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DE102011078776A1 - Vorrichtung und Verfahren zum Betreiben eines Fahrzeugs - Google Patents

Vorrichtung und Verfahren zum Betreiben eines Fahrzeugs Download PDF

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung (101, 201, 301) zum Betreiben eines Fahrzeugs, umfassend: eine Erfassungseinrichtung (103, 303) zum Erfassen eines Fahrzeugumfeldes und eine Geschwindigkeitsregeleinrichtung (105, 309) zum Regeln einer vorbestimmten Fahrzeuggeschwindigkeit, gekennzeichnet durch eine Steuereinrichtung (107, 311) zum Deaktivieren der Geschwindigkeitsregeleinrichtung (105, 309) in Abhängigkeit des erfassten Fahrzeugumfeldes. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Betreiben eines Fahrzeugs.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren zum Betreiben eines Fahrzeugs.
  • Stand der Technik
  • Aus der Offenlegungsschrift DE 10 2009 023 489 A1 sind ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Geschwindigkeitsregelung eines Fahrzeugs bekannt. Üblicherweise sind für solche Verfahren eine Erfassungseinrichtung zum Erfassen eines Fahrzeugumfeldes und eine Geschwindigkeitsregeleinrichtung zum Regeln einer vorbestimmten Fahrzeuggeschwindigkeit vorgesehen.
  • Es können Situationen auftreten, in denen eine Geschwindigkeitsregelung auf eine vorbestimmte Fahrzeuggeschwindigkeit nicht sinnvoll ist, da hierbei beispielsweise eine Fahrzeugsicherheit beeinträchtigt werden kann. Beispielsweise kann sich das Fahrzeug vor einem Kurvenabschnitt befinden, so dass das Fahrzeug abgebremst werden müsste. Wenn aber die Geschwindigkeitsregeleinrichtung das Fahrzeug auf die vorbestimmte Fahrzeuggeschwindigkeit regelt, welche größer ist als eine sichere Kurvengeschwindigkeit des Fahrzeugs, kann es zu einer die Fahrzeugsicherheit beeinträchtigenden Situation kommen.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe kann daher darin gesehen werden, eine Vorrichtung zum Betreiben eines Fahrzeugs anzugeben, welche eine Fahrzeugsicherheit gewährleisten kann.
  • Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe kann auch darin gesehen werden, ein entsprechendes Verfahren zum Betreiben eines Fahrzeugs anzugeben.
  • Diese Aufgaben werden mittels des Gegenstands der jeweiligen unabhängigen Ansprüche gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand von jeweils abhängigen Unteransprüchen.
  • Nach einem Aspekt wird eine Vorrichtung zum Betreiben eines Fahrzeugs bereitgestellt. Die Vorrichtung umfasst eine Erfassungseinrichtung zum Erfassen eines Fahrzeugumfeldes. Die Vorrichtung umfasst ferner eine Geschwindigkeitsregeleinrichtung zum Regeln einer vorbestimmten Fahrzeuggeschwindigkeit. Das heißt also insbesondere, dass, wenn die Geschwindigkeitsregeleinrichtung aktiviert ist, diese das Fahrzeug auf die vorbestimmte Fahrzeuggeschwindigkeit regelt. Die vorbestimmte Fahrzeuggeschwindigkeit wird insbesondere von einem Fahrer vorgegeben.
  • Des Weiteren umfasst die Vorrichtung ferner eine Steuereinrichtung, welche ausgebildet ist, die Geschwindigkeitsregelung zu deaktivieren. Dieses Deaktivieren wird insbesondere in Abhängigkeit des erfassten Fahrzeugumfeldes durchgeführt. Das heißt also insbesondere, dass die Geschwindigkeitsregeleinrichtung in Abhängigkeit des erfassten Fahrzeugumfeldes deaktiviert wird.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt wird ein Verfahren zum Betreiben eines Fahrzeugs bereitgestellt. Das Verfahren umfasst den Schritt eines Erfassens eines Fahrzeugumfeldes. Ferner ist vorgesehen, dass eine Geschwindigkeitsregeleinrichtung zum Regeln einer vorbestimmten Fahrzeuggeschwindigkeit deaktiviert wird, wobei das Deaktivieren der Geschwindigkeitsregeleinrichtung in Abhängigkeit des erfassten Fahrzeugumfeldes durchgeführt wird.
