DE102011076832A1 - Bauteil für ein Hausgerät, Anordnung mit einem derartigen Bauteil sowie Hausgerät mit einer entsprechenden Anordnung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Bauteil (14) für ein Hausgerät (1), welches ein dünnwandiges Teilelement (17) aufweist, das einen für eine Verbindung mit einem weiteren Komponententeil (4, 15) ausgebildeten Verbindungsbereich (19) aufweist, in welchem eine Bohrung zur Durchführung eines Verbindungselements ausgebildet ist, und die Bohrung in einer trichterförmigen Aufnahme ausgebildet ist, wobei die Aufnahme als Zwillingsaufnahme (20) mit zwei benachbarten separaten Bohrungen (21, 22) ausgebildet ist, und jede Bohrung (21, 22) einen trichterförmigen Einlauf (25, 26) umfasst. Die Erfindung betrifft auch einen Backofen (1) mit einer entsprechenden Anordnung mit einem derartigen Bauteil (14).
Description
- Die Erfindung betrifft ein Bauteil für ein Hausgerät, welches ein dünnwandiges Teilelement aufweist, dass einen für eine Verbindung mit einem weiteren Komponententeil ausgebildeten Verbindungsbereich aufweist, in welchem eine Bohrung zur Durchführung eines Verbindungselements ausgebildet ist, und die Bohrung in einer trichterförmigen Aufnahme ausgebildet ist. Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Anordnung mit einem derartigen Bauteil als auch ein Hausgerät, insbesondere zum Zubereiten von Lebensmitteln, mit einer entsprechenden Anordnung.
- Aus der
DE 196 07 687 B4 ist eine Verbindung von dünnwandigen Teilen eines Hausgeräts bekannt. Jedes der verbundenen Teile weist eine Bohrung auf, wobei die Bohrungen in einem kegelmantelförmigen Einzug angeordnet sind. Der Einzug in die Bohrung des im Verbund untersten Teiles ist von einer Ausprägung wenigstens teilweise umgeben, die in einer zu der Richtung des Einzugs entgegengesetzten Richtung verläuft. Die Verbindung der Teile erfolgt über eine Blechschraube. - Beim Verschrauben von Bauteilen können auf Grund derer deren Form und Lage in einem Hausgerät prozessbedingt relativ hohe Toleranzen bzgl. deren Lage von mehreren Millimetern auftreten. Die Verbindung über Schrauben ist daher bei der Montage häufig sehr aufwendig. Gerade das Zusammenfügen und das Einführen der Schrauben kann dabei zu Problemen führen.
- Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Bauteil, sowie eine Anordnung mit einem derartigen Bauteil als auch ein Hausgerät mit einer derartigen Anordnung zu schaffen, welches bzw. welche eine montagefreundlichere Verbindung ermöglicht.
- Diese Aufgabe wird durch ein Bauteil, eine Anordnung und ein Hausgerät gemäß den unabhängigen Ansprüchen gelöst.
- Ein erfindungsgemäßes Bauteil für ein Hausgerät umfasst ein dünnwandiges Teilelement, dass eine für eine Verbindung mit zumindest einem weiteren Komponententeil ausgebildeten Verbindungsbereich aufweist, in welchem eine Bohrung zur Durchführung eines Verbindungselements ausgebildet ist. Die Bohrung ist in einer trichterförmigen Aufnahme für das Verbindungselement ausgebildet. Ein wesentlicher Gedanke der Erfindung liegt darin, dass die Aufnahme zumindest als Zwillingsaufnahme mit zumindest zwei benachbarten separaten Bohrungen ausgebildet ist, und jede Bohrung einen trichterförmigen Einlauf für das Verbindungselement umfasst. Durch eine derartige Ausgestaltung können auch relativ hohe Positionstoleranzen von zu verbindenden Komponenten problemlos bei der Montage bewerkstelligt werden. Gerade das Verbinden des Bauteils mit einem weiteren Komponententeil kann dann sehr montagefreundlich erfolgen, da das Verbindungselement einfach in die Zwillingsaufnahme eingeführt werden kann und auf Grund der Anordnung mit zwei separaten Bohrungen, die benachbart zueinander angeordnet sind, stets das Einführen in zumindest eine der beiden Bohrungen erreicht ist. Durch diese Ausgestaltung der Zwillingsaufnahme wird somit in ganz spezifischer Weise eine redundante Anordnung von Bohrungen und insbesondere auch trichterförmigen Einläufen geschaffen, die das Einführen des Verbindungselements auch bei großen Toleranzen zwischen dem Bauteil und dem Komponententeil treffsicher und zuverlässig ermöglicht. Es werden somit zumindest zwei Bohrungen über die Zwillingsaufnahme bereitgestellt, wobei es im Hinblick auf die Verbindung des Bauteils mit dem Komponententeil dann unerheblich ist, in welche dieser Bohrungen das Verbindungselement letztendlich eingreift und dann die Verbindung herstellt.
