-
Stand der Technik
-
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Wischanlage für ein Fahrzeug, welche einen Wischerarm zum Wischen einer Scheibe aufweist, der von einer Antriebseinrichtung direkt angetrieben ist.
-
Es sind Wischanlagen für Fahrzeuge bekannt, bei denen die Antriebseinrichtung in Form eines Wischermotors direkt den Wischerarm antreibt. Bei diesen Wischanlagen mit zum Beispiel gegenläufigen Wischerarmen hat ein jeder Wischerarm seinen Wischermotor. Die Wischermotoren sind direkt mit den Wischerarmen verbunden. Auf diese Weise kann die Bewegung des Wischerarms ohne eine mechanische Kopplung auf genaue Weise erfolgen. Der ansonsten übliche, sperrige Gestängeantrieb für den zweiten Wischerarm kann entfallen. Ein derartiger Wischermotor wird auch als Direktantrieb bezeichnet und ist in der 1 näher gezeigt. Eine Platine des Wischermotors wird dabei an Verbindungsstellen mit der Karosserie verbunden, so dass lediglich die Antriebswelle bzw. Wischerwelle fahrzeugseitg heraussteht. An die Antriebswelle wird der Wischerarm direkt befestigt, der in 3 mit Blickrichtung auf seine Innenseite ausschnittsweise gezeigt ist. Erkennbar sind zwei Anschläge im Innern des Befestigungsteils, die im verbauten Zustand des Wischerarms auf einen gestrichelt eingezeichneten Anschlagskörpers bzw. auf eine Anschlagskulisse an der Platine des Wischermotors fahren können. In der 3 ist der Anschlagskörper bzw. die Anschlagskulisse gestrichelt eingezeichnet. Zum Anfahren auf den Anschlagskörper kommt es jedoch nur, wenn der Wischermotor seine Positionserkennung verliert und sich dann schlimmstenfalls zu einem Rundläufermotor wandelt. Ein solcher Fehlbetrieb wird mit den Anschlägen im Wischerarm zuverlässig verhindert.
-
Offenbarung der Erfindung
-
Die erfindungsgemäße Wischanlage mit den Merkmalen des Anspruchs 1 hat demgegenüber den Vorteil, eine alternative Ausführungsform bereitzustellen, die einfacher gestaltet ist, wobei vorteilhafterweise ein üblicher Standard-Wischerarm ohne integrierte Anschläge verwendbar ist. In vorteilhafter Weise ist damit auch eine Gewichtsersparnis beim Einsatz von Alu-Befestigungsteilen, insbesondere von Aluminium-Druckguss, von 50 Prozent, möglich. Möglich ist aber auch, Blech zur Herstellung des Befestigungsteils einzusetzen. Von Vorteil ist außerdem, dass der Standard-Wischerarm ohne die Anschläge kleiner baut als mit den integrierten Anschlägen.
-
Vorteilhafterweise kann zur Demontage des Wischerarms ein Standard-Abzieher zum Einsatz kommen.
-
Durch den Entfall der Anschläge im Wischerarm lässt sich vorteilhafterweise eine verbesserte Abdichtung zwischen einer Abdeckung bzw. einem Grill für einen Wasserkasten direkt zur Wischerwelle des Wischermotors bewerkstelligen. Außerdem ist es von Vorteil, dass Toleranzen des Wischerarms keinen Einfluss auf die tatsächlich erreichbaren Anschlagspositionen haben. Ebenso ist kein Einfluss von Anschraubpunktpositionstoleranzen des Wischermotors am Fahrzeug auf die Anschlagspositionen des Wischerarms gegeben.
-
Weitere Vorteile und vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen und der Beschreibung.
-
Eine vorteilhafte Ausführung der Wischanlage ergibt sich, wenn der zur Begrenzung der minimalen Auslenkung des Wischerarms vorgesehene Anschlag im Wesentlichen horizontal, nahe zum Wischerarm in seiner vorgesehenen Parklage und der zur Begrenzung der maximalen Auslenkung des Wischerarms vorgesehene Anschlag im Wesentlichen vertikal, nahe zum Wischerarm in seiner Umkehrlage vorgesehen sind. Damit ist eine wirksame Blockage der Wischerärme aus Sicherheitsgründen gewährleistet, wobei sich ein einfacher Aufbau ergibt.
