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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Steigeisen, wie es z. B. zum Bergsteigen in Hochgebirgsregionen, Trekking in Polargebieten, Ski-Bergwandern und ähnlichen extremen Outdoortätigkeiten Anwendung findet.
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Steigeisen umfassen normalerweise eine vordere und eine hintere Platte, die jeweils unter dem vorderen und hinteren Teil der Sohle des Schuhs angebracht sind. Die beiden Platten sind miteinander verbunden, beispielsweise durch einen unter der Sohle verlaufenden Bügel, der auch eine Längeneinstellung zulässt. Häufig sind sie auch gelenkig miteinander verbunden, um dem Steigeisen während des Laufens ein gewisses Maß an Flexibilität zu verleihen. Die Platten besitzen eine Anzahl von nach unten gerichteten Zacken, die vom peripheren Rand der Platten abstehen, um so beim Laufen in Schichten aus Eis und verdichtetem Schnee einzudringen. Normalerweise sind die Steigeisenplatten metallischer Natur und die Zacken vom seitlichen Rand der Platten nach unten weggebogen. Außerdem besitzen Steigeisen normalerweise auch eine Anzahl vorderer Zacken, die vom vorderen Rand der vorderen Platte nach vorne vorstehen, um damit die Spitze des Schuhs in die Schicht aus Eis oder verdichtetem Schnee hineinzutreiben, wenn an steilen oder vertikalen Wänden geklettert wird. Die Zahl der Zacken beträgt in der Regel insgesamt 8, 10 oder 12.
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Solche Steigeisen werden derzeit mit Hilfe eines vorderen Befestigungsbügels und einem hinteren Befestigungskipphebel, die jeweils an den vorderen und hinteren Platten angebracht sind, an der Sohle von Bergschuhen befestigt. Der vordere Befestigungsbügel arretiert die Spitze des Schuhs an der vorderen Platte des Steigeisens und der hintere Befestigungskipphebel arretiert den hinteren Teil des Schuhs an der hinteren Platte des Steigeisens, wobei er sich auf einem Absatz der Sohle abstützt und gleichzeitig die Spitze des Schuhs gegen den vorderen Befestigungsbügel drückt.
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Um Steigeisen überhaupt tragen zu können, müssen so genannte ”steigeisenfeste” Schuhe verwendet werden, d. h. Schuhe mit einer vergleichsweise steifen Sohle. Da Steigeisen desweiteren noch einen Sicherheitsriemen aufweisen, der um den Spann des Schuhs befestigt wird, um zu verhindern, dass sich der hintere Befestigungskipphebel aus der Einrastposition herausbewegt, besitzen steigeisenfeste Schuhe desweiteren einen relativ steifen Schaft, damit der Sicherheitsriemen beim Laufen nicht drückt.
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Für Bergschuhe mit einer weicheren Sohle gibt es auch Varianten, bei denen die Spitze des Schuhs in ein Körbchen vorne an der vorderen Platte eingreift, wobei eine am Körbchen fixierte Schnalle rückwärts nach unten zur hinteren Platte führt und dort fixiert wird. Diese Schnalle ist jedoch unbequem, weil sie den Fuß abschnürt. Außerdem ist in der Regel auch hier das hintere Ende des Schuhs mittels des zuvor beschriebenen Befestigungskipphebels zu befestigen, so dass auch solche Schuhe einen entsprechenden Absatz an der Sohle zum Angreifen des Kipphebels benötigen.
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Zur Überwindung des Nachteils, dass sich Bergschuhe mit besonders weichem Schaft relativ leicht lockern, weil die Spitze der Sohle sich leicht aus dem vorderen Befestigungsbügel des Steigeisens lösen kann, wird in
DE 601 22 113 T vorgeschlagen, anstelle der zusätzlichen Schnalle ein Loch vorne in der Sohle des Bergschuhs auszubilden, in den ein am Steigeisen ausgebildeter stabiler Fortsatz eingreift, um das Steigeisen an dem Bergschuh zu fixieren. Diese Lösung verlangt allerdings den Einsatz ganz spezieller Bergschuhe, und auch diese Bergschuhe benötigen einen stabilen Absatz an der Sohle zum Angreifen des hinteren Befestigungskipphebel.
