen Fällen aus einem Resonator 38 (Einkoppelelement) und einem Referenzelement 39 die jeweils auf einem Trägerelement 40a, b angeordnet sind. Die Trägerelemente 40a, b sind in den Trägerelementführungen 41a, b derart parallel zueinander geführt, dass der Abstand c zwischen Resonator 38 und Referenzelement 39 durch das unabhängige verschieben der Trägerelemente 40a, b veränderbar ist.
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Die Trägerelemente 40a, b werden mittels eines ersten Luftkissens 34 gegen die Materialbahn 36 gedrückt und mittels eines zweiten Luftkissens 35 wird sichergestellt, dass der Abstand a, b zur Materialbahn 36 gehalten wird, so dass eine Materialbahn 36 zwischen den Trägerelementen 40a, b hindurchgeführt werden kann.
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Zur Erzeugung des Luftkissens 35 weisen die Trägerelemente 40a, b entsprechende Düsenöffnungen 42 auf, die von einer Druckluftquelle mit Druckluft versorgt werden. Das Luftkissen sorgt für einen Abstand zwischen Materialbahn und Trägerelementen 40a, b. Das zweite Luftkissen 34 ist zwischen Trägerplatte 40a, b und Trägerelement 41a, b erzeugbar, so dass die Trägerelemente 40a, b in der Führung des Trägerelements 41a, b in Richtung Materialbahn verschoben werden. So werden stabile Abstände a, b zur Materialbahn erreicht.
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Die Luftkissen 34, 35 können über z.B. Ventile (Aktuatoren) derart geregelt werden, dass der Abstand a, b, c zwischen dem Resonator 38 und dem Referenzelement 39 und/oder zwischen Resonator 38 und Bahnmaterial 36 sowie zwischen Referenzelement 39 und Bahnmaterial 36 beliebig einstellbar ist. So können die Abstände a, b, c beispielsweise je nach papiertechnologischer Anwendung unterschiedlich gewählt und geregelt werden.
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Der Abstand c zwischen dem Resonator 38 und dem Referenzelement 39 kann zwischen 1 µm und 10000 µm liegen. Zur Messung des Abstandes ist in dem Trägerelement 40a, b zusätzlich eine Abstandsmessvorrichtung 43 eingebaut, die über magnetische Induktion den Abstand c misst.
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Dadurch dass der Resonator 38 und das Referenzelement 39 beweglich gelagert sind und deren Abstand a, b zur Papierbahn mittels der Luftpolster geregelt und auf einen Minimalwert eingestellt werden kann, sowie der Abstand c gemessen wird, ist sichergestellt, dass es zu keiner Berührung mit der Papierbahn 12 kommt und die Messung in Abhängigkeit zum Abstand erfolgen kann.
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In 4b und c sind zwei weitere Ausführungsformen der Vorrichtung gezeigt. In diesen Ausführungsformen der Mikrowellensensoren sind nur die oberen Trägerelemente 41a beweglich in Richtung Materialbahn angeordnet. Die unteren Trägerelemente 110 sind gegenüber dem oberen Trägerelement 41a in einer fixen Position angeordnet.
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So wird bei der in 4c gezeigten Ausführung die bewegte Materialbahn nur aufgrund des Bernoulli-Effekts von dem unteren Mikrowellensensorelementträger abgehoben. Die Regelung der Abstände erfolgt durch die Regelung der Luftpolster 34, 35 durch die der Abstand c sowie die Abstände a und b eingestellt bzw. geregelt werden können.
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Der Unterschied zwischen den Ausführungen in 4b und 4c ist, dass in 4c das untere Trägerelement 110 Düsenöffnungen 42 aufweist. So kann auch hier ein Luftpolster 35 aufgebaut werden, das die Materialbahn 12 von dem Trägerelement 110 abhebt und im Zusammenspiel mit den Luftpolstern 34, 35 die Abstände a, b und c regelbar sind.
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In 5 ist eine Anordnung an einer Traversierschiene gezeigt, bei der nur der Mikrowellenresonator 38 traversierend bewegbar ist.
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Das Referenzelement 38 wird in diesem Fall von einem bahnbreiten Referenzelement gebildet über das die Faserstoffbahn geführt wird. Diese kann eine Führungswalze 9 oder eine anderes beliebiges Führungselement sein.
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Das Einkoppelelement 38 ist, wie in 4a gezeigt beweglich gelagert, so dass der Abstand zur Faserstoffbahn geregelt werden kann.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Headbox
- 2
- Actuatoren
- 10
- Papierherstellungsmaschine
- 11
- Stoffauflauf (maschinenbreit)
- 12
- Faserstoffbahn
- 13
- Sieb
- 14
- Siebpartie
- 16
- Pressenpartie
- 17
- Pressfilze
- 18
- Trockenpartie
- 19
- Trockenzylinder
- 20
- Kalander
- 21
- Wickelvorrichtung
- 22
- Wickelrolle
- 23/24
- Pressspalt
- 30
- Mikrowellensensor
- 31
- Permittivität von Wasser
- 32
- Permittivität von Fasern
- 33
- Basisgewichtsänderung
- 34
- erste Luftkissen
- 35
- zweite Luftkissen
- 37
- Mikrowelle
- 38
- Einkoppelelement
- 39
- Referenzelement
- 40
- Trägerelement
- 41
- Trägerelementführung
- 42
- Düsenöffnungen
- 43
- Abstandsmessmittel
- 44
- Traversiervorrichtung – O-Rahmen
- 45
- Traversiervorrichtung – Schiene
- a/b
- Abstand
- c
- Abstand
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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