- Es ist somit auch eine Vorrichtung zur Verbindung eines Bauteils mit einem Komponententeil, welche Teile auf Grund von variablen Fertigungstoleranzen eine variable Lagetoleranz aufweisen, geschaffen.
- Vorzugsweise ist vorgesehen, dass ein Einlauf als Gewindeeinlauf ausgebildet ist. Auch dadurch wird somit bereits eine gewisse Führung für das Verbindungselement geschaffen, insbesondere wenn diesbezüglich eine Schraube vorgesehen ist.
- Vorzugsweise ist zwischen den Bohrungen ein Trennsteg ausgebildet. Durch diese Anordnung können die Bohrungen, die benachbart zueinander ausgebildet sind, definiert voneinander abgegrenzt werden. Darüber hinaus dient dieser Trennsteg auch zur mechanischen Stabilisierung der Zwillingsaufnahme im Bereich dieser Bohrungen. Auch größere mechanische Kräfte, die beim Verbinden des Bauteils mit dem Komponententeil auftreten, können dadurch problemlos aufgenommen werden.
- Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Trennsteg geradlinig ausgebildet ist. Die mechanische Stabilität der Ausgestaltung kann dadurch besonders vorteilhaft initiiert werden.
- Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Trennsteg mit einer oberen Kante auf einem Höhenniveau ausgebildet ist, dass unter dem Höhenniveau einer Oberseite der Aufnahme ausgebildet ist. Diese Kante ist daher im Hinblick auf das Höhenniveau der Oberseite der Aufnahme versenkt nach unten ausgebildet, so dass sie beim Verbinden und direkten Anlegen des Bauteils an das Komponententeil nicht übersteht und diesbezüglich nicht störend einwirkt.
- Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Trennsteg eine Symmetrielage der Zwillingsaufnahme bildet. Diese symmetrische Ausgestaltung der Zwillingsaufnahme mit den Bohrungen ist dahingehend vorteilhaft, dass das Verbindungselement in beliebiger Weise in eine der beiden Bohrungen eingeführt wird und eine Verbindung herstellt. Da es diesbezüglich unerheblich ist, in welche der Bohrungen das Verbindungselement eingreift, kann durch diese symmetrische Ausgestaltung eine schnelle und treffsichere Montage beim Einfügen des Verbindungselements erzielt werden.
- Vorzugsweise ist vorgesehen, dass durch den Trennsteg die beiden Einläufe separiert sind. Durch den Trennsteg kann somit ein gewisser Begrenzungsabschnitt für die beiden Einläufe gebildet werden, wobei der Trennsteg für beide Einläufe eine entsprechende Begrenzung bildet.
- Das Bauteil ist insbesondere einstückig ausgebildet und beispielsweise ein entsprechend geformtes Blechteil.
- Vorzugsweise ist vorgesehen, dass zumindest eine Bohrung mit ihrer Hauptachse mit ihrem Winkel geneigt gegenüber einer Vertikalachse der Zwillingsaufnahme ausgebildet ist, insbesondere in einem Winkel zwischen 15° und 50°, insbesondere zwischen 20° und 40°, ausgebildet bzw. angeordnet ist.