-
Als vorteilhaft hat sich dabei herausgestellt, die beiden Anschläge nahe eines Drehpunktes des Wischerarms, insbesondere im anschließenden ersten Drittel des Wischerarms am Befestigungsteil des Wischerarms, vorzusehen.
-
Eine wirksame Blockage bzw. Sperrung mit den Anschlägen ergibt sich, wenn Anschlagslängen der Anschläge parallel zum Wischerarm bzw. seinem Befestigungsteil ausgerichtet sind.
-
Eine einfache Realisierung der Erfindung ist gegeben, wenn der horizontale Anschlag und der vertikale Anschlag im Bereich einer Wasserkastenabdeckung des Fahrzeugs vorgesehen sind.
-
Eine einfache Herstellungsweise ist gegeben, wenn die beiden Anschläge aus der Wasserkastenabdeckung ausgeformt sind.
-
Zeichnung
-
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert und anhand der Zeichnung weiter verdeutlicht.
-
Es zeigen:
-
1 eine Draufsicht auf einen Wischermotor nach dem Stand der Technik vor seinem Einbau mit Blick auf Platine mit Wischerwelle und Anschlagskörper,
-
2 eine perspektivische Ansicht des verbauten Wischermotors nach 1 mit seiner fahrzeugseitig aus einer Wasserkastenabdeckung herausstehenden Wischerwelle mit Anschlagskörper,
-
3 eine Draufsicht auf einen Ausschnitt eines Wischerarms nach dem Stand der Technik vor Montage an den Wischermotor gemäß 1 und 2 mit Blick auf seine Innenseite mit integrierten zwei Anschlägen im Befestigungsteil,
-
4 eine Ansicht auf ein Fahrzeug, das mit der erfindungsgemäßen Wischanlage ausgestattet ist und
-
5 einen vergrößerten Ausschnitt nach 4 mit verbautem Wischerarm und mit erfindungsgemäß fahrzeugseitig vorgesehenen, zwei Anschlägen.
-
Ausführungsform der Erfindung
-
Eine Wischanlage gemäß 4 weist zum Beispiel zwei Wischerarme 3, 4 auf, die gegenläufig bzw. gegensinnig zum Wischen einer Windschutzscheibe 5 eines Fahrzeugs 1 hin und her bewegbar sind. Jeder Wischerarm 3, 4, der auch als Wischhebel bezeichnet werden kann, ist mit einem Wischblatt 6, 7 versehen, das an der Scheibe 5 anliegt, um für ein Abstreifen des auf der Scheibe 5 befindlichen Wassers oder Schmutzes bei der Dreh- bzw. Schwenkbewegung eines Wischerarms 3, 4 zu sorgen. Zum Antrieb eines jeden Wischerarms 3, 4 ist jeweils eine Antriebseinheit bzw. ein Wischermotor vorgesehen, der als reversierender Elektromotor bzw. als Reversiermotor ausgebildet ist, welcher in unterschiedlichen Drehrichtungen entsprechend der Hin- und Herbewegung des Wischerarms 3; 4 gesteuert werden kann. Die Reversiermotoren sind vorzugsweise als Direktmotoren ausgebildet, welche direkt mit den Wischerarmen 3, 4 verbunden sind und eine Zwei-Motoren-Wischanlage bilden. Auf diese Weise kann die Bewegung des Wischerarms 3; 4 ohne mechanische Kopplung erfolgen. Auf ein ansonsten übliches, sperriges Gestänge kann daher verzichtet werden. Über eine Steuerelektronik erfolgt dann die Koppelung beider Wischermotoren.