  • Die Erfindung umfasst also insbesondere den Gedanken, ein Fahrzeugumfeld zu erfassen und abhängig von dem erfassten Fahrzeugumfeld eine Geschwindigkeitsregeleinrichtung zu deaktivieren. Dadurch können insbesondere in vorteilhafter Weise Situationen vermieden werden, in denen eine automatische Regelung auf die vorbestimmte Fahrzeuggeschwindigkeit nicht sinnvoll ist, weil das Fahrzeugumfeld eine solche Regelung aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Beispielsweise kann sich das Fahrzeug vor einem Kurvenabschnitt befinden, so dass hier eine Bremsung des Fahrzeugs erforderlich ist. Dadurch, dass in einer solchen Situation die Geschwindigkeitsregeleinrichtung deaktiviert wird, wird in vorteilhafter Weise vermieden, dass die Geschwindigkeitsregeleinrichtung auf eine Fahrzeuggeschwindigkeit regelt, welche größer als eine zulässige Kurvengeschwindigkeit liegt. Insgesamt wird dadurch in vorteilhafter Weise insbesondere eine Fahrzeugsicherheit wesentlich erhöht.
  • Nach einer Ausführungsform ist ein Navigationssystem zum Bereitstellen von Navigationsdaten an die Steuereinrichtung gebildet, wobei die Steuereinrichtung ferner ausgebildet ist, die Geschwindigkeitsregeleinrichtung in Abhängigkeit von den Navigationsdaten zu deaktivieren. Das heißt also insbesondere, dass die Geschwindigkeitsregeleinrichtung in Abhängigkeit von den bereitgestellten Navigationsdaten deaktiviert wird. Navigationsdaten im Sinne der vorliegenden Erfindung umfassen insbesondere eine Fahrzeugposition auf einem digitalen Straßennetz. Navigationsdaten im Sinne der vorliegenden Erfindung umfassen insbesondere ein digitales Straßennetz. Durch das Verknüpfen eines Navigationssystems mit der Steuereinrichtung wird insbesondere in vorteilhafter Weise bewirkt, dass für die Entscheidung, ob die Geschwindigkeitsregeleinrichtung deaktiviert oder nicht deaktiviert wird, auch Navigationsdaten herangezogen werden. So kann beispielsweise erkannt werden, dass sich das Fahrzeug vor einem Streckenabschnitt befindet, in dem es aus Sicherheitsgründen sinnvoll ist, dass der Fahrer manuell die Fahrzeuggeschwindigkeit regelt. Die Steuereinrichtung deaktiviert dann insofern in einer solchen Situation die Geschwindigkeitsregeleinrichtung. Navigationsdaten im Sinne der vorliegenden Erfindung können insbesondere auch Verkehrsdaten umfassen. Solche Verkehrsdaten können beispielsweise auch die Position von weiteren Fahrzeugen umfassen. Verkehrsdaten können insbesondere auch Informationen über Baustellen oder Staus auf der digitalen Straßenkarte umfassen. So kann insbesondere in vorteilhafter Weise bereits im Vorfeld erkannt werden, dass sich das Fahrzeug vor einem Bauabschnitt und/oder einem Stau befindet, so dass ein manuelles Regeln der Fahrzeuggeschwindigkeit seitens des Fahrers sinnvoll ist. Auch hier wird dann die Geschwindigkeitsregeleinrichtung mittels der Steuereinrichtung deaktiviert. In einer anderen Ausführungsform kann die Steuereinrichtung anstelle der Abhängigkeit von dem erfassten Fahrzeugumfeld nur in Abhängigkeit von den Navigationsdaten die Geschwindigkeitsregeleinrichtung deaktivieren.