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Der Nachteil von schweren und auch von leichteren Bergschuhen besteht darin, dass sie für das einfache Zustiegsgelände zu schwer und im Sohlenbereich zu schlecht gedämpft sind. Der Trend geht zu immer leichteren Schuhen, die sich teilweise von Turnschuhen mit eingearbeiteter wasserdichter Membran kaum noch unterscheiden. Für derartiges Schuhwerk sind die herkömmlichen Steigeisen nicht geeignet. Man ist daher gezwungen, zwei Paar Schuhe mitzuführen.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es daher, Steigeisen derart zu verbessern, dass sie mit jedem Schuhwerk verwendbar sind, insbesondere auch mit Sportschuhen oder sogar Kletterschuhen, so dass auf steigeisenfeste Bergschuhe verzichtet werden kann.
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Diese Aufgabe wird durch ein Steigeisen mit den Merkmalen des unabhängigen Anspruchs 1 gelöst. In davon abhängigen Ansprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung angegeben.
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Dementsprechend umfasst ein erfindungsgemäßes Steigeisen in üblicher Weise eine ein- oder mehrteilige Platte aus biegesteifem Material, die sich vom Vorderfuß zum Hinterfuß erstreckt und an deren Peripherie entsprechende Steigeisenzacken angeordnet sind. Zur Fixierung des Steigeisens an einem Wanderschuh, Sportschuh, Kletterschuh oder sonstigem Schuhwerk ist nun erfindungsgemäße ein Schaft vorgesehen, der zusammen mit der Platte eine Art Überschuh für das eigentliche Schuhwerk bildet. Dieser Schaft ist rundherum geschlossen. Er erstreckt sich somit insbesondere von vorne nach hinten um das Schuhwerk herum und auch von einer Seite der Platte über den Spann des Schuhwerks hinweg zur gegenüberliegenden Seite der Platte. Dies gibt dem Schuhwerk Halt von vorne und hinten. Gleichzeitig wird das Schuhwerk mittels des sich über den Spann erstreckenden Schafts daran gehindert, sich von der Platte zu lösen. So wird das Schuhwerk mittels des Schafts insgesamt fest auf der Platte gehalten, ohne dass dazu Spannriemen notwendig sind, die sich von der Platte um das Schuhwerk herum erstrecken.
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Dadurch dass der Schaft rundherum geschlossen ist, wird das Schuhwerk zusätzlich vor Schnee geschützt. Im Ergebnis kann das Steigeisen dann mit leichten Wanderschuhen oder Sportschuhen getragen werden. Es ergibt sich ein enormer Gewichtsvorteil und Kostenvorteil, da schwere Bergschuhe nicht mitgetragen oder gar gekauft werden müssen. Zudem können lange Zustiege und Abstiege ins Hochgebirge mit bequemem und gelenkschonendem, gut gedämmtem Schuhwerk absolviert werden.
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Die Platte aus biegesteifem Material kann einteilig oder – wie eingangs erläutert – mehrteilig ausgebildet sein. Sie kann aus metallischen Materialien, insbesondere Aluminium, aber auch aus steifen Kunststoffen hergestellt sein. Für extreme Anforderungen kann alternativ auch kohlefaserverstärkter Kunststoff als Plattenmaterial eingesetzt werden. Die Platte kann vollflächig geschlossen oder als Gitter, Lochplatte oder andere biegesteife Konstruktion ausgeführt sein. Insbesondere ist es möglich, dass die Platte durch ein herkömmliches Steigeisen gebildet wird, mit den daran bereits angeformten Steigeisenzacken, oder ein solches Steigeisen kann auf eine separate Trägerplatte genietet, geschraubt oder anderweitig befestigt werden. Wird kein herkömmliches Steigeisen eingesetzt, so können die Steigeisenzacken unter die Platte wiederum geschraubt, genietet oder in anderer Weise befestigt werden.
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Vorzugsweise ist der durch die Platte und den Schaft gebildete Überschuh auf der Unterseite geschlossen, um auch den Eintritt von Schnee von unten zu verhindern. Dazu kann beispielsweise die Platte selbst vollflächig ausgebildet sein.
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Vorteilhaft ist die Platte insgesamt steif und nicht elastisch. Jedoch kann es vorteilhaft sein, wenn ein vorderer steifer Plattenteil mit einem hinteren steifen Plattenteil scharnierartig verbunden ist, um den Laufkomfort zu erhöhen.