- Vorzugsweise ist vorgesehen, dass beide Bohrungen mit Ihren Hauptachsen in einem Winkel zur Vertikalachse ausgebildet sind, wobei insbesondere eine erste Bohrung in einem positiven Winkelwert und eine zweite Bohrung in dem dazu negativen Winkelwert gegenüber der Vertikalachse geneigt ausgebildet sind. Die oben genannten Vorteile werden dadurch nochmals begünstigt.
- Vorzugsweise ist vorgesehen, dass Mittelpunkte der Bohrungen einen Abstand entsprechend dem doppelten Durchmesser eines Verbindungselements, insbesondere einer Schraube, aufweisen, das in eine Bohrung eingeführt werden soll. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass Mittelpunkte der Bohrungen einen Abstand zwischen 3,5 mm und 5 mm, insbesondere zwischen 3,8 mm und 4,7 mm aufweisen. Durch eine derartige Ausgestaltung kann insbesondere ein relativ großes Toleranzfeld von +/–4 mm bzgl. der Lagetoleranzen der zu verbindenden Teile, nämlich dem Bauteil und dem Komponententeil, ausgeglichen werden und eine problemlose und montagefreundliche Verbindung geschaffen werden.
- Die Bohrungen können in einer Ellipsenform ausgebildet sein.
- Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Bauteil als gewinkelter Fuß ausgebildet ist, der einen Trägerteil und das daran angrenzende dünnwandige Teilelement aufweist, wobei sich dieses dünnwandige Teilelement plattenartig in eine Richtung geneigt zum Trägerteil als freies Ende des Bauteils erstreckt. Insbesondere ist dann hiermit die direkte Anlage von mit dem Bauteil zu verbindenden weiteren Komponententeilen auf dem dünnwandigen Teilelement vorgesehen. Durch die Neigung dieses dünnwandigen Teilelements zum Trägerteil kann eine möglichst großflächige Anlage des Bauteils im Verbindungsbereich mit dem zumindest einen weiteren Komponententeil erzielt werden.
- Vorzugsweise ist die Oberseite des dünnwandigen Teilelements eben ausgebildet, so dass die oben genannte vollflächige Anlage mit zu verbindenden weiteren Komponententeilen begünstigt ist.
- Des Weiteren betrifft die Erfindung eine Anordnung für ein Hausgerät, wobei die Anordnung ein erfindungsgemäßes Bauteil oder eine vorteilhafte Ausgestaltung davon aufweist. Die Anordnung umfasst darüber hinaus ein weiteres separates Komponententeil des Hausgeräts, welches mit dem Bauteil über ein Verbindungselement, welches in der Zwillingsaufnahme angeordnet ist und sich nur durch eine Bohrung erstreckt, verbunden ist.
- Eine vorteilhafte Ausführung der Anordnung begründet sich darin, dass das Komponententeil eine Prallwand eines als Backofen ausgebildeten Hausgeräts ist, wobei die Prallwand mit dem Bauteil verschraubt ist. Insbesondere stellt das Komponententeil eine Prallwand dar, die auf einer Seite einer Muffelrückwand angeordnet ist und mit dem auf der gegenüberliegenden Seite der Muffelrückwand angeordneten Bauteil verschraubt ist.
- Prinzipiell können alle lagetoleranzbehafteten Teileverbindungen eines Hausgeräts entsprechend ausgebildet sein.
- Das Verbindungselement ist insbesondere ein Blechschraube, vorzugsweise eine selbstschneidende Blechschraube.
- Die Erfindung betrifft darüber hinaus auch ein Hausgerät, insbesondere ein Hausgerät zum Zubereiten von Lebensmitteln, insbesondere einen Backofen, der eine erfindungsgemäße Anordnung und eine vorteilhafte Ausgestaltung davon aufweist.