  • Nach einer weiteren Ausführungsform umfasst die Erfassungseinrichtung einen Sensor zum Erfassen eines vorausfahrenden Fahrzeugs. Ein solcher Sensor kann auch als ein Abstandssensor bezeichnet werden. Beispielsweise kann ein solcher Sensor als ein Radarsensor ausgebildet sein. Vorzugsweise ist die Geschwindigkeitsregeleinrichtung von einer Abstandsregeleinrichtung zum Regeln eines Abstandes zwischen dem Fahrzeug und dem vorausfahrenden Fahrzeug umfasst. Eine solche Abstandsregeleinrichtung regelt dann insbesondere den Abstand abhängig von dem sensorisch erfassten vorausfahrenden Fahrzeug. Beispielsweise kann dann die Steuereinrichtung ausgebildet sein, die Geschwindigkeitsregeleinrichtung in Abhängigkeit des erfassten Fahrzeugs zu deaktivieren. Diese Ausführungsform bietet insbesondere den Vorteil, dass für die Entscheidung, ob die Geschwindigkeitsregeleinrichtung deaktiviert werden soll oder nicht, ein oder mehrere vorausfahrende Fahrzeuge herangezogen werden. So können insbesondere in vorteilhafter Weise Fahrzeugmanöver der vorausfahrenden Fahrzeuge erkannt werden, welche ein manuelles Eingreifen seitens des Fahrers bzw. Regeln der Fahrzeuggeschwindigkeit seitens des Fahrers notwendig machen. So wird beispielsweise in vorteilhafter Weise vermieden, dass die Geschwindigkeitsregeleinrichtung das Fahrzeug auf die vorbestimmte Fahrzeuggeschwindigkeit beschleunigt, obwohl ein vorausfahrendes Fahrzeug gerade stark abbremst bzw. auf die Fahrspur des Fahrzeugs wechselt.
  • Gemäß einer anderen Ausführungsform ist die Steuereinrichtung ferner ausgebildet, die Geschwindigkeitsregeleinrichtung bei einem Verschwinden des vorausfahrenden Fahrzeugs zu deaktivieren. Das heißt also insbesondere, dass die Geschwindigkeitsregeleinrichtung deaktiviert, wenn ein Verschwinden des vorausfahrenden Fahrzeugs erfasst wird. Ein solches Verschwinden kann beispielsweise auftreten, wenn das vorausfahrende Fahrzeug einen Kurvenabschnitt oder einen Kreisverkehr passiert. Hier würde normalerweise die Geschwindigkeitsregeleinrichtung das Fahrzeug entsprechend der vorbestimmten Fahrzeuggeschwindigkeit beschleunigen, da der Sensor kein vorausfahrendes Fahrzeug mehr erfasst. Obwohl sich das vorausfahrende Fahrzeug also außerhalb des Sensorfeldes des Fahrzeugs befindet, ist es dennoch in einem sicherheitskritischen Abstand zu dem Fahrzeug. Eine automatische Beschleunigung seitens der Geschwindigkeitsregeleinrichtung ist somit nicht sinnvoll. Hier wird also in vorteilhafter Weise eine Fahrzeugsicherheit erhöht, insofern hier die Geschwindigkeitsregeleinrichtung deaktiviert wird.