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Ein Einstieg zum Einsteigen mit Schuhwerk in den durch den Schaft und die Platte gebildeten Überschuh ist vorzugsweise derart verschließbar, dass ein fester Halt des Schuhwerks in dem Überschuh gewährleistet ist, wenn der Einstieg geschlossen ist. Sofern das mit dem Steigeisen zu verwendende Schuhwerk in Form und Größe gut auf die Schaftform abgestimmt ist, kann als Verschlussmittel zum Verschließen des Einstiegs beispielsweise ein Reißverschluss dienen. Vorteilhaft ist aber die Verwendung von Schnürsenkeln, Schnallen, Klettverschlüssen oder anderen Verschlussvorrichtungen, mit denen sich die Form des Schafts an das verwendete Schuhwerk anpassen lässt. Dadurch kann dasselbe Steigeisen mit unterschiedlichem Schuhwerk verwendet werden. In diesem Falle ist es zweckmäßig, eine Lasche oder Zunge im Einstiegsbereich unterhalb der Verschlussmittel vorzusehen, so dass der Schaft unabhängig von dem verwendeten Schuhwerk rundherum zumindest gegen Eintritt von Schnee geschlossen ist.
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Vorzugsweise erstreckt sich der Schaft über Knöchelhöhe bis zur Wade und ggf. darüber hinaus. Er bildet quasi eine Gamasche. Das obere, offene Ende des Schafts kann dazu vorteilhaft so ausgeführt sein, dass darin das untere Ende eines Hosenbeins aufgenommen und, beispielsweise mittels eines integrierten Gummizuges, gehalten werden kann.
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Zumindest das Obermaterial des Schafts besteht vorzugsweise aus einem Material, dass zwar flexibel biegbar aber nicht dehnbar ist. Als Materialien für das Obermaterial kommen übliche Rucksackgewebe, beispielsweise aus Nylon®, in Betracht, da diese besonders strapazierfähig sind. Die Zugfestigkeit dieses Materials stellt sicher, dass das Steigeisen auch bei extremen und schnellen Bewegungen fest am Schuhwerk gehalten wird. Dennoch kann es weiter vorteilhaft sein, wenn zumindest ein Teil des Schafts, beispielsweise unterhalb des strapazierfähigen Obermaterials, elastisch ist und eine das Schuhwerk gegen die Bodenplatte drängende elastische Spannkraft ausübt. Darüber hinaus kann eine steife Zehenkappe in den Schaft integriert sein, um den notwendigen Schutz für die Zehen zur Verfügung zu stellen, den das verwendete Schuhwerk möglicherweise nicht bietet.
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Der Schaft schützt aber nicht nur gegen Schnee, sondern bietet auch einen Wärmeschutz. Diese Wärmefunktion kann durch Verwendung von Thermomaterialien noch verbessert werden. Vorteilhaft umfasst der Schaft daher zumindest auch eine thermisch isolierende Schicht, beispielsweise eine innenliegende Fell- oder Textilauskleidung oder ein Softshell-Material.
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Alternativ oder ergänzend kann es vorteilhaft sein, in den Schaft eine atmungsaktive, wasserdichte Membran zu integrieren, beispielsweise eine poröse PTFE Membran, wie sie etwa als GoreTex® bekannt ist. Auf diese Weise schützt der Schaft nicht nur vor Schnee sondern auch vor Feuchtigkeit, lässt aber einen Luftaustausch in Grenzen zu.
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Die von der Platte nach unten und ggf. nach vorne gerichteten Steigeisenzacken können, wie bereits erwähnt, integraler Bestandteil der Platte selbst und aus der Plattenebene nach unten weggebogen sein. Alternativ können die Steigeisenzacken auf die Trägerplatte genietet, geschraubt oder anderweitig befestigt werden, insbesondere nur an der Peripherie der Platte, wie es bei Steigeisen üblich ist. Die Steigeisenzacken haben dabei eine Länge zwischen etwa 1 und 3 cm und sind vorzugsweise wie üblich als flache, dreieckige Spitzen ausgeführt, die sich leicht in Schnee und Eis eingraben.