- Weitere Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, den Figuren und der Figurenbeschreibung. Die vorstehend in der Beschreibung genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels eines erfindungsgemäßen Hausgeräts; -
2 eine Draufsicht auf ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Bauteils; -
3 eine Schnittdarstellung durch das Bauteil gemäß2 ; -
4 eine Ansicht von unten auf das Bauteil gemäß2 und3 ; und -
5 eine Schnittdarstellung eines Teilausschnitts des Hausgeräts gemäß1 im Bereich einer Verbindung des Bauteils mit zumindest einem weiteren Komponententeil. - In den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
- In
1 ist in einer schematischen perspektivischen Darstellung ein als Backofen1 ausgebildetes Hausgerät gezeigt. Der Backofen1 umfasst einen Garraum2 , der durch eine Muffel3 begrenzt ist. Die Muffel3 weist dabei nicht näher gekennzeichnete Seitenwänden, einen Boden, eine Decke und eine Rückwand4 auf. - Frontseitig ist die Muffel
3 mit einer Beschickungsöffnung ausgebildet, die durch eine Tür5 verschließbar ist. - Der Backofen
1 umfasst darüber hinaus eine Bedienvorrichtung6 , die eine Anzeigeeinheit7 und Bedienelemente8 und9 aufweist. Sowohl im Hinblick auf die Position als auch im Hinblick auf die Anzahl der Anzeigeeinheit7 und der Bedienelemente8 und9 ist die Darstellung lediglich beispielhaft. - Der Backofen
1 umfasst darüber hinaus ebenfalls im Hinblick auf Anzahl und Position lediglich beispielhaft gezeigte Kochzonen10 ,11 ,12 und13 . - Im Bereich der Muffelrückwand
4 ist eine Verbindung von separaten Komponenten vorgesehen, wobei hier eine Verbindung eines Bauteils14 (2 ) mit einer Prallwand15 (5 ) vorgesehen ist, wobei zwischen dem Bauteil14 und der Prallwand15 die Muffelrückwand4 angeordnet ist. - In
2 ist eine Draufsicht auf das Bauteil14 gezeigt. Das als Fuß ausgebildete Bauteil14 ist einstückig konzipiert und beispielsweise aus Blech ausgebildet. Das Bauteil14 umfasst ein Trägerteil16 , an dessen oberen Ende ein dünnwandiges Teilelement17 sich in einem Winkel dazu erstreckt. Das dünnwandige Teilelement17 ist im Wesentlichen plattenartig und an seiner Oberseite18 eben ausgebildet. Dieses dünnwandige Teilelement17 umfasst einen Verbindungsbereich19 , der zur Anlage und Verbindung mit zumindest einem weiteren Komponententeil, beispielsweise der Rückwand4 und der Prallwand15 vorgesehen ist. In dem Verbindungsbereich ist eine Zwillingsaufnahme20 ausgebildet, die eine erste Bohrung21 und eine zweite Bohrung22 aufweist. Die beiden Bohrungen21 und22 sind benachbart zueinander angeordnet, wobei im Ausführungsbeispiel Mittelpunkte23 und24 von Hauptachsen der Bohrungen21 und22 einen Abstand von 4,5 mm aufweisen. Jeder der benachbart zueinander angeordneten und separaten Bohrungen21 und22 weist einen trichterförmigen Einlauf25 und26 auf. - Die Bohrungen
21 und22 sind im Hinblick auf ihren Durchmesser und ihre Größe gleich ausgebildet. - Zwischen den Bohrungen
21 und22 ist ein geradlinig verlaufender Trennsteg27 ausgebildet. Der Trennsteg27 bildet gleichzeitig auch eine Symmetrielage der Zwillingsaufnahme20 bzgl. der Bohrungen21 und22 als auch der trichterförmigen Einläufe25 und26 . - Die Zwillingsaufnahme
20 bildet durch die trichterförmigen Einläufe25 und26 quasi eine gemeinsame Einführöffnung für die beiden Bohrungen21 und22 . Lediglich der Trennsteg27 bildet eine gewisse separierende Begrenzungswand für die Einläufe25 und26 , wobei der Trennsteg27 relativ niedrig ausgebildet ist und sich nicht bis zu einer Höhenlage der Oberseite18 des dünnwandigen Teilelements17 hinwegerstreckt sondern deutlich darunter liegt. Die Oberseite18 weist eine im wesentlichen rechteckige (abgerundete Ecken) Fläche28 auf. - In