  • Nach einer anderen Ausführungsform ist die Steuereinrichtung ferner ausgebildet, die Geschwindigkeitsregeleinrichtung ab einer vorbestimmten Distanz zu einem gekrümmten Fahrstreckenabschnitt zu deaktivieren. Das heißt also insbesondere, dass die Geschwindigkeitsregeleinrichtung ab einer vorbestimmten Distanz zu dem gekrümmten Fahrstreckenabschnitt deaktiviert wird. Ein solcher gekrümmter Fahrstreckenabschnitt kann beispielsweise eine Kurve, ein Kreisverkehr oder Serpentinen umfassen. Ein solch gekrümmter Fahrstreckenabschnitt stellt insofern eine kritische Fahrzeugsituation dar, da in der Regel ein sensorisches Erfassen von weiteren Fahrzeugen in diesem gekrümmten Fahrstreckenabschnitt nicht möglich ist. Ein Beschleunigen seitens der Geschwindigkeitsregeleinrichtung auf die vorbestimmte Fahrzeuggeschwindigkeit ist also in der Regel nicht sinnvoll, da dies dazu führen könnte, dass sich das Fahrzeug, wenn es in den gekrümmten Fahrstreckenabschnitt einfährt, sich dann in einem kritischen Abstand zu dem oder die vorausfahrenden Fahrzeuge befindet. Auch hier wird insofern in vorteilhafter Weise eine Fahrzeugsicherheit erheblich erhöht, da die Geschwindigkeitsregeleinrichtung ab der vorbestimmten Distanz zu dem gekrümmten Fahrstreckenabschnitt mittels der Steuereinrichtung deaktiviert wird.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann ein Abstandsregeltempomat umfassend die Geschwindigkeitsregeleinrichtung und die Abstandsregeleinrichtung vorgesehen sein, wobei dann die Steuereinrichtung ausgebildet ist, die Geschwindigkeitsregeleinrichtung, insbesondere auch den Abstandsregeltempomaten, zu deaktivieren in Abhängigkeit von dem erfassten Fahrzeugumfeld. Ein solcher Abstandsregeltempomat kann auf Englisch auch als ein ”adaptive cruise control (ACC)” bezeichnet werden. Ein Abstandsregeltempomat kann auf Deutsch insbesondere auch als eine adaptive Geschwindigkeitsregelung bezeichnet werden.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf Figuren näher erläutert. Hierbei zeigen
  • 1 eine Vorrichtung zum Betreiben eines Fahrzeugs,
  • 2 eine weitere Vorrichtung zum Betreiben eines Fahrzeugs,
  • 3 eine andere Vorrichtung zum Betreiben eines Fahrzeugs,
  • 4 ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens zum Betreiben eines Fahrzeugs und
  • 5 ein Ablaufdiagramm eines weiteren Verfahrens zum Betreiben eines Fahrzeugs.
  • Im Folgenden werden für gleiche Merkmale gleiche Bezugszeichen verwendet.
  • 1 zeigt eine Vorrichtung 101 zum Betreiben eines Fahrzeugs (nicht gezeigt). Die Vorrichtung 101 umfasst eine Erfassungseinrichtung 103 zum Erfassen eines Fahrzeugumfeldes. Ferner umfasst die Vorrichtung 101 eine Geschwindigkeitsregeleinrichtung 105 zum Regeln einer vorbestimmten Fahrzeuggeschwindigkeit. Des Weiteren umfasst die Vorrichtung 101 eine Steuereinrichtung 107, welche in Abhängigkeit des erfassten Fahrzeugumfeldes die Geschwindigkeitsregeleinrichtung 105 deaktivieren kann.
  • 2 zeigt eine weitere Vorrichtung 201 zum Betreiben eines Fahrzeugs (nicht gezeigt). Zusätzlich zu der in 1 gezeigten Vorrichtung 101 umfasst die Vorrichtung 201 in 2 ein Navigationssystem 203, welches der Steuereinrichtung 107 Navigationsdaten bereitstellt. Zur Entscheidung, ob die Steuereinrichtung 107 die Geschwindigkeitsregeleinrichtung 105 deaktiviert oder nicht, können somit in vorteilhafter Weise insbesondere noch oder vorzugsweise anstelle der Navigationsdaten herangezogen werden. Wenn also beispielsweise die Navigationsdaten anzeigen, dass sich das Fahrzeug vor einem gekrümmten Fahrstreckenabschnitt, einem Kreisverkehr, einer Kurve, einem Serpentinenverlauf, einer Baustelle oder einem Stau befindet, so kann die Geschwindigkeitsregeleinrichtung 105 deaktiviert werden, um in vorteilhafter Weise zu vermeiden, dass diese das Fahrzeug auf die vorbestimmte Fahrzeuggeschwindigkeit beschleunigt, obwohl in diesen konkreten Fahrzeugsituationen ein manuelles Regeln der Fahrzeuggeschwindigkeit seitens des Fahrers aus Sicherheitsgründen notwendig und sinnvoll ist.