-
Derartige Wischermotoren 2 sind aus dem Stand der Technik gemäß 1 und 2 bekannt. Eine Platine 10 des Wischermotors 2 wird dabei an Verbindungsstellen 11, 12 mit der Karosserie des Fahrzeugs verbunden, so dass lediglich eine Antriebswelle bzw. Wischerwelle 8 fahrzeugseitg heraussteht. Die Antriebswelle 8 ist eingebunden in einem von der Platine 10 abstehenden, zylindrischen bzw. zapfenförmig ausgeführten Befestigungsbereich 15 für den Wischerarm 3; 4. An die Antriebswelle 8 wird der Wischerarm 3; 4 direkt befestigt, wonach der Befestigungsbereich 15 von einem in 3 gezeigten, kappen- oder hülsenförmigen Befestigungskopf 17 des Wischerarms 3; 4 überdeckt ist (Rändelkonusverbindung). Über eine in 5 gezeigte, an die Wischerwelle 8 angreifende Schraubverbindung 20 erfolgt anschließend die Befestigung an der Wischerwelle 8. Eine in 2 gezeigte Rändelung 18 an der Wischerwelle 8 bewirkt in bekannter Weise eine drehfeste Verbindung mit dem Wischerarm 3; 4 bzw. dessen Befestigungskopf 17. Ein Ausschnitt des Wischerarms 3; 4 mit dem Befestigungskopf 17 ist in 3 mit Blickrichtung auf eine Innenseite 21 des Befestigungskopfes 17 näher gezeigt. Erkennbar sind zwei dreieckförmige bzw. hakenförmige Anschläge 22 im Innern des Befestigungskopfes 17, die auf einen Anschlagskörpers 23 bzw. auf eine Anschlagskulisse an der Platine 10 des Wischermotors 2 fahren können. In der 3 ist der kreisringabschnittähnliche Anschlagskörper 23 bzw. die Anschlagskulisse gestrichelt eingezeichnet, die von einer in 2 gezeigten, konisch zulaufenden Oberfläche 24 des Befestigungsbereichs 15 absteht. Zum Anfahren auf den Anschlagskörper 23 mit den Anschlägen 22 des Wischerarms 3; 4 kommt es jedoch nur, wenn der Wischermotor 2 seine Positionserkennung verliert und sich dann schlimmstenfalls zu einem Rundläufermotor wandelt. Ein solcher Fehlbetrieb wird mit den Anschlägen 22 im Wischerarm 3; 4 zuverlässig verhindert.
-
Gleiche und gleichwirkende Bauteile der 4 und 5 sind mit denselben Bezugszeichen der 1 bis 3 versehen. Die erfindungsgemäße Wischanlage weist einen Wischermotor ähnlich gestaltet wie in 1 und 2 auf, der jedoch einen Befestigungsbereich 15 ohne einen Anschlagskörper bzw. Anschlagskulisse aufweist. Passend hierzu, ist entsprechend ein nicht dargestellter Standard-Wischerarm ohne integrierte Anschläge im Inneren des Befestigungskopfes vorgesehen, der in üblicher Weise mittels Mutter direkt an die Wischerwelle anbringbar ist. Durch den Entfall der Anschläge im Wischerarm bzw. durch den Entfall des Anschlagkörpers 23 an der Platine 10 lässt sich vorteilhafterweise eine verbesserte Abdichtung zwischen der Abdeckung 33 direkt zur Wischerwelle 8 des Wischermotors 2 bewerkstelligen. Wie die 5 zeigt, führt die Abdeckung 33 zum Befestigungsbereich 15 für den Wischerarm 3 trichterförmig zu. Da kein Anschlagskonzept den Weg zur direkten Dichtung auf die Wischerwelle 8 versperrt, kann eine nicht näher dargestellte Dichtung an der Wischerwelle 8 vorgesehen sein, um so die Wischerwelle 8 im Befestigungskopf 17 abzudichten. Die Anschläge 30; 31 sind jetzt erfindungsgemäß außerhalb des Wischerarms 3; 4 vorgesehen und zwar fahrzeugseitig an der Karosserie bzw. an der Abdeckung 33 für einen Wasserkasten 34 unterhalb der Scheibe 5 beispielsweise integriert. Damit kann der in 1 und 2 gezeigte Anschlagskörper 23 bzw. die Anschlagskulisse an der Platine 10 des Wischermotors 7 entfallen. Zur Verdeutlichung ist der Wasserkasten 34 in 4 und 5 ausschnittsweise ohne seine Abdeckung 33 gezeigt. In der 4 sind für den rechten Wischerarm 3 die erfindungsgemäßen Anschläge 30; 31 exemplarisch dargestellt. Der Wischerarm 3 wischt ausgehend von seiner im Wesentlichen horizontal ausgerichteten Parkposition bzw. Parklage 36, dabei ist das Wischblatt 6 in etwa in Längsrichtung 40 der Scheibe 5 horizontal ausgerichtet, nach rechts und gelangt zu seiner maximalen Auslenkung in seiner oberen Umkehrlage 37. Die Umkehrlage 37 ist in etwa in Querrichtung 41 der Scheibe 5 nahezu vertikal ausgerichtet. Von dort aus wischt er wieder nach links, wo er in seiner unteren Umkehrlage bzw. bei Parklage 36 wiederum umkehrt und so fort. Der Wischerarm 3 in oberer Umkehrlage 37 ist in 4 und 5 gestrichelt gezeichnet. Der zur Begrenzung der minimalen Auslenkung des Wischerarms 3 vorgesehene Anschlag 30 ist im Wesentlichen horizontal, nahe der Parklage 36 bzw. nahe einem Fußbereich 16 des Wischerarms 3 in seiner Parklage 36 vorgesehen. Der zur Begrenzung der maximalen Auslenkung des Wischerarms 3 vorgesehene Anschlag 31 ist im Wesentlichen vertikal, nahe der oberen Umkehrlage 37 des Wischerarms 3 vorgesehen.
-
Wie die 5, ein vergrößerter Abschnitt des rechten Wischerarms 4 gemäß 4, näher zeigt, sind die Anschläge 30; 31 relativ nahe einem Drehpunkt 50 bzw. einer Antriebswelle 8 des Wischerarms 4 im Bereich eines Befestigungsteils angeordnet, das den Fußbereich 16 mit dem Befestigungskkopf 17 verbindet. Ausgehend von einer in 4 eingezeichneten Gesamtlänge L des Wischerarms 4, betrachtet vom Drehpunkt 50 bis zu einem Anlenkpunkt/Befestigungspunkt 51 für das Wischblatt 6, ergibt sich für den horizontalen Anschlag 30 zu dessen Mitte M, etwa ein Bereich von unterhalb einem 1/3 der Gesamtlänge L des Wischerarms 3 (im Ausführungsbeispiel etwa 1/6). Der vertikale Anschlag 31 ist noch näher dem Drehpunkt 50 vorgesehen und liegt etwa in einem Bereich von unterhalb einem 1/6 der Gesamtlänge L des Wischerarms 3 (im Ausführungsbeispiel etwa 1/12).
-
Wie in 5 eingezeichnete Pfeile 52 dokumentieren, ist bei Normalbetrieb immer ein Abstand d vom Wischerarm 3 zum Anschlag 30; 31 gegeben. Nur im Fehlerfall, bei Verlust einer Positionserkennung, kann es dann zu einem tatsächlichen Anschlagen des Wischerarms 3 an den zugehörigen Anschlag 30; 31 kommen. Die Anschläge 30; 31 können daher auch als Blockaden oder Sperrungen bezeichnet werden. Die Funktion der Anschläge 30; 31 ist dafür zu sorgen, dass die Wischerarme 3, 4 nicht über eine A-Säule 25 des Fahrzeugs 1 gezogen werden können. Wenn dies der Fall wäre, könnte der Wischermotor 2 seine Positionserkennung verlieren und zum Rundläufermotor werden, was zu Verletzungsgefahr und Beschädigungen am Fahrzeug 1 führen könnte. Auch ist es notwendig, um bei einem Defekt des Wischermotors 2 einen solchen Fehlbetrieb zu stoppen, welche mit den erfindungsgemäßen Anschlägen 30, 31 erfolgt. Die Anschläge 30, 31 kommen jedoch nur dann zu einem Eingriff, wenn eine Fehlbedienung oder ein Defekt des Wischermotors 2 vorliegt.
-
Die Anschläge 30; 31 sind beispielsweise mit unterschiedlicher Anschlagslänge 61, 62 ausgeführt. Die Anschläge 30; 31 haben beispielsweise die Form eines Vierecks, wobei die Seite mit dem Anschlagsbereich 61, 62 die Kürzere ist. Die Anschlagslänge 61 des horizontalen Anschlags 30 ist mehr als doppelt so lang wie die Anschlagslänge 62 des vertikalen Anschlags 31. Der Wischerarm 3 hat eine leicht abgebogene Form, wobei der Fußbereich 16 am Drehpunkt leicht schräg zur Längsrichtung 40 der Scheibe 5 verläuft. Die Anschlagslängen 61, 62 sind parallel zum Wischerarm 3 bzw. seinem Fußbereich 16 in seiner Parklage 36 bzw. zu dem Wischerarm 3 in seiner Umkehrlage 37 ausgerichtet, um so ein möglichst großen Anschlagsbereich 61, 62 bzw. eine Linienberührung zu erhalten. Die Anschläge schränken die Bewegung des Befestigungsteils ein, so dass bei abgeklapptem Wischarm die Anschläge auch greifen. Der Fußbereich 16 ist abklappbar mit dem Befestigungsteil verbunden, das den Befestigungskopf 17 trägt.
-
Die Anschläge 30; 31 oder Blockagen sind am Fahrzeug 1 integriert. Vorzugsweise sind die Anschläge 30; 31 an der Abdeckung 33 für den Wasserkasten 34 integriert und dort zum Beispiel aus dem Kunststoff der Wasserkastenabdeckung 33 entsprechend ausgeformt. Selbstverständlich können die Anschläge 30; 31 auch andersartig am Fahrzeug 1 vorgesehen sein und zum Beispiel als separates Teil an der Karosserie befestigt sein. Die Wasserkastenabdeckung 33 kann auch als Grill oder lamellenartig ausgeführt sein oder wie im Ausführungsbeispiel zumindest über Teilbereiche 35 verfügen, die eine Grillstruktur oder Lamellenstruktur aufweisen. Als Werkstoff für die Wasserkastenabdeckung 33 wie auch für die Anschläge 30; 31 kann beispielsweise Kunststoff in Frage kommen. Die beiden Anschläge 30; 31 können auch durch Ausformen aus dem Kunststoff hergestellt sein oder am Kunststoff der Wasserkastenabdeckung 33 oder einem anderen geeigneten Werkstoff als separates Teil befestigt sein. Möglich ist aber auch, andere Techniken für die Kunststoffverarbeitung, wie Spritzgießen und dergleichen zum Herstellen der Wasserkastenabdeckung 33 mit den Anschlägen 30; 31 einzusetzen.
-
In einer Abwandlung können die Anschläge auch weiter entfernt vom Drehpunkt 50 vorgesehen sein. So wäre es denkbar, zum Beispiel den vertikalen Anschlag 31 seitlich der Scheibe 5 direkt an der A-Säule 25 vorzusehen. Wie in 5 dargestellt, ist der horizontale Anschlag 30 etwa mittig zu einem Wischerarmgelenk 9 des Wischerarms 3 ausgerichtet, wohingegen der vertikale Anschlag 31 näher am Drehpunkt 50 zwischen Drehpunkt 50 und Wischerarmgelenk 9 vorgesehen ist.
-
Die erfindungsgemäße Lösung ist wie gezeigt, für Gegenlaufanlagen einsetzbar. Selbstverständlich ist auch ein Einsatz bei Parallellaufanlagen möglich. Die Erfindung ist für Wischanlagen von Fahrzeugen, insbesondere von Kraftfahrzeugen, vorgesehen.