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Zusätzlich kann die Platte an ihrer Unterseite mit schräg nach unten abweisenden Elementen versehen werden, welche auch integraler Bestandteil der Platte sein können und einen Antistollschutz darstellen, der ein Anhaften von Schnee an der Plattenunterseite verhindern soll. Alternativ kann unter der Platte eine Membran oder ein Flächentextil als Antistollschutz angeordnet werden, deren Flexibilität ebenfalls dazu führt, dass sich daran anhaftender Schnee beim Laufen sofort wieder löst. Vorteilhaft wird zu diesem Zweck das Schaftmaterial selbst um die Plattenunterseite herum geführt. Dabei kann das Schaftmaterial unter der Platte aus einem anderen, insbesondere verschleißfesteren Material als der eigentliche Schaft ausgeführt sein. Die Steigeisenzacken werden dann durch die Membran, das Flächentextil oder das die Platte untergreifende Schaftmaterial hindurch geführt.
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Sofern nicht bereits durch die Steigeisenzacken der Platte eine ausreichend zuverlässige Verbindung zwischen der Platte und dem Schaft gewährleistet ist, kann der Schaft mit der Platte verklebt, vernäht oder vorzugsweise vernietet werden.
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Nachfolgend wir die Erfindung beispielhaft anhand der begleitenden Zeichnung beschrieben, welche ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Steigeisens im Querschnitt zeigt.
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Das in der Figur dargestellt Steigeisen umfasst eine Bodenplatte 1, welche aus einem vorderen Plattenteil 2 und einem hinteren Plattenteil 3 besteht, die über ein Scharnier 4 gelenkig miteinander verbunden sind. Die Darstellung ist nur schematisch zu verstehen. Die Bodenplatte 1 ist in diesem Ausführungsbeispiel aus Gewichtsersparnisgründen nicht vollflächig ausgeführt. Von der Peripherie der Bodenplatte 1 weisen 2 cm bis 3 cm lange, dreieckförmige Steigeisenzacken nach unten und vorne weg.
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Mittels Nieten 6 ist ein Schaft 10 entlang der Peripherie der Bodenplatte 1 mit der Bodenplatte 1 fest verbunden. Ein Einstieg 11, der sich in diesem Ausführungsbeispiel über die Länge des gesamten Vorderfußes erstreckt, ermöglicht den Einstieg in den Schaft mit herkömmlichem Schuhwerk, beispielsweise Sportschuhen. Der Einstieg 11 ist mit einer Lasche oder Zunge 12 abgedeckt. Entlang des Einstiegs 11 sind desweiteren Ösen 13 angeordnet, die es in Zusammenwirken mit einem nicht dargestellten Schnürsenkel ermöglichen, den Einstieg 11 zu verschließen. Alternativ können auch Schnallen, Klettverschlüsse etc. vorgesehen werden. Der Einstieg 11 kann durch eine weitere verschließbare Öffnung an der Schafthinterseite 14, der beispielsweise mittels eines Reißverschlusses verschließbar ist, ergänzt werden. Alternativ kann auch eine einzige seitliche Einstiegsöffnung vorgesehen sein.
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Die Schafthinterseite 14 ist vorzugsweise so geformt, dass sie sich dem Schuhwerk und der Achillessehne möglichst natürlich anschmiegt, so dass der Halt des Schuhwerks innerhalb des Schafts optimal ist. Gegebenenfalls kann auch hier eine Anpassung mittels zusätzlichen Schnürsenkeln, Schnallen, Klettverschlüssen etc. ermöglicht werden.
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Der Schaft 10 erstreckt sich bis über Knöchelhöhe. Darüber kann sich eine schlauchartige Gamaschenverlängerung 15 erstrecken, die hier beispielsweise mittels eines Reißverschlusses 17 verschließbar ist und am oberen Ende mittels eines Gummizugs 16 ein Hosenbein umschließen kann. Die Materialien des Schafts und die Varianten der Art und Weise, wie der Einstieg 11 verschließbar gestaltet werden kann, wie die Platte 1 ausgestaltet werden kann und wie die Zacken 5 an der Platte 1 befestigt werden können, wurden bereits eingangs genannt.
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Unter der Bodenplatte 1 ist ein Antistollschutz 18 vorgesehen, der in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel als Membran ausgeführt ist. Die Membran 18 schließt sich unmittelbar an den Schaft 10 an und ist mit diesem vernäht. Die Steigeisenzacken 5 ragen durch die Membran 18 hindurch.
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Schließlich ist noch eine Zehenkappe 19, z. B. aus einem festen Gummi vorgesehen, die in dem dargestellten Ausführungsbeispiel außenseitig auf dem Schaft 10 aufgebracht ist.