  • 3 zeigt eine andere Vorrichtung 301 zum Betreiben eines Fahrzeugs (nicht gezeigt). Die Vorrichtung 301 umfasst eine Erfassungseinrichtung 303 zum Erfassen eines Fahrzeugumfeldes. Hierbei weist die Erfassungseinrichtung 303 einen Sensor 305 auf, welcher ein oder mehrere vorausfahrende Fahrzeuge umfassen kann. Der Sensor 305 ist insbesondere auch ausgebildet, Fahrzeuge, welche sich seitlich von dem Fahrzeug befinden, zu erfassen. In einer nicht gezeigten Ausführungsform können auch mehrere Sensoren 305 vorgesehen sein. Die mehreren Sensoren 305 können insbesondere gleich oder unterschiedlich gebildet sein.
  • Ferner umfasst die Vorrichtung 301 eine Abstandsregeleinrichtung 307, welche einen Abstand zwischen dem Fahrzeug und dem vorausfahrenden Fahrzeug regeln kann. Diese Abstandsregelung wird insbesondere in Abhängigkeit von dem sensorisch erfassten vorausfahrenden Fahrzeug durchgeführt. Die Abstandsregeleinrichtung 307 umfasst eine Geschwindigkeitsregeleinrichtung 309 zum Regeln einer vorbestimmten Fahrzeuggeschwindigkeit. Das heißt also insbesondere, dass die Geschwindigkeitsregeleinrichtung eine Fahrzeuggeschwindigkeit so regelt, dass der mittels der Abstandsregeleinrichtung 307 vorgegebene Abstand zwischen dem Fahrzeug und dem vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten werden kann.
  • Die Vorrichtung 301 umfasst ferner eine Steuereinrichtung 311 zum Deaktivieren der Geschwindigkeitsregeleinrichtung 309, wobei hier die Steuereinrichtung 311 ferner ausgebildet ist, die Geschwindigkeitsregeleinrichtung 309 in Abhängigkeit des erfassten Fahrzeuges zu deaktivieren. Insbesondere ist die Steuereinrichtung 311 ausgebildet, die Geschwindigkeitsregeleinrichtung 309 bei einem Verschwinden des erfassten Fahrzeugs zu deaktivieren. Dadurch wird in vorteilhafter Weise vermieden, dass die Geschwindigkeitsregeleinrichtung das Fahrzeug auf die vorbestimmte Fahrzeuggeschwindigkeit beschleunigt, da aufgrund des Verschwindens des erfassten Fahrzeugs die Abstandsregeleinrichtung 307 der Auffassung ist, dass kein Abstand zwischen dem Fahrzeug und einem vorausfahrenden Fahrzeug mehr einzuhalten ist, da kein vorausfahrendes Fahrzeug mehr sensorisch erfasst wird. Ein solches Verschwinden resultiert üblicherweise dadurch, dass sich das vorausfahrende Fahrzeug in einem gekrümmten Fahrstreckenabschnitt befindet, so dass es nicht mehr von dem Sensor 305 erfasst werden kann. Somit wird also in vorteilhafter Weise eine Gefahr eines Auffahrunfalls und/oder eines Herausschleuderns des Fahrzeugs aus der Fahrbahn vermieden.
  • 4 zeigt ein Ablaufdiagramm eines Verfahrens zum Betreiben eines Fahrzeugs. In einem Schritt 401 wird ein Fahrzeugumfeld erfasst, insbesondere sensorisch erfasst. In einem Schritt 403 wird eine Geschwindigkeitsregeleinrichtung zum Regeln einer vorbestimmten Fahrzeuggeschwindigkeit in Abhängigkeit des erfassten Fahrzeugumfeldes deaktiviert.
  • 5 zeigt ein Ablaufdiagramm eines anderen Verfahrens zum Betreiben eines Fahrzeugs. In einem Schritt 501 wird überprüft, ob eine Abstandsregeleinrichtung umfassend eine Geschwindigkeitsregeleinrichtung aktiviert ist, insbesondere wird hier geprüft, ob die Geschwindigkeitsregeleinrichtung aktiviert ist. Wenn erfasst wurde, dass die Abstandsregeleinrichtung bzw. die Geschwindigkeitsregeleinrichtung nicht aktiviert ist, was hier durch den Buchstaben ”N”, also ”Nein”, gekennzeichnet ist, so beginnt das Verfahren wieder von vorne, das heißt beim Schritt 501.
  • Wenn im Schritt 501 festgestellt wurde, dass die Geschwindigkeitsregeleinrichtung bzw. die Abstandsregeleinrichtung aktiviert ist, was hier mittels des Buchstabens ”J”, also ”Ja”, gekennzeichnet ist, so wird in einem Schritt 503 geprüft, ob ein vorausfahrendes Fahrzeug aus einem erfassten Fahrzeugumfeld verschwunden ist. Wenn dies nicht der Fall ist, also „N” für „Nein”, so beginnt das Verfahren wieder beim Schritt 501. Wenn aber erkannt wurde, als „J” für „Ja”, dass das vorausfahrende Fahrzeug aus der Erkennung verschwunden ist, so wird in einem Schritt 505 überprüft, ob der vorausliegende Fahrstreckenabschnitt beispielsweise einen gekrümmten Fahrstreckenabschnitt und/oder eine Kurvensituation und/oder ein Kreisverkehr und/oder eine Baustelle und/oder einen Stau umfasst. Wenn eine solche Verkehrssituation gemäß dem Schritt 505 nicht vorliegt, also „N” für „Nein”, so wird in einem Schritt 507 die Geschwindigkeitsregeleinrichtung der Abstandsregeleinrichtung nicht deaktiviert, so dass diese die Fahrzeuggeschwindigkeit entsprechend der vorbestimmten Fahrzeuggeschwindigkeit regelt.
  • Wenn aber im Schritt 505 festgestellt wird, also „J” für „Ja”, dass eine solche Verkehrssituation vorliegt, so wird gemäß einem Schritt 509 die Geschwindigkeitsregeleinrichtung deaktiviert, so dass diese nicht mehr die Fahrzeuggeschwindigkeit automatisch auf die vorbestimmte Fahrzeuggeschwindigkeit regelt. Insbesondere kann auch vorgesehen sein, dass im Schritt 509 die Abstandsregeleinrichtung als Ganzes deaktiviert wird. Anschließend beginnt das Verfahren insbesondere wieder beim Schritt 501.
  • Zusammenfassend umfasst die Erfindung also insbesondere den Gedanken, in bestimmten Verkehrssituationen, welche zu einer Fahrzeuggefährdung führen könnten, wenn die Geschwindigkeitsregeleinrichtung das Fahrzeug auf die vorbestimmte Fahrzeuggeschwindigkeit regelt, insbesondere beschleunigt, diese deaktiviert wird. Insbesondere wird die Geschwindigkeitsregeleinrichtung deaktiviert, wenn festgestellt wird, dass sich das Fahrzeug vor einem gekrümmten Streckenabschnitt befindet. Somit wird in vorteilhafter Weise vermieden, dass das Fahrzeug aufgrund der Geschwindigkeitsregeleinrichtung automatisch auf die vorbestimmte Fahrzeuggeschwindigkeit beschleunigt wird, obwohl eine solche Beschleunigung nicht sinnvoll ist, da sich in dem gekrümmten Fahrstreckenabschnitt ein oder mehrere Fahrzeuge befinden können, welche aber in der Regel sensorisch nicht erfasst werden können.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102009023489 A1 [0002]

Claims (10)

  1. Vorrichtung (101, 201, 301) zum Betreiben eines Fahrzeugs, umfassend: – eine Erfassungseinrichtung (103, 303) zum Erfassen eines Fahrzeugumfeldes und – eine Geschwindigkeitsregeleinrichtung (105, 309) zum Regeln einer vorbestimmten Fahrzeuggeschwindigkeit gekennzeichnet durch – eine Steuereinrichtung (107, 311) zum Deaktivieren der Geschwindigkeitsregeleinrichtung (105, 309) in Abhängigkeit des erfassten Fahrzeugumfeldes.
  2. Vorrichtung (101, 201, 301) nach Anspruch 1, wobei ein Navigationssystem (203) zum Bereitstellen von Navigationsdaten an die Steuereinrichtung (107, 311) gebildet ist und die Steuereinrichtung (107, 311) ferner ausgebildet ist, die Geschwindigkeitsregeleinrichtung (105, 309) in Abhängigkeit von den Navigationsdaten zu deaktivieren.
  3. Vorrichtung (101, 201, 301) nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Erfassungseinrichtung (103, 303) einen Sensor (305) zum Erfassen eines vorausfahrenden Fahrzeugs umfasst, die Geschwindigkeitsregeleinrichtung (105, 309) von einer Abstandsregeleinrichtung (307) zum Regeln eines Abstandes zwischen dem Fahrzeug und dem vorausfahrenden Fahrzeug umfasst ist und die Steuereinrichtung (107, 311) ferner ausgebildet ist, die Geschwindigkeitsregeleinrichtung (105, 309) in Abhängigkeit des erfassten Fahrzeugs zu deaktivieren.
  4. Vorrichtung (101, 201, 301) nach Anspruch 3, wobei die Steuereinrichtung (107, 311) ferner ausgebildet ist, die Geschwindigkeitsregeleinrichtung (105, 309) bei einem Verschwinden des erfassten Fahrzeugs zu deaktivieren.
  5. Vorrichtung (101, 201, 301) nach einem der vorherigen Ansprüche, wobei die Steuereinrichtung (107, 311) ferner ausgebildet ist, die Geschwindigkeitsregeleinrichtung (105, 309) ab einer vorbestimmten Distanz zu einem gekrümmten Fahrstreckenabschnitt zu deaktivieren.
  6. Verfahren zum Betreiben eines Fahrzeugs, umfassend die folgenden Schritte: – Erfassen eines Fahrzeugumfeldes (401), gekennzeichnet durch ein – Deaktivieren (403) einer Geschwindigkeitsregeleinrichtung (105, 309) zum Regeln einer vorbestimmten Fahrzeuggeschwindigkeit in Abhängigkeit des erfassten Fahrzeugumfeldes.
  7. Verfahren nach Anspruch 6, wobei die Geschwindigkeitsregeleinrichtung (105, 309) ferner in Abhängigkeit von bereitgestellten Navigationsdaten deaktiviert wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 6 oder 7, wobei das Erfassen des Fahrzeugumfelds ein Erfassen eines vorausfahrenden Fahrzeugs umfasst und die Geschwindigkeitsregeleinrichtung (105, 309) in Abhängigkeit des erfassten Fahrzeugs deaktiviert wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 8, wobei die Geschwindigkeitsregeleinrichtung (105, 309) deaktiviert wird, wenn ein Verschwinden des vorausfahrenden Fahrzeugs erfasst wird.
  10. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 9, wobei die Geschwindigkeitsregeleinrichtung (105, 309) ab einer vorbestimmten Distanz zu einem gekrümmten Fahrstreckenabschnitt deaktiviert wird.
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