3 ist eine Schnittdarstellung entlang der Schnittlinie III-III in2 gezeigt. Das Bauteil14 in seiner Ausgestaltung als Verbindungsfuß ist gezeigt. Insbesondere ist auch zu erkennen, dass eine Oberkante29 des Trennstegs27 auf einem Höhenniveau (Erstreckung in y-Richtung) sich befindet, welches niedriger ist als die Oberseite18 . - Darüber hinaus ist zu erkennen, dass die Bohrungen
21 und22 mit ihren Hauptachsen30 und31 in einem Winkel geneigt zu einer Vertikalachse32 ausgebildet sind. Insbesondere sind diese Neigungen der Hauptachsen30 und31 derart, dass sie mit betragsmäßig gleichem Winkelwert, einmal mit dem positiven Winkelwert und einmal mit dem negativen Winkelwert, gegenüber der Vertikalachse32 geneigt angeordnet sind. - Die trichterförmigen Einläufe
25 und26 der Zwillingsaufnahme20 sind gezeigt. - In
4 ist eine Ansicht von unten auf das Bauteil14 zu erkennen, wobei darüber hinaus dann noch eine umfänglichere Darstellung der Nebenkomponenten des Backofen1 im Vergleich zur Darstellung in2 gezeigt sind. - In
5 ist eine vergrößerte Schnittdarstellung des Backofens1 im Bereich einer Verbindung zwischen dem Bauteil14 , der Muffelrückwand4 und der Prallwand15 gezeigt. Die Prallwand15 weist eine Öffnung33 auf, durch welche ein Verbindungselement in Form einer nicht gezeigten Blechschraube hindurchgeführt werden kann und dann ebenfalls durch eine Öffnung34 , die ebenfalls eine Bohrung darstellt in der Muffelrückwand4 zum Bauteil14 gelangt und dann abhängig von der jeweiligen Positionstoleranz der genannten Elemente zueinander in eine der beiden Bohrungen21 und22 eingreift und dort eingeschraubt wird. Die einzige selbst schneidende Blechschraube greift daher nur in eine der beiden Bohrungen21 und22 ein, wobei es in diesem Zusammenhang unerheblich ist, in welche der beiden Bohrungen21 und22 das Eingreifen zur Herstellung der Verbindung erfolgt. - Wie insbesondere aus der Darstellung in
3 und5 zu erkennen ist, ist der Trennsteg27 auf seiner der Oberseite18 zugewandten Seite – im Querschnitt gemäß3 betrachtet – als Spitze ausgebildet, wobei dazu von der Oberkante29 zwei schräg abfallende Flächen als Wände35 und36 ausgebildet sind. Auch dadurch wird eine Führung der Schraube in Richtung der Bohrung21 oder der Bohrung22 begünstigt, wenn die Schraubenspitze tendenziell sich mehr in Richtung von einer der beiden Bohrungen21 oder22 erstreckt. - Insbesondere sind diese beiden Wände
35 und36 in5 detaillierter zu erkennen. - Bezugszeichenliste
-
- 1
- Backofen
- 2
- Garraum
- 3
- Muffel
- 4
- Rückwand
- 5
- Tür
- 6
- Bedienvorrichtung
- 7
- Anzeigeeinheit
- 8, 9
- Bedienelement
- 10, 11, 12, 13
- Kochzone
- 14
- Bauteil
- 15
- Prallwand
- 16
- Trägerteil
- 17
- Teilelement
- 18
- Oberseite
- 19
- Verbindungsbereich
- 20
- Zwillingsaufnahme
- 21, 22
- Bohrung
- 23, 24
- Mittelpunkte
- 25, 26
- Einlauf
- 27
- Trennsteg
- 28
- Fläche
- 29
- Oberkante
- 30, 31
- Hauptachse
- 32
- Vertikalachse
- 33, 34
- Öffnung
- 35, 36
- Wände
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 19607687 B4 [0002]
Claims (15)
- Bauteil (
