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DE102011086323A1 - Fahrzeugsitz, insbesondere Fahrzeugsitzbank - Google Patents

Fahrzeugsitz, insbesondere Fahrzeugsitzbank Download PDF

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DE102011086323A1
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Germany
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seat
sleeve
clamping element
seat cover
buckle
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Withdrawn
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DE201110086323
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English (en)
Inventor
Manfred Koll
Alfons Brunner
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Bayerische Motoren Werke AG
Original Assignee
Bayerische Motoren Werke AG
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60NSEATS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES; VEHICLE PASSENGER ACCOMMODATION NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60N2/00Seats specially adapted for vehicles; Arrangement or mounting of seats in vehicles
    • B60N2/58Seat coverings

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Aviation & Aerospace Engineering (AREA)
  • Transportation (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Automotive Seat Belt Assembly (AREA)

Abstract

Fahrzeugsitz, insbesondere Fahrzeugsitzbank, mit einem Sitzbezug, welcher eine zur Aufnahme eines Gurtschlosses vorgesehene Öffnung aufweist, wobei eine hülsenartige Gurtschlossführung vorgesehen ist, in die ein öffnungsseitiger Randbereich des Sitzbezugs eingeklemmt ist

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Fahrzeugsitz, insbesondere eine Fahrzeugsitzbank, gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
  • Bei vielen Pkw sind die Gurtschlösser der beiden äußeren Sitzplätze der Rücksitzbank teilweise in die Sitzbank integriert. Der Sitzbankbezug weist im Bereich der Gurtschlösser eine zur Aufnahme des betreffenden Gurtschlosses vorgesehene Öffnung auf. An den Randbereich des Sitzbezugs ist üblicherweise eine „hülsenartige Führung” aus Sitzbezugmaterial angenäht, welche das Gurtschloss ringartig umschließt und welche mehrere Laschen aufweist, die durch den Schaumträger des Sitzes bzw. der Sitzbank hindurchgeführt und an der Rückseite des Schaumträgers eingehakt oder mit Krampen befestigt sind.
  • Das Ein- bzw. Annähen der „Führungen” im Randbereich der im Sitzbezug vorgesehenen Gurtschlossöffnungen ist arbeitsaufwändig. Auch das Durchfädeln und Befestigen der Laschen an der Rückseite des Schaumträgers ist relativ arbeitsaufwändig. Hinzu kommt, dass die Führung und die Nähte, über die die Führung mit dem Sitzbezug vernäht ist, vom Fahrgastraum aus sichtbar sind, was aus Designsicht nicht unbedingt erwünscht ist.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, einen Fahrzeugsitz bzw. eine Fahrzeugsitzbank zu schaffen, der bzw. die im Bereich einer zur Aufnahme eines Gurtschlosses vorgesehenen Öffnung im Sitzbezug kostengünstig, montagefreundlich und hinsichtlich seiner Anmutung hochwertig gestaltet ist.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung sind den Unteransprüchen zu entnehmen.
  • Ausgangspunkt der Erfindung ist ein Fahrzeugsitz, insbesondere eine Fahrzeugsitzbank, mit einem Sitzbezug, welcher mindestens eine zur Aufnahme eines Gurtschlosses vorgesehene Öffnung aufweist. Das Gurtschloss kann teilweise in den Fahrzeugsitz bzw. in die Fahrzeugsitzbank integriert sein bzw. es kann ein Stück weit aus dem Fahrzeugsitz bzw. der Fahrzeugsitzbank herausragen.
  • Der Kern der Erfindung besteht in einer „hülsenartigen Gurtschlossführung”, die z. B. aus Kunststoff (Hartplastik) hergestellt sein kann. In die hülsenartige Gurtschlossführung ist ein öffnungsseitiger Randbereich des Sitzbezugs eingeklemmt. Der Sitzbezug kann entlang des gesamten Randes der Öffnung, d. h. umlaufend, in die Gurtschlossführung eingeklemmt sein.
  • Die Gurtschlossführung hat zum einen die Aufgabe, das Gurtschloss in einer vordefinierten Position zu halten und zum anderen, den Rand der im Sitzbezug vorgesehenen Öffnung, die z. B. aus dem Sitzbezugmaterial ausgestanzt sein kann, zu schützen, d. h. insbesondere ein Einreißen des Randes zu verhindern. Die Gurtschlossführung hat ferner eine ästhetische Funktion, da sie einen optisch sauberen „Übergang” vom Sitzbezug zum Gurtschloss darstellt. Ein Annähen der bislang üblichen „Führung” an das Sitzbezugmaterial entfällt, was mit entsprechenden Kosteneinsparungen verbunden ist. Ebenso entfällt das eingangs beschriebene Durchfädeln der Laschen einer derartigen Führung zur Rückseite des Schaumträgers.
  • Nach einer Weiterbildung der Erfindung ist die Gurtschlossführung durch zwei „Klemmelemente” gebildet, nämlich durch ein auf einer Sitzbezugunterseite angeordnetes „erstes Klemmelement” und ein den Randbereich von einer Sitzbezugoberseite her übergreifendes „zweites Klemmelement”. Der Randbereich des Sitzbezugs ist zwischen den beiden Klemmelementen eingeklemmt. Das erste Klemmelement kann mit einem wulstartigen, umlaufenden Klemmrand versehen sein, der von der Sitzbezugunterseite her gegen den Rand des Sitzbezugs drückt.
  • Um das Gurtschloss dauerhaft in einer vorgegebenen Position zu halten, kann vorgesehen sein, dass die beiden Klemmelemente jeweils einen „hülsenartigen Abschnitt” aufweisen. Es kann vorgesehen sein, dass ein hülsenartiger Abschnitt des zweiten Klemmelements in einen hülsenartigen Abschnitt des ersten Klemmelements eingeführt ist. Um eine dauerhaft feste Klemmung des Sitzbezugs zu erreichen, kann vorgesehen sein, dass eine Außenseite des hülsenartigen Abschnitts des zweiten Klemmelements mit einer Innenseite des hülsenartigen Abschnitts des ersten Klemmelements verrastet ist. Hierzu kann an der Außenseite des hülsenartigen Abschnitts des zweiten Klemmelements eine Profilierung bzw. Riffelung und an einer oder mehrerer Innenseiten des hülsenartigen Abschnitts des ersten Klemmelements eine in die Riffelung eingreifende Erhebung, z. B. in der Form eines Rastvorsprungs o. ä. vorgesehen sein.
  • Bei der Montage der Gurtschlossführung werden die beiden Klemmelemente zusammengebracht, wobei die hülsenartigen Abschnitte ineinander geschoben und zusammengedrückt werden, derart, dass der Rand des Sitzbezugs zwischen den einander zugewandten umlaufenden Klemmrändern der Klemmelemente eingeklemmt wird.
  • Die Klemmelemente können aus Kunststoff hergestellt sein. Bei ihnen kann es sich z. B. um Spritzgussteile handeln. Das Gehäuse des Gurtschlosses kann ebenfalls aus Kunststoff hergestellt sein.
  • Um im Betrieb des Fahrzeugs ein Klappern des Gurtschlosses zu verhindern, kann an der Gurtschlossführung mindestens ein Federelement vorgesehen sein, das eine gewisse Vorspannkraft zwischen dem Gehäuse des Gurtschlosses und der Gurtschlossführung erzeugt und auf diese Weise Klapperbewegungen unterbindet verhindert. Beispielsweise kann an dem hülsenartigen Abschnitt eines der beiden Klemmelemente ein Federelement vorgesehen sein, das bei in die Gurtschlossführung eingeführtem Gurtschloss von außen her gegen das Gurtschloss drückt. Das mindestens eine Federelement kann z. B. an dem zweiten Klemmelement vorgesehen sein.
  • Das Gurtschloss bzw. das Gurtschlossgehäuse ist – im Querschnitt betrachtet – üblicherweise rechteckig oder rechteckartig gestaltet. Die hülsenartigen Abschnitte der Klemmelemente können ganz entsprechend ebenfalls rechteckig gestaltet sein. Der hülsenartige Abschnitt des zweiten Klemmelements weist dann vier Seiten auf, wobei an jeder der vier Seiten ein derartiges Federelement vorgesehen sein kann.
  • Im Folgenden wird die Erfindung im Zusammenhang mit der Zeichnung näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine Explosionszeichnung einer Gurtschlossführung gemäß der Erfindung; und
  • 2 einen Querschnitt durch eine Gurtschlossführung gemäß der Erfindung.
  • 1 zeigt eine „Gurtschlossführung” 1. Sie ist zum Einklemmen eines Randbereichs 3 einer in einem Sitzbezug 2 vorgesehenen einer Öffnung 4 vorgesehen. Die Gurtschlossführung weist ein erstes, auf einer Sitzbezugunterseite 2a angeordnetes Klemmelement 1a und ein den Randbereich 3 von einer Sitzbezugoberseite 2b her übergreifendes, zweites Klemmelement 1b auf.
  • Das erste Klemmelement 1a wiederum weist einen wulstartigen, umlaufenden Klemmrand 5 auf, der von der Sitzbezugunterseite 2a her gegen den Rand 3 des Sitzbezugs 2 drückt.
  • Wie aus den 1 und 2 ersichtlich ist, weisen die beiden Klemmelemente 1a, 1b jeweils einen hülsenartigen Abschnitt 6 bzw. 7 auf. Der hülsenartige Abschnitt 7 des zweiten Klemmelements 1b dient als „Führung” für ein in die Gurtschlossführung 1 einzuführendes Gurtschloss 8 (vgl. 2).
  • Bei der Montage wird der hülsenartige Abschnitt 7 des zweiten Klemmelements 1b in den hülsenartigen Abschnitt 6 des ersten Klemmelements 1a eingeschoben. Dabei wird der Randbereich 3 des Sitzbezugs 2 zwischen den Klemmrand 5 des ersten Klemmelements 1a und einen umlaufenden Klemmrand 9 des zweiten Klemmelements 1b eingeklemmt.
  • Um eine dauerhaft feste Klemmung zu erreichen, sind die beiden hülsenartigen Abschnitte 6, 7 der Klemmelemente 1a, 1b miteinander formschlüssig verrastet. Hierzu ist an einer Außenseite des hülsenartigen Abschnitts 7 des zweiten Klemmelements 1a eine Riffelung vorgesehen, in die mindestens ein an der Innenseite des hülsenartigen Abschnitts 6 des ersten Klemmelements 1a vorgesehener Rastvorsprung 11 eingreift.
  • Um ein Klappern des Gurtschlosses 8 in der Gurtschlossführung 1 zu verhindern, sind an den vier Seiten des hülsenartigen Abschnitts 7 des zweiten Klemmelements 1b jeweils ein Federelement 12a12d (vgl. 1) vorgesehen. Die Federelemente 12a12d drücken bei in die Gurtschlossführung 1 eingeführtem Gurtschloss 8 von außen her gegen das Gehäuse des Gurtschlosses und halten dieses in einer vorgegebenen Position.

Claims (11)

  1. Fahrzeugsitz, insbesondere Fahrzeugsitzbank, mit einem Sitzbezug (2), welcher eine zur Aufnahme eines Gurtschlosses (8) vorgesehene Öffnung (4) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass eine hülsenartige Gurtschlossführung (1) vorgesehen ist, in die ein öffnungsseitiger Randbereich (3) des Sitzbezugs (2) eingeklemmt ist.
  2. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Sitzbezug (2) entlang des gesamten Randes (3) der Öffnung (4) in die Gurtschlossführung (1) eingeklemmt ist.
  3. Fahrzeugsitz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Gurtschlossführung (1) ein auf einer Sitzbezugunterseite (2a) angeordnetes erstes Klemmelement (1a) und ein den Randbereich (3) von einer Sitzbezugoberseite (2b) her übergreifendes zweites Klemmelement (1b) aufweist, wobei der Randbereich (3) zwischen den beiden Klemmelementen (1a, 1b) eingeklemmt ist.
  4. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das erste Klemmelement (1a) einen wulstartigen, umlaufenden Klemmrand (5) aufweist, der von der Sitzbezugunterseite (2a) her gegen den Rand (3) des Sitzbezugs (2) drückt.
  5. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein hülsenartiger Abschnitt (7) des zweiten Klemmelements (1b) in einen hülsenartigen Abschnitt (6) des ersten Klemmelements (1a) eingeführt ist.
  6. Fahrzeugsitz nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine Außenseite des hülsenartigen Abschnitts (7) des zweiten Klemmelements (1b) mit einer Innenseite des hülsenartigen Abschnitts (6) des ersten Klemmelements (1a) verrostet ist.
  7. Fahrzeugsitz nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass an der Außenseite des hülsenartigen Abschnitts (7) des zweiten Klemmelements (1b) eine Profilierung und an der Innenseite des hülsenartigen Abschnitts (6) des ersten Klemmelements (1a) mindestens eine in die Profilierung eingreifende Erhebung (11) vorgesehen ist.
  8. Fahrzeugsitz nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem hülsenartigen Abschnitt (7) eines der beiden Klemmelemente (1b) mindestens ein Federelement (12a12d) vorgesehen ist, das bei in die Gurtschlossführung (1) eingeführtem Gurtschloss (8) gegen das Gurtschloss (8) drückt.
  9. Fahrzeugsitz nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das mindestens eine Federelement (12a12d) an dem zweiten Klemmelement (1b) vorgesehen ist.
  10. Fahrzeugsitz nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Gurtschlossführung (1) mehrere, insbesondere vier, im Wesentlichen gerade Führungsflächen aufweist, wobei der hülsenartige Abschnitt (7) des zweiten Klemmelements (1b) vier Seiten aufweist und an jeder der vier Seiten ein derartiges Federelement (12a12d) vorgesehen ist.
  11. Fahrzeugsitz nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass das Gurtschloss (8) zumindest ein Stück weit aus der Gurtschlossführung (1) herausragt.
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