14 ) für ein Hausgerät (1 ), welches ein dünnwandiges Teilelement (17 ) aufweist, das einen für eine Verbindung mit zumindest einem weiteren Komponententeil (4 ,15 ) ausgebildeten Verbindungsbereich (19 ) aufweist, in welchem eine Bohrung zur Durchführung eines Verbindungselements ausgebildet ist, und die Bohrung in einer trichterförmigen Aufnahme ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahme zumindest als Zwillingsaufnahme (20 ) mit zumindest zwei benachbarten separaten Bohrungen (21 ,22 ) ausgebildet ist, und jede Bohrung (21 ,22 ) einen trichterförmigen Einlauf (25 ,26 ) umfasst. - Bauteil (
14 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Einlauf (25 ,26 ) als Gewindeeinlauf ausgebildet ist. - Bauteil (
14 ) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Bohrungen (21 ,22 ) ein Trennsteg (27 ) ausgebildet ist. - Bauteil (
14 ) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Trennsteg (27 ) geradlinig verläuft. - Bauteil (
14 ) nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Trennsteg (27 ) mit einer oberen Kante (29 ) auf einem Höhenniveau ausgebildet ist, das unter dem Höhenniveau einer Oberseite (18 ) der Zwillingsaufnahme (20 ) ausgebildet ist. - Bauteil (
14 ) nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Trennsteg (27 ) eine Symmetrielage der Zwillingsaufnahme (20 ) bildet. - Bauteil (
14 ) nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass durch den Trennsteg (27 ) die beiden Einläufe (25 ,26 ) separiert sind. - Bauteil (
14 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Bohrung (21 ,22 ) mit ihrer Hauptachse (30 ,31 ) in einem Winkel geneigt gegenüber einer Vertikalachse (32 ) der Zwillingsaufnahme (20 ) ausgebildet ist, insbesondere in einem Winkel zwischen 15° und 50°, insbesondere zwischen 20° und 40°, ausgebildet ist. - Bauteil (
14 ) nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass beide Bohrungen (21 ,22 ) in einem Winkel zur Vertikalachse (32 ) ausgebildet sind, insbesondere eine erste Bohrung (21 ) in einem positiven Winkelwert und eine zweite Bohrung (22 ) in dem dazu negativen Winkelwert gegenüber der Vertikalachse (32 ) geneigt ausgebildet sind. - Bauteil (
14 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittelpunkte (23 ,24 ) der Bohrungen (21 ,22 ) einen Abstand zwischen 3,5 mm und 5 mm, insbesondere zwischen 3,8 mm und 4,7 mm aufweisen. - Bauteil (
14 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es als gewinkelter Fuß ausgebildet ist, der einen Trägerteil (16 ) und das daran angrenzende dünnwandige Teilelement (17 ) aufweist, welches sich plattenartig in einer Richtung geneigt zum Trägerteil (16 ) als freies Ende des Bauteils (14 ) erstreckt. - Anordnung für ein Hausgerät (
1 ), welche ein Bauteil (14 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche aufweist, und zumindest ein weiteres separates Komponententeil (4 ,15 ) des Hausgeräts (1 ) umfasst, welches mit dem Bauteil (14 ) über ein Verbindungselement, welches in der Zwillingsaufnahme (20 ) angeordnet ist und sich nur durch eine der mehreren Bohrungen (21 ,22 ) erstreckt, verbunden ist. - Anordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Komponententeil eine Prallwand (
15 ) eines als Backofen (1 ) ausgebildeten Hausgeräts ist, die mit dem Bauteil (14 ) verschraubt ist, insbesondere eine Prallwand (15 ), die auf einer Seite einer Muffelrückwand (4 ) angeordnet ist und mit dem auf der gegenüberliegenden Seite der Muffelrückwand (4 ) angeordneten Bauteil (14 ) verschraubt ist. - Anordnung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement eine Blechschraube, insbesondere eine selbst schneidende Blechschraube, ist.
- Hausgerät (
1 ), insbesondere zum Zubereiten von Lebensmitteln, mit einer Anordnung nach einem der Ansprüche 12 bis